DE19913219A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Aufführen einer Materialbahn auf einen Tambour - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Aufführen einer Materialbahn auf einen TambourInfo
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Abstract
Verfahren zum Ausführen einer Materialbahn (4), insbesondere Papier- oder Kartonbahn, auf einen Tambour (10), insbesondere auf einen leeren oder teilbewickelten Tambour (10), wobei zunächst ein Aufführstreifen (3) der Materialbahn (4) über eine Tragtrommel (2), insbesondere über den oberen Teil des Umfangs der Tragtrommel (2), in einen Ausschußbehälter (9) geführt wird, wobei folgende Verfahrensschritte vorgesehen sind: DOLLAR A a. Führen des Aufführstreifens (3) über einen Teil des Umfangs der Tragtrommel (2); DOLLAR A b. Führen des Aufführstreifens (3) durch den Wirkbereich (W) einer Leiteinrichtung (8) in Richtung zu dem Ausschußbehälter (9); DOLLAR A c. Breitfahren des Aufführstreifens (3) bis zu einer gewünschten Breite der Materialbahn (4); DOLLAR A d. Anlegen des Tambours (10) an die Tragtrommel (2) mit Ausbildung eines Nips (N) zwischen der Tragtrommel (2) und dem Tambour (10); DOLLAR A e. Durchtrennen der Materialbahn (4) und Beginn des Aufwickelns der Materialbahn (4) auf den Tambour (10) zu einer Wickelrolle (6).
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Aufführen einer Materialbahn, insbesondere
Papier- oder Kartonbahn, auf einen Tambour, insbesondere auf einen leeren oder
teilbewickelten Tambour, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und eine Wickel
maschine zum Aufführen einer Materialbahn, insbesondere Papier- oder Kartonbahn,
auf einen Tambour, insbesondere auf einen leeren oder teilbewickelten Tambour,
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 17.
Ein solches Aufführen einer Materialbahn auf einen Tambour ist beispielsweise zu Be
ginn eines neuen Wickelvorgangs mit einem neuen, noch unbewickelten Tambour
("Leertambour") oder zur Fortsetzung eines bereits gestarteten Wickelvorgangs nach
einem ungewollten oder herbeigeführten Bahnabriß mit einem bereits teilbewickelten
Tambour erforderlich.
Es ist allgemein bekannt, den aus einer Maschine zur Herstellung oder Veredelung
einer Materialbahn kommenden und über einen Teil des Umfangs der Tragtrommel
geführten Aufführstreifen, zum Beispiel der Randstreifen der Materialbahn, sofort auf
den mit der Tragtrommel einen Wickelspalt bildenden Tambour aufzuführen. Erst da
nach wird der Aufführstreifen auf die volle Materialbahnbreite verbreitert. Durch das
sofortige Aufführen des Aufführstreifens auf den Tambour entsteht eine sogenannte
"Wickelkarotte" mit ungleichmäßiger Verteilung der Bahnspannung zumindest im Wic
kelkern. Somit besteht der Nachteil, daß der anfänglich aufgewickelte Teü der Ma
terialbahn beim Wieder-Abwickeln der Materialbahn als Ausschuß verworfen werden
muß. Es kann auch, zum Beispiel nach einem Stillstand der Herstellungs- oder Ver
edelungsmaschine, vorkommen, daß die Materialbahn anfangs noch nicht die ge
wünschten Qualitäts- und/oder Produktionsmerkmale aufweist. In diesem Fall ist es
unerwünscht, den nicht verkäuflichen Teil der Materialbahn aufzuwickeln anstatt ihn
sofort als Ausschuß abzuführen.
Um die Bildung einer "Wickelkarotte" zu verhindern und um die Materialbahn erst nach
Erfüllen der gewünschten Qualitäts- und/oder Produktionsmerkmale auf den Tambour
aufzuführen, wird, wie auch allgemein bekannt ist, der Aufführstreifen über einen Teil
des Umfangs der dem Tambour vorgeschalteten Tragtrommel hinweg einem Aus
schußbehälter ("Pulper") zugeführt. Verschiedenartige Ausschußbehälter sind aus
zahlreichen Veröffentlichungen, beispielsweise aus der europäischen Patentschrift EP
0 664 267 B1 (PA10037 EP) der Anmelderin, aus der nicht vorveröffentlichten deut
schen Patentanmeldung DE 197 44 505.5 (PA10619 DE) der Anmelderin und aus
dem Sonderdruck aus dem "Wochenblatt für Papierfabrikation" 123, 1995, Nr. 4, Seite
5. Nach dem Breitfahren des Aufführstreifens unter kontinuierlichem Abführen des
selben in den Ausschußbehälter wird die jetzt in voller Breite ankommende Material
bahn durchgetrennt und erst danach auf den Tambour aufgeführt.
Das entstehende Problem bei einem derartigen Verfahren besteht darin, daß der Auf
führstreifen bzw. die Materialbahn die Tendenz besitzt, sich schon vor dem Durchtren
nen auf den Tambour ungewollt selbst aufzuführen ("Selbstaufführung"). Die Tendenz
der Selbstaufführung des Aufführstreifens bzw. der Materialbahn wird von verschie
denen Faktoren, beispielsweise der Nipgeometrie, der Oberflächenform bzw. dem
Anteil der offenen Flächen, der Bezugshärte, der Nipkraft und der Papiereigenschaft,
beeinflußt. Zusätzlich tritt dieses Problem verstärkt bei hohen Bahngeschwindigkeiten
auf.
Es ist daher bereits versucht worden, dieses Problem dadurch zu lösen, daß, wie in
der europäischen Patentschrift EP 0 658 504 B1 offenbart, die dem Tambour vorge
schaltete Tragtrommel als besaugte Trommel ausgeführt ist, in der Trommel also ein
Unterdruck erzeugt wird, der über entsprechende Öffnungen in der Trommel auf die
Materialbahn wirkt und diese an der Trommel festhält. Zwar kann hiermit ein Selbst
aufführen der Materialbahn auf den Tambour weitgehend vermieden werden. Durch
den Unterdruck in der Tragtrommel wird jedoch die Abnahme der Bahn zur Ableitung
in den Ausschußbehälter erschwert.
