CH631125A5 - Verpackungsbehaelter. - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen Verpackungsbehälter, der aus einem flachen Ausgangsmaterial durch Falten zu einem flüssigkeitsdichten oder hermetisch dichten Behälter herstellbar ist.
Ein bekannter Verpackungsbehälter ist aus einem äusseren Kartonmaterial und einem inneren Behälter hergestellt, wobei der innere Behälter aus einem geschlossenen Sack oder Einschlag aus flexibler Folie besteht, an dem eine Füll- und Entnahmeeinrichtung befestigt ist. Der innere Behälter und der äussere Karton sind so miteinander verbunden, dass die Aufrichtung des Kartons aus flach zusammengefaltetem Zustand automatisch den inneren Behälter aufrichtet. Nachteilig ist hierbei, dass ein innerer Behälter hergestellt werden muss, die Füll- und Entnahmeeinrichtung an ihm zu befestigen ist und die Verbindung des inneren Behälters an der Innenseite des Kartonmaterials erforderlich ist.
Gemäss der vorliegenden Erfindung wird ein Verpak-kungsbehälter aus einem flachen Ausgangsmaterial gemäss der Definition des Anspruchs 1 vorgeschlagen. Das flache Ausgangsmaterial kann auf einfache Weise mit einer minimalen Anzahl von Arbeitsgängen hergestellt werden und lässt sich auf übliche Weise zur Bildung eines Verpackungsbehälters aufrichten, indem zuerst der zentrale Teil zu einer Hülse gefaltet wird, anschliessend die einander gegenüberliegenden Längskanten verbunden werden und danach die Schliessklappen an jedem Ende des Zentralteiles zum Schliessen der Hülse geschlossen werden. Der Verpackungsbehälter kann dann durch die Füll- und Abgabeeinrichtung gefüllt werden, so dass der eingefüllte Inhalt die Membran von dem Zentralteil abhebt. Der den Inhalt einschliessende, aufgerichtete Behälter besteht dann aus Wänden, die zum Teil aus der flexiblen Membran und zum Teil aus dem Zentralteil gebildet sind. Indem die Membran zwischen den Dichtlinien mindestens 50% der Breite des Zentralteiles des äusseren Körpers bedeckt, ist gewährleistet, dass beim Füllen des Behälters die Membran in ihm zu einer Position bewegt werden kann, in der sie durch den Zentralteil des äusseren Körpers gestützt ist. Hierdurch werden die Kräfte, die durch die Membran und die dichtende Verbindung zwischen der Membran und dem äusseren Körper aufzunehmen sind, minimal gehalten, und das Volumen wird relativ zu den Gesamtabmessungen des Behälters maximal.
Es wird somit ein flaches Ausgangsmaterial vorgesehen, das einfach und billig mit minimalem Materialaufwand und überwiegend mittels herkömmlicher Verarbeitungsmaschinen hergestellt werden kann.
Die Wahl des Materials für den äusseren Körper und die Membran wird durch den in den Behälter einzufüllenden Inhalt bestimmt. Die flexible Membran besteht üblicherweise aus Kunststoff, der mit dem Material des äusseren Körpers durch Heisssiegeln bzw. Verschweissen verbunden werden kann. Es kann auch ein Kunststoff-Schichtmaterial oder eine durch Kunststoff bzw. einen Thermolack beschichtete Metallfolie verwendet werden. Der äussere Körper kann vorteilhaft ein feuchtigkeitswiderstandsfahiges Material, z.B. Kunststoff, imprägniertes Kartonmaterial, ein Laminat aus Kunststoff und Karton, aufweisen, so dass der Behälter für die Aufnahme von Flüssigkeiten geeignet ist.
Die Füll- und Abgabeeinrichtung kann durch irgendwelche übliche Mittel geschlossen werden, wie z. B. durch ein
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aufgeklebtes Folienstück oder einen wiederverschliessbaren Verschluss, der in der Öffnung des äusseren Körpers befestigt ist. Um die Füll- und Entleeröffnung kann ein Dichtrand vorgesehen sein, der die Schnittkante in dem äusseren Körper vor dem Behälterinhalt schützt, und/oder um Mittel für die Aufnahme einer Schliesseinrichtung vorzusehen.
Die Füll- und Abgabeeinrichtung ist vorzugsweise in einer der Schliessklappen angeordnet, so dass der Behälter an einem Ende gefüllt und geöffnet werden kann, das üblicherweise die Oberseite des Behälters bildet. Eine weitere Schliessklappe kann vorgesehen sein, die so gefaltet ist, dass sie die Öffnung überdeckt, wenn das flache Ausgangsmaterial aufgerichtet und der Behälter gefüllt wurde. Wird diese Klappe nach dem Füllen in ihrer Position gesichert, so ist der Behälter sicher gegen unbeabsichtigtes Öffnen.
Der Zentralteil kann quer zu den ersten Faltlinien, die die Klappenabschnitte mit dem Zentralteil verbinden, eine Anzahl von zweiten, zueinander parallelen Faltlinien aufweisen, die den Zentralteil in zahlreiche Streifen unterteilen. Die benachbarten Schliessklappenabschnitte, die durch die Membran bedeckt sind, können durch ein Paar von parallelen Faltlinien der Klappe, die zu den zweiten Faltlinien des Zentralteils ausgerichtet sind, in zentrale Schliessklappen unterteilt werden. Die zweiten Faltlinien unterteilen dabei den Zentralteil in drei Streifen. Seitliche Schliessklappen an jeder Seite der zentralen Klappe weisen eine diagonale Faltlinie auf, die die Schnittstelle zwischen den parallelen Faltlinien und den ersten vorgeformten Faltlinien verbinden.
Die flexible Membran kann entlang einer quer zu den ersten vorgeformten Faltlinien verlaufenden Querlinie mit dem äusseren Körper dicht, z.B. durch Heisssiegeln, verbunden sein, die sich dabei zwischen der Umfangssiegellinie erstreckt. Die Füll- und Abgabeöffnungen sind dabei in dem äusseren Körper auf jeder Seite der quer verlaufenden Siegellinie in dem Teil des äusseren Körpers angeordnet, der durch die Membran bedeckt ist. Auf diese Weise kann der Verpackungsbehälter mit zwei getrennten Innenbehältern versehen sein, deren Inhalt sich nicht mit demjenigen des anderen Behälters vermischen kann.
Wenn die Siegellinie in der Mitte der Membran vorgesehen wird, so haben die beiden inneren Behälter das gleiche Volumen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Aufsicht auf ein flaches Ausgangsmaterial, Fig. 2 eine perspektivische Darstellung eines Teils des flachen Ausgangsmaterials nach Fig. 1, das zum Teil zu einem Behälter aufgerichtet ist,
Fig. 3 eine geschnittene Darstellung eines aufgerichteten Behälters, wobei die Membran in Füllposition gezeigt ist,
Fig. 4 eine Aufsicht auf ein anderes Ausführungsbeispiel eines flachen Ausgangsmaterials,
Fig. 5 eine Schnittdarstellung eines aus dem Ausgangsmaterial nach Fig. 4 aufgerichteten Behälters, und
Fig. 6 ein Ausführungsbeispiel einer Schliesseinrichtung. Das flache Ausgangsmaterial nach Fig. 1 hat einen äusseren Körper 1 und eine flexible Membran 2, die schraffiert dargestellt ist. Der äussere Körper 1 besteht aus gefaltetem Kartonagenkarton, der einen extrudierten Überzug aus Polyäthylen aufweist. Der äussere Körper 1 ist durch erste vorgeformte Faltlinien 3 und 4 unterteilt, wobei sich zwischen den Faltlinien ein Zentralteil 5 befindet. Ausserdem begrenzen die Faltlinien Klappenabschnitte 6a und 6b. Der Zentralteil 5 ist durch zweite parallele Faltlinien 7, 8 und 9, die quer zu den ersten Faltlinien verlaufen, in Streifenbereiche 5a, 5b, 5c und 5d unterteilt, und eine Faltlinie 10 verbindet eine längs verlaufende Verbindungsklappe 11 mit dem Streifenbereich 5d. Die Klappenabschnitte 6a und 6b sind jeweils in eine äussere Schliessklappe 12a bzw. 12b und eine ununterbrochene Klappe 13 bzw. 14 unterteilt. Die Schliessklappen 12a und 12b sind mit dem Streifenbereich 5a und die Klappen 13 und 14 mit den Streifenbereichen 5b, 5c und 5d verbunden. Klappenfaltlinien 8a und 9a, die mit den zweiten Faltlinien 8 und 9 in gleicher Richtung laufen, erstrecken sich über die Klappen 13 und 14 und teilen sie ein in eine mittlere Schliessklappe 13a bzw. 14a und in Seitenschliess-klappen 15 an jeder Seite der mittleren Klappe. Jede seitliche Schliessklappe 15 ist durch diagonale Faltlinien 16 unterteilt, die zu dem Schnittpunkt der Faltlinien 8a und 9a mit den ersten Faltlinien 3 und 4 verlaufen.
