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DE202008003916U1 - Aufnahmeelement für eine Beschattungseinrichtung - Google Patents

Aufnahmeelement für eine Beschattungseinrichtung Download PDF

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DE202008003916U1
DE202008003916U1 DE202008003916U DE202008003916U DE202008003916U1 DE 202008003916 U1 DE202008003916 U1 DE 202008003916U1 DE 202008003916 U DE202008003916 U DE 202008003916U DE 202008003916 U DE202008003916 U DE 202008003916U DE 202008003916 U1 DE202008003916 U1 DE 202008003916U1
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Abstract

Aufnahmeelement für eine Beschattungseinrichtung wie zum Beispiel ein Jalousieelement, das an der Außenseite eines Gebäudes vorsetzbar ist, wobei ein Hohlraum bzw. eine Ausnehmung im Inneren des Aufnahmeelements vorgesehen ist, der bzw. die zumindest einen Teil der Beschattungseinrichtung aufzunehmen vermag, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmeelement als Formkörper (1) ausgebildet ist und bezüglich seiner Materialstärke (d) einer an der Außenseite eines Bauwerks (I) anbringbaren Dämmstoffschicht (8) entspricht.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Aufnahmeelement für eine Beschattungseinrichtung, wie zum Beispiel ein Jalousieelement, das an der Außenseite eines Gebäudes vorsetzbar ist, wobei ein Hohlraum beziehungsweise eine Ausnehmung im Inneren des Aufnahmeelements vorgesehen ist, der beziehungsweise die zumindest einen Teil der Beschattungseinrichtung aufzunehmen vermag.
  • Derartige Aufnahmeelemente sind bekannt. Sie werden als Jalousiekästen in der Regel aus Metall gefertigt und vor eine Gebäudewand über dem zu beschattenden Fenster oder der zu beschattenden Tür angeordnet. Es ist auch bekannt, derartige Aufnahmeelemente nachträglich unter dem Sturz direkt vor dem Fenster- oder Türelement anzuordnen. Dadurch verringert sich allerdings der Lichteinfall durch eine Verringerung der Höhe des Tür- beziehungsweise Fensterelementes. Möchte man nun ein solches bekanntes Aufnahmeelement in eine vor das Gebäude zu setzende Dämmstoffschicht integrieren, gibt es regelmäßig Probleme aufgrund nicht passender Maße der Aufnahmeelemente bezüglich der Schichtdicke der Dämmung und bezüglich unterschiedlicher Ausdehnungskoeffizienten des Dämm-Materials, welches für die Dämmstoffschicht verwendet wird und des Materials des das Aufnahmeelement umschließenden Kastens. Ein weiteres Problem ist, daß die Wärmedämmung derartiger Aufnahmeelemente in der Regel lediglich durch eine eingelegte Dämmplatte, bevorzugt auf der zum Gebäude weisenden Seite angeordnet, erbracht werden muß. Diese erfüllt die hohen Anforderungen, die im Hausbau an die Wärmedämmung heutzutage gestellt werden, nicht.
  • Des weiteren gibt es Probleme bezüglich der äußeren Gestaltung derart, daß entweder sehr unschöne Absätze an der Außenwand aufgrund der dort vorhandenen Kästen von Aufnahmeelementen sichtbar bleiben oder aber beim Überziehen mit einer Putzschicht, diese häufig reißt, aufgrund der bereits erwähnten unterschiedlichen Ausdehnungskoeffizienten. Es ist auch bekannt, derartige Aufnahmeelemente in den Sturzbereich von Fenster- beziehungsweise Türelementen einzubinden und diese direkt über dem Fenster- beziehungsweise Türelement anzuordnen. Hier treten Probleme bezüglich der Statik auf, da man entweder eine höhere Geschoßhöhe benötigt, um einen Sturz dann oberhalb eines solchen Aufnahmeelementes anzuordnen, oder aber die Statik nicht ausreicht, um die Bauwerksteile, die über dem Fenster- beziehungsweise Türelement liegen, abzufangen, so daß zusätzlich beziehungsweise nachträglich ein Sturz oder eine Materialschiene eingezogen werden muss.
