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DE3115631A1 - "vorrichtung zur aufnahme und zur foerderung von schuerf- und schuettguetern" - Google Patents

"vorrichtung zur aufnahme und zur foerderung von schuerf- und schuettguetern"

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Publication number
DE3115631A1
DE3115631A1 DE19813115631 DE3115631A DE3115631A1 DE 3115631 A1 DE3115631 A1 DE 3115631A1 DE 19813115631 DE19813115631 DE 19813115631 DE 3115631 A DE3115631 A DE 3115631A DE 3115631 A1 DE3115631 A1 DE 3115631A1
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DE
Germany
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conveyor belt
cellular wheel
blades
leg
wheel
Prior art date
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Application number
DE19813115631
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English (en)
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DE3115631C2 (de
Inventor
Ernst 4690 Herne Buttler
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Heitkamp E GmbH
Original Assignee
Heitkamp E GmbH
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Publication date
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Priority to DE19813115631 priority patent/DE3115631C2/de
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G65/00Loading or unloading
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    • B65G65/16Loading or unloading machines comprising essentially a conveyor for moving the loads associated with a device for picking-up the loads with rotary pick-up conveyors
    • B65G65/20Paddle wheels
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    • E01B27/10Renewing or cleaning the ballast in situ, with or without concurrent work on the track without taking-up track
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Description

  • Beschreibung:
  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufnahme und zur Förderung von Schürf- und Schüttgütern, wie Schotter, Sand, Bodenmassen oder gewachsenenBodenschichten, insbesondere von solchen, die sich auf nichtkippfähigen Ladeflächen, z.B.
  • auf Eisenbahnflachwagen, befinden.
  • Eine durch offenkundige Vorbenutzung bekanntgewordene Vorrichtung dieser Art besteht aus einem Schaufellader, der das entsprechende Schürf- oder Schüttgut, wie z.B. Schotter, von der Bodenfläche eines Eisenbahnflachwagens aufnimmt, sodann herumschwenkt und auf den Oberbau der herzustellenden Gleisanlage kippt. Dieser im intermittierenden Betrieb vonstatten gehende Aufnahme- und Fördervorgang ist nicht nur sehr zeitraubend und damit kostenintensiv, sondern auch mit dem Nachteil behaftet, daß stets eine nicht unerhebliche Restmenge an Schüttgut in den von dem Schaufellader nicht erreichbaren Ecken- und Kantenbereichen zurückbleibt, welches sodann in noch zeitraubenderer Arbeit von mehreren Personen von Hand heruntergeschaufelt werden muß. Letzteres gilt auch für die sogenannten Arbeitswagen der Deutschen Bundesbahn, deren Klappenhöhe zwischen 52 cm und 60 cm beträgt.
  • Von diesem Stand der Technik ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, mit der im kontinuierlichen Betrieb in möglichst kurzer Zeiteinheit eine große Menge von Schürf- und/oder Schüttgut von nichtkippfähigen Ladeflächen aufgenommen und gezielt fortgefördert werden kann.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Vorrichtung aus einem Schubfahrzeug und einem davon kontinuierlich vorschiebbaren, umlaufenden Zellenrad mit an seiner Außen- und Innenumfangslinie mit Öffnungen versehenen Schaufeln sowie aus einem zentral in den Drehachsenbereich des Zellenrades hineinragenden Förderband besteht, auf welches das von einer jeden Schaufel des Zellenrades aufgenommene Schüttgut spätestens bei Erreichen seiner niveauhöchsten Schwerpunkt lage unter seiner Schwerkraft durch die Öffnung der jeweiligen Schaufel an der Innenumfangslinie fällt. Mit einer solchen Vorrichtung ist es beispielsweise möglich, einen aus mehreren Eisenbahnflachwagen bestehenden und mit Schotter beladenen Zug auf einem einzigen Vorschubweg des Schubfahrzeuges über den Boden der Flachwagen zu entladen. Da die Schmalseiten derartiger Eisenbahnflachwagen herunterklappbar und die dazwischen befindlichen Spalte überbrückbar sind, insbesondere, wenn das Schubfahrzeug aus einer an sich bekannten Laderaupe besteht, können die einzelnen Eisenbahnflachwagen in einer durchgehenden Arbeitsbewegung entladen werden. Da sowohl das Zellenrad kontinuierlich rotiert und auch das endlose Förderband umlaufend dreht, wird ein intermittierender Betrieb vermieden. Dabei ist weiterhin wesentlich, daß beispielsweise die lichte Weite von derartigen Eisenbahnflachwagen ca. 2,60 m beträgt, wohingegen die Breite des Vorschubfahrzeuges und des Zellenrades geringer gestaltet, z.B. auf 2,24 m begrenzt, werden kann. Zu dieser kompakten Bauweise der Vorrichtung trägt auch die Integration des Förderbandes in den Drehachsenbereich des Zellenrades bei.
