-
Flüssigkeitsdichter Behälter aus Papier, Karton od. dgl.
-
Die Erfindung bezieht sich auf einen flüssigkeitsdichten Behälter
aus Papier, Karton od. dgl., dessen schlauchförmiger Behältermantel in einen dachförmigen
Faltverschluß ausläuft, dessen nach innen gefaltete Giebelflächen als Ausgießöffnung
benutzbar sind.
-
Bei derartigen vorzugsweise primatischen Behältern mit oberem und/oder
unterem > <-förmigen Faltverschluß, die in erster Linie zur Aufnahme von Massenverbrauchsgütern,
wie Milch od. dgl., bestimmt sind, ist die Art der Ausführung und Anordnung einer
Ausgieß- bzw. Entnahmeöffnung von großer Bedeutung. An die Ausgießöffnungen werden
hohe Anforderungen hinsichtlich einer einfachen leichten und störungsfreien Handhabung
bei der Fiillgutentnahme gestellt. Weiterhin ist es wünschenswert, daß bei Teilentnahme
des Behälterinhalts die Entnahme- bzw. Ausgießöffnung wieder derart verschlossen
werden kann, daß Staub und andere Verunreinigungen nicht in das Behälterinnere eindringen
können. Darüber hinaus müssen Vorkehrungen getroffen werden, die ein unbeabsichtigtes
Öffnen der Ausgießöffnung vermeiden. Da eine in einer Behälterwand durch Einschneiden,
Rillen oder Ritzen vorbereitete Entnahmeöffnung in jedem Falle eine Schwächung der
Behälterwandung darstellt, ist die Gefahr der unbeabsichtigten Öffnung bzw. des
Undichtwerdens durch den Flüssigkeitsdruck von innen oder durch äußere mechanische
Einflüsse beim T ransport und bei der Lagerung der Behälter besonders groß.
-
Es sind flüssigkeitsdichte Behälter mit einem oberen ><-förmigen
Faltverschluß bekannt, bei denen die Ausgießöffnung in einer der außenliegenden
Dachflächen des Faltverschlusses angeordnet ist. Durch diese frei liegende Anordnung
ergibt sich die vorstehend erwähnte Gefahr der unbeabsichtigten Öffnung bzw. des
Undichtwerdens der Ausgießöffnung. Weiter sind Behälter bekannt, bei denen die Ausgießöffnung
im oberen Bereich einer der Behälterseitenwände angeordnet ist. Abgesehen davon,
daß bei einer derartigen Anordnung nicht nur bei ihr die Möglichkeit des Füllgutverlustes
durch Undichtwerden besteht, ergibt sich auch eine Begrenzung der Füllgutmenge,
da der Füllgutspiegel unterhalb des Öffnungsquerschnittes der Ausgießöffnung liegen
muß.
-
Ferner sind Behälter mit dachförmigen Faltverschlüssen bekanntgeworden,
bei denen die Ausgießöffnungen durch entsprechend vorbereitete Teile des Behälterverschlusses
selbst gebildet werden. Bei diesen Behältern ist eine der beiden Giebelflächen derart
vorbereitet, daß durch Herausklappen ent-
sprechender Verschlußteile eine Ausgießtülle
aus der Giebelfläche und aus den angrenzenden Seitenflächen gebildet wird. Hierbei
müssen zunächst die durch Klebung innenseitig miteinander verbundenen oberen Ränder
des Verschlusses voneinander gelöst werden, um anschließend die an der Giebelfläche
angrenzenden Seitenteile, die innenseitig mit den schrägen Teilen des Verschlusses
verbunden sind, lösen zu können. Naturgemäß ergeben sich dabei keine sauberen, die
Entnahmeöffnung begrenzenden Kanten, so daß von einer vollkommen hygienischen Entnahme
des Füllgutes, das ist insbesondere bei der Verpackung von Milch von großer Bedeutung,
nicht gesprochen werden kann.
-
Die Aufgabe der Erfindung liegt nun in der Schaffung einer verbesserten
Ausführung und Anordnung der Ausgießöffnung eines Behälters mit > <-förmigem
Faltverschluß. Zu diesem Zweck wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, die Ausgießöffnung
in einer der nach innen gefalteten Giebelflächen durch Ausstanzen vorzubereiten
und durch ein nach außen von der Giebelfläche ablösbares und dabei den vollen Ausströmquerschnitt
freilegendes Deckblatt zu verschließen. Diese Anordnung hat den wesentlichen Vorteil,
daß die gegen Stoß und Druck empfindliche Ausgießöffnung an einer geschützten Stelle
des Behälters angebracht ist und durch die übergreifenden Teile der außenliegenden
Dachflächen des Faltverschlusses schützend abgedeckt wird.
-
Die im Bereich einer der Giebelflächen vorbereitete Ausgießöffnung
ragt teilweise in die angrenzende Behälterseitenwand hinein, wobei die Anordnung
so getroffen ist, daß die Ausgießöffnung lediglich mit ihrem unteren Rand in den
Bereich der Behälterseitenwand hineinragt, während sich der Hauptteil der Ausgießöffnung
im Bereich der eingefalteten Giebelfläche befindet. Die vorerwähnte anordnungstechnische
Besonderheit hat den Vorteil, daß sich beim Ausgießen des Behälterinhaltes ein glatter
wirbelfreier Ausgießstrahl bildet, womit die
Voraussetzung geschaffen
ist, daß sowohl bei Beginn als auch am Ende des Ausgießvorganges die angrenzende
Behälterseitenwand nicht durch Leckflüssigkeit benetzt wird.
-
Das die Ausgießöffnung verschließende Deckblatt ist so bemessen,
daß es sich über die untere Begrenzungskante der Giebelfläche hinaus erstreckt und
dabei die durch die Giebelfläche und die angrenzende Behälterseitenwand bestimmte
Kante umfaßt.
-
Eine derartige Bemessung des Deckblattes hat den Vorteil, daß es sich
beim Freilegen und Öffnen der Aufreißöffnung leicht und sicher erfassen läßt, und
außerdem wird durch die Abdeckung des oberen Bereiches dieser Behälterseitenwand
die Gewähr dafür gegeben, daß die Randbereiche des Öffnungsquerschnittes der Ausgießöffnung,
die beim Ausgießen mit der Flüssigkeit in Berührung kommen, gegen Verschmutzung
gesichert werden. Aus dem gleichen Grund ist auch die Breite des Abdeckblattes so
bemessen, daß es sich im wesentlichen über die gesamte Breitenausdehnung der Giebelfläche
erstreckt.
-
Eine weitere vorteilhafte Maßnahme ist darin zu erblicken, daß der
obere Rand des Deckblattes ganzflächig mit der Giebelfläche verklebt bzw. versiegelt
ist, während der untere Rand und die angrenzenden Teile der Seitenränder des Deckblattes
nicht bzw. nur leicht lösbar mit der Giebelfläche verbunden sind. Diese Art der
Befestigung erleichtert das Erfassen und Ablösen des Deckblattes beim Freilegen
der Ausgießöffnung, wobei der Umstand, daß der obere Rand des Deckblattes in seiner
ganzen Breitenausdehnung mit der Giebelfläche verklebt ist, bewirkt, daß dem Öfflungsvorgang
in diesem Bereich ein größerer Widerstand entgegengesetzt wird und ein völliges
Ablösen des Deckblattes von der Giebelfläche vermieden wird.
-
Um das Freilegen der durch die Dachflächen schützend abgedeckte,
die Aufreißöffnung enthaltende Giebelfläche zu erleichtern, sind im Bereich der
mit der Ausgießöffnung versehenen Giebelfläche die oberen Ränder der Innenlagen
des Faltverschlusses leicht lösbar miteinander verbunden, während die übrigen Ränder
des Faltverschlusses fest miteinander verklebt bzw. versiegelt sind.
-
Der Gegenstand der Erfindung wird im folgenden an Hand des in der
Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles beschrieben.
-
Fig. 1 zeigt den noch offenen schlauchförmigen Behältermantel mit
der im Bereich einer Giebelfläche des Faltverschlusses vorbereiteten Ausgießöffnung;
Fig. 2 zeigt den gefüllten und geschlossenen Behälter; F i g. 3 zeigt in vergrößertem
Maßstab den Schnitt durch die mit der Ausgießöffnung versehenen Giebelfläche der
Verschlußfaltung; F i g. 4 bis 7 veranschaulichen den Behälterverschluß in verschiedenen
Phasen des Öffnungsvorganges; F i g. 8 zeigt in vergrößertem Maßstab die Vorderansicht
der Giebelfläche mit der vorbereiteten Ausgießöffnung.
-
Die Herstellung eines flüssigkeitsdichten vorzugsweise prismatischen
Behälters geht von einem zunächst flachliegenden Zuschnitt aus, der einseitig oder
doppelseitig mit einer Kunststoffbeschichtung versehen ist, die nicht nur imprägnierend,
sondern
auch unter Einwirkung von Druck und Wärmc klebende Eigenschaften besitzt.
Ein derartiger Zuschnitt wird, nachdem er mit Rillinien zur späteren Bildung des
Faltverschlusses und mit einer vorbereiteten Entnahme- oder Ausgießöffnung versehen
worden ist, durch Längsnahtklebung zu einem offenen Behältermantel umgeformt, der
mit Fig. 1 dargestellt ist. Nach Bildung des unteren > <-förmigen Faltverschlusses,
der zweckmäßig zur Erzeugung einer Standfläche flachgelegt wird, ist der Behälter
füllbereit. Das obere noch offene Ende des Behältermantels wird dann nach Einbringung
des Füllgutes in bekannter Weise > <-förmig zusammengelegt und zur Erzielung
eines dichten Verschlusses unter Anwendung von Druck und Wärme versiegelt.