  • Insbesondere im sogenannten Passivhausbau ist es üblich, die statisch entweder gemauerten oder betonierten oder aber auch in Holzständerbauweise gefertigten Wände mit einer äußeren Dämmstoffschicht, beispielsweise aus Styroporplatten mit beträchtlicher Dicke, zu versehen. In eine solche Dämmstoffschicht sind die bekannten Aufnahmeelemente des Standes der Technik aus den erwähnten Gründen der nicht ausreichenden Wärmedämmung nicht integrierbar. Die weiteren Probleme, die bereits weiter vorne behandelt wurden, treten hier in gleicher Weise auf.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, ein Aufnahmeelement für eine Beschattungseinrichtung, wie zum Beispiel ein Jalousieelement zur Verfügung zu stellen, das die im Stand der Technik beschriebenen Nachteile nicht mehr aufweist und welches problemlos in die Dämmstoffschicht, insbesondere eines Passivhauses integrierbar ist.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird gelöst durch ein Aufnahmeelement für eine Beschattungseinrichtung, wie zum Beispiel ein Jalousieelement, das an der Außenseite eines Gebäudes vorsetzbar ist, wobei ein Hohlraum beziehungsweise eine Ausnehmung im Inneren des Aufnahmeelements vorgesehen ist, der beziehungsweise die zumindest einen Teil der Beschattungseinrichtung aufzunehmen vermag, das sich dadurch auszeichnet, daß das Aufnahmeelement als Formkörper ausgebildet ist und bezüglich seiner Materialstärke einer an der Außenseite eines Bauwerks anbringbaren Dämmstoffschicht entspricht. Das heißt, in seiner Materialdicke oder bezogen auf das Anordnen an der Bauwerkswand in seiner Tiefe gesehen besitzt das Aufnahmeelement die gleiche Dicke wie die Dämmstoffschicht. Dadurch wird erreicht, daß man auch ältere Gebäude, die noch nicht nach den neuesten Vorschriften der Wärmeschutzverordnung oder den Bestimmungen eines Passivhauses hergestellt wurden, mit einer äußeren Dämmstoffschicht versehen kann, in die auch das Aufnahmeelement mit entsprechenden Dämmeigenschaften einbindbar ist und die alle Anforderungen an die Wärmedämmung eines Passivhauses dann erfüllt.
  • Insbesondere in der Nachrüstung von bestehenden Wohngebäuden oder aber auch beim Bau neuer Passivhäuser, bei denen die äußere Dämmstoffschicht entsprechend geplant wird, ist das Aufnahmeelement nach der Erfindung einsetzbar und erfüllt alle Bedingungen, die an den Wärmeschutz von Gebäuden, insbesondere an Passivhäusern bezüglich der Wärmedämmung gestellt werden.
  • Das erfindungsgemäße Aufnahmeelement für eine Beschattungseinrichtung zeichnet sich auch dadurch aus, daß es bezüglich der gestalterischen Seite der späteren Außenwand des Gebäudes sehr vorteilhaft in die Gesamtansicht integrierbar ist. So ist es beispielsweise möglich, einen Putzträger auf die gesamte Dämmstoffschicht des Gebäudes aufzubringen und dabei das Aufnahmeelement für die Beschattungseinrichtung mit zu integrieren. Auf den Putzträger läßt sich dann eine Putzschicht problemlos aufbringen und das Gebäude weist keine häßlichen Absätze auf. Die so gefertigte Dämmstoffschicht neigt auch nicht zum Reißen. Im Stand der Technik waren die diesbezüglich verwendeten Jalousieelemente mit ihren Kästen entweder äußerlich sichtbar, was zu ästhetisch nicht sehr geschickten Ansichten führte, oder aber in die Dämmung so ungünstig integriert, daß sich später Risse bildeten und dadurch selbstverständlich dann noch entsprechende Wärmebrücken entstanden. Die Erfindung stellt ein Aufnahmeelement für eine Beschattungseinrichtung, zum Beispiel ein Jalousieelement, zur Verfügung, welches all diese Nachteile nicht mehr aufweist. Es läßt sich sowohl im Neubau einsetzen, indem das Gebäude entsprechend geplant wird, oder aber auch bei der Altbausanierung. Man kann dabei die normalen Geschoßhöhen beibehalten, ohne daß im Sturzbereich noch Platz für die Aufnahme eines Jalousiekastens oder Rollladenkastens eingeplant werden muss.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist der Formkörper aus Dämm-Material, wie zum Beispiel Styropor, PUR-Schaum, Porotonziegeln, Liapor oder dergleichen gefertigt.
  • Dabei ist es möglich, daß, entsprechend einer weiteren Ausgestaltung, der Formkörper aus dem gleichen Dämm-Material wie die Dämmstoffschicht ausgebildet ist. Da in dem Aufnahmeelement durch den Hohlraum beziehungsweise die Ausnehmung zur Aufnahme der Beschattungseinrichtung ein gewisser Wärmeverlust entstehen kann, ist es nach einer Ausgestaltung der Erfindung möglich, daß der Formkörper aus einem Dämm-Material mit besseren Dämmeigenschaften als der Dämmeigenschaften des Material der Dämmstoffschicht ausgebildet ist. Dadurch kann man die durch die Ausnehmung beziehungsweise den Hohlraum entstehenden Verluste bezüglich der Dämmwirkung wieder ausgleichen.
  • Von Vorteil ist es auch, wenn der Formkörper in die Dämmstoffschicht formschlüssig integrierbar ist. Selbstverständlich ist es nach der Erfindung auch vorgesehen, einen Formkörper vorzusehen, der kraftschlüssig in die Dämmstoffschicht integrierbar ist. Beide Ausführungsformen sind von der Erfindung umfaßt.
