DE29809173U1 - Glasbauelement zum Bilden eines vorzugsweise selbsttragenden Wand-, Dach- oder Deckenabschnitts oder -Elements - Google Patents
Glasbauelement zum Bilden eines vorzugsweise selbsttragenden Wand-, Dach- oder Deckenabschnitts oder -ElementsInfo
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Description
298 09 173.9
Glasfabrik Lamberts
GmbH & Co. KG
Glasfabrik Lamberts
GmbH & Co. KG
F 14.703 G-DE sk/do
Die Erfindung betrifft ein Glasbauelement nach den Oberbegriffen der
beigefügten Ansprüche 1 und 15 zum Bilden eines vorzugsweise selbsttragenden Wand-, Dach- oder Deckenabschnitts oder -elements sowie
einen Decken- oder Dachabschnitt oder eine Decken- oder Dachkonstruktion gebildet mit solchen Glasbauelementen. Solche Glasbauelemente sind
beispielsweise aus der DE 72 25 428 IM bekannt, auf die weiter unten noch
näher eingegangen wird.
Es sind bereits lichtdurchlässige Wandabschnitte bekannt, die aus einzelnen
Glasbauelementen, auch Glasbausteine genannt, gebildet sind. Auch sind besonders stabile Wandabschnitte bekannt, bei denen als Glasbauelemente
Glasprofilelemente mit L-förmigen oder U-förmigen Querschnitten verwendet werden. Dermaßen gebildete Wandabschnitte können, insbesondere wenn sie
doppelwandig aufgebaut werden, selbsttragend ausgebildet sein, das heißt sie kommen ohne zusätzliche Rahmen- oder Stützelemente aus. Mit U- oder L-förmigen
Glasprofilelementen können somit zwar recht stabile selbsttragende Wandelemente gebildet werden, die Stabilität ist aber insbesondere im Hinblick
auf den Einbruchs- oder Brandschutz für einige Anwendungen noch immer nicht ganz ausreichend. Auch ist es mit bisher bekannten Glasbauelementen
schwierig, Decken- oder Dachabschnitte von Gebäuden sicher genug selbsttragend aufzubauen. Deswegen werden Dach- oder Deckenabschnitte
aus oder mit Glas zur Zeit aus Sicherheitsgründen stets mit Einfassungen, das heißt zum Beispiel mit Rahmenelementen aus Metall oder dergleichen! nicht
bruchgefährdeten Material aufgebaut. Die Stabilitätsanforderungen an
Glasdecken oder -dächer sind nämlich besonders hoch, da Decken und Dächer schon aufgrund ihres Eigengewichts und auch gegebenenfalls aufgrund von
Dachlasten wie Schnee oder Eis besonders hohen Biegebelastungen ausgesetzt sind. Außerdem müssen Personen, die sich unter Decken oder
Dächern aufhalten, im Fall des Bruches von dabei verwendeten Gläsern wirksam vor Splittern geschützt werden. Würde ein Teil eines Glasdaches
brechen, so könnten genügend große herabfallende Splitter zu schweren oder gar tödlichen Verletzungen einer sich darunter befindlichen Person führen.
Ein Glasbauelement, das etwas höheren Anforderungen bezüglich Belastbarkeit, Schutz vor Fremdeinflüssen und Splitterschutz genügt, ist aus der
eingangs erwähnten DE 72 25 428 U1 bekannt. Dieses bekannt
Glasbauelement besteht aus wenigstens zwei miteinander großflächig mittels eines Klebe- oder Verbundmittels fest verbundenen Teilelementen, von denen
wenigstens ein erstes Teilelement ein Glasprofilelement ist.
Wie eingangs bereits erwähnt, sind Glasprofilelemente bereits in sich selbst so
stabil, daß sie zum Bilden selbsttragender Wandabschnitte verwendbar sind. Zur Verstärkung des als ersten Teilelements verwendeten Glasprofilelements ist
es demnach bereits bekannt noch ein zweites Teilelement vorzusehen, das breit- oder großflächig mit dem ersten Teilelement verklebt ist. Hierzu werden
zwei Flächen der beiden Teilelemente mittels eines Klebemittels oder eines Verbundmittels ganzflächig fest miteinander verbunden. Dies ergibt eine hohe
Verstärkung bei nur geringer Gewichtszunahme. Wird eines der beiden Teilelemente durch Fremdeinflüsse oder Überbelastung zerstört, so bleiben die
Splitter aufgrund des Klebemittels dennoch am anderen Teilelement hängen. Das Glasbauelement bietet daher einerseits Schutz vor Einbrüchen,
andererseits werden Personen wirksam vor Splittern geschützt. Dies ist insbesondere bei über Kopf zu verwendenden Glasbauelementen wichtig.
Weitere gattungsgemäße Glasbauelemente sind aus der DE-OS 17 84 056 und
der DE-OS 27 32 395 bekannt.
Diese bekannten Glasbauelemente gemäß dem Oberbegriff der beigefügten
Ansprüche 1 und 15 sind zwar bereits stabiler als normale Glasprofilemente, genügen aber besonders hohen Sicherheitsstandards immer noch nicht.
Auch sind zwar bereits Verbundglasscheiben bekannt, d.h. weitgehend plan
ausgeführte Scheiben, die aus zwei oder mehreren Glasscheiben zusammengeklebt sind. Solchermaßen verstärkte Glasscheiben bieten auch
einen gewissen Schutz vor Fremdeinflüssen. Aus Verbundglasscheiben aufgebaute Wand- aber insbesondere Decken- oder Dachabschnitte kamen
aber wegen der fehlenden inhärenten Verstärkung gegen Biegebelastungen aus Sicherheitsgründen bisher niemals ohne zusätzliche Stütz- oder
Rahmenelemente aus. Dies gilt auch für Verbundglasscheiben, die wie aus der DE 72 37 798 U1 bekannt, über Eck miteinander zu einem U-profilförmigen
Glasbauelement verklebt. Würde man ein selbsttragendes Dachelement aus Verbundglasscheiben herstellen, so könnten diese die strengen Anforderungen
bezüglich Biegebelastbarkeit zum Schutz von sich darunter befindlichen Personen nicht erfüllen.
Daher sind Techniker seit langem auf der Suche nach Lösungen, wie Glasbauelemente so stabil ausgeführt werden können, daß sie auch unter
hohen Biegelasten ohne die optisch störenden Rahmen- oder Stützelemente aus Metall oder dergleichen undurchsichtigem Material auskommen können.
Dieses lang bestehende Problem ist nun in überraschend einfacher Weise
erfindungsgemäß durch Glasbauelemente mit den Merkmalen der beigefügten Ansprüche 1 oder 15 gelöst.
Aus den erfindungsgemäßen Glasbauelementen läßt sich nun erstmals ein
äußerst stabiler Wandabschnitt und insbesondere ein selbsttragender Deckenoder Dachabschnitt oder eine selbsttragende Decken- oder Dachkonstruktion
bilden, wie er beziehungsweise sie Gegenstand des nebengeordneten Anspruchs 19 ist, der beziehungsweise die nahezu vollständig aus Glas
aufgebaut werden kann und dennoch keine Bedenken wegen der Sicherheit von sich darunter befindenden Personen aufkommen läßt.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Profilformen, d.h. die Querschnittsformen des ersten Teilelements können
vielfältig sein. Zum Bilden von flächigen Wand-, Dach- oder Deckenabschnitten besonders geeignet sind L- oder U-Formen. Demgemäß sind Ausgestaltungen
der Erfindung bevorzugt, bei denen das erste Teilelement im Querschnitt U-förmig
mit zwei Schenkeln und einem Steg dazwischen oder quasi als halbiertes U-Profil L-förmig mit einem Steg und nur einem Schenkel ist. Dabei kann das
erste Teilelement einfach aus Floatglas - im Prinzip einfaches Fensterglas"- oder Klarglas bestehen. Da das Glasbauelement aber besonders hohen
Belastungen standhalten soll, ist verstärktes Glas als Material für das erste Teilelement besonders bevorzugt. Solche verstärkten Gläser sind beispielsweise
Drahtglas, d.h. Glas, in das ein Drahtgewebe eingebettet ist. Einen noch besseren Splitterschutz als Drahtglas bietet ein gehärtetes Glas, das als
Einscheibensicherheitsglas bezeichnet wird. Einscheibensicherheitsglas ist vorzugsweise ein Floatglas, das nochmals auf hohe Temperaturen,
beispielsweise 600° erhitzt und durch Kaltluft abgeschreckt worden ist und dadurch eine erhöhte Oberflächenspannung, eine gewisse Spannung und
Elastizität erhält und Brösel bildet, wenn es mit spitzem Gegenstand geschlagen wird.
Oft ist es auch erwünscht, daß das Glasbauelement nicht klarsichtig ist, sondern
bestimmte Schmuckdekore aufweist. In solchen Fällen kann das erste
Teilelement auch aus Ornamentglas bestehen. Es sind selbstverständlich auch Mischformen der genannten Glasmaterialien denkbar, also zum Beispiel mit
Ornamenten versehenes Drahtglas oder dergleichen mehr. Dabei können im Prinzip die Materialien von Steg und Schenkel unterschiedlich sein.
Insbesondere kann der oder die Schenkel eines L- oder U-förmigen ersten Teilelements aus verstärktem Glas bestehen, um so das Glasbauelement zu
stabilisieren, während der Steg, der meist die sichtbare Oberfläche trägt, klarsichtig oder mit Ornamenten versehen ist.
Das erfindungsgemäße Glasbauelement dient insbesondere zum Aufbau von
Wand-, Dach- oder Deckenabschnitten, d.h. von breitflächigen Gebäudeabschnitten. Wegen der gerade bei Dach- oder Deckenabschnitten
notwendigen großflächigen Belastbarkeit gegenüber Biegebelastungen sind Ausführungen des Glasbauelements vorteilhaft, bei denen ein die Breitfläche
tragender Bereich des ersten Teilelements, also beispielsweise der Steg eines L- oder U-förmigen Glasprofilelements, verstärkt ist. Dies wird bei der Erfindung
gemäß Anspruch 1 dadurch erreicht, daß das zweite Teilelement eine vorzugsweise ebene Oberfläche hat, die plan- oder flächenparallel (auch
gebogene Flächen sind im Prinzip denkbar) zu der Breitfläche des ersten Teilelements und vorzugsweise eng benachbart zu dieser angeordnet ist, wobei
das Klebe- oder Verbundmittel die vorzugsweise ebene Oberfläche ganzflächig mit der Breitfläche fest verbindet. Auf diese Weise wird der die Breitfläche
tragende Bereich des ersten Teilelements erstens durch das Klebe- oder Verbundmittel und zweitens durch das damit angeklebte zweite Teilelement
verstärkt.
Das erfindungsgemäße Glasbauelement ist besonders stabil, da zwei Glasprofilelemente aneinander verklebt sind, also auch das zweite Teilelement
ein Glasprofilelement ist. Oft ist eine unsichtbare Verstärkung des Glasbauelements erwünscht. Eine solche ist einfach dadurch realisierbar, daß
das zweite Teilelement an die Rückseite des ersten Teilelements und insbesondere in die Profilform des ersten Teilelements an- bzw. eingepaßt an-
bzw. eingeklebt wird. Hierzu ist als bevorzugte Ausführung vorgesehen, daß das das zweite Teilelement bildende Glasprofilelement gegenüber dem das erste
Teilelement bildenden Glasprofilelement verkleinert ausgeführt ist. Wie das erste Teilelement kann auch das zweite Teilelement im Querschnitt U-förmig mit
zwei Schenkeln und einem Steg dazwischen oder L-förmig mit einem Steg und nur einem Schenkel sein. Dabei können die beiden das erste und das zweite
Teilelement bildenden Glasprofilelemente verschieden zueinander angeordnet sein. Bei einer Ausführung liegen nur ihre Stegen aneinander und sind mittels
des Klebe- oder Verbundmittels miteinander breitflächig fest verbunden. Bei einer weiteren sind nur ihre Schenkel aneinanderliegend mittels des Klebe- oder
Verbundmittels miteinander fest verbunden. Und bei noch einer weiteren
Ausführung sind die beiden Teilelemente sowohl mit ihren Stegen als auch mit
einem oder mehreren Schenkeln aneinanderiiegend verbunden. Dabei sind
Ausführungen denkbar, bei denen die Schenkel der die Teilelemente bildenden Glasprofilelemente gleichgerichtet zueinander sind oder in entgegengesetzte
Richtungen weisen. Die Profilierungen von die Teilelemente bildenden Glasprofilelementen können auch um eine senkrecht zu den Stegen oder der
Breitfläche verlaufende Achse um beliebige Winkel verdreht zueinander sein. Ausführungsformen, bei denen nur die Schenkel aneinander verklebt sind, sind
im Prinzip zumindest bei Glasbauelementen denkbar, bei denen zumindest ein Teilelement eine U-Form aufweist. Dabei sind auch Hohlformen ausbildbar, die
hohl bleiben können, oder aber mit dem Klebe- oder Verbundmittel zumindest teilweise ausgefüllt werden können. Ein sehr stabiles Glasbauelement ist
erzielbar, wenn beide Teilelemente mit ihren von den Schenkel wegweisenden Breitflächen mittels des Klebe- oder Verbundmittels fest aneinander verklebt
sind. Vorzugsweise, weil kostengünstig herstellbar, sind dabei die beiden Teilelemente identisch ausgebildete Glasprofilelemente. Die stabilste Form
ergibt sich in einem solchen Falle dann, wenn beide Teilelemente U-förmige Glasprofilelemente sind. Ein so ausgeführtes Glasbauelement besitzt im
Querschnitt beispielsweise eine Doppel-T-Profilform; selbstverständlich können
die beiden Glasprofilelemente auch um eine senkrecht zu den Stegen verlaufende Achse um 90° verdreht zueinander sein, so daß die Schenkel des
ersten Teilelements für eine Verstärkung gegen Biegebelastungen in der einen und die Schenkel des zweiten Teilelements für eine Verstärkung gegen
Biegebelastungen in der anderen Richtung sorgen.
Für das zweite als Glasprofil ausgebildete Teilelement sind als Glasmaterialien
selbstverständlich alle Materialien denkbar, die auch für das als Glasprofilelement ausgebildete erste Teilelement denkbar sind, wobei die
Glasmaterialien für Stege und Schenkel im Prinzip auch unterschiedlich gewählt sein können. Außerdem sind auch Ausgestaltungen der Erfindung denkbar, bei
denen die beiden Teilelemente aus unterschiedlichen Glasmaterialien gebildet sind, wobei beispielsweise das sichtbare Teilelement Ornamentglas und das
weniger gut sichtbare Teilelement verstärktes Glas aufweist.
Noch stärker wird das erfindungsgemäße Glasbauelement dann, wenn drei oder
mehr Teilelemente aneinander verklebt sind. Demgemäß ist nach einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ein drittes Teilelement
vorgesehen, das mittels des Klebe- oder Verbundmittels breitflächig mit dem ersten oder dem zweiten Teilelement verklebt ist.
Das dritte Teilelement muß dabei nicht unbedingt als Glasprofilelement
ausgebildet sein. Das dritte Teilelement ist gemäß einer Ausgestaltung eine vorzugsweise ebene Platte oder Scheibe. Wegen der Homogenität bei
Ausdehnungen aufgrund von Temperaturschwankungen und der meist erwünschten Materialhomogenität aufgrund der optischen Erscheinung ist weiter
bevorzugt, wenn das dritte Teilelement eine Glasscheibe ist. Die Glasscheibe kann dabei beispielsweise aus den Materialien bestehen, die oben als
bevorzugte Materialien für Glasprofilelemente erwähnt worden sind. Ein zusätzlich bei Glasscheiben als zweiten Teilelement mögliches Material ist
Verbundscheibensicherheitsglas. Das als Glasscheibe vorzugsweise eben (auch gekrümmte Formen sind denkbar) ausgeführte dritte Teilelement kann
dabei mittels des Klebe- oder Verbundmittels auf die Innenfläche oder auf die Außenfläche des Steges des L- oder U-förmig ausgeführten ersten Teilelements
geklebt sein.
Selbstverständlich sind aber auch Ausführungen denkbar, bei denen das dritte
Teilelement - in Ausführung als Glasprofilelement oder als ebene Platte - an eine Seite des ersten Teilelements angeklebt ist und das zweite Teilelement - in
einer alternativen Lösung wählbar als Platte oder bevorzugt als Glasprofilelement ausgeführt - an eine der ersten Seite entgegengesetzt
angeordnete zweite Seite des ersten Teilelements geklebt ist. Auf diese Weise ist ein Glasbauelement mit einem Glasprofil in der Mitte geschaffen, an dessen
beiden Seiten zur Verstärkung weitere Teilelemente angeklebt sind. Dies hat insbesondere dann einen großen Vorteil, wenn als Verbund- oder Klebemittel
Gießharz oder dergleichen verwendet wird. Wie bereits Glaslehrlinge lernen, lassen sich durch Verklebungen mittels fließfähigen Klebern Unebenheiten
zwischen den zu verklebenden Flächen ausgleichen. Aufgrund diesen Effekts ergibt sich bei Ankleben von Klarglas an beiden Seiten eines gewalzten
Glasprofils ein vollkommen klarsichtiges sehr stabiles Glasbauelement.
Eine alternative erfindungsgemäße Lösung gemäß Anspruch 15 sieht Schaffen
einer durchgehenden Flächenform ohne Unterbrechungen, die aber dennoch äußerst stabil ist, vor, daß das zweite Teilelement eine großflächige
Glasscheibe ist, an deren eine - eben ausgeführte - Oberfläche das erste, das dritte und vorzugsweise auch weitere Teilelemente nebeneinanderliegend
mittels des Klebe- oder Verbundmittels angeklebt sind. Bevorzugt sind dabei das dritte und ggf. die weiteren Teilelemente identisch wie das erste Teilelement
ausgeführt. Am stabilsten wird ein solches Gebilde dann, wenn als Querschnittsform für die aufgeklebten Teilelemente eine U-Form gewählt wird.
Ganz großflächige stabile Glasflächen sind dann bildbar, wenn mehrere Reihen Teilelemente auf die großflächige Glasscheibe geklebt werden. Um eine
durchgehende gerade Bruchlinie zu vermeiden, sollten aber die Teilelemente in mehreren Reihen jeweils versetzt zueinander aufgeklebt werden.
Als Klebe- oder Verbundmittel sind im Prinzip alle Materialien denkbar, die auch
bei Verbundglasscheiben benutzt werden. Verbundglasscheiben sollen jedoch meist klarsichtig sein, was bei dem erfindungsgemäßen Glasbauelement zwar
bevorzugt ist, aber nicht unbedingt immer der Fall sein muß. Demgemäß sind neben doppelseitigen Klebefolien, Gießharzen oder Epoxidharzen auch
verstärkte und sogar dekorierte Klebematerialien denkbar. In die Gießharze
können Gewebe oder Geflechte aus Fasern, insbesondere Glasfasern oder auch Draht eingebettet sein. Auch die Klebefolien können faserverstärkt sein.
Es ist auch denkbar, Dekorfolien, d.h. zum Beispiel eingefärbte oder mit Mustern
versehene Klebefolien zu verwenden. Für brandempfindliche Gebäudeabschnitte ist außerdem vorteilhaft, wenn die Klebe- oder Verbundmittel
Brandschutzmittel aufweisen, beispielsweise Brandschutzgele, wie sie bei in Brandschutztüren verwendeten Brandschutzdoppelgläsern eingesetzt werden.
Da die erfindungsgemäßen Glasbauelemente besonders hohen Biegebelastungen
standhalten können, können sie auch ohne Rahmen- oder Stützelemente oder sonstige Einfassungen aus Metall oder dergleichen
verwendet werden. Die erfindungsgemäßen Glasbauelemente können sogar
selbst als Rahmenelemente beispielsweise für weitere erfindungsgemäß
ausgeführte großflächige Glasbauelemente ausgebildet sein. Da die erfindungsgemäßen Glasbauelemente besonders stabil und bruchsicher sind,
ist es erstmals auch denkbar, daß sie für Befestigungszwecke mit "Bohrungen" versehen sind, d.h. Öffnungen, welche vorzugsweise kreisförmigen Querschnitt
aufweisen, die zur Aufnahme von Befestigungsmitteln, insbesondere Befestigungsbolzen oder Befestigungsschrauben geeignet sind. Ein mit
erfindungsgemäßen Glasbauelementen gebildeter Gebäudeabschnitt - sei es ein Wand-, ein Decken- oder ein Dachabschnitt - kann über solche durch die
Öffnungen geführte Befestigungsbolzen mit übrigen Gebäudeteilen verbunden werden. Mit den erfindungsgemäßen Glasbauelementen wäre es im Prinzip
sogar denkbar, beispielsweise ein Gewächshaus zu bauen, das - mit Ausnahme von Befestigungsschrauben und Dichtelementen - vollständig aus Glas besteht.
Würde man ein solches Glashaus oder Gewächshaus aus den bisher bekannten Glasbauelementen aufbauen, so könnte man sich darunter
befindende Personen nicht in allen Situationen vor der Gefahr durch herabfallende Splitter oder größere Bruchstücke schützen. Dies ist jedoch mit
erfindungsgemäßen Glasbauelementen ohne weiteres möglich.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 u. 4-9 sieben erfindungsgemäße Ausführungsformen von Glasbauelementen,
bestehend aus wenigstens zwei aneinandergeklebten Teilelementen,
Fig. 2 u. 3 zwei vom Prinzip her bekannte Glasbauelemente zu Erläuterungszwecken,
Fig. 10 eine schematische Seitenansicht einer Befestigungsvorrichtung
für ein Glasbauelement,
Fig. 11 ein aus mehreren Glasbauelementen gebildeter Dach- oder
Wandabschnitt,
*· «ac«
Fig. 12 eine perspektivische Ansicht eines bei dem Dach- oder
Wandabschnitt gemäß Fig. 11 verwendeten Glasbauelements,
Fig. 13 eine schematische Schnittansicht durch einen weiteren aus
Glasbauelementen gebildeten Wandabschnitt,
Fig. 14 eine Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform eines
Glasbauelements und
Fig. 15 eine schematische Draufsicht auf einen Wand-, Dach- oder
Deckenabschnitt mit einem mittels Befestigungsbolzen befestigten Glasbauelement.
Während in den Fig. 2 und 3 zu Darstellungszwecken zwei vom Prinzip her
bekannte Glasbauelemente dargestellt sind, sind in den Fig. 1 und 4 bis 9 sieben Ausführungsbeispiele von neuartigen Glasbauelementen gezeigt.
Sämtliche Glasbauelemente bestehen aus wenigstens zwei Teilelementen, die breitflächig aneinandergeklebt sind. Ein erstes Teilelement weist dabei stets im
Querschnitt eine Profilform auf.
Bei dem ersten Glasbauelement 1 nach dem Stand der Technik (Fig. 3) ist als
erstes Teilelement ein U-förmiges Glasprofilelement 11 mit einem ersten Schenkel 12, einem zweiten Schenkel 13 und einem Steg 14 dazwischen
vorgesehen. Als zweites Teilelement ist eine Glasscheibe 15, die eine ebene Oberfläche 16 und eine zweite, mit Ornamentierungen versehene Oberfläche 17
aufweist, vorgesehen. Die ebene Oberfläche 16 ist mittels einer Klebefolie 18 an
die den Schenkeln 12, 13 abgewandte äußere Oberfläche 19 des Steges 14 geklebt. Ein zweites vom Prinzip her bekanntes Glasbauelement 2 ist in Fig. 2
gezeigt. Bei dem zweiten Glasbauelement 2 ist zwischen einem ersten und einem zweiten Schenkel 22, 23 eines U-förmigen Glasprofilelements 21 als
erstem Teilelement ein zweites Teilelement, das ebenfalls in Form einer Glasscheibe 25 ausgebildet ist, geklebt. Die Glasscheibe 25 ist mit ihrer ebenen
Oberfläche 26 mittels Gießharz 28 auf eine zwischen den Schenkeln 22, 23
angeordnete innere Oberfläche 29 des Steges 24 des U-förmigen Glasprofilelements 21 geklebt. Somit weist die zweite Oberfläche 27 der
Glasscheibe 25 in Richtung der Schenkel 22, 23.
Auch bei dem in Fig. 1 gezeigten ersten neuartigen Glasbauelement ist als
erstes Teilelement ein U-förmiges Glasprofilelement 31 mit zwei Schenkeln 32 und 33 und einem Steg 34 dazwischen vorgesehen. Als zweites Teilelement ist
jedoch nicht eine Glasscheibe sondern ein ebenfalls U-förmiges Glasprofilelement 35 mit zwei Schenkeln 36 und einem Steg 37 dazwischen
vorgesehen. Das Glasprofilelement 35 ist kleiner ausgeführt als das Glasprofilelement 34 und so ausgebildet, daß es in letzteres hineinpaßt.
Demgemäß liegen die Schenkel 36 des das zweite Teilelement bildenden Glasprofilelements 35 an den Innenseiten der Schenkel 32 und 33 des das
erste Teilelement bildenden Glasprofilelements 31 an. Der Steg 37 kommt auf der Innenseite des Steges 34 zu liegen. Auf diese Weise ist das
Glasprofilelement 35 in das Glasprofilelement 31 eingepaßt. Als Klebe- oder Verbundmittel zwischen den Glasprofilelementen 35 und 31 dient ein
Epoxidharz 38.
Bei dem in Fig. 4 gezeigten neuartigen Glasbauelement 4 in einer zweiten
Ausführungsform ist als erstes Teilelement ebenfalls ein U-förmiges Glasprofilelement 41 mit zwei Schenkeln 42 und 43 und einem Steg 44
dazwischen vorgesehen. Zwischen den Schenkeln 42 und 43 ist als zweites
Teilelement ein U-förmiges Glasprofilelement 45 mit einem Steg 47 und zwei Schenkeln 46 vorgesehen, das jedoch nicht wie in der in Fig. 1 gezeigten ersten
Ausführungsform gleichgerichtet mit dem das erste Teilelement bildenden U-förmigen
Glasprofilelement 41, sondern entgegengesetzt ausgerichtet ist. Demgemäß weisen die von den Schenkeln 46 beziehungsweise 42, 43
abgewandt angeordneten Seiten der Stege 47 und 44 jeweils nach außen, wobei zwischen diesen Stegen 47 und 44 ein Hohlraum 49 gebildet ist. Der
Hohlraum 49 ist mit einem Klebe- und Verbundmittel ausgefüllt. Das Klebe- und Verbundmittel ist ein Brandschutzgel 48 oder weist ein solches auf. Das
Brandschutzgel 48 schwillt unter Wärmeeinwirkung auf oder wirkt energieabsorbierend. Das Brandschutzgel 48 weist darüber hinaus
JJJJ ·» · ·«··
Klebeeigenschaften auf. In einer weiteren, nicht explizit dargestellten
Ausführungsform hat das Brandschutzgel nicht die Wirkung eines Klebers, in diesem Falle sind die Schenkel 46 an den jeweiligen Schenkeln 42, 43
breitflächig mittels eines Klebemittels verklebt.
Das in Fig. 5 gezeigte dritte neuartige Glasbauelement 5 ist mit dem zweiten
Glasbauelement 4 vergleichbar, jedoch sind hier das das erste Teilelement bildende U-förmige Glasprofilelement 51 und das das zweite Teilelement
bildende U-förmige Glasprofilelement 55 gleichgerichtet, so daß ihre Schenkel 56 und 52 in dieselbe Richtung weisen und die Stege 54 und 57
aneinanderliegend sind. Ähnlich wie bei dem dritten Glasbauelement 3 gemäß Fig. 3 ist also das das zweite Teilelement bildende U-förmige Glasprofilelement
55 in das das erste Teilelement bildende U-förmige Glasprofilelement 51 eingepaßt. Als Klebe- und Verbundmittel kommt ein Brandschutzgel 58 zum
Einsatz, das die selben Eigenschaften wie das Brandschutzgel 48 aufweist.
Das in Fig. 6 gezeigte vierte neuartige Glasbauelement 6 weist drei
Teilelemente auf. Als erstes Teilelement ist wiederum ein U-förmiges Glasprofilelement 61 mit zwei Schenkeln 62 und 63 und einem Steg 64
dazwischen vorgesehen. An die Innenseite des U-förmigen Glasprofilelements 61 ist als zweites Teilelement ein erstes L-förmiges Glasprofilelement 65 mittels
einer Klebefolie 68 angeklebt. An die Außenseite des U-förmigen Glasprofilelements 61 ist als drittes Teilelement ein zweites L-förmiges
Glasprofilelement 66 angeklebt. Auch hier ist als Klebe- und Verbundmittel ein Stück der Klebefolie 68 verwendet. Damit beide Schenkel 62 und 63 des U-förmigen
Glasprofilelements 61 verstärkt sind, liegt jeweils ein Schenkel der L-förmigen
Glasprofilelemente an einem der Schenkel 62, 63 des U-förmigen Glasprofilelements 61 an. Der Steg 64 des U-förmigen Glasprofilelements ist
besonders verstärkt, indem an seiner Außenseite der Steg des zweiten L-förmigen Glasprofilelements 66 und an seiner Innenseite der Steg des ersten L-förmigen
Glasprofilelements 65 angeklebt ist.
Ein fünftes neuartiges Glasbauelement 7, das aus zwei im Querschnitt L-förmigen
Teilelementen gebildet ist, ist in Fig. 7 gezeigt. Das erste Teilelement
ist aus einem L-förmigen Glasprofilelement 71 mit einem Steg 74 gebildet, an
dessen einem Ende ein einziger Schenkel 72 ausgebildet ist. An die innere Oberfläche 79 des Stegs 74 ist eine äußere vorzugsweise eben ausgeführte
Oberfläche 70 eines Steges 77 des als L-förmiges Glasprofilelement 75 ausgebildeten zweiten Teilelements mittels einer faserverstärkten Klebefolie 78
angeklebt. An dem Steg 77 des das zweite Teilelement bildenden L-förmigen Glasprofilelements 75 ist an einem Ende ein Schenkel 76 so angeordnet, daß
die beiden L-förmigen Glasprofilelemente 71, 75 gemeinsam das im Querschnitt U-förmige Glasbauelement 7 bilden, dessen Steg durch die Stege 74, 77
verstärkt ausgebildet ist und dessen Schenkel durch die Schenkel 76 und 72 einfach ausgeführt ist.
Auch das in Fig. 8 gezeigte sechste neuartige Glasbauelement 8 weist als
erstes Teilelement ein erstes U-förmiges Glasprofilelement 81 auf. Dieses Glasprofilelement 81 ist mit der von den Schenkeln 82 und 83 wegweisenden
Oberfläche des Steges 84 mittels eines Klebemittels 88 an ein zweites Teilelement in Form einer Glasscheibe 86 geklebt. Die Glasscheibe 86 erstreckt
sich über die Ausdehnung des ersten U-förmigen Glasprofilelements 81 hinaus. Auf derselben Seite der Glasscheibe 86 ist neben dem ersten U-förmigen
Glasprofilelement 81 als drittes Teilelement ein zweites U-förmiges Glasprofilelement 85 in derselben Weise wie das erste U-förmige
Glasprofilelement 81 angeklebt. Die beiden U-förmigen Glasprofilelemente 81 und 85 weisen identische Formen mit zwei Schenkeln 82 und 83 und einem
Steg 84 dazwischen auf. Sie sind jeweils mit ihrem Steg 84 an die Glasscheibe 86 angeklebt. Dabei kommt der erste Schenkel 82 des ersten U-förmigen
Glasprofilelements 81 benachbart zu dem zweiten Schenkel 83 des zweiten U-förmigen
Glasprofilelements 85 zu liegen. Zwischen diesen Schenkeln 82 und 83 sind elastische Dichtelemente 80 vorgesehen, die den Spalt dazwischen
abdichten und Abstandsänderungen aufgrund von Temperaturschwankungen aufnehmen können. In einer nicht näher dargestellten Ausführungsform ist die
Glasscheibe 86 weitaus größer als in der in Fig. 8 gezeigten Form ausgeführt, wobei mehrere Reihen von U-förmigen Glasprofilelementen 81, 85 an eine
ebene Oberfläche der Glasscheibe 86 mittels eines geeigneten Klebemittels 88 geklebt ist. Jeweils zwei benachbart aufeinanderfolgende Reihen von U-
förmigen Glasprofilelementen 81, 85 sind versetzt zueinander angeordnet, so
daß an der Stelle, wo sich in der ersten Reihe die Schenkel 82 und 83 befinden, in der zweiten Reihe ein Steg 84 angeordnet ist. In noch einer weiteren, nicht
dargestellten Ausführungsform ist das dritte U-förmige Glasprofilelement 85 gegenüber dem ersten U-förmigen Glasprofilelement 91 um 90° verdreht, so
daß die Schenkel 82, 83 der Glasprofilelemente 81, 85 rechtwinklig zueinander
verlaufen.
