DE3613315A1 - Anordnung zum zufuehren von gestapeltem, blattfoermigen gut zu einer weiterverarbeitungsstation, insbesondere schneidstation - Google Patents
Anordnung zum zufuehren von gestapeltem, blattfoermigen gut zu einer weiterverarbeitungsstation, insbesondere schneidstationInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung zum Zuführen
von gestapeltem, blattförmigen Gut zu einer Weiterverarbeitungsstation,
insbesondere Schneidstation, mit
einer Tischfläche, die ein Eingangsfeld zur Aufnahme
des Guts und ein Arbeitsfeld für die Weiterverarbeitung
aufweist.
Eine Zuführanordnung dieser Art ist aus der Hauszeitschrift
"Polar-Information" 18, 1985, Beispiel 1, der
Firma A. Mohr Maschinenfabrik bekannt. Stapel aus großflächigem
Blattmaterial, beispielsweise Papier, Pappe,
Kunststoff-Folie u. dgl., werden von einem höhenverstellbaren
Tisch mittels eines Querschiebers von der Seite
her auf das Eingangsfeld einer Schneidvorrichtung geschoben,
das sich hinter dem Schneidmesser und dem Pressbalken
befindet und durch eine ortsfeste Tischfläche
gebildet ist. Um die Bewegbarkeit der Stapel zu verbessern,
ist sowohl der höhenverstellbare Tisch als auch
das Eingangsfeld mit Luftaustrittsöffnungen versehen.
Diese weisen Luftventile auf, die bei Belastung durch
den Stapel öffnen. Wenn man statt eines Stapels aus
großflächigem Blattmaterial gleichzeitig mehrere Stapel
aus kleineren Blättern zuführen will, besteht die Gefahr,
daß sich diese Stapel beim Querverschieben gegeneinander
verlagern. Es bedarf dann einer besonderen
Sorgfalt beim Ausrichten der Stapel in der Schneidvorrichtung.
Besonders gravierend ist das Problem, wenn
die gestapelten Blattgrößen so klein sind, daß sie auf
ihrer Bewegungsbahn zeitweilig gar nicht oder nur am
Rand von einem aus einer Luftöffnung austretenden Luftstrom
beaufschlagt werden.
Es ist ferner bekannt, mehrere Stapel aus großflächigem
Blattmaterial unter Zwischenlage von Luftbrettern aufeinander
zu stapeln. Diese Luftbretter können jeweils in
die Höhe der Arbeitsfläche einer Schneidvorrichtung
gebracht werden. Sie besitzen an der Oberfläche Luftaustrittsöffnungen,
so daß das Verschieben des gesamten
Stapels auf das Eingangsfeld der Schneidvorrichtung
mit wenig Mühe vor sich gehen kann (Prospekt "Polar-Luftbrettanlage"
ND 53 12 03 023 d der Firma A. Mohr Maschinenfabrik).
Solche Luftbretter dienen auch zum Transport
einzelner Stapel nach dem Rütteln.
Bei Schneid-, Stanz-, Bündel- und anderen Weiterverarbeitungsstationen
ist es wichtig, daß die Stapel des
blattförmigen Guts auf dem Arbeitsfeld eine genaue Lage
und Ausrichtung haben. Das Ausrichten ist umso schwieriger
und zeitaufwendiger, je mehr die Stapel des zugeführten
Guts auf dem Eingangsfeld eine Fehlausrichtung
aufweisen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine
Zuführanordnung der eingangs beschriebenen Art anzugeben,
bei der das Ausrichten auch dann ein Minimum an
Aufwand erfordert, wenn Stapel aus kleineren Blattgrößen
und insbesondere gleichzeitig mehrere solcher Stapel
kleinerer Blattgrößen zugeführt werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
das Eingangsfeld durch eine Transportplatte gebildet
ist, die auf Führungen von einer Übergabestation in
die Weiterverarbeitungsstation bewegbar ist und daß
außerhalb der Weiterverarbeitungsstation eine Beladestation
für die Transportplatte vorgesehen ist.
Bei dieser Konstruktion ruhen die Stapel bei der gesamten
Zuführbewegung von der Beladestation bis zum Eingangsfeld
auf der Transportplatte. Auch bei kleineren
Blattgrößen bleibt die Lage der Stapel auf der Transportplatte
und relativ zueinander unverändert. Da sich demnach
die Stapel während der Zuführbewegung nicht gegeneinander
verschieben, können entsprechende Korrektur-Ausrichtarbeitsgänge
entfallen. Die Transportplatte bewegt
sich innerhalb der Weiterverarbeitungsstation auf Führungen.
Ist ein Stapel auf einer bestimmten Stelle der
Transportplatte plaziert, durchläuft er eine definierte
Bahn. Auch dies erleichtert den Ausrichtvorgang. Wenn
die Transportplatte ihre Funktion als Eingangsfeld einnimmt,
ist der Weg von ihr zum Arbeitsfeld kurz. Die
üblicherweise für das Verschieben der Stapel vom Eingangsfeld
auf das Arbeitsfeld verwendeten Vorschubeinrichtungen
reichen aus, um die Stapel wohlgeordnet
auf das Arbeitsfeld zu bringen, so daß - wenn überhaupt
- nur noch eine minimale Ausrichtung, die sich
sehr schnell durchführen läßt, notwendig.
Besondere Vorteile bietet es, daß die Führungen etwa
senkrecht zu einem Anschlag für das Ausrichten des Guts
vor der Weiterverarbeitung verlaufen. Mit Hilfe der
Transportplatte können die Stapel so dicht an den Anschlag
herangeführt werden, daß ein anschließendes Ausrichten
an diesem Anschlag von Hand sehr rasch vor sich
geht. Es ist sogar möglich, den Stapel mit Hilfe der
Transportplatte bis gegen den Anschlag zu fahren und
so eine zumindest teilweise automatische Ausrichtung
zu erzielen.
Günstig ist es, daß die Transportplatte mittels eines
Antriebsmotors längs der Führungen bewegbar ist. Auf
diese Weise kann man eine automatische Zuführung erreichen.
Bei entsprechender Regelung des Antriebsmotors
kann jeder Stapel an einer genau definierten Stelle
des Eingangsfeldes zur Ruhe gesetzt werden.
Inbesondere kann dem Anschlag ein Näherungsinitiator
zum Abschalten des Antriebsmotors zugeordnet sein. Die
Transportplatte wird daher vom Motor automatisch so
weit vorgerückt, bis der in Zuführrichtung vorderste
Stapel den Näherungsschalter betätigt.
Mit Vorteil bewegt der Antriebsmotor ein Kupplungsstück
längs der Führungen, und die Transportplatte weist Mittel
zum Angreifen des Kupplungsstücks auf. Dies ergibt einen
wesentlich einfacheren Aufbau, als wenn jede Transportplatte
mit einem eigenen Motor versehen würde.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist dafür gesorgt,
daß eine Vorschubeinrichtung vorgesehen ist,
die das Gut etwa rechtwinklig zu den Führungen von der
Transportplatte auf das Arbeitsfeld schiebt, und daß
die wirksame Breite der Vorschubeinrichtung geringer
als die Länge der Transportplatte ist. Es ist daher
möglich, daß die Vorschubeinrichtung nur einen Teil
des auf der Transportplatte zugeführten gestapelten
Guts mit sich nimmt. Hierdurch läßt sich eine noch genauere
Ausrichtung erzielen. Außerdem übernimmt sie
die zusätzliche Aufgabe, jeweils den oder die nächsten
Stapel in den Wirkungsbereich der Vorschubeinrichtung
zu bringen. Auf diese Weise können Stapel mit verhältnismäßig
kleiner Blattgröße rationell einer Weiterverarbeitungsstelle
zugeführt werden.
Besondere Vorteile bietet eine außerhalb der Weiterverarbeitungsstation
befindliche Vorausrichtstation mit
wenigstens einem am Rand der Transportplatte verlaufenden
Hilfsanschlag. Wenn die Stapel bereits in der Vorausrichtstation
eine definierte Lage auf der Transportplatte
erhalten haben, besitzen sie diese Lage auch auf
dem Eingangsfeld und können daher noch rascher endgültig
ausgerichtet werden.
Im einfachsten Fall kommt man mit einem Hilfsanschlag
aus. Günstig ist es jedoch, zwei rechtwinklig zueinander
verlaufende Hilfsanschläge zu verwenden. Auf diese Weise
können die Stapel in der Vorausrichtstation zweidimensional
genau auf der Transportplatte plaziert werden.
Hierbei ist es empfehlenswert, daß der eine Hilfsanschlag
so weit in der Höhe verstellbar ist, daß die beladene
Transportplatte über oder unter dem Hilfsanschlag hinweg
bewegbar ist. Dies ergibt verhältnismäßig kurze Wege
für den Transportplatte.
Günstig ist es ferner, daß die Beladestation mit einer
Luftausstreichvorrichtung versehen ist, die einen Niederhalter
und ein hierzu paralleles Ausstreichelement aufweist,
das unter Druckbelastung auf der Oberfläche des
Stapelguts längs der Transportplatte bewegbar ist. Durch
das Herauspressen der Luft zwischen den einzelnen Blättern
läßt sich ein Verschieben der einzelnen Blätter
gegeneinander weitgehend vermeiden. Es können daher
mehrere Stapel nebeneinander, beispielsweise als sogenannte
Blockstreifen, angeordnet werden, ohne daß die
Gefahr besteht, daß sich die Stapel gegenseitig verzahnen.
Konstruktiv empfiehlt es sich, daß ein Hilfsanschlag
eine die Transportplatte übergreifende Leiste aufweist,
die den Niederhalter bildet. Durch die Doppelfunktion
des Hilfsanschlags ergibt sich ein geringer Platzbedarf.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel gibt es ein
außerhalb der Weiterverarbeitungsstation befindlichees
Pufferregal, das mehrere beladene Transportplatten übereinander
aufnimmt und so hohenverstellbar ist, daß jede
dieser Transportplatten in die Tischebene bringbar ist.
Das Pufferregal bietet in Verbindung mit der automatischen
Zuführung der Transportplatten die Möglichkeit
einer sehr schnellen Beschickung bei der Weiterverarbeitungsstation.
Es kann auch eine jeweils leere Transportplatte
wieder aufnehmen, sofern diese nicht nach
der gegenüberliegenden Seite hin abgeführt wird.
Das Pufferregal kann auch als Ganzes auswechselbar sein
und daher an anderer Stelle be- und entladen werden.
Eine besonders platzsparende Ausgestaltung ergibt sich,
wenn die Übergabestation quer zur Weitergaberichtung
mit der Transportplatte beschickbar ist, wobei zwei
Führungsschienen die Transportplatte zwischen sich führen,
und wenn die der Weiterverarbeitungsstation zugewandte
Führungsschiene unter die Bewegungsbahn der Transportplatte
absenkbar ist.
Desweiteren kann die Übergabestation eine Vorrichtung
zum Stoppen der Transportplatte bei der Beschickungsbewegung
aufweisen. Hierdurch ergibt sich eine Ausrichtung
mit Bezug auf die Führungen und eine definierte
Lage, in der die Transportplatte vom Kupplungsstück
des Motors ergriffen werden kann.
Insbesondere weist zur Bildung der Stoppvorrichtung
die Transportplatte an der Unterseite eine Vertiefung
auf, in die eine Raste an der Übergabestation am Ende
der Beschickungsbewegung eingreift. Dies ergibt eine
besonders einfache Konstruktion.
Günstig ist eine motorisch betätigte Absenkvorrichtung,
die gleichzeitig die eine Führungsschiene und die Raste
absenkt. Nach Betätigung der Absenkvorrichtung kann
die Transportplatte längs der Führungen zum Eingangsfeld
bewegt werden.
Empfehlenswert ist es, daß die Transportplatte zumindest
über einen Teil ihrer Bewegungsbahn mit ihrer Unterseite
auf Rollen abgestützt ist. Zumindest dort, wo die Zuführbewegung
von Hand erfolgt, sind derartige Rollen zum
leichteren Verschieben der Transportplatte nützlich.
Hierbei genügt es, wenn sich die Rollen um senkrecht
zur Bewegungsbahn verlaufende Achsen drehen, also einen
verhältnismäßig einfachen Aufbau haben.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist dafür gesorgt,
daß sich die Belade- und Vorausrichtstation im Bereich
einer ersten Schneidstation befindet, die für die Erzeugung
von Blockstreifen durch Parallelschnitte ausgelegt
ist, und daß sich die Übergabestation nahe einer zweiten
Schneidstation befindet, die für das Zerschneiden der
Blockstreifen in Querrichtung ausgelegt ist. Eine solche
Anordnung ermöglicht es, auf sehr rationelle Weise Stapel
mit verhältnismäßig kleiner Blattgröße zu erzeugen.
Denn die Transportplatte, die nahe der ersten Schneidstation
mit Blockstreifen beladen wird, vermag diese
Blockstreifen in guter Ausrichtung der zweiten Schneidstation
zuzuführen, so daß dort nur noch geringfügige
Ausrichtarbeitsgänge erforderlich sind. Wenn die zweite
Schneidstation eine Vorschubeinrichtung begrenzter Breite
hat, können die Blockstreifen nicht nur zugeführt,
sondern auch einzeln oder in geringer Anzahl der Vorschubeinrichtung
vorgelegt werden.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in der Zeichnung
dargestellten, bevorzugten Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Anordnung
mit zwei Schneidstationen,
Fig. 2 eine Vorderansicht in Richtung des Pfeiles A
der Fig. 1,
Fig. 3 einen Schnitt längs der Linie B-B der Fig. 1
durch eine Etage eines Pufferregals.
Fig. 4 die linke Seite der Fig. 3 mit abgesenkter Führungsschiene,
Fig. 5 einen Schnitt im Bereich einer Vorrichtung zum
Stoppen einer Transportplatte,
Fig. 6 eine Seitenansicht der Vertiefung der Stoppvorrichtung,
Fig. 7 einen Schnitt im Bereich der Angriffsstelle eines
Kupplungsstücks,
Fig. 8 eine Draufsicht auf eine Etage des Pufferregals
mit anschließenden Teilen einer Schneidstation,
Fig. 9 eine Ansicht von hinten auf die Schneidstation,
Fig. 10 eine Seitenansicht der Vorschubeinrichtung und
Fig. 11 eine Abwandlung der Belade- und Vorausrichtstation.
In Fig. 1 gibt es eine erste Schneidstation 1 in der
Form einer Planschneidmaschine mit einer angedeuteten
Schnittlinie 2. Mit ihr werden von Stapel 3 aus großflächigem
Blattmaterial Blockstreifen 4 abgetrennt,
wobei die Stapel 3 in üblicher Weise an einem Seitenanschlag 5
ausgerichtet und durch eine Vorschubeinrichtung 6
schrittweise vorgeschoben werden.
Die Blockstreifen 4 werden gemäß den Fig. 1 und 2 an
einer Belade- und Vorausrichtstation 7 auf einer Transportplatte
8 gesammelt. An deren Rändern gibt es zwei
senkrecht zueinander verlaufende Anschläge 9 und 10,
mit deren Hilfe die Blockstreifen 4 einwandfrei ausgerichtet
nebeneinander auf der Transportplatte 8 plaziert
werden können. Die beladene Transportplatte 8 kann aus
der Belade- und Vorausrichtstation nach rechts in den
Fig. 1 und 2 verschoben werden, nachdem der Anschlag 9
in Richtung des Pfeils a weggerückt und der Anschlag 10
in Richtung des Pfeils b nach unten verlagert worden
ist.
Die beladene Transportplatte 8 gelangt zu einer Übergabestation
11,die durch eine gerade wirksame Etage 12
eines Pufferregals 13 gebildet ist. Diesem ist eine
Hubvorrichtung 14 zugeordnet, mit der die Etagen 12
jeweils in die für die Übergabe der Transportplatte 8
erforderliche Höhe gebracht werden können. Das Pufferregal 13
ist auf Rädern 15 und 16 gelagert, so daß es
als Ganzes ausgewechselt werden und auch an anderer
Stelle be- und entladen werden kann.
Wie sich aus den Fig. 3 und 8 ergibt, weist jede Etage 12
zwei in Beschickungsrichtung c verlaufende Führungsschienen 17
und 18 auf, zwischen denen eine Transportplatte 8
geführt wird. Zur Abstützung der Transportplatte
sind zylindrische Rollen 19 vorgesehen, deren Achsen 20
sich senkrecht zur Beschickungsrichtung c erstrecken.
Die Rollen bestehen aus Kunststoff, der einen geringen
Reibungskoeffizienten aufweist. Die Rollen 19 sind in
drei Reihen angeordnet und jeweils in rohrförmigen Trägern 21
mit rechteckigem Querschnitt gelagert.
Die Führungsschiene 17 ist mittels einer Absenkvorrichtung
22 gegen die Kraft einer nicht veranschaulichten
Feder nach unten verlagerbar, damit die Transportplatte 8
in Richtung des Pfeiles d weiterbewegt werden kann.
Die Absenkvorrichtung 22 weist zwei Stellmotoren 23
und 24, hier in der Form einer pneumatischen oder hydraulischen
Kolben-Zylinder-Einheit, auf, die jeweils
einen Stössel 25 mit einer Schrägfläche 26 besitzen.
Bei Betätigung der Absenkvorrichtung 22 wirkt die Schrägfläche
mit der Unterseite 27 eines Durchbruchs 28 in
der Führungsschiene 17 zusammen, um die Führungsschiene
nach unten zu drängen.
Damit die Transportplatte 8 in einer definierten Lage
auf der Etage 12 zur Ruhe kommt, ist eine Stoppvorrichtung 29
vorgesehen (Fig. 5, 6 und 8). Diese Stoppvorrichtung
besteht aus einer Vertiefung 30 an der Unterseite
der Transportplatte 8 und einer an der Führungsschiene 17
gehaltenen Raste 31, die durch eine Feder 32
belastet ist. Der Vertiefung ist eine Schrägfläche 33
vorgeschaltet, so daß die Raste 31 zunächst niedergedrückt
wird, bevor sie in die Vertiefung 30 einschnappt.
Beim Absenken der Führungsschiene 17 tritt auch die
Raste 31 aus der Vertiefung 30 aus, so daß die Transportplatte
8 hierdurch freigegeben wird.
Die Übergabestation 11 schließt unmittelbar an eine
zweite Schneidstation 34 an, deren Schnittlinie 35 wiederum
nur strichpunktiert angedeutet ist. Diese Schneidstation
besitzt eine Arbeitsfläche, die aus einem Eingangsfeld 36,
einem Arbeitsfeld 37 und einem Ausgangsfeld 38
besteht. Das Eingangsfeld 36, das etwa den Bereich B 1
umfaßt, wird durch jeweils eine Transportplatte 8
gebildet. Das Arbeitsfeld 37, das etwa den Bereich B 2
umfaßt, befindet sich unterhalb des Schneidmessers
und des Preßbalkens, die nicht veranschaulicht sind,
sowie eines Andruckschiebers 39. Das Ausgangsfeld 38,
das sich über den Bereich B 3 erstrecken kann, dient
zur Aufnahme der fertig geschnittenen Stapel. Wo dies
erwünscht ist, können diese Stapel in zusätzlichen Verarbeitungsstationen
weiterbehandelt werden, beispielsweise
in einer Bündelstation 40 und/oder einer Stanzstation 41,
wie dies strichpunktiert in Fig. 1 angedeutet
ist.
Im Anschluß an die Übergabestation 11 besitzt die
Schneidstation 34 zwei Führungen 42 und 43 von einer
solchen Länge, daß sie sich über das eigentliche Eingangsfeld
36 hinaus erstrecken. Längs dieser Führungen
wird die Transportplatte 8 motorisch bewegt. Zu diesem
Zweck treibt ein Motor 44 über ein Antriebsrad 45 eine
endlose Kette 46, die nahe der Übergabestation 11 über
ein weiteres Umlenkrad 47 geführt ist. An der Kette 46
ist ein Kupplungsstück 48 befestigt, das in eine
Vertiefung 49 der Transportplatte 8 einzugreifen vermag.
Das Kupplungsstück 48 ist um eine Achse 50 in dem Gehäuse
eines Stellmotors 51 gelagert. Der Stellmotor kann pneumatisch,
hydraulisch oder elektrisch betätigt werden.
Wenn ihm über eine Zuleitung 52 Energie zugeführt wird,
schwenkt das Kupplungsstück 48 in Richtung des Pfeiles e
in die in Fig. 7 veranschaulichte Kupplungsstellung.
Alsdann kann die Transportplatte 8 in Richtung des Pfeiles
d von der Übergabestation 11 in den Bereich des
Eingangsfeldes 36 gezogen werden. Am Ende des Eingangsfeldes
befindet sich ein höhenverstellbarer Anschlag 53,
der mittels einer Schrägfläche 8 a (Fig. 7) von der
sich in Richtung d bewegten Transportplatte 8 angehoben
wird und dem ein Näherungsinitiator 54 zugeordnet ist.
Sobald der Näherungsinitiator die Annäherung des ersten
Blockstreifens 4 auf der Transportplatte 8 signalisiert,
wird der Motor 44 abgeschaltet. Die Blockstreifen haben
nunmehr eine definierte Lage innerhalb des Eingangsfeldes 36
der Schneidstation 34.
Eine Vorschubeinrichtung 55 weist einzelne Segmente 56
auf. Diese können aus einer wirksamen Stellung (voll
ausgezogen in Fig. 10) um eine dahinter angeordnete
Achse 57 nach oben in eine unwirksame Stellung (strichpunktiert
in Fig. 10) geschwenkt werden. In der Darstellung
des Ausführungsbeispiels der Fig. 1 entspricht
die wirksame Breite der Vorschubeinrichtung 55 der dreifachen
Breite eines Blockstreifens 4. Wird nun die Vorschubeinrichtung
55 längs ihrer Bahn 58 um ein gewolltes
Maß bewegt, werden lediglich die ersten drei Blockstreifen
mitgenommen und auf das Arbeitsfeld 37 überführt.
Durch Verstellung der wirksamen Breite der Vorschubeinrichtung
kann eine Anpassung an eine beliebige andere
Anzahl oder Breite der Blockstreifen vorgenommen werden.
Auf dem Arbeitsfeld ist der Andruckschieber 39 wirksam,
der nahe der Schnittline 35 die Blockstreifen gegen
den Anschlag 53 preßt, um eine endgültige Ausrichtung
vorzunehmen. Dieser Andruckschieber 39 wird mittels
eines Stellmotors 60 in Richtung des Pfeils d betätigt
und kann mit Hilfe eines Stelllmotors 61 in der Höhe
verlagert werden. Der die Anordnung tragende Schlitten 62
kann längs einer Führung 63 horizontal verschoben
werden.
Ferner ist ein Niederhalter 64 vorgesehen, der ebenfalls
vom Schlitten 62 gehalten und mit Hilfe von Stellmotoren 65
nach unten gedrückt werden kann. Er hält den nächsten
Blockstreifen fest, so daß die drei ersten Blockstreifen
verschoben werden können, ohne daß die anschließenden
Blockstreifen hierdurch beeinflußt werden können.
Ein weiterer Andruckschieber 66, der in Richtung des
Pfeiles f verschoben werden kann, wirkt auf die Stirnseiten
der Blockstreifen, damit diese an den wirksamen
Segmenten 56 der Vorschubvorrichtung 55 ausgerichtet
werden. Die Querausrichtung mit dem Andruckschieber 39
und die Längsausrichtung mit dem Andruckschieber 66
erfordert nur einen minimalen Aufwand, da die vorgeschobenen
Blockstreifen bereits eine definierte Lage
haben. Anschließend erfolgt ein sehr genauer Schnitt.
Danach werden die Blockstreifen mittels der Vorschubvorrichtung
55 schrittweise weiter vorgeschoben
und jeweils nach erneuter Ausrichtung - in Querrichtung
geschnitten. Sobald die so behandelten Blockstreifen
fertig geschnitten worden sind, kehrt die Vorschubeinrichtung
55
in ihre Ausgangslage zurück. Der Motor 44
bewegt die Transportplatte 8 in Richtung des Pfeiles d
weiter, bis der nunmehr vorderste Blockstreifen 4
vom Näherungsinitiator 54 erfaßt und der Motor wieder
abgeschaltet wird. Darauf wiederholt sich das schrittweise
Vorschieben und das jeweils einem Schnitt vorausgehende
Ausrichten mittels der Andruckschieber 39 und
66.
Man kann auch die Transportplatte 8 schon in Richtung
des Pfeiles d weiterbewegen, während die Vorschubvorrichtung
55 zurückbewegt wird, wenn diese mit Hilfe
der Vertikalführung 67 über die Blockstreifen 4 angehoben
wird. Ist die Transportplatte 8 leer, wird sie durch
Richtungsumkehr des Motors 44 in eine freie Etage des
Regals 13 zurückgeführt. Dann wird eine beladene Transportplatte
8 in die Höhe der Übergabestation gebracht,
worauf sich das Arbeitsspiel wiederholt.
In Fig. 11 ist eine abgewandelte Belade- und Vorausrichtstation
107 veranschaulicht. Transportplatte 8 und
Blockstreifen 4 sind unverändert. Der Hilfsanschlag 110
ist jedoch nicht nach unten absenkbar, sondern er
kann in Richtung des Pfeiles g horizontal vom Blockstreifen
4 abgehoben und dann längs des Pfeiles h so weit
durch eine Stellmotor nach oben bewegt werden, daß
er die gestrichelte Lage einnimmt. Alsdann kann die
beladene Transportplatte 8 unter dem Hilfsanschlag 110
hindurchbewegt werden.
Außerdem ist eine Luftausstreichvorrichtung 64 vorgesehen,
die einen Niederhalter 65, der durch eine die
Transportplatte 8 übergreifende Leiste 65 des Hilfsanschlages
110 gebildet wird. Dieser Niederhalter kann
nach der Abrückbewegung g um den Weg i nach unten bewegt
werden, um die Blockstreifen 4 an ihrer einen Kante
auf der Transportplatte 8 festzupressen. Zur Erzeugung
des Anpreßdrucks und zur Durchführung der Bewegungen h
und i ist ein Stellmotor 66 in der Form eines pneumatischen
Zylinders vorgesehen. Ferner ist ein Luftausstreichelement
67 in Form einer drehbaren Ausstreichwalze
vorhanden, die unter Zwischenschaltung eines Stellmotors 68
in der Form eines pneumatischen Zylinders an einer
Führung 69 gehalten ist, so daß sie auf die Blockstreifen 4
längs des Weges k abgesenkt und dann längs der Transportplatte
8 auf der Oberfläche der Blockstapel 4 auf
dem Weg 1 bewegt werden kann, wodurch die Luft zwischen
den Blättern der Blockstapel herausgepreßt wird. Dadurch
wird ein Verschieben der Blätter gegeneinander fast
vollständig vermieden. Die Ausstreichwalze 67 wird dann
über die Wege m und n in die Ausgangsstellung zurückgeführt.
Die vertikalen Bewegungen werden mit Hilfe des
Stellmotors 68, die horizontalen Bewegungen mit Hilfe
eines nur angedeuteten Motors 70 und eines zugehörigen
Kettentriebs bewirkt.
Die zweite Schneidstation und die Zuführanordnung können
weitgehend automatisch betrieben werden. Es besteht
auch die Möglichkeit, die auf dem Ausgangsfeld 38 befindlichen
Etikettenstapel automatisch an die Bündelstation 40
oder Stanzstation 41 weiterzuleiten. Infolgedessen
genügt für die Herstellung der Etiketten eine einzige
Bedienungsperson, die an der Schneidstation 1 die Blockstreifen
herstellt, sie auf der Belade- und Vorausrichtstation 7
richtig plaziert und im übrigen lediglich
den automatischen Ablauf der Anlage überwacht.
Von der beschriebenen Ausführungsform kann in vielfacher
Hinsicht abgewichen werden, ohne den Grundgedanken der
Erfindung zu verlassen. Beispielsweise können die leeren
Transportplatten auf der dem Pufferregal 13 abgewandten
Seite des Eingangsfeldes 36 abgenommen werden. Die für
den automatischen Ablauf erforderlichen Stellmotoren
können pneumatisch, hydraulisch, mechanisch, elektrisch
oder auf sonstige bekannte Weise betrieben werden. Die
Beladestation kann räumlich von der Vorausrichtstation
getrennt sein. Umgekehrt ist es auch möglich, die Beladestation,
die Vorausrichtstation und die Übergabestation
miteinander zu vereinigen. Die Transportplatte 8 kann
auch in bekannter Weise Luftlöcher, insbesondere nur
bei Belastung durch einen Stapel öffenende Luftlöcher,
aufweisen, die beim Beladen der Transportplatte 8 in
der Station 7 und ggf. auch beim Entladen dieser Platte
durch die wirksamen Teile der Vorschubeinrichtung 55
mit einer Druckluftquelle verbunden werden.
Claims (20)
1. Anordnung zum Zuführen von gestapeltem, blattförmigen
Gut zu einer Weiterverarbeitungsstation, insbesondere
Schneidstation, mit einer Tischfläche, die ein Eingangsfeld
zur Aufnahme des Guts und ein Arbeitsfeld
für die Weiterverarbeitung aufweist, dadurch gekennzeichnet,
daß das Eingangsfeld (36) durch eine Transportplatte (8)
gebildet ist, die auf Führungen (42,
43) von einer Übergabestation (11) in die Weiterverarbeitungsstation
(34)bewegbar ist und daß außerhalb
der Weiterverarbeitungsstation eine Beladestation (7;
107) für die Transportplatte vorgesehen ist.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungen (42, 43) etwa senkrecht zu einem
Anschlag (53) für das Ausrichten des Guts vor der
Weiterverarbeitung verlaufen.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Transportplatte (8) mittels eines Antriebsmotors (44)
längs der Führungen (42, 43) bewegbar
ist.
4. Anordnung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß dem Anschlag (53) ein Näherungsinitiator (54)
zum Abschalten des Antriebsmotors (44) zugeordnet
ist.
5. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Antriebsmotor (44) ein Kupplungsstück (48)
längs der Führungen (42, 43) bewegt
und die Transportplatte Mittel (49) zum Angreifen
des Kupplungsstücks aufweist.
6. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Vorschubeinrichtung (55)
vorgesehen ist, die das Gut etwa rechtwinkling zu
den Führungen (42, 43) von der Transportplatte (8)
auf das Arbeitsfeld (37) schiebt, und daß die wirksame
Breite der Vorschubeinrichtung geringer als die Länge
der Transportplatte ist.
7. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet
durch eine außerhalb der Weiterverarbeitungsstation (34)
befindliche Vorausrichtstation (7; 107)
mit wenigstens einem am Rand der Transportplatte (8)
verlaufenden Hilfsanschlag (9, 10; 110).
8. Anordnung nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch zwei
rechtwinklig zueinander verlaufende Hilfsanschläge (9, 10).
9. Anordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß der eine Hilfsanschlag (10; 110) so weit in der
Höhe verstellbar ist, daß die beladene Transportplatte (8)
über oder unter dem Hilfsanschlag hinweg bewegbar
ist.
10. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Beladestation (107) mit
einer Luftausstreichvorrichtung (64) versehen ist,
die einen Niederhalter (65) und ein hierzu paralleles
Ausstreichelement (67) aufweist, das unter Druckbelastung
auf der Oberfläche des Stapelguts längs
der Transportplatte (8) bewegbar ist.
11. Anordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Hilfsanschlag (110) eine die Transportplatte (8)
übergreifende Leiste aufweist, die den Niederhalter (65)
bildet.
12. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, gekennzeichnet
durch ein außerhalb der Weiterverarbeitungsstation (34)
befindliches Pufferregal (13), das
mehrere beladene Transportplatten (8) übereinander
aufnimmt und so höhenverstellbar ist, daß jede dieser
Transportplatten in die Tischebene bringbar ist.
13. Anordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß das Pufferregal (13) als Ganzes auswechselbar
ist.
14. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Übergabestation (11) quer
zur Weitergaberichtung (d) mit der Transportplatte (8)
beschickbar ist, wobei zwei Führungsschienen (17,
18) die Transportplatte zwischen sich führen,
und daß die der Weiterverarbeitungsstation (34)
zugewandte Führungsschiene (17) unter die Bewegungsbahn
der Transportplatte absenkbar ist.
15. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Übergabestation (11) eine
Vorrichtung (29) zum Stoppen der Transportplatte (8)
bei der Beschickungsbewegung aufweist.
16. Anordnung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
daß zur Bildung der Stoppvorrichtung (29) die Transportplatte (8)
an der Unterseite eine Vertiefung (30)
aufweist, in die eine Raste an der Übergabestation (11)
am Ende der Beschickungsbewegung eingreift.
17. Anordnung nach einem der Ansprüche 14 bis 16, gekennzeichnet
durch eine motorisch betätigte Absenkvorrichtung (22),
die gleichzeitig die eine Führungsschiene (17)
und die Raste (31) absenkt.
18. Anordnung nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß die Transportplatte (8)
zumindest über einen Teil ihrer Bewegungsbahn mit
ihrer Unterseite auf Rollen (19) abgestützt ist.
19. Anordnung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Rollen (19) um senkrecht zur Bewegungsbahn
verlaufende Achsen (20) drehen.
20. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß sich die Belade- und Vorausrichtstation (7)
im Bereich einer ersten Schneidstation (1)
befindet, die für die Erzeugung von Blockstreifen (4)
durch Parallelschnitte ausgelegt ist, und daß
sich die Übergabestation (11) nahe einer zweiten
Schneidstation (34) befindet, die für das Zerschneiden
der Blockstreifen in Querrichtung ausgelegt
ist.
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