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Beschreibung:
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufnahme und zur Förderung
von Schürf- und Schüttgütern, wie Schotter, Sand, Bodenmassen oder gewachsenenBodenschichten,
insbesondere von solchen, die sich auf nichtkippfähigen Ladeflächen, z.B.
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auf Eisenbahnflachwagen, befinden.
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Eine durch offenkundige Vorbenutzung bekanntgewordene Vorrichtung
dieser Art besteht aus einem Schaufellader, der das entsprechende Schürf- oder Schüttgut,
wie z.B. Schotter, von der Bodenfläche eines Eisenbahnflachwagens aufnimmt, sodann
herumschwenkt und auf den Oberbau der herzustellenden Gleisanlage kippt. Dieser
im intermittierenden Betrieb vonstatten gehende Aufnahme- und Fördervorgang ist
nicht nur sehr zeitraubend und damit kostenintensiv, sondern auch mit dem Nachteil
behaftet, daß stets eine nicht unerhebliche Restmenge an Schüttgut in den von dem
Schaufellader nicht erreichbaren Ecken- und Kantenbereichen zurückbleibt, welches
sodann in noch zeitraubenderer Arbeit von mehreren Personen von Hand heruntergeschaufelt
werden muß. Letzteres gilt auch für die sogenannten Arbeitswagen der Deutschen Bundesbahn,
deren Klappenhöhe zwischen 52 cm und 60 cm
beträgt.
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Von diesem Stand der Technik ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, mit der im kontinuierlichen
Betrieb in möglichst kurzer Zeiteinheit eine große Menge von Schürf- und/oder Schüttgut
von nichtkippfähigen Ladeflächen aufgenommen und gezielt fortgefördert werden kann.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Vorrichtung
aus einem Schubfahrzeug und einem davon kontinuierlich vorschiebbaren, umlaufenden
Zellenrad mit an seiner Außen- und Innenumfangslinie mit Öffnungen versehenen Schaufeln
sowie aus einem zentral in den Drehachsenbereich des Zellenrades hineinragenden
Förderband besteht, auf welches das von einer jeden Schaufel des Zellenrades aufgenommene
Schüttgut spätestens bei Erreichen seiner niveauhöchsten Schwerpunkt lage unter
seiner Schwerkraft durch die Öffnung der jeweiligen Schaufel an der Innenumfangslinie
fällt. Mit einer solchen Vorrichtung ist es beispielsweise möglich, einen aus mehreren
Eisenbahnflachwagen bestehenden und mit Schotter beladenen Zug auf einem einzigen
Vorschubweg des Schubfahrzeuges über den Boden der Flachwagen zu entladen. Da die
Schmalseiten derartiger Eisenbahnflachwagen herunterklappbar und die dazwischen
befindlichen Spalte überbrückbar sind, insbesondere, wenn das Schubfahrzeug aus
einer an sich bekannten Laderaupe besteht, können die einzelnen Eisenbahnflachwagen
in einer durchgehenden
Arbeitsbewegung entladen werden. Da sowohl
das Zellenrad kontinuierlich rotiert und auch das endlose Förderband umlaufend dreht,
wird ein intermittierender Betrieb vermieden. Dabei ist weiterhin wesentlich, daß
beispielsweise die lichte Weite von derartigen Eisenbahnflachwagen ca. 2,60 m beträgt,
wohingegen die Breite des Vorschubfahrzeuges und des Zellenrades geringer gestaltet,
z.B. auf 2,24 m begrenzt, werden kann. Zu dieser kompakten Bauweise der Vorrichtung
trägt auch die Integration des Förderbandes in den Drehachsenbereich des Zellenrades
bei.
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Vorteilhaft sind das Zellenrad und das Förderband an einem gemeinsamen
Gestellrahmen angeordnet, wobei sich in dem von der Innenumfangslinie des Zellenrades
eingeschlossenen Bereich oberhalb des dort hineinragenden Förderbandes ein ortsfester
Trichter befindet.