Die mittlere Schliessklappe 13a hat eine Füll- und Abgabeöffnung 17 mit einem randabdichtenden Körper 18, der darin befestigt ist, um die Schnittkanten der Öffnung zu überdecken.
Die flexible Membran 2, die in der Fig. 1 schraffiert dargestellt ist, besteht aus einem flexiblen Kunststoffmaterial mit einem Polypropylen-Polyäthylen-Heisssiegellaminat und bedeckt drei Streifenbereiche 5b, 5c und 5d sowie die angrenzenden Schliessklappen 13 und 14 einschliesslich der Öffnung 17 der Klappe 13a. Die Membran ist mit dem äusseren Körper 1 über eine ununterbrochene Siegellinie 19 verbunden, die sich entlang des gesamten Membranumfangs erstreckt, so dass die Membran flüssigkeitsdicht mit dem äusseren Körper verbunden ist.
Die Aufrichtung des flachen Ausgangsmaterials zu einem Behälter erfolgt auf übliche Weise durch Aufrichten der Kartonteile. Das flache Ausgangsmaterial wird zuerst über die Faltlinien 9 und 7 aufgefaltet, wobei die Verbindungsklappe 11 an dem Streifenbereich 5a befestigt wird, um den zentralen Teil entlang seiner Längskante zu verbinden.
Das flache Ausgangsmaterial kann dann zu einer Hülse aufgerichtet werden, wobei die Enden geschlossen werden, wie in Fig. 2 gezeigt ist, indem die Seitenschliessklappen 15 nach innen gefaltet werden. Dabei faltet sich die diagonale Faltlinie 16 nach innen ein, wenn die mittleren Schliessklappen 13a und 14a nach unten gefaltet werden. Am Boden des Behälters kann dann die äussere Schliessklappe 12b übergefaltet und an der mittleren Klappe 14a befestigt werden, während am Kopf des Behälters die äussere Schliessklappe 12a unbefestigt gelassen wird, bis der Behälter gefüllt und die Öffnung 17 abgedichtet wird. Zur Vereinfachung der Darstellung ist in Fig. 2 ein Teil der Schliessklappe 12a nicht mit dargestellt.
Der in den Behälter eingefüllte Inhalt bewegt die flexible Membran von den im flachen Ausgangsmaterial bedeckten Streifenbereichen weg. Dabei bewegt sich die Membran von dem Streifenbereich 5c zu dem Streifenbereich 5a und wird auf die beiden Streifenbereiche 5b und 5d, an denen sie entsprechend der Darstellung in Fig. 3 befestigt ist, in sich zurückgefaltet.
Da die Membran nur entlang ihres äusseren Umfangs mit dem Schliessklappenabschnitt verbunden ist, kann sie sich am Boden des Behälters und wenn der Behälter vollständig gefüllt ist, auch am Kopf des Behälters, der inneren Form des äusseren Körpers anpassen, indem sie sich faltet, wie durch 20 in Fig. 3 angedeutet ist. Im gefüllten Zustand wird die Membran somit durch den äusseren Körper abgestützt.
Damit sich die flexible Membran zurückfalten und der inneren Form des äusseren Körpers anpassen kann, ist es erforderlich, dass die Membran in dem flachen Ausgangsmaterial zwischen den Siegel- bzw. Abdichtlinien mindestens 50% der Breite des zentralen Teiles des äusseren Körpers bedeckt. Dies gewährleistet, dass ausreichend Membranmaterial im zentralen Teil vorhanden ist. Abhängig jedoch von der Quer-
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schnittsgrösse des zentralen Teiles des Behälters und der Beziehung der Querschnittsgrösse zu der Länge des Behälters sowie der Schliessklappenausführung kann es wünschenswert sein, die durch die Membran überdeckte Breite auf über 50% zu erhöhen, so dass genügend Membranmaterial vorhanden ist, um sich den Enden des Behälters anzuformen. Beispielsweise bedeckt die Membran hierfür 65% der Breite zwischen den Siegellinien des zentralen Teiles in der Richtung der Breitenabmessung des zentralen Teiles.
Nach dem Füllen kann die Öffnung 17 des in den Zeichnungen dargestellten Behälters durch Aufkleben eines nicht dargestellten Folienstückes über die Öffnung verschlossen werden. Die Schliessklappe 12a wird danach nach unten gefaltet und über der Oberseite des Behälters befestigt. Die äussere Schliessklappe 12a kann auch so dimensioniert sein, dass sie nicht die Füll- und Abgabeeinrichtung überdeckt. Dies ermöglicht die Befestigung der Klappe in ihrer Position bereits vor dem Füllen des Behälters.
Der Behälter wurde beschrieben als aus Materialien bestehend, die einen flüssigkeitsdichten Behälter bilden. Für die Aufnahme sowohl von Flüssigkeiten als auch von trok-kenen Produkten oder um einem Gasdruck innerhalb des Behälters zu widerstehen, können auch andere Materialien, wie z.B. Kunststoffe, Karton, Metallfolien oder Kombinationen aus diesen Materialien, gewählt werden. Der Behälter kann auch luftdicht abgedichtet werden, falls dies erwünscht wird.
In den Ausführungsbeispielen nach den Fig. 1 bis 3 verhindert die Randabdichtung 18 den Durchtritt von Flüssigkeit über die Schnittkante der Öffnung 17 in dem äusseren Körper. Der Dichtrand 18 kann wahlweise auch so ausgeführt werden, dass sich ein Schraubverschluss einschrauben lässt, so dass auf einfache Weise der Behälter nach Verbrauch eines Teiles seines Inhaltes wiederverschliessen lässt. Bei einer solchen Ausführungsform wird die äussere Schliessklappe 12a der jeweiligen Schliesseinrichtung ange-passt, so dass sie über die Oberseite des Behälters faltbar ist und die Schliessklappe 13 in richtiger Position hält.
Fig. 4 zeigt ein flaches Ausgangsmaterial, das ähnlich ausgeführt ist wie dasjenige nach Fig. 1, so dass entsprechende Teile mit den gleichen Bezugszeichen versehen sind. Die flexible, schraffiert dargestellte Membran 22 ist entlang einer Siegellinie 19, wie nach Fig. 1, an einem äusseren Körper 21 befestigt, jedoch zusätzlich auch noch dicht entlang einer quer verlaufenden Siegellinie 23 dicht an dem äusseren Körper befestigt. Diese quer verlaufende Siegellinie 23 erstreckt sich über die Mitte des Streifenbereiches 5c innerhalb der
Siegellinie 19. Die mittlere Schliessklappe 24 in dem Klappenabschnitt 13 weist zwei Füll- und Abgabeöffnungen 17 auf.
Nach der Aufrichtung zur Bildung eines Behälters und nach dem Füllen bildet die Membran und der äussere Körper bei diesem Ausführungsbeispiel zwei getrennte innere Behälter 25 und 26, wie die Fig. 5 zeigt. Durch Anordnen der entsprechenden Abschnitte der Siegellinie 19 derart, dass sie mit den Faltlinien 7 und 10 zusammenfällt, ergibt sich ausreichendes Membranmaterial für die Membrane beider Innenbehälter 25 und 26, um sich dem Streifenbereich 5a im aufgerichteten Zustand des Behälters anzupassen.
Bei einer anderen Ausführungsform dieser Konstruktion kann die Breite des äusseren Körpers, der zwischen den betreffenden Abschnitten der Siegellinie 19 überdeckt ist, kleiner sein als der Abstand zwischen den Faltlinien 7 und 10. Die Membran muss dabei ausreichend widerstandsfähig sein, um der Belastung zu widerstehen, die sich durch den Inhalt ergibt, da eine volle Abstützung durch den äusseren Körper nicht gegeben ist.
Bei einer anderen Ausführungsform kann die Breite des äusseren, zwischen den Dichtlinien der Membran bedeckten Körpers in der Richtung der Breitenabmessung vergrössert werden, um an den Enden des Behälters Membranmaterial vorzusehen. Dadurch wird ein maximales Volumen der Behälter bezüglich des Gesamtvolumens des Behälters erreicht und ausserdem eine Abstützung durch den äusseren Körper.
Im Ausführungsbeispiel nach den Fig. 4 und 5 ist die quer verlaufende Siegellinie 23 in der Mitte der Membran 2 angeordnet, so dass die Behälter 25 und 26 die gleiche Grösse aufweisen. Durch Versetzen der quer verlaufenden Siegellinie 23 von der mittleren Position weg können selbstverständlich auch Behälter mit ungleichem Volumen gebildet werden.
Verschiedene Formen von Schliesseinrichtungen können in Verbindung mit geeigneten Randabdichtungen an der Füll- und Abgabeöffnung des Behälters verwendet werden. Es ist vorteilhaft, wenn die Schliesseinrichtungen so ausgeführt sind, dass sie ein Wiederverschliessen nach Verbrauch eines Teiles des Behälterinhaltes gestatten. Die Schliesseinrichtung 27 nach Fig. 6 hat die Form eines Stopfens mit einem Gewindeabschnitt 28 und einem Kopfteil 29, der zum Drehen des Verschlussstopfens ergriffen wird. In einer Öffnung der Schliessklappe 13 des äusseren Körpers ist ein Randdichtungskörper 18a befestigt, der in Fig. 6 im Querschnitt dargestellt ist. Der Verschlussstopfen 27 lässt sich in diesen Randschliesskörper 18a einschrauben.
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4 Blatt Zeichnungen
Claims (8)
- 631125PATENTANSPRÜCHE1. Verpackungsbehälter, geformt aus einem flachen Ausgangsmaterial mit einem äusseren, einen zentralen Teil (5) aufweisenden Körper (1) zur Bildung eines rohrförmigen Körpers und Klappenabschnitten (6a, 6b) an jedem Ende des zentralen Teiles (5), die über erste vorgeformte Faltlinien (3,4) mit dem zentralen Teil verbunden sind, wobei die Klappenabschnitte in faltbare Schliessklappen zum Schlies-sen der Enden des zentralen Teiles (5) unterteilt sind, dadurch gekennzeichnet, dass eine flexible Membran (2) entlang einer Siegellinie (19) an dem äusseren Körper (1) befestigt ist, die sich um den gesamten Umfang der Membran erstreckt, die flexible Membran (2) mindestens 50% des zentralen Teiles (5) zwischen den Dichtlinien (19) in Richtung der Breitenabmessung des zentralen Teiles (5) überdeckt und sich über dazu angrenzende, ununterbrochene Schliesslap-penabschnitte (13,14) erstreckt, und dass in dem äusseren, durch die Membran bedeckten Körper eine Füll- und Abgabeöffnung (17) vorgesehen ist.
- 2. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zentrale Teil (5) eine Anzahl zweiter zueinander paralleler Faltlinien (7, 8, 9) aufweist, die quer zu den ersten Faltlinien (3,4) verlaufen, die die Klappenabschnitte (6a, 6b) mit dem zentralen Teil (5) verbinden, wobei die zweiten Faltlinien (7, 8,9) den zentralen Teil (5) in mehrere, vorzugsweise vier, Streifenbereiche (5a, 5b, 5c, 5d) unterteilen und die flexible Membran (2) drei dieser Streifenbereiche (5b, 5c, 5d) und die angrenzenden Schliessklappen-abschnitte (13, 14) überdeckt.
- 3. Verpackungsbehälter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die angrenzenden Schliessklappenab-schnitte (13,14), die durch die Membran (2) bedeckt sind, durch ein Paar von parallelen Faltlinien (8a, 9a), die gleich gerichtet sind wie die zweiten Faltlinien (8,9), welche den Streifenbereich (5c) des zentralen Teiles (5) begrenzen, in mittlere Schliessklappen (13a, 14a) unterteilt sind und dass Seitenschliessklappen (15) an jeder Seite der mittleren Klappen (13a, 14a) eine diagonal verlaufende Faltlinie (16) aufweisen, die den Schnittpunkt der parallelen Klappfaltlinien (8a, 9a) mit den ersten vorgeformten Faltlinien (3,4) verbinden.
- 4. Verpackungsbehälter nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die flexible Membran (2) dicht mit dem äusseren Körper (1) entlang einer quer verlaufenden Siegellinie (23) verbunden ist, die vorzugsweise über die Mitte der Membran (2) verläuft und die quer zu den ersten vorgeformten Faltlinien (3,4) sich zwischen in Umfangsrichtung verlaufenden Siegellinien (19) erstreckt, und dass in dem äusseren Körper (1) auf jeder Seite der quer verlaufenden Siegellinie (23) in dem durch die Membran (2) überdeckten Teil des äusseren Körpers Füll- und Abgabe-öfFnungen (17) vorgesehen sind.
- 5. Verpackungsbehälter nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die flexible Membran (2) aus einem Kunststoffmaterial besteht, das mit dem äusseren Körper (1) heisssiegelbar ist, indem der Körper (1) aus einem Laminat aus Kunststoffmaterialien oder einem Laminat aus Kunststoffmaterial mit einer Metallfolie besteht, das mit der Membran (1) heisssiegelbar ist.
- 6. Verpackungsbehälter nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der äussere Körper (1) ein wasserdichtes Material aus Kunststoff, einen wasserfesten Karton oder ein Laminat von Kunststoff mit Karton aufweist.
- 7. Verpackungsbehälter nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Randabdichtungskörper (18a), der sich entlang des Öffnungsrandes der Füll-und Abgabeöffnung (17) erstreckt.
- 8. Verpackungsbehälter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Füll- und Abgabeöffnung (17) in einer der Schliessklappen (13,14) angeordnet ist.
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