Weiterhin ist in der nicht vorveröffentlichten deutschen Patentanmeldung DE 198 48 816.5
(PA10786 DE) der Anmelderin eine Wickelmaschine zum Aufwickeln einer Ma
terialbahn auf einen Tambour vorgeschlagen, bei der die über eine Einlaufwalze zu
geführte Materialbahn zusammen mit einem perforierten Stützband über eine besaug
bare Tragtrommel geführt und zwischen der Tragtrommel und dem Tambour ein Wic
kelspalt gebildet wird. Dabei ist das Stützband im Anschluß an die Tragtrommel über
eine Auslaufwalze geführt, die im Bereich eines Ausschußauflösers angeordnet ist, in
den das Aufführende der Materialbahn oder die gesamte Materialbahn vor einem
späteren Aufführen auf den Tambour abgeführt wird. Ferner ist die einen gelochten
Mantel aufweisende und/oder mit Umfangsrillen versehene Tragtrommel in ihrem nicht
von dem perforierten Stützband und der Materialbahn umschlungenen Teil des Um
fangs von außen besaugt. Diese Vorrichtung kann zwar auch ein Selbstaufführen der
Materialbahn auf den Tambour vermeiden, jedoch unterliegt das perforierte Stützband
einem Verschleiß und muß somit in bestimmten Zeitintervallen ersetzt werden. Auch
bringt die Besaugung der in den Herstellungskosten teueren Tragtrommel mit einem
gelochten Mantel und/oder mit Umfangsrillen erhöhte laufende Betriebskosten mit
sich.
Ferner wird bezüglich des Stands der Technik auf die ebenfalls nicht vorveröffentlichte
deutsche Patentanmeldung DE 198 48 806.8 (PA10783 DE) der Anmelderin ver
wiesen. Diese Patentanmeldung offenbart ein Verfahren zum Aufführen einer Ma
terialbahn auf einen Tambour, bei welchem der Anfang der aufzuführenden Material
bahn um eine dem Tambour vorgeschaltete Trommel herumgeführt und vor dem Auf
führen auf den Tambour einer Vorbereitungsstation wie beispielsweise einem Aus
schußauflöser zugeführt wird. Dabei wird die Materialbahn vor dem Aufführen auf den
Tambour mittels Blasluft vom Tambour ferngehalten. Offenbart wird ferner eine Vor
richtung zur Durchführung des Verfahrens mit einem quer zur Bahnlaufrichtung ange
ordneten Blasbalken mit mindestens einer Austrittsöffnung für die Blasluft, Mittel zur
Zuführung von Blasluft zum Blasbalken und Steuermittel zum Steuern des Einbringens
von Blasluft. Zwar kann auch durch dieses Verfahren und diese Vorrichtung ein
Selbstaufführen der Materialbahn auf den Tambour weitestgehend vermieden werden,
jedoch bringt der Bedarf an Blasluft erhöhte Investitionskosten und hohe laufende Be
triebskosten für die offenbarte Vorrichtung mit sich.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs genann
ten Art so weiterzubilden, daß der Aufführstreifen bzw. die Materialbahn zunächst bis
in den Ausschußbehälter zuverlässig und kontrolliert geführt wird und daß ein Selbst
aufführen des Aufführstreifens bzw. der Materialbahn auf den Tambour unabhängig
von dessen jeweiliger Position soweit wie möglich verhindert wird, ohne dadurch die
Bahnabnahme von der dem Tambour vorgeschalteten Tragtrommel zu erschweren.
Außerdem soll eine geeignete Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens ange
geben werden.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird ein Verfahren zum Aufführen einer Materialbahn, ins
besondere einer Papier- oder Kartonbahn, auf einen Tambour, insbesondere einen
leeren oder teilbewickelten Tambour, vorgeschlagen, das die in Anspruch 1 genannten
Merkmale aufweist. Das Verfahren sieht vor, daß der Aufführstreifen über einen Teil
des Umfangs der Tragtrommel geführt wird und er anschließend durch den Wirkbe
reich einer Leiteinrichtung in Richtung zu dem Ausschußbehälter geführt wird. Nun
mehr wird der Aufführstreifen bis zu einer gewünschten Breite der Materialbahn breit
gefahren. Dann wird der Tambour an die Tragtrommel mit Ausbildung eines Nips
zwischen der Tragtrommel und dem Tambour angelegt. Abschließend wird die Ma
terialbahn durchgetrennt und mit dem Aufwickeln der Materialbahn zu einer Wickel
rolle auf den Tambour begonnen.
Das oben beschriebene Verfahren zum Aufführen einer Materialbahn auf einen Tam
bour, insbesondere einen leeren oder teilbewickelten Tambour, wird bei jedem Auf
führen einer Materialbahn wiederholt.
Eine erste weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß vor dem Heranführen
des Aufführstreifens an die Tragtrommel der Tambour derart angeordnet wird, daß
zwischen der Tragtrommel und dem Tambour ein radialer Abstand von mindestens 1
mm besteht. Dadurch wird ist effektive Weise sichergestellt, daß sich der Aufführ
streifen bzw. die Materialbahn nicht selbst auf den Tambour aufführt.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß der Wirkbereich berührungs
los, beispielsweise durch mindestens einen Luftstrom oder mindestens einen Wasser
strahl, ausgebildet ist. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, daß keine Verschleißer
scheinungen infolge eines möglichen Kontakts zwischen dem Aufführstreifen bzw. der
Materialbahn und der Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens auftreten.
Eine andere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß der Wirkbereich mit Be
rührung, beispielsweise durch mindestens eine Walze oder mindestens ein Leitband,
ausgebildet ist. Hierdurch wird ermöglicht, daß der Aufführstreifen bzw. die Material
bahn kontrolliert und steuerbar durch die Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens
geführt werden kann.
