DE69301705T2 - Rollenpapierspender - Google Patents
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft einen Papierspender zur Abgabe von Papier von einer Papiervorratsrolle in Form zugeschnittener und von der Rolle abgetrennter Blätter. Sie betrifft insbesondere die Abgabe durch das Zuschneiden einzelner Blätter von Toiletten oder Küchenpapier von einer zusammenhängenden, gegebenenfalls vorgeschnittenen Bahn, die auf einer Trägerwalze aufgerollt ist.
- Herkömmlicherweise bestehen Papierspender für Toilettenpapierrollen in ihrer einfachsten Form aus einem Tragarm mit einer Achse, auf die die Trägerwalze der Rolle aufgesteckt wird. Aufgrund der Zweckbestimmung dieser Art von Papier bemüht man sich, den von der Rolle gebildeten Papiervorrat von der Umgebung abzuschirmen. Zu diesem Zweck wurden bereits Papierspender vom Abrolltyp vorgeschlagen, die aus einem zylindrischen Gehäuse bestehen, welches mitunter aus zwei miteinander gelenkig verbundenen Schalen, einer Basisschale und einer Deckelschale, ausgeführt ist, wobei das freie Papierende aus dem Gehäuse durch ein in diesem Gehäuse ausgespartes Langloch austritt. Dieses Langloch muß dann groß dimensioniert werden, um beim Rollenwechsel das Einziehen des freien Papierendes zu ermöglichen. Ein solcher Papierspender wird insbesondere in der Druckschrift CH-A-393985 beschrieben.
- Ein weiteres Problem, das sich besonders bei der Abgabe von Toilettenpapier von der Rolle stellt, ist das Abtrennen der zur Benutzung bestimmten Papierblätter durch den Benutzer. Aus diesem Grunde werden die heutigen Rollen im allgemeinen vor dem Aufwickeln auf die Trägerwalze vorgeschnitten, aber es bedarf immer noch einer Abreißbewegung, um die Blätter voneinander zu trennen. Das Problem besteht nun darin, daß bei frei rotierender Rolle eine auf das freie Papierende ausgeübte Zugkraft die Tendenz hat, ein unkontrolliertes Abrollen des Papiers nach sich zu ziehen, was zu einem erhöhten Papierverbrauch führt. Außerdem muß das Abreißen in diesem Fall durch eine ruckartige Bewegung parallel zur Rollenachse bewirkt werden, was im allgemeinen bei frei beweglicher Rolle zu schrägem Abreißen außerhalb der vorgeschnittenen Zonen führt; neben einem erhöhten Verbrauch zieht dies ein schlechtes Erscheinungsbild des Blattes und das unerwünschte Auftreten von Knitterfalten in demselben nach sich.
- Die vorliegende Erfindung hat die Aufgabe, einen Papierspender zur Abgabe von Papier von einer Papiervorratsrolle bereitzustellen, der die Abtrennung der Papierblätter erleichtert und dabei ein einfaches Nachfüllen und eine optimale Abschirmung des Papiervorrates von der Umgebung gewährleistet. Allgemeiner ausgedrückt zielt die Erfindung darauf ab, den Anforderungen der Praxis auf diesem Gebiet besser zu genügen, auch für den Fall von Papierrollen, die nicht notwendigerweise durch linienförmige Stanzungen in vorgeschnittene Blätter eingeteilt werden.
- Gemäß ihrem wichtigsten Merkmal betrifft die Erfindung einen Papierspender zur Abgabe von Papier von einer Papiervorratsrolle, bestehend aus einem Gehäuse zur Aufnahme einer Rolle, dessen Begrenzungen von zwei Schalen gebildet werden, die sich zum Einsetzen der Rolle mittels Drehung um eine Schwenkachse öffnen, dadurch gekennzeichnet, daß er in jeder der beiden Schalen jeweils einen Spalt aufweist, so daß sich in der Nähe der Schwenkachse ein Langloch bildet, dessen Breite im Laufe der Drehung von mindestens einer der Schalen um die Schwenkachse durch das Dazwischentreten einer mit einer der beiden Schalen zu einem Stück verbundenen Verschlußklappe variiert, und zwar zwischen einer Minimalbreite, wenn das Gehäuse geschlossen ist, und einer Maximalbreite, wenn es geöffnet ist.