  • Vorteilhaft sind das Zellenrad und das Förderband an einem gemeinsamen Gestellrahmen angeordnet, wobei sich in dem von der Innenumfangslinie des Zellenrades eingeschlossenen Bereich oberhalb des dort hineinragenden Förderbandes ein ortsfester Trichter befindet.
  • Um der neuen Vorrichtung eine größere Wendigkeit und Flexibilität, insbesondere zur Einhaltung der Lademaße, zu verleihen, ist das Förderband entweder einteilig und über ein Knickgelenk schwenkbar ausgebildet oder das Förderband ist zweiteilig ausgebildet, von denen ein erstes kurzes Förderband ortsfest an dem gemeinsamen Gestellrahmen des Zellenrades und ein zweites Förderband schwenkbeweglich unter dem ersten Förderband angeordnet ist. Dieses zweite Förderband kann entweder gleichfalls am Gestellrahmen oder auch völlig getrennt davon angebracht sein.
  • Zur Gewährleistung eines großen Füllungsgrades sind die Förderbänder mit hochgezogenen Seitenkanten versehen. Der Gestellrahmen ist zur leichteren Verfahrbarkeit des Zellenrades und des Förderbandes mit einer Gleit- und Rollvorrichtung ausgerüstet.
  • Die Gleitvorrichtung besteht vorteilhaft aus mehreren, auswechselbaren Gleitkufen, gegenüber denen die aus mehreren Rädern bestehende Rollvorrichtung höhenverstellbar ist. Dadurch braucht das Schubfahrzeug nicht das Gewicht des Zellenrades, des Förderbandes und des Gestellrahmens aufzunehmen, sondern hat lediglich nach der Überwindung der Gleit-bzw. Rollreibungskräfte noch für den Vorschub der vorgenannten Teile zu sorgen.
  • Zur Gewährleistung eines großen Füllungsgrades des Zellenrades bedeutet es im Sinne der Aufgabenstellung eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung, das Zellenrad durch mindestens eine zu seinen kreisringförmig ausgebildeten Seitenwänden parallel angeordnete Zwischenwand in mehrere Kammern zu unterteilen, von denen die Schaufeln einer jeden Kammer zu den Schaufeln der benachbarten Kammer versetzt sind. Die Schaufelkanten sind in der Nähe der Außenumfangslinie über ihre Schaufelbreite mit Zähnen versehen. Sie weisen im wesentlichen eine L-Form auf, wovon der dem Schürfgut zugekehrte Schenkel einer Schaufel konkav gekrümmt, hingegen der andere Schenkel eben ausgebildet ist.
  • Um das Zellenrad in beiden Drehrichtungen in die Lage zu versetzen, Schütt- bzw. Schürfgut aufnehmen zu können, bedeutet es eine besonders vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung, daß mehrere Schaufeln des Zellenrades mit ihrem konkav gekrümmten Schenkel entgegengesetzt zu dem entsprechenden Schenkel der anderen Schaufeln angeordnet sowie in der Nähe der Übergangs stelle von beiden Schenkeln pendelbeweglich aufgehängt sind und daß das Ende des anderen Schenkels in der Nähe der Innenumfangslinie des Zellenrades in einen Raum zwischen zwei Anschlägen hineinragt. Dabei ist an den Seiten des Gestellrahmens an dem von dem üblichen, in Schubrichtung des Schubfahrzeuges vorn liegenden Schürfzonenbereich des Zellenrades abgewandten Bereich eine U-förmige Schildwand befestigt. An diese Schildwand schließt sich an das den Bodenbereich tangierende Ende der Schildwand eine Abstreifleiste, z.B.
  • eine Hartgummileiste, an. Durch die Aufnahmefähigkeit des Zellenrades in beiden Drehrichtungen ist eine restlose Aufnahme von auf ebenen, nichtkippfähigen Ladeflächen befindlichen Schürf- und Schüttgütern möglich. Das ist beispielsweise bei Eisenbahnflachwagen an deren Enden äußerst günstig, so daß das dort befindliche restliche Fördergut nicht bei der weiteren Vorschubbewegung des Schubfahrzeuges in unerwünschter Weise in den Spalt zum benachbarten Flachwagen auf den Oberbau des Baugleises fällt.
  • Um mit der neuen Vorrichtung auch verdichtete Schüttgüter oder gewachsene Bodenschichten aufnehmen und fördern zu können, ist am Gestellrahmen in etwa der geringsten Niveauhöhe der Schaufeln ein schwenk- und arretierbares Scherschild über die gesamte Breite des Zellenrades angeordnet. Dieses Scherschild ist an seiner höchsten Erhebung mit einer konvexen Fläche und zu beiden Seiten davon mit einer konkaven Fläche versehen, hingegen an seiner Bodenkontaktfläche eben ausgebildet. Durch die schwenk- und arretierbare Anordnung kann der Anstellwinkel des Scherschildes zur Schubrichtung in Abhängigkeit von den physikalischen Eigenschaften des jeweils aufzunehmenden Gutes verändert werden.
  • Die Scherschildhöhe ist dabei geringer als die Öffnungsbreite zwischen zwei benachbarten Schaufeln in Höhe dieses Scherschildes sowie entgegengesetzt der Schubrichtung des Zellenrades betrachtet.
