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Die
hier vorliegende Erfindung betrifft eine landwirtschaftliche Maschine
insbesondere Erntemaschine, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Bei
der in Frage kommenden landwirtschaftlichen Maschine handelt es
sich beispielsweise um einen selbstfahrenden Mähdrescher. Das Vorsatzgerät ist dann
beispielsweise ein mit einer Haspel, einem Mähbalken und einer Einzugsschnecke
ausgerüstetes
Schneidwerk oder ein Pflückvorsatz
zum Ernten von Mais. Das Vorsatzgerät wird zum Betrieb der Erntemaschine
an die Frontseite eines Einzugskanals angekoppelt. Bei einem Schneidwerk
wird die Haspel hydraulisch über
einen entsprechend ausgelegten Antrieb angetrieben. Die Haspel wird
außerdem über Hydraulikzylinder
angehoben sowie gegebenenfalls in Fahrtrichtung verstellt. Außerdem kann der
Mähbalken
in Fahrtrichtung verstellt werden. Die entsprechenden Antriebe bzw.
Hydraulikzylinder werden über
Hydraulikventile gesteuert, die mechanisch oder über Elektromagnete betätigbar sind.
Das Schneidwerk eines selbstfahrenden Mähdreschers muss häufig vom
Mähdrescher
abgebaut werden, und zwar nicht nur dann, wenn es gegen einen anderen
Erntevorsatz ausgetauscht werden soll, sondern auch bei Fahrten
im öffentlichen
Straßenverkehr,
aufgrund der überbreiten
Abmessungen. Die Anzahl der ansteuerbaren Hydraulikventile für die Arbeits-
und Stellfunktionen eines Schneidwerkes richtet sich nach der benötigten Anzahl
der hydraulischen Antriebe und/oder der Hydraulikzylinder. Die Hydraulik- und
elektrischen Leitungen müssen
beim Abnehmen des Vorsatzgerätes
im Bereich der Trennstelle zwischen dem Schrägförderer und dem Vorsatzgerät abgetrennt
werden. Dazu sind die Hydraulik- bzw.
die elektrischen Leitungen Vorsatzgerät abgetrennt werden. Dazu sind
die Hydraulik- bzw. die elektrischen Leitungen zwischen Mähdrescher
und Schneidwerk über
jeweils eine Kupplungseinheit verbunden, die aus einer Steckdose
und einem Stecker besteht. Vor dem Abnehmen des Vorsatzgerätes bzw.
nach dem Aufnehmen des Vorsatzgerätes müssen die Stecker in die zugehörigen Steckdosen
eingeführt
werden. Dies ist für
den Maschinenführer
recht zeitaufwendig und umständlich,
insbesondere dann, wenn die Stecker und die Steckdosen an verschiedenen
Stellen angeordnet sind. Von großem Nachteil ist auch das bei
einer Vielzahl von Steckverbindungen leicht ein Stecker oder eine
Steckdose verschmutzt und dadurch Störungen und Schäden in der
Hydraulik oder der Elektrik auftreten.
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In
der
DE 195 36 345
A1 wird ein landwirtschaftliches Vorsatz- und Arbeitsgerät offenbart,
deren darin angeordnete Hydraulikventile ausschließlich über eine
gemeinsame Zulaufleitung und ausschließlich eine gemeinsame Ablaufleitung
mit dem gemeinsamen Hydraulikkreislauf der landwirtschaftlichen
Maschine verbunden sind. Die Erfindung dient der Herstellung eines
einheitlichen Hydraulikkreislaufes und der Reduzierung der Vielzahl
zwischen einer landwirtschaftlichen Maschine und den daran an- und
abbaubaren Vorsatzgeräten
vorhandenen Anschlüssen.
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In
der
DE 44 12 115 A1 wird
eine Vorrichtung zum Anschluss eines Erntevorsatzes an einer Erntemaschine
offenbart, mit einer eine erste und eine zweite Kupplungshälfte enthaltenden
Antriebsverbindung für
jeweils zusammengehörige
Anschlüsse.
Zudem soll die Erfindung dazu dienen, die Antriebsverbindungen zwischen
der Maschine und dem Erntevorsatzgerät nicht oder unwesentlich von
den Haltekräften,
die zwischen dem Vorsatzgerät
und der Erntemaschine auftreten, beeinflussbar zu machen.
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Nachteilig
bei dieser Vorrichtung ist, dass ein längenveränderbares Vorsatzgerät nicht
verwendet werden kann, da bei jeder Positionsveränderung des Vorsatzgerätes die
beiden Vorrichtungsteile gelöst werden
müssen.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine landwirtschaftliche
Maschine der eingangs näher
beschriebenen Art in konstruktiv einfacher Weise so auszubilden,
dass das An- und Abkuppeln eines Vorsatzgerätes bzw. eines Arbeitsgerätes in kürzester
Zeit durchführbar
ist, die Verschmutzungsgefahr verringert wird, und dass die konstruktiven Änderungen
auf ein Minimum reduziert werden können.
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Die
gestellte Aufgabe wird dadurch gelöst, dass im Trennbereich die
Stecker und Steckdosen der hydraulischen Vor- und Rücklaufleitungen
sowie der elektrischen Steuerleitungen lagegerecht einander zugehörig in einer
zweitteiligen Kupplungseinrichtung fest installiert sind, wobei
die dem Vorsatz- oder Arbeitsgerät
zugeordnet Kupplungshälfte
an einem Koppelrahmen direkt oder indirekt installiert ist, der
im Bereich der Trennstelle an der Hauptmaschine angeordnet ist.
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Die
Breite eines Vorsatz- oder Arbeitsgerätes, beispielsweise des Schneidwerks
eines Mähdreschers, überschreitet
das für
den Straßenverkehr
zugelassene Mass. In solchen Fällen
bestehen die Vorsatz- oder Arbeitsgeräte aus zwei in der Arbeitsstellung
miteinander gekoppelte Aggregathälften.
In der Transportstellung werden sie je nach Bauart um eine vertikale
oder horizontale Achse derart geschwenkt, dass die sich dann ergebende
Breite innerhalb des zulässigen
Maßes
liegt. Ein derart klappbares Vorsatzgerät ist in der
DE 38 30 908 C2 und der
EP0 624 309 B1 beschrieben.
Bei beiden Bauarten werden die gelenkig verbundenen Hälften des
Vorsatzgerätes
an einem Koppelrahmen abgestützt,
zu dem sich die Klappteile in ihren Endlagen ausrichten und der
das Anschlusselement zur Hauptmaschine hin bildet. Bei dem klappbaren
Schneidwerk nach der
DE
38 30 908 C2 stellen sich die rückwärtigen Wände der Mähtischhälften in der Transportstellung
eng aneinander, so dass sie für
den Anbau der dem Vorsatz zugeordneten Teile der Kupplungseinrichtung
nicht zur Verfügung
stehen können.
Für derartige
Vorsatzgeräte
ist die erfindungsgemäße Kupplungseinrichtung
besonders sinnvoll.
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Wird
das Arbeits- oder Vorsatzgerät
gegen ein anderes Gerät
ausgetauscht, verbleibt der Koppelrahmen am klappbaren Vorsatzgerät, wobei
zuvor die beiden Kupplungshälften
getrennt werden müssen.
Das ausgetauschte Vorsatzgerät
ist für
seine hydraulische und elektrische Versorgung standardmäßig mit
der passenden Steckdose ausgerüstet.
In den Unteransprüchen
2 bis 10 sind besonders vorteilhafte Ausführungsformen angegeben.
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In
bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung weist die der Hauptmaschine
zugewandte Rückwand des
Vorsatzgerätes
eine Durchführöffnung für jeweils mindestens
eine hydraulische Vor- und Rücklaufleitung
sowie ein elektrisches Steuerkabel auf, wobei die Hydraulikventile
in Form einer Steuereinheit benachbart zur Durchführöffnung montiert
sind.
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Durch
die einfach herzustellende Durchführöffnung in der Rückwand des
Vorsatzgerätes
ist es nunmehr möglich,
einige oder alle hydraulischen Leitungen sowie die Steuerkabel durch
diese Öffnung hindurchzuführen und
sie mit den Hydraulikventilen leitend zu verbinden. Von dieser Steuereinheit
führen dann
die einzelnen Versorgungsleitungen und Rückführleitungen zu den hydraulischen
Antrieben bzw. Zylindern. Zur Trennung der hydraulischen und elektrischen
Leitungen im Bereich der Trennstelle ist es nunmehr nur noch notwendig,
die beiden Kupplungshälften
voneinander zu trennen bzw. zu verbinden. Durch die Montage der
Hydraulikventile in der unmittelbaren Umgebung der Durchführöffnung sind
sie im Betrieb geschützt,
für den
Maschinenführer
sichtbar und im Falle einer Wartung bzw. einer Reparatur äußerst gut
zugänglich.
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Außerdem wird
durch die Verringerung der Zahl der Steckverbindungen und der deren
Zusammenfassung aller Stecker in einer Kupplungseinrichtung die
Verschmutzungsgefahr gesenkt.
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In
weiterer vorteilhafter Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Durchführöffnung seitlich
neben dem Anschlussaggregat der Hauptmaschine in der Rückwand des
Vorsatzgerätes
angeordnet ist. Bei einem Mähdrescher
wäre dann
die Durchführöffnung seitlich
neben dem Schrägförderer angeordnet, zweckmäßigerweise
ist die auf den Hydraulikventilen gebildete Steuereinheit in dem
der Durchführöffnung zugeordneten
Bereich an dem Vorsatzgerät
installiert. Da für
unterschiedliche Vorsatzgeräte
verschiedene Funktionen benötigt
werden, kann diese Steuereinheit auf das jeweilige Vorsatzgerät ausgelegt werden,
so dass alle möglichen
Funktionen auch genutzt werden.
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Eine
konstruktiv einfache Lösung
ist erreicht, wenn die die Steckdosen aufweisende Kupplungshälfte topfartig
und die die Stecker aufweisende Kupplungshälfte scheibenförmig ausgebildet
ist, wobei die Scheibe außenseitig
durch einen Dichtkörper abgedichtet
ist. Die die Stecker bzw. Steckdosen bildenden Bauteile werden dann
in entsprechende Bohrungen fest, jedoch lösbar eingesetzt. Damit die Kupplungseinrichtung
einfach an der Rückwand
des Vorsatzgerätes
montiert werden kann, ist vorgesehen, dass dort eine Konsole angesetzt
ist, die die Hydraulik- und die Elektromagnetventile und Kupplungseinrichtung
trägt.
Die Ventile liegen dann innerhalb dieser eventuell hinten offenen
Konsole geschützt.
Die die Steckdosen aufnehmende Kupplungshälfte ist als ein festes Teil
anzusehen, welches an der Konsole festgelegt ist, beispielsweise
durch Schrauben. In besonders vorteilhafter Weise ist vorgesehen,
dass die die Stecker aufnehmende Kupplungshälfte mit zwei Anschlüssen für die hydraulische Vor-
und Rücklaufleitung
und drei Steckern für
elektrische Steuerleitungen ausgerüstet ist. Dadurch wird der
Aufwand äußerst gering,
da sämtliche
hydraulischen Antriebe und Zylinder von der Steuereinheit aus versorgt
werden, die damit eine Verteilerstation darstellt. Zur festen Verbindung
der beiden Kupplungshälften
ist vorgesehen, dass die dem Vorsatzgerät zugeordnete, die Steckdosen
aufnehmende Kupplungshälfte
mit einem zentrischen Gewinde versehen ist, auf das zur festen,
lösbaren
Verbindung mit der anderen Kupplungshälfte eine Handmutter aufdrehbar
ist. Zur genauen Zentrierung der scheibenförmigen Kupplungshälfte ist
vorgesehen, dass sie entsprechend den Gewindebolzen ein diesen übergreifendes
Führungsrohr
und einen in eine Bohrung der anderen Kupplungshälfte eingreifenden Zentrierstift
aufweist.
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In
der nachfolgenden Beschreibung wir die Erfindung anhand eines bevorzugten
Ausführungsbeispiels
näher erläutert.
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Es
zeigt:
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1 Eine
Teilansicht einer landwirtschaftlichen Maschine in Form eines Mähdreschers
mit abgekuppeltem Schneidwerk,
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2 eine
Teilrückansicht
auf das Schneidwerk gemäss
der 1,
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3 die
die Stecker aufnehmende Kupplungshälfte im Vertikalschnitt,
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4 die
Kupplungshälfte
gemäss
der 3 in einer Sicht nach der Linie V-V in 3,
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5 die
die Steckdosen aufnehmende Kupplungshälfte in einer Stirnansicht,
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6 reinen
Schnitt längs
der Linie VI-VI in der 5,
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7 einen
Schnitt längs
der Linie VII-VII in der 5,
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8 einen
Schnitt längs
der Linie VIII-VIII in der 2,
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9 eine
Teilansicht einer landwirtschaftlichen Erntemaschine in Form eines
Mähdreschers mit
um eine vertikale Achse schwenkbaren Schneidwerkshälften.
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Der
in der 1 teilweise in einer Seitenansicht dargestellte
selbstfahrende Mähdrescher
ist mit einem nicht näher
erläuterten
Schrägförderer 1 zum Einzug
des Erntegutes ausgerüstet.
Dieser Schrägförderer 1 ist
fester Bestandteil der Hauptmaschine. An diesem Schrägförderer 1 ist
ein Vorsatzgerät 2 in Form
eines Schneidwerkes oder eines nicht dargestellten Pflückgerätes ankuppelbar.
Das Vorsatzgerät 2 ist
mit einer rotierend antreibbaren Haspel 3, einem mit einem
Messer ausgerüsteten
Mähbalken 4 und einer
Einzugsschnecke 5 ausgerüstet. Die Trennstelle der Hauptmaschine
vom Vorsatzgerät 2 ist
durch die Linie 6 angedeutet. Die Haspel 3 ist
durch einen hydraulischen Antriebsmotor 7 rotierend antreibbar. Ferner
ist sie mittels einer Schwinge 8 und einem einfach wirkenden
Hydraulikzylinder 9 in der Höhe verstellbar. Mittels weiterer,
doppelt wirkender Hydraulikzylinder 10 ist die Haspel gegenüber dem
Mähbalken 4 horizontal
verstellbar. Darüber
hinaus ist der Mähbalken 4 durch
doppelt wirkende Hydraulikzylinder 12 unabhängig von
der Haspel 3 abstandsmäßig zur
Einzugsschnecke einstellbar. Der hydraulische Antrieb 7 und
die Hydraulikzylinder 9, 10 und 12 werden
durch Magnetventile bevorzugt in Form von Proportionalventilen 13 gesteuert.
Selbstverständlich können anstelle
der Proportionalventile auch herkömmliche Schwarz-Weiß-Ventile
zur Realisierung der erfinderischen Idee eingesetzt werden. Die
proportionalen Ventile 13 sind zur Bildung einer Steuereinheit
in einer Reihe montiert. Die Ausgänge sind über andeutungsweise dargestellte
Schlauchleitungen mit dem hydraulischen Antrieb 7 sowie
den Hydraulikzylindern 9, 10 und 12 strömungstechnisch verbunden.
Die Ansteuerung der Proportionalventile 13 erfolgt durch
die Elektromagneten 14, die mit den Proportionalventilen 13 eine
Einheit bilden. Die 1 zeigt, dass die aus den Proportionalventilen 13 und den
Elektromagneten 14 gebildete Steuereinheit dem Vorsatzgerät 2 zugeordnet
ist. Die leitende Verbindung im Bereich der Trennlinie 6 erfolgt
durch eine noch näher
erläuterte,
aus zwei Kupplungshälften 15, 16 gebildete
Kupplungseinrichtung 17. Aus der 1 ergibt
sich, dass an die der Hauptmaschine zugeordnete Kupplungshälfte 16 die
von der Pumpe kommende Vorlaufleitung 18 und die zum Tank
führende Rücklaufleitung 19 angeschlossen
sind. Ferner sind an die gleiche Kupplungshälfte 16 die elektrischen Steuerleitungen 20 angeschlossen.
Auch zeigt die 1, dass die Steuerung der Elektromagnete 14 von
einem im Führerhaus
der Erntemaschine installierten Schaltpult 21 erfolgt.
Es ergibt sich, dass das Schaltpult 21 zusammen mit der
Vorlaufleitung 18, der Rücklaufleitung 19 und
den elektrischen Steuerleitungen 20 eine der Hauptmaschine
zugeordnete Einheit bilden.
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Die 2 zeigt
die teilweise Rückwand 22 des
Vorsatzgerätes.
Seitlich neben dem Schrägförderer 1 ist
die Rückwand 22 mit
einer Durchführöffnung 23 für die hydraulischen-
und elektrischen Leitungen vorgesehen. Die Durchführöffnung 23 wird von
einer an die Rückwand 22 angesetzten
Konsole 24 umgeben, die an der der Hauptmaschine zugewandten
rückwärtigen Seite
gesetzt ist. Die Konsole 24 trägt die Proportionalventile 13 sowie
(nicht dargestellt) auch die Elektromagnete. Außenseitig ist an die dem Schrägförderer 1 zugewandten
Seite die Kupplungshälfte 15 und
die daran festgelegte Kupplungshälfte 16 montiert.
Die Kupplungshälfte 15 trägt die noch
näher zu
erläuternden
Steckdosen für
die Vorlaufleitung 18, für die Rücklaufleitung 19 und
für die
elektrischen Steuerleitungen 20, so dass die Kupplungshälfte 16 mit
den entsprechenden Steckern bestückt
ist. An die Kupplungshälfte 16 ist
ein alle elektrischen Steuerleitungen 20 beinhaltendes Kabel
angeschlossen. Die 3 zeigt, dass die Kupplungshälfte 16 zur
Aufnahme der Stecker für
die hydraulische Vorlaufleitung 18, die Rücklaufleitung 19 und
für elektrische
Steuerleitungen 20 ausgerüstet ist. Dazu ist die Kupplungshälfte 16 mit
einer Scheibe 25 ausgerüstet,
die mit entsprechenden Bohrungen zur Aufnahme der Stecker ausgerüstet ist.
An der der Kupplungshälfte 15 abgewandten
Seite ist die Scheibe 25 durch einen Dichtkörper 26 abgedeckt.
In die Kupplungshälfte 16 ragt
ein Gewindebolzen 27 hinein, der innerhalb einer mit der
Scheibe 25 verbundenen Hülse liegt. Der Gewindebolzen 27 steht
gegenüber
der äußeren Fläche der
Scheibe 25 vor. Ferner ist die Scheibe 25 mit
einem Zentrierstift 29 bestückt, der gegenüber der
der Kupplungshälfte 15 zugewandten
Fläche
vorsteht und in eine entsprechende Bohrung eingreift. Der Kupplungshälfte 16 sind
die Vorlaufleitungen 18 und die Rücklaufleitungen 19 zugeordnet. Über zwei
nicht näher
erläuterte Anschlüsse 30, 31 sind
sie mit den nicht dargestellten Steckern strömungstechnisch verbunden. Die
Verbindung der beiden Kupplungshälften 15, 16 gefolgt durch
eine Handmutter 32, die mit einer Innengewindehülse 33 versehen
ist, die auf dem Gewindebolzen 27 aufgeschraubt wird. Das
freie Ende der Innengewindehülse 33 ist
im Durchmesser vergrößert und übergreift
das freie Ende der Hülse 28.
In dem Verbindungsbereich ist noch ein Rundring 33 eingelegt. Die
Platte 25 ist mit drei Bohrungen 34 zur Aufnahme der
elektrischen Stecker versehen. Die entsprechenden Steuerleitungen
sind in einem Kabel 35 vereinigt. 4 zeigt
eine Draufsicht auf den in 3 gezeigten
Stecker.
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Die 5–7 zeigen
das Kupplungsteil 15. Danach enthält es drei Bohrungen 37 in
gleicher Anordnung wie die Kupplungshälfte 16 zur Aufnahme von
nicht dargestellten elektrischen Steckdosen. Außerdem ist sie mit zwei Hydraulikanschlüssen 38, 39 versehen,
die mit den Anschlüssen 35, 31 strömungstechnisch
verbunden sind. Das Kupplungsteil 15 ist außerdem mit
einem Anschraubflansch 40 ausgerüstet, damit es an der Konsole 24 festgelegt
werden kann. Die Kupplungshälfte 15 ist
topfförmig
ausgebildet. Die 6 zeigt die Anordnung der Steckdosen 41 innerhalb
der Kupplungshälfte 15.
Deutlich sichtbar sind die Kontaktbuchsen. An der der Kupplungshälfte 16 abgewandten
Seite sind die Steckdosen 41 abgedichtet. Die 7 zeigt
die Anordnung der Steckdosen 42 für die Vorlaufleitung 18 und
für die
Rücklaufleitung 19.
An der der Kupplungshälfte 16 abgewandten
Seite sind sie mit den üblichen
Anschlüssen
versehen, um daran die zu den Proportionalventilen 13 führenden
Leitungen anzuschließen. Die 3 bis 7 zeigen,
dass die äußere Kontur der
Scheibe 25 mit der äußeren Kontur
der Kupplungshälfte 15 übereinstimmt,
mit Ausnahme des Anschraubflansches 40. Da jede Kupplungshälfte 15, 16 insgesamt
5 Stecker bzw. Steckdosen enthält,
ergibt sich so eine kompakte Bauform, eine fünfeckige Kontur mit gerundeten
Ecken.
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Durch
die Schnittdarstellung in der 8 soll gezeigt
werden, dass die von der Kupplungshälfte 15 ausgehenden
Bohr- oder Schlauchleitungen sowie die Kabel in Hohlprofilen 43, 44 geschützt verlegt sind.
Aus den Figuren ergibt sich, dass zum Abnehmen des Vorsatzgerätes 2 lediglich
die Trennung der beiden Kupplungshälften 15, 16 vorgenommen
werden muss. Nach dem Ankuppeln des Vorsatzgerätes 2 kann die Kupplungshälfte 16 an
die Hauptmaschine gehängt
werden. Nach dem Ankuppeln des gleichen oder eines anderen Vorsatzgerätes 12 müssen die beiden
Kupplungshälften 15, 16 ineinander
gesteckt werden. Durch die eckige Gestaltung, sowie durch die außermittige
Anordnung des Zentrierstiftes 29 können die Anschlüsse niemals
vertauscht werden. Die Verbindung im Bereich der Trennstelle 6 bei
der erfindungsgemäßen Erntemaschine
ist eine Multiverbindung, mit dem Vorteil, dass keine Bauteile verloren
gehen können.
Der elektrotechnische Teil der Erntemaschine verfügt über einen
Mikroprozessor, der an einem CAN-Busnetzwerk anschließbar ist. Derartige
Systeme sind in der Steuerungstechnik bekannt.
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Nach
der 9 ist das Vorsatzgerät 2 ein aus zwei Schneidwerkshälften 45 und 46 gebildetes Schneidwerk,
welches so dargestellt ist, dass es sich zwischen seinen Endlagen
in der Transport- oder Arbeitsstellung befindet. Die andeutungsweise
durch zwei Kreise angedeutete Haspel und die Einzugsschnecke 5 sind
mittig geteilt. Die Schneidwerksmulde besteht ebenfalls aus den
beiden Muldenhälften 47 und 48.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel
sind sie um eine vertikale, mittige Achse 49 schwenkbar. Dies
erfolgt durch eine Kolbenzylindereinheit 50. Die beiden
Schneidwerkshälften 45, 46 sind
an zwei winkelförmigen
Schwenkträgern 51, 52 aufgehängt. An den
den Schneidwerkshälften 45, 46 zugeordneten Enden
sind sie mittels Drehgelenken 55, 56 mit den Schneidwerkshälften 45, 46 gekoppelt.
An den der Hauptmaschine zugewandten Enden sind sie ebenfalls mittels
Drehgelenke 57, 58 an einem horizontalen Holm
eines Koppelrahmens 59 angelenkt. Dieser Koppelrahmen 59 ist
benachbart der Trennstelle zwischen der Hauptmaschine und dem Vorsatzgerät 2 angeordnet.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel übergreift
er den Schrägförderkanal 1 und
liegt an der Einlaufseite. An der in der Darstellung rechten Seite ist
an dem vertikalen Schenkel des Koppelrahmens die dem Vorsatzgerät 2 zugeordnete
Kupplungshälfte 15 installiert,
die mit der der Hauptmaschine zugeordneten Kupplungshälfte 16 in
Eingriff steht. Die aus den beiden Kupplungshälften 15, 16 gebildete
Kupplungseinrichtung 17 entspricht der bereits beschriebenen
Ausführung.
Der Koppelrahmen 59 ist in nicht näher erläuterter Weise am Schrägförderkanal 1 festgelegt.
Die Gestaltung des Koppelrahmens 59 ist nicht an die gezeichnete
Ausführung
gebunden. Sie richtet sich nach der Art der landwirtschaftlichen
Maschine und der Art des Vorsatz- bzw. Arbeitsgerätes.
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- 1
- Schrägförderkanal
- 2
- Vorsatzgerät
- 3
- Haspel
- 4
- Mähbalken
- 5
- Einzugsschnecke
- 6
- Trennlinie
- 7
- Hydraulischer
Antrieb
- 8
- Schwinge
- 9
- einfach
wirkender Hydraulikzylinder
- 10
- Doppelt
wirkender Hydraulikzylinder
- 11
- Doppelt
wirkender hydraulischer Antrieb
- 12
- Doppelt
wirkender hydraulischer Antrieb
- 13
- Proportionalventile
- 14
- Elektromagnet
- 15
- Kupplungshälfte
- 16
- Kupplungshälfte
- 17
- Kupplungseinrichtung
- 18
- Vorlaufleitung
- 19
- Rücklaufleitung
- 20
- Elektrische
Steuerleitung
- 21
- Schaltpult
- 22
- Rückwand
- 23
- Durchführöffnung
- 24
- Konsole
- 25
- Scheibe
- 26
- Lichtkörper
- 27
- Gewindebolzen
- 28
- Hülse
- 29
- Zentrierstift
- 30
- Anschluss
- 31
- Anschluss
- 32
- Handmutter
- 33
- Innengewindehülse
- 33
- Rundring
- 34
- Bohrung
- 35
- Kabel
- 37
- Bohrung
- 38
- Hydraulikanschluss
- 39
- Hydraulikanschluss
- 40
- Anschraubflansch
- 41
- Steckdose
- 42
- Steckdose
- 43
- Hohlprofil
- 44
- Hohlprofil
- 45
- Schneidwerkshälfte
- 46
- Schneidwerkshälfte
- 47
- Muldenhälften
- 48
- Muldenhälften
- 49
- Achse
- 50
- Kolbenzylindereinheit
- 51
- Schwenkträger
- 52
- Schwenkträger
- 53
- Gleitschuh
- 54
- Gleitschuh
- 55
- Drehgelenk
- 56
- Drehgelenk
- 57
- Drehgelenk
- 58
- Drehgelenk
- 59
- Koppelrahmen