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DE3830908C2 - Selbstfahrener Mähdrescher mit zweigeteiltem Schneidwerk - Google Patents

Selbstfahrener Mähdrescher mit zweigeteiltem Schneidwerk

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DE3830908C2
DE3830908C2 DE19883830908 DE3830908A DE3830908C2 DE 3830908 C2 DE3830908 C2 DE 3830908C2 DE 19883830908 DE19883830908 DE 19883830908 DE 3830908 A DE3830908 A DE 3830908A DE 3830908 C2 DE3830908 C2 DE 3830908C2
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DE
Germany
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combine harvester
self
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halves
propelled combine
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DE19883830908
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Heinrich Dipl Ing Hemker
Heinrich Dipl Ing Ostrup
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CLAAS KGAA, 33428 HARSEWINKEL, DE
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Claas KGaA mbH
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01DHARVESTING; MOWING
    • A01D41/00Combines, i.e. harvesters or mowers combined with threshing devices
    • A01D41/12Details of combines
    • A01D41/14Mowing tables
    • A01D41/144Foldable headers

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Harvester Elements (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen selbstfahrenden Mähdrescher mit an seinem zugehörigen Schrägfördererkanal angehängtem zweigeteilten Schneidwerk, dessen beide Hälften schwenkbar und symmetrisch ausgebildet sind, wobei das Schneidwerk aus einer geteilten Schneidwerksmulde, einem geteilten Mähbalken, einer geteilten Einzugswalze sowie einer geteilten Haspel besteht.
Es ist bekannt, daß die zulässige Transportbreite für Mähdrescher auf öffentlichen Straßen 3 m beträgt. Bei den heute gewünschten Durchsatzmengen sind aber die Vorsatzgeräte für Mähdrescher, insbesondere die Schneidwerke wesentlich breiter. Aus diesem Grunde müssen sie für den Straßentransport vom Mähdrescher abgebaut werden und auf einem eigens dafür vorgesehenen Transportwagen aufgeladen und mitgeführt werden. Diese Umrüstarbeit erfordert viel Zeit, so daß beispielsweise aus der DE- AS 14 82 896 bereits Mähdrescherkonstruktionen vorgeschlagen wurden, die mit vertikal klappbarem zweiteiligem Schneidwerk versehen waren. Zum Zwecke des Straßentransportes wurden dabei die äußeren Schneidwerksenden nach oben geschwenkt, so daß die maximal zulässige Breite von 3 m nicht mehr überschritten wurde. Derartige Mähdrescher haben sich jedoch in der Praxis nicht durchsetzen können, da die beiden nach oben geklappten Schneidwerksenden in das vom Gesetzgeber vorgeschriebene Sichtfeld des Fahrers ragten.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher das Problem zugrunde, einen Mähdrescher der eingangs näher bezeichneten Art so auszubilden, daß die beiden Schneidwerkshälften aus einer Arbeits- in eine Transportstellung geschwenkt werden können, ohne daß dabei das Sichtfeld des Fahrers eingeschränkt wird. Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß die Schneidwerkshälften eines Schneidwerkes etwa in horizontaler Ebene schwenkbar und zum einen über mindestens je einen schwenkbaren Träger mit dem Schräg­ förderkanal und zum anderen über mindestens eine gemeinsame vertikal verlaufende Gelenkachse ständig miteinander verbunden sind, mit Mitteln zur gradlinigen Führung dieser Achse in Maschinenlängs­ richtung.
Bei einem so ausgestalteten Mähdrescher werden die beiden Hälften eines jeden Schneidwerks folglich in horizontaler Ebene verschwenkt, so daß das Sichtfeld des Fahrers nicht mehr behindert ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen 2 bis 15 dargelegt.