Ein siebtes neuartiges, sehr stabiles Glasbauelement 9 ist in Fig. 9 dargestellt,
welches aus zwei identisch als U-förmige Glasprofilelemente 91 und 95 ausgeführten Teilelementen gebildet ist. Das das erste Teilelement bildende
erste U-förmige Glasprofilelement 91 weist zwei Schenkel 92 und 93 sowie einen Steg 94 auf. Genauso weist das zweite, das zweite Teilelement bildende
U-förmige Glasprofilelement 95 zwei Schenkel 96 und einen Steg 97 dazwischen auf. Die jeweils den Schenkeln 92, 93 bzw. 96 abgewandt
angeordnete Oberfläche 99 der Stege 94 bzw. 97 sind mittels einer Klebefolie 98 aneinandergeklebt, so daß die Oberflächen 99 innere Oberflächen bilden.
Die Schenkel 92, 93 und 96 weisen jeweils nach außen. Auf diese Weise weist das neunte Glasbauelement 9, wie in Fig. 9 gezeigt, im Querschnitt eine
Doppel-T-Profilform auf.
Sämtliche in den Fig. 1 und 4 bis 9 gezeigten neuartigen Glasbauelemente 3 bis
9 sind sehr stabil ausgeführt, halten hohe Biegebeanspruchungen aus und bieten einen wirksamen Splitterschutz, da, wenn eines der wenigstens zwei
Teilelemente 31, 35; 41, 45; 51, 55; 61, 65, 66; 71, 75; 81, 85, 86; 91 oder 95
doch einmal zerbricht, die Splitter mittels der Klebe- oder Verbundmittel 38, 48,
58, 68, 78, 88 bzw. 98 festgehalten werden.
Als Materialien für die Glasprofilelemente 31, 36, 41, 45, 51, 55, 61, 65, 66, 71,
75, 81, 85, 91 und 95 kommen einfaches Fensterglas, Klarglas oder Floatglas oder mit Dekoren oder Ornamenten versehenes Glas, d.h. Ornamentglas oder
aber verstärktes Glas in Form von Drahtglas, Einscheibensicherheitsglas oder
sonstwie gehärtetem Glas oder auch Mischformen der genannten Glasmaterialien in Betracht. Die Glasprofilelemente 31, 36, 41, 45, 51, 55, 61,
65, 66, 71, 75, 81, 85, 91 und 95 können dabei entweder einstückig aus
demselben Glasmaterial bestehen. Andererseits können die Schenkel 22, 23, 32, 33, 36, 42, 43, 46, 52, 56, 62, 63, 72, 76, 82, 83, 92, 93 und 96 aus
unterschiedlichem Glasmaterial, insbesondere stärker ausgeführtem Glasmaterial, als die Stege 34, 37, 44, 47, 54, 57, 64, 74, 77, 84, 94 und 97
bestehen. Als Klebe- und Verbundmittel oder -materialien kommen neben Klebefolien 18, 68, 98 und Gießharzen 28 auch Epoxidharze 38,
Brandschutzgele 48, 58 oder Brandschutzgele aufweisende Klebemittel und faser- oder drahtverstärkte Klebefolien 78 in Betracht. Dabei sind im Prinzip die
in Zusammenhang mit den Glasbauelementen 1 bis 9 gezeigten oder erläuterten Klebe- und Verbundmittel 18, 28, 38, 48, 58, 68, 78, 88, 98
untereinander austauschbar. Als Material für die Glasscheiben 15, 25 und 86 kommt neben den eben für die Glasprofile oder Glasprofilelemente 11, 21, 31,
36, 41, 45, 51, 55, 61, 65, 66, 71, 75, 81, 85, 91, 95 aufgezählten
Glasmaterialien auch Verbundscheibensicherheitsglas in Betracht. Ein
besonders bevorzugtes Glasmaterial für sämtliche der Teilelemente ist gehärtetes Glas, insbesondere Einscheibensicherheitsglas, das aus Float- oder
Klarglas durch Erhitzen auf ca. 6000C und Abschrecken mittels Kaltluft
erzeugbar ist. Ein solches Einscheibensicherheitsglas weist eine erhöhte Oberflächenspannung und hierdurch eine gewisse Spannung und Elastizität
auf. Außerdem kann ein solches gehärtetes Glas größeren Temperaturschwankungen ausgesetzt werden, welche sich ohne weiteres im
Bereich von 800K oder sogar darüber bewegen können. Mittels der hier
beschriebenen Glasbauelemente 3 bis 9 lassen sich die Vorteile von Einscheibensicherheitsglas, von Profilbauglas und Verbundscheibensicherheitsglas
miteinander verbinden, wodurch erstmalig Dach- und Deckenkonstruktionen, -abschnitte oder -elemente aus Glas erzielbar sind, die
ohne spezielle Stütz-, Rahmen- oder Tragelemente auch besonders hohen Sicherheitsstandards genügen.
Wie in Fig. 10 gezeigt, ist aber selbstverständlich auch ein ein oder mehrere der
Glasbauelemente 1 bis 9 aufweisender Wand-, Dach- oder Deckenabschnitt 100 durch eine an Trägern 102, 103 oder dergleichen Stützelementen befestigte
Einfassung 101 haltbar. Der Wand-, Dach- oder Deckenabschnitt 100 setzt
Fremdeinflüssen wie zum Beispiel eines Einbruchs einen hohen Widerstand
entgegen. Darüber hinaus ist er auch auf Biegebelastung beanspruchbar. Insofern müßte der Träger 103 nicht besonders stabil gelagert sein, der
Kraftfluß könnte auch über den Wand-, Dach- oder Deckenabschnitt 100 geleitet werden.
