DE3830908C2 - Selbstfahrener Mähdrescher mit zweigeteiltem Schneidwerk - Google Patents
Selbstfahrener Mähdrescher mit zweigeteiltem SchneidwerkInfo
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A01—AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
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- A01D41/00—Combines, i.e. harvesters or mowers combined with threshing devices
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- A01D41/14—Mowing tables
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Description
Die Erfindung betrifft einen selbstfahrenden Mähdrescher
mit an seinem zugehörigen Schrägfördererkanal angehängtem
zweigeteilten Schneidwerk, dessen beide Hälften schwenkbar
und symmetrisch ausgebildet sind, wobei das Schneidwerk
aus einer geteilten Schneidwerksmulde, einem geteilten
Mähbalken, einer geteilten Einzugswalze sowie einer
geteilten Haspel besteht.
Es ist bekannt, daß die zulässige Transportbreite für
Mähdrescher auf öffentlichen Straßen 3 m beträgt.
Bei den heute gewünschten Durchsatzmengen sind aber
die Vorsatzgeräte für Mähdrescher, insbesondere die
Schneidwerke wesentlich breiter. Aus diesem Grunde
müssen sie für den Straßentransport vom Mähdrescher
abgebaut werden und auf einem eigens dafür vorgesehenen
Transportwagen aufgeladen und mitgeführt werden. Diese
Umrüstarbeit erfordert viel Zeit, so daß beispielsweise
aus der DE- AS 14 82 896 bereits Mähdrescherkonstruktionen
vorgeschlagen wurden, die mit vertikal klappbarem
zweiteiligem Schneidwerk versehen waren. Zum Zwecke des
Straßentransportes wurden dabei die äußeren
Schneidwerksenden nach oben geschwenkt, so daß die
maximal zulässige Breite von 3 m nicht mehr überschritten
wurde. Derartige Mähdrescher haben sich jedoch in der
Praxis nicht durchsetzen können, da die beiden nach oben
geklappten Schneidwerksenden in das vom Gesetzgeber
vorgeschriebene Sichtfeld des Fahrers ragten.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher das Problem zugrunde,
einen Mähdrescher der eingangs näher bezeichneten Art so
auszubilden, daß die beiden Schneidwerkshälften aus einer
Arbeits- in eine Transportstellung geschwenkt werden
können, ohne daß dabei das Sichtfeld des Fahrers
eingeschränkt wird. Dies wird erfindungsgemäß dadurch
erreicht, daß die Schneidwerkshälften eines Schneidwerkes
etwa in horizontaler Ebene schwenkbar und zum einen über
mindestens je einen schwenkbaren Träger mit dem Schräg
förderkanal und zum anderen über mindestens eine gemeinsame vertikal
verlaufende Gelenkachse ständig miteinander verbunden sind, mit
Mitteln zur gradlinigen Führung dieser Achse in Maschinenlängs
richtung.
Bei einem so ausgestalteten Mähdrescher werden die
beiden Hälften eines jeden Schneidwerks folglich in
horizontaler Ebene verschwenkt, so daß das Sichtfeld des
Fahrers nicht mehr behindert ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen
2 bis 15 dargelegt.