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Um der neuen Vorrichtung eine größere Wendigkeit und Flexibilität,
insbesondere zur Einhaltung der Lademaße, zu verleihen, ist das Förderband entweder
einteilig und über ein Knickgelenk schwenkbar ausgebildet oder das Förderband ist
zweiteilig ausgebildet, von denen ein erstes kurzes Förderband ortsfest an dem gemeinsamen
Gestellrahmen des Zellenrades und ein zweites Förderband schwenkbeweglich unter
dem ersten Förderband angeordnet ist. Dieses zweite Förderband kann entweder gleichfalls
am Gestellrahmen oder auch völlig getrennt davon angebracht sein.
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Zur Gewährleistung eines großen Füllungsgrades
sind
die Förderbänder mit hochgezogenen Seitenkanten versehen. Der Gestellrahmen ist
zur leichteren Verfahrbarkeit des Zellenrades und des Förderbandes mit einer Gleit-
und Rollvorrichtung ausgerüstet.
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Die Gleitvorrichtung besteht vorteilhaft aus mehreren, auswechselbaren
Gleitkufen, gegenüber denen die aus mehreren Rädern bestehende Rollvorrichtung höhenverstellbar
ist. Dadurch braucht das Schubfahrzeug nicht das Gewicht des Zellenrades, des Förderbandes
und des Gestellrahmens aufzunehmen, sondern hat lediglich nach der Überwindung der
Gleit-bzw. Rollreibungskräfte noch für den Vorschub der vorgenannten Teile zu sorgen.
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Zur Gewährleistung eines großen Füllungsgrades des Zellenrades bedeutet
es im Sinne der Aufgabenstellung eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung,
das Zellenrad durch mindestens eine zu seinen kreisringförmig ausgebildeten Seitenwänden
parallel angeordnete Zwischenwand in mehrere Kammern zu unterteilen, von denen die
Schaufeln einer jeden Kammer zu den Schaufeln der benachbarten Kammer versetzt sind.
Die Schaufelkanten sind in der Nähe der Außenumfangslinie über ihre Schaufelbreite
mit Zähnen versehen. Sie weisen im wesentlichen eine L-Form auf, wovon der dem Schürfgut
zugekehrte Schenkel einer Schaufel konkav gekrümmt, hingegen der andere Schenkel
eben ausgebildet ist.
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Um das Zellenrad in beiden Drehrichtungen in die Lage zu versetzen,
Schütt- bzw. Schürfgut aufnehmen zu können, bedeutet es eine besonders
vorteilhafte
Weiterbildung der Erfindung, daß mehrere Schaufeln des Zellenrades mit ihrem konkav
gekrümmten Schenkel entgegengesetzt zu dem entsprechenden Schenkel der anderen Schaufeln
angeordnet sowie in der Nähe der Übergangs stelle von beiden Schenkeln pendelbeweglich
aufgehängt sind und daß das Ende des anderen Schenkels in der Nähe der Innenumfangslinie
des Zellenrades in einen Raum zwischen zwei Anschlägen hineinragt. Dabei ist an
den Seiten des Gestellrahmens an dem von dem üblichen, in Schubrichtung des Schubfahrzeuges
vorn liegenden Schürfzonenbereich des Zellenrades abgewandten Bereich eine U-förmige
Schildwand befestigt. An diese Schildwand schließt sich an das den Bodenbereich
tangierende Ende der Schildwand eine Abstreifleiste, z.B.
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eine Hartgummileiste, an. Durch die Aufnahmefähigkeit des Zellenrades
in beiden Drehrichtungen ist eine restlose Aufnahme von auf ebenen, nichtkippfähigen
Ladeflächen befindlichen Schürf- und Schüttgütern möglich. Das ist beispielsweise
bei Eisenbahnflachwagen an deren Enden äußerst günstig, so daß das dort befindliche
restliche Fördergut nicht bei der weiteren Vorschubbewegung des Schubfahrzeuges
in unerwünschter Weise in den Spalt zum benachbarten Flachwagen auf den Oberbau
des Baugleises fällt.