  • Da das Zellenrad auf einer Ladefläche mit hochstehenden Seitenkanten, z.B. auf einem Eisenbahnflachwagen, schmaler sein muß als dessen Breite, bedeutet es zur vollständigen Aufnahme des über die gesamte Breite des Wagens vorhandenen Schüttgutes im Sinne der Aufgabenstellung eine vorteilhafte Weiterbildung, daß zu beiden Seiten des Zellenrades bis zur Höhe der Seitenwände der Ladefläche hydraulisch schwenkbare Abstreifleisten, z.B. aus Hartgummi, vorgesehen sind. Diese Abstreifleisten sind trichterförmig auf die Seitenwände der Ladeflächen angestellt, so daß das aufzunehmende Gut von ihnen direkt vor die Schaufeln des Zellenrades geleitet wird.
  • Ferner ist es eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung, zu beiden Seiten des Gestellrahmens unabhängig vom Schubfahrzeug betätigbare Endschalter zur richtungsabhängigen Lenkung des Zellenrades durch einen zwischen dem Schubfahrzeug und Gestellrahmen wirkenden Hydraulikzylinder vorzusehen. Wenn beispielsweise ein aus mehreren Eisenbahnflachwagen bestehender und sich auf einem Baugleis in einer Kurve befindlicher Zug von der neuen Vorrichtung entladen werden soll, können durch die vorgenannten Endschalter Beschädigungen der Seitenwände verhindert werden.
  • Das Schubfahrzeug besteht vorteilhaft aus einer bekannten, hydraulisch betätigbaren Laderaupe.
  • Der Vorteil der neuen Vorrichtung besteht auch in seiner vielfältigen Verwendungsmöglichkeit. So kann beispielsweise die Laderaupe nicht nur mit dem Gestellrahmen und dem daran angeordneten Zellenrad und dem Förderband gekuppelt, sondern auch mit den üblichen Schaufeln gekuppelt werden. Das gilt insbesondere dann, wenn dieses Schubfahrzeug sämtliche zum Betrieb des Zellenrades, der Abstreifleiste und der Endschalter erforderlichen Antriebsaggregate enthält und diese über bekannte Hydraulik- und Elektroverbindungen mit den vorgenannten Einzelteilen des Zellenrades kuppelbar sind.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen beschrieben. Dabei zeigen: Fig. 1 eine Seitenansicht der neuen Vorrichtung bei Verrichtung ihrer Tätigkeit auf einem Eisenbahnflachwagen, Fig. 2 die Draufsicht von Fig. 1, Fig. 3 die Ansicht auf einen Teil der Vorrichtung entlang der Linie III/III von Fig. 1, Fig. 4 die Vorderansicht der neuen Vorrichtung in Richtung der Linie IV/IV von Fig.l, Fig. 5 eine Schnittansicht des Zellenrades entlang der Linie V/V von Fig. 2, Fig. 6 eine Prinzipskizze der neuen Vorrichtung, welche den Umfang der einzuhaltenden Lademaße bei ihrem Einsatz auf einem Eisenbahnflachwagen während des Abladens von Schotterschichten für einen Gleisoberbau zeigt.
  • Wie aus den Fig. 1 und 2 hervorgeht, besteht die neue Vorrichtung 1 im wesentlichen aus einem Schubfahrzeug 2, hier einer Laderaupe, und einem davon kontinuierlich vorschiebbaren Zellenrad 3 und einem Förderband 4, welches zentral in den Bereich 5 der Drehachse 6 des Zellenrades 3 hineinragt. Das Zellenrad 3 ist an seiner Außenumfangslinie 7 und an seiner Innenumfangslinie 8 mit Öffnungen 9, 10 versehen, wie am anschaulichsten aus Fig. 5 ersichtlich ist. Das Zellenrad 3 besteht im wesentlichen aus zwei kreisringförmig ausgebildeten Seitenwänden 11, 12 sowie zwei Zwischenwänden 13, 14 (s. Fig. 2), durch welche das Zellenrad 3 in insgesamt drei Kammern 15, 16, 17 unterteilt ist. In jeder Kammer sind Schaufeln 18, 19 der in Fig. 5 abgebildeten Art angeordnet. Die Schaufeln 18, 19 einer jeden Kammer 15, 16, 17 sind zu der jeweils benachbarten Kammer versetzt. Dadurch wird ein großer Füllungsgrad des Zellenrades mit dem von ihm aufgenommenen Schürf- und Schüttgut erreicht.
  • Wie insbesondere aus den Fig. 1 bis 4 entnommen werden kann, sind das Zellenrad 3 und das Förderband 4 an einem gemeinsamen Gestellrahmen 20 angeordnet.