Durch die Schweizer Patentschrift 6 61 176 ist zwar ein
Anbaurahmen für einen Traktor bekannt, an den unterschiedliche
Gerätschaften angehängt werden können. In der Praxis hat sich
eine solche Rahmenanordnung aber nicht durchsetzen können,
weil die eigentliche Befestigung der unterschiedlichen
Gerätschaften an den Rahmen und deren Antriebe immer wieder
auf erhebliche Probleme stießen. Eben wegen dieser Probleme
hat die Fachwelt diesen aufgezeigten Weg verlassen, weil nach
ihrer Auffassung das in der Schweizer Patentschrift
gezeigte Lösungsprinzip nicht realisierbar war. Um so
überraschender erfährt sie nun, daß es durchaus möglich ist,
dieses Grundprinzip anzuwenden bzw. zu übertragen auf
die Konstruktion eines klappbaren Schneidwerkes. Die
Konstruktion der noch bekannten europäischen Schrift
01 77 984 B1 erlaubt nicht den Anbau eines zweigeteilten
Schneidwerkes an einen selbstfahrenden Mähdrescher, da,
wie insbesondere aus der Fig. 1 dieser französischen Schrift
gut zu erkennen ist, die beiden Anbaugeräte 10 in ihrer
Arbeitsstellung einen deutlichen Abstand voneinander
aufweisen. Würde es sich bei diesen Anbaugeräten 10 um zwei
Schneidwerkshälften handeln, bliebe bei jeder Durchfahrt
durch ein abzuerntendes Kornfeld ein nicht geschnittener
Streifen stehen. Dieser Nachteil gilt auch für die Ausbildung
gemäß der Schweizer Patentschrift 6 61 176. Der Nachteil ist
erst durch die spezielle Ausbildung gemäß unserer vorliegenden
Erfindung auf einfache Art und Weise vermieden. Weitere
vorteilhafte Ausbildungen unserer Erfindung sind in den
Unteransprüchen näher definiert, wobei nach einem wesentlichen
Merkmal der Erfindung der Abstand (A) einer gedachten
Linie zwischen den schrägförderernahen Drehgelenken
und einer gedachten geraden Linie zwischen den
schrägfördererfernen Drehgelenken in Transportstellung
des Schneidwerkes kleiner ist als der Abstand (B)
eines schrägförderernahen Drehgelenkes zu dem
zugehörigen schrägförderfernen Drehgelenk (Fig.
7). Durch eine derartige Ausbildung ist es möglich,
das Schneidwerk in der Transportstellung sehr nah am
Schrägfördererkanal zu lagern, ohne befürchten zu
müssen, daß das Schneidwerk während seiner
Schwenkbewegung mit dem Schrägfördererkanal
kollidiert, weil nämlich das Schneidwerk von den
Schwenkträgern aufgrund der erfindungsgemäßen
Anordnung der Drehgelenke zu Beginn der Schwenkbewegung
gleichzeitig auch in Fahrtrichtung nach vorn, also
weg vom Schrägfördererkanal, bewegt wird. Die sehr
nahe Lagerung des Schneidwerks am Schrägfördererkanal
in Transportstellung ist nicht nur wegen der besseren
Gewichtsverteilung, sondern mehr noch im Hinblick
darauf wünschenswert, ein möglichst breites Schneidwerk
einsetzen zu können, der Gesetzgeber aber nur einen
bestimmten Abstand von der vorderen Kante eines
Schneidwerks bis zum Lenkrad zuläßt.
Im folgenden
soll die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispieles
und mehrerer dieses schematisch darstellender
Figuren näher erläutert werden.
Dabei zeigt:
Fig. 1 teilweise einen Mähdrescher in der
Seitenansicht, bei dem das Schneidwerk in
Transportstellung gebracht ist,
Fig. 2 den in Fig. 1 gezeigten Mähdrescher in
Frontansicht,
Fig. 3 das Schneidwerk eines Mähdreschers als
Draufsicht in Arbeitsstellung,
Fig. 4 das in Fig. 1 dargestellte Schneidwerk
in zusammengeklappter Transportstellung,
Fig. 5 bis 7 das Schneidwerk in drei unterschiedlichen
Stellungen,
Fig. 8 das in Fig. 1 dargestellte Schneidwerk in
Seitenansicht in abgewandelter Ausbildung,
Fig. 9 den in Fig. 1 und 6 gezeigten Mähdrescher
in Arbeitsstellung,
Fig. 10 eine Einzelheit der Verbindungsstelle der
Schneidwerkshälften im Bereich der oberen
Quertraversen in Vorder- und Draufsicht,
Fig. 11 die Koppelstelle zwischen Schneidwerk und
Schrägförderer in Arbeitsstellung,
Fig. 12 die Schneidwerkkoppelstelle bei Transportstellung,
Fig. 13 eine Draufsicht auf die Mähtisch-Baugruppe
und den Schrägförderer mit zwischengeschaltetem
Zusatzrahmen.
