DE2228213B2 - Handtuchspender - Google Patents
HandtuchspenderInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Handtuchspender für eine durchgehende Handtuchschlaufe, mil
einem mit nach oben schwenkbarem Deckel versehenen Gehäuse, welches Eintritts- und Austrittsöffnungeri
für verschmutztes bzw. sauberes Handtuch aufweist mit einer Vorratsrolle und einer Zumeßrolle zum Ab
geben des sauberen Handtuchs durch die Austrittsöff nung in die Handtuchschlaufe unterhalb des Gehäuses
wobei die Vorratsrolle in einem zur Aufnahme der Vor ratsrolle ausgebildeten, innerhalb der Handtuchschlau
fe angebrachten Behälter angeordnet ist, und mit einei Antriebsrolle für eine Aufnahmerolle zum Aufnehmer
des verschmutzten Handtuchs anschließend an jeder Abgabevorgang, wobei die Antriebsrolle mit der Zu
meßrolle drehbar verbunden ist.
Ein Handtuchspender dieser Art ist z. B. durch di<
US-PS 28 99 251 bekanntgeworden. Bei diesem Hand tuchspender ist der Behälter für die Vorratsrolle im un
teren Teil des Gehäuses zwischen dessen nach untei ragenden Seitenwänden schwenkbar gelagert. Durcl
diesen Aufbau ist das Gehäuse relativ groß und erfor de« einen entsprechenden Materialaufwand.
Ferner ist durch die DT-AS 11 30 128 ein Handtuch spender bekanntgeworden, bei welchem der Behalte
für die Vorratsrolle als etwa halbzylindrische Muldi
mit stirnseitigen Begrenzungen ausgebildet ist. Aucl dieser Behälter ist im unteren Teil des Gehäuses de
Handtuchspenders zwischen den nach unten ragende: Seitenwänden schwenkbar gelagert, so daß das Gehäu
se auch in diesem Fall verhältnismäßig groß und unför
mig ist Weiter trägt der große Abstand zwischen Vorratsrolle und Antriebs- bzw. Zumeßrolle zur Vergrößerung
des Gehäuses bei.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Handtuchspender der eingangs genannten Art so
auszubilden, daß er ein möglichst kompaktes Gehäuse erhält
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst daß der Behälter außerhalb und unterhalb des Gehäuses
in Verbindung mit der Eintrittsöffnung für das saubere Handtuch aufgehängt ist
Durch diesen Aufbau ist der durch den Behälter gebildete Gehäuseteil nur so breit, daß er die Vorratsrolle
gerade aufnehmen kann, und die Vorratsrolle ist mit geringstmöglichem Abstand zur Antriebs- bzw. Zumeßrolle
angeordnet Dadurch wird er nicht nur nahezu vollständig von der Handtuchbahn verdeckt sondern
es wird auch weniger Material zur Herstellung des Gehäuses benötigt
Zweckmäßige Ausführungsformen und Weiterbiidüngen
des erfindungsgemäßen Handtuchspenders sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet
Im folgenden wird die Erfindung an Hand eines Ausführungsbeispiels
unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert Es zeigt
F i g. 1 eine perspektivische Vorderansicht eines erfindungsgemäß konstruierten kompakten Handtuchspenders,
bei dem die Merkmale der Erfindung verwirklicht sind,
Fig.2 eine vergrößerte Teilansicht des Handtuchspenders
nach F i g. 1 von vorn mit vom Gehäuse weggebrochenen Teilen, am den darin untergebrachten
Mechanismus deutlicher zeigen zu können,
Fig.3 einen noch stärker vergrößerten Vertikalschnitt
durch den Spender nach Linie 3-3 in F i g. 1 in Spendenanordnung mit in offenem und geschlossenem
Zustand gezeigtem Gehäusedeckel,
F i g. 4 einen F i g. 3 ähnlichen vertikalen Teilschnitt mit in ausgezogener Stellung gezeigtem Behälter und
geöffneter Behältertür,
F i g. 5 eine aus dem Gehäuseinneren gesehene seitliche Teilansicht der Behälterführung mit schematischer
Darstellung der Behälterbewegung zwischen eingesetzter und hervorgezogener Stellung,
F i g. 6 einen Teilschnitt durch den Behälter nach Linie 6-6 in F i g. 3 und
F i g. 7 eineti Teilschnitt durch den Behälter nach Linie
7-7 in F i g. 3.
In F i g. 1 bis 3 ist ein Gehäuse 20 eines Handtuchspenders gezeigt, das gemäß der Erfindung konstruiert
ist und ihre Merkmale aufweist. Zum Gehäuse 20 gehört eine ebene rechteckige Rückwand 21 und ein Dekkel
30. Die Rückwand 21 ist vorzugsweise aus Metallblech konstruiert und an ihrem oberen Ende mit einem
Flansch 22 versehen, der sich über ihre ganze Breite im wesentlichen im rechten Winkel nach vorn erstreckt.
An der unteren Kante der Rückwand 21 ist ein Glättflansch 23 angebracht, der sich über ihre gesamte Breite
nach oben und vorn erstreckt und dessen Ende umgebördelt ist und eine abgerundete Glättkante 24 bildet.
