DE4000969A1 - Anordnung zum befestigen einer gebaeudeplatte an einer gebaeudewand - Google Patents
Anordnung zum befestigen einer gebaeudeplatte an einer gebaeudewandInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung zur Befestigung
einer Gebäudeplatte an einer Gebäudewand, vorzugsweise zur
Befestigung einer Fassadenplatte an einer Gebäudeaußenwand
gemäß Oberbegriff Patentanspruch 1.
Es ist bekannt, insbesondere auch Glasfelder einer Gebäude-
Glas-Fassade mittels jeweils eines Tragrahmens an dem Gebäude
zu befestigen. Die Glasfelder sind dabei an ihrem Tragrahmen
über einen Abstandhalter durch eine Klebe-Verbindung ge
halten. Diese Art der Befestigung ist vielfach aus optischen
bzw. architektonischen Gründen erwünscht, da an der fertig
gestellten Fassade keine Halteelemente sichtbar sind. Die
vorbeschriebene Art der Befestigung setzt aber ein sehr
sorgfältiges Arbeiten voraus, und selbst bei mit entsprechen
der Sorgfalt ausgeführten Arbeiten ist bei besonderen
Belastungen nicht auszuschließen, daß sich Fassadenplatten
bzw. Glasfelder lösen, was dann zu schweren Unfällen führen
kann. Derartige hohe Belastungen können beispielsweise in
erdbebengefährdeten Gebieten, aber auch bei starken Winden
auftreten, die insbesondere im Bereich von Gebäudeecken im
Windschatten zu hohen Sogkräften führen, die im Sinne eines
Lösens der Fassadenplatten wirken.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Anordnung aufzuzeigen, die
unter Beibehaltung der grundsätzlichen Vorteile hinsichtlich
eines durch Halteelemente nicht gestörten optischen Er
scheinungsbildes eine zusätzliche Sicherung von Gebäude
platten, insbesondere auch Fassadenplatten gewährleistet.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine Anordnung entsprechend dem
kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 ausgebildet.
Bei der erfindungsgemäßen Anordnung wird durch die Halte
klammern eine zusätzliche Sicherung der jeweiligen Gebäude
platte an ihrem Tragrahmen erreicht, wobei die verwendeten
Halteklammern so ausgebildet werden können, daß sie bei
befestigter Gebäudeplatte nicht sichtbar sind.
Mit der erfindungsgemäßen Anordnung ist sichergestellt, daß
selbst dann, wenn die vorhandene Klebeverbindung zwischen der
jeweiligen Gebäudeplatte und ihrem Tragrahmen sich lösen
sollte, die Gebäudeplatte weiterhin zuverlässig gehalten ist.
Selbstverständlich wirken die Halteklammern bei der er
findungsgemäßen Anordnung auch unterstützend derart, daß die
vorhandene Klebeverbindung stark entlastet ist und somit bei
stärkeren, äußeren Belastungen der Gebäudeplatte die Wahr
scheinlichkeit eines Lösens der Klebeverbindung stark
verringert wird. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der
Abstandhalter, über den die Klebeverbindung zum Tragrahmen
erfolgt, eine gewisse Eigenelastizität aufweist, so daß ein
ganz wesentlicher Teil der Belastung, z. B. einer Sogbelastung
mit Sicherheit von den Halteklammern aufgenommen wird.
Insbesondere bei einer von einem Glasfeld gebildeten Gebäude
platte ist das Lösen der Klebeverbindung optisch sichtbar.
Ein solches defektes, von den Halteklammern aber immer noch
gehaltenes Glasfeld kann dann gelegentlich repariert werden.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteran
sprüche.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Figuren an
Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in vereinfachter Darstellung und im Schnitt ein
Galsfeld einer eine Vielzahl solcher Glasfelder
aufweisenden Gebäudefassade, im Bereich eines Randes,
zusammen mit einem Tragrahmen und einem Halterahmen,
sowie zusammen mit einer Halteklammer;
Fig. 2 in vergrößerter Darstellung die Halteklammer der
Ausführung nach Fig. 1;
Fig. 3 eine ähnliche Darstellung wie Fig. 1, jedoch bei
einem geänderten Profil des Tragrahmens sowie bei
geänderter Form der Halteklammer;
Fig. 4 in Einzeldarstellung die Halteklammer nach Fig. 3.
In den Figuren ist 1 ein Glasfeld, welches mit einer Vielzahl
weiterer Glasfelder 1 eine Gebäudefassade bildet, d. h. an
der Außenseite eines nicht dargestellten Gebäudes befestigt
ist.
Bei der gezeigten Ausführungsform besteht das an seinem
Umfang rechteckförmig oder quadratisch ausgebildete Glasfeld
aus zwei Glasscheiben 2 und 3, von denen die die Außenfläche
der Gebäudefassade bildende, d. h. der Gebäudeaußenwand
entfernt liegende Glasscheibe 3 am gesamten Umfang des
Glasfeldes 1 mit ihrem Rand 3′ bzw. mit dem diesen Rand
aufweisenden Bereich 3′′ über die innenliegende Glasscheibe 2
vorsteht. Beide Glasscheiben 2 und 3 sind am Umfang der
Glasscheibe 2 entsprechend einer Isolierglasscheibe mittels
eines geschlossenen Rahmens 4 luftdicht miteinander verbun
den. Zur Befestigung jedes Glasfeldes 1 ist an der Außen
fläche der Gebäudewand ein Halterahmen 5 befestigt, der aus
vier rechtwinklig aneinander anschließenden Längen eines
Profils 6 gebildet ist. Das Profil 6 besteht aus einem
geeigneten Material, beispielsweise aus Aluminium. An der der
Gebäudeaußenwand abgewendeten Seite besitzt der Halterahmen 5
bzw. dessen Profil 6 im Bereich der einen Längsseite dieses
Profils zwei sich in Profillängsrichtung parallel zueinander
erstreckende offene Nuten 7, die zur Bildung von Hinter
schneidungen im wesentlichen schwalbenschwanzförmig ausge
bildet sind, sowie an der anderen Längsseite eine sich
ebenfalls in Längsrichtung des Profils erstreckende offene
und mit Hinterschneidungen versehene Nut 8. In der Nut 8 ist
ein bandförmiges Dichtungselement 9 befestigt, welches
dichtend gegen die der Gebäudeaußenwand zugewendete Innen
fläche der Glasscheibe 2 anliegt, und zwar im Bereich des
gesamten Umfangs dieser Glasscheibe.
In jeder Nut 7 ist jeweils ein leisten- oder stegartiges
Element 10 im Bereich einer Längskante formschlüssig ge
halten, die sich senkrecht zur Zeichenebene der Fig. 1 und
damit parallel zu der in der Fig. 1 wiedergegebenen Seite des
Glasfeldes 1 erstreckt. Die beiden Elemente 10, die an allen
vier Seiten des Glasfeldes 1 vorgesehen sind und sich jeweils
im wesentlichen über die gesamte Länge der jeweiligen Seite
des Glasfeldes 1 erstrecken, sich hierbei aber auch aus
mehreren Einzellängen zusammensetzen können, sind aus einem
Material mit geringer Wärmeleitfähigkeit hergestellt und
bedingen somit eine thermische Trennung zwischen dem Halte
rahmen 5 und einem Tragrahmen 11a, der aus vier, rechtwinklig
aneinander anschließenden Längen eines Profils 12a besteht
und bei der dargestellten Ausführungsform ausschließlich über
die Elemente 10 am Halterahmen 5 befestigt ist. Das Profil
12a besitzt hierfür an seiner dem Halterahmen 5 zugewendeten
Seite ernes Profilabschnitts 15 zwei den Nuten 7 entsprechen
de Nuten 13, in denen die Elemente 10 jeweils mit ihrer dem
Halterahmen 5 entferntliegenden anderen Längsseite form
schlüssig gehalten sind. Das Profil 12a ist im wesentlichen
als Hohlprofil 14 mit einem einen rechteckförmigen Quer
schnitt und dementsprechend mit zwei längeren Profilab
schnitten 15 und 16 und mit zwei senkrecht zu diesen ver
laufenden Profilabschnitten 17 und 18 ausgebildet. Am
Profilabschnitt 15 sind die Nuten 13 ausgebildet. Der
Profilabschnitt 15 ist demnach die dem Halterahmen 5 zuge
wendete Seite des Profiles 12a und liegt ebenso wie der
Profilabschnitt 16 in einer Ebene parallel zu der Ebene der
Glasscheiben 2 und 3 bzw. des Glasfeldes 1. Die Profilab
schnitte 17 und 18 liegen senkrecht zu der vorgenannten
Ebene, und zwar der Profilabschnitt 17 dem Rand 2′ der
Glasscheibe 2 gegenüberliegend, während der Profilabschnitt
18 diesem Rand abgewendet ist. Wie die Fig. 1 weiterhin
zeigt, ist der Tragrahmen 11a bzw. das diesen Tragrahmen
bildende Profil 12a im wesentlichen in einem Raum zwischen
dem über den Rahmen 4 überstehenden Teil 3′′ der Glasscheibe
3 und dem Halterahmen 5 angeordnet, und zwar seitlich nicht
nur von der Glasscheibe 2, sondern auch von dem Rahmen 4 und
der Dichtung 9.
Im Bereich des Profilabschnitts 18 steht der Tragrahmen 11a
bzw. dessen Profil 12a etwas über den Rand 3′ der Glasscheibe
3 vor und ist im Bereich des Profilabschnitts 18 mit einem
Profilschenkel 19a versehen, der über den Profilabschnitt 16
wegsteht, und zwar über die dem Profilabschnitt 15 abge
wendete Seite des Profilabschnitts 16. Der Profilschenkel
19a, der sich selbstverständlich über die gesamte Länge des
Profiles 12a erstreckt, bildet praktisch die Fortsetzung des
Profilabschnitts 18 und bildet mit dem Profilabschnitt 18
eine gemeinsame Profilaußenfläche 20, die mit den Seiten 15
und 16 und dabei beispielsweise mit der dem Halterahmen 5
zugewendeten Oberflächenseite der Seite 15 einen Winkel
kleiner als 90° einschließt.
In dem vom Profilabschnitt 16 und dem Profilschenkel 19a
gebildeten Winkelbereich, mit dem der Tragrahmen 11 die
Glasscheibe 3 an ihrem gesamten Rand 3′ umschließt, ist diese
Glasscheibe 3 und damit das Glasfeld 1 insgesamt am Trag
rahmen 11a bzw. an dem Profil 12a gehalten, und zwar zwei
fach, nämlich durch Kleben unter Verwendung eines Isolier
bandes bzw. eines leistenartigen Abstandhalters 21 und durch
mehrere, in vorgegebenen Abständen verteilt vorgesehene
Halteklammern 22a. Der Abstandhalter 21 wird von vier Längen
eines nahezu quadratischen Profils aus einem Material
gebildet, welches neben einer mechanischen Festigkeit auch
eine gewisse Elastizität besitzt und eine Klebeverbindung
hoher Qualität sowohl zu Glas als auch zu dem Metall des
Tragrahmens 11a zuläßt. Als Material für den Abstandhalter 21
eignet sich beispielsweise ein entsprechender, witterungs- und
vor allem auch lichtbeständiger Kunststoff. Aber auch andere
Materialien, wie beispielsweise Metalle usw. sind für den
Abstandhalter 21 möglich. Der Abstandhalter 21 ist so
ausgebildet, daß er mit einer Querschnittsseite flächig gegen
die Innenfläche der Glasscheibe 3 im Bereich des Abschnittes
3′′ anliegt und mit einer gegenüberliegenden Querschnitts
seite dort, wo keine Halteklammer 22a vorgesehen ist, flächig
gegen die der Glasscheibe 3 zugewendete äußere Oberflächen
seite der Seite 16 anliegt. Zumindest im Bereich dieser
Anlageflächen ist der Abstandhalter 21 mit der Glasscheibe 3
sowie mit dem Profil 12a verklebt. Die Dicke des Abstand
halters 21 ist so gewählt, daß die Außenfläche der Glas
scheibe 3 in etwa in einer gemeinsamen Ebene mit dem dem
übrigen Profil entferntliegenden freien Rand des Profil
schenkels 19 liegt. Auch im Bereich dieses freien Randes
weist der Profilschenkel 19 einen gewissen Abstand von dem
Rand 3′ der Glasscheibe 3 auf. Weiterhin ist der Profil
schenkel 19 im Bereich des freien Randes an seiner dem Rand
3′ zugewendeten Innenfläche mit einem eine Hinterschneidung
23 bildenden Vorsprung versehen, der sich selbstverständlich
über die gesamte Länge des Profiles 12a erstreckt.
Wie sich besonders deutlich aus Fig. 2 ergibt, besitzt die
mit allen ihren Abschnitten einstückig hergestellte Halte
klammer 22a einen mittleren Abschnitt 24, mit dem die
jeweilige Halteklammer 22a vor der äußeren Oberflächenseite
des Profilabschnitts 16 angeordnet ist. Der Abschnitt 24
setzt sich aus zwei Teilabschnitten zusammen, und zwar aus
dem Teilabschnitt 24′, an dem an einer Seite zwei über
stehende, parallel zueinander verlaufende leistenartige
Vorsprünge 25 vorgesehen sind, die zwischen sich das Profil
des Abstandhalters 21 aufnehmen. Im Bereich des in der Fig. 2
rechten Vorsprungs 25 geht der Teilabschnitt 24′ in den
Teilabschnitt 24′′ über, der gewellt ausgebildet ist, und
zwar derart, daß die Wellentäler bzw. Wellenberge mit ihrer
Längserstreckung in Längsrichtung der Halteklammer 22a, d. h.
in Richtung senkrecht zur Zeichenebene der Fig. 1 und 2
verlaufen. Durch die Wellung ist eine Änderung der Breite des
Teilabschnittes 24′′, d. h. der entsprechenden Abmessung
dieses Teilabschnittes in der Zeichenebene der Fig. 1 und
2 möglich.
Im Bereich des in der Fig. 2 linken Vorsprungs 25 geht der
Abschnitt 24 in einen rechtwinklig abgewinkelten Abschnitt 26
über, der über die den Vorsprüngen 25 abgewendete Seite des
Abschnittes 24 wegsteht und an seinem freien Ende in einen
weiteren, abgewinkelten Abschnitt 27 übergeht, welcher mit
dem Abschnitt 26 einen spitzen Winkel, d. h. einen Winkel
wesentlich kleiner als 90° einschließt, der sich zum Ab
schnitt 24 hin öffnet.
An dem in der Fig. 2 rechten Ende geht der Abschnitt 24 in
einen V-förmigen Abschnitt 28 über, der mit zwei Schenkeln 29
und 30 über die die Vorsprünge 25 aufweisende Seite des
mittleren Abschnittes 24 wegsteht. Die beiden Schenkel 29
und 30 bilden zwischen sich einen spitzen Winkel, d. h. einen
Winkel wesentlich kleiner als 90°, der sich zu der dem
Abschnitt 27 abgewendeten Seite hin öffnet. Der Übergang
zwischen dem Abschnitt 28 und dem Abschnitt 24 ist in etwa
dort vorgesehen, wo die beiden Schenkel 29 und 30 ineinander
übergehen. Der Schenkel 29, der im Vergleich zum Schenkel 30
eine etwas größere Länge bzw. Breite besitzt, schließt mit
dem Abschnitt 24 einen Winkel kleiner als 90° ein, während
der entsprechende Winkel zwischen dem Schenkel 30 und dem
Abschnitt 24 größer als 90° ist. Jede Halteklammer 22a ist
von einer Länge eines Profils der vorbeschriebenen Form
gebildet, und zwar eines Profils aus einem geeigneten,
zumindest eine gewisse Elastizität aufweisenden Material,
beispielsweise aus einer Aluminiumlegierung.
Bei am Tragrahmen 11a befestigtem Glasfeld 1 liegt jede
Halteklammer 22a mit dem Abschnitt 24 in der bereits be
schriebenen Weise gegen die äußere Oberflächenseite des
Profilabschnitts 16 an, wobei die beiden Vorsprünge 25 des
Profilabschnitts 16 abgewendet sind und zwischen sich den
Abstandhalter 21 aufnehmen. Mit den Abschnitten 26 und 27
umgreift jede Halteklammer 22a das Profil 12a des Tragrahmens
11a an der dem Rand 2′ zugewendeten Seite, und zwar derart,
daß der Abschnitt 27 mit seinem freien Rand eine Kante 31 des
Profils 12a hintergreift, die (Kante) im Bereich der Be
festigungsnut 13 für das innenliegende Element 10 vorgesehen
ist. Mit der freien Kante hintergreift der Schenkel 13 die
Hinterschneidung bzw. Hinterschneidungsfläche 23 und liegt
dabei federnd gegen die Innenfläche des Profilschenkels 19
an. Der Schenkel 29 liegt im Bereich seines freien Endes mit
seiner dem Schenkel 30 abgewendeten Seite gegen den Rand 3′
an, der entsprechend derart abgeschrägt ist, daß der Rand 3′
mit der Innenfläche der Glasscheibe 3 einen Winkel kleiner
als 90° und mit der Außenfläche der Glasscheibe 3 einen
Winkel größer als 90° einschließt.
Durch die Verwendung des Abstandhalters 21 ergibt sich
innerhalb des vom Profilabschnitt 16 und dem Profilschenkel
19a gebildeten Winkelraumes, und zwar im wesentlichen an der
dem Rahmen 4 bzw. der Glasscheibe 2 abgewendeten Seite dieses
Abstandhalters ein freier Raum, der mit einer geeigneten,
dauerelastischen Dichtungsmasse 32 ausgefüllt ist. Diese
Dichtungsmasse sorgt nicht nur für eine Abdichtung des
genannten Raumes, sondern fixiert auch die jeweiligen
Halteklammern 22a und dabei insbesondere deren Schenkel 29
und 30 in der beschriebenen Lage, d. h. selbst bei größeren
auf das Glasfeld 1 ausgeübten Kräften, insbesondere Sog
kräften ist das betreffende Glasfeld durch die Halteklammern
22a sichergehalten, d. h. aufgrund des Dichtungsmaterials 32
ist beispielsweise ein Nachgeben der Schenkel 29 der Halte
klammern 22 auch dann nicht möglich, wenn sich die Klebe
verbindung gelöst hat und das entsprechende Glasfeld
praktisch nur noch durch die Halteklammern 22a gehalten ist.
Im Bereich des Randes 3′ sind die Halteklammern 22a bzw.
deren Schenkel 29 kaum sichtbar, so daß es sich insoweit um
eine verdeckte, mechanische Halterung des Glasfeldes handelt.
Durch geringfügige Verkürzung des Schenkels 29 in der Weise,
daß dieser nicht bis an die Ebene der Außenfläche der
Glasscheibe 3 reicht, kann der optische Eindruck einer
verdeckten mechanischen Befestigung noch verbessert werden.
Die schräge Profilaußenfläche 20 bildet bei dem oberen,
horizontal verlaufenden Abschnitt des Tragrahmens 11a eine
Art Wetterschenkel, der ein Ablaufen von Regenwasser ge
währleistet.
Die in den Fig. 3 und 4 dargestellte Ausführungsform
unterscheidet sich von der Ausführungsform der Fig. 1 und
2 im wesentlichen durch die Formgebung der in ihrer Funktion
den Halteklammern 22a entsprechenden Halteklammern 22b.
Entsprechend der geänderten Form der Halteklammern ist auch
das den Tragrahmen 11b bildende Profil 12b etwas unter
schiedlich vom Profil 12a. Auch das Profil 12b besteht aus
einem rechteckförmigen Profilabschnitt 33 mit zwei längeren
Profilseiten 34 und 35, nämlich aus der innenliegenden, dem
Halterahmen 5 zugewendeten und die Befestigungsnuten 13
aufweisenden Profilseite 34 und der dem Halterahmen 5
abgewendeten Profilseite 35, die jeweils in Ebenen parallel
zu der Ebene des Glasfeldes 1 angeordnet und durch die
senkrecht hierzu verlaufenden Profilseiten 36 und 37 den
rechteckförmigen Profilabschnitt bilden, wobei die Profil
seite 36 dem Rand 2′ benachbart und die Profilseite 37 diesem
Rand entfernt liegt. Wie Fig. 3 zeigt, setzt sich die
Profilseite 34 über die der Profilseite 36 abgewendete
Oberflächenseite der Profilseite 37 fort und geht dann in
einen dem Profilschenkel 19a im wesentlichen entsprechenden
Profilschenkel 19b über, der nicht nur mit seiner dem
Profilabschnitt 33 zugewendeten Innenfläche von diesem
Profilabschnitt dessen Profilseiten 35 und 37 entfernt liegt,
sondern auch weit über die Ebene der Profilseit 35 vorsteht,
und zwar über die der Profilseite 34 abgewendete Seite dieser
Ebene.
Der Profilschenkel 19b bildet zusammen mit den Flächen der
Profilseiten 35, 37 und 34 einen zur Rückseite, d. h. zum
Halterahmen 5 sowie zum Umfang des Tragrahmens 11b hin
geschlossenen, zur Mitte dieses Tragrahmens sowie zur
Vorderseite des Tragrahmens hin aber offenen Raum, in welchem
die Glasscheibe 3 mit ihren den Rand 3′ aufweisenden Bereich
3′′ angeordnet ist.
Am Übergangsbereich zwischen den Profilseiten 35 und 37 setzt
sich die Profilseite 35 geringfügig über die der Profilseite
36 abgewendete Oberflächenseite der Profilseite 37 fort, so
daß dort ein überstehender, leistenartiger Vorsprung mit
einer Hinterschneidungsfläche 38 gebildet ist.
Im Bereich seines freien Randes ist der Profilschenkel 19b
wiederum mit der Hinterschneidung bzw. Hinterschneidungs
fläche 23 versehen.
Jede Halteklammer 22b besteht aus einem V-förmigen Abschnitt
39, der entsprechend dem Abschnitt 28 der Halteklammer 22a
die beiden, einen spitzen Winkel miteinander einschließenden
Schenkel 40 und 41 aufweist, von denen der Schenkel 40 eine
etwas größere Länge als der Schenkel 41 besitzt. An dem
Übergangsbereich zwischen den beiden Schenkeln 40 und 41
schließt sich an den Abschnitt 39 ein Abschnitt 42 an, der
bei der dargestellten Ausführungsform geradlinig verlaufend
ausgebildet ist und in einer gemeinsamen Ebene mit dem
Schenkel 40 liegt, d. h. die Fortsetzung dieses Schenkels
bildet. Dementsprechend schließt auch der Schenkel 41 mit dem
Abschnitt 42 einen Winkel größer als 90° ein.
An seinem, dem Abschnitt 39 entferntliegenden Ende geht der
Abschnitt 42 in einen abgewinkelten Abschnitt 43 über, der
über die dem Schenkel 41 abgewendete Seite des Abschnittes 42
wegsteht und mit dem Abschnitt 42 einen Winkel größer als 90°
einschließt. Der Abschnitt 43 geht schließlich in einen
Abschnitt 44 über, der mit dem Abschnitt 43 einen Winkel von
etwa 90° oder etwas kleiner als 90° einschließt und dessen
freies Ende der dem Schenkel 41 abgewendeten Seite des
Abschnittes 42 zugewendet ist. Mit allen seinen Abschnitten
bzw. Schenkeln ist jede Halteklammer 22b wiederum einstückig,
vorzugsweise von einer Länge eines entsprechenden Profils aus
einem geeigneten Material, beispielsweise einer Aluminium
legierung hergestellt.
Bei am Tragrahmen 11b befestigtem Glasfeld 1 liegt der
Schenkel 40 mit seiner dem Schenkel 41 abgewendeten Seite
gegen den Rand 3′ an, während der Schenkel 41 mit seinem
freien Ende die Hinterschneidung 23 hintergreift. Weiterhin
stützt sich jede Halteklammer 22b am Übergangsbereich
zwischen den Abschnitten 42 und 43 bzw. zwischen den Ab
schnitten 43 und 44 an der Innenfläche des Profilschenkels
19b bzw. an der inneren Oberflächenseite der Profilseite 37
ab und der Abschnitt 44 hintergreift mit seinem freien Rand
die Hinterschneidungsfläche 38. Aufgrund der Eigenelastizität
des für die jeweilige Halteklammer 22b verwendeten Materials
ist weiterhin dafür gesorgt, daß zumindest der Schenkel 40
federnd gegen den Rand 3′, der Schenkel 41 federnd gegen die
Innenfläche des Profilschenkels 19b, der Übergangsbereich
zwischen den Abschnitten 42 und 43 federnd gegen die Innen
fläche des Profilschenkels 19b sowie das freie Ende des
Abschnittes 44 federnd gegen wenigstens eine im Bereich der
Hinterschneidung 38 und der Profilseite 37 gebildeten Fläche anliegen.
Der vom Abstandshalter 21 und den Halteklammern 22b nicht
eingenommene Raum zwischen dem Tragrahmen 11b bzw. Profil 12b
und dem Bereich 3′′ der Glasscheibe 3 ist wiederum mit der
Dichtungsmasse 32 ausgefüllt, die auch in diesem Fall nicht
nur für die erforderliche Abdichtung sorgt, sondern wiederum
einem Aufbiegen der Halteklammern 22b bei Belastung entgegen
wirkt. Die Verwendung der Halteklammern 22b hat gegenüber der
Verwendung der Halteklammern 22a mehrere Vorteile, die u. a.
darin bestehen, daß die direkte Verbindung des Glasfeldes 1
über den Abstandhalter 21 durch die Halteklammern nicht
unterbrochen ist. Weiterhin können die Halteklammern 22b
insbesondere auch dann noch eingesetzt werden, wenn die
betreffenden Glasfelder bereits über die Abstandhalter 21 an
den zugehörigen Tragrahmen 11b befestigt sind.
Die Erfindung wurde voranstehend an Ausführungsbeispielen
beschrieben. Es versteht sich, daß Änderungen sowie Ab
wandlungen möglich sind, ohne daß dadurch der der Erfindung
zugrundeliegende Erfindungsgedanke verlassen wird. So kann
das Glasfeld 1 beispielsweise lediglich aus einer einzigen,
der Glasplatte 3 entsprechenden Glasplatte bestehen. Weiter
hin ist es auch möglich, daß der jeweilige Tragrahmen direkt
an dem zugehörigen Halterahmen oder an einem anderen, am
Gebäude vorgesehenen Halteelement, oder aber auch unmittelbar
am Gebäude befestigt ist.
Ferner kann auch die Form der Halteklammern abgewandelt
werden, so daß die Stege 44, 43 und 45 kreisförmig ausgebil
det sind.
Die Ausbildung und Anordnung der Halteklammern erfolgt so,
daß auch bei unterschiedlichen Ausdehnungen der unterschied
lichen Materialien keine Zwänge und Spannungen entstehen.
Claims (12)
1. Anordnung zur Befestigung von Gebäudeplatten an Gebäude
wänden, insbesondere zur Befestigung von Fassadenplatten
an Gebäuden, mit einem als Profilrahmen ausgebildeten
Tragrahmen (11a, 11b), an dem die betreffende Gebäude
platte (1) durch eine Klebeverbindung unter Verwendung
eines im Abstand von dem Umfang bzw. Rand (3′) der
Gebäudeplatte angeordneten Abstandhalters (21) befestigt
ist und zumindest der zwischen der Gebäudeplatte (1) und
dem Tragrahmen (11a, 11b) im Bereich des Randes (3′) der
Gebäudeplatte (1) gebildete Raum durch eine Dichtungs
masse (32) ausgefüllt ist, dadurch gekennzeichnet, daß
die Gebäudeplatte (1) an wenigstens einem Teilbereich
ihres Umfangs zusätzlich mechanisch durch wenigstens eine
Halteklammer (22a, 22b) gehalten ist, die mit einem
ersten Bereich (29, 40) die Gebäudeplatte (1) an ihrem
Umfang bzw. an dem dortigen Rand (3′) hintergreift und
die mit wenigstens zwei weiteren Bereichen sich an dem
den Tragrahmen (11a, 11b) bildenden Profil (12a, 12b)
abstützt, wobei wenigstens einer dieser weiteren Bereiche
(27, 30; 41, 44) am Profil (12a, 12b) des Tragrahmens
(11a, 11b) eingerastet ist, und daß die vorgenannten
Bereiche in einer Querschnittsebene senkrecht zur
Längserstreckung des Profils (12a, 12b) des Tragrahmens
(11a, 11b) räumlich gegeneinander versetzt sind.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Gebäudeplatte ein wenigstens aus einer Glasplatte
oder -scheibe (2, 3) bestehendes Glasfeld (1) ist.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Gebäudeplatte (1) an ihrem Umfang einen zumindest
in Teilbereichen abgeschrägten Rand (3′) aufweist, der
mit der Innenfläche eines diesen Rand bildenden Teils
(3′′) der Gebäudeplatte (1) einen Winkel kleiner als 90°
besitzt.
4. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das den Tragrahmen (11a, 11b)
bildende Profil (12a, 12b) einen die Gebäudeplatte
zumindest in einem Teilbereich mit Abstand umschließenden
Profilschenkel (19a, 19b) aufweist, und daß die Halte
klammer (22a, 22b) einen ersten Abschnitt (28, 39) mit
wenigstens zwei Schenkeln (29, 30; 40, 41) besitzt, von
denen ein erster Schenkel (29, 40) den die Gebäudeplatte
(1) hintergreifenden Bereich und ein zweiter Schenkel
(30, 41) einen weiteren Bereich bildet, mit welchem die
Halteklammer (22a, 22b) sich am Profil (12a, 12b) des
Tragrahmens (11a, 11b), vorzugsweise an der Innenfläche
des Profilschenkels (19a, 19b) abstützt.
5. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
der zweite Schenkel (30, 41) eine Hinterschneidung (23)
des Profils (12a, 12b) des Tragrahmens (11a, 11b),
vorzugsweise des Profilschenkels (19a, 19b) hinter
greift.
6. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halteklammer (22a, 22b) in
wenigstens einem weiteren Bereich so ausgebildet ist, daß
sie dort mit einem zweiten Abschnitt (27, 44) eine
Hinterschneidung (31, 38) des Profils (12a, 12b) des
Tragrahmens (11a, 11b) hintergreift.
7. Anordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Halteklammer (22a) mit ihrem den zweiten Abschnitt
(27) aufweisenden weiteren Bereich das Profil (12a) des
Tragrahmens (11a) an einer der Mitte dieses Tragrahmens
zugewendeten Tragrahmeninnenseite mit dem zweiten
Abschnitt (27) sowie bevorzugt mit einen sich an den
zweiten Abschnitt anschließenden dritten Abschnitt (26)
umgreift.
8. Anordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Halteklammer (22a) einen vierten Abschnitt (24)
aufweist, an dessen einer Seite sich der dritte Abschnitt
(26) und an dessen anderer Seite sich der erste Abschnitt
(28) anschließen.
9. Anordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
der vierte Abschnitt (24) im wesentlichen parallel zu
einer der Gebäudefläche abgewendeten Fläche (16) des
Tragrahmens (11a) liegt.
10. Anordnung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halteklammer (22b) in ihrem den
zweiten Abschnitt (44) aufweisenden weiteren Bereich im
wesentlichen hakenförmig ausgebildet ist, und zwar
vorzugsweise mit einer Einrastfläche am zweiten Abschnitt
und einer dieser gegenüberliegenden Abstützfläche (45).
11. Anordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die Abstützfläche (45) vom Übergangsbereich eines sich an
den zweiten Abschnitt (44) anschließenden dritten
Abschnitts (43) und eines vierten Abschnitts (42)
gebildet ist, der zwischen dem ersten Abschnitt (39) und
dem dritten Abschnitt (43) vorgesehen ist.
12. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halteklammer (22a, 22b) von einer
Länge eines Profils gebildet ist.
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