Mit 1 ist der Schrägförderer eines nur teilweise
dargestellten Mähdreschers bezeichnet, an dem an seinem
in Fahrtrichtung gesehenen vorderen Ende ein starrer Rahmen
2 befestigt ist, an dem obere und untere seitlich
auskragende Konsolen 3 und 4 (Fig. 8) angeschweißt sind.
Über Drehgelenke 5 sind mit den oberen Konsolen 3 schräg
nach oben ragende Schwenkträger 6 verbunden, die mit ihren
den Drehgelenken 5 abgewandten Enden über weitere Drehge
lenke 7 an Armen 8 befestigt sind. Letztere dienen als
Träger für eine zweigeteilte Quertraverse 9, 10, wobei
jeder Arm 8 einer Quertraverse 9, 10 zugeordnet ist. Aus
den Fig. 4 bis 6 ist zu erkennen, daß die beiden
Quertraversen 9, 10 mittig über ein Gelenk 11 miteinander
verbunden sind, wobei der Gelenkbolzen 12 (Fig. 10) fest
mit der Traversenhälfte 9 verbunden ist. Auf das nach
oben vorragende Ende des Bolzens 12 ist ein Kettenrad 13
fest aufgesetzt, welches über eine Kette 14 in
Antriebsverbindung mit einem zweiten Kettenrad 15 steht,
welches Teil eines hydraulischen Getriebemotors 16 ist,
der mit der Quertraversenhälfte 10 verschraubt ist. An
ihren äußeren Enden sind mit den Quertraversenhälften 9
und 10 je eine Schneidwerkseitenwandung 17 und 18 fest
verschweißt, welche die seitlichen Abschlüsse der
als Ganzes mit 19 bezeichneten Schneidwerksmulde
bilden. Der untere Abschluß ist ein zweigeteiltes
Bodenblech 20, 21, wobei je eine Hälfte mit den ihr
zugeordneten Seitenwandungen 17, 18 und den entsprechenden
Quertraversen 9, 10 verbunden ist. Insbesondere aus den
Fig. 2 bis 6 ist zu erkennen, daß an den Schwenkträgern 6
Kolbenzylindereinheiten 22 und 23 angreifen, durch die
die Arme 8 um die Drehgelenke 5 verschwenkt werden können,
und zwar unter Zuhilfenahme des in Fig. 10 dargestellten
Hydromotors 14, der die in Fig. 6 durch die Linie X-X
gekennzeichnete Totpunktlage, bezogen auf die Anlenkung
der Kolbenzylindereinheiten 22 und 23 an die
Schwenkträger 6 und auf das Gelenk 11 überwindet.
Im vorstehenden ist folglich ein zweigeteiltes Schneidwerk
19 beschrieben, das aus der in Fig. 4 dargestellten Lage
in die in Fig. 6 dargestellte verschwenkt werden kann.
Zu diesem Zwecke ist selbstverständlich erforderlich, auch
die Einzugswalze in zwei Hälften 24 und 25 zu teilen, von
denen eine Hälfte in der Schneidwerkseitenwandung 17 und
die andere in der Wandung 18 gelagert ist. Die Antriebe
der beiden Hälften 24 und 25 folgt über Kettenräder 26
und 27 sowie über an den Seitenwandungen 17, 18
angeflanschte Hydromotore 28, 29. Weitere auf die
Seitenwandungen 17, 18 aufgesetzte Hydromotore 30, 31
dienen dem Antrieb für die Taumelgetriebe 32, 33 der
beiden Messerbalkenhälften 34 und 35. Da die
Messerbalkenhälften 34, 35 an den Bodenblechen 20 und 21
geführt sind, kann auf eine zusätzliche Unterstützung
der Messerbalkenhälfte verzichtet werden. Die beiden
Hälften 24 und 25 der Einzugswalzen hingegen sind außer
in den zugehörigen Seitenwandungen 17, 18 im Bereich
ihrer einander zugewandten Enden an Tragplatten 36 und 37
gelagert, wobei je eine Tragplatte mit je einer
Quertraversenhälfte 9, 10 verschweißt ist. Aus den