In einem vorbestimmten Abstand oberhalb der unteren Kante der Rückwand 21 ist an ihrer Innenfläche
ein Handtuchglättelement 25 befestigt, das ungefähr die Form eines sich über die Breite der Rückwand erstreckenden
rechtwinkligen Eisens mit einem Befestigungsflansch 26 besitzt welcher im wesentlichen parallel
zur Innenfläche der Rückwand an dieser angeordnet und z. B. durch Schweißen an ihr befestigt ist. An der
Unterkante des Befestigungsflansches 26 ist ein im we sentlichen im rechten Winkel von ihm vorwärts er
streckender Glättflansch 27 angeformt dessen Endi ganz zurückgeschlagen ist und eine abgerundete GlSft
kante 28 bildet, weiche im wesentlichen vertikal übe der Glättkante 24 des Glättflansches 23 angeordnet isi
An der Außenfläche der Rückwand 21 sind mehren Befestigungsösen 29 angebracht die sich aus der Rück
wand erstrecken und dazu dienen, an einer Wand 3i od. dgL anzuliegen, und in denen Öffnungen zum Auf
nehmen von Befestigungselementen ausgebildet sind um die Rückwand 21 an der Wand 39 zu befestigen.
Der Deckel 30 besitzt allgemein die Form eines hin ten und unten offenen Kastens mit einer ebenen oberer
Wand 31, einer im wesentlichen im rechten Winkel zui oberen Wand 31 angeordneten ebenen Vorderwand 32
und einem im wesentlichen parallel zueinander und im rechten Winkel zur oberen Wand 31 und Vorderwanc
32 angeordneten Paar einander gegenüberliegender Seitenwände 33. Der Deckel 30 besteht vorzugsweise
aus einem einzigen Stück mit aneinander angeformten Wänden 31, 32, 33. An der Hinterkante der oberen
Wand 31 ist eine Platte eines Scharniers 35, und die andere Platte des Scharniers 35 ist an dem oberen
Flansch 22 der Rückwand 21 befestigt. Der Deckel 30 ist zwischen einer in F i g. 3 in ausgezogenen Linien
dargestellten geschlossenen und einer (nicht gezeigten) offenen Lage schwenkbar, wobei in letzterem Fall die
obere Wand 31 im wesentlichen parallel zur Rückwand 21 angeordnet ist Eine Lage zwischen der Offen- und
Schließstellung ist in F i g. 3 in gestrichelten Linien gezeigt. Falls gewünscht, kann eine geeignete Verriegelungseinrichtung
vorgesehen sein, die den Deckel 30 in der offenen Lage festhält.
Der Deckel bildet in geschlossenem Zustand mit der Rückwand 21 zusammen ein kastenähnliches Gehäuse
mit offenem Boden. Entlang der Unterkante der Vorderwand 32 des Gehäuses 30 ist ein kurzer Vorderflansch
34 einstückig angeformt, der sich über die ganze Breite der Wand im wesentlichen im rechten Winkel
nach innen erstreckt. An der Innenfläche des Vorderflansches 34 ist mit geeigneten Mitteln eine im wesentlichen
parallel zu ihm angeordnete ebene Glättplatte 36 befestigt, deren Ende sich nach innen über die innere
Kante des Flansches 34 erstreckt und umgebördelt ist, um für einen unten genauer beschriebenen Zweck eine
abgerundete Glättkante 37 zu bilden. An der Innenfläche der Vorderwand 32 des Deckels ist am unteren
Ende eine allgemein mit der Bezugszahl 41 bezeichnete Sperranordnung mit einem Sperrarm 42 befestigt
Im Gehäuse 20 ist eine Spende- und Aufnahmeanordnung 40 angebracht, deren Bauweise in der obengenannten
US-PS 28 99 251 genauer beschrieben ist. Insbesondere sind an der Innenfläche der Rückwand 21
zwei in einem Abstand voneinander angeordnete Befestigungsbleche 44 vorgesehen, die jeweils in Nähe der
Seitenkanten der Rückwand 21 angeordnet sind. An den Befestigungsblechen 44 sind jeweils durch Befestigungselemente
43 ein Paar allgemein rechtwinklige, parallel angeordnete Seitenplatten 45 befestigt, die jeweils
in einem vorbestimmten Abstand seitlich innerhalb der nahen Seitenkante der Rückwand 21 im wesentlichen
im rechten Winkel zu ihr angeordnet sind. Die Seitenplatten 45 sind jeweils mit einem sich im wesentlichen
von oben bis unten erstreckenden, geneigten hinteren Leitflansch 46 und einem winkelförmigen vorderen
Leitflansch 47 versehen, der in einem Abstand vor dem hinteren Leitflansch 46 aneeordnef ist nnrl mit
diesem in einer unten genauer beschriebenen Art und Weise zusammenwirkt. An der unteren Vorderkante
der Seitenplatten 45 ist eine (nicht gezeigte) Öffnung zum Aufnehmen der Enden des Sperrarms 42 ausgebildet,
um das Gehäuse 20 in unten beschriebener Art und Weise zu sperren.
An der Bodenkante der Seitenplatten 45 ist ein sich über deren Gesamtlänge im wesentlichen im rechten
Winkel nach außen erstreckender kurzer Halteflansch 48 angeformt, der in einem vorbestimmten Abstand
oberhalb der Bodenkante der Rückwand 21 angeordnet ist.
Zwischen den Seitenplatten 45 in Richtung der Vorderseite des Gehäuses 20 ist eine Zumeßrolle 50 angebracht,
deren Außenfläche mit einem geeigneten Reibmaterial 52, wie ζ. B. Sandpapier, Schmirgelleinen
od. dgl., bedeckt ist, um die Reibung zwischen der Oberfläche der Zumeßrolle 50 und dem abzugebenden
Handtuch zu vergrößern. Die Zumeßrolle kann an ihren Enden durch eine sich längs koaxial durch sie erstreckende
Welle 51 gehalten sein. Zwischen den Seitenplatten 45 in Nähe der Zumeßrolle 50 und etwas vor
ihr ist eine Klemmrolle 55 angeordnet, die an ihren Enden von einer in (nicht gezeigten) entsprechenden
Lagerelementen angeordneten koaxialen Welle 56 getragen ist. Die Lagerelemente können in entsprechenden,
einander gegenüber angeordneten Leitelementen an den Innenflächen der Seitenplatten 45 vertikal gleiten.
Bei Benutzung der Spendevorrichtung wird die Klemmrolle 55 so gehalten, daß sie auf Grund der
Schwerkraft die Oberfläche der Zumeßrolle 50 erfaßt.
Eine Antriebsrolle 60 für die Aufnahmerolle ist mittels einer sich hinter der Zumeßrolle 50 zwischen den
Seitenplatten 45 erstreckenden koaxialen Welle 61 drehbar angebracht und an ihrer Außenfläche zur Erhöhung
der Reibung mit einem Reibmaterial 62, wie z. B. Sandpapier, Schmirgelleincn od. dgl, versehen.
Eine Aufnahmerolle 65 für gebrauchtes Handtuch ist über der Antriebsrolle 60 an einer sich zwischen den
Seitenplatten 45 erstreckenden koaxialen Welle 66 drehbar angebracht und wird durch die Schwerkraft in
Berührung mit der Antriebsrolle 60 gehalten, um das gebrauchte Handtuch in Form einer Wicklung 95 aufzuwickeln.
Ebenfalls an der Innenfläche der Seitenplatten 45 sind das hintere und vordere Leitelement 46 und
47 angeordnet die im Gehäuse 20 in Richtung nach oben konvergieren. Bei Benutzung des Handtuchspenders
sind die sich jeweils aus den Enden der Aufnahmerolle 65 erstreckenden Enden der Welle 66 zwischen
den Leitelementen 46 und 47 angeordnet um vertikale Bewegungen und begrenzte Vor- und Rückbewegungen
der Aufnahmerolle 65 zu gestatten, wenn sich der Durchmesser der Wicklung 95 mit Zunahme des beschmutzten
Handtuchs vergrößert Genauer gesagt kann die Aufnahmerolle 65 bei gemäß F i g. 3 in einem SS
Abstand voneinander befindlichen rückwärtigen und vorderen Leitelement 46 und 47 frei über der Oberfläche
der Antriebsrolle 60 rollen, und zwar aus einer normalen rückwärtigen Lage mit die rückwärtigen Leitelemente
46 erfassenden Enden der WeBe 66 in eine zwei- «o te vordere Lage, wobei die Enden der Welle 66 die
vorderen Leitelemente 47 erfassen.
Der Durchmesser der Zumeßrolle 50 ist vorzugsweise kiemer als derjenige der Antriebsrolle 60 für die
Aufnahmerofle. Dadurch ist es möglich, daß sich die ZumeßroHe 50 während einer Umdrehung der Antriebswalze
60 mehr ab einmal dreht während sie zu gleicher Zeh im wesentlichen die gleiche Menge an
sauberem Handtuch aus dem Gehäuse abgibt, wie sie durch Steuerung der Antriebsrolle während jedes
Spendevorgangs aufgenommen wird. Zwischen den Seitenplatten 45 ist ein Rollenschutz 70 mit zwei in
einem Abstand voneinander angeordneten vorderen und hinteren bogenförmigen Teilen 71 und 72 angeordnet,
die im wesentlichen den Konturen der Zumeßrolle 50 und der Antriebsrolle 60 angeglichen und in einem
kleinen Abstand unter diesen Rollen angeordnet sind. Die Vorderkante des Rollenschutzes 70 ist im Mittelbereich
vorzugsweise ausgeschnitten, um zwei voneinander abgesetzte Handtuchführungen und einen (nicht
gezeigten) nach oben gewendeten Rand zum Leiten des sauberen Handtuchs vorzusehen, wenn dieses zwisehen
der Zumeßrolle 50 und Klemmrolle 55 nach oben geführt wird. Der Rollenschutz 70 dient als Verbindungselement
zwischen den Seitenplatten 45 und außerdem dazu, das untere Ende des Gehäuses 20 teilweise
abzuschließen. Die gesamte Spende- und Aufnahmeanordnung 40 bildet eine im Gehäuse 20 ausbaubar
gehaltene Einheit.
Das Gehäuse 20 ist außerdem mit einem Paar Führungsteilen in Form von Kanälen 80 versehen, die jeweils
an den Flanschen 48 der Seitenplatten 45 angebracht sind. Die Kanäle 80 sind im Längsschnitt ungefähr
U-förmig, mit voneinander abgesetzten, sich horizontal erstreckenden oberen und unteren Flanschen 81
und 82, die im wesentlichen parallel zueinander verlaufen und an ihren äußeren Kanten durch einen sich im
wesentlichen vertikal erstreckenden Steg 83 miteinander verbunden sind. Bei Gebrauch des Spenders ist der
obere Flansch 81 der Kanäle 80 oberhalb des benachbarten Flansches 48 der Seitenplatte und parallel zu
diesem angeordnet und durch geeignete Mittel wie z. B. Schweißen daran befestigt Der untere Flansch 82 ist in
einem vorbestimmten Abstand unterhalb des zugeordneten Flansches 48 angebracht und wirkt mit diesem
zusammen, um eine Nut 49 für einen nachstehend beschriebenen Zweck zu bilden.
In den F i g. 4 bis 7 ist ein Behälter 100 für sauberes Handtuch gezeigt der vom unteren Ende des Gehäuses
20 herabhängt und zur Aufnahme einer Vorratsrolle 90 sauberen Handtuchs dient Der Behälter 100 ist allgemein
zylindrisch in seiner Form, mit einem Paar allgemein
kreisförmigen, spiegelbildlich zueinander gebauten Stirnkappen 105, die zwischen sich eine hintere Seitenwand
110 und eine vordere Tür 120 tragen. Die Stirnkappen 105 weisen eine teilweise kreisförmige
Stirnwand 102 auf, die entlang einer an sie gelegten Sehne abgeschnitten sind, wodurch eine bei Gebrauch
des Behälters im wesentlichen horizontal angeordnete gerade obere Kante 101 hergestellt ist Entlang der Pe
ripherie der Stirnwand 102 ist ein allgemein kreisförmi ger Flansch 103 angeformt, der sich im wesentlichen in
rechten Winkel einwärts erstreckt Die Stirnkappei 105 sind außerdem mit einem langgestreckten Trag
flansch 104 versehen, der sich aus der Stirnwand 102 ii
Nähe der geraden oberen Kante 102 und im wesentli chen parallel zu dieser erstreckt An den Ringflanschei
103 erstreckt sich im Kreisumfang um die Wand 10: eine von letzterer seitlich nach innen vorspringend
tragende Schulter 106. Am radial äußersten Bereich de Schulter 106 ist eine Ringnut 107 in der Innenfläche 10
der Schulter eingeformt welche sich im Kreisumfan im wesentlichen um die gesamte Peripherie der Stirn
wand erstreckt und im Längsschnitt im wesentliche rechtwinklig ist Die Innenfläche 109 der Schulter 10
ist radial unmittelbar innerhalb der Nut 107 noch eir
mal in Form einer zweiten Nut 108 ausgenommen, die sich im Kreisumfang entlang der Rückseite am Boden
der Stirnkappe 105 erstreckt (linke Seite und Boden gemäß F i g. 4). Die mit der Nut 107 in Verbindung stehenden
Nut 108 besitzt ebenfalls eine rechteckige Längsschnittgestalt.
Die Seitenwand 110 weist eine im wesentlichen halbzylindrische Platte 111 auf, deren hintere Kante (linke
obere Kante in F i g. 4) mit einem angeformten und sich im wesentlichen radial von ihr nach außen erstreckenden
Befestigungsflansch 114 versehen ist. Am Befestigungsflansch 114 erstreckt sich aus der Platte 111 eine
kurze Anschlagnase 113 zu einem nachstehend beschriebenen Zweck. Die Seitenkanten der zylindrischen
Platte 111 sind jeweils in den sich um den Kreisumfang
erstreckenden Nuten 109 in den Stirnkappen 105 (s. F i g. 6) aufgenommen und durch einen geeigneten
Klebstoff oder anderes Haftmaterial daran befestigt und bilden eine starre Einheit mit dem Befestigungsflansch 1114, der am rückwärtigen Ende der geraden
oberen Kanten 101 angeordnet ist.
Die Tür 120 ist ähnlich wie die hintere Seitenwand 110 gebaut und weisi eine Platte 121 in Form eines
Zylinderteils auf, die sich vorzugsweise über einen Bogen von ungefähr 120° erstreckt und an ihren Seitenkanten
mit einem entsprechend den Nuten 107 geformten, sich seitlich erstreckenden Flansch 122 versehen
ist. Die vordere Kante der Platte 121 (rechte Kante in F i g. 4) ist mit einem nach außen gekrümmten Ansatz
oder Flansch 124 versehen, während die Hinterkante derselben eine ebene, sich im wesentlichen radial erstreckende
Anschlagfläche 123 bildet Bei Benutzung des Spenders ist die Platte 121 zwischen den Stirnkappen
105 angeordnet, wobei die seitlichen Flansche 122 jeweils in den Nuten 107 der Stirnkappen 105 verschieblich
aufgenommen sind. Mit Bezug auf F i g. 6 wird darauf aufmerksam gemacht, daß bei in seiner
Lage zwischen den Stirnkappen 105 befestigtem Rückwandelement 110 seine Außenfläche im wesentlichen
auf gleicher Ebene wie die Innenwand 107a am Vorderbereich der Nut 107 angeordnet ist und mit der Innenfläche
103a des Ringflansches 103 zusammenwirkt und den hinteren Teil der Ringnut 107 bildet. Daraus geht
hervor, daß die Tür 120 zwischen einer geschlossenen Stellung gemäß F i g. 3 mit am vorderen Ende der oberen
Kante 101 angeordnetem Ansatz 124 und einer offenen Stellung gemäß F i g. 4 mit an der vorderen Kante
112 der Platte 111 angeordnetem Flansch 124 verschieblich angebracht ist Die Schiebebewegung der
vorderen Tür 120 nach rückwärts in die geöffnete Stellung wird durch Anschlagen der Fläche 123 gegen die
Anschlagnase 113 an der Seitenwand 110 begrenzt In
gleicher Weise kann die Gleitbewegung der vorderen Tür 120 in die geschlossene Steiung durch eine (nicht
gezeigte) radiale Verlängerung der Schulter 106 in die Nuten 107 am vorderen oberen Ende der Nuten begrenzt
werden.
Bei Benutzung des Spenders sind die Stirnkappen 105 jeweils in Nähe der Seitenplatten 45 angeordnet
wobei die Tragflansche 104 als Schienen in der durch den Kanal 80 und den Flansch 48 gebildeten Nut 49
zum Halten des Behälters 100 angeordnet sind und die Vorwärts- und Rückwärts-Gleitbewegung desselben in
bezug auf das Gehäuse 20 entlang der Nuten zwischen einer vorgezogenen Stellung gemäß F i g. 4 und einer
zurückgezogenen Stellung gemäß F i g. 3 ermöglichen. Ein Handtuchglättelement 115 ist z. B. durch Schrauben
oder Stifte 117 an dem Befestigungsflansch 114 angebracht und erstreckt sich von diesem mit einem umge
bördelten Ende nach hinten, welches eine abgerundete Glättkante 118 bildet. Bei Benutzung des Spenders isi
das Handtuchglättelement 115 im wesentlichen paralle zum Glättflansch 27 des Handtuchglättelements 25 an
geordnet, und zwar vertikal ungefähr in der Mitte zwischen den Glättflanschen 23 und 27, wenn der Behaltet
100 in die Nuten 49 eingeschoben ist
An den gegenüberliegenden Enden der Platte 121
An den gegenüberliegenden Enden der Platte 121
ίο sind an dem vorderen Ansatz 124 zwei allgemein
U-förmige Befestigungskanäle 126 angebracht an denen jeweils eine rechteckige Anschlagplatte 127 befestigt
ist, die sich nahe an der Innenkante des zugeordneten Ringflansches 103 der Stirnkappe von dem vorderen
Flansch 124 nach oben und vorn erstreckt, wie in F i g. 2 dargestellt An den unteren hinteren Enden der
Innenflächen der Seitenplatten 45 sind zwei Federn 130 mit mittleren Wicklungen 131 angeordnet die an einem
nach innen aus der benachbarten Seitenplatte 45 vorstehenden Befestigungsstift 132 angebracht sind. Die
freien Enden der Wicklungen 131 erstrecken sich tangential nach außen und bilden zwei Blattfedern 133 und
134. Bei Benutzung des Spenders befindet sich die hintere Blattfeder 133 in Eingriff mit dem Befestigungsflansch
26 des Handtuchglättelements 25 zum Befestigen der Feder 130, und das vordere Blatt 134 greift in
die rückwärtige Kante des Halteflansches 104 der nahen Stirnkappe 105 ein. Die Blätter 134 drücken federnd
gegen die benachbarten Tragflansche 104 und damit den Behälter 100 in Richtung nach vorn entlang
den Kanälen 80 in die vorgezogene Stellung gemäß F ig. 4.
Anschließend wird die Arbeitsweise des erfindungsgemäßen verbesserten Handtuchspenders beschrieben.
Bei dem üblichen Einfüllvorgang, bei dem eine Vorratsrolle sauberen Handtuchs in den Spender eingelegt
wird, wird der Deckel 30 gelöst und am Scharnier 35 nach oben und außen in den geöffneten Zustand geschwenkt.
