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Die
Erfindung bezieht sich auf eine industrielle Waschanlage zum Reinigen
von Gegenständen, die
auf einer rotierenden Transportvorrichtung durch mehrere Behandlungsstationen
hindurchgeführt
werden, die mit Düsenstöcken zum
Abstrahlen eines Behandlungsmediums ausgerüstet sind.
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Eine
derartige Waschanlage ist durch die
DE 195 09 645 A1 bekannt. Bei dieser Waschanlage
sind eine Waschstation, eine Spülstation
und eine Trocknungsstation hintereinander im Bogen angeordnet und
eine Transportbahn, die auch als Drehteller ausgebildet sein kann,
durchläuft
alle Stationen. In den Stationen sind stationäre Düsen angebracht, die ein Behandlungsmedium
wie Waschflüssigkeit,
Spülflüssigkeit
oder Trocknungsluft in Richtung der Transportbahn abstrahlen. Die
zu reinigenden Gegenstände
werden auf der rotierenden Transportvorrichtung durch das abgestrahlte
Behandlungsmedium hindurchtransportiert. Dabei werden in der Waschstation die
an dem Gegenstand anhaftenden Schmutzpartikel durch das unter Druck
auf den Gegenstand auftreffende Behandlungsmedium, beispielsweise
eine wässrige
Reinigungsflüssigkeit,
entfernt. In der Spülstation
werden die noch an dem Gegenstand anhaftenden Waschmittelreste abgespült und schließlich wird
der Gegenstand in der Trocknungsstation im Luftstrom getrocknet
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Diese
bekannte Waschanlage hat einen sehr vorteilhaften Aufbau, indem
die Waschstation, Spülstation
und die Trocknungsstation in einem offenen Bogen angeordnet sind,
und die Transportbahn in einem geschlossenen Bogen durch die Station
geführt ist,
wobei auf der Transportbahn zwischen der Waschstation und der Trocknungsstation
eine Lade- und Entladezone vorgesehen ist. Dadurch ist ein sehr wirtschaftlicher
Betrieb der Anlage möglich.
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Durch
die
US 4 620 894 ist
eine Einrichtung zum chemischen Behandeln von Leiterbahnplatinen für elektronische
Schaltkreise bekannt. Die Einrichtung besitzt eine Transportvorrichtung,
mit der die Leiterbahnplatinen hängend
durch Behandlungsstationen transportiert werden, die eine in Transportrichtung
hin und her bewegliche Sprühvorrichtung
mit Sprühdüsen zum
Abstrahlen eines Behandlungsmediums aufweisen.
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht darin, die Reinigungswirkung der eingangs
beschriebenen Waschanlage zu verbessern.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
in Anspruch 1 aufgeführten
Maßnahmen
gelöst. Weiterbildungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Bei
der erfindungsgemäßen Ausbildung
der Waschanlage werden die zu reinigenden Gegenstände in einer
ebenen Bewegung, die auch eine Drehbewegung sein kann auf der Transportvorrichtung
an den Düsenstöcken vorbeigeführt.
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Dadurch,
dass die Düsenstöcke nicht
starr befestigt sind, sondern zusätzlich zu der Bewegung der
Transportvorrichtung noch eine Relativbewegung ausführen, können die
zu reinigenden Gegenstände intensiv
dem Behandlungsmedium ausgesetzt werden.
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Durch
eine periodische Bewegung der Düsenstöcke kann
ein in einer ebenen Bewegung daran entlang geführter Gegenstand durch das
abgestrahlte Behandlungsmedium einen großen Bereich der Oberfläche des
Gegenstandes erreichen, wobei diese Oberflächenbereiche durch die periodische
Bewegung der Düsenstöcke mehrmals
mit dem Behandlungsmedium in Kontakt kommen. Es hängt dann
nur noch von der Anzahl der auf den Gegenstand gerichteten Düsen ab,
um die ganze Oberfläche
des Gegenstandes intensiv zu behandeln. Bei der periodischen Bewegung
der Düsenstöcke kann
es sich um eine Schwing- oder Pendelbewegung handeln. Vorteilhaft
ist an der Haltevorrichtung wenigstens eine Düsenstation mit mehreren Düsenstöcken vorgesehen.
Die Realisierung der periodischen Bewegung kann auf einfache Weise
dadurch erfolgen, dass die Düsenstöcke an der
Haltevorrichtung starr befestigt sind und die Haltevorrichtung mit
Hilfe eines Schwing- oder Pendelantriebes bewegt wird. Die Haltevorrichtung
kann auch derart ausgebildet sein, dass die Düsenstöcke eine Rotationsbewegung
ausführen
können.
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Im
einzelnen kann die Transportvorrichtung als Gestell ausgebildet
sein, das die Düsenstöcke trägt und das
um die Mittelachse der Transportvorrichtung beweglich ist. Für jede Behandlungsstation kann
ein Gestell mit Düsenstöcken vorgesehen
sein, von denen jedes Gestell mit Hilfe eines Pneumatik- oder Hydraulikzylinders
hin und her bewegt wird. Es kann aber auch ein einziges Gestell
für alle
Behandlungsstationen vorgesehen werden, wobei an dem Gestell dann
im Bereich jeder Behandlungsstation die entsprechenden Düsenstöcke angebracht
sind. Bei dieser Lösung
ist nur ein Antrieb erforderlich.
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Die
Transportvorrichtung kann als rotierende Einsäulenvorrichtung mit einem Transportteller
ausgeführt
sein. Vorteilhaft ist der Transportteller im Bereich der Auflageebene
für die
Gegenstände
als Rost ausgebildet. Bei einer derartigen Transportvorrichtung
kann die Haltevorrichtung von der Säule abstehende und drehbeweglich
an der Säule
geführte Arme
oder Konsolen aufweisen. Diese Arme oder Konsolen bilden ein Teil
des Gestells, an denen mehrere Düsenstöcke befestigt
sind, die eine Düsenstation
bilden. Zur Erhöhung
der Stabilität
können
die Arme oder Konsolen an den freien Enden auf dem äußeren Rand
des Transporttellers abgestützt
sein. Für
diesen Zweck sind Stützen
vorgesehen, die mit Rollen auf dem Rand des Tellers abgestützt sind,
so dass die Haltevorrichtung um die Säule rollend gelagert ist. Alternativ
kann für
die Abstützung
der Arme oder Konsolen mit Hilfe der Stützen auch eine feststehende
Lauffläche
im Randbereich des Transporttellers vorgesehen werden.
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Eine
Düsenstation
kann aus mehreren Sammlerrohren bestehen, die mit Düsenstöcken bestückt sind.
In die Sammlerrohre wird das Behandlungsmedium mit Druck eingespeist
und mit den Düsenstöcken, die
mehrere Düsen
besitzen, auf den zu behandelnden Gegenstand abgestrahlt. Dabei
ist es von Vorteil, wenn der zu behandelnde Gegenstand von allen
Seiten bestrahlt wird. Entsprechend besitzt jede Düsenstation
horizontal gegenüberliegende (auch
versetzt zueinander gegenüberliegende)
Düsenstöcke und
vertikal gegenüberliegende
Düsenstöcke. Um
beispielsweise die Unterseite des zu reinigenden Gegenstandes zu
erreichen, hintergreift wenigstens ein Düsenstock (in jeder Behandlungsstation)
die Unterseite des Transporttellers.
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Nachfolgend
wird an Hand der Zeichnung ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
näher beschrieben.
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Es
zeigen:
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1 einen
Querschnitt durch eine Waschanlage,
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2 die
Draufsicht auf die Waschanlage,
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3 die
Draufsicht auf die Haltevorrichtung für die Düsenstation,
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4 einen
Schnitt durch die Haltevorrichtung entlang der Linie a–b in 3.
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Die
in den Figuren der Zeichnung dargestellte Waschanlage enthält eine
nicht näher
bezeichnete Wascheinrichtung, eine nicht näher bezeichnete Spüleinrichtung
und eine ebenfalls nicht näher
bezeichnete Trocknungseinrichtung. Die Wascheinrichtung enthält eine
Waschstation 2, die Spüleinrichtung eine
Spülstation 3 und
die Trocknungseinrichtung eine Trocknungsstation 4.
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Das
Reinigen von verschmutzten Gegenständen 1, beispielsweise
Motorblöcken
erfolgt in der Waschstation 2 mit einer Waschflüssigkeit
auf wässriger
Basis oder KW-Basis, in der Spülstation 3 mit
einer Spülflüssigkeit
wie reinem Wasser und in der Trocknungsstation 4 mit Luft,
beispielsweise Warmluft. Die Waschstation 2, Spülstation 3 und
die Trocknungsstation 4 sind in einem offenen Bogen angeordnet,
und die Transportvorrichtung 5 bewegt sich mit einem Transportteller 6 in
einem geschlossenen Bogen durch die Stationen 2, 3, 4 hindurch.
In einem Bereich des offenen Bogens ist auf dem Transportteller 6 zwischen
der Waschstation 2 und der Trocknungsstation 4 eine
Lade- und Entladestation 7 vorgesehen,
die rampenartig ausgebildet ist. Im Bereich der rampenartigen Lade-
und Entladestation 7 werden die Gegenstände 1 auf den Transportteller 6 aufgeladen
und gereinigt und wieder heruntergenommen.
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Die
Stationen 2, 3, 4 sind noch durch nicht dargestellte
Schottungsmittel wie Trennwände
voneinander getrennt, um Verluste an Waschmedium, Spülmedium
und Trocknungsmedium so gering wie möglich zu halten.
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Die
Waschanlage enthält
einen Waschflüssigkeitsbehälter 8 und
einen Spülflüssigkeitsbehälter 9.
Der Waschvorgang läuft
in einem Kreislauf ab und der Spülvorgang
läuft ebenfalls
in einem Kreislauf ab, so dass ein sehr geringer Wasch- und Spülmittelverbrauch
und eine geringe Umweltbelastung erreicht werden. Der Waschkreislauf
wird aus dem Waschflüssigkeitsbehälter 8 gespeist
und über
die Leitung 10 zu der Düsenstation 11 geleitet
und mit Hilfe einer Pumpe 16 mit Druck aus den Düsenstöcken 14 auf den
Gegenstand 1 abgestrahlt. Die belastete Waschflüssigkeit
wird in einem Sammelbehälter
aufgefangen und über
eine Rückleitung
zu einer Aufbereitungsstufe geleitet. Dies kann in an sich bekannter Weise
geschehen.
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Der
Spülkreislauf
wird aus dem Spülflüssigkeitsbehälter 9 gespeist
und über
die Leitung 15 zu der Düsenstation 12 geleitet
und mit Hilfe der Pumpe 16a mit Druck aus den Düsenstöcken 17 auf
den Gegenstand 1 abgestrahlt, so dass noch anhaftende Waschmittelreste
abgespült
werden. Die Düsenstöcke 17 können den
gleichen Aufbau haben wie die Düsenstöcke 14 der
Düsenstation 11.
Die belastete Spülflüssigkeit
kann in einem Sammelbehälter
aufgefangen und über
eine Rückleitung
der Aufbereitungsstufe zugeführt
werden. Dies kann ebenfalls in an sich bekannter Weise geschehen.
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Zum
Trocknen des Gegenstandes 1 wird erwärmte Luft benutzt, die durch
einen nicht dargestellten Luftkanal zu der Düsenstation 13 geleitet
und über
ein Gebläse
mit Druck aus den Düsenstöcken 18 auf
den Gegenstand 1 abgestrahlt wird. Auch dies kann in an
sich bekannter Weise geschehen.
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Die
Waschanlage nach 1 bis 4 ist als
Kompaktanlage ausgeführt.
Die zu der Wasch- Spül-
und Trocknungseinrichtung gehörenden
Aggregate sind innerhalb eines Gerüstes 19 angeordnet, dessen
Wände verkleidet
sind. In dem Gerüst 19 befindet
sich eine Einsäulentransportvorrichtung,
bestehend aus einer in einem Fuß-
und einem Kopflager vertikal gelagerten drehbaren und mit dem Getriebemotor 20 angetriebenen
Säule 21 mit
dem daran horizontal befestigten Transportteller 6, dessen Auflagefläche für die Gegenstände 1 als
Rost ausgebildet ist. Mit dem Transportteller 6 werden
die Gegenstände
in einer ro tierenden Transportebene durch die Stationen 2, 3, 4 hindurchtransportiert
und im Bereich der Düsenstationen 11, 12, 13 mit
dem Behandlungsmedium in Kontakt gebracht.
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In
dem Ausführungsbeispiel
besitzt die Waschanlage in jeder Behandlungsstation 2, 3, 4 eine
bewegliche Haltevorrichtung 22, 23, 24 für die Düsenstationen 11, 12, 13.
Wie aus 3 hervorgeht, besteht jede Düsenstation 11, 12, 13 aus
mehreren Sammlerrohren oder -kanälen 25,
die mit Düsenstöcken 14, 17, 18 ausgerüstet sind,
die jeweils mehrere Einzeldüsen 26 besitzen.
Aus diesen Einzeldüsen 26 wird
das Behandlungsmedium auf den Gegenstand 1 abgestrahlt.
Die Düsenstationen 11, 12, 13 sind
unbeweglich an den beweglichen Haltevorrichtungen 22, 23, 24 befestigt,
und die beweglichen Haltevorrichtungen werden mit Pneumatikmotoren 28, 29, 30 in
eine hin und her schwingende Bewegung versetzt, so dass zusätzlich zu
der ebenen Transportbewegung des Transporttellers 6 hierzu
die Düsenstöcke 14, 17, 18 mit
den Einzeldüsen 26 eine relative
Abstrahlbewegung ausführen,
die wie bereits erwähnt
als periodische Bewegung ausgeführt
wird.
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Die
Haltevorrichtungen 22, 23, 24 sind als Gestelle
ausgeführt
und sind an der Säule 21 der Transportvorrichtung
beweglich (drehbar) geführt und
im Bereich des Transporttellers 6 auf Rollen 31 abgestützt. Die
Gestelle der Haltevorrichtungen 22, 23, 24 bestehen
aus, von der Säule 21 abstehenden Armen 32,
die an den freien Enden durch Stützen 33 auf
einer um den äußeren Rand
des Transporttellers 6 beabstandeten Lauffläche 34 (mit
Rollen 31) abgestützt
sind. Alternativ kann die Abstützung
auch auf dem Rand 35 des Transporttellers 6 erfolgen.
Ferner können
alternativ die Gestelle der Haltevorrichtungen 22, 23, 24 mit
nicht dargestellten Streben miteinander starr gekoppelt werden,
so dass letztlich ein einziges hin und her schwingbares Gestell
zur Aufnahme der Düsenstationen 11, 12, 13 vorhanden
ist, das mit nur einem Motor angetrieben zu werden braucht.
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Wie
die 3 am besten zeigt, besteht jede Düsenstation 11, 12, 13 aus
je fünf
Sammlerrohren 25, die jeweils aus vier Düsenstöcken 14, 17, 18 mit jeweils
mehreren Einzeldüsen 26 besteht,
die auf den Gegenstand 1 gerichtet sind. Wie 1 zeigt,
hintergreift ein Düsenstock 14, 17, 18 die
Unterseite des Transporttellers 6, so dass der Gegenstand 1 auch von
seiner unteren Seite behandelt werden kann.