- Das Langloch zur Papierpierabgabe ist demnach also in der Nähe der Schwenkachse vorgesehen, und dieses Langloch ist von variabler Breite dank einer Verschlußklappe, die durch die Drehung von mindestens einer Schale um die Schwenkachse gesteuert wird. Seine Maximalbreite, bei geöffneter Stellung des Gehäuses, erleichtert das Einziehen des freien Papierendes der Rolle beim Nachfüllen, dagegen erlaubt seine Minimalbreite, bei geschlossener Stellung des Gehäuses, gerade eben nur den Austritt und die Abgabe einer Lage von Papier. Diese Minimalbreite läßt sich sogar auf Null reduzieren, so daß sich eine Klemmvorrichtung bildet, die das Papier beim Austritt aus dem geschlossenen Gehäuse einspannt.
- Eine solche Formgebung erlaubt es, unter Sicherstellung eines unkomplizierten Nachfüllens des Rollenspenders gleichzeitig die Abschirmung des Papiervorrates und das sichere Zuschneiden bei der Benutzung zu optimieren. Des weiteren ermöglicht sie besonders vorteilhafte und einfach zu realisierende Weiterentwicklungen, wie man im folgenden sehen wird.
- Gemäß einem besonders vorteilhaften Merkmal der Erfindung bildet die mit der Verschlußklappe zum Verschließen des Langlochs verbundene Schale einen Deckel des Gehäuses, der relativ zu der eine Basis bildenden zweiten der beiden Schalen um die Schwenkachse beweglich ist.
- Vorteilhafterweise weisen die beiden Schalen eine im wesentlichen etwa halbzylindrische Form auf, und ein erster Längsrand des ihnen jeweils zugehörigen Spaltes wird durch eine erste Umfangserzeugende begrenzt, in deren Nähe die Schwenkachse vorgesehen ist. Vorzugsweise ist die Schwenkachse in etwa koaxial mit der ersten Umfangserzeugenden der Basisschale und mit einer Erzeugenden, die einen zweiten Längsrand des Spaltes der Deckelschale definiert. Außerdem wird die Verschlußklappe vorteilhafterweise von einer Zunge gebildet, die einen zur Schwenkachse hin konvex gekrümmtem Querschnitt aufweist und deren eine Seite den Längsrand des Spaltes des Deckels bildet.
- Die Tatsache, daß das Langloch, durch welches das Papier austritt, in der Nähe der Schwenkachse vorgesehen ist, erlaubt es also, ein Langloch mit einer durch das Zusammenwirken der beiden Spalte der Schalen und der Verschlußklappe variablen Breite zu schaffen. Die der Verschlußklappe verliehene Krümmung erleichtert das Einziehen des Papiers, indem sie im geöffneten Zustand des Gehäuses dem freien Papierende eine Führung bietet.
- Um eine optimale Papierabgabe zu erreichen, wird vorteilhafterweise vorgesehen, daß eine zweite Seite der Verschlußklappe die erste Backe einer speziellen Klemmvorrichtung bildet, die in der geschlossenen Stellung des Gehäuses mit einer flachen Leiste zusammenwirkt, welche zur Außenseite der Basisschale hin in einer Ebene vorspringt, die mit einer Tangentenebene zu der letzteren, welche deren erste Umfangserzeugende einschließt, einen rechten Winkel bildet, und die zweite Backe der Klemmvorrichtung bildet; dabei stützt sich die erste Seite der Verschlußklappe in dieser Stellung auf die Innenseite eines zweiten Längsrandes des Spaltes in der Basisschale.
- Auf diese Weise wird das freie Papierende in der geschlossenen Stellung des Gehäuses flach eingeklemmt, was ein unerwünschtes Abrollen des Papiers bei seiner Benutzung verhindert und dem Benutzer so eine bessere Kontrolle über die Papierabgabe ermöglicht.
- Die in dieser Weise konstruierte Klemmvorrichtung übt vorteilhafterweise in der geschlossenen Stellung des Gehäuses einen leichten Druck auf das Papier aus, wodurch ein problemloser Zuschnitt des Papiers sichergestellt wird, auch wenn der Benutzer an ihm in einer Richtung zieht, die der Lage der Klemmvorrichtung nicht entspricht.
- Vorzugsweise ist die zweite Seite der Verschlußklappe auf ihrer gesamten Länge gezahnt, und die flache Leiste weist in ihrem mittleren Bereich eine zu ihrem freien Rand hin offene Aussparung auf, die im geschlossenen Zustand des Gehäuses eine Aussparung zum Greifen des Papiers bildet.
- Weitere vorteilhafte Merkmale des erfindungsgemäßen Papierspenders, die sowohl einzeln als auch in Kombination verwirklicht werden können, sind dadurch gekennzeichnet,
- -- daß die flache Leiste der Basis im geöffneten Zustand des Gehäuses für die Deckelschale einen Anschlag bildet; und daß in dieser Stellung die andere Seite der Verschlußklappe auf der äußeren Oberfläche des zweiten Längsrandes des Spaltes der Basis zur Anlage kommt;
- -- daß die zylindrische Wandung der Basisschale eine Ausbuchtung aufweist, die einen Raum zur Aufnahme von Mitteln zur Befestigung der Basis an einer festen Wand entstehen läßt;
- -- daß die Deckelschale sich in der geöffneten Stellung des Gehäuses in einer Ebene befindet, die mit einer die genannte feste Wand bildenden Mauer in etwa einen rechten Winkel bildet, wobei der Boden des Gehäuses zum Fußboden zeigt, was das Einsetzen der Rolle umso mehr erleichtert, als das Gehäuse ohne weitere Einwirkung des Benutzers in der geöffneten Stellung verbleibt;
- -- daß die Basisschale mindestens eine Feder aufweist, welche dazu bestimmt ist, mit einem Sitz in der Deckelschale zusammenzuwirken, wobei der Sitz vorteilhafterweise aus zwei zueinander senkrechtstehenden Flachstücken und aus einem Winkelstück besteht, welches auf der Innenseite der Deckelschale angeordnet ist und parallel zu deren Seitenwänden verläuft, in einer Weise, daß die geschlossene und die geöffnete Stellung der Deckelschale bevorzugt werden; der genannte Sitz weist dabei eine abgerundete Sperre auf, die die Feder spannt, wenn die Deckelschale 4 von der geöffneten in die geschlossene Stellung wechselt und umgekehrt;
- -- daß die Basisschale an ihren Seitenwänden in der Höhe ihrer ersten Umfangserzeugenden in der Höhe der Schwenkachse einen Zapfen aufweist, und daß die Deckelsahale an der Innenseite ihrer Seitenwände einen besonderen Raum zur Aufnahme des Zapfens aufweist.
- Der in dieser Weise konstruierte Papierspender ist besonders unkompliziert in der Herstellung, da jede der beiden Schalen in einem Stück aus Kunststoff gegossen werden kann, und zwar einschließlich aller Elemente, die sie enthält (mit Ausnahme der Feder), wie etwa der Verschlußklappe und des Schwenk-Winkelstückes bei der Deckelschale oder der Befestigungsausbuchtung und des Sitzes für die Schwenkachse bei der Basisschale.
- Im folgenden wird nun eine besondere Ausführungsform der Erfindung im Detail beschrieben, die deren grundlegende Merkmale und Vorzüge besser verständlich macht; es versteht sich dabei jedoch, daß diese Ausführungsform als Beispiel ausgewählt wurde und keinesfalls als einschränkend verstanden werden darf.
- Die Beschreibung wird durch die beigefügten Zeichnungen veranschaulicht, in denen
- -Figur 1 eine perspektivische Gesamtansicht eines Papierspenders gemäß der Erfindung in halbgeöffneter Stellung ist;
- -Figur 2 ein Querschnitt durch den Papierspender gemäß der Erfindung in geöffneter Stellung ist;
- -Figuren 3A und 3B schematisch im Querschnitt das Langloch zur Papierabgabe in geöffneter (3A) und geschlossener (3B) Stellung des Gehäuses darstellen;
- -Figur 4 eine perspektivische Teilansicht der Basisschale des Papierspenders gemäß der Erfindung ist; und
- -Figur 5 eine perspektivische Teilansicht der Deckelschale des Papierspenders gemäß der Erfindung ist.
