DE4328682A1 - Verfahren zum dreiseitigen Beschneiden von Stapeln aus Buchblocks, Broschuren o. dgl. und Schneidemaschine zum Durchführen des Verfahrens - Google Patents
Verfahren zum dreiseitigen Beschneiden von Stapeln aus Buchblocks, Broschuren o. dgl. und Schneidemaschine zum Durchführen des VerfahrensInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zum dreiseitigen
Beschneiden von Stapeln aus Buchblocks, Broschuren o. dgl., in denen
Seitenmesser die Kopf- und Fußseite und ein Quermesser die Vorderseite
des Schneidgutstapels beschneiden und der Schneidgutstapel beim Beschneiden
gegen einen Auflagetisch gepreßt wird.
In bekannten Dreimesserschneidemaschinen dieser Bauart wird das Schneidgut,
wie Stapel aus Buchblocks, Broschuren oder anderen Druckprodukten, mittels
einer Zufuhreinrichtung automatisch unter die Messer geführt, ausgerichtet
und von einem Preßstempel auf dem Schneidtisch gehalten. Sodann erfolgt in
einem ersten Arbeitstakt der Kopf- und Fußbeschnitt und in einem zweiten
Arbeitstakt der Vorderseitenbeschnitt, worauf das Schneidgut durch einen Ausleger
automatisch ausgestoßen und von einem Förderband aus der Dreimesserschneidemaschine
geführt wird.
Neben einer Vielzahl von variablen Faktoren, die die Schneidqualität beeinflussen,
wie papierspezifische Eigenschaft, Einsatzhöhe des zu beschneidenden
Stapels, Preßdruck, Messerschärfe, Messergeometrie ist entscheidend ein
von Lufteinschlüssen weitestgehend freier Schneidgutstapel. Lufteinschlüsse
im Schneidgutstapel verringern die Druckspannung unter dem Preßstempel, so
daß das Schneidgut im Bereich des Messers für den Seitenbeschnitt infolge
seiner linienförmigen Berührung stärker zusammengedrückt wird als unter dem
Preßstempel. Diese verhältnismäßig starke Druckspannung unter dem Messer
führt zur Längung des Papiers bis hin zum Abriß vor Schnittbeginn sowie zum
Vorziehen einzelner Papierbogen oder Papierlagen unter dem Preßstempel, wodurch
sich hohle Schnittflächen ergeben. Verstärkt wird dieser Effekt bei
großer Stapelhöhe und bei hoher Taktfolge, da einerseits die Preßkraft nicht
beliebig heraufgesetzt werden kann, um Rückenbeschädigungen von Buchblocks
oder Broschuren auszuschließen sowie im Hinblick auf Abdruckerscheinungen am
Schneidgut, andererseits steht nicht genügend Zeit für das Entweichen der
Luft aus dem Schneidgutstapel zur Verfügung.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Dreimesserschneidemaschine der
gattungsgemäßen Art zu schaffen, mit der sich die Schneidqualität und die
Effektivleistung verbessern lassen.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist das erfindungsgemäße Verfahren gekennzeichnet
dadurch, daß ein zugeführter Schneidgutstapel einer Vorpressung unterworfen
wird, indem die im Schneidgutstapel eingeschlossene Luft unter fortschreitender
Druckausübung beginnend an einer Seite des Stapels herausgepreßt wird.
Dabei kann gemäß einem bevorzugten Verfahrensmerkmal der Schneidgutstapel erfaßt
und während des Durchlaufs einer Vorpressung unterworfen werden, indem
die eingeschlossene Luft entgegen der Durchlaufrichtung beginnend an der Einlaufseite
herausgepreßt wird. In vorteilhafter Weise wirkt dabei die Preßkraft
von beiden Seiten auf den Schneidgutstapel ein.
Während bisher das Pressen des Schneidgutstapels ausschließlich in der
Schneidestation der Dreimesserschneidemaschine ausgeführt wurde, und zwar
durch den sich vertikal absenkenden Preßstempel, wird nun erfindungsgemäß
erstmals vorgeschlagen, den Schneidgutstapel bereits in der Zufuhreinrichtung
einer Vorpressung zu unterwerfen, derart, daß ein fortschreitendes
Herauspressen der im Stapel eingeschlossenen Luft erfolgt.
Die im Schneidgutstapel vorhandenen Lufteinschlüsse lassen sich hierdurch
weitestgehend eliminieren, so daß für den Schneidvorgang ein vor dem Aufsetzen
des Preßstempels stark verdichteter Schneidgutstapel bereit steht, was
die Schneidqualität wesentlich verbessert und eine höhere Taktfolge zuläßt.
Nicht zuletzt wird die Effektivleistung der Dreimesserschneidemaschine durch
eine Erhöhung der Anzahl der Produkte je Schneideinsatz gesteigert.
Ausgehend von einer Dreimesserschneidemaschine der genannten Gattung ist des
weiteren zur Lösung der Aufgabe vorgesehen eine in der Zufuhreinrichtung vorzugsweise
unmittelbar vor der Beschneidestation angeordnete Vorpreßeinrichtung
mit auf den Schneidgutstapel von oben und unten einwirkenden mit gleicher
Geschwindigkeit umlaufend antreibbaren eine Preßkraft auf den Schneidgutstapel
ausübenden endlosen Fördermitteln, denen der Schneidgutstapel über
eine Fördereinrichtung zuführbar ist. Eine andere Vorrichtung zur Durchführung
des Verfahrens ist gekennzeichnet durch eine innerhalb eines Fördersystems,
mit einem umlaufend angetriebenen oberen und unteren endlosen Fördermittel,
angeordnete untere Preßplatte sowie obere Preßplatte, die über
Betätigungsmittel zwischen einer zur unteren Preßplatte schräg stehenden
Öffnungsposition in eine zur unteren Preßplatte parallele Schließposition
unter Aufbringung eines Preßdruckes auf die Arbeitstrume des Fördermittels
schwenkbar ist und denen die Schneidgutstapel taktweise zuführbar sind.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Beschreibung von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Vorpreßeinrichtung in rechtwinkliger Anordnung
zu einer Dreimesserschneidemaschine,
Fig. 2 die Vorpreßeinrichtung in Seitenansicht,
Fig. 3 die Vorpreßeinrichtung in einer Draufsicht in einer zur Dreimesserschneidemaschine
geradlinigen Anordnung,
Fig. 4 die Vorpreßeinrichtung in einer abgewandelten Ausführungsform in
Seitenansicht.
In Fig. 1 der Zeichnung erkennt man eine Beschneidestation mit zwei Seitenmessern
2, einem Quermesser 3 sowie einem Preßstempel 4, der einen Schneidgutstapel
1 zum dreiseitigen Beschneiden gegen einen Auflagetisch 5 preßt.
Der Beschneidestation werden die Schneidgutstapel 1 aus Buchblocks, Broschuren
o. dgl. automatisch von einem im Einlauftisch 6 in einer Längsausnehmung
6a vor- und zurückverfahrbaren Einfuhrschieber 7 unter Anlage an
seitlichen auf Format verstellbaren Ausrichtschienen 8, 9 zugeführt.
In der Beschneidestation erfolgt in bekannter Weise, nachdem zuvor der
Schneidgutstapel 1 ausgerichtet und von dem Preßstempel 4 festgehalten wird,
zunächst das Beschneiden der Kopf- und Fußseite durch die beiden Seitenmesser
2 und sodann das Beschneiden der Vorderseite des Schneidgutstapels
durch das Quermesser 3.
Erfindungsgemäß befindet sich in der Einfuhr der Dreimesserschneidemaschine
rechtwinklig zur Einlaufrichtung der Schneidgutstapel 1 eine Vorpreßeinrichtung
10, der die einzelnen Schneidgutstapel 1 taktweise liegend zugeführt
werden. Während des Durchlaufs der Schneidgutstapel 1 durch die Vorpreßeinrichtung
10 wird die im Stapel 1 eingeschlossene Luft entgegen der
Durchlaufrichtung beginnend an der Einlaufseite fortschreitend herausgepreßt.
Die Vorpreßeinrichtung 10 wird von einer oberen und unteren mit gleicher Geschwindigkeit
umlaufend angetriebenen Plattenkette 11, 12 mit quer zur Laufrichtung
orientierten Preßplatten 13 gebildet, die an beidseitig der Bewegungsebene
der Schneidgutstapel 1 angeordneten um Umlenkkettenräder 15, 16 bzw. 17, 18 laufende Ketten 19, 20 angelenkt sind.
Der Antrieb der Ketten 19, 20 erfolgt von einem Antriebskettenrad 25 über im
einzelnen nicht weiter dargestellte Ketten und Zahnräder.
Zum Aufbringen des Preßdruckes auf den Schneidgutstapel sind die Arbeitstrume
der beiden Ketten 19, 20 in der Preßzone auf Stützschienen 26, 27
gleitend geführt.
Die Anlenkung der Preßplatten 13 der Ketten 19, 20 wurde derart vorgesehen,
daß sich die Oberfläche der Preßplatten 13 geringfügig außerhalb des Teilkreises
der Kettenräder 15-18 befindet, wodurch ein Verschieben des Schneidgutstapels
1 ausgeschlossen wird.
Ein störungsfreies Einlaufen des Schneidgutstapels 1 in die Vorpreßeinrichtung
10 und ebenso ein störungsfreies Herausführen läßt sich durch einen
keilförmig verjüngenden Plattenketteneinlauf 28 sowie -auslauf 29 erreichen.
Zum Aufbringen sowie Einstellen des auf den Schneidgutstapel 1 wirkenden
Preßdruckes befinden sich an einem Tragrahmen 32 der unteren Plattenkette 12
eingangs- und ausgangsseitig Stellspindeln 33, die in ein Muttergewindestück
34 eines Tragrahmens 30 der oberen Plattenkette 11 greifen und über im einzelnen
nicht dargestellte Antriebsmittel gemeinsam motorisch betätigt werden.
In vorteilhafter Weise wirkt die Preßkraft von oben und unten auf den
Schneidgutstapel 1, wozu der Arbeitstrum der unteren Plattenkette 12 in einer
bezogen auf die Einlaufebene eines Zufuhrbandes 35 höheren Ebene positioniert
ist.
Ein zu pressender Schneidgutstapel gelangt über das Zufuhrband 35 vor eine
in die Bewegungsbahn von einer Lichtschranke 40 gesteuerte Einlaufsperre 39,
die den Schneidgutstapel 1 in taktmäßiger Übereinstimmung mit der Maschinengeschwindigkeit
für die Einfuhr in die Vorpreßeinrichtung 10 freigibt. Hierzu
befindet sich zwischen dieser und dem Zufuhrband 35 ein Einzugswalzenpaar
mit einer unteren vom Antriebskettenrad 25 mit angetriebenen Transportwalze
36 und einer oberen über einen Arbeitszylinder an- und abschwenkbare Transportwalze
37.
Von dem Zufuhrband 35 und dem Einzugswalzenpaar 36, 37 wird der Schneidgutstapel
1 durch die Plattenketten 11, 12 der Vorpreßeinrichtung 10 übernommen
und solange vortransportiert, bis seine Vorderkante eine Lichtschranke 43
erreicht. Gleichzeitig gelangt ein vorauslaufender Schneidgutstapel 1 gegen
die Ausrichtschiene 8, gefördert von einem unteren und von dem Plattenkettenantrieb mit angetriebenen Transportwalzenpaar 45 und einem oberen über
Arbeitszylinder an- und abschwenkbaren Transportwalzenpaar 46.
In einem definierten Abstand vor der Ausrichtschiene 8 ist eine Lichtschranke
48 vorgesehen, über die die Geschwindigkeit der Vorpreßeinrichtung
10 derart geregelt wird, daß der Schneidgutstapel 1 mit einer verlangsamten
Geschwindigkeit auf die Ausrichtschiene 8 trifft unter Ausrichtung an einem
Seitenanschlag 50. Während dieser Abbremsphase heben sich die oberen Transportwalzen
46 vom Schneidgutstapel 1 ab und gleichzeitig erfolgt eine Ausrichtung
des Schneidgutstapels 1 an der Ausrichtschiene 8 über eine von
einem Arbeitszylinder 49 in die Bewegungsbahn einschwenkbare in lotrechter
Ebene orientierte Ausrichtstange 51.
Der gepreßte und exakt ausgerichtete Schneidgutstapel 1 wird von dem Einfuhrschieber
7 hintergriffen und in die Schneidstation der Dreimesserschneidemaschine
transportiert.
In Fig. 3 der Zeichnung ist die Vorpreßeinrichtung 10 in gradliniger Anordnung
unmittelbar vor der Dreimesserschneidemaschine angeordnet, was eine annähernd
direkte Einfuhr des gepreßten Schneidgutstapels in die Schneidstation
ermöglicht. Gemäß Pfeilrichtung werden die Schneidgutstapel 1 über ein
angedeutetes im rechten Winkel zu dem Zufuhrband 35 installiertes Einlaufband
52 zugeführt.
Für das Vorpressen von Buchblocks und Broschuren, einzeln oder gestapelt,
wird ein Freiraum 41 zwischen den einzelnen Plattenreihen zur Aufnahme der
Rückenbereiche der Produkte erforderlich, indem keine Pressung erfolgt.
Zwangsläufig verlangt dies eine zeitliche Abstimmung der umlaufenden Plattenketten
11, 12 mit einer taktweisen Zufuhr der Produkte bzw. der Produktstapel
in
Abhängigkeit vom Maschinentakt.
Die Fig. 4 zeigt die Vorpreßeinrichtung 10 in einer abgewandelten Ausführungsform.
Anstelle der umlaufenden Plattenketten befinden sich innerhalb
eines Fördersystems 53, 54 angeordnet ortsfeste Preßplatten mit einer unteren
in horizontaler Ebene angeordneten Preßplatte 55 und einer um einen Drehpunkt
schwenkbaren mit der unteren Preßplatte zusammenwirkenden oberen Preßplatte
56.
Über einen Arbeitszylinder 57 läßt sich die obere Preßplatte 56 aus einer
zur unteren Preßplatte 55 schräg stehenden Öffnungsposition in eine zur unteren
Preßplatte 55 parallele Schließposition abwärts schwenken unter gleichzeitiger
Ausübung eines Preßdruckes auf die Arbeitstrume des Fördersystems
53, 54 und somit auf einen in den Wirkbereich der Preßplatten 55, 56 taktweise
transportierten Schneidgutstapel 1.
Durch fortschreitende Abnahme des von den Preßplatten 55, 56 eingeschlossenen
Winkels wird die im Schneidgutstapel 1 eingeschlossene Luft kontinuierlich
beginnend an der Einlaufseite des Stapels herausgepreßt.
Die beiden Preßplatten 55, 56 weisen vorzugsweise einen Belag 57, 58 aus einem
elastischen Material auf, was einer schonenden Behandlung von empfindlichen
Produkten zweckdienlich ist.
Zum Einstellen der Preßkraft läßt sich der Abstand der Fördermittel 53, 54
sowie der Preßplatten 55, 56 zueinander über Verstellmittel verändern.
Claims (13)
1. Verfahren zum dreiseitigen Beschneiden von Stapeln aus Buchblocks,
Broschuren o. dgl., in dem Seitenmesser die Kopf- und Fußseite und ein
Quermesser die Vorderseite des Schneidgutstapels beschneiden und der
Schneidgutstapel beim Beschneiden gegen einen Auflagetisch gepreßt wird,
dadurch gekennzeichnet, daß ein zugeführter Schneidgutstapel (1) einer
Vorpressung unterworfen wird, indem die im Schneidgutstapel (1) eingeschlossene
Luft unter fortschreitender Druckausübung beginnend an einer
Seite des Stapels (1) herausgepreßt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schneidgutstapel
(1) erfaßt und während des Durchlaufs einer Vorpressung unterworfen
wird, indem die eingeschlossene Luft entgegen der Durchlaufrichtung
beginnend an der Einlaufseite herausgepreßt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Preßkraft
von beiden Seiten auf den Schneidgutstapel (1) einwirkt.
4. Schneidemaschine zum Durchführen des Verfahrens nach Anspruch 1 bis 3
mit einer Schneidestation mit Seitenmessern und einem Quermesser und mit
einer Preßeinrichtung zum Ausüben eines Preßdruckes auf den auf dem Auflagetisch
liegenden Schneidgutstapel und mit einer Zufuhreinrichtung zum
taktweisen Fördern des Schneidgutstapels in die Beschneidestation, gekennzeichnet
durch eine in der Zufuhreinrichtung vorzugsweise unmittelbar
vor der Beschneidestation angeordnete Vorpreßeinrichtung (10) mit
auf den Schneidgutstapel (1) von oben und unten einwirkenden mit gleicher
Geschwindigkeit umlaufend antreibbaren eine Preßkraft auf den
Schneidgutstapel (1) ausübenden endlosen Fördermitteln (11, 12), denen
der Schneidgutstapel (1) über eine Fördereinrichtung (35) zuführbar ist.
5. Schneidemaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Fördermittel aus Plattenketten (11, 12) mit quer zur Durchlaufrichtung
orientierten, in der Preßzone sich an Schienen (26, 27) abstützenden
Preßplatten (13) bestehen, die an abständig zueinander liegenden um
Kettenräder (15-18) geführte Ketten (19, 20) angeordnet sind.
6. Schneidemaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Preßplatten
(13) derart versetzt an den Ketten (19-20) angelenkt sind, daß
sich ihre Oberflächen geringfügig außerhalb des Teilkreises der Kettenräder
(15-18) befinden.
7. Schneidemaschine zum Durchführen des Verfahrens nach Anspruch 1 bis 3,
gekennzeichnet durch eine innerhalb eines Fördersystems, mit einem umlaufend
angetriebenen oberen und unteren endlosen Fördermittel (53, 54),
angeordnete untere Preßplatte (55) sowie obere Preßplatte (56), die über
Betätigungsmittel (57) zwischen einer zur unteren Preßplatte (55) schräg
stehenden Öffnungsposition in eine zur unteren Preßplatte (55) parallele
Schließposition unter Aufbringung eines Preßdruckes auf die Arbeitstrume
des Fördermittels (53, 54) schwenkbar ist und denen (55, 56) die
Schneidgutstapel (1) taktweise zuführbar sind.
8. Schneidemaschine nach Anspruch 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
Arbeitstrum des unteren Fördermittels (12, 54) in einer bezogen auf die
Einlaufebene der Fördereinrichtung (35) höheren Ebene positioniert ist.
9. Schneidemaschine nach Anspruch 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der
Abstand der Plattenketten (11, 12) bzw. der Fördermittel (53, 54) mit
den Preßplatten (55, 56) zueinander zum Einstellen der Preßkraft über
Stellmittel (33, 34) veränderbar ist.
10. Schneidemaschine nach Anspruch 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Fördermittel (11, 12; 53, 54) einen Freiraum (41) zur Aufnahme der
Rückenbereiche der Schneidgutstapel (1) aufweisen.
11. Schneidemaschine nach Anspruch 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der
Arbeitstrum des oberen Fördermittels (11, 53) einen sich keilförmig verjüngenden
Einlauf (28) sowie einen sich keilförmig erweiternden Auslauf
(29) aufweist.
12. Schneidemaschine nach Anspruch 5, 6 und 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß anstelle der Plattenketten (11, 12) Riemen, Rollen o. dgl.
Fördermittel Verwendung finden.
13. Schneidemaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden
Preßplatten (55, 56) einen Belag (57, 58) aus einem elastischen Material
aufweisen.
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1994
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- 1994-08-25 JP JP6200855A patent/JPH07148697A/ja active Pending
Patent Citations (2)
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DE3104492C2 (de) * | 1980-03-21 | 1990-05-17 | Grapha-Holding Ag, Hergiswil, Ch | |
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Also Published As
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