Durch die Schweizer Patentschrift 6 61 176 ist zwar ein Anbaurahmen für einen Traktor bekannt, an den unterschiedliche Gerätschaften angehängt werden können. In der Praxis hat sich eine solche Rahmenanordnung aber nicht durchsetzen können, weil die eigentliche Befestigung der unterschiedlichen Gerätschaften an den Rahmen und deren Antriebe immer wieder auf erhebliche Probleme stießen. Eben wegen dieser Probleme hat die Fachwelt diesen aufgezeigten Weg verlassen, weil nach ihrer Auffassung das in der Schweizer Patentschrift gezeigte Lösungsprinzip nicht realisierbar war. Um so überraschender erfährt sie nun, daß es durchaus möglich ist, dieses Grundprinzip anzuwenden bzw. zu übertragen auf die Konstruktion eines klappbaren Schneidwerkes. Die Konstruktion der noch bekannten europäischen Schrift 01 77 984 B1 erlaubt nicht den Anbau eines zweigeteilten Schneidwerkes an einen selbstfahrenden Mähdrescher, da, wie insbesondere aus der Fig. 1 dieser französischen Schrift gut zu erkennen ist, die beiden Anbaugeräte 10 in ihrer Arbeitsstellung einen deutlichen Abstand voneinander aufweisen. Würde es sich bei diesen Anbaugeräten 10 um zwei Schneidwerkshälften handeln, bliebe bei jeder Durchfahrt durch ein abzuerntendes Kornfeld ein nicht geschnittener Streifen stehen. Dieser Nachteil gilt auch für die Ausbildung gemäß der Schweizer Patentschrift 6 61 176. Der Nachteil ist erst durch die spezielle Ausbildung gemäß unserer vorliegenden Erfindung auf einfache Art und Weise vermieden. Weitere vorteilhafte Ausbildungen unserer Erfindung sind in den Unteransprüchen näher definiert, wobei nach einem wesentlichen Merkmal der Erfindung der Abstand (A) einer gedachten Linie zwischen den schrägförderernahen Drehgelenken und einer gedachten geraden Linie zwischen den schrägfördererfernen Drehgelenken in Transportstellung des Schneidwerkes kleiner ist als der Abstand (B) eines schrägförderernahen Drehgelenkes zu dem zugehörigen schrägförderfernen Drehgelenk (Fig. 7). Durch eine derartige Ausbildung ist es möglich, das Schneidwerk in der Transportstellung sehr nah am Schrägfördererkanal zu lagern, ohne befürchten zu müssen, daß das Schneidwerk während seiner Schwenkbewegung mit dem Schrägfördererkanal kollidiert, weil nämlich das Schneidwerk von den Schwenkträgern aufgrund der erfindungsgemäßen Anordnung der Drehgelenke zu Beginn der Schwenkbewegung gleichzeitig auch in Fahrtrichtung nach vorn, also weg vom Schrägfördererkanal, bewegt wird. Die sehr nahe Lagerung des Schneidwerks am Schrägfördererkanal in Transportstellung ist nicht nur wegen der besseren Gewichtsverteilung, sondern mehr noch im Hinblick darauf wünschenswert, ein möglichst breites Schneidwerk einsetzen zu können, der Gesetzgeber aber nur einen bestimmten Abstand von der vorderen Kante eines Schneidwerks bis zum Lenkrad zuläßt.
Im folgenden soll die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispieles und mehrerer dieses schematisch darstellender Figuren näher erläutert werden. Dabei zeigt:
Fig. 1 teilweise einen Mähdrescher in der Seitenansicht, bei dem das Schneidwerk in Transportstellung gebracht ist,
Fig. 2 den in Fig. 1 gezeigten Mähdrescher in Frontansicht,
Fig. 3 das Schneidwerk eines Mähdreschers als Draufsicht in Arbeitsstellung,
Fig. 4 das in Fig. 1 dargestellte Schneidwerk in zusammengeklappter Transportstellung,
Fig. 5 bis 7 das Schneidwerk in drei unterschiedlichen Stellungen,
Fig. 8 das in Fig. 1 dargestellte Schneidwerk in Seitenansicht in abgewandelter Ausbildung,
Fig. 9 den in Fig. 1 und 6 gezeigten Mähdrescher in Arbeitsstellung,
Fig. 10 eine Einzelheit der Verbindungsstelle der Schneidwerkshälften im Bereich der oberen Quertraversen in Vorder- und Draufsicht,
Fig. 11 die Koppelstelle zwischen Schneidwerk und Schrägförderer in Arbeitsstellung,
Fig. 12 die Schneidwerkkoppelstelle bei Transportstellung,
Fig. 13 eine Draufsicht auf die Mähtisch-Baugruppe und den Schrägförderer mit zwischengeschaltetem Zusatzrahmen.