- Im Bemühen um Klarheit werden in den verschiedenen Figuren und in der folgenden Beschreibung gleiche Teile mit den gleichen Bezugsziffern bezeichnet.
- Der in Figur 1 dargestellte Toilettenpapierspender besteht aus einem Gehäuse 1 zur Aufnahme einer Rolle 2, welche einen Vorrat des abzugebenden Papiers bildet.
- Dieses Gehäuse 1 wird von zwei Schalen 3, 4 begrenzt, die jeweils eine im wesentlichen halbzylindrische Form aufweisen und über eine Gelenkachse 5 gelenkig miteinander verbunden sind (Figur 2).
- Die eine 3 der beiden Schalen 3, 4 bildet eine Basis zur Befestigung an einer Wand 6. Zu diesem Zweck weist die Basisschale 3 in ihrem mittleren Bereich eine Ausbuchtung 7 auf, die einen Raum 8 zur Aufnahme von Köpfen 9 von Schrauben 10 zur Befestigung des Spenders an der Wand entstehen läßt.
- Diese Schale 3 weist an ihren Seitenwänden 11 in der Höhe einer ersten Umfangserzeugenden einen Zapfen 12 (Figur 4) in der Höhe der Schwenkachse 5 und weiterhin eine flache Leiste 13 auf, welche zur Außenseite hin in einer Ebene vorspringt, die senkrecht auf der Ebene steht, in der diese erste Erzeugende liegt, und tangential zu der Schale ist.
- Die Basisschale 3 weist ferner an jedem ihrer Seitenränder eine senkrecht zu der flachen Leiste 13 stehende Blattfeder 32 auf, die dazu bestimmt ist, mit einem aus zwei zueinander senkrecht stehenden Flachstücken 35 und einer abgerundeten Sperre 34 bestehenden Sitz 33 in der Weise zusammenzuwirken, daß die Feder die geöffnete oder die geschlossene Stellung der Deckeischale 4 begünstigt, da sie sich auf die Flachstücke 35 stützt und gespannt wird, wenn die Deckelschale 4 von der geöffneten Stellung in die geschlossene Stellung oder umgekehrt überwechselt, aufgrund der Auflage der Feder auf der genannten Basis 34.
- Der Innenrand 14 dieser flachen Leiste 13 stellt einen ersten Längsrand eines Spaltes 15 (Figur 4) dar, der in der Schale 3 ausgespart und dazu bestimmt ist, mit einem in der Deckelschale 4 ausgesparten Spalt 16 (Figur 5) zusammenzuwirken und so ein Langloch 17 zur Abgabe des Papiers zu bilden.
- Die Breite dieses Langloches 17 variiert in Abhängigkeit von der Stellung der Deckelschale 4 relativ zur Basis 3 mittels einer Verschlußklappe 18, die im Deckel 4 enthalten ist. Wie man in den Figuren 2, 3 und 5 sehen kann, weist die Verschlußklappe 18 einen in Richtung der Schwenkachse konvex gekrümmten Querschnitt auf und stellt mit einer ihrer Seiten 19 einen ersten Längsrand des Spaltes 16 des Deckels 4 dar, ausgerichtet an einer ersten Umfangserzeugenden des letzteren.
- Diese Krümmung der Verschlußklappe 18 bewirkt, daß in der geöffneten Stellung des Gehäuses das Einziehen des Endes 20 der Papierrolle 2 durch das Langloch 17 vereinfacht wird, wie in Figur 2 dargestellt. Des weiteren ermöglicht sie es, daß die zweite Seite 21 der Verschlußklappe 18 eine erste Backe einer Klemmvorrichtung darstellt, deren zweite Backe von der flachen Leiste 13 der Basis gebildet wird und die die Aufgabe hat, das Ende 20 der Rolle einzuspannen, wenn das Gehäuse sich in geschlossener Stellung befindet (Figur 3B).
- In geöffneter Stellung stellt die flache Leiste 13 außerdem einen Anschlag für den Deckel 4 dar, dabei kommt die Seite 21 der Verschlußklappe 18 auf der äußeren Oberfläche des zweiten Längsrandes 22 des in der Basis 3 ausgesparten Spaltes 15 zur Anlage.