Der Behälter 100 wird durch den Druck der Federn 130 in die vorgezogene Stellung gedrückt, wodurch
der vordere Bereich des Behälters 100 noch vor der Zumeßrolle 50 angeordnet ist, so daß diese den
Füllvorgang nicht stört Die Tür 120 des Behälters wird dann in die Offenstellung gemäß F i g. 4 nach unten zurück
geschoben, wodurch eine Eingangsöffnung in das Innere des Behälters 100 geschaffen ist. Eine Vorratsrolle
90 mit sauberem Handtuch kann dann in den Behälter 100 eingelegt werden, so daß sich die Vorratsrolle
im Gegenuhrzeigersinn gemäß F i g. 3 dreht wenn die vordere Kante der Handtuchbahn nach oben gezogen
wird. Die vordere Kante der Handtuchbahn 91 des sauberen Handtuchs wird dann aus dem Behälter vor
der Zumeßrofle 50 nach oben geführt Um die Handtuchbahn
91 zwischen den Oberflächen der Zumeßrolle 50 und der Klemmrolle 55 durchzuführen, wird die
Klemmrolle 55 etwas nach oben gehoben. Dann kann die Handtuchbahn 91 hinter der Klemmrolle durchgeführt
und nach vorn um diese gewickelt werden.
Nachdem die Handtuchbahn 91 im Uhrzeigersinn um die Kiemmrolle 55 (F i g. 1) gewickelt worden ist wird sie an der Vorderseite des Behälters heruntergezogen und bildet eine herabhängende Handtuchschlaufe 93, die sich unter dem Behälter 100 nach unten und dann hinter demselben nach oben erstreckt Es ist zu bemerken, daß bei Anordnung des Behälters 100 in vorgeschobener Stellung durch den Druck der Federn 130 zwischen der Glättkante 118 und den Glättkanten 24 und 28 genügend Raum vorgesehen ist um die Hand-
Nachdem die Handtuchbahn 91 im Uhrzeigersinn um die Kiemmrolle 55 (F i g. 1) gewickelt worden ist wird sie an der Vorderseite des Behälters heruntergezogen und bildet eine herabhängende Handtuchschlaufe 93, die sich unter dem Behälter 100 nach unten und dann hinter demselben nach oben erstreckt Es ist zu bemerken, daß bei Anordnung des Behälters 100 in vorgeschobener Stellung durch den Druck der Federn 130 zwischen der Glättkante 118 und den Glättkanten 24 und 28 genügend Raum vorgesehen ist um die Hand-
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tuchbahn 91 durch- und rückwärts und aufwärts in das
Innere des Gehäuses 20 zu führen. Genauer gesagt erstreckt sich der Rückweg der Handtuchbahn 91 durch
das Innere des Gehäuses 20 hinter der Glättkante 118 und vor den Glättkanten 24 und 28 und dann nach oben
zu der Aufnahmerolle 65. Um das vordere Ende der Handtuchbahn 91 um die Aufnahmerolle 65 wickeln zu
können, wird die letztere vorzugsweise von der Antriebsrolle 60 abgehoben, worauf die Handtuchbahn 91
mit der Hand im Uhrzeigersinn gemäß F i g. 3 um die Aufnahmerolle 65 gewickelt wird. Wenn die Handtuchbahn
91 auf diese Weise fest um die Aufnahmerolle 65 gewickelt worden ist, wird diese in ihre Stellung auf
ihre Antriebsrolle 60 gesenkt, und zwar in ihrer normalen ersten Stellung, wobei die Enden der Welle 66 die
rückwärtigen Leitelemente 46 erfassen.
Zu diesem Zeitpunkt wird die Länge der Handtuchschlaufe 93 unter dem Behälter 100 festgelegt und
bleibt gleich lang, wenn durch den Aufnahmemechanismus im Gehäuse 20 Handtuch eingezogen wird. Die
Tür 120 kann jetzt in die geschlossene Stellung geschoben und der Behälter 100 gegen den Druck der Federn
30 entlang der Kanäle 80 in seine zurückgezogene Stellung gemäß F i g. 3 geschoben werden. Der Deckel 30
wird dann in seinem geschlossenen Zustand heruntergelassen, während der Behälter 100 mit der Hand in
seiner zurückgezogenen Stellung gehalten wird, woraufhin der Sperrmechanismus 41 betätigt wird, um den
Sperrarm 42 in die entsprechenden Öffnungen in den Seitenplatten 45 einzuführen und den Deckel 30 in geschlossenem
Zustand zu versperren.
Der Spendemechanismus wird nun in einer Spendeanordnung gemäß F i g. 3 zum Spenden von sauberem
Handtuch aus dem Behälter 100 angeordnet. Vorzugsweise bewirkt die Betätigung des Sperrmechanismus 41
zum Sperren des Deckels 30 eine Bewegung des Sperrarms 42 seitlich nach außen in die entsprechende Öffnung
der benachbarten Seitenplatten 45. In diesem gesperrten Zustand ist der Sperrarm 42 unmittelbar vor
der Tragplatte 127 an dem vorderen Türelement 120 angeordnet, wobei die Vorderkante 128 der Anschlagplatte
127 durch die WVkung der Federn 130 gegen den Sperrarm 41 gedrückt wird. In dieser Anordnung
ist der Behälter daran gehindert, durch die Federn 130 in seine vorgestreckte Stellung bewegt zu werden, und
die Tür 120 kann sich nicht öffnen, da die Öffnungsbewegung sowohl eine Vorwärts- als auch Abwärtsbewegung
der Anschlagplatten 127 erfordert. Daraus geht klar hervor, daß die Sperranordnung 41 nicht nur dazu
dient, den Deckel 30 in geschlossenem Zustand zu versperren, sondern auch dazu, den Behälter 100 in zurückgezogener Stellung und die vordere Tür 130 in geschlossener Stellung zu versperren.