Eine Ausbildung der Erfindung sieht vor, daß der Wirkbereich einseitig wirkend auf
den Aufführstreifen bzw. die Materialbahn ausgebildet ist. Mittels dieser einseitigen
Wirkung wird der Vorteil erzielt, daß die Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens
kostengünstig und effizient ausgeführt werden kann.
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist der Wirkbereich beidseitig wirkend auf
den Aufführstreifen bzw. die Materialbahn ausgebildet. Damit wird eine symmetrische
und funktionssichere Führung des Aufführstreifens bzw. der Materialbahn gewähr
leistet.
Eine andere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß der Wirkbereich in verschie
denen, senkrecht zur Bewegungsrichtung des Aufführstreifens bzw. der Materialbahn
wirkenden Ebenen auf den Aufführstreifen bzw. die Materialbahn ausgebildet ist. Da
durch wird erreicht, daß der Aufführstreifen bzw. die Materialbahn über eine längere
Wegstrecke funktionssicher geführt wird.
Bevorzugt sind die mindestens zwei Ebenen des beidseitig wirkenden Wirkbereichs
auf den Aufführstreifen bzw. die Materialbahn zueinander versetzt ausgebildet. Hier
durch wird der Vorteil erzielt, daß durch die gezielte Umlenkung des Aufführstreifens
bzw. der Materialbahn ein kontrollierteres Führen ermöglicht wird.
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung erfolgt das Lösen des Aufführstreifens
bzw. der Materialbahn von der Tragtrommel durch einen Klingen- und/oder Luft
schaber, da diese Schaberarten sich in der Vergangenheit als sehr zuverlässig hin
sichtlich ihrer Funktion und kostengünstig erwiesen haben. Das Lösen des Aufführ
streifens bzw. der Materialbahn von der Tragtrommel kann ferner durch eine Ausbil
dung einer Überdruckzone in der Tragtrommel, die mit Bohrungen versehen ist, erfol
gen. Diese Ausbildung einer Überdruckzone in der Tragtrommel bringt den Vorteil mit
sich, daß zum Ablösen des Aufführstreifens bzw. der Materialbahn kein die Außen
fläche der Tragtrommel kontaktierendes Element vorhanden ist, welches auf die Au
ßenfläche eine abrasive Wirkung besitzt.
Eine andere, vorteilhafte Ausbildung der Erfindung liegt vor, wenn das Breitfahren des
Aufführstreifens bis zu einer gewünschten Breite der Materialbahn mittels eines Spit
zenschneiders erfolgt. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, den Schneidvorgang am Auf
führstreifen mit höchster Präzision hinsichtlich Schnittqualität und dergleichen durch
zuführen.
Nach einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß
die gewünschte Breite der Materialbahn die ganze Bahnbreite ist. Hierdurch wird er
möglicht, daß bei Beginn des Aufwickelns der Materialbahn zu einer Wickelrolle auf
den Tambour von Anfang an eine über die Tambourbreite hinweg gleichmäßige Auf
wicklung mit gleichem Durchmesserzuwachs erfolgt. Es wird das Entstehen einer so
genannten "Wickelkarotte" gänzlich vermieden.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung erfolgt das Durchtrennen der Ma
terialbahn passiv und/oder aktiv. Die passive Durchtrennung kann beispielsweise
durch Selbsttrennung mittels Ausbildung einer Schlaufe, die aktive Durchtrennung bei
spielsweise mittels eines Goosenecks, eines IBS-Bands oder eines Wasserstrahls
erfolgen, da alle genannten Arten sich durch eine hohe Zuverlässigkeit, Präzision und
Kostenvorteile auszeichnen. Die aktiven Mittel zur Durchtrennung der Materialbahn
gehören mittlerweile zum Stand der Technik und sind beispielsweise in der europä
ischen Patentanmeldung EP 0 089 304 A1, in der internationalen Patentanmeldung
WO 92106913 und in der nicht vorveröffentlichten deutschen Patentanmeldung DE
198 48 810.6 (PA10788 DE) der Anmelderin offenbart. Der Inhalt dieser genannten
Schriften wird hiermit zum Gegenstand dieser Beschreibung gemacht.
Bevorzugt erfolgt das Durchtrennen der Materialbahn erst dann, nachdem sie min
destens ein gewünschtes Qualitätsmerkmal und/oder Produktionsmerkmal erfüllt. Ge
wünschte Qualitätsmerkmale der Materialbahn sind beispielsweise die Oberflächen
rauhigkeit, das Schrumpfungsquerprofil und die Faserorientierung, wohingegen ge
wünschte Produktionsmerkmale der Materialbahn beispielsweise die Bahngeschwin
digkeit, die Bahnbreite oder die Produktionsmenge sind.
Zur Lösung der Aufgabe wird auch eine Wickelmaschine mit den Merkmalen des An
spruchs 17 vorgeschlagen. Hierbei weist die Wickelmaschine mindestens eine
zwischen der Tragtrommel und dem Ausschußbehälter angeordnete Leiteinrichtung
für die Materialbahn auf, wodurch der Aufführstreifen bzw. die Materialbahn sicher in
den Ausschußbehälter geführt wird.
Eine erste Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß die Leiteinrichtung unmittelbar
vor dem Ausschußbehälter angeordnet ist. Dadurch wird der Vorteil erzielt, daß der
Aufführstreifen bzw. die Materialbahn über einen größtmöglichen Bereich sicher in den
Ausschußbehälter geführt wird.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung besitzt die Leiteinrichtung eine Breite von
1000 mm, bevorzugterweise von 750 mm, quer zur Bewegungsrichtung des Aufführ
streifens. Diese Breite ist vollkommen ausreichend, um ein Selbstaufführen des Auf
führstreifens bzw. der Materialbahn zu verhindern. Durch diese bevorzugte Breite, die
ferner wesentlich geringer ist als die Maschinenbreite, lassen sich auch die Herstell
kosten des Anpreßelements effektiv gestalten. Zudem sind die laufenden Betriebs
kosten für das Anpreßelement geringer.
Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn die Leiteinrichtung sich über die ganze Breite der
Materialbahn erstreckt. Dieser Vorteil kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn
das Flächengewicht der Materialbahn Werte von über 80 g/m2 annimmt. Durch diese
Ausgestaltung wird dann gewährleistet, daß die "schwere" Materialbahn über die
ganze Breite hinweg geführt wird.
Vorteilhaft ist es auch, wenn die Leiteinrichtung als Walzenpaar, vorzugsweise als
segmentiertes und zueinander versetztes Walzenpaar, geeigneten Oberflächenbe
schaffenheit ausgebildet ist. Durch die Segmentierung der Walze werden sowohl rei
bungs- als auch festigkeitstechnische Vorteile erzielt. Bevorzugterweise ist eine
Walze als eine angetriebene Walze ausgebildet. Hierdurch kommt es zu einer geringst
möglichen Oberflächenreibung zwischen dem Aufführstreifen bzw. der Materialbahn
und der Leiteinrichtung.
Auch ist es vorteilhaft, wenn die Leiteinrichtung als Walzenpaar mit mindestens einer
perforierten und mit Unterdruck beaufschlagten Walze ausgebildet ist. Durch diese
Ausgestaltung wird ermöglicht, daß der Aufführstreifen bzw. die Materialbahn unter
Wirkung von adhäsiven Kräften in der Leiteinrichtung sicher in den Ausschußbehälter
geführt wird. Von Vorteil ist es zudem, wenn die eine Walze perforiert und mit Unter
druck beaufschlagt und die andere Walze mit einer Gummibeschichtung ausgeführt
ist. Dadurch wirken zusätzlich zu den adhäsiven Kräften noch Reibungskräfte, wo
durch die Führung des Aufführstreifens bzw. der Materialbahn noch sicherer und ef
fektiver gestaltet wird.
In weiterer Ausgestaltung ist die Leiteinrichtung als mindestens zwei angetriebene
Leitbänder ausgebildet. Durch die konstruktive Ausgestaltung der Leitbänder mit einer
Leitlänge von 100 bis 500 mm, bevorzugterweise von 200 bis 300 mm, und einer Leit
breite von 50 bis 100 mm, bevorzugterweise von 70 bis 80 mm, wird die funktions
sichere und verschleißarme Führung des Aufführstreifens bzw. der Materialbahn durch
die Leiteinrichtung hindurch in den Ausschußbehälter erreicht. Vorteilhaft ist weiterhin,
daß der Aufführstreifen bzw. die Materialbahn nicht nur in einem Nip bzw. in einem
kurzen Bereich, sondern in einer Leitstrecke mit ausreichender Leitlänge geführt wer
den. Bevorzugt werden mehrere nebeneinander liegende Leitbänder mit einem Ab
stand von 20 bis 50 mm, bevorzugterweise 25 bis 40 mm, eingesetzt, die weiterhin zu
den gegenüberliegenden Leitbändern versetzt, daß heißt auf Lücke, angeordnet sind.
Durch die Verwendung mehrerer Leitbänder werden die Bänderkosten reduziert und
ein verschleißbedingter Austausch einzelner Bänder ermöglicht; durch die versetzte
Anordnung wird wiederum die Führung des Aufführstreifens bzw. der Materialbahn
noch sicherer und effektiver gestaltet wird.
Eine andere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß die Leiteinrichtung als ein von
einem Fluid durchströmtes Leitungssystem ausgebildet ist, wobei das Leistungs
system derart mit Austrittsöffnungen versehen ist, daß das Fluid in Richtung der Be
wegungsrichtung des Aufführstreifens bzw. der Materialbahn unter letztlicher Be
rührung des Aufführstreifens bzw. der Materialbahn austritt. Durch die beschriebene
Ausgestaltung des Leitungssystems wird eine verschleißfrei arbeitende Leiteinrichtung
ausgebildet, die wiederum eine sichere Führung des Aufführstreifens bzw. der Ma
terialbahn sicherstellt. In weiterer Ausgestaltung ist das Leitungssystem beidseitig des
Aufführstreifens bzw. der Materialbahn angebracht, wodurch eine annähernd symme
trische Führung ermöglicht wird. Vorteilhafterweise sind die Austrittsöffnungen des
Leitungssystems in verschiedenen, senkrecht zur Bewegungsrichtung des Aufführ
streifens bzw. der Materialbahn wirkenden Ebenen angeordnet. Dadurch wird das
Führen des Aufführstreifens bzw. der Materialbahn mit einer Mindestanzahl von Aus
trittsöffnungen über eine längere Führungslänge hinweg ermöglicht. In weiterer Aus
gestaltung der Erfindung sind die Austrittswinkel der Austrittsöffnungen des Leitungs
systems einstellbar mit dem Vorteil, daß die auf den Aufführstreifen bzw. die Material
bahn wirkenden Kräfte optimierbar sind. Als das Leitungssystem durchströmende
Fluid wird vorteilhafterweise Wasser oder Luft verwendet. Beide Fluide garantieren die
Funktionssicherheit des Leitungssystems mit vertretbaren Kosten bei einer zusätz
lichen Einstellbarkeit des Drucks des das Leitungssystem durchströmenden Fluids.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß die Leiteinrichtung als
eine Leitfläche, die von einem endlosen, zwischen zwei Walzen umlaufenden und auf
der zur Leitfläche hingewandten Seite mit Unterdruck beaufschlagten Band gebildet
wird, ausgebildet ist. Durch die Leitfläche entsteht der Vorteil, daß der Aufführstreifen
bzw. die Materialbahn mit geringen Investitions- und Betriebskosten sicher und effektiv
in den Ausschußbehälter geführt wird. Bevorzugt wird mindestens eine Walze ange
trieben, wodurch die Betriebsgeschwindigkeit exakt kontrollierbar und optimierbar ist.