  • Wie insbesondere aus den Fig. 2 und 3 hervorgeht, besteht dieser Gestellrahmen 20 an seiner dem Schubfahrzeug 2 zugekehrten Seite aus vier vertikal angeordneten Stützen 21, 22, 23, 24 und mehreren horizontal verlaufenden Traversen 25, 26, 27. Das Zellenrad 3 wird zu beiden Seiten von zwei horizontalen Trägern 31, 32 des Gestellrahmens 20 übergriffen. In Arbeitsrichtung des Pfeiles 33 der Fig. 1 und 6 ist der Gestellrahmen 20 offen. Die vertikalen Stützen 21 und 24 des Gestellrahmens 20 sind rohrförmig ausgebildet, an welchem je ein Hydraulikzylinder 30, 34 angeordnet ist, die mit ihren Kolbenstangen 35 an einem Gleitschuh 36 angelenkt sind.
  • Ein weiterer Hydraulikzylinder mit dem entsprechenden Gleitschuh (nicht dargestellt) kann an den in Arbeitsrichtung 33 vorn gelegenen Stützen 28, 29 (s. Fig. 2) angeordnet werden.
  • Wie aus Fig. 3 in Verbindung mit den Fig. 1 und 2 entnommen werden kann, sind an den mittleren vertikalen Stützen 22, 23 je ein Rollenpaar 37, 38 gleichfalls über einen hydraulischen Hubzylinder 39, 40 höhenverstellbar angelenkt. Sowohl durch die Gleitkufen 36 als auch durch die Rollvorrichtung 37, 38 wird das Schubfahrzeug 2 weitgehend von den vom Gestellrahmen 20 ausgehenden Schubkräften frei gehalten, so daß es im wesentlichen lediglich die Vorschubkräfte in Schubrichtung des Pfeiles 33 aufbringen muß.
  • Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, befindet sich oberhalb des in den Bereich 5 hineinragenden Förderbandes 4 ein ortsfest angeordneter Trichter 41, der sich divergierend bis an die Innenumfangslinie 8 des Zellenrades 3 erstreckt. Das Förderband 4 weist hochgezogene Seitenkanten 42 auf.
  • Das Zellenrad 3 ist im vorliegenden Fall zu beiden Seiten mit einem Zahnkranz 43, 44 versehen, der über die beiden ortsfest am Gestellrahmen 20 angeordneten, synchronlaufenden sowie umschaltbaren Antriebsmotoren 45, 46 über je einen Kettentrieb 47, 48 in der jeweils gewünschten Antriebsrichtung in Drehungen versetzt wird.
  • Bei einer Laufrichtung des Zellenrades 3 in Richtung des Pfeiles 49 von Fig. 1 wird das Schüttgut 50 von den Schaufeln l9 mitgenommen, welches sodann spätestens bei Erreichen seiner niveauhöchsten Schwerpunktlage 51 gemäß Fig. 1 unter seiner Schwerkraft durch die Öffnung 10 (s. Fig. 5) zwischen zwei benachbarten Schaufeln 18, 19 an deren Innenumfangslinie 8 in den Trichter 41 fällt. Von dort wird das Schüttgut 50 über das zu beiden Seiten des Zellenrades 3 anbringbare Förderband 4 in die jeweils gewünschte Richtung gefördert.
  • Dieses Förderband 4 kann entweder mit einem Knickgelenk versehen werden, um beispielsweise die in Fig. 6 gestrichelt angedeutete Lage zur Einhaltung des jeweils gewünschten Lademaßes einnehmen zu können. Es ist jedoch aber auch möglich und besonders vorteilhaft, das Förderband 4 zweiteilig auszubilden, von denen ein erstes, kurzes Förderband, z.B. das in Fig. 2 dargestellte, und ein zweites, nichtdargestelltes Förderband schwenkbeweglich unter dem ersten Förderband am Gestellrahmen 20 des Zellenrades 3 angeordnet sind.
  • Die Schaufeln 18, 19 des Zellenrades 3 weisen im wesentlichen eine L-Form auf. Die Schaufelkanten 52 sind in der Nähe der Außenumfangslinie 7 über ihre Schaufelbreite mit Zähnen 53 versehen.
  • Wie insbesondere aus Fig. 5 ersichtlich ist, weist das Zellenrad 3 eine erfindungswesentliche Besonderheit auf. Dabei ist differenziert zwischen den ortsfesten Schaufeln 19 und den pendelbeweglich angeordneten Schaufeln 18 zu unterscheiden. Der dem Schürfgut 50 zugekehrte Schenkel 19' einer jeden Schaufel 19 ist konkav gekrümmt, hingegen der andere Schenkel 19" im wesentlichen eben ausgebildet. Bei der Laufrichtung des Zellenrades 3 in Richtung des Pfeiles 49 nehmen die Schaufeln 19 das Schüttgut 50 in der bereits beschriebenen Weise auf, bis es spätestens bei Erreichen der niveauhöchsten Schwerpunktlage 51 durch die Öffnungen 10 an der Innenumfangslinie 8 in den Trichter 41 und von dort auf das Förderband 4 fällt. Bei dieser Laufrichtung des Zellenrades 3 werden die Schenkel 18' der Schaufeln 18 unter dem Druck des Schüttgutes 50 entgegen der Schwerkraft der Schenkel 18" über die Außenumfangslinie 7 hinaus in das Zellenrad 3 hineingedrückt, soweit dies der Anschlag 59 erlaubt.
  • Um jedoch auch dann Schüttgut 50 aufnehmen zu können, wenn das Ende eines Eisenbahnflachwagens erreicht ist, ohne daß dies in unerwünschter Weise durch den Spalt zwischen zwei Flachwagen fällt, kann das Zellenrad 3 durch Umschaltung der Antriebsmotoren 45, 46 seine Laufrichtung in Richtung des Pfeiles 54 der Fig. 1 und 5 ändern. In diesem Fall treten die Schaufeln 18 in Tätigkeit. Diese Schaufeln sind mit ihrem konkav gekrümmten Schenkel 18' entgegengesetzt zu dem entsprechenden Schenkel 19' der anderen Schaufel 19 angeordnet, sowie in der Nähe der Übergangsstelle 55 von beiden Schenkeln 18', 18" pendelbeweglich an einem Gelenk 56 aufgehängt, wobei das Ende 18"' des anderen Schenkels 18" in der Nähe der Innenumfangslinie 8 des Zellenrades 3 in einen Raum 57 zwischen zwei Anschlägen 58, 59 hineinragt. Die Breite des Raumes 57 zwischen den beiden Anschlägen 58, 59 bestimmt die Anstellung der Schaufel 18 zum Fördergut 50 und damit den Füllungsgrad dieser Schaufeln 18. Denn bei einer Bewegung in Laufrichtung des Pfeiles 54 werden die Schaufeln 19 in Bezug auf das Fördergut 50 wirkungslos. Die Schaufeln 18 treten hingegen in Tätigkeit. Dies geschieht dadurch, daß die Schaufeln 18 um das Drehgelenk 56 soweit infolge der Schwerkraft des schwereren Schenkels 18" gegenüber dem Schenkel 18' herumpendeln, bis sie mit dem Ende 18"' des Schenkels 18" an den Anschlag 58 in Anlage gelangen. Dadurch pendelt der Schenkel 18' über die Außenumfangslinie 7 des Zellenrades 3 hinaus aus und nimmt das Schürfgut 50 mit.
  • Im bodennahen Bereich ist das Zellenrad 3 mit einer Abstreifleiste 60, z.B. einer Hartgummileiste, versehen, an welche sich eine U-förmige Schildwand 61 anschließt. Die Schildwand 61 ist am deutlichsten aus den Fig. 2 und 5 ersichtlich. Diese Schildwand 61 ist U-förmig ausgebildet und mit ihren Schenkeln 61', 61" an beiden Seiten des Gestellrahmens 20 befestigt.
  • Der wannenförmige Steg 61"' der Schildwand 61 ver-IV läuft unter Freilassung eines Spaltes 61 parallel zur Umfangslinie 7 des Zellenrades 3. Das Zellenrad 3 ist tragend in den Lagern der Zahnkränze 43, 44 in den Schenkeln 61', 61" der Schildwand 61 aufgehängt.
  • Die Hartgummileiste 60 und die Schildwand 61 verhindern ein Herausfallen des von den Schaufeln 18 mitgenommenen Schüttgutes 50. Bei Erreichen der höchsten Niveaulage 51 fällt das Schüttgut 50 durch die Öffnung 10 an der Innenumfangslinie 8 in den Trichter 41 und von dort auf das Förderband 4. Zugleich pendelt die Schaufel 18 mit dem Ende 18"' ihres Schenkels 18" gegen den Anschlag 59 zurück und diese Schaufel bewegt sich in Richtung des Pfeiles 54 zu einem erneuten Fördergang auf das Schüttgut 50 zu.
  • Wie aus Fig. 5 ersichtlich ist, sind im vor- liegenden Fall drei um je 1200 zueinander versetzte Schaufeln 18 im Zellenrad 3 angeordnet, dem eine vierfache Anzahl von in entgegengesetzter Richtung angeordneten Schaufeln 19 gegenübersteht. Es versteht sich jedoch im Rahmen der Erfindung, daß die Anzahl und die Anordnung der Schaufeln 18, 19 innerhalb des Zellenrades 3 variiert werden kann.
  • Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, befindet sich in etwa der geringsten Niveauhöhe 62 der Schaufeln 18, 19 ein schwenk- und arretierbares Scherschild 63, welches am Gestellrahmen 20 über die gesamte Breite des Zellenrades 3 angeordnet ist. Dieses Scherschild 63 ist an seiner höchsten Erhebung mit einer konvexen Fläche 64 und zu beiden Seiten davon mit konkaven Flächen 65, 66 versehen, hingegen an seiner Bodenkontaktfläche 67 eben ausgebildet. Über einen Bolzen 68 ist das Scherschild 63 schwenkbeweglich an der Traverse 32 angelenkt und über eine hydraulische Zylinderkolben-Verbindung 69, die ihrerseits an der Traverse 32 angelenkt ist, in Richtung auf beispielsweise eine gewachsene Bodenschicht 70 anstellbar. Dabei ist stets die Höhe 71 des Scherschildes 63 geringer als die Öffnungsbreite 72 (s. Fig. 5) zwischen zwei benachbarten Schaufeln 19 in Höhe des Scherschildes 63 sowie entgegengesetzt der Schubrichtung des Pfeiles 33 betrachtet.