Fig. 7, 8 und 9 ist zu erkennen, daß mit den unteren
Konsolen 4 über Drehgelenke 38, 39 Stützarme 40, 41
verbunden sind, deren den Drehgelenken 38, 39 abgewandte
Enden unterhalb der beiden Bodenbleche 20, 21 drehbar
angelenkt sind und somit das Gewicht der beiden
Schneidwerkhälften abfangen, welches also nicht nur
von den Schwenkträgern 6 und den Armen 8 getragen
werden muß. Eine andere Möglichkeit, die beiden
Schneidwerkshälften zumindest in ihrer Transportstellung
(Fig. 4, 7) von unten abstützen zu können, besteht darin,
die Achsen der beiden oberen Drehgelenke 5 mit den
zugehörigen Achsen der beiden unteren Drehgelenke
38, 39 zu verbinden, dargestellt in der
Fig. 8, und/oder an den beiden unteren Enden dieser
verlängerten Achsen Auflagearme 42, 43 zu befestigen,
die in Arbeitsstellung, wie aus Fig. 3 ersichtlich, die
beiden Schneidwerkshälften nicht abstützen, sich hingegen
durch Verschwenken letzterer aus der in Fig. 3
dargestellten Lage in die in Fig. 4 dargestellte unter
die Schneidwerkshälfte drehen und diese abstützen.
Eine derartige Abstützung reicht normalerweise aus, weil
die beiden Schneidwerkshälften im Bereich ihrer
einander zugewandten Enden in ihren beiden Schwenk-
Endstellungen (Fig. 3, 11, 12) auf einer mittigen unteren
horizontalen Stützplatte 44 aufruhen, die mit dem
Rahmen 2 des Schrägförderers 1 fest verbunden ist.
Um die beiden Hälften des Schneidwerks 19 sowohl in
Arbeits- (Fig. 3) wie auch in Transportstellung (Fig. 4) verriegeln
zu können, ist auf dem Rahmen 2 eine Schwenkwelle 45
gelagert, die vier Sperrhaken 46 trägt und die über eine
Kolbenzylindereinheit 47 verschwenkt werden kann. Aus
Fig. 3, 11 ist zu erkennen, daß zwecks Verriegelung in
Arbeitsstellung die Sperrhaken 46 in Arretieröffnungen
48 eingreifen, die in den Quertraversen 9 und 10
vorgesehen sind. Weitere Arretieröffnungen 49, die in
die in Arbeitsstellung einander abgewandten Enden der
Quertraverse 9 und 10 eingebracht sind, dienen der
Verriegelung der Schneidwerkshälften in Transportstellung
(Fig. 4, 12). Die im gemeinsamen Gelenk 11 abgewandten
Enden der Traversen 9, 10 überragen in ihrer Baulänge
die beiden Seitenwandungen 17, 18 und stützen sich
bei Transportstellung am Schrägförderer oder dem
zwischengeschalteten Zusatzrahmen 52 ab. Hierdurch
ergibt sich zwischen dem Schrägförderer 1 und den
Mähtischhälften ein Bauraum Y (Fig. 3) zur geschützten
Unterbringung der Antriebselemente für die Messerbalken
34, 35, den Walzenhälften 24, 25 und den Haspelantrieben.
Zwecks besserer Versteifung der beiden Mähtischhälften
sind unterhalb der Quertraversen, in Verbindung mit den
Bodenblechen 20, 21, zusätzliche Quertraversen 50, 51
vorgesehen, die ebenfalls koaxial zu den Traversen 9, 10
über ein Gelenk 11′ verbunden sind.
Bezugsziffernübersicht
1 Schrägförderer
2 Rahmen
3 Obere Konsolen
4 Untere Konsolen
5 Drehgelenke
6 Schwenkträger
7 Drehgelenke
8 Arme
9 Quertraverse
10 dto.
11 Gelenk
11′ dto.
12 Gelenkbolzen
13 Kettenrad
14 Kette
15 Zweites Kettenrad
16 Hydr. Getriebemotor
17 Schneidwerkseitenwandung
18 dto.
19 Schneidwerkmulde
20 Bodenblech
21 dto.