In weiterer bevorzugter Ausgestaltung ist den Unter- bzw. Überdruck erzeugenden
Einrichtungen gemeinsam, daß der erzeugte Unter- bzw. Überdruck einstellbar ist.
Damit wird die Optimierung der Betriebskosten unter Abwägung der Funktionssicher
heit ermöglicht.
Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und nachstehend noch zu erläutern
den Merkmale der Erfindung nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, son
dern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den
Rahmen der Erfindung zu verlassen.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen
und der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezug
nahme auf die Zeichnungen.
Die Erfindung soll nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert werden. Es
stellen dar:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Wickelmaschine während des
Wickelvorgangs;
Fig. 2 eine Seitenansicht einer Wickelmaschine mit erfindungs
gemäßer Vorrichtung zum Verhindern eines Selbstauf
führens der Materialbahn;
Fig. 3a, 3b, 4, 5, 6a, 6b, 7 und 8 vereinfachte Darstellungen von erfindungsgemäßen Leit
einrichtungen.
Die in Fig. 1 in stark schematisierter Form dargestellte Wickelmaschine 1 umfaßt
eine auch als Anpreßtrommel oder Stützwalze bezeichnete Tragtrommel 2, die ent
weder starr gelagert oder entlang einer gedachten - gestrichelt dargestellten horizon
talen Geraden G mittels einer nicht dargestellten Anpreßeinrichtung verlagerbar ist
und von einem Antrieb, im dargestellten Fall von einem Zentrumsantrieb, angetrieben
ist. Die verschiedenen Lagerungsarten für die Tragtrommel 2 sind insbesondere in
der nicht vorveröffentlichten deutschen Patentanmeldung DE 198 07 897.8 (PA10678
DE) der Anmelderin offenbart; ihr Inhalt wird hiermit zum Gegenstand dieser Be
schreibung gemacht. Die Materialbahn 4 wird entweder aus einem hier nicht darge
stellten Glättwerk oder auch einer hier ebenfalls nicht dargestellten Trockenpartie ei
ner Papier- oder Kartonmaschine herausgeführt, umschlingt dann zunächst eine
ebenfalls nicht dargestellte Breitstreckwalze und läuft sodann in Pfeilrichtung auf der
Mantelfläche 5 der Tragtrommel 2 auf, umschlingt die Mantelfläche 5 der Tragtrommel
2 um einen gewissen Winkel ("Umschlingungslänge") bis zum zwischen der Trag
trommel 2 und der Wickelrolle 6 vorhandenen Nip N und wird schließlich auf die Wic
kelrolle 6 aufgewickelt. Die Wickelrolle 6 wird entsprechend ihrem Durchmesserzu
wachs in Pfeilrichtung verlagert. Die Verlagerungsvorrichtung für die Wickelrolle 6 ist in
der bereits genannten, nicht vorveröffentlichten deutschen Patentanmeldung DE 198
07 897.8 (PA10678 DE) der Anmelderin offenbart. Die Wickelmaschine 1 umfaßt
desweiteren auch noch einen, im dargestellten Fall leeren Tambour 10, der nach Er
füllung bestimmter Kriterien an die Tragtrommel 2 unter Bildung eines Wickelspalts
zwischen der Tragtrommel 2 und dem Tambour 10 angelegt wird. Auch ein Verfahren
für einen vollständigen Tambourwechsel ist in der bereits vorgenannten, nicht vorver
öffentlichten deutschen Patentanmeldung DE 198 07 897.8 (PA10678 DE) der An
melderin offenbart.
In Fig. 2 ist in stark schematisierter Form die Wickelmaschine 1 während des Tam
bourwechsels dargestellt, wobei zusätzlich zu den in Fig. 1 dargestellten Bauteilen
noch ein Schaber 7, eine Leiteinrichtung 8 und ein Ausschußbehälter 9 im unteren
Bereich der Wickelmaschine 1 dargestellt sind.
Im folgenden soll die Funktion der Wickelmaschine und das erfindungsgemäße Ver
fahren zum Aufführen einer Materialbahn, insbesondere einer Papier- oder Karton
bahn, auf einen Tambour, insbesondere einen leeren oder teilbewickelten Tambour,
anhand eines Aufführvorgangs erläutert werden:
Der Aufführstreifen 3 wird in bekannter Weise durch die nicht dargestellten Bereiche
der Papier- bzw. Kartonmaschine hindurchgeführt, beispielsweise mittels der Verwen
dung von sogenannten Zugseilen. Bevor der aufzuführende Aufführstreifen 3 die
Tragtrommel 2 erreicht, wird der ggf. bereits beschleunigte Tambour 10 derart ange
ordnet, daß zwischen der Tragtrommel 2 und dem Tambour 10 ein radialer Abstand A
von mindestens 1 mm besteht. Danach wird der Aufführstreifen 3 über einen Teil des
Umfangs der Tragtrommel 2 geführt und anschließend durch den Schaber 7 von der
Tragtrommel 2 abgelöst. Nunmehr wird der Aufführstreifen 3 den Wirkbereich W der
Leiteinrichtung 8 in Richtung zu dem Ausschußbehälter 9 geführt und bis zu einer ge
wünschten Breite der Materialbahn 4 breitgefahren. Dann wird der Tambour 10 an die
Tragtrommel 2 mit Ausbildung eines Nips N zwischen der Tragtrommel 2 und dem
Tambour 10 angelegt. Abschließend wird die Materialbahn 4 durchgetrennt und mit
dem Aufwickeln der Materialbahn 4 zu einer Wickelrolle 6 auf den Tambour 10 be
gonnen.