  • Die neue Vorrichtung befindet sich im vorliegenden Fall in einem Arbeitseinsatz auf einem Eisenbahnflachwagen 73. Derartige Eisenbahnflachwagen haben Seitenwände 74 mit einer Höhe von 52 cm bis 60 cm. Um nun die neue Vorrichtung 1 auch in die Lage versetzen zu können, die im Kantenbereich anfallende Schüttgutmenge vom Zellenrad 3 erfassen zu können, sind zu dessen beiden Seiten gemäß Fig. 2 bis zur Höhe der Seitenwände 74 der Ladefläche 75 Abstreifleisten 76, z.B. aus Hartgummi, vorgesehen, welche je an einer hydraulischen Zylinderkolben-Vorrichtung 77 angeordnet sind, die wiederum ihrerseits an den Seitenträgern 31, 32 des Gestellrahmens 20 gelenkig angebracht sind. Auf diese Weise können die Abstreifleisten 76 hydraulisch verschwenkt und entsprechend der Breite 78 der Ladefläche ausgestellt werden.
  • Im vorliegenden Fall besteht das Schubfahrzeug 2 aus einer bekannten, hydraulisch betätigbaren Laderaupe. Eine derartige Laderaupe hat eine lichte Breite von 2,24 m, wohingegen die lichte Breite eines Eisenbahnflachwagens ca. 2,60 m beträgt. Auf diese Weise ist die Laderaupe mit dem Gestellrahmen 20, dem Zellenrad 3 und dem Förderband 4 von einem Eisenbahnflachwagen 73 direkt in den nächsten Eisenbahnflachwagen 73 verfahrbar. Hierzu werden die Seitenwände an den Schmalseiten (Pufferseiten) der Eisenbahnflachwagen heruntergeklappt, so daß die neue Vorrichtung 1 über diese Brücke direkt von einem Eisenbahnflachwagen 73 zum nächsten weiterfahren und auf diese Weise in kürzester Zeit einen gesamten, aus mehreren Eisenbahnflachwagen bestehenden Zug entleeren kann.
  • Steht dieser Zug auf dem in Fig. 6 dargestellten Baugieis 79 in einer Kurve, könnte der Gestellrahmen 20 und/oder das Zellenrad 3 an die Seitenwände 74 des gegenüber dem Schubfahrzeug 2 in Arbeitsrichtung des Pfeiles 33 vorausgehenden Eisenbahnflachwagens anstoßen. Um dies zu verhindern, sind zu beiden Seiten des Gestellrahmens 20 unabhängig vom Schubfahrzeug 2 betätigbare Endschalter 80 zur richtungsabhängigen Lenkung des Zellenrades 3 durch einen zwischen dem Schubfahrzeug 2 und dem Gestellrahmen 20 befindlichen Hydraulikzylinder 80' angeordnet.
  • Dieser Hydraulikzylinder 80' kann eine beidseitige Verschwenkung des Gestellrahmens 20 und damit des Zellenrades 3 quer zur Fahrrichtung des Schubfahrzeuges 2 vornehmen.
  • Das Schubfahrzeug 2 enthält sämtliche zum Betrieb des Zellenrades 3 des Förderbandes 4, des Gestellrahmens 20, der Hydraulikzylinder 34, 77, 80' und der Endschalter 80 erforderlichen Antriebsaggregate und ist über bekannte Hydraulik- und Elektroverbindungen mit den vorgenannten Einzelteilen kuppelbar.
  • Eine Anwendungsmöglichkeit der neuen Vorrichtung 1 ist in Fig. 6 dargestellt. Auf einem Baugleis 79 befindet sich ein aus mehreren Eisenbahnflachwagen 73 bestehender Zug, der beispielsweise mit Schotter 50 gefüllt sein soll. Diese Schotterschichten werden von dem entweder in einem nichtdargestellten Knickgelenk abknickbar gestalteten Förderband 4 oder von zwei untereinander angeordneten Förderbändern 4 direkt von dem Eisenbahnflachwagen 73 auf den Oberbau 81 des benachbarten, fertigzustellenden Gleises 82 befördert. Daraus ist auch ersichtlich, daß selbst die bei Eisenbahnen relativ schmalen Lademaße, die im vorliegenden Fall mit der strichlierten Linie 83 angedeutet sind, von dieser neuen Vorrichtung aufgrund ihrer Kompaktheit eingehalten werden können.
  • Es versteht sich jedoch, daß die neue Vorrichtung 1 auch bei anderen Schürf- und Schüttgütern, z.B. auch bei gewachsenen Bodenschichten, in Tätigkeit treten kann. In diesem Fall werden die gewachsenen Bodenschichten von dem in Fig. 1 dargestellten Scherschild 63 gebrochen und gleichfalls vom Zellenrad 3 aufgenommen und auf das Förderband 4 befördert.
