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Die
Erfindung betrifft ein Aufnahmeelement für eine Beschattungseinrichtung,
wie zum Beispiel ein Jalousieelement, das an der Außenseite
eines Gebäudes
vorsetzbar ist, wobei ein Hohlraum beziehungsweise eine Ausnehmung
im Inneren des Aufnahmeelements vorgesehen ist, der beziehungsweise
die zumindest einen Teil der Beschattungseinrichtung aufzunehmen
vermag.
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Derartige
Aufnahmeelemente sind bekannt. Sie werden als Jalousiekästen in
der Regel aus Metall gefertigt und vor eine Gebäudewand über dem zu beschattenden Fenster
oder der zu beschattenden Tür
angeordnet. Es ist auch bekannt, derartige Aufnahmeelemente nachträglich unter
dem Sturz direkt vor dem Fenster- oder
Türelement
anzuordnen. Dadurch verringert sich allerdings der Lichteinfall
durch eine Verringerung der Höhe
des Tür- beziehungsweise
Fensterelementes. Möchte
man nun ein solches bekanntes Aufnahmeelement in eine vor das Gebäude zu setzende
Dämmstoffschicht
integrieren, gibt es regelmäßig Probleme
aufgrund nicht passender Maße
der Aufnahmeelemente bezüglich
der Schichtdicke der Dämmung
und bezüglich
unterschiedlicher Ausdehnungskoeffizienten des Dämm-Materials, welches für die Dämmstoffschicht
verwendet wird und des Materials des das Aufnahmeelement umschließenden Kastens.
Ein weiteres Problem ist, daß die
Wärmedämmung derartiger
Aufnahmeelemente in der Regel lediglich durch eine eingelegte Dämmplatte,
bevorzugt auf der zum Gebäude
weisenden Seite angeordnet, erbracht werden muß. Diese erfüllt die
hohen Anforderungen, die im Hausbau an die Wärmedämmung heutzutage gestellt werden,
nicht.
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Des
weiteren gibt es Probleme bezüglich
der äußeren Gestaltung
derart, daß entweder
sehr unschöne
Absätze
an der Außenwand
aufgrund der dort vorhandenen Kästen
von Aufnahmeelementen sichtbar bleiben oder aber beim Überziehen
mit einer Putzschicht, diese häufig
reißt,
aufgrund der bereits erwähnten
unterschiedlichen Ausdehnungskoeffizienten. Es ist auch bekannt,
derartige Aufnahmeelemente in den Sturzbereich von Fenster- beziehungsweise
Türelementen
einzubinden und diese direkt über
dem Fenster- beziehungsweise Türelement
anzuordnen. Hier treten Probleme bezüglich der Statik auf, da man
entweder eine höhere
Geschoßhöhe benötigt, um
einen Sturz dann oberhalb eines solchen Aufnahmeelementes anzuordnen,
oder aber die Statik nicht ausreicht, um die Bauwerksteile, die über dem
Fenster- beziehungsweise
Türelement
liegen, abzufangen, so daß zusätzlich beziehungsweise nachträglich ein
Sturz oder eine Materialschiene eingezogen werden muss.
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Insbesondere
im sogenannten Passivhausbau ist es üblich, die statisch entweder
gemauerten oder betonierten oder aber auch in Holzständerbauweise
gefertigten Wände
mit einer äußeren Dämmstoffschicht,
beispielsweise aus Styroporplatten mit beträchtlicher Dicke, zu versehen.
In eine solche Dämmstoffschicht
sind die bekannten Aufnahmeelemente des Standes der Technik aus
den erwähnten Gründen der
nicht ausreichenden Wärmedämmung nicht
integrierbar. Die weiteren Probleme, die bereits weiter vorne behandelt
wurden, treten hier in gleicher Weise auf.
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, ein Aufnahmeelement
für eine
Beschattungseinrichtung, wie zum Beispiel ein Jalousieelement zur
Verfügung
zu stellen, das die im Stand der Technik beschriebenen Nachteile
nicht mehr aufweist und welches problemlos in die Dämmstoffschicht,
insbesondere eines Passivhauses integrierbar ist.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird gelöst
durch ein Aufnahmeelement für
eine Beschattungseinrichtung, wie zum Beispiel ein Jalousieelement,
das an der Außenseite
eines Gebäudes
vorsetzbar ist, wobei ein Hohlraum beziehungsweise eine Ausnehmung
im Inneren des Aufnahmeelements vorgesehen ist, der beziehungsweise
die zumindest einen Teil der Beschattungseinrichtung aufzunehmen
vermag, das sich dadurch auszeichnet, daß das Aufnahmeelement als Formkörper ausgebildet
ist und bezüglich
seiner Materialstärke
einer an der Außenseite eines
Bauwerks anbringbaren Dämmstoffschicht
entspricht. Das heißt,
in seiner Materialdicke oder bezogen auf das Anordnen an der Bauwerkswand
in seiner Tiefe gesehen besitzt das Aufnahmeelement die gleiche
Dicke wie die Dämmstoffschicht.
Dadurch wird erreicht, daß man
auch ältere
Gebäude,
die noch nicht nach den neuesten Vorschriften der Wärmeschutzverordnung
oder den Bestimmungen eines Passivhauses hergestellt wurden, mit
einer äußeren Dämmstoffschicht
versehen kann, in die auch das Aufnahmeelement mit entsprechenden
Dämmeigenschaften
einbindbar ist und die alle Anforderungen an die Wärmedämmung eines
Passivhauses dann erfüllt.
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Insbesondere
in der Nachrüstung
von bestehenden Wohngebäuden
oder aber auch beim Bau neuer Passivhäuser, bei denen die äußere Dämmstoffschicht
entsprechend geplant wird, ist das Aufnahmeelement nach der Erfindung
einsetzbar und erfüllt
alle Bedingungen, die an den Wärmeschutz von
Gebäuden,
insbesondere an Passivhäusern
bezüglich
der Wärmedämmung gestellt
werden.
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Das
erfindungsgemäße Aufnahmeelement für eine Beschattungseinrichtung
zeichnet sich auch dadurch aus, daß es bezