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DE2758092C2 - Öffnungsvorrichtung für eine Verpackung aus flexiblem Material - Google Patents

Öffnungsvorrichtung für eine Verpackung aus flexiblem Material

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DE2758092C2
DE2758092C2 DE2758092A DE2758092A DE2758092C2 DE 2758092 C2 DE2758092 C2 DE 2758092C2 DE 2758092 A DE2758092 A DE 2758092A DE 2758092 A DE2758092 A DE 2758092A DE 2758092 C2 DE2758092 C2 DE 2758092C2
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    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/02Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body
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    • B65D5/064Rectangular containers having a body with gusset-flaps folded outwardly or adhered to the side or the top of the container
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Description

Die Erfindung geht aus von einer bekannten Öffnungsvorrichtung für eine aus flexiblem Material hergestellte Packung, insbesondere für Flüssigkeiten, mit einer Gießöffnung in ihrer oberen Endwand nahe einer Randlinie und mit einem etwa U-förmigen Schlitz in einer neben der Randlinie angeordneten Seitenwand zur Bildung einer von der Randlinie vorstehenden Gießkante, die nach oben aufklappbar ist, wobei Gießöffnung und Schlitz außen mit einem aufreißbaren Deckstreifen versehen sind, und die freien Enden des U-förmigen Schlitzes ein Stück weit in die obere Endwand hinreichend angeordnet sind.
Die Erfindung wird anhand einer Packung beschrieben, die für flüssige Lebensmittel, d. h. Molkereiprodukte, wie Milch, Sahne, oder auch Obstsäfte und dergleichen zum einmaligen Gebrauch verwendet wird. Die Packungen sind aus bahnenförmigem Schichtstoff hergestellt, der gewöhnlich eine Grundschicht aus Papier oder Schaumstoff hat, die zu beiden Seiten eine homogene Schicht aus thermoplastischem Material aufweist. Die Packungen werden durch Faltung des bahnenförmigen Schichtstoffes geformt und durch Erwärmung und Zusammenpressen der Kanienzonen des gefalteten Packungsschichtstoffes abgedichtet, wodurch flüssigkeitsdichte und verhältnismäßig stabile Packungen Zustandekommen, z, B, in der Form eines Quaders,
Die öffnungsvorrichtung der eingangs erwähnten Art ist bekannt aus der DE-AS 15 36 319, Bei dieser quaderförmigen Flüssigkeitspaekung Hegt der U-förmige Schlitz jedoch ausschließlich in der oberen Endwand und in der Randlinie, Hierdurch ist erreicht, daß sich die
ίο Fläche innerhalb des U-förmigen Schlitzes beim Öffnen gegebenenfalls etwas hochstellt, so daß der Schlitz in der Randlinie um 1 oder 2 mm auseinanderklafft, um hierdurch eine Gießkante zu schaffen. Bei Flüssigkeiten mit niedriger Viskosität, wie z. B. Milch, reicht die Breite des in der Randlinie liegenden Schlitzes jedoch nicht ■■.us, so daß es häufig vorkommt, daß die aus der oberen Gießöffnung über die Gießkante hinweglaufende Flüssigkeit nicht an der Gießkante abreißt, wie es erwünscht ist, sondern unter Bildung einer Strömungsbrücke über den zu kleinen Schlitz in der Randlinie auf die vordere Seitenwand strömt und an dieser wenigstens teilweise herunterrinnt Außerdem ist das Hochklappen der zungenartigen Gießkante bei der bekannten öffnungsvorrichtung nicht mit Sicherheit gewährleistet Mit Nachteil ist ferner der aufreißbare Deckstreifen so aufgeschweißt daß beim Abreißen eine Beschädigung der Gießkante auftritt
Es ist auch beisdts vorgeschlagen worden, eine öffnungsvorrichtung dadurch einfacher herzustellen, daß die an die erwähnte Randlinie grenzende Seitenwand einen die Wand durchbrechenden Schlitz aufweist, wobei der zwischen der Randlinie und dem Schlitz befindliche Materialbereich zwecks Bildung einer in gleicher Fläche mit der oberen Wand der Packung liegenden und von der Randlinie abstehenden Gießkante vorgesehen ist In vielen Fällen hat das Packungsmaterial eine ausreichende Flexibilität, so daß die Gießkante, weiche von dem Schlitz gebildet wird, nach außen in Richtung in diejenige Ebene herausklappt die mit der oberen Endwand der Packuc3 zusammenfällt.
Bei der öffnungsvorrichtung nach dem älteren Vorschlag war vernachlässigt worden, daß die flächige Aufsiegelung des äußeren Deckstreifens auf den Bereich der oberen Endwand um die Gießöffnung herum einschließlich der Gießkante beim Öffnen, d. h. Abreißen des Deckstreifens den Nachteil mit sich bringt, daß die obere Kunststoffbeschichtung zerstört wird. Deshalb wird zwar die Flüssigkeitspackung nicht undicht, denn auf der Innenseite bleibt die Kunststoffbeschichtung unzerstört. Im Bereich der Gießkante verbleiben aber nach nur teilweisem Entleeren des Füllgutes Flüssigkeitsreste liegen, die nach und nach in die jetzt nicht mehr flüssigkeitsundurchlässige obere Endwand eindringen und diese aufweichen können.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, die bekannte Öffnungsvorrichtung dahingehend zu verbessern, daß die Gießkante beim öffnen hochgeklappt und dabei nicht beschädigt wird, wobei außerdem eine bessere Gießwirkung erreichbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der äußere Deckstreifen neben dem Schlitz an wenigstens einer Schweißstelle mit der Gießkante verbunden ist, im übrigen Gießkantenbereich aber schweißfrei ist und daß die Gießöffnung und der Schlitz auf der Innenseite der Packung mit einer aufgesiegelten Kunststoffabdichtung versehen sind. Zwar sind in dem Verpackungsmaterial, insbesondere dem Trägermaterial aus Karton, innere Spannungen beim Umfalten um
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90°, nämlich an der Randlinie, vorgegeben, so daß nach dem Hochreißen des äußeren Deckstreifens die Gießkante dfts Bestreben hat, ebenfalls hochzuklappen, dieses Herausklappen der Gießkante wird aber durch die Verbindung zwischen Deckstreifen und Gießkante an wenigstens einer Schweißstelle erheblich verbessert Da die Gießkante ferner nicht auf ihrer gesamten Fläche mit dem äußeren Deckstreifen verschweißt ist kann etwaiges, nach nur teilweisem Entleeren haften bleibendes Füllgut nicht mehr in das Trägermaterial ι« eindringen und dieses aufweichen.
Im Gegensatz zu der bekannten Packung ist der U-förmige Schlitz erfindungsgemäß nicht in der oberen Endwand sondern überwiegend neben der Randlinie in der vorderen Seitenwand angeordnet wobei die freien Schenkel des U-förmigen Schlitzes, von der Seitenwand kommend, über die Randlirue (zwischen der Seitenwand und der oberen Endwand) hinaus, und zwar in die Endwand ein Stück weit hineinreichen. Durch die Anordnung des U-förmigen Schlitzes in der Hauptsache in der vorderen Seitenwand ist dafür gesorgt daß die Gießkante nach dem Abreißen des äußeren Deckstreifens aus der Seitenwand heraus und in die Rbene der oberen Endwand vorklappen kann. Hierdurch liegt das äußerste vordere freie Ende der Gießkante über die Randlinie hinausragend, so daß der oben beschriebene bekannte, mit Nachteil meist zu schmale Schlitz beim öffnen mit Sicherheit so groß geworden ist daß der Gießstrahl der auszugießenden Flüssigkeit ausnahmslos an der Gießkante abreißt und nicht mehr an der vorderen Seitenwand in unerwünschter Weise herunterläuft.
Die erwähnten freien Schenkel des U-förmigen Schlitzes ragen bevorzugt etwa 40 bis 90% und in besonders zweckmäßiger Weise 60 bis 80% der Länge si der U-Schenkel in die obere Endwand hinein. Dadurch ist der die Schenkel des U verbindende Steg des Schlitzes, der parallel zur Randlinie verläuft, sehr dicht neben dieser angeordnet Dadurch erreicht man ein leichtes Vorklappen der Gießkante in die Ebene der oberen Endwand. Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen ist bei einfacher Herstellung einer Packung mit der erfindungsgemäßen öffnungsvorrichtung eine einwandfreie Öffnungs- und Gießfunktion gewährleistet, weil sich der Ausgießstrahl des Füllgutes über der scharfen Kante der Schnittlinie vom Packungsmaterial ablösen kann. Um auch bei nicht ausreichend elastischen Trägermaterialien ein Herausklappen der Gießkante, d. h. des Bereiches innerhalb des U-förmigen Schnittes, in die Ebene der oberen Endwand hinein sicherzustellen, in hat man den äußeren Deckstreifen an wenigstens einer kleinen Heftstelle mit der Gießkante verschweißt. Reißt man nun den Deckstreifen hoch, so wird auch die Gießkante, d. h. der Bereich in dem U-förmigen Schlitz, während und bis zfm Ablösen der Schweißstelle v> hochgezogen, so daß hiermit das Vorklappen der Gießkante in die Ebe'ie der oberen Endwand unterstützt wird.
In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung ist der äußere Deckstreifen mit seinem der Gießkante to gegenüberliegenden Ende in einer etwa in der Mitte der oberen Endwand befindlichen Siegelnaht verschweißt. Diese Maßnahme läßt sich besonders dort zweckmäßig mit Vorteil anwenden, wo man eine Packung hat, bei der auf der oberen Endwand etwa im Mittenbereich eine Siegelnaht parallel zur Randlinie verläuft. Es ist dann möglich, ein Ende, n?mlich das der Mitte in der oberen Endwand zugeordnete Ende des Deckstreifens, zwischen zwei Lagen Packungsmaterial einzuschweißen. Dies erfolgt vorzugsweise nicht über die gesamte Tiefe dieser Siegelnaht, sondern mit Vorteil nur im Bereich eines Drittels ihrer Breite oder alternativ außerhalb der Siegelnaht selber unter Vorsehen einer eigenen, separaten Siegelnaht im Bereich des Verbindungsstreifens, denn gewöhnlich befindet sich in dem erheblich breiteren Verbindungsstreifen, bei einigen Ausführungsformen z. B. 8 mm, eine schmalere Siegelnaht von z. B. nur 2 mm Breite, Beim Anordnen einer separaten Siegelnaht im Verbindungsstreifen neben der zur Abdichtung der Packung vorgesehenen Siegelnaht verbessert man die Dichtigkeitsbedingungen, die Par die Dichtigkeit verantwortliche Siegelnaht verbleibt dann ungestört mit anderen Worten sind für deren Herstellung keine Verdickungen durch das Befestigen des Deckstreifens gegeben. Verdickungen bergen bekanntlich stets Undichtigkeitsrisiken in sich.
Es ist ferner von Vorteil, wenn der auf der Innenseite aufgesiegelte Abdichtstreifen aus Kunststoff an den Seiten reshts und links von dem der Gießkante zu gerichteten Ende der Gießöffnung ^jwie rund um den U-förmigen Schlitz herum schweiBf.eie Bereiche aufweist. Der U-förmige Schlitz selbst muß zwar aus Dichtigkeitsgründen nach innen abgedichtet sein und ist deshalb mit dem Abdichtstreifen aus Kunststoff belegt Es genügt jedoch, diesen Streifen im Abstand um den Schlitz herum zu verschweißen, und es ist nicht zweckmäßig, die Schweißzonen direkt über den Schlitz zu erstrecken, weil anderenfalls Abdichtungsprobleme entstehen und außerdem die Ausbildung der Gießkante nicht vergleichbar gut erfolgt
Weiterhin ist es in Ausgestaltung der Erfindung besonders vorteilhaft wenn der äußere Deckstreifen auf der neben der Randlinie angeordneten Seitenwand und/oder auf einem an die Randlinie anschließenden Dreiecklappen an wenigstens einer Schweißsteile aufgesiegelt ist Der hochreißbare Deckstreifen haftet dann bei der gefüllten und abgedichteten Packung einwandfrei im Bereich der Gießöffnung an und überdeckt die Gießkante, ohne daß sogleich der gesamte Bereich unter dem äußeren Deckstreifen mit letzterem verschweißt ist. Der genannte Bereich verbleibt dann nach dem Hochreißen des Deckstreifens in seiner Oberfläche unzerstört
Die gesetzlichen Bestimmungen fordern in einigen Ländern, daß Einwegartikel lediglich einstückig sind. Durch die Erfindung mit dem in der Siegelnaht in der oberen Endwand befestigten äußeren Deckstreifen wird diese Bestimmung bei voller Funktionsweise erfüllt. Der Deckstreifen kann zwar unter Freilegen der Gießkante und öffnen der Gießöffnung hochgerissen, in diesem Falle nicht aber abgerissen werden, weil er dann an der Packung hängenbleibt. Nach dem Entleeren der Packung wird somit ein einziges Teil, nämlich die geleerte Packung und der an dieser haftende Deckstreifen, fortgeworfen.
Es ist zweckmäßig, den äußeren Deckstreifen aus einem dicken Aluminium oder einer anderen Metallfolie herzustellen. Nach dem Öffnen und ggf. nur teilweisen Entleeren der Flüssigkeitspackung kann der Deckstreifen dann wieder nach unten und vorn über die Gießkante heruntergefaltet werden. Unter Verbesserung der Hygienebedingungen deckt er nicht nur die Gießkante ab, sondern läßt sich infolge seiner metallischen Eigenschaften um die Gießkante herum verbiegen, so daß er eine Art wiederverschließbare Ausgießtülle bildet.
Die Öffnungsvorrichtung gemäß der Erfindung kann man bei den verschiedensten Packungen, insbesondere Flüssigkeitspackungen, anbringen, sei es, daß diese Packungen oben eine Quersiegelnaht oder die letztere in Verbindung mit einer senkrecht dazu verlaufenden Siegelnaht oder in der oberen Endwand überhaupt keine Siegelnaht hat. Die Gießöffnung wird vorzugsweise ebenso durch Stanzen wie der U-förmige Schlitz im bahnförmigen Zustand des Verpackungsmaterials vor der Faltung und Aufstellung der Packung fertiggestellt. Die Aufsiegelung des Abdichtstreifens von der Innenseite her erfolgt in zweckmäßiger Weise nach dem Ausstanzen; desgleichen das Anheften und Aufsiegeln des äußeren Deckstreifens.
Die Erfindung wird in der folgenden Beschreibung im 1 -, Zusammenhang mit den Zeichnungen, anhand bevorzugter <\usführungsformen erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Flüssigkeitspackung mit einer neuen Öffnungsvorrichtung,
H 1 g. 2 einen Teil der Packung mit der neuen .."> öffnungsvorrichtung in vergrößertem Maßstab und teilweise im Schnitt,
Fig. 3 ein abgeschnittenes Teil der Bahn zur Herstellung der Packung im Bereich der öffnungsvorrichtung an der Randlinie vor dem Aufsiegeln von _'5 Abdichtstreifen und äußerem Deckstreifen,
Fig. 4 die gleiche Ansicht wie Fig. 3, jedoch nach dem Aufsiegeln des inneren Abdichtstreifens und
F i g. 5 die gleiche Ansicht wie die F i g. 3 und 4, jedoch von der Außenseite her gesehen nach dem Aufsiegeln des äußeren Deckstreifens.
Die in F i g. 1 dargestellte Packung hat die bekannte, parallelepipedische Form und ist aus einem Schichtstoff hergestellt, der eine zentrale Grundschicht aus Papier oder Pappe hat. die zu beiden Seiten mit homogenem. thermoplastischem Material beschichtet ist. Der Verpackungsschichtstoff kann auch Schichten aus anderem Material aufweisen, beispielsweise Material mit guten Gasbarriereeigenschaften, wie Aluminiumfolie und dergleichen.
Die dargestellte Packung weist eine obere Endwand 1. eine schmale Seitenwand 2 und eine breite Seitenwand 3 auf. wobei die obere Endwand 1 und die schmale Seitenwand 2 durch die Randlinie 9 getrennt sind: bzw. die Randlinie 9 trennt einen doppelt gelegten Dreiecklappen 5 von der oberen Endwand 1. Eine Verschiußnaht 4 mit einer nicht gezeigten Quersiegelnaht erstreckt sich längs von der Spitze des einen, in Fig.! sichtbaren Dreiecklappens 5. über die obere Endwaid 1 hinweg bis in die Spitze des anderen, auf die in andere schmale Seitenwand heruntergeklappten, flicht gezeigten Dreiecklappens.
Die Öffnungsvorrichtung ist gemäß Fig. 1 in geöffnetem Zustand dargestellt, und es geht deutlich daraus hervor, daß sie eine im wesentlichen ovale Gießöffnung 6. einen aufreißbaren, äußeren Deckstreifen 7 und eine Gießkanne 8 aufweist, die von einem allgemein mit 10 bezeichneten U-förmigen Schlitz begrenzt ist. Der die beiden Schenkel 11 des U verbindende Steg läuft parallel zur Randlinia 9 und dicht neben dieser. In dem in Fig. 1 gezeigten geöffneten Zustand ist die Gießkante in die Ebene der oberen Endwand 1 hochgeklappt.
In F\e. 2 ·.- ,rd ein Teil der Packung gemäß Fig. 1. gerauer ein Teil der oberen Endwand 1, ein Teil der schmalen Seitenwand 2 und die Handlinie 9 gezeigt. Man erkennt wieder die Gießöffnung 6, deren vorderes Ende nahe an der Randlinie 9 liegt (gewöhnlich im Abstand von 5—10 mm). Die Gießöffnung 6 ist in der dargestellten Ausführungsform oval oder tropfenartig geformt und so angebracht, daß ihre längere Symmetrieachse winkelrecht zur Randlinie 9 liegt. Hierdurch wird das Ausgießen des Füllgutes durch die Gießöffnung 6 wesentlich erleichtert, da das Füllgut, wenn die Packung beim Ausgießen schräggehalten wird, durch den Teil der Gießöffnung 6 herausströmen kann, welcher der Randlinie 9 am nächsten liegt, wobei gleichzeitig Luft durch den gegenüberliegenden Teil der Gießöffnung 6 in die Packung einströmen kann. Wenn sich die öffnungsvorrichtung in der in F i g. 2 gezeigten, nicht geöffneten I.'ge befindet, ist die Gießöffnung 6 von außen mit dem hochreißbaren äußeren Deckstreifen 7 abgedeckt. Er ist so auf der oberen Endwand 1 angebracht, daß er die Gießöffnung 6 vollständig bedeckt, über die Randlinie 9 und längs der Seitenwand 2 herunterreicht, wo er in gewissem Abstand unter der Randlinie 9 in einem freien Endteil 34 endet, der von der
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Zuglasche dient, wenn die Packung geöffnet werden soll. Der Deckstreifen 7 ist teils an der oberen Endwand 1 im Bereich 12 in der mittleren Verbindungsnaht 30, aber außerhalb deren Siegelnaht 31 verbunden. Ferner erkennt man die strichpunktierte Linie 32, innerhalb deren, die Gießöffnung 6 umfassend, der Deckstreifen 7 ebenfalls aufgesiegelt ist. Im Bereich dieser Gießöffnung 6 ist er mithin auf dem inneren Abdichtstreifen 12 fest versiege.?. Schließlich ist der Deckstreifen 7 auch noch auf den Heftstellen 33 außen auf der Gießkante 8 und auf den Heftstreifen 13 außen auf der einen Seite des Dreiecklappens 5 au'fgesiegelt.
Man erkennt wiederum den b-förmigen Schlitz 10. dessen einer kurzer Schenkel 11 gestrichelt ebenfalls erkennbar ist.
Den iniicien AbdiCiiisireifcM Ί2 kann man in dieser perspektivischen, abgeschnittenen Darstellung ebenfalls erkennen, seine Siegelbereiche sind jedoch besser aus den nachfolgenden Figuren ersichtlich.
Fig. 3 zeigt abgebrochen die Draufsicht auf einen Teil der beschichteten Trägermaterialhahn etwa im Bereich der Darstellung der Fig. 2. nämlich mit der Gießöffnung 6. dem Schlitz 10 und der Randlinie 9. Zur Herstellung der Öffnungsvorrichtung wird die auf beiden Seiten mit einem thermoplastischen Kunststoff beschichtete Trägermaterialbahn so gestanzt, daß der Schnitt 10 mit den beiden Schenkeln 11 und die lochartige Öffnung 6 entstehen.
Blickt man danach auf die Innenseite der Packungsbahn im Bereich der Randlinie 9, wie in Fig. 3 dargestellt ist, dann sieht man etwa die Darstellung der Fig.4 mit dem auf die Innenseite aufgesiegelten Abdichtstreifen 12. Die strichpunktierten Linien grenzen einen schraffierten Bereich 15 ein, welcher den Siegelbereich zwischen der inneren Kunststoffbeschichtung der Trägermaterialbahn und dem Abdichtstreifen 12 darstellt. Man erkennt, daß an den Seiten rechts und links von dem der späteren Gießkante 8 bzw. dem Schlitz 10 zu gerichteten Ende 35 der Gießöffnung 6 zwei schweißfreie Bereiche 36 und 37 vorgesehen sind. Ein weiterer schweißfreier Bereich 38 wird rund um die U-förmige Schnittlinie 10 gebildet
In Gedanken wird nun die Packungsmaterialbahn herumgedreht, so daß der Abdichtstreifen 12 auf die Unterseite zu liegen kommt und man von oben auf die Außenseite der Materialbahn bzw. die später zu bildende Packung blickt. Man sieht dann wieder in F i g. 5 einen abgebrochenen Ausschnitt mit der
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Randlinie 9, dem U-förmigen Schlitz 10 und der von Gießöffnung 6 auch mit dem inneren Dichtstreifen 12
innen durch den Abdichtstreifen 12 abgedeckten verschweißt. Der Deckstreifen ist außer diesem Bereich
Gießöffnung 6. Das dargestellte Rechteck 7 ist der 39 nur noch an den Heftstellen 33 im Bereich der
äußere Deckstreifen. Er ist im Bereich 39, der von der Gießkante 8 und an der Schweißstelle 13 mit der
strichpunktierten Linie 40 eingerahmten Schraffur, ι Oberseite der Packung verschweißt. Die übrigen
verschweißt, damit also innerhalb der Kontur der Bereiche bleiben schweißfrei.
Hierzu 4 Blatt Zeichnungen

Claims (1)

  1. Patentansprüche;
    t, öffnungsvorrichtung für eine aus flexiblem Material hergestellte Packung, insbesondere für Flüssigkeiten, mit einer Gießöffnung in ihrer oberen Endwand nahe einer Randlinie und mit einem etwa U-förmigen Schlitz in einer neben der Randlinie angeordneten Seitenwand zur Bildung einer von der Randlinie vorstehenden Gießkante, die nach oben aufklappbar ist, wobei Gießöffnung und Schlitz außen mit einem aufreißbaren Deckstreifen versehen sind und die freien Enden des U-förmigen Schlitzes ein Stück weit in die obere Endwand hineinreichend angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß der äußere Deckstreifen (7) neben dem Schlitz (10, 11) an wenigstens einer Schweißstelle (33) mit der Gießkante (8) verbunden ist, im übrigen Gießkantenbereich aber schweißfrei ist und daß die Gießöffnung (6) und der Schlitz (10, 11) auf der Innenseite der Packung mit einer aufgesiegektn Kunststoffabdichtung (12) versehen sind.
    Z öffnungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der äußere Deckstreifen (7) mit seinem der Gießkante (8) gegenüberliegenden Ende in einer etwa in der Mitte der oberen Endwand (1) befindlichen Siegelnaht (30,31) verschweißt ist
    3. Öffnungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der auf der Innenseite aufgesiegelte Abdichtstreifen (12) aus Kunststoff an den Seiten rechts und links von dem der Gießkante (8) zu gerichteten Ende (35) der Gießöffnung (6) sowie rund um den U-förmigen Schlitz (10, 11) herum schwviißfreie Bereiche (i6,37,38) aufweist
    4. öffnungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeici. jet, daß der äußere Deckstreifen (7) auf der neben der Randlinie (9) angeordneten Seitenwand (2) und/oder auf einem an die Randlinie (9) anschließenden Dreiecklappen (5) an wenigstens einer Schweißstelle (13) aufgesiegelt ist.
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