DE3922214A1 - Verfahren zur wiedergabe von auf magnetband gespeicherten videosignalen und schaltungsanordnung hierfuer - Google Patents
Verfahren zur wiedergabe von auf magnetband gespeicherten videosignalen und schaltungsanordnung hierfuerInfo
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Description
Die Erfindung geht aus von einem Verfahren zur Wiedergabe von
auf Magnetband gespeicherten Videosignalen nach dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1.
Zur digitalen Aufzeichnung von Videosignalen auf Magnetband
sind von der Society of Motion Pictures and Television
Engineers (SMPTE) Vorschläge veröffentlicht worden, die als D1-
und D2-Standard bekanntgeworden sind. In dem vorgeschlagenen
D2-Standard ist festgelegt, daß die Videoinformation eines
Halbbildes auf mehrere benachbarte Schrägspuren verteilt
gezeichnet wird. Jede Schrägspur weist einen Videosektor und
vier Audiosektoren auf, wobei jeder Sektor mit einer Präambel
beginnt. Der Präambel folgen mehrere Synchronisationsblöcke mit
anschließenden Daten- und Prüfblöcken. Die Sektoren schließen
jeweils mit einer Postambel ab.
Die Wiedergabe derart aufgezeichneter Videosignale erfordert
einen Zwischenspeicher, in welchem die von den Schrägspuren
abgenommenen einzelnen Datenblöcke des Videosignals
eingeschrieben und zum Aufbau eines vollständigen Fernsehbildes
wieder ausgelesen werden. Die Zwischenspeicherung erlaubt eine
Wiedergabe von Fernsehbildern sowohl mit Normalgeschwindigkeit
als auch mit jeder möglichen Zeitlupen- und
Zeitraffer-Geschwindigkeit. Bei einer Wiedergabe von
Fernsehbildern mit Zeitraffer-Geschwindigkeit wirkt jedoch der
Zwischenspeicher als Integrator mit unendlich langer
Zeitkonstante, weil in dieser Betriebsart die rotierenden
Wiedergabemagnetköpfe nur kleine Spurabschnitte mit gültigen
Videodaten abtasten, so daß ältere Teile eines Fernsehbildes
erst nach längerer Zeit durch aktuelle Videodaten ersetzt
werden können. Die überalterten Bildteile führen bei einer
Betrachtung des Fernsehbildes zu einem "zerrissenen"
Bildeindruck.
Zur Vermeidung dieses störenden Bildeffektes wurde bereits
vorgeschlagen (DE 35 43 540 A1), die Bildinformation in Gruppen
zusammenzufassen und mit einem Altersattribut versehen in
Speicher mit einer von der Funktion der
Bandtransportgeschwindigkeit abhängigen Speicherdauer zu
schreiben. Überschreitet eine der gespeicherten Gruppen eine
vorgeschriebene Speicherdauer, so wird die entsprechende Gruppe
gelöscht. Eine dem Bildspeicher nachgeschaltete
Fehlerverdeckungseinrichtung kann somit anstelle der Daten
gelöschter Bildpunkte von benachbarten, fehlerfreien
Bildpunkten Ersatzdaten ableiten. Das bekannte Verfahren weist
jedoch den Nachteil auf, daß eine Anordnung zur Verwaltung der
Speicherdauer während eines Bildspeicher-Schreib-Lese-Zyklus
mehrere Rechenoperationen durchführen muß, um die Speicherdauer
der jeweiligen Bildinformation zu bestimmen. Außerdem sind
innerhalb des Bildspeicher-Schreib-Lese-Zyklus anstelle
festgestellter überalterter Gruppen Löschwerte in den
Bildspeicher zu schreiben. Die zur Zeit erhältlichen logischen
Bauelemente sind jedoch zu langsam, diese Operationen in der
zur Verfügung stehenden Zeit durchzuführen. Darüber hinaus
führen Störungen durch Drop-Outs im wiedergebenen Datenstrom zu
weiteren Verzögerungen bei der Bestimmung der Speicherdauer der
im Bildspeicher abgelegten Gruppen.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde,
ein Verfahren nach der eingangs genannten Art anzugeben, bei
dessen Anwendung die Speicherdauer der in einem Bildspeicher
abgelegten Bildinformation in Echtzeit ermittelt werden kann.