Bei auf diese Weise in zurückgezogener Stellung ge mäß F i g. 3 angeordnetem Behälter erstreckt sich das
Handtuchglättelement 115 zwischen den Glättflanschen 23 und 27 und bildet im Verein mit denselben
einen gewundenen Bereich des Rückwegs der Handtuchbahn 91, wobei die Glättkanten 24,28 und 118 alle
das gebrauchte Handtuch entlang seinem Rückweg erfassen und eine Glättung desselben bewirken, um ein
Wiederaufwickeln auf der Aufnahmerolle 65 zu erleichtern.
Ein wichtiges Merkmal der vorliegenden Erfindung ist es, daß der Behälter 100 so geformt ist und solche
Abmessungen aufweist, daß er die Vorratsrolle 90 mit sauberem Handtuch bequem aufzunehmen vermag und
dabei so wenig Raum wie möglich einnimmt. Weiterhin ist der Behälter 100 seitlich innerhalb der sichtbaren
Handtuchschlaufe 93 angeordnet und erstreckt sich nur etwas über die Seitenkanten desselben, so daß der Behälter
100 von vorn gesehen im wesentlichen vom vorderen Teil der sichtbaren Handtuchschlaufe 93 verborgen
ist. Weiterhin ist der Behälter 100 in einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung aus transparentem
Material gebaut, das z. B. aus mittlerem stoßfestem
ίο Akrylmaterial hergestellt sein kann, so daß sogar die
sich vielleicht etwas aus den Seitenkanten der sichtbaren Handtuchschlaufe 93 erstreckenden Stirnkappen
105 im wesentlichen unsichtbar für einen Benutzer sind. Außerdem gestattet die Bauweise des Behälters 100
aus transparentem Materal einer Bedienungsperson, die im Behälter verbliebene Menge an sauberem Handtuch
leicht festzustellen, so daß sie, ohne das Spendergehäuse öffnen zu müssen, weiß, wann wieder eine saubere
Handtuchrolle eingesetzt werden muß. Weiterhin ist zu bemerken, daß, da die Vorratsrolle 90 mit sauberem
Handtuch in eine Stellung unterhalb des Gehäuses 20 versetzt wurde, der einzige im Gehäuse 20 verbleibende
Mechanismus die Abgabe- und Aufnahmevorrichtung 40 ist, wodurch das Gehäuse 20 in geeigneter
■■5 Weise verkleinert werden kann und dem Spender ein
kompakteres und einheitlicheres Aussehen gibt. Da der Behälter 100 aus transparentem Material hergestellt
und in der sichtbaren Handtuchschlaufe 93 im wesentlichen vor den Blicken verborgen ist, bleibt der einzige
ins Auge fallende Teil des Spenders das verkleinerte kompakte Gehäuse 20.
Wenn der Vorrat an sauberem Handtuch im Behälter 100 verbraucht ist und eine neue Vorratsrolle 90 eingesetzt
werden soll, wird der Sperrmechanismus 41 gelöst, wodurch es möglich ist, den Deckel 30 in seinen
offenen Zustand hochzuheben. Unmittelbar nach Lösen des Sperrmechanismus 40 und Bewegen des Deckels in
den offenen Zustand wird der Behälter 100 durch die Wirkung der Federn 130 automatisch nach vorn in die
vorgezogene Stellung bewegt. Auf diese Weise ist der Spender nach Herunterschieben des vorderen Türelements
120 in geöffnete Stellung in der am besten in F i g. 4 gezeigten Füllstellung angeordnet, woraufhin
eine Vorratsrolle 90 an sauberem Handtuch in oben beschriebener Weise in den Behälter 100 eingesetzt
werden kann. Es ist zu beachten, daß der Rollenschutz 70 normalerweise die Wirkung hat, ein Herunterfallen
von Schmutzteilchen auf dem entlang dem Rückweg geführten benutzten Handtuch in den Behälter 100 und
ein Verunreinigen des Vorrats an sauberem Handtuch zu verhindern. Was dies anbetrifft, sollte jedoch beachtet werden, daß der Behälter, wie in F i g. 5 schematisch
dargestellt aus den Kanälen 80 und dem Gehäuse 20 vollständig herausgezogen werden kann, wenn sich der
Spender in Füllstellung befindet um ein Reinigen und sonstiges Warten des Behälters 100 nach Wunsch zu
erleichtern.