-
Fig. 2 zeigt einen derartig gefüllten und geschlossenen Behälter.
-
Wie weiterhin insbesondere die Fig. 1 bis 8 erkennen lassen, ist
im Bereich einer der nach innen gefalteten Giebelflächen 1 des > <-förmigen
Faltverschlosses eine vorbereitete Ausgießöffnung 2 vorgesehen, deren Ausführung
mit F i g. 3 veranschaulicht wird. Nachdem in der Giebelfläche 1 des Faltverschlusses
eine Ausgießöffnung 2 eingestanzt worden ist, wird diese Öffnung durch einen auf
der Innenseite der Giebelfläche aufgeklebten bzw. -gesiegelten Folienzuschnitt 3
wieder verschlossen. Auf der Außenseite der Giebelfläche wird ebenfalls ein Deckblatt
4 derart aufgeklebt bzw. aufgesiegelt, daß der innere Folienzuschnitt 3 und das
äußere Deckblatt 4 im Bereich der Ausgießöffnung 2 durch Klebung miteinander verbunden
sind. Der innere Folienzuschnitt 3 ist mit einer Schnittlinie 5 versehen. die die
Öffnungsklappe 6 begrenzt. Die durch die Schnittlinie 5 bestimmte Öffnung in dem
innenliegenden Folienzuschnitt 3 ist hinsichtlich ihrer Größe und Form so ausgeführt,
daß diese Öffnung kleiner ist als die in der Giebelfläche 1 eingestanzte Ausgießöffnung
2, wobei die Begrenzungslinien der hoffnung des inneren Folienzuschnittes 3 und
die Begrenzungslinien der in der Giebelfläche 1 eingestanzten Ausgießöffnung 2 im
wesentlichen abstandsgleich zueinander verlaufen.
-
Die Form und Abmessung der Ausgießöffnung 2 ist, wie insbesondere
Fig. 1 und 6 erkennen lassen, so festgelegt, daß sie mit ihrem unteren Rand in die
der Giebelfläche 1 sich anschließende Seitenwand 7 des Behälters hineinragt. Weiterhin
ist die Länge des sich im wesentlichen über die gesamte Breite der Giebelfläche
1 erstreckenden Deckblattes 4 so gewählt, daß es sich über die untere Begrenzungskante
der Giebelflächel hinaus erstreckt und dabei den oberen Bereich der Behälterseitenwand
7 abdeckt.
-
Aus Fig. 1 geht weiterhin hervor, daß der obere Rand des Deckblattes
4 ganzflächig mit der Giebelfläche 1 verklebt bzw. versiegelt ist, während der untere
Rand und die angrenzenden Teile der Seitenränder des Deckblattes 4 nur lose auf
der Giebelfläche 1 aufliegen bzw. durch Anheften nur leicht lösbar mit der Giebelfläche
1 verbunden sind. Um die Einleitung des Öffnungsvorganges zu erleichtern, d. h.
um ohne großen Widerstand die die Giebelfläche 1 schützend abdeckenden Dachflächen
8 des Faltverschlusses abheben zu können, sind die oberen Ränder 9 der Innenlagen
des Faltverschlusses leicht lösbar miteinander verbunden, während die übrigen Ränder
des Faltverschlusses fest miteinander verklebt bzw. versiegelt sind.
-
Die einzelnen Phasen des Öffnungsvorganges werden mit den F i g.
4 bis 7 veranschaulicht. Durch Unterfassen der die Giebelfläche 1 und damit die
Ausgießöffnung 2 übe-rdeckenden Teile der Dachflächen 8 des Faltverschlusses lösen
sich, wie F i g. 4 zeigt, unter Überwindung eines nur geringen Widerstandes die
oberen Ränder 9 der Innenlagen des Faltverschlusses voneinander. Dabei werden diese
Teile der Dachflächen 8 abgewinkelt und in die mit Fig.5 veranschaulichte Lage gebracht,
in der sie eine gemeinsame ebene Fläche bilden, auf der das Deckblatt 4 im wesentlichen
ebenflächig aufliegt.
-
Nunmehr läßt sich das Deckblatt 4 durch Erfassen seines unteren Randes
anheben und von der Giebelfläche 1 so weit ablösen, bis der volle Ausströmquerschnitt
der Ausgießöffnung 2 frei liegt. Bei Teilentnahme des Behälterinhalts kann dann
die Ausgießöffnung in umgekehrter Arbeitsfolge wieder wirksam verschlossen werden.