Mit 1 ist der Schrägförderer eines nur teilweise dargestellten Mähdreschers bezeichnet, an dem an seinem in Fahrtrichtung gesehenen vorderen Ende ein starrer Rahmen 2 befestigt ist, an dem obere und untere seitlich auskragende Konsolen 3 und 4 (Fig. 8) angeschweißt sind. Über Drehgelenke 5 sind mit den oberen Konsolen 3 schräg nach oben ragende Schwenkträger 6 verbunden, die mit ihren den Drehgelenken 5 abgewandten Enden über weitere Drehge­ lenke 7 an Armen 8 befestigt sind. Letztere dienen als Träger für eine zweigeteilte Quertraverse 9, 10, wobei jeder Arm 8 einer Quertraverse 9, 10 zugeordnet ist. Aus den Fig. 4 bis 6 ist zu erkennen, daß die beiden Quertraversen 9, 10 mittig über ein Gelenk 11 miteinander verbunden sind, wobei der Gelenkbolzen 12 (Fig. 10) fest mit der Traversenhälfte 9 verbunden ist. Auf das nach oben vorragende Ende des Bolzens 12 ist ein Kettenrad 13 fest aufgesetzt, welches über eine Kette 14 in Antriebsverbindung mit einem zweiten Kettenrad 15 steht, welches Teil eines hydraulischen Getriebemotors 16 ist, der mit der Quertraversenhälfte 10 verschraubt ist. An ihren äußeren Enden sind mit den Quertraversenhälften 9 und 10 je eine Schneidwerkseitenwandung 17 und 18 fest verschweißt, welche die seitlichen Abschlüsse der als Ganzes mit 19 bezeichneten Schneidwerksmulde bilden. Der untere Abschluß ist ein zweigeteiltes Bodenblech 20, 21, wobei je eine Hälfte mit den ihr zugeordneten Seitenwandungen 17, 18 und den entsprechenden Quertraversen 9, 10 verbunden ist. Insbesondere aus den Fig. 2 bis 6 ist zu erkennen, daß an den Schwenkträgern 6 Kolbenzylindereinheiten 22 und 23 angreifen, durch die die Arme 8 um die Drehgelenke 5 verschwenkt werden können, und zwar unter Zuhilfenahme des in Fig. 10 dargestellten Hydromotors 14, der die in Fig. 6 durch die Linie X-X gekennzeichnete Totpunktlage, bezogen auf die Anlenkung der Kolbenzylindereinheiten 22 und 23 an die Schwenkträger 6 und auf das Gelenk 11 überwindet.
Im vorstehenden ist folglich ein zweigeteiltes Schneidwerk 19 beschrieben, das aus der in Fig. 4 dargestellten Lage in die in Fig. 6 dargestellte verschwenkt werden kann. Zu diesem Zwecke ist selbstverständlich erforderlich, auch die Einzugswalze in zwei Hälften 24 und 25 zu teilen, von denen eine Hälfte in der Schneidwerkseitenwandung 17 und die andere in der Wandung 18 gelagert ist. Die Antriebe der beiden Hälften 24 und 25 folgt über Kettenräder 26 und 27 sowie über an den Seitenwandungen 17, 18 angeflanschte Hydromotore 28, 29. Weitere auf die Seitenwandungen 17, 18 aufgesetzte Hydromotore 30, 31 dienen dem Antrieb für die Taumelgetriebe 32, 33 der beiden Messerbalkenhälften 34 und 35. Da die Messerbalkenhälften 34, 35 an den Bodenblechen 20 und 21 geführt sind, kann auf eine zusätzliche Unterstützung der Messerbalkenhälfte verzichtet werden. Die beiden Hälften 24 und 25 der Einzugswalzen hingegen sind außer in den zugehörigen Seitenwandungen 17, 18 im Bereich ihrer einander zugewandten Enden an Tragplatten 36 und 37 gelagert, wobei je eine Tragplatte mit je einer Quertraversenhälfte 9, 10 verschweißt ist. Aus den Fig. 7, 8 und 9 ist zu erkennen, daß mit den unteren Konsolen 4 über Drehgelenke 38, 39 Stützarme 40, 41 verbunden sind, deren den Drehgelenken 38, 39 abgewandte Enden unterhalb der beiden Bodenbleche 20, 21 drehbar angelenkt sind und somit das Gewicht der beiden Schneidwerkhälften abfangen, welches also nicht nur von den Schwenkträgern 6 und den Armen 8 getragen werden muß. Eine andere Möglichkeit, die beiden Schneidwerkshälften zumindest in ihrer Transportstellung (Fig. 4, 7) von unten abstützen zu können, besteht darin, die Achsen der beiden oberen Drehgelenke 5 mit den zugehörigen Achsen der beiden