Wie in Fig. 11 zu sehen, ist es auch ohne die Einfassungen 101 aus Metall oder
dergleichen Rahmenmaterial möglich, einen vollständig aus Glas gebildeten Wand-, Dach- oder Deckenabschnitt 105 aus den Glasbauelementen 3 bis 9 zu
bilden. In dem in Fig. 11 gezeigten Ausführungsbeispiel besteht der Wand-,
Dach- oder Deckenabschnitt 105 aus dem ersten, zweiten auf einem bekannten Prinzip beruhenden und dem ersten neuartigen Glasbauelement 1, 2 und 3. Die
Stege des ersten und zweiten auf einem bekannten Prinzip beruhenden Glasbauelements 1 und 2 weisen dabei gleiche Abmessungen auf. Die
Schenkel 12, 13 und 22, 23 sind zueinander gerichtet. Als Randeinfassungen sind zwei erste neuartige Glasbauelemente 3 vorgesehen, die mit ihren Stegen
an den Schenkeln 12, 23 bzw. 13, 22 anliegen und mit ihren Schenkeln die aus dem ersten und dem zweiten auf dem bekannten Prinzip beruhenden
Glasbauelement 1, 2 gebildete Einheit umgreifen. Wie aus Fig. 12 zu sehen, die das in Fig. 11 eingesetzte erste neuartige Glasbauelement 3 in perspektivischer
Ansicht zeigt, sind die Stege der ersten neuartigen Glasbauelemente 3 mit Öffnungen 106 zum Durchgreifen von Befestigungsmitteln, wie beispielsweise
Befestigungsschrauben oder Befestigungshaken versehen. In einer weiteren
nicht explizit dargestellten Ausführungsform setzen sich diese Öffnungen 106 durch die Schenkel 12, 23 bzw. 22, 13 des ersten bzw. zweiten auf einem
bekannten Prinzip beruhenden Glasbauelements hindurch fort. Auf diese Weise ist der Wand-, Dach- oder Deckenabschnitt 105 mittels der nicht näher
dargestellten Befestigungsschrauben oder -haken an einem benachbarten Gebäudeabschnitt befestigbar. Der Wand-, Dach- oder Deckenabschnitt 105
besteht somit bis auf die Befestigungsschrauben oder -haken vollständig aus
Glasmaterialien, sofern man die Klebe- und Verbundmittel oder eventuell vorhandene Drahtverstärkungen in den Glasmaterialien außer Betracht läßt. In
Fig. 13 ist ein Dachabschnitt 107 gezeigt, der aus mehreren ineinandergeschachtelten Glaselementen 6 in der vierten Ausführungsform
gemäß Fig. 6 gebildet und mittels der ersten neuartigen Glasbauelemente 3 mit
der in Fig. 12 gezeigten Bauart als Rahmenelemente befestigt sind. Es ist daraus ersichtlich, daß ohne weiteres auch großflächige Wand-, Dach- oder
Deckenabschnitte realisierbar sind. Vorzugsweise sind die aus den Glasbauelementen 1 bis 9 gebildeten Wand-, Dach- oder Deckenabschnitte
doppelwandig ausgeführt. Die Schenkel weisen dabei nach innen, so daß nur die Außenflächen der Stege sichtbar sind und somit einheitliche Flächen
gebildet sind. Ein optisch besonders vorteilhaftes Wand-, Dach- oder Deckenelement ist geschaffen, wenn zwei der siebten neuartigen
Glasbauelemente 8 mit ihren Schenkeln 82, 83 zueinanderweisend ineinander
verschachtelt sind. An den Außenflächen ist dabei jeweils nur die Glasscheibe 86 zu sehen, die zudem vorzugsweise mit Ornamentierungen versehen ist.
Einzelne Glasbauelemente 1 bis 9 können zum Bilden eines Wand-, Dach- oder
Deckenabschnitts verklebt werden, mit Verbund-, Dicht- oder Profiliermaterialien, wie bereits bei herkömmlichen Wandbauelementen
bekannt, miteinander verbunden werden oder aber - und dies ist insbesondere aufgrund der hohen Stabilität der hier beschriebenen Glasbauelemente 1 bis 9
möglich - miteinander verschraubt werden. In Fig. 14 ist ein Glasbauelement 3-9,
das wie eines der in den Figuren 1, 4 bis 9 gezeigten Glasbauelemente 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 ausgeführt sein kann, mit der Öffnung 106 zum Eingreifen eines
Befestigers versehen. In der Ausführung gemäß Fig. 15 ist das Glasbauelement
3-9 mit vier Öffnungen 106 versehen, in die Befestiger eingesetzt sind. Die Befestiger sind als Befestigungsbolzen 108 ausgebildet und erfassen mit ihren
Köpfen 109 das Glasbauelement 3-9. Die Kraft wird dabei über großzügig dimensionierte Unterlegscheiben 110 auf das Glasbauelement 3-9 übertragen,
um örtliche Spannungen gering zu halten. Mit dem freien Ende greifen die Befestiger in einen Wand-, Dach- oder Deckenbereich eines Gebäudes, der mit
dem Glasbauelement 3-9 verkleidet ist, ein.
Die wesentlichsten Aspekte der hier beschriebenen Glasbauelemente und der
daraus gebildeten Gebäudeabschnitte werden im folgenden anhand von Fig. 3 noch einmal zusammengefaßt:
Claims (19)
- 09 173.9
Glasfabrik Lamberts
GmbH & Co. KGF 14.703 G-DE sk/doAnsprücheGlasbauelement zum Bilden eines vorzugsweise selbsttragenden Wand-, Dach- oder Deckenabschnitts (100, 105, 107) oder - elements, bestehend aus wenigstens zwei miteinander großflächig mittels eines Klebe- oder Verbundmittels (38, 48, 58, 68, 78, 88, 98) fest verbundenen Teilelementen (31, 35; 41, 45; 51, 55; 61, 65, 66; 71, 75; 81, 85, 86; 91, 95), von denen ein erstes Teilelement ein Glasprofilelement (31, 41, 51, 61, 71, 81, 91) ist, wobei das zweite Teilelement (35, 45, 55, 65, 75, 86, 95) eine vorzugsweise ebene Oberfläche (70, 87, 99) hat, die flächen- oder planparallel zu einer Breitfläche (79, 99) des ersten Teilelements (11, 21, 31, 41, 51, 61, 71, 81, 91) und vorzugsweise eng benachbart zu dieser angeordnet ist, wobei das Klebe- oder Verbundmittel (38, 48, 58, 68, 78, 88, 98) die vorzugsweise ebene Oberfläche (70, 87, 99) ganzflächig mit der Breitfläche (79, 99) fest verbindet,
dadurch gekennzeichnet,daß auch das zweite Teilelement ein Glasprofilelement (35, 45, 55, 65, 75, 86, 95) ist, das vorzugsweise verkleinert ausgeführt ist gegenüber dem das erste Teilelement bildenden Glasprofilelement (31, 41, 51, 61, 71) und in oder an dieses zur Anlage ein- bzw. angepaßt ist. - 2. Glasbauelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,daß das erste Teilelement (31, 41, 51, 61, 71, 81, 91) im Querschnitt U-förmig mit zwei Schenkeln (32, 33; 42, 43; 52; 62, 63; 82, 83; 92, 93) und einem Steg (34, 44, 54, 64, 84, 94,) dazwischen oder L-förmig mit einem Steg (74) und nur einem Schenkel (72) ist. - 3. Glasbauelement nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,daß der Steg (34,44, 54, 64, 74, 84, 94) und der oder die Schenkel (32, 33; 42, 43; 52, 53; 62, 63; 72; 82, 83; 92, 93) des ersten Teilelements (31, 41, 51, 61, 71, 81, 91) aus jeweils unterschiedlichen Glasmaterialien bestehen. - 4. Glasbauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,daß das erste und/oder das zweite