22 Kolbenzylindereinheiten
23 dto.
24 Walzenhälften
25 dto.
26 Kettenräder
27 dto.
28 Hydromotore
29 dto.
30 dto.
31 dto.
32 Trommelgetriebe
33 dto.
34 Messerbalkenhälfte
35 dto.
36 Tragplatten
37 dto.
38 Drehgelenke
39 dto.
40 Stützarme
41 dto.
42 Auflagearme
43 dto.
44 Stützplatte
45 Schwenkwelle
46 Sperrhaken
47 Kolbenzylindereinheit
48 Arretieröffnungen
49 dto.
50 zusätzliche Quertraversen
51 dto.
52 Zusatzrahmen
X-X Totpunktlage
Y Bauraum
A Abstand
B Abstand
2 Rahmen
3 Obere Konsolen
4 Untere Konsolen
5 Drehgelenke
6 Schwenkträger
7 Drehgelenke
8 Arme
9 Quertraverse
10 dto.
11 Gelenk
11′ dto.
12 Gelenkbolzen
13 Kettenrad
14 Kette
15 Zweites Kettenrad
16 Hydr. Getriebemotor
17 Schneidwerkseitenwandung
18 dto.
19 Schneidwerkmulde
20 Bodenblech
21 dto.
22 Kolbenzylindereinheiten
23 dto.
24 Walzenhälften
25 dto.
26 Kettenräder
27 dto.
28 Hydromotore
29 dto.
30 dto.
31 dto.
32 Trommelgetriebe
33 dto.
34 Messerbalkenhälfte
35 dto.
36 Tragplatten
37 dto.
38 Drehgelenke
39 dto.
40 Stützarme
41 dto.
42 Auflagearme
43 dto.
44 Stützplatte
45 Schwenkwelle
46 Sperrhaken
47 Kolbenzylindereinheit
48 Arretieröffnungen
49 dto.
50 zusätzliche Quertraversen
51 dto.
52 Zusatzrahmen
X-X Totpunktlage
Y Bauraum
A Abstand
B Abstand
Claims (15)
1. Selbstfahrender Mähdrescher mit an seinem
zugehörigen Schrägfördererkanal (1) angehängtem
zweigeteilten Schneidwerk (19), dessen beide
Hälften schwenkbar und symmetrisch ausgebildet
sind, wobei das Schneidwerk aus einer geteilten
Schneidwerksmulde, einem geteilten Mähbalken,
einer geteilten Einzugswalze sowie einer geteilten
Haspel besteht,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hälften des Schneidwerkes (19) etwa in
horizontaler Ebene schwenkbar und zum einen über
mindestens je einen schwenkbaren Träger (6) mit
dem Schrägfördererkanal (1) und zum anderen über
mindestens eine gemeinsame vertikal verlaufende
Gelenkachse (11) ständig miteinander verbunden
sind mit Mitteln zur gradlinigen Führung dieser
Achse (11) in Maschinenlängsrichtung.
2. Selbstfahrender Mähdrescher nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schwenkträger (6) mittels Kolbenzylinder
einheiten (22, 23) bewegbar sind.
3. Selbstfahrender Mähdrescher nach den
Ansprüchen 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kolbenzylindereinheiten (22, 23) als
Gleichlaufzylinder ausgebildet sind.
4. Selbstfahrender Mähdrescher nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Achse (11) fest mit einer Schneidwerkshälfte
verbunden ist und einendig ein Kettenrad (13) trägt,
das mit einem weiteren Kettenrad (15) verbunden ist,
welches Teil einer hydraulischen Getriebemotorenein
heit (16) darstellt, die mit der anderen Schneidwerks
hälfte verbunden ist.
5. Selbstfahrender Mähdrescher nach den
Ansprüchen 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Schneidwerksmuldenhälften in ihrem
dem Schrägförderer (1) zugewandten Bereich obere
und untere Quertraversen (9, 10 und 50, 51) aufweisen,
die mittig über die Gelenkachse (11, 11′) miteinander
ständig verbunden sind.