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Um mit der neuen Vorrichtung auch verdichtete Schüttgüter oder gewachsene
Bodenschichten aufnehmen und fördern zu können, ist am Gestellrahmen in etwa der
geringsten Niveauhöhe der Schaufeln ein
schwenk- und arretierbares
Scherschild über die gesamte Breite des Zellenrades angeordnet. Dieses Scherschild
ist an seiner höchsten Erhebung mit einer konvexen Fläche und zu beiden Seiten davon
mit einer konkaven Fläche versehen, hingegen an seiner Bodenkontaktfläche eben ausgebildet.
Durch die schwenk- und arretierbare Anordnung kann der Anstellwinkel des Scherschildes
zur Schubrichtung in Abhängigkeit von den physikalischen Eigenschaften des jeweils
aufzunehmenden Gutes verändert werden.
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Die Scherschildhöhe ist dabei geringer als die Öffnungsbreite zwischen
zwei benachbarten Schaufeln in Höhe dieses Scherschildes sowie entgegengesetzt der
Schubrichtung des Zellenrades betrachtet.
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Da das Zellenrad auf einer Ladefläche mit hochstehenden Seitenkanten,
z.B. auf einem Eisenbahnflachwagen, schmaler sein muß als dessen Breite, bedeutet
es zur vollständigen Aufnahme des über die gesamte Breite des Wagens vorhandenen
Schüttgutes im Sinne der Aufgabenstellung eine vorteilhafte Weiterbildung, daß zu
beiden Seiten des Zellenrades bis zur Höhe der Seitenwände der Ladefläche hydraulisch
schwenkbare Abstreifleisten, z.B. aus Hartgummi, vorgesehen sind. Diese Abstreifleisten
sind trichterförmig auf die Seitenwände der Ladeflächen angestellt, so daß das aufzunehmende
Gut von ihnen direkt vor die Schaufeln des Zellenrades geleitet wird.
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Ferner ist es eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung, zu beiden
Seiten des Gestellrahmens
unabhängig vom Schubfahrzeug betätigbare
Endschalter zur richtungsabhängigen Lenkung des Zellenrades durch einen zwischen
dem Schubfahrzeug und Gestellrahmen wirkenden Hydraulikzylinder vorzusehen. Wenn
beispielsweise ein aus mehreren Eisenbahnflachwagen bestehender und sich auf einem
Baugleis in einer Kurve befindlicher Zug von der neuen Vorrichtung entladen werden
soll, können durch die vorgenannten Endschalter Beschädigungen der Seitenwände verhindert
werden.
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Das Schubfahrzeug besteht vorteilhaft aus einer bekannten, hydraulisch
betätigbaren Laderaupe.
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Der Vorteil der neuen Vorrichtung besteht auch in seiner vielfältigen
Verwendungsmöglichkeit. So kann beispielsweise die Laderaupe nicht nur mit dem Gestellrahmen
und dem daran angeordneten Zellenrad und dem Förderband gekuppelt, sondern auch
mit den üblichen Schaufeln gekuppelt werden. Das gilt insbesondere dann, wenn dieses
Schubfahrzeug sämtliche zum Betrieb des Zellenrades, der Abstreifleiste und der
Endschalter erforderlichen Antriebsaggregate enthält und diese über bekannte Hydraulik-
und Elektroverbindungen mit den vorgenannten Einzelteilen des Zellenrades kuppelbar
sind.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der
Zeichnungen beschrieben. Dabei zeigen: Fig. 1 eine Seitenansicht der neuen Vorrichtung
bei Verrichtung ihrer Tätigkeit auf einem Eisenbahnflachwagen,
Fig.
2 die Draufsicht von Fig. 1, Fig. 3 die Ansicht auf einen Teil der Vorrichtung entlang
der Linie III/III von Fig. 1, Fig. 4 die Vorderansicht der neuen Vorrichtung in
Richtung der Linie IV/IV von Fig.l, Fig. 5 eine Schnittansicht des Zellenrades entlang
der Linie V/V von Fig. 2, Fig. 6 eine Prinzipskizze der neuen Vorrichtung, welche
den Umfang der einzuhaltenden Lademaße bei ihrem Einsatz auf einem Eisenbahnflachwagen
während des Abladens von Schotterschichten für einen Gleisoberbau zeigt.