  • Ein weiterer Aspekt der erfindungsgemäßen Lösung besteht darin, dass der Formkörper bezüglich seiner Materialstärke an die Stärke beziehungsweise Dicke der Dämmstoffschicht anpassbar ist. Dies kann beispielsweise so realisiert werden, dass Adapterplatten vorgesehen sind, die auf den Formkörper aufsetzbar oder aufklebbar sind. Diese Adapterplatten können mit unterschiedlicher Materialstärke vorgehalten werden.
  • Erfindungsgemäß wurde auch gefunden, daß der Formkörper in der Dämmebene beziehungsweise in der Isolierebene eines Gebäudes, insbesondere außerhalb der statisch tragenden Teile, wie zum Beispiel einer Wand, anordnbar ist. Genau dies ist im Stand der Technik immer das Problem gewesen, daß die bekannten Aufnahmeelemente nicht in die Dämm- beziehungsweise Isolierebene integrierbar waren beziehungsweise die Dämm- beziehungsweise Isolierebene zumindest auf der Innenseite zum Gebäude weisend durch weitergehendes Dämm-Material beeinträchtigt war, welches beispielsweise in dem statisch tragenden Teil des Bauwerks befestigt werden muß beziehungsweise durch dieses hindurch ragt. Dadurch kommt es entweder zu statischen Beeinträchtigungen, die anderweitig ausgeglichen werden müssen, zum Beispiel zu einem erhöhten Platzbedarf bezüglich der Gebäudehöhe oder zu Fensterelementen, die aufgrund des Formkörpers, der über dem Fenster angeordnet ist, zu klein werden und damit relativ wenig Licht in die Räume gelangen kann usw. Die Nachteile, wie vorher beschrieben, werden durch die Lösung nach der Erfindung, wonach der Formkörper in der Dämmebene beziehungsweise Isolierebene des Gebäudes außerhalb der statisch tragenden Teile des Bauwerks angeordnet werden kann, komplett vermieden.
  • Von Vorteil ist es dabei weiterhin, wenn das Aufnahmeelement mit Hilfe wenigstens eines Befestigungsmittels an der Außenseite des Bauwerks anordnbar beziehungsweise befestigbar ist. Als Befestigungsmittel eignen sich dafür bekannte Winkelprofile, Winkelbleche usw., die einerseits an dem Formkörper befestigt werden und andererseits an dem Bauwerk beziehungsweise an der Bauwerkswand. Damit ist man bezüglich der Anordnung des Aufnahmeelements natürlich völlig frei, indem, egal wie groß nun das Aufnahmeelement auch ausgebildet ist, die Unterkante des Aufnahmeelements bündig mit der Innenlaibung des Fensters oder der Tür abschließend montierbar ist. Man verwendet vorteilhafterweise selbstverständlich so viel Befestigungsmittel, wie nötig sind, um das Gewicht des Aufnahmeelements inklusive eines späteren Jalousieelementes oder einer anderen Beschattungseinrichtung, wie zum Beispiel einer Markise, aufzunehmen.
  • Das Aufnahmeelement zeichnet sich entsprechend einer Weiterbildung der Erfindung auch dadurch aus, daß in dem Formkörper zumindest eine Aussteifung vorgesehen ist, die vorzugsweise in Einbaurichtung oberhalb des Hohlraums beziehungsweise der Ausnehmung angeordnet ist. Die Aussteifung dient zum einen dazu, beispielsweise die Befestigungsmittel entsprechend befestigen zu können. Sie dient allerdings auch dazu, um beispielsweise eine höhere Last eines Jalousiekörpers, der aus mehreren Lamellen besteht, aufzunehmen. Dies könnte beispielsweise durch eine aus Dämm-Material gebildete Aufnahme nicht gewährleistet werden. Der Hohlraum in dem Aufnahmeelement ist dabei so gestaltet, daß die Aussteifung beispielsweise formschlüssig dort eingeschoben ist und so keine weitere Befestigungsmittel benötigt werden. Selbstverständlich ist es auch möglich, das Aufnahmeelement entsprechend von oben mit einer Aufnahmetasche zu versehen, um dann die Aussteifung einzukleben.
  • Es wurde gefunden, daß es von Vorteil ist, wenn Aussteifung als Preßspanplatte, HDF-Platte, OSB-Platte, Metallplatte oder dergleichen vorgesehen ist. Dabei kann als Metall sowohl Stahlblech als auch Aluminiumblech beispielsweise verwendet werden. Selbstverständlich ist es auch möglich, entsprechend abgekantete oder profilierte Materialien zu verwenden, um eine ausreichende Festigkeit der Aussteifung zu erreichen.
  • Die Erfindung zeichnet sich auch dadurch aus, dass zwei Aussteifungen vorgesehen sind, wovon eine den oberen Rand des Hohlraums begrenzt beziehungsweise bildet. Von Vorteil ist es dabei weiterhin, wenn beide Aussteifungen mittels eines Verbindungsmittels miteinander verbunden sind. Dieses Verbindungsmittel kann dabei beispielsweise als Aussteifungseisen ausgebildet sein. Es ist allerdings nach der Erfindung durchaus möglich, dazu Bolzen, Drähte, Schrauben oder dergleichen vorzusehen.
  • Um die erhöhten Anforderungen an die Wärmedämmung eines Aufnahmeelementes erfüllen zu können, ist es nach der Erfindung auch vorgesehen, wenigstens eine Vakuumdämmschicht als zusätzliche Dämmung in dem Dämm-Material vorzusehen. Vorteilhafterweise ist diese Vakuumdämmschicht als Paneel ausgebildet. Die Vakuumdämmschicht beziehungsweise das Vakuumpaneel befindet sich dabei vorteilhafterweise auf der in Einbaustellung dem Baukörper zugewandten Seite. Das heißt, es wird an der Seite angeordnet, die später im eingebauten Zustand dem Baukörper zugewandt ist.
  • Von Vorteil ist es dabei auch, wenn die Vakuumdämmschicht beziehungsweise das Vakuumpaneel von dem Dämm-Material des Aufnahmeelementes umschlossen ist. Dies erhöht die Wärmedämmung weiter und ermöglicht insbesondere den Einsatz des gleichen Dämmmaterials für das Aufnahmeelement, wie es für die Dämmstoffschicht verwendet wird, da man aufgrund der Vakuumdämmschicht jetzt die gleiche oder sogar noch eine bessere Wärmedämmung erreicht, als bei einer durchgehenden, aus gleichem Material bestehenden Dämmstoffschicht.
  • In dem Hohlraum des Aufnahmeelements beziehungsweise in der Ausnehmung sind Führungs- und/oder Fixiermittel für das Jalousieelement vorgesehen. Diese dienen zum einen dazu, beispielsweise die Bänder oder Tragseile eines Jalousieelementes aufzunehmen. Zum anderen muß selbstverständlich in dem Aufnahmeelement, vorteilhafterweise in dem Hohlraum beziehungsweise der Ausnehmung, auch Platz vorgesehen sein, in dem beispielsweise eine Aufroll- beziehungsweise eine Aufwickeleinheit später eingeführt werden kann. Hier sind mehrere technische Möglichkeiten nach der Erfindung möglich. So ist es beispielsweise möglich, einen Elektromotor mit entsprechendem Getriebe in der Ausnehmung vorzusehen und seitlich ein- oder zweiseitig die Wickeleinrichtung dann über entsprechende Wellen anzusteuern. Selbstverständlich ist in dem Hohlraum auch eine Steuerungseinheit für das Jalousieelement anordenbar.
  • Demnach ist nach einer Weiterbildung der Erfindung in dem Hohlraum auch wenigstens eine Wickeleinrichtung für das oder die Tragbänder der Jalousielamellen anordenbar. Selbstverständlich beinhaltet die Erfindung auch, daß eine Durchführung für ein Elektrokabel, beispielsweise für den weiter vorne beschriebenen Elektromotor für die Wickeleinrichtung, in dem Formkörper vorgesehen ist.
  • Gemäß einer Variante der Erfindung ist es weiter vorgesehen, daß der Formkörper im wesentlichen einstückig erhalten wurde. Dies schließt nicht aus, daß nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung eine mehrstückige Ausgestaltung des Formkörpers vorgesehen ist.
  • Die Erfindung schlägt selbstverständlich für eine händische Bedienung des Jalousieelementes auch vor, daß eine Gurt- beziehungsweise Banddurchführung auf der zum Bauwerk weisenden Seite vorgesehen ist.
  • Erfindungsgemäß wurde auch gefunden, daß es von Vorteil ist, wenn die Aussteifung mittels einer Abdeckplatte aus Dämm-Material abgedeckt ist. Dabei gibt es wieder mehrere Möglichkeiten der Ausgestaltung, indem beispielsweise die Abdeckplatte aus dem gleichen Dämm-Material des Formkörpers hergestellt ist. Selbstverständlich ist es auch bei dieser Ausgestaltung möglich, die Abdeckplatte mit einem Dämm-Material höherer Wärmedämmung oder geringerer Wärmedämmung auszugestalten. Bevorzugt ist selbstverständlich ein Dämm-Material mit einer höheren Wärmedämmung.
  • Als Befestigungsmittel für den Formkörper an der Außenseite einer Gebäudewand dienen, wie bereits erwähnt, beispielsweise ein Winkelblech, ein Winkelprofil oder dergleichen. Dabei wird ein Schenkel des Winkelprofils an dem Formkörper, bevorzugt an der Aussteifung, und der andere Schenkel an dem Bauwerk befestigt.
  • Das Aufnahmeelement nach der Erfindung ist gemäß einer Ausfüh rungsform dadurch gekennzeichnet, daß an der zum Bauwerk und/oder zur Dämmstoffschicht weisenden Seite Noppen, Nuten oder dergleichen an dem Formkörper vorgesehen sind. Dies dient beispielsweise dazu, um Klebematerial aufzunehmen. Dies kann allerdings auch dazu genutzt werden, eine sogenannte Hinterlüftung zwischen dem Baukörper und der Dämmstoffschicht herzustellen.
  • Die Erfindung schlägt nach einer Ausgestaltung auch vor, daß an der nach außen weisenden Seite (in Einbaustellung) des Formkörpers, ein Putzträger vorgesehen ist. Dies ermöglicht das direkte Aufbringen eines Putzmaterials auf den Formkörper. Die Dämmstoffschicht ist in der Regel mit einem Putzträger bereits versehen oder weist entsprechende Noppen oder Nuten auf, so daß der Putz dann direkt aufgetragen werden kann. Dadurch, daß keine Vorsprünge und/oder Absätze in der Dämmstoffschicht vorhanden sind, entsteht eine äußerlich sehr elegante Ansicht, die sich gegenüber den im Stand der Technik verbreiteten Außenaufnahmeelementen ästhetisch wesentlich geschickter und ansehnlicher darstellt und zum anderen natürlich die Dämmwirkung dieser erfindungsgemäßen Aufnahmeelemente wesentlich höher ist. Insgesamt ist damit eine Komplettlösung zur Verfügung gestellt, die sowohl im Alt- als auch im Neubau einsetzbar ist und die insbesondere formästhetischen Ansprüchen genügt. Bauseitig müssen außer den späteren Putzarbeiten keine weiteren Maßnahmen am Bauwerk vorgenommen werden, die beispielsweise einen Eingriff in ein bestehendes Gebäude bedeuten würden. Dies wäre beispielsweise bei im Stand der Technik bekannten Aufnahmeelementen, die über den Sturz beziehungsweise über den Fenster- beziehungsweise Türelementen angeordnet werden müssen, der Fall. Diese Arbeiten sind zeitintensiv und erfordern zudem häufig das Abfangen der entsprechenden Bauwerksteile.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht auch vor, daß eine Putzkante auf der Unterseite des Formkörpers vorge sehen ist. Damit wird dem Putzer die Arbeit erleichtert, indem dort bereits eine Putzkante vorgesehen ist, die normalerweise nach den im Stand der Technik üblichen Arbeiten aufgeklebt oder aufgeschraubt werden müßte.
  • Der Hohlraum beziehungsweise die Ausnehmung nach der Erfindung ist auch mit einer Innenauskleidung ausgestattet, insbesondere aus einem Material, das eine höhere Festigkeit als das Dämm-Material aufweist. Damit wird der Beschädigung des Dämm-Materials vorgebeugt. Eine solche Ausgestaltung schließt selbst bei Fehlfunktionen der Markise oder der Jalousie eine Beschädigung des Formkörpers beziehungsweise des Dämm-Materials aus.
  • Diese Innenauskleidung kann dabei ebenfalls aus einer Preßspanplatte, HDF-Platte, OSB-Platte oder dergleichen angefertigt sein. Die Innenauskleidung ist in einer Variante der Erfindung auch aus Blech, wie z. B. verzinktem oder gegen Korrosion geschütztem Stahlblech, Aluminiumblech gebildet.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung der vorher beschriebenen Ausgestaltung zeichnet sich dadurch aus, dass die nach unten weisenden Seiten des Formkörpers mit einer Blechverkleidung versehen sind. Diese Blechverkleidung kann sowohl nur auf der Innenseite des Formkörpers vorgesehen sein und an der Außenseite eine Anputzleiste oder aber die Blechverkleidung erstreckt sich über die gesamte Unterseite des Formkörpers. Die Erfindung stellt auch eine Lösung zur Verfügung, bei der sowohl die Innenauskleidung aus Blech als auch die Unterseiten aus Blech gebildet sind. Selbstverständlich ist es auch möglich, diese Innenauskleidung und die Unterseiten mit plattenförmigen Kunststoffelementen, vorzugsweise faserverstärkten Kunststoffelementen zu versehen.
  • Die Innenauskleidung ist mit der Aussteifung über Verbindungsmittel, wie z. B. Bolzen, Drähte, Schrauben, Winkel oder der gleichen statisch gekoppelt. Damit wird erreicht, daß in der Innenauskleidung problemlos alle notwendigen Bestandteile einer Beschattungseinrichtung anordenbar sind, ohne zu riskieren, daß der Formkörper aufgrund des Gewichts dieser Bestandteile zerstört wird. Bei einer Ausgestaltung ohne diese Verbindung muss ein Dämm-Material eingesetzt werden, welches auch diesen Belastungen standhält.
  • Die Erfindung stellt auch eine Dämmstoffschicht mit allen bereits beschriebenen Vorteilen zur Verfügung, die an einer Außenseite eines Gebäude anordnbar ist, bestehend aus einem Dämm-Material mit einem Aufnahmeelement nach einem oder mehreren der vorher beschriebenen Ausführungsformen der Erfindung.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen weiter beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1 einen Schnitt durch die Wand eines Gebäudes mit integriertem Fensterelement, äußerer Dämmstoffschicht und einem Aufnahmeelement nach der Erfindung;
  • 2 Detailansicht eines Formkörpers nach der Erfindung.