Teilelement (31, 41, 51, 61, 71, 81, 91; 35, 45, 55, 65, 75, 95) aus Drahtglas, Einscheibensicherheitsglas oder sonstigem gehärteten und/oder vorgespannten oder teilvorgespannten Glas, Floatglas oder Klarglas, Walz- oder Ornamentglas oder Mischformen daraus besteht oder derartige Gläser oder Glasmaterialien oder Mischformen daraus aufweist. - 5. Glasbauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,daß das zweite Teilelement (35, 45, 55, 65, 75, 95) im Querschnitt U-förmig mit zwei Schenkeln (36, 46, 56, 96) und einem Steg (37, 47, 57, 97) dazwischen oder L-förmig mit einem Steg (77) und nur einem Schenkel (76) ist. - 6. Glasbauelement nach Anspruch 2 und Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,daß das erste Teilelement (31, 41, 51, 61, 71, 91) und das zweite Teilelement (35, 45, 55, 65, 75, 95) mit ihren Stegen (34, 37; 54, 57) und ihren Schenkeln (32, 33, 36; 42, 43, 46; 52, 56) oder nur mit ihren Stegen (44, 47; 74, 77; 94, 97) aneinanderliegen, wobei die Kontaktflächen mittels des Klebe- oder Verbundmittels (38, 48, 58, 78, 98) ganzflächig miteinander fest verbunden sind. - 7. Glasbauelement nach Anspruch 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet,daß beide Teilelemente (91, 95) mit ihren den Schenkeln (92, 93, 96) abgewandten Breitflächen (99) mittels des Klebe- oder Verbundmittels (98)l t t t (···verlebt sind und vorzugsweise identische Glasprofilelemente, insbesondere U-förmige Glasprofilelemente (91, 95), sind. - 8. Glasbauelement nach einem der Ansprüche 5 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,daß der Steg (37, 47, 57, 77, 97) und der oder die Schenkel (36, 46, 56, 76, 96) des zweiten Teilelements (35, 45, 55, 65, 75, 95) aus unterschiedlichen Glasmaterialien bestehen. - 9. Glasbauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
gekennzeichnet durch,ein drittes Teilelement (66, 86), das mittels des Klebe- oder Verbundmittels (68, 88) mit dem ersten (61) und/oder dem zweiten Teilelement (86) verklebt ist. - 10. Glasbauelement nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,daß das zweite Teilelement (65), das wahlweise als Glasprofilelement oder anstatt als Glasprofilelement (65) als Glasscheibe ausgebildet ist, und das dritte Teilelement (66), das wahlweise als Glasscheibe oder als Glasprofilelement (66) ausgebildet ist, aus Klarglas oder Floatglas gebildet ist, das erste Teilelement aus oder mit Walzglas gebildet ist und das Klebeoder Verbundmittel aus Gießharz gebildet ist. - 11. Glasbauelement nach Anspruch 9 oder 10,
dadurch gekennzeichnet,daß das dritte Teilelement (86) eine vorzugsweise ebene Platte oder Scheibe, insbesondere eine Glasscheibe (86) ist. - 12. Glasbauelement nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,daß das dritte Teilelement (86) aus Drahtglas, Einscheibensicherheitsglas oder sonstigem gehärteten und/oder vorgespannten oder teilvorgespannten Glas, Verbundscheibensicherheitsglas, Floatglas oder Klarglas, Walz- oder Ornamentglas oder Mischformen daraus besteht, oder derartige Gläser oder Glasmaterialien oder Mischformen daraus aufweist. - 13. Glasbauelement nach Anspruch 2 und einem der Ansprüche 11 oder 12,
dadurch gekennzeichnet,daß das dritte Teilelement (86) mittels des Klebe- oder Verbundmittels (88) auf die Innen- oder Außenfläche des Stegs (84) des ersten und/oder zweiten Teilelements (81, 85) geklebt ist. - 14. Glasbauelement nach einem der Ansprüche 9 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,daß das zweite Teilelement (65) an eine erste Seite des ersten Teilelements (61) angeklebt ist und das dritte Teilelement (66) an eine der ersten Seite entgegengesetzt angeordnete zweite Seite des ersten Teilelements (61) angeklebt ist. - 15. Glasbauelement zum Bilden eines vorzugsweise selbsttragenden Wand-, Dach- oder Deckenabschnitts (100, 105, 107) oder -elements, bestehend aus wenigstens zwei miteinander großflächig mittels eines Klebe- oder Verbundmittels (88) fest verbundenen Teilelementen (81, 85, 86), von denen ein erstes Teilelement ein Glasprofilelement (81) ist und ein zweites Teilelement (86) eine vorzugsweise ebene Platte oder Scheibe, insbesondere eine Glasscheibe (86) ist,gekennzeichnet dadurch,ein drittes Teilelement (85), das mittels des Klebe- oder Verbundmittels (88) mit dem zweiten Teilelement (86) verklebt ist, wobei das zweite Teilelement eine großflächige Glasscheibe (86) ist, an deren eine - bevorzugt eben ausgeführte - Oberfläche (87) das erste und das dritte Teilelement (81, 85) und vorzugsweise weitere Teilelemente nebeneinanderliegend mittels des Klebe- oder Verbundmittels (88) angeklebt sind, wobei das dritte (85) und gegebenenfalls die weiteren Teilelemente bevorzugt identisch wie das erste Teilelement (81) ausgeführt ist bzw. sind und insbesondere als U-förmiges Glasprofilelement (85) ausgeführt ist bzw. als U-förmige Glasprofilelemente ausgeführt sind, die mit ihren Stegen (84) an die Glasscheibe (86) geklebt sind.
- 16. Glasbauelement nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,daß das zweite Teilelement (86) aus Drahtglas, Einscheibensicherheitsglas oder sonstigem gehärteten und/oder vorgespannten oder teilvorgespannten Glas, Verbundscheiben-Sicherheitsglas, Floatglas oder Klarglas, Walz- oder Ornamentglas oder Mischformen daraus besteht oder derartige Gläser oder Glasmaterialien oder Mischformen daraus aufweist. - 17. Glasbauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet,daß das Klebe- oder Verbundmittel beidseitig klebende Klebefolie (68, 78, 98), Gießharz (38), insbesondere Epoxidharz (38), Draht- und/oder Fasergeflecht oder -gewebe, Dekormittel oder Brandschutzmittel, insbesondere ein Brandschutzgel (48, 58), aufweist. - 18. Glasbauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
gekennzeichnet durch,wenigstens eine Öffnung, bevorzugt aber mehrere Öffnungen (106), vorzugsweise mit kreisförmigem Querschnitt - zur Aufnahme von Befestigungsmitteln, insbesondere Befestigungsbolzen (108) oder Befestigungsschrauben. - 19. Decken- oder Dachabschnitt gebildet mit Glasbauelementen (3 bis 9) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 18.
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- 1999-02-23 DE DE59908306T patent/DE59908306D1/de not_active Expired - Lifetime
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