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Wie aus den Fig. 1 und 2 hervorgeht, besteht die neue Vorrichtung
1 im wesentlichen aus einem Schubfahrzeug 2, hier einer Laderaupe, und einem davon
kontinuierlich vorschiebbaren Zellenrad 3 und einem Förderband 4, welches zentral
in den Bereich 5 der Drehachse 6 des Zellenrades 3 hineinragt. Das Zellenrad 3 ist
an seiner Außenumfangslinie 7 und an seiner Innenumfangslinie 8 mit Öffnungen 9,
10 versehen, wie am anschaulichsten aus Fig. 5 ersichtlich ist. Das Zellenrad 3
besteht im wesentlichen aus zwei kreisringförmig ausgebildeten Seitenwänden 11,
12 sowie zwei Zwischenwänden 13, 14 (s. Fig. 2), durch welche das Zellenrad 3 in
insgesamt drei Kammern 15, 16, 17 unterteilt ist. In jeder Kammer sind Schaufeln
18, 19 der in Fig. 5 abgebildeten Art angeordnet. Die
Schaufeln
18, 19 einer jeden Kammer 15, 16, 17 sind zu der jeweils benachbarten Kammer versetzt.
Dadurch wird ein großer Füllungsgrad des Zellenrades mit dem von ihm aufgenommenen
Schürf- und Schüttgut erreicht.
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Wie insbesondere aus den Fig. 1 bis 4 entnommen werden kann, sind
das Zellenrad 3 und das Förderband 4 an einem gemeinsamen Gestellrahmen 20 angeordnet.
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Wie insbesondere aus den Fig. 2 und 3 hervorgeht, besteht dieser Gestellrahmen
20 an seiner dem Schubfahrzeug 2 zugekehrten Seite aus vier vertikal angeordneten
Stützen 21, 22, 23, 24 und mehreren horizontal verlaufenden Traversen 25, 26, 27.
Das Zellenrad 3 wird zu beiden Seiten von zwei horizontalen Trägern 31, 32 des Gestellrahmens
20 übergriffen. In Arbeitsrichtung des Pfeiles 33 der Fig. 1 und 6 ist der Gestellrahmen
20 offen. Die vertikalen Stützen 21 und 24 des Gestellrahmens 20 sind rohrförmig
ausgebildet, an welchem je ein Hydraulikzylinder 30, 34 angeordnet ist, die mit
ihren Kolbenstangen 35 an einem Gleitschuh 36 angelenkt sind.
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Ein weiterer Hydraulikzylinder mit dem entsprechenden Gleitschuh (nicht
dargestellt) kann an den in Arbeitsrichtung 33 vorn gelegenen Stützen 28, 29 (s.
Fig. 2) angeordnet werden.
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Wie aus Fig. 3 in Verbindung mit den Fig. 1 und 2 entnommen werden
kann, sind an den mittleren vertikalen Stützen 22, 23 je ein Rollenpaar 37, 38 gleichfalls
über einen hydraulischen Hubzylinder 39, 40 höhenverstellbar angelenkt. Sowohl durch
die
Gleitkufen 36 als auch durch die Rollvorrichtung 37, 38 wird
das Schubfahrzeug 2 weitgehend von den vom Gestellrahmen 20 ausgehenden Schubkräften
frei gehalten, so daß es im wesentlichen lediglich die Vorschubkräfte in Schubrichtung
des Pfeiles 33 aufbringen muß.
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Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, befindet sich oberhalb des in den
Bereich 5 hineinragenden Förderbandes 4 ein ortsfest angeordneter Trichter 41, der
sich divergierend bis an die Innenumfangslinie 8 des Zellenrades 3 erstreckt. Das
Förderband 4 weist hochgezogene Seitenkanten 42 auf.