  • Stückliste "Vorrichtung zur Aufnahme und zur Förderung von Schürf- und Schüttgütern"
    Vorrichtung 1
    Schubfahrzeug 2
    Zellenrad 3
    Förderband 4
    Bereich der
    Drehachse 6 5
    Drehachse 6
    Außenumfang sl inie 7
    Innenumfangslinie 8
    Öffnung 9 10
    Seitenwände 11 12
    Zwischenwände 13 14
    Kammer 15 16 17
    Schaufel 18 19
    Schenkel der
    Schaufeln 18, 19 r
    Ende des Schenkels 18"'
    18"
    Gestellrahmen 20
    vertikale Stützen 21 22 23 24 28 29
    horizontale 25 26 27
    Traversen
    horizontale Träger 31 32
    Pfeil 33 49 54
    Hydraulikzylinder 30 34 39 40 69 77 80'
    Kolbenstange 35
    Gleitschuh 36
    Rollenpaar 37 38
    Trichter 41
    Seitenkante des
    Förderbandes 4 42
    Zahnkranz 43 44
    Antriebsmotor 45 46
    Kettentrieb 47 48
    Schüttgut 50
    Schwerpunktlage 51
    Schaufelkanten 52
    Zähne der 53
    Schaufelkanten 52
    Übergangsstelle d. 55
    Schenkel
    Gelenk 56
    Raum 57
    Anschlag 58 59
    Abstreifleiste 60 76
    Schildwand 61
    Schenkel der 61 61"
    Schildwand 61
    Steg der Schild-
    wand 61 61"'
    Spalt 61IV
    geringste
    Niveauhöhe
    Scherschild 63
    konvexe Fläche
    des Scherschildes 64
    konkave Fläche d. 65 66
    Scherschildes
    Bodenkontaktfläche
    d. Scherschildes 7
    Bolzen 68
    gewachsene Boden- 70
    schicht
    Höhe des
    Scherschildes 63 71
    Öffnungsbreite
    zw. benachbarten 72
    Schaufeln 19
    Eisenbahnflachwagen 73
    Seitenwände v.
    Eisenbahnflachwagen
    Ladefläche 75
    Breite von
    Ladefläche 75 78
    Baugleis 79
    Endschalter 80
    Oberbau 81
    Gleis 82

Claims (23)

  1. ''Vorrichtung zur Aufnahme und zur Förderung von Schürf- und Schüttgütern" Patentansprüche: 1. Vorrichtung zur Aufnahme und zur Förderung von Schürf- und Schüttgütern, wie Schotter, Sand, Bodenmassen oder gewachsenenBodenschichten, insbesondere von solchen, die sich auf nichtkippfähigen Ladeflächen, z B. auf Eisenbahnflachwagen, befinden, d a d u r c h g e k e n n z e 1 c h -n e t , daß sie aus einem Schubfahrzeug (2) und einem davon kontinuierlich vorschiebbaren, umlaufenden Zellenrad (3) mit an seiner Außen- und Innenumfangslinie (7, 8) mit Öffnungen (9, 10) versehenen Schaufeln (18, 19) sowie aus einem zentral in den Drehachsenbereich (5) des Zellenrades (3) hineinragenden Förderband (4) besteht, auf welches das von einer jeden Schaufel (18, 19) des Zellenrades (3) aufgenommene Schüttgut (50) spätestens bei Erreichen seiner niveauhöchsten Schwerpunktlage (51) unter seiner Schwerkraft durch die Öffnung (10) der jeweiligen Schaufel (18, 19) an der Innenumfangslinie (8) fällt.
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß das Zellenrad (3) und das Förderband (4) an einem gemeinsamen Gestellrahmen (20) angeordnet sind.
  3. 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, d a -d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß sich in dem von der Innenumfangslinie (8) des Zellenrades (3) eingeschlossenen Bereich (5) oberhalb des dort hineinragenden Förderbandes (4) ein ortsfester Trichter (41) befindet.
  4. 4. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß das Förderband (4) einteilig und über ein Knickgelenk schwenkbar ausgebildet ist.
  5. 5. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß das Förderband (4) zweiteilig ausgebildet ist, von denen ein erstes kurzes Förderband ortsfest an dem gemeinsamen Gestellrahmen (20) des Zellenrades (3) und ein zweites Förderband schwenkbeweglich unter dem ersten Förderband angeordnet ist.
  6. 6. Vorrichtung nach den Ansprüchen 4 und 5, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß die Förderbänder (4) mit hochgezogenen Seitenkanten (42) versehen sind.
  7. 7. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 6, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß der Gestellrahmen (20) mit einer Gleit (36)- und Rollvorrichtung (37, 38) ausgerüstet ist.
  8. 8. Vorrichtung nach Anspruch 7, d a -d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß die Gleitvorrichtung aus mehreren, auswechselbaren Gleitkufen (36) besteht, gegenüber denen die aus mehreren Rädern bestehende Rollvorrichtung (37, 38) höhenverstellbar ist.
  9. 9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, d a d u r c h g e k e n n -z e i c h n e t , daß das Zellenrad (3) durch mindestens eine zu seinen kreisringförmig ausgebildeten Seitenwänden (11, 12) parallel angeordnete Zwischenwand (13, 14) in mehrere Kammern (15, 16, 17) unterteilt ist.
  10. 10. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 9, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß die Schaufeln (18, 19) einer jeden Kammer (15, 16, 17) zu den Schaufeln (18, 19) der benachbarten Kammer versetzt sind.
  11. 11. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaufelkanten (52) in der Nähe der Außenumfangslinie (7) über ihre Schaufelbreite mit Zähnen (53) versehen sind.
  12. 12. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 11, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß die Schaufeln (18, 19) im wesentlichen eine L-Form aufweisen.
  13. 13. Vorrichtung nach Anspruch 12, d a -d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß der dem Schürfgut (50) zugekehrte Schenkel (19') einer Schaufel (19) konkav gekrümmt, hingegen der andere Schenkel (19") eben ausgebildet ist.
  14. 14. Vorrichtung nach den Ansprüchen 12 und 13, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß mehrere Schaufeln (18) des Zellenrades (3) mit ihrem konkav gekrümmten Schenkel (18') entgegengesetzt zu dem entsprechenden Schenkel (19') der anderen Schaufeln (19) angeordnet sowie in der Nähe der Übergangsstelle (55) von beiden Schenkeln (18', 18") pendelbeweglich aufgehängt sind und daß das Ende (18"') des anderen Schenkels (18") in der Nähe der Innenumfangslinie (8) des Zellenrades (3) in einen Raum (57) zwischen zwei Anschlägen (58, 59) hineinragt, wobei der Schenkel (18") schwerer als der Schenkel (18') der Schaufel (18) ist.
  15. 15. Vorrichtung nach den Ansprüchen 12 bis 14, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß an den Seiten des Gestellrahmens (20) an dem von dem üblichen, in Schubrichtung (33) des Schubfahrzeuges (2) vorn liegenden Schürfzonenbereich des Zellenrades (3) abgewandten Bereich eine U-förmige Schildwand (61) befestigt ist.
  16. 16. Vorrichtung nach Anspruch 15, d a -d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß sich an die Schildwand (61) nach unten eine Abstreifleiste (60), z.B. eine Hartgummileiste, anschließt.
  17. 17. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 16, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß am Gestellrahmen (20) in etwa der geringsten Niveauhöhe (62) der Schaufeln (18, 19) ein schwenk- und arretierbares Scherschild (63) über die gesamte Breite des Zellenrades (3) angeordnet ist.
  18. 18. Vorrichtung nach Anspruch 17, d a -d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß das Scherschild (63) an seiner höchsten Erhebung mit einer konvexen Fläche (64) und zu beiden Seiten davon mit konkaven Flächen (65, 66) versehen, hingegen an seiner Bodenkontaktfläche (67) eben ausgebildet ist.
  19. 19. Vorrichtung nach den Ansprüchen 17 und 18, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß die Scherschildhöhe (71) geringer ist als die Öffnungsbreite (72) zwischen zwei benachbarten Schaufeln (19) in Höhe des Scherschildes (63) sowie entgegengesetzt der Schubrichtung (33) des Zellenrades (3) betrachtet.
  20. 20. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 19, insbesondere zur Entladung von nichtkippfähigen Ladeflächen mit Seitenwänden, dadurch gekennzeichnet, daß zu beiden Seiten des Zellenrades (3) bis zur Höhe der Seitenwände (74) der Ladefläche (75) hydraulisch schwenkbare Abstreifleisten (76), z.B.
    aus Hartgummi, vorgesehen sind.
  21. 21. Vorrichtung nach Anspruch 20, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t , daß zu beiden Seiten des Gestellrahmens (20) unabhängig vom Schubfahrzeug (2) betätigbare Endschalter (80) zur richtungsabhängigen Lenkung des Zellenrades (3) durch einen zwischen Schubfahrzeug (2) und Gestellrahmen (20) befindlichen Hydraulikzylinder (80') angeordnet sind.
  22. 22. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 21, d a d u r c h g e k e n n -z e i c h n e t , daß das Schubfahrzeug (2) aus einer bekannten, hydraulisch betätigbaren Laderaupe besteht.
  23. 23. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 22, d a d u r c h g e k e n n -z e i c h n e t , daß das Schubfahrzeug (2) sämtliche zum Betrieb des Zellenrades (3), des Förderbandes (4), des Gestellrahmens (20), der Abstreifleisten (76) und der Endschalter (80) erforderlichen Antriebsaggregate enthält und diese über bekannte Hydraulik- und Elektroverbindungen mit den vorgenannten Einzelteilen kuppelbar sind.
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CN110683876A (zh) * 2019-11-12 2020-01-14 聂麒曌 翻料装置及翻料行走机构
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