- Im übrigen ist die Seite 21 der Verschlußklappe 18 mit Zähnen 23 versehen (Figur 5), die den Zuschnitt des Papiers erleichtern, wenn das Papierende 20 mittels der flachen Leiste 13 eingeklemmt wird, wobei die Leiste ihrerseits in ihrem mittleren Bereich eine zu deren freiem Rand 37 hin offene Aussparung aufweist, um das Greifen des Endes 20 der Rolle 2 zu erleichtern.
- Wie man in den Figuren 2 und 5 sieht, weist die Deckelschale 4 in der Höhe ihrer Seitenwände 25 ein spezielles Winkelstück 26 auf, das die genannte Schwenkachse 5 umgreifen soll, wobei die Achse 5 ansonsten am zweiten waagerechten Längsrand 27 des im Deckel 4 ausgesparten Spaltes 16 ausgerichtet ist.
- Die Dimensionierung der verschiedenen Bestandteile des erfindungsgemäßen Papierspenders ist derart, daß die oben beschriebene Funktionsweise gewährleistet wird. Insbesondere ist die Basisschale 3 geringfügig länger und von etwas größerem Durchmesser als die Deckelschale 4, in der Art, daß die Deckelschale 4 sich in der Höhe der Schwenkachse 5 mit der Basis 3 gelenkig verbinden kann, um es der Verschlußklappe 18 zu erlauben, sich in den Spalt 15 der Basis 3 zu schieben, und daß beim Schließen des Gehäuses die zweite Umfangserzeugende 28 des Deckels 4 sich unter die zweite Umfangserzeugende 29 der Basis 3 schiebt und so andere Einrastmittel als das einfache Einhaken der Ränder des Deckels 4 in der Basis 3 entbehrlich macht.
- In der Praxis verlängert sich die flache Leiste 13 der Basis 3 entlang ihrer Seitenwände 30, wodurch die Seitenwände 31 des Deckels 4 in geschlossener Stellung verdeckt werden.
- Selbstverständlich wird die Erfindung weder durch die vorstehend offenbarten Besonderheiten noch durch die Details der zu ihrer Erläuterung gewählten Ausführungsform in irgendeiner Weise beschränkt. Alle Arten von Varianten können zu der speziellen als Beispiel beschriebenen Ausführung und deren Bestandteilen hinzutreten, ohne daß damit der Rahmen der Erfindung, so wie er in den Ansprüchen definiert ist, verlassen würde. Die Erfindung umfaßt somit alle Mittel, die zu den beschriebenen Mitteln äquivalente technische Alternativen darstellen, sowie deren Kombinationen.
Claims (16)
1. Papierspender zur Abgabe von Papier von einer
Papiervorratsroile, bestehend aus einem Gehäuse (1)
zur Aufnahme einer Rolle (2), dessen Begrenzungen von
zwei Schalen (3,4) gebildet werden, die sich zum
Einsetzen der Rolle mittels Drehung um eine
Schwenkachse (5) öffnen, dadurch gekennzeichnet, daß
er in jeder der beiden Schalen jeweils einen Spalt
(15, 16) aufweist, so daß sich in der Nähe der
Schwenkachse ein Langloch (17) bildet, dessen Breite
im Laufe der Drehung von mindestens einer der Schalen
um die Schwenkachse durch das Dazwischentreten einer
mit einer der beiden Schalen zu einem Stück
verbundenen Verschlußklappe (18) variiert, und zwar
zwischen einer Minimalbreite, wenn das Gehäuse
geschlossen ist, und einer Maximalbreite, wenn es
geöffnet ist.
2. Papierspender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die mit der Verschlußklappe (18) verbundene Schale
(4) einen relativ zu der eine Basis bildenden zweiten
der beiden Schalen um die Schwenkachse (5) beweglichen
Deckel bildet.
3. Papierspender nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Schalen (3,4) eine im wesentlichen etwa
haibzylindrische Form aufweisen, und daß ein erster
Längsrand (13) des ihnen jeweils zugehörigen Spaltes
(15,16) durch eine erste Umfangserzeugende begrenzt
wird, in deren Nähe die Schwenkachse vorgesehen ist.
4. Papierspender nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schwenkachse (5) mit der ersten
Umfangserzeugenden der Basisschale (3) in etwa koaxial
ist und eine Erzeugende aufweist, die einen zweiten
Längsrand (21) des Spaltes der Deckelschale definiert.
5. Papierspender nach Anspruch 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verschlußklappe (18) von einer
Zunge mit zur Schwenkachse hin konvex gekrümmtem
Querschnitt gebildet wird, deren eine Seite (19) den
Längsrand des Spaltes (16) des Deckels (4) bildet.
6. Papierspender nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet
daß eine zweite Seite der Verschlußklappe (18) die
erste Backe einer speziellen Klemmvorrichtung bildet,
die in der geschlossenem Stellung des Gehäuses mit
einer flachen Leiste (13) zusammenwirkt, welche zur
Außenseite der Basisschale (3) hin in einer Ebene
vorspringt, die mit einer Tangentenebene zu der
letzteren, welche deren erste Umfangserzeugende
einschließt, einen rechten Winkel bildet, und die
zweite Backe der Klemmvorrichtung bildet; dabei stützt
sich die erste Seite der Verschlußklappe in dieser
Stellung auf die Innenseite eines zweiten Längsrandes
(21) des Spaltes (16) in der Basisschale (3).
7. Papierspender nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Leiste (13) mit der Seite (21) der
Verschlußklappe (18) in solcher Weise zusammenwirkt,
daß auf das zwischen den Schalen hindurchgeführte
Papier ein leichter Druck ausgeübt wird, wenn das
Gehäuse geschlossen ist.
8. Papierspender nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Basisschale (3) mindestens eine Feder (32)
aufweist, welche mit einem Sitz (33) in der
Deckelschale (4) in der Weise zusammenwirkt, daß die
geschlossene und die geöffnete Stellung der
Deckelschale (4) bevorzugt werden.
9. Papierspender nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß der Sitz (33) eine abgerundete Sperre (34)
aufweist, die zwischen der geöffneten und der
geschlossenen Stellung der Deckelschale (4) die Feder
(32) spannt.
10. Papierspender nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß der Sitz (33) aus zwei zueinander
senkrechtstehenden Flachstücken (35) und aus einem
Winkelstück (26) besteht, das auf der Innenseite der
Deckelschale (4) angeordnet ist und parallel zu deren
Seitenwänden (25) verläuft.
11. Papierspender nach einem der Ansprüche 8 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (32) eine
Blattfeder ist, die an jedem der beiden Seitenränder
(11) der Basisschale (3) befestigt ist.
12. Papierspender nach einem der Ansprüche 5 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Seite der
Verschlußklappe (18) auf ihrer gesamten Länge gezahnt
ist, und daß die flache Leiste (13) in ihrem
mittleren Bereich eine Aussparung (24) aufweist, die
zu ihrem im geschlossenen Zustand des Gehäuses das
Papier nicht ergreifenden Rand hin offen ist.
13. Papierspender nach einem der Ansprüche 6 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die flache Leiste (13) der
Basis (3) im geöffneten Zustand des Gehäuses für die
Deckelschale (4) einen Anschlag bildet; und daß in
dieser Stellung die andere Seite der Verschlußklappe
(18) auf der äußeren Oberfläche des zweiten
Längsrandes des Spaltes (15) der Basis zur Anlage
kommt.
14. Papierspender nach einem der Ansprüche 2 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die zylindrische Wandung
der Basisschale (3) eine Ausbuchtung (7) aufweist, die
einen Raum (8) zur Aufnahme von Köpfen (9) von Mitteln
zur Befestigung (10) der Basis an einer Wand entstehen
läßt.
15. Papierspender nach einem der Ansprüche 2 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß die Basisschale (3) an
ihren Seitenwänden in der Höhe ihrer ersten
Umfangserzeugenden mindestens einen Zapfen (12) in der
Höhe der Schwenkachse (5) aufweist, und daß die
Deckelschale an der Innenseite ihrer Seitenwände einen
besonderen Raum (33) zur Aufnahme des Zapfens (12)
aufweist
16. Papierspender nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schalen (3, 4) aus
gegossenem Kunststoff bestehen.
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