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Das Zellenrad 3 ist im vorliegenden Fall zu beiden Seiten mit einem
Zahnkranz 43, 44 versehen, der über die beiden ortsfest am Gestellrahmen 20 angeordneten,
synchronlaufenden sowie umschaltbaren Antriebsmotoren 45, 46 über je einen Kettentrieb
47, 48 in der jeweils gewünschten Antriebsrichtung in Drehungen versetzt wird.
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Bei einer Laufrichtung des Zellenrades 3 in Richtung des Pfeiles
49 von Fig. 1 wird das Schüttgut 50 von den Schaufeln l9 mitgenommen, welches sodann
spätestens bei Erreichen seiner niveauhöchsten Schwerpunktlage 51 gemäß Fig. 1 unter
seiner Schwerkraft durch die Öffnung 10 (s. Fig. 5) zwischen zwei benachbarten Schaufeln
18, 19 an deren Innenumfangslinie 8 in den Trichter 41 fällt. Von dort wird das
Schüttgut 50 über das zu beiden Seiten des Zellenrades 3 anbringbare Förderband
4 in die jeweils gewünschte Richtung gefördert.
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Dieses Förderband 4 kann entweder mit einem Knickgelenk versehen
werden, um beispielsweise die in Fig. 6 gestrichelt angedeutete Lage zur Einhaltung
des jeweils gewünschten Lademaßes einnehmen zu können. Es ist jedoch aber auch möglich
und besonders vorteilhaft, das Förderband 4 zweiteilig auszubilden, von denen ein
erstes, kurzes Förderband, z.B. das in Fig. 2 dargestellte, und ein zweites, nichtdargestelltes
Förderband schwenkbeweglich unter dem ersten Förderband am Gestellrahmen 20 des
Zellenrades 3 angeordnet sind.
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Die Schaufeln 18, 19 des Zellenrades 3 weisen im wesentlichen eine
L-Form auf. Die Schaufelkanten 52 sind in der Nähe der Außenumfangslinie 7 über
ihre Schaufelbreite mit Zähnen 53 versehen.
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Wie insbesondere aus Fig. 5 ersichtlich ist, weist das Zellenrad
3 eine erfindungswesentliche Besonderheit auf. Dabei ist differenziert zwischen
den ortsfesten Schaufeln 19 und den pendelbeweglich angeordneten Schaufeln 18 zu
unterscheiden. Der dem Schürfgut 50 zugekehrte Schenkel 19' einer jeden Schaufel
19 ist konkav gekrümmt, hingegen der andere Schenkel 19" im wesentlichen eben ausgebildet.
Bei der Laufrichtung des Zellenrades 3 in Richtung des Pfeiles 49 nehmen die Schaufeln
19 das Schüttgut 50 in der bereits beschriebenen Weise auf, bis es spätestens bei
Erreichen der niveauhöchsten Schwerpunktlage 51 durch die Öffnungen 10 an der Innenumfangslinie
8 in den Trichter 41 und von dort auf das Förderband 4 fällt. Bei dieser Laufrichtung
des
Zellenrades 3 werden die Schenkel 18' der Schaufeln 18 unter
dem Druck des Schüttgutes 50 entgegen der Schwerkraft der Schenkel 18" über die
Außenumfangslinie 7 hinaus in das Zellenrad 3 hineingedrückt, soweit dies der Anschlag
59 erlaubt.
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Um jedoch auch dann Schüttgut 50 aufnehmen zu können, wenn das Ende
eines Eisenbahnflachwagens erreicht ist, ohne daß dies in unerwünschter Weise durch
den Spalt zwischen zwei Flachwagen fällt, kann das Zellenrad 3 durch Umschaltung
der Antriebsmotoren 45, 46 seine Laufrichtung in Richtung des Pfeiles 54 der Fig.
1 und 5 ändern. In diesem Fall treten die Schaufeln 18 in Tätigkeit. Diese Schaufeln
sind mit ihrem konkav gekrümmten Schenkel 18' entgegengesetzt zu dem entsprechenden
Schenkel 19' der anderen Schaufel 19 angeordnet, sowie in der Nähe der Übergangsstelle
55 von beiden Schenkeln 18', 18" pendelbeweglich an einem Gelenk 56 aufgehängt,
wobei das Ende 18"' des anderen Schenkels 18" in der Nähe der Innenumfangslinie
8 des Zellenrades 3 in einen Raum 57 zwischen zwei Anschlägen 58, 59 hineinragt.
Die Breite des Raumes 57 zwischen den beiden Anschlägen 58, 59 bestimmt die Anstellung
der Schaufel 18 zum Fördergut 50 und damit den Füllungsgrad dieser Schaufeln 18.
Denn bei einer Bewegung in Laufrichtung des Pfeiles 54 werden die Schaufeln 19 in
Bezug auf das Fördergut 50 wirkungslos. Die Schaufeln 18 treten hingegen in Tätigkeit.
Dies geschieht dadurch, daß die Schaufeln 18 um das Drehgelenk 56 soweit infolge
der Schwerkraft des schwereren Schenkels 18" gegenüber
dem Schenkel
18' herumpendeln, bis sie mit dem Ende 18"' des Schenkels 18" an den Anschlag 58
in Anlage gelangen. Dadurch pendelt der Schenkel 18' über die Außenumfangslinie
7 des Zellenrades 3 hinaus aus und nimmt das Schürfgut 50 mit.
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Im bodennahen Bereich ist das Zellenrad 3 mit einer Abstreifleiste
60, z.B. einer Hartgummileiste, versehen, an welche sich eine U-förmige Schildwand
61 anschließt. Die Schildwand 61 ist am deutlichsten aus den Fig. 2 und 5 ersichtlich.
Diese Schildwand 61 ist U-förmig ausgebildet und mit ihren Schenkeln 61', 61" an
beiden Seiten des Gestellrahmens 20 befestigt.
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Der wannenförmige Steg 61"' der Schildwand 61 ver-IV läuft unter Freilassung
eines Spaltes 61 parallel zur Umfangslinie 7 des Zellenrades 3. Das Zellenrad 3
ist tragend in den Lagern der Zahnkränze 43, 44 in den Schenkeln 61', 61" der Schildwand
61 aufgehängt.
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Die Hartgummileiste 60 und die Schildwand 61 verhindern ein Herausfallen
des von den Schaufeln 18 mitgenommenen Schüttgutes 50. Bei Erreichen der höchsten
Niveaulage 51 fällt das Schüttgut 50 durch die Öffnung 10 an der Innenumfangslinie
8 in den Trichter 41 und von dort auf das Förderband 4. Zugleich pendelt die Schaufel
18 mit dem Ende 18"' ihres Schenkels 18" gegen den Anschlag 59 zurück und diese
Schaufel bewegt sich in Richtung des Pfeiles 54 zu einem erneuten Fördergang auf
das Schüttgut 50 zu.
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Wie aus Fig. 5 ersichtlich ist, sind im vor-
liegenden
Fall drei um je 1200 zueinander versetzte Schaufeln 18 im Zellenrad 3 angeordnet,
dem eine vierfache Anzahl von in entgegengesetzter Richtung angeordneten Schaufeln
19 gegenübersteht. Es versteht sich jedoch im Rahmen der Erfindung, daß die Anzahl
und die Anordnung der Schaufeln 18, 19 innerhalb des Zellenrades 3 variiert werden
kann.