  • Die 1 zeigt einen Schnitt durch die Wand eines Bauwerks I mit integriertem Fensterelement II, äußerer Dämmstoffschicht 8 und einem Aufnahmeelement als Formkörper 1 ausgebildet nach der Erfindung. Das Bauwerk I ist dabei lediglich als Ausschnitt einer Wand gezeigt, wobei zwischen zwei Gebäudeabschnitten ein Fensterelement II ebenfalls nur schematisch angedeutet ist. Vor der Wand des Bauwerks I erstreckt sich eine Dämmstoffschicht 8. Oberhalb des Fensterelementes II sitzt genau in der Dämm- beziehungsweise Isolierebene des Bauwerks I außerhalb der statisch tragenden Teile, wie z. B. einer Wand, das Aufnahmeelement für eine Beschattungseinrichtung, das hier als Formkörper 1 ausgebildet ist. Der Formkörper 1 ist dabei lediglich schematisch mit einem Pfeil angedeutet. Wie aus der 1 ersichtlich, weist der Formkörper 1 eine Materialstärke d auf, die in der Breite deckungsgleich mit der Breite der Dämmstoffschicht 8 ist. Demzufolge ist der Formkörper 1 bezüglich seiner Materialstärke d der an der Außenseite des Bauwerks I anbringbaren Dämmstoffschicht 8 angepasst. Damit wird es möglich, den Formkörper direkt in die Dämm- beziehungsweise Isolierebene des Bauwerks I zu integrieren.
  • Im Stand der Technik war dies regelmäßig ein Problem, weil entweder das Aufnahmeelement sich über dem Fenster direkt befinden musste und dadurch beispielsweise der nur schematisch angedeutete Sturz sich in der Gebäudewand oberhalb des Aufnahmeelementes befinden musste. Durch die geschickte Ausgestaltung des Formkörpers 1 ist es jetzt möglich, eine, von außen gesehen, einheitlich Dämm-Materialschicht inklusive des Aufnahmeelementes zur Verfügung zu stellen, die sich sowohl im Neubau als auch insbesondere in der Altbausanierung vorzüglich einsetzten lässt.
  • Innerhalb des Formkörpers 1, welcher aus Dämm-Material 9 gebildet ist, befindet sich ein Hohlraum 2. In dem Hohlraum 2 ist wiederum, wie schematisch angedeutet, ersichtlich ein Jalousieelement 11 mit seinen Lamellen angeordnet. Der Hohlraum 2 ist dabei so bemessen, dass das komplette Jalousieelement beziehungsweise alle Lamellen in den Hohlraum 2 aufgenommen werden können, wenn das Jalousieelement 11 sich in seinem zusammengezogenen Zustand befindet. Die weiteren Zubehörteile des Jalousieelementes 11 sind in dieser Darstellung nicht ersicht lich, da es sich hierbei nicht um wesentliche Merkmale der erfindungsgemäßen Lösung eines Aufnahmeelementes handelt.
  • Auf der zum Bauwerk I zugewandten Seite des Formkörpers 1 befindet sich eine Vakuumdämmschicht 5 als zusätzliche Dämmung. Diese Vakuumdämmschicht 5 ist bevorzugt als Paneel ausgebildet. Sie ist in dem Dämm-Material 9 eingebettet beziehungsweise von diesem umschlossen. Durch diese Maßnahme gelingt es, die Dämmwirkung des Formkörpers 1 deutlich zu verbessern und insgesamt an die Dämmwirkung der äußeren Dämmstoffschicht 8 beispielsweise anzupassen. In dem Formkörper 1 ist zur Auskleidung des Hohlraumes 2 eine Innenauskleidung 6 vorgesehen. Diese kann beispielsweise aus einer Pressspanplatte oder ähnlichem Material gebildet sein. Sie dient dazu, das weichere Dämm-Material 9 vor Beschädigungen durch die Lamellen der Jalousie bei einer Fehlbedienung beispielsweise zu schützen. Im oberen Bereich des Formkörpers 1 befindet sich eine Aussteifung 3. Diese ist ebenfalls in dem Dämm-Material 9 integriert beziehungsweise von diesem umschlossen, oder aber gemäß einer möglichen Ausführungsform auf den Formkörper 1 von oben aufgeklebt. Des Weiteren ist eine Abdeckplatte 10 aus Dämm-Material vorgesehen, um die Aussteifung 3 nach oben hin abzudecken und/oder zu isolieren. Die Aussteifung 3 ist ebenfalls aus einem festeren beziehungsweise härteren Material als das Dämm-Material 9. Sie dient dazu, dass man den Formkörper 1 auch mit entsprechenden Lasten belasten kann und damit zur Verbesserung der tragenden Eigenschaften des Formkörpers 1 insgesamt. Mit dem Bezugszeichen 4 ist ein Befestigungsmittel, beispielsweise ein Winkelblech oder Winkelprofil bezeichnet, das der Befestigung des Formkörpers 1 an dem Bauwerk I dient.
  • Des Weiteren ist innerhalb des Formkörpers 1 wenigstens ein Verbindungsmittel 12 vorgesehen, das beispielsweise als Bolzen, Draht, Schraube oder dergleichen ausgebildet sein kann. Dieses Verbindungsmittel 12 verbindet die Innenauskleidung 6 mit der Aussteifung 3. Dadurch gelingt es, dass der Formkörper insgesamt auch alle notwendigen Bestandteile einer Beschattungseinrichtung, wie beispielsweise E-Motor, Aufwickeleinrichtung und dergleichen mit aufnehmen kann, ohne dass die Belastung für das Material zu groß ist. Dämm-Material ist in der Regel relativ leicht und dadurch auch wenig belastbar. Aus diesem Grund ist diese geschickte Maßnahme dazu geeignet, die statischen Eigenschaften des Formkörpers 1 als Aufnahmeelement für eine Beschattungseinrichtung zu gewährleisten. Auf der Vorderseite beziehungsweise Unterkante des Formkörpers 1 befindet sich noch eine Putzkante 7. Diese dient als Abschluss des Formkörpers 1 und verhindert das Ausreißen beziehungsweise das Abbrechen von Dämm-Material 9.
  • Die 2 verwendet die bereits vorgestellten Bezugszeichen in gleicher Weise. Sie zeigt lediglich den Formkörper 1 in Einzeldarstellung geschnitten.
  • Die jetzt mit der Anmeldung und später eingereichten Ansprüche sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.
  • Sollte sich hier bei näherer Prüfung, insbesondere auch des einschlägigen Standes der Technik, ergeben, daß das eine oder andere Merkmal für das Ziel der Erfindung zwar günstig, nicht aber entscheidend wichtig ist, so wird selbstverständlich schon jetzt eine Formulierung angestrebt, die ein solches Merkmal, insbesondere im Hauptanspruch, nicht mehr aufweist.
  • Es ist weiter zu beachten, daß die in den verschiedenen Ausführungsformen beschriebenen und in den Figuren gezeigten Ausgestaltungen und Varianten der Erfindung beliebig untereinander kombinierbar sind. Dabei sind einzelne oder mehrere Merkmale beliebig gegeneinander austauschbar. Diese Merkmalskombinationen sind ebenso mit offenbart.
  • Die in den abhängigen Ansprüchen angeführten Rückbeziehungen weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen, gegenständlichen Schutzes für die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
  • Merkmale, die bislang nur in der Beschreibung offenbart wurden, können im Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung, zum Beispiel zur Abgrenzung vom Stand der Technik beansprucht werden.
  • Merkmale, die nur in der Beschreibung offenbart wurden, oder auch Einzelmerkmale aus Ansprüchen, die eine Mehrzahl von Merkmalen umfassen, können jederzeit zur Abgrenzung vom Stande der Technik in den ersten Anspruch übernommen werden, und zwar auch dann, wenn solche Merkmale im Zusammenhang mit anderen Merkmalen erwähnt wurden beziehungsweise im Zusammenhang mit anderen Merkmalen besonders günstige Ergebnisse erreichen.

Claims (35)

  1. Aufnahmeelement für eine Beschattungseinrichtung wie zum Beispiel ein Jalousieelement, das an der Außenseite eines Gebäudes vorsetzbar ist, wobei ein Hohlraum bzw. eine Ausnehmung im Inneren des Aufnahmeelements vorgesehen ist, der bzw. die zumindest einen Teil der Beschattungseinrichtung aufzunehmen vermag, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmeelement als Formkörper (1) ausgebildet ist und bezüglich seiner Materialstärke (d) einer an der Außenseite eines Bauwerks (I) anbringbaren Dämmstoffschicht (8) entspricht.
  2. Aufnahmeelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Formkörper (1) aus Dämm-Material (9), wie zum Beispiel Styropor, PUR-Schaum, Porotonziegel, Liapor oder dergleichen, gefertigt ist.
  3. Aufnahmeelement nach einem oder beiden der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Formkörper (1) aus dem gleichen Dämm-Material (9) wie die Dämmstoff schicht (8) ausgebildet ist.
  4. Aufnahmeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Formkörper (1) aus einem Dämm-Material (9) mit besseren Dämmeigenschaften als das Material der Dämmstoffschicht (8) ausgebildet ist.
  5. Aufnahmeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Formkörper (1) in die Dämmstoffschicht (8) formschlüssig oder kraftschlüssig integrierbar ist.
  6. Aufnahmeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Formkörper (1) bezüglich seiner Materialstärke (d) an die Stärke beziehungsweise Dicke der Dämmstoffschicht (8) anpassbar ist.
  7. Aufnahmeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Formkörper (1) in der Dämm- beziehungsweise Isolierebene des Bauwerks (I) außerhalb der statisch tragenden Teile, wie zum Beispiel einer Wand, anordenbar ist.
  8. Aufnahmeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmeelement mit Hilfe wenigstens eines Befestigungsmittels (4) an der Außenseite des Bauwerks (I) anordenbar beziehungsweise befestigbar ist.
  9. Aufnahmeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Formkörper (1) zumindest eine Aussteifung (3) vorgesehen ist, die vorzugsweise in Einbaurichtung oberhalb des Hohlraums (2) bzw. der Ausnehmung angeordnet ist.
  10. Aufnahmeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussteifung (3) als Preßspanplatte, HDF-Platte, OSB-Platte, Metallplatte oder dergleichen vorgesehen ist.
  11. Aufnahmeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Aussteifungen (3) vorgesehen sind, wovon eine den oberen Rand des Hohlraumes (2) begrenzt und/oder bildet und/oder beide Aussteifungen (3) mittels eines Verbindungsmittels (12) miteinander verbunden sind.
  12. Aufnahmeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsmittel (12) als Aussteifungseisen ausgebildet ist.
  13. Aufnahmeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Vakuumdämmschicht (5) als zusätzliche Dämmung, bevorzugt als Paneel ausgebildet, in dem Dämm-Material (9) vorgesehen ist.
  14. Aufnahmeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vakuumdämmschicht (5) auf der in Einbaustellung dem Bauwerk (I) zugewandten Seite vorgesehen ist.
  15. Aufnahmeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vakuumdämmschicht (5) von dem Dämm-Material (9) des Aufnahmeelements umschlossen ist.
  16. Aufnahmeelement nach einem oder mehreren der vorhergehen den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Hohlraum (2) bzw. der Ausnehmung Führungs- und/oder Fixiermittel für das Jalousieelement (11) vorgesehen sind und/oder eine Steuerungseinheit für das Jalousieelement (11) anordenbar ist.
  17. Aufnahmeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Hohlraum (2) die Lamellen eines Jalousieelementes (11) anordenbar sind, derart, dass alle Lamellen im eingezogenen Zustand sich in dem Hohlraum (2) befinden und/oder ein Antriebsmotor für das Jalousieelement (11) vorgesehen ist.
  18. Aufnahmeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Hohlraum (2) eine Aufroll- beziehungsweise Abwickeleinheit für das Jalousieelement (11) anordenbar ist.
  19. Aufnahmeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Hohlraum (2) wenigstens eine Wickeleinrichtung für das oder die Tragbänder der Jalousielamellen anordenbar ist.
  20. Aufnahmeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Durchführung für ein Elektrokabel für einen Elektromotor für die Wickeleinrichtung in dem Formkörper (1) vorgesehen ist.
  21. Aufnahmeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Formkörper (1) im wesentlichen einstückig erhalten wurde.
  22. Aufnahmeelement nach einem oder mehreren der vorhergehen den Ansprüche, gekennzeichnet durch eine mehrstückige Ausgestaltung des Formkörpers (1).
  23. Aufnahmeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Gurt- beziehungsweise Banddurchführung auf der zum Bauwerk (I) weisenden Seite vorgesehen ist.
  24. Aufnahmeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussteifung (3) mittels einer Abdeckplatte (10) aus Dämm-Material (9) abgedeckt ist.
  25. Aufnahmeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Befestigungsmittel (4) ein Winkelblech, Winkelprofil oder dergleichen vorgesehen ist, welches mit einem Schenkel an dem Formkörper (1), bevorzugt an der Aussteifung (3), und mit dem anderen Schenkel an dem Bauwerk (I) befestigbar ist.
  26. Aufnahmeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der zum Bauwerk (I) und/oder zur Dämmstoffschicht (8) weisenden Seite Noppen, Nuten oder dergleichen an dem Formkörper (1) vorgesehen sind.
  27. Aufnahmeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die nach außen weisende Seite des Formkörpers (1) mit einem Putzträger versehen ist.
  28. Aufnahmeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass je eine Führung seitlich an dem Formkörper (1) zur Führung der Ja lousie bzw. einer Markise derart anordenbar ist, dass diese in die Laufschiene eines Fensterelements (II) korrespondierend eingreifen.
  29. Aufnahmeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Putzkante (7) auf der Unterseite des Formkörpers (1) vorgesehen ist.
  30. Aufnahmeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlraum (2) bzw. die Ausnehmung mit einer Innenauskleidung (6) aus einem Material ausgekleidet ist, das eine höhere Festigkeit als das Dämm-Material (9) aufweist.
  31. Aufnahmeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenauskleidung (6) aus einer Preßspanplatte, HDF-Platte, OSB-Platte oder dergleichen gefertigt ist.
  32. Aufnahmeleement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenauskleidung (6) aus Blech, wie z. B. verzinktem oder korrosionsgeschütztem Stahlblech, Aluminiumblech oder dergleichen gebildet ist.
  33. Aufnahmeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die nach unten weisenden Seiten des Formkörpers (1) mit einer Blechverkleidung versehen sind.
  34. Aufnahmeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenauskleidung (6) mit der Aussteifung (3) über Verbindungsmittel (12), vorzugsweise über Bolzen, Drähte, Schrauben, Aussteifungseisen oder dergleichen, verbunden ist.
  35. Dämmstoffschicht, die an einer Außenseite eines Bauwerks (I) anordenbar ist, bestehend aus einem Dämm-Material (9) mit einem Aufnahmeelement nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche.
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