Es versteht sich von selbst, daß in der in Fig. 2 in stark schematisierter Form darge
stellte Wickelmaschine 1 auch ein teilbewickelter Tambour 10 auf einer nicht darge
stellten, in Verlängerung der horizontalen Geraden G gelagerten Lagervorrichtung mit
einem Antrieb, beispielsweise einem Zentrumsantrieb, bewickelt werden könnte und
das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäße Vorrichtung auch zum
Aufführen einer Materialbahn auf diesen teilbewickelten Tambour 10 realisiert werden
könnte.
Die Fig. 3a, 3b, 4, 5, 6a, 6b, 7 und 8 zeigen vereinfachte Darstellungen von erfin
dungsgemäßen Leiteinrichtungen.
Die Fig. 3a zeigt eine über dem Ausschußbehälter 9 angeordnete Leiteinrichtung 8,
die den Aufführstreifen 3 oder die Materialbahn 4 in denselben leitet. Die Leitein
richtung 8 ist aus einem Walzenpaar 11 gebildet, das vorzugsweise als segmentiertes
und zueinander versetztes Walzenpaar 11 mit einer geeigneten Oberflächenbe
schaffenheit ausgebildet ist. Die Fig. 3b stellt die Draufsicht auf die in Fig. 3a dar
gestellte Leiteinrichtung 8 dar. Es ist erkennbar, daß die Walzenpaare 11 in Reihe an
geordnet sind und die Walzen 12 eines Walzenpaars 11 einer Führungsseite durch
eine gemeinsame Antriebsvorrichtung, beispielsweise einen Elektromotor 13 samt
Steuerung, angetrieben sind.
Die Fig. 4 zeigt auch eine über dem Ausschußbehälter 9 angeordnete Leiteinrichtung
8, die den Aufführstreifen 3 oder die Materialbahn 4 in denselben leitet. Die Leitein
richtung 8 ist aus einem Walzenpaar 11 mit mindestens einer perforierten und mit
Unterdruck beaufschlagten Walze 12 gebildet. Der in der Walze 12 vorhandene und
einstellbare Unterdruck wird mittels einer Vakuumpumpe 14 und einer nicht darge
stellten Antriebsvorrichtung, beispielsweise einem Elektromotor samt Steuerung, er
zeugt. In vorliegender Figur werden beide Walzen 12 mit Unterdruck beaufschlagt. In
der korrespondierenden Fig. 5 ist die Walze 12 perforiert und mit einstellbarem Un
terdruck beaufschlagt und die andere Walze 15 mit einer Gummibeschichtung 16 ver
sehen.
In Fig. 6a ist die Leiteinrichtung 8 als zwei angetriebene Leitbänder 17 ausgebildet,
die je zwischen zwei Walzen 18, 19 umlaufen und mit der zum Ausschußbehälter 9
gerichteten Seite je eine Leitfläche 20 für den Aufführstreifen 3 bzw. die Materialbahn
4 bilden. Die Walzen 19 werden von nicht dargestellten Antriebsvorrichtungen, bei
spielsweise Elektromotoren samt Steuerungen, angetrieben. Die Fig. 6b stellt die
Schnittansicht auf die Leitfläche 20 der Fig. 6a dar. Die jeweilige Leitfläche 20 einer
Leiteinrichtung 8 besteht aus mehreren, in einem Abstand S nebeneinander angeord
neten und angetriebenen Leitbändern 17 mit einer jeweiligen Leitbreite B und einer
jeweiligen Leitlänge L, die sich über eine größere Leitbreite quer zur Bewegungs
richtung des Aufführstreifens 3 bzw. der Materialbahn 4 erstreckt.
Die Fig. 7 zeigt die Leiteinrichtung 8 als ein von einem Fluid 21, beispielsweise Was
ser oder Luft, durchströmtes Leitungssystem 22. Die Leiteinrichtung 8 besteht aus vier
Leitungssystemen 22, wobei zwei Leitungssysteme 22 in je zwei Reihen auf gleicher
Seite des in den Ausschußbehälter 9 geleiteten Aufführstreifens 3 bzw. der in den
Ausschußbehälter 9 geleiteten Materialbahn 4 angebracht und die je zwei Reihen der
Leitungssysteme 22 in zwei Ebenen E fixiert sind. Die Leitungssysteme 22 sind an
ihren zum durchgeführten Aufführstreifen 3 bzw. zur durchgeführten Materialbahn 4
gerichteten Seite mit Auftrittsöffnungen 23 verschiedener Austrittsgröße für das Fluid
21 versehen. Es versteht sich von selbst, daß die Leitungssysteme 22 aber auch ver
setzt zueinander angebracht sein können. Die Austrittswinkel α der Austrittsöffnungen
23 der Leitungssysteme 22 sind individuell einstellbar. Das Fluid 21 wird mittels
Fluidpumpen 24 und dazugehörigen, nicht dargestellten Antriebsvorrichtungen durch
Hohlkörper 25, beispielsweise Rohrleitungen oder Schläuchen, zu den jeweiligen Lei
tungssystemen 22 gebracht. Die Drehzahlen der Fluidpumpen 24 sind individuell über
eine nicht dargestellte Steuerung steuerbar, daß heißt sowohl die in den Leitungs
systemen 22 herrschenden Drücke als auch die Austrittsgeschwindigkeiten der Fluide
21 aus den Leitungssystemen 22 lassen sich in bestimmten Grenzen variieren.
In Fig. 8 ist die Leiteinrichtung 8 als eine Leitfläche 20, die von einem endlosen,
zwischen zwei Walzen 18, 19 und einem Sauggehäuse 26 umlaufenden und auf der
zur Leitfläche 20 hingewandten Seite mit einstellbarem Unterdruck beaufschlagten
Band 27 gebildet wird, ausgebildet, wobei die Walze 19 durch eine nicht dargestellte
Antriebsvorrichtung, beispielsweise einen Elektromotor samt Steuerung, angetrieben
und die Walze 18 getrieben ist. Der im Sauggehäuse 26 vorhandene und einstellbare
Unterdruck wird mittels einer Vakuumpumpe 14 und einer nicht dargestellten Antriebs
vorrichtung, beispielsweise einem Elektromotor samt Steuerung, erzeugt. Der Aufführ
streifen 3 bzw. die Materialbahn 4 wird durch das Band 27 mittels herrschendem Un
terdruck entlang der Leitfläche 20 in den Ausschußbehälter 9 geführt.