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Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, befindet sich in etwa der geringsten
Niveauhöhe 62 der Schaufeln 18, 19 ein schwenk- und arretierbares Scherschild 63,
welches am Gestellrahmen 20 über die gesamte Breite des Zellenrades 3 angeordnet
ist. Dieses Scherschild 63 ist an seiner höchsten Erhebung mit einer konvexen Fläche
64 und zu beiden Seiten davon mit konkaven Flächen 65, 66 versehen, hingegen an
seiner Bodenkontaktfläche 67 eben ausgebildet. Über einen Bolzen 68 ist das Scherschild
63 schwenkbeweglich an der Traverse 32 angelenkt und über eine hydraulische Zylinderkolben-Verbindung
69, die ihrerseits an der Traverse 32 angelenkt ist, in Richtung auf beispielsweise
eine gewachsene Bodenschicht 70 anstellbar. Dabei ist stets die Höhe 71 des Scherschildes
63 geringer als die Öffnungsbreite 72 (s. Fig. 5) zwischen zwei benachbarten Schaufeln
19 in Höhe des Scherschildes 63 sowie entgegengesetzt der Schubrichtung des Pfeiles
33 betrachtet.
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Die neue Vorrichtung befindet sich im vorliegenden Fall in einem
Arbeitseinsatz auf einem Eisenbahnflachwagen 73. Derartige Eisenbahnflachwagen haben
Seitenwände 74 mit einer Höhe von
52 cm bis 60 cm. Um nun die neue
Vorrichtung 1 auch in die Lage versetzen zu können, die im Kantenbereich anfallende
Schüttgutmenge vom Zellenrad 3 erfassen zu können, sind zu dessen beiden Seiten
gemäß Fig. 2 bis zur Höhe der Seitenwände 74 der Ladefläche 75 Abstreifleisten 76,
z.B. aus Hartgummi, vorgesehen, welche je an einer hydraulischen Zylinderkolben-Vorrichtung
77 angeordnet sind, die wiederum ihrerseits an den Seitenträgern 31, 32 des Gestellrahmens
20 gelenkig angebracht sind. Auf diese Weise können die Abstreifleisten 76 hydraulisch
verschwenkt und entsprechend der Breite 78 der Ladefläche ausgestellt werden.
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Im vorliegenden Fall besteht das Schubfahrzeug 2 aus einer bekannten,
hydraulisch betätigbaren Laderaupe. Eine derartige Laderaupe hat eine lichte Breite
von 2,24 m, wohingegen die lichte Breite eines Eisenbahnflachwagens ca. 2,60 m beträgt.
Auf diese Weise ist die Laderaupe mit dem Gestellrahmen 20, dem Zellenrad 3 und
dem Förderband 4 von einem Eisenbahnflachwagen 73 direkt in den nächsten Eisenbahnflachwagen
73 verfahrbar. Hierzu werden die Seitenwände an den Schmalseiten (Pufferseiten)
der Eisenbahnflachwagen heruntergeklappt, so daß die neue Vorrichtung 1 über diese
Brücke direkt von einem Eisenbahnflachwagen 73 zum nächsten weiterfahren und auf
diese Weise in kürzester Zeit einen gesamten, aus mehreren Eisenbahnflachwagen bestehenden
Zug entleeren kann.
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Steht dieser Zug auf dem in Fig. 6 dargestellten
Baugieis
79 in einer Kurve, könnte der Gestellrahmen 20 und/oder das Zellenrad 3 an die Seitenwände
74 des gegenüber dem Schubfahrzeug 2 in Arbeitsrichtung des Pfeiles 33 vorausgehenden
Eisenbahnflachwagens anstoßen. Um dies zu verhindern, sind zu beiden Seiten des
Gestellrahmens 20 unabhängig vom Schubfahrzeug 2 betätigbare Endschalter 80 zur
richtungsabhängigen Lenkung des Zellenrades 3 durch einen zwischen dem Schubfahrzeug
2 und dem Gestellrahmen 20 befindlichen Hydraulikzylinder 80' angeordnet.
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Dieser Hydraulikzylinder 80' kann eine beidseitige Verschwenkung des
Gestellrahmens 20 und damit des Zellenrades 3 quer zur Fahrrichtung des Schubfahrzeuges
2 vornehmen.
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Das Schubfahrzeug 2 enthält sämtliche zum Betrieb des Zellenrades
3 des Förderbandes 4, des Gestellrahmens 20, der Hydraulikzylinder 34, 77, 80' und
der Endschalter 80 erforderlichen Antriebsaggregate und ist über bekannte Hydraulik-
und Elektroverbindungen mit den vorgenannten Einzelteilen kuppelbar.
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Eine Anwendungsmöglichkeit der neuen Vorrichtung 1 ist in Fig. 6
dargestellt. Auf einem Baugleis 79 befindet sich ein aus mehreren Eisenbahnflachwagen
73 bestehender Zug, der beispielsweise mit Schotter 50 gefüllt sein soll. Diese
Schotterschichten werden von dem entweder in einem nichtdargestellten Knickgelenk
abknickbar gestalteten Förderband 4 oder von zwei untereinander angeordneten Förderbändern
4 direkt von dem Eisenbahnflachwagen 73 auf den
Oberbau 81 des
benachbarten, fertigzustellenden Gleises 82 befördert. Daraus ist auch ersichtlich,
daß selbst die bei Eisenbahnen relativ schmalen Lademaße, die im vorliegenden Fall
mit der strichlierten Linie 83 angedeutet sind, von dieser neuen Vorrichtung aufgrund
ihrer Kompaktheit eingehalten werden können.
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Es versteht sich jedoch, daß die neue Vorrichtung 1 auch bei anderen
Schürf- und Schüttgütern, z.B. auch bei gewachsenen Bodenschichten, in Tätigkeit
treten kann. In diesem Fall werden die gewachsenen Bodenschichten von dem in Fig.
1 dargestellten Scherschild 63 gebrochen und gleichfalls vom Zellenrad 3 aufgenommen
und auf das Förderband 4 befördert.
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Stückliste "Vorrichtung zur Aufnahme und zur Förderung von Schürf-
und Schüttgütern"
Vorrichtung 1 |
Schubfahrzeug 2 |
Zellenrad 3 |
Förderband 4 |
Bereich der |
Drehachse 6 5 |
Drehachse 6 |
Außenumfang sl inie 7 |
Innenumfangslinie 8 |
Öffnung 9 10 |
Seitenwände 11 12 |
Zwischenwände 13 14 |
Kammer 15 16 17 |
Schaufel 18 19 |
Schenkel der |
Schaufeln 18, 19 r |
Ende des Schenkels 18"' |
18" |
Gestellrahmen 20 |
vertikale Stützen 21 22 23 24 28 29 |
horizontale 25 26 27 |
Traversen |
horizontale Träger 31 32 |
Pfeil 33 49 54 |
Hydraulikzylinder 30 34 39 40 69 77 80' |
Kolbenstange 35 |
Gleitschuh 36 |
Rollenpaar 37 38 |
Trichter 41 |
Seitenkante des |
Förderbandes 4 42 |
Zahnkranz 43 44 |
Antriebsmotor 45 46 |
Kettentrieb 47 48 |
Schüttgut 50 |
Schwerpunktlage 51 |
Schaufelkanten 52 |
Zähne der 53 |
Schaufelkanten 52 |
Übergangsstelle d. 55 |
Schenkel |
Gelenk 56 |
Raum 57 |
Anschlag 58 59 |
Abstreifleiste 60 76 |
Schildwand 61 |
Schenkel der 61 61" |
Schildwand 61 |
Steg der Schild- |
wand 61 61"' |
Spalt 61IV |
geringste |
Niveauhöhe |
Scherschild 63 |
konvexe Fläche |
des Scherschildes 64 |
konkave Fläche d. 65 66 |
Scherschildes |
Bodenkontaktfläche |
d. Scherschildes 7 |
Bolzen 68 |
gewachsene Boden- 70 |
schicht |
Höhe des |
Scherschildes 63 71 |
Öffnungsbreite |
zw. benachbarten 72 |
Schaufeln 19 |
Eisenbahnflachwagen 73 |
Seitenwände v. |
Eisenbahnflachwagen |
Ladefläche 75 |
Breite von |
Ladefläche 75 78 |
Baugleis 79 |
Endschalter 80 |
Oberbau 81 |
Gleis 82 |