6. Selbstfahrender Mähdrescher nach
den Ansprüchen 1 und 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die oberen und unteren Quertraversenhälften in
ihrer Baulänge die Schneidwerkseitenwandungen (17, 18)
überragen und die oberen Traversenhälften (9, 10
und 50, 51) an ihren in Betriebsstellung einander
zugewandten Enden Öffnungen (48) aufweisen, in die
an einer Schwenkwelle (45) befestigte Klauen (46)
einschwenkbar sind.
7. Selbstfahrender Mähdrescher nach den
Ansprüchen 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schrägförderer (1) an seinem dem
Schneidwerk zugewandten Ende einen festen
Rahmen (2) aufweist.
8. Selbstfahrender Mähdrescher nach den
Ansprüchen 1, 5 und 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden oberen Quertraversenhälften (9,
10) an ihren die Schneidwerksseitenwände (17, 18)
überragenden Enden zusätzliche Öffnungen (49)
aufweisen, in die die Klauen (46) nach Schwenken
der Schneidwerkshälften in Transportstellung
einschwenkbar sind.
9. Selbstfahrender Mähdrescher nach den Ansprüchen
1 und 5 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schwenkwelle (45) auf dem Rahmen (2)
bzw. dem Zusatzrahmen (52) angeordnet ist.
10. Selbstfahrender Mähdrescher nach den
Ansprüchen 1 und 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß mit dem Rahmen (2) eine untere Stützplatte
(44) verschweißt ist, auf die sich die beiden
Schneidwerkshälften auflegen.
11. Selbstfahrender Mähdrescher nach den
Ansprüchen 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schwenkträger (6) über Drehgelenke (5)
direkt am Rahmen (2) des Schrägförderers (1) oder
an einem, mit dem Schrägförderer (1) kuppelbaren
Zusatzrahmen (52) befestigt sind.
12. Selbstfahrender Mähdrescher nach den
Ansprüchen 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß weitere Stützarme (40, 41) vorgesehen sind,
die einendig unterhalb der Bodenbleche (20, 21) der
Schneidwerksmulde (19) und mit ihren anderen Enden
am Rahmen (2) des Schrägförderers oder an einem
diesen umfassenden Zusatzrahmen (52) über Drehgelenke
(38, 39) angelenkt sind.
13. Selbstfahrender Mähdrescher nach den
Ansprüchen 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Achsen der oberen und unteren Drehgelenke
(5, 38, 39) koaxial zueinander verlaufen.
14. Mähdrescher nach den Ansprüchen 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß anstelle der unteren Stützarme (40, 41)
lediglich einendig mit den Drehgelenken (38, 39)
und drehfest mit den Schwenkträgern (6) verbundene
Auflagearme (42, 43) zum unterstützenden Abfangen
der Schneidwerkshälften bei Transportstellung
angeordnet sind.
15. Mähdrescher nach den Ansprüchen 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Abstand (A) einer gedachten geraden
Linie zwischen den schrägförderernahen Drehgelenken
(5) und einer gedachten geraden Linie zwischen den
schrägfördererfernen Drehgelenken (7) bei
Transportstellung des Schneidwerkes kleiner ist
als der Abstand (B) eines schrägförderernahen
Drehgelenkes (5) zu dem zugehörigen
schrägfördererfernen Drehgelenk (7).
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19883830908 DE3830908C2 (de) | 1987-09-14 | 1988-09-10 | Selbstfahrener Mähdrescher mit zweigeteiltem Schneidwerk |
Applications Claiming Priority (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE3730790 | 1987-09-14 | ||
DE19883830908 DE3830908C2 (de) | 1987-09-14 | 1988-09-10 | Selbstfahrener Mähdrescher mit zweigeteiltem Schneidwerk |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3830908A1 DE3830908A1 (de) | 1989-03-23 |
DE3830908C2 true DE3830908C2 (de) | 1994-01-13 |
Family
ID=25859744
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19883830908 Revoked DE3830908C2 (de) | 1987-09-14 | 1988-09-10 | Selbstfahrener Mähdrescher mit zweigeteiltem Schneidwerk |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE3830908C2 (de) |
Cited By (3)
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