Alle genannten Leiteinrichtungen stellen nur eine Auswahl von möglichen Leitein
richtungen dar.
Zusammenfassend ist festzuhalten, daß durch die Erfindung ein Verfahren und eine
Vorrichtung zum Aufführen einer Materialbahn auf einen Tambour geschaffen wird, mit
dem der Aufführstreifen bzw. die Materialbahn zunächst bis in den Ausschußbehälter
zuverlässig geführt und ein Selbstaufführen des Aufführstreifens bzw. der Material
bahn auf den Tambour unabhängig von dessen jeweiliger Position soweit wie möglich
verhindert wird, ohne dadurch die Bahnabnahme vor der dem Tambour vorgeschal
teten Tragtrommel zu erschweren.
1
Wickelmaschine
2
Tragtrommel
3
Aufführstreifen
4
Materialbahn
5
Mantelfläche
6
Wickelrolle
7
Schaber
8
Leiteinrichtung
9
Ausschußbehälter
10
Tambour
11
Walzenpaar
12
Walze
13
Elektromotor
14
Vakuumpumpe
15
Walze
16
Gummibeschichtung
17
Leitband
18
Walze
19
Walze, angetrieben
20
Leitfläche
21
Fluid
22
Leitungssystem
23
Austrittsöffnung
24
Fluidpumpe
25
Hohlkörper
26
Sauggehäuse
27
Band
A Radialer Abstand
B Leitbreite
E Ebene
L Leitlänge
N Nip
S Abstand
W Wirkbereich
α Austrittswinkel
A Radialer Abstand
B Leitbreite
E Ebene
L Leitlänge
N Nip
S Abstand
W Wirkbereich
α Austrittswinkel
Claims (38)
1. Verfahren zum Aufführen einer Materialbahn (4), insbesondere Papier- oder Kar
tonbahn, auf einen Tambour (10), insbesondere auf einen leeren oder teilbewic
kelten Tambour (10), wobei zunächst ein Aufführstreifen (3) der Materialbahn (4)
über eine Tragtrommel (2), insbesondere über den oberen Teil des Umfangs der
Tragtrommel (2), in einen Ausschußbehälter (9) geführt wird,
gekennzeichnet durch die folgenden Verfahrensschritte:
- a) Führen des Aufführstreifens (3) über einen Teil des Umfangs der Tragtrom mel (2);
- b) Führen des Aufführstreifens (3) durch den Wirkbereich (W) einer Leitein richtung (8) in Richtung zu dem Ausschußbehälter (9);
- c) Breitfahren des Aufführstreifens (3) bis zu einer gewünschten Breite der Ma terialbahn (4);
- d) Anlegen des Tambours (10) an die Tragtrommel (2) mit Ausbildung eines Nips (N) zwischen der Tragtrommel (2) und dem Tambour (10);
- e) Durchtrennen der Materialbahn (4) und Beginn des Aufwickelns der Material bahn (4) auf den Tambour (10) zu einer Wickelrolle (6).
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
vor dem Heranführen des Aufführstreifens (3) an die Tragtrommel (2) der Tam
bour (10) derart angeordnet wird, daß zwischen der Tragtrommel (2) und dem
Tambour (10) ein radialer Abstand (A) von mindestens 1 mm besteht.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Wirkbereich (W) berührungslos, beispielsweise durch mindestens einen Luft
strom oder mindestens einen Wasserstrahl, ausgebildet ist.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Wirkbereich (W) mit Berührung, beispielsweise durch mindestens eine Walze
(12) oder mindestens ein Leitband (17), ausgebildet ist.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Wirkbereich (W) einseitig wirkend auf den Aufführstreifen (3) bzw. die Ma
terialbahn (4) ausgebildet ist.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Wirkbereich (W) beidseitig wirkend auf den Aufführstreifen (3) bzw. die Ma
terialbahn (4) ausgebildet ist.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Wirkbereich (W) in verschiedenen, senkrecht zur Bewegungsrichtung des
Aufführstreifens (3) bzw. der Materialbahn (4) wirkenden Ebenen (E) auf den
Aufführstreifen (3) bzw. die Materialbahn (4) ausgebildet ist.
8. Verfahren nach den Ansprüchen 6 und 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
die mindestens zwei Ebenen (E) des beidseitig wirkenden Wirkbereichs (W) auf
den Aufführstreifen (3) bzw. die Materialbahn (4) zueinander versetzt ausgebildet
sind.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Lösen des Aufführstreifens (3) von der Tragtrommel (2) durch einen Schaber
(7), insbesondere durch einen Klingen- und/oder Luftschaber, erfolgt.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Lösen des Aufführstreifens (3) von der Tragtrommel (2) durch eine Ausbil
dung einer Überdruckzone in der Tragtrommel (2), die mit Bohrungen versehen
ist, erfolgt.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Breitfahren des Aufführstreifens (3) bis zu einer gewünschten Breite der Ma
terialbahn (4) mittels eines Spitzenschneiders erfolgt.
12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die gewünschte Breite der Materialbahn (4) die ganze Bahnbreite ist.
13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Durchtrennen der Materialbahn (4) passiv, bspw. durch Selbsttrennung mit
tels Ausbildung einer Schlaufe, und/oder aktiv, bspw. mittels eines Goosenecks,
eines IBS-Bands oder eines Wasserstrahls, erfolgt.
14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Durchtrennen der Materialbahn (4) erfolgt, nachdem sie mindestens ein ge
wünschtes Qualitätsmerkmal und/oder Produktionsmerkmal erfüllt.
15. Verfahren nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
das mindestens eine Qualitätsmerkmal der Materialbahn (4) die Oberflächenrau
higkeit, das Schrumpfungsquerprofil oder die Faserorientierung ist.