unteren Drehgelenke 38, 39 zu verbinden, dargestellt in der Fig. 8, und/oder an den beiden unteren Enden dieser verlängerten Achsen Auflagearme 42, 43 zu befestigen, die in Arbeitsstellung, wie aus Fig. 3 ersichtlich, die beiden Schneidwerkshälften nicht abstützen, sich hingegen durch Verschwenken letzterer aus der in Fig. 3 dargestellten Lage in die in Fig. 4 dargestellte unter die Schneidwerkshälfte drehen und diese abstützen. Eine derartige Abstützung reicht normalerweise aus, weil die beiden Schneidwerkshälften im Bereich ihrer einander zugewandten Enden in ihren beiden Schwenk- Endstellungen (Fig. 3, 11, 12) auf einer mittigen unteren horizontalen Stützplatte 44 aufruhen, die mit dem Rahmen 2 des Schrägförderers 1 fest verbunden ist. Um die beiden Hälften des Schneidwerks 19 sowohl in Arbeits- (Fig. 3) wie auch in Transportstellung (Fig. 4) verriegeln zu können, ist auf dem Rahmen 2 eine Schwenkwelle 45 gelagert, die vier Sperrhaken 46 trägt und die über eine Kolbenzylindereinheit 47 verschwenkt werden kann. Aus Fig. 3, 11 ist zu erkennen, daß zwecks Verriegelung in Arbeitsstellung die Sperrhaken 46 in Arretieröffnungen 48 eingreifen, die in den Quertraversen 9 und 10 vorgesehen sind. Weitere Arretieröffnungen 49, die in die in Arbeitsstellung einander abgewandten Enden der Quertraverse 9 und 10 eingebracht sind, dienen der Verriegelung der Schneidwerkshälften in Transportstellung (Fig. 4, 12). Die im gemeinsamen Gelenk 11 abgewandten Enden der Traversen 9, 10 überragen in ihrer Baulänge die beiden Seitenwandungen 17, 18 und stützen sich bei Transportstellung am Schrägförderer oder dem zwischengeschalteten Zusatzrahmen 52 ab. Hierdurch ergibt sich zwischen dem Schrägförderer 1 und den Mähtischhälften ein Bauraum Y (Fig. 3) zur geschützten Unterbringung der Antriebselemente für die Messerbalken 34, 35, den Walzenhälften 24, 25 und den Haspelantrieben. Zwecks besserer Versteifung der beiden Mähtischhälften sind unterhalb der Quertraversen, in Verbindung mit den Bodenblechen 20, 21, zusätzliche Quertraversen 50, 51 vorgesehen, die ebenfalls koaxial zu den Traversen 9, 10 über ein Gelenk 11′ verbunden sind.
Bezugsziffernübersicht
 1 Schrägförderer
 2 Rahmen
 3 Obere Konsolen
 4 Untere Konsolen
 5 Drehgelenke
 6 Schwenkträger
 7 Drehgelenke
 8 Arme
 9 Quertraverse
10 dto.
11 Gelenk
11′ dto.
12 Gelenkbolzen
13 Kettenrad
14 Kette
15 Zweites Kettenrad
16 Hydr. Getriebemotor
17 Schneidwerkseitenwandung
18 dto.
19 Schneidwerkmulde
20 Bodenblech
21 dto.
22 Kolbenzylindereinheiten
23 dto.
24 Walzenhälften
25 dto.
26 Kettenräder
27 dto.
28 Hydromotore
29 dto.
30 dto.
31 dto.
32 Trommelgetriebe
33 dto.
34 Messerbalkenhälfte
35 dto.
36 Tragplatten
37 dto.
38 Drehgelenke
39 dto.
40 Stützarme
41 dto.
42 Auflagearme
43 dto.
44 Stützplatte
45 Schwenkwelle
46 Sperrhaken
47 Kolbenzylindereinheit
48 Arretieröffnungen
49 dto.
50 zusätzliche Quertraversen
51 dto.
52 Zusatzrahmen
X-X Totpunktlage
Y Bauraum
A Abstand
B Abstand

Claims (15)

1. Selbstfahrender Mähdrescher mit an seinem zugehörigen Schrägfördererkanal (1) angehängtem zweigeteilten Schneidwerk (19), dessen beide Hälften schwenkbar und symmetrisch ausgebildet sind, wobei das Schneidwerk aus einer geteilten Schneidwerksmulde, einem geteilten Mähbalken, einer geteilten Einzugswalze sowie einer geteilten Haspel besteht, dadurch gekennzeichnet, daß die Hälften des Schneidwerkes (19) etwa in horizontaler Ebene schwenkbar und zum einen über mindestens je einen schwenkbaren Träger (6) mit dem Schrägfördererkanal (1) und zum anderen über mindestens eine gemeinsame vertikal verlaufende Gelenkachse (11) ständig miteinander verbunden sind mit Mitteln zur gradlinigen Führung dieser Achse (11) in Maschinenlängsrichtung.
2. Selbstfahrender Mähdrescher nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkträger (6) mittels Kolbenzylinder­ einheiten (22, 23) bewegbar sind.
3. Selbstfahrender Mähdrescher nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kolbenzylindereinheiten (22, 23) als Gleichlaufzylinder ausgebildet sind.
4. Selbstfahrender Mähdrescher nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse (11) fest mit einer Schneidwerkshälfte verbunden ist und einendig ein Kettenrad (13) trägt, das mit einem weiteren Kettenrad (15) verbunden ist, welches Teil einer hydraulischen Getriebemotorenein­ heit (16) darstellt, die mit der anderen Schneidwerks­ hälfte verbunden ist.
5. Selbstfahrender Mähdrescher nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Schneidwerksmuldenhälften in ihrem dem Schrägförderer (1) zugewandten Bereich obere und untere Quertraversen (9, 10 und 50, 51) aufweisen, die mittig über die Gelenkachse (11, 11′) miteinander ständig verbunden sind.
6. Selbstfahrender Mähdrescher nach den Ansprüchen 1 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß die oberen und unteren Quertraversenhälften in ihrer Baulänge die Schneidwerkseitenwandungen (17, 18) überragen und die oberen Traversenhälften (9, 10 und 50, 51) an ihren in Betriebsstellung einander zugewandten Enden Öffnungen (48) aufweisen, in die an einer Schwenkwelle (45) befestigte Klauen (46) einschwenkbar sind.
7. Selbstfahrender Mähdrescher nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Schrägförderer (1) an seinem dem Schneidwerk zugewandten Ende einen festen Rahmen (2) aufweist.
8. Selbstfahrender Mähdrescher nach den Ansprüchen 1, 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden oberen Quertraversenhälften (9, 10) an ihren die Schneidwerksseitenwände (17, 18) überragenden Enden zusätzliche Öffnungen (49) aufweisen, in die die Klauen (46) nach Schwenken der Schneidwerkshälften in Transportstellung einschwenkbar sind.
9. Selbstfahrender Mähdrescher nach den Ansprüchen 1 und 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkwelle (45) auf dem Rahmen (2) bzw. dem Zusatzrahmen (52) angeordnet ist.
10. Selbstfahrender Mähdrescher nach den Ansprüchen 1 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß mit dem Rahmen (2) eine untere Stützplatte (44) verschweißt ist, auf die sich die beiden Schneidwerkshälften auflegen.
11. Selbstfahrender Mähdrescher nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkträger (6) über Drehgelenke (5) direkt am Rahmen (2) des Schrägförderers (1) oder an einem, mit dem Schrägförderer (1) kuppelbaren Zusatzrahmen (52) befestigt sind.
12. Selbstfahrender Mähdrescher nach den Ansprüchen 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß weitere Stützarme (40, 41) vorgesehen sind, die einendig unterhalb der Bodenbleche (20, 21) der Schneidwerksmulde (19) und mit ihren anderen Enden am Rahmen (2) des Schrägförderers oder an einem diesen umfassenden Zusatzrahmen (52) über Drehgelenke (38, 39) angelenkt sind.
13. Selbstfahrender Mähdrescher nach den Ansprüchen 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Achsen der oberen und unteren Drehgelenke (5, 38, 39) koaxial zueinander verlaufen.
14. Mähdrescher nach den Ansprüchen 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß anstelle der unteren Stützarme (40, 41) lediglich einendig mit den Drehgelenken (38, 39) und drehfest mit den Schwenkträgern (6) verbundene Auflagearme (42, 43) zum unterstützenden Abfangen der Schneidwerkshälften bei Transportstellung angeordnet sind.
15. Mähdrescher nach den Ansprüchen 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand (A) einer gedachten geraden Linie zwischen den schrägförderernahen Drehgelenken (5) und einer gedachten geraden Linie zwischen den schrägfördererfernen Drehgelenken (7) bei Transportstellung des Schneidwerkes kleiner ist als der Abstand (B) eines schrägförderernahen Drehgelenkes (5) zu dem zugehörigen schrägfördererfernen Drehgelenk (7).
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