Während in der oben beschriebenen bevorzugten Ausführungsform der Behälter 100 aus transparentem
Material gebaut ist, ist es selbstverständlich, daß der
Behälter 100 auch aus anderem Material wie z. B. Metallblech od. ä. konstruiert sein könnte. In gleicher Weise ist es selbstverständlich, daß das vorzugsweise aus
Metallblech konstruiert offenbarte Gehäuse auch ans
anderem Material wie z. B. Kunststoff hergestellt sein
könnte.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (12)
1. Handtuchspender für eine durchgehende Handtuchschlaufe, mit einem mit nach oben
schwenkbarem Deckel versehenen Gehäuse, welches Eintritts- und Austrittsöffnungen für verschmutztes
bzw. sauberes Handtuch aufweist, mit einer Vorratsrolle und einer Zumeßrolle zum Abgeben
des sauberen Handtuchs durch die Austrittsöffnung in die Handtuchschlaufe unterhalb des Gehäuses,
wobei die Vorratsrolle in einem zur Aufnahme der Vorratsrolle ausgebildeten, innerhalb der Handtuchschlaufe
angebrachten Behälter angeordnet ist und mit einer Antriebsrolle für eine Aufnahmerolle
zum Aufnehmen des verschmutzten Handtuchs anschließend an jeden Abgabevorgang, wobei die Antriebsrolle
mit der Zumeßrolle drehbar verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter
(100) außerhalb und unterhalb des Gehäuses (20) in Verbindung mit der Eintrittsöffnung für das
saubere Handtuch aufgehängt ist.
2. Handtuchspender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zusammenwirkende Führungsteile
(80, 104) am Gehäuse (20) bzw. dem Behälter (100) zum Ermöglichen einer quer zur Längsachse
der Rolle verlaufenden Verschiebebewegung des Behälters zwischen einer Abgabestellung zum Abgeben
von Handtuch unmittelbar unterhalb des Gehäuses und einer Stellung zum Warten des Handtuchs,
die sich vor dem Gehäuse mit Abstand von der Abgabestellung befindet, vorgesehen sind, und
daß der Behälter (100) durch gegenseitige Verriegellung
mit dem schwenkbaren Deckel (30) des Gehäuses in der handtuchabgebenden Stellung gehalten
ist.
i. Handtuchspender nach Anspruch 1 oder 2. dadurch
gekennzeichnet, daß das eine Führungsteil 1(80) die Form eine Kanals (81, 82) aufweist, der je
einer der Seiten des Gehäuses (20) zugeordnet ist und die sich nach außen erstreckenden Führungsteile
(104) umgreift, die an den Stirnwänden (102) des Behälters (100) befestigt sind.
4. Handtuchspender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
der Behälter (100) im wesentlichen zylindrisch geformt ist.
5. Handtuchspender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
der Behälter (100) aus einem transparenten Material besteht.
6. Handtuchspender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
der Behälter (100) eine Zugangsöffnung zum Einlegen eines Vorrats sauberen Handtuchs (90) in den
Behälter aufweist, und daß die Zugangsöffnung durch eine Tür (120) verschließbar ist, die zwischen
einer die Zugangsöffnung freigebenden und einer dieselbe verschließenden Stellung verschiebbar am
Behälter angebracht ist.
7. Handtuchspender nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (100) eine Seitenwand
(110) in Form eines Zylinderteils aufweist, die Tür (120) die Form eines Zylinderteils aufweist und
koaxial und sich im wesentlichen in der gleichen Längsrichtung wie die Seitenwand erstreckend angeordnet
ist, und ein Paar jeweils die entgegengesetzten Enden der Seitenwand und Tür schließende
Stirnwände (102) vorgesehen sind.
8. Handtuchspender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
der Behälter (100) ein angrenzend an seine Rückseite angebrachtes bewegliches Handtuchglättelement
(il5) aufweist, welches auf dem Rückweg des verschmutzten
Tuchs zur Aufnahmerolle wit diesem in
Eingriff steht und dem im Gehäuse (20) ein festes Handtuchglättelement (25) zugeordnet ist, und daß
das bewegliche Handtuchglättelement aus dem Rückweg bewegbar ist
9. Handtuchspender nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet daß der schwenkbare Deckel (30)
mit einer Sperranordnung (41) zum Versperren des Handtuchspenders und der Tür (120) des Behälters
(100) versehen ist
10. Handtuchspender nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet daß die Tür (120) eine Anschlagplatte
(127) trägt und die Sperranordnung (41) am DeckeJ (30) zum Eingriff mit der Anschlagplatte in
der Abgabestellung angeordnet ist
11. Handtuchspender nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet daß eine Spanneinrichtung (130) zwischen dem Gehäuse (20) und dem Behälter (100)
zum federnden Drücken des Behälters in die Wartungsstellung vorgesehen ist und der Behälter (100)
durch die Sperranordnung (41) gegen den Druck der Spanneinrichtung in der Abgabestellung gehalten
ist
12. Handtuchspender nach Anspruch 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Spanneinrichtung (130) aus einer am Gehäuse (20) befestigten und mit
dem Behälter (100) in Eingriff befindlichen Blattfeder besteht
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