16. Verfahren nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
das mindestens eine Produktionsmerkmal der Materialbahn (4) die Bahnge
schwindigkeit, die Bahnbreite oder die Produktionsmenge ist.
17. Wickelmaschine (1) zum Aufführen einer Materialbahn (4), insbesondere Papier-
oder Kartonbahn, auf einen Tambour (10), insbesondere einen leeren oder teil
bewickelten Tambour (10), mit einer teilweise von der Materialbahn (4) um
schlungenen Tragtrommel (2), die während eines Wickelvorgangs mit einer Wic
kelrolle (6) einen Nip (N) bilden kann, und mit einem der Tragtrommel (2) in Be
wegungsrichtung der Materialbahn (4) nachgeordnetem Ausschußbehälter (9),
dadurch gekennzeichnet, daß
die Wickelmaschine (1) mindestens eine zwischen der Tragtrommel (2) und dem
Ausschußbehälter (9) angeordnete Leiteinrichtung (8) für die Materialbahn (4)
aufweist.
18. Wickelmaschine nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Leiteinrichtung (8) unmittelbar vor dem Ausschußbehälter (9) angeordnet ist.
19. Wickelmaschine nach Anspruch 17 oder 18,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Leiteinrichtung (8) eine Breite von 1000 mm, bevorzugterweise von 750 mm,
quer zur Bewegungsrichtung des Aufführstreifens (3) besitzt.
20. Wickelmaschine nach Anspruch 17 oder 18,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Leiteinrichtung (8) sich über die ganze Breite der Materialbahn (4) erstreckt.
21. Wickelmaschine nach einem der Ansprüche 17 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Leiteinrichtung (8) als Walzenpaar (11), vorzugsweise als segmentiertes und
zueinander versetztes Walzenpaar (11), mit einer geeigneten Oberflächenbe
schaffenheit ausgebildet ist.
22. Wickelmaschine nach Anspruch 21,
dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens eine Walze (12) des Walzenpaars (11) als eine angetriebene Walze
(12) ausgebildet ist.
23. Wickelmaschine nach einem der Ansprüche 17 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Leiteinrichtung (8) als Walzenpaar (11) mit mindestens einer perforierten und
mit Unterdruck beaufschlagten Walze (12) ausgebildet ist.
24. Wickelmaschine nach Anspruch 23,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Leiteinrichtung (8) als Walzenpaar (11) mit einer perforierten und mit Unter
druck beaufschlagten Walze (12) und mit einer gummierten Walze (15) ausgebil
det ist.
25. Wickelmaschine nach einem der Ansprüche 17 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Leiteinrichtung (8) als mindestens zwei angetriebene Leitbänder (17) ausge
bildet ist.
26. Wickelmaschine nach Anspruch 25,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Leitband (17) eine Leitlänge (L) von 100 bis 500 mm, bevorzugterweise von
200 bis 300 mm, besitzt.
27. Wickelmaschine nach Anspruch 25 oder 26,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Leitband (17) eine Leitbreite (B) von 50 bis 100 mm, bevorzugterweise von
70 bis 80 mm, besitzt.
28. Wickelmaschine nach einem der Ansprüche 25 bis 27,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Abstand (S) von zwei nebeneinander liegenden Leitbändern (17) 20 bis 50
mm, bevorzugterweise 25 bis 40 mm, beträgt und die Leitbänder (17) zu den ge
genüberliegenden Leitbändern (17) versetzt angeordnet sind.
29. Wickelmaschine nach einem der Ansprüche 17 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Leiteinrichtung (8) als ein von einem Fluid (21) durchströmtes Leitungssystem
(22) ausgebildet ist, wobei das Leistungssystem (22) derart mit Austrittsöff
nungen (23) versehen ist, daß das Fluid (21) in Richtung der Bewegungsrichtung
des Aufführstreifens (3) bzw. der Materialbahn (4) unter letztlicher Berührung des
Aufführstreifens (3) bzw. der Materialbahn (4) austritt.
30. Wickelmaschine nach Anspruch 29,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Leitungssystem (8) beidseitig des Aufführstreifens (3) bzw. der Materialbahn
(4) angebracht ist.
31. Wickelmaschine nach Anspruch 30,
dadurch gekennzeichnet, daß
das die Austrittsöffnungen (23) des Leitungssystems (22) in verschiedenen,
senkrecht zur Bewegungsrichtung des Aufführstreifens (3) bzw. der Materialbahn
(4) wirkenden Ebenen (E) angeordnet sind.
32. Wickelmaschine nach einem der Ansprüche 29 bis 31,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Austrittswinkel (α) der Austrittsöffnungen (23) des Leitungssystems (24) ein
stellbar sind.
33. Wickelmaschine nach einem der Ansprüche 29 bis 32,
dadurch gekennzeichnet, daß
als das Leitungssystem (22) durchströmende Fluid (21) Wasser verwendet wird.
34. Wickelmaschine nach einem der Ansprüche 29 bis 32,
dadurch gekennzeichnet, daß
als das Leitungssystem (22) durchströmende Fluid (21) Luft verwendet wird.
35. Wickelmaschine nach Anspruch 33 oder 34,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Druck des das Leitungssystem (22) durchströmenden Fluids (21) einstellbar
ist.
36. Wickelmaschine nach einem der Ansprüche 17 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Leiteinrichtung (8) als eine Leitfläche (20), die von einem endlosen, zwischen
zwei Walzen (18, 19) umlaufenden und auf der zur Leitfläche (20) hingewandten
Seite mit Unterdruck beaufschlagten Band (27) gebildet wird, ausgebildet ist.
37. Wickelmaschine nach Anspruch 36,
dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens eine Walze (19) angetrieben ist.
38. Wickelmaschine nach Anspruch 9, 23, 24, 35 oder 36,
dadurch gekennzeichnet, daß
der erzeugte Unter- bzw. Überdruck einstellbar ist.
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