Diese Aufgabe wird durch die im kennzeichnenden Teil des
Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Das erfindungsgemäße Verfahren mit den kennzeichnenden
Merkmalen des Patentanspruchs 1 hat den Vorteil, daß durch
Verwendung eines zum Bildspeicher parallel betriebenen
Zeitspeichers den gelesenen Bildinformationen unmittelbar
absolute Zeitinformationen zugeordnet werden können. Ein
einfacher Vergleich zwischen der gelesenen Information und der
dem Zeitspeicher zugeführten aktuellen Zeitinformation läßt
daher sofort erkennen, ob die gelesene Bildinformation als
überaltert bzw. als fehlerhaft einzustufen ist oder nicht.
Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind
vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen des im
Patentanspruch angegebenen Verfahrens möglich. Besonders
vorteilhaft ist, daß die Speicherkapazität des Zeitspeichers
wesentlich geringer sein kann als die des Bildspeichers. Ein
weiterer Vorteil ist darin zu sehen, daß das erfindungsgemäße
Verfahren auch während eines normalen Wiedergabebetriebs, bei
welchem die Aufnahmegeschwindigkeit gleich der der
Wiedergabegeschwindigkeit ist, anwendbar ist.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert. Die Figur zeigt ein Blockschaltbild zur Erläuterung
des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Bei dem in der Figur dargestellten Blockschaltbild wird von
einem digitalen Aufzeichnungsformat ausgegangen, welches in dem
eingangs genannten Vorschlag als D2-Standard angegeben ist.
Danach werden zur Aufzeichnung eines NTSC-Farbfernsehsignals
die Daten der einzelnen Halbbilder in jeweils sechs
aufeinanderfolgende Schrägspuren mit einem bestimmten
Azimuthwinkel aufgezeichnet. Jede Schrägspur enthält dabei
digitale Daten von einem Videokanal und von vier Audiokanälen.
Dabei sind die Audiodaten in vier Audiosektoren pro Spur
abgelegt. Zwei der Audiosektoren befinden sich am Spuranfang
und zwei andere Audiosektoren am Spurende. Die Videodaten sind
in einem Videosektor in Spurmitte aufgezeichnet. Zwischen den
einzelnen Sektoren sind Lücken vorgesehen, um das Editieren zu
erleichtern.
Der Videosektor wird mit einer Präambel gestartet, deren
Wortlänge 28 Bytes umfaßt. Es folgen 204 Synchronisationsblöcke
mit jeweils einer Wortlänge von 190 Bytes. In diesen 190 Bytes
sind jeweils zwei Bytes für das Synchronisationsmuster und die
Synchronisationsnummer vorgesehen. Weiterhin sind darin 85
Bytes für einen ersten Datenblock, 8 Bytes für einen ersten
Prüfblock, 85 Bytes für einen zweiten Datenblock und 8 Bytes
für einen zweiten Prüfblock vorgesehen. Der Videosektor wird
mit einer 6 Byte langen Postambel abgeschlossen.
Bei einer Wiedergabe der nach einem D2-Standard auf ein
Magnetband 1 aufgezeichneten Daten mit einer rotierenden
Wiedergabemagnetkopfanordnung 2 werden die Wiedergabesignale in
einer Stufe 3 zunächst vorverstärkt und entzerrt und in eine
Bit-parallele Form gebracht. Außerdem wird der dem Datensignal
zugrundeliegende Takt regeneriert und die im Abstand von
190 Byte vorliegenden Nummern der Synchronisationsblöcke
ermittelt. Weiterhin wird von den Daten des Videosektors nach
jeweils 6 Schrägspuren ein den Videodaten zugeordnetes
Vertikalsynchronsignal abgeleitet. Die am Ausgang der Stufe 3
in einer Wortbreite von 8 Bit vorliegenden Videodaten werden
adressabhängig in einen Bildspeicher 4 geschrieben. Die
Ableitung der Adressen erfolgt in einem Adressgenerator 5
anhand der in der Stufe 3 ermittelten Synchronisationsnummern.
Die von dem Adressgenerator 5 abgegebenen Adressen dienen auch
als Schreibadressen für einen Zeitspeicher 6. Da die
Synchronisationsnummern nur im Abstand von 190 Byte zur
Verfügung stehen, werden die niederwertigsten Teile der
Schreibadressen für den Bildspeicher 4 mit einem Zähler 7
anhand des in der Stufe 3 regenerierten Taktes erzeugt. In den
Zeitspeicher 6 wird eine von einem Zeitzähler 8 abgegebene
Zeitinformation geschrieben. Der Zeitzähler 8 wird durch das
von der Stufe 3 abgegebene Vertikalsynchronsignal angesteuert.
Die Speicherkapazität des Zeitspeichers 6 ist wesentlich
geringer als die des Bildspeichers 4, da nur so viele Adressen
benötigt werden, wie Synchronisationsblöcke pro Halbbild
vorkommen. Bei einer Wortlänge von 190 Byte pro
Synchronisationsblock ergibt sich ein Reduktionsfaktor von 190
in der Speicherkapazität zwischen dem Zeitspeicher 6 und dem
Bildspeicher 4. Wird als Wortbreite für die dem Zeitspeicher 6
zugeführte Zeitinformation 8 Bit angenommen und als Zeittakt
für die von dem Zeitzähler 8 abgegebene Zeitinformation 0,1
Sekunden, so kann für jede innerhalb der letzten 25 Sekunden
von dem Magnetband 1 abgenommenen Daten der Schreibzeitpunkt
und seine sinnvolle Verwendung in Form der Zuordnung zu den in
den Bildspeicher 4 abgelegten Videodaten bestimmt werden.
Die in den Bildspeicher abgelegten Videodaten werden abhängig
von jeweils angelegten Leseadressen wortweise ausgelesen und zu
einer Fehlerverdeckungseinrichtung 9 weitergeleitet. Die
Leseadressen werden mit einem Zähler 10 generiert, der durch
ein von einem Studioreferenzsignal SRef in einem Taktgenerator
11 abgeleitetes Taktsignal angesteuert wird. Zur Adressierung
des Zeitspeichers 6 werden von den vom Zähler 10 abgebenen
Leseadressen nur die höchstwertigen Bits benötigt.
Beim Auslesen der Videodaten aus dem Bildspeicher 4 wird
gleichzeitig die zugehörige Zeitinformation aus dem
Zeitspeicher 6 gelesen und in einer Vergleichsstufe 12 mit der
eingangsseitigen aktuellen Zeitinformation verglichen. Die
Vergleichsstufe 12 gibt ein Fehlermerkersignal ab, welches beim
Vorliegen eines Fehlermerkers die Fehlerverdeckungseinrichtung
9 aktiviert. Da der Aufbau und die Funktion einer
Fehlerverdeckungseinrichtung an sich bekannt ist
(DE 31 21 599 A1), braucht in diesem Zusammenhang auf diese
Einrichtung nicht näher eingegangen zu werden. An einer Klemme
13 ist das fehlerverdeckte Videosignal in Bit-paralleler Form
und studioverkoppelt mit dem Studioreferenzsignal SRef
abnehmbar.
Im Wiedergabebetrieb wird die Transportgeschwindigkeit des
Magnetbandes 1 durch einen Servo 14 bestimmt, der über ein
Einstellelement 15 zur Anwahl der Transportgeschwindigkeit
steuerbar ist. Der Servo 14 wirkt über einen (nicht
dargestellten) Motor 15 auf eine Capstan-Welle 16, die in
Verbindung mit einer Gummiandruckrolle 17 in Form eines
Reibschlusses das Magnetband 1 transportiert. Während eines
Zeitrafferbetriebs, bei welchem die Transportgeschwindigkeit
des Magnetbandes 1 größer ist als die Transportgeschwindigkeit
im Aufnahmebetrieb, werden die Leseköpfe der rotierenden
Wiedergabemagnetkopfeinrichtung 2 nicht exakt entlang der
aufgezeichneten Schrägspuren geführt. Durch das unkontrollierte
Überstreichen der aufgezeichneten Schrägspuren werden die
Videodaten nicht in zusammenhängenden Blöcken von dem
Magnetband 1 gelesen. Um trotzdem im Zeitrafferbetrieb eine
Bildwiedergabe zu ermöglichen, werden die von dem Magnetband 1
abgenommenen gültigen Daten in den Bildspeicher 4 geschrieben.
Aus den vorliegenden Blocknummern der Synchronisationsblöcke
wird dabei die Schreibadresse gebildet, so daß beim Lesen des
Bildspeichers 4 mittels der mit dem Studioreferenzsignal
verkoppelten Leseadressen wieder die ursprüngliche Anordnung
der Bildpunkte entsteht. Wie eingangs erwähnt, können jedoch in
dem Zeitraum, währenddessen die Leseköpfe der rotierenden
Magnetkopfeinrichtung 2 die Schrägspuren auf dem Magnetband 1
überstreichen, nicht alle Bilddaten des gerade abgetasteten
Halbbildes in den Bildspeicher 4 gelesen werden. Mit
zunehmender Transportgeschwindigkeit des Magnetbandes 1 sinkt
die Zahl der gültigen Synchronisationsblöcke und damit die Zahl
der gültigen Videodaten. Aus diesem Grund werden die Videodaten
mehrerer aufeinanderfolgender Halbbilder auf Kosten einer
zeitlichen Unterauflösung zu einem vollständigen Halbbild
zusammengesetzt. Gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren bleiben
jedoch die Videodaten nicht so lange im Bildspeicher 4, bis sie
von neuen Videodaten vom Magnetband 1 überschrieben werden.
Durch diese Maßnahme werden bei hohen
Transportgeschwindigkeiten des Magnetbandes 1 und der damit
verbundenen geringeren Erneuerungsrate Gruppen von Videodaten
in Bildbereichen, die lange nicht erneuert wurden, von
störenden "überalterten" Bildelementen befreit. Die Zuordnung
einer Zeitinformation über das Alter der in den Bildspeicher 4
geschriebenen Videodaten erfolgt mit Hilfe des zum Bildspeicher
4 parallel betriebenen Zeitspeichers 6 und der Vergleichsstufe
12. In den Zeitspeicher 6 wird die aktuelle Zeitinformation am
Ausgang des Zeitzählers 8 in die Adresse geschrieben, die der
Synchronisationsnummer des gerade vom Magnetband 1 gelesenen
Synchronisationsblocks entspricht. Beim Auslesen der Videodaten
aus dem Bildspeicher 4 wird die aktuelle Zeitinformation mit
der aus dem Zeitspeicher 6 gelesenen Zeitinformation verglichen
und beim Überschreiten eines vorgegebenen Zeitlimits durch
Abgabe eines Fehlermerkers an die Fehlerverdeckungseinrichtung
9 als fehlerhaft gekennzeichnet. Da die Impulsfolgefrequenz des
dem Zeitzähler 8 zugeführten Vertikalsynchronsignals mit der
Transportgeschwindigkeit des Magnetbandes 1 gekoppelt ist,
erfolgt somit auch eine Anbindung der aktuellen Zeitinformation
an die mit dem Einstellelement 15 angewählte
Zeitraffergeschwindigkeit.
Während eines normalen Wiedergabebetriebs mit gleicher
Aufnahme- und Wiedergabegeschwindigkeit des Magnetbandes 1
sowie während eines Zeitlupenbetriebs mit kleinerer
Wiedergabegeschwindigkeit als die Aufnahmegeschwindigkeit
liefert die Vergleichsstufe 12 immer dann einen Fehlermerker
zur Fehlerverdeckungseinrichtung 9, wenn sich die aktuelle
Zeitinformation von der gelesenen Zeitinformation
unterscheidet. Das erfindungsgemäße Verfahren ist somit
geeignet, während dieser Wiedergabebetriebsarten eine
Fehlererkennung für die in dem Bildspeicher 4 abgelegten
Videodaten durchzuführen.
Das erfindungsgemäße Verfahren soll nicht auf das in der Figur
dargestellte Blockschaltbild beschränkt bleiben. So kann
beispielsweise im Rahmen der vorliegenden Erfindung eine dem
Bildspeicher nachgeschaltete Fehlerverdeckungseinrichtung 9
auch durch andere Maßnahmen angesprochen werden.
Claims (6)
1. Verfahren zur Wiedergabe von auf Magnetband gespeicherten
Videosignalen,
- - bei welchem die Geschwindigkeit des Magnetbandes bei der Wiedergabe gegenüber der bei der Aufnahme veränderbar ist,
- - bei welchem eine von dem Magnetband abgenommene Bildinformation in einen Bildspeicher geschrieben wird und
- - bei welchem eine aus dem Bildspeicher gelesene Bildinformation einer Fehlerverdeckungsmaßnahme unterworfen wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß parallel mit dem Einschreiben der Bildinformation in den Bildspeicher (4) eine aktuelle Zeitinformation in einen Zeitspeicher (6) geschrieben wird,
daß parallel mit dem Lesen der Bildinformation aus dem Bildspeicher (4) die Zeitinformation aus dem Zeitspeicher (6) gelesen wird und
daß die aus dem Zeitspeicher (6) gelesene Zeitinformation mit der dem Zeitspeicher (6) zugeführten aktuellen Zeitinformation verglichen wird, so daß abhängig von der ermittelten Zeitdifferenz und der vorliegenden Geschwindigkeit des Magnetbandes (1) nachfolgend eine Fehlerverdeckung der gelesenen Bildinformation durchgeführt wird.
daß parallel mit dem Einschreiben der Bildinformation in den Bildspeicher (4) eine aktuelle Zeitinformation in einen Zeitspeicher (6) geschrieben wird,
daß parallel mit dem Lesen der Bildinformation aus dem Bildspeicher (4) die Zeitinformation aus dem Zeitspeicher (6) gelesen wird und
daß die aus dem Zeitspeicher (6) gelesene Zeitinformation mit der dem Zeitspeicher (6) zugeführten aktuellen Zeitinformation verglichen wird, so daß abhängig von der ermittelten Zeitdifferenz und der vorliegenden Geschwindigkeit des Magnetbandes (1) nachfolgend eine Fehlerverdeckung der gelesenen Bildinformation durchgeführt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß beim Vorliegen einer Zeitdifferenz zwischen der gelesenen
und aktuellen Zeitinformation sowohl während eines normalen
Wiedergabebetriebs mit gleicher Aufnahme- und
Wiedergabe-Geschwindigkeit des Magnetbandes als auch während
eines Zeitlupenbetriebs mit kleinerer
Wiedergabe-Geschwindigkeit als die Aufnahmegeschwindigkeit
nachfolgend eine Fehlerverdeckung der gerade vorliegenden
gelesenen Bildinformation durchgeführt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß beim Überschreiten der ermittelten Zeitdifferenz um einen
vorgegebenen Wert während eines Zeitrafferbetriebs, bei welchem
die Wiedergabe-Geschwindigkeit größer ist als die
Aufnahmegeschwindigkeit, nachfolgend eine Fehlerverdeckung der
gerade vorliegenden gelesenen Bildinformation durchgeführt
wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß bei einer Wiedergabe von digital aufgezeichneten
Videosignalen mit in Gruppen unterteilten Blöcken ein
Adreßsignal zum Einschreiben des Bild- und Zeitspeichers (4, 6)
von den einzelnen Blöcken jeweils zugeordneten Blocknummern
abgeleitet wird und
daß von dem Vertikalsynchronsignal eines vom Magnetband (1)
abgenommenen Signals die Zeitinformation zum Einschreiben in
den Zeitspeicher (6) abgeleitet wird.
5. Schaltungsanordnung zur Durchführung des Verfahrens nach
Anspruch 1 bis 4, gekennzeichnet durch
- - einen Zähler (8) zum Zählen von Impulsen des vom Magnetband abgenommenen Vertikalsynchronsignals,
- - einen ersten Adreß-Generator (5) zur Ableitung eines Schreib-Adreßsignals anhand der wiedergegebenen Blocknummern,
- - einen zweiten Adreß-Generator (10) zur Ableitung eines Lese-Adreßsignals anhand eines Bezugsignals,
- - einen ersten Speicher (6) mit wahlfreiem Zugriff als Zeitspeicher, dessen Daten-Eingänge an Ausgängen des Zählers (8) angeschlossen sind, dessen Schreib-Adreßeingänge mit Ausgängen des ersten Adreß-Generators (5) und dessen Lese-Adreßeingänge mit Ausgängen des zweiten Adreß-Generators (10) verbunden sind,
- - eine Stufe (12) zur Erzeugung eines Fehlermerkersignals bei der Ermittlung der Zeitdifferenz anhand des in den ersten Speicher (6) geschriebenen und des aus dem ersten Speicher (6) gelesenen Datensignals,
- - einen zweiten Speicher (4) mit wahlfreiem Zugriff als Bildspeicher, dessen Daten-Eingänge das digitale Videosignal zugeführt ist, dessen Schreib-Adreßeingänge mit Ausgängen des ersten Adreß-Generators (5) und dessen Lese-Adreßeingänge mit Ausgängen des zweiten Adreß-Generators (10) verbunden sind und
- - eine Einrichtung zur Fehlerverdeckung, welche eingangsseitig mit Daten-Ausgängen des zweiten Speichers verbunden ist und welche mit dem von der Stufe (12) zur Erzeugung eines Fehlermerkersignals abgegebenen Fehlermerkersignals steuerbar ist.
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Date | Code | Title | Description |
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8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
D2 | Grant after examination | ||
8364 | No opposition during term of opposition | ||
8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: PHILIPS BROADCAST TELEVISION SYSTEMS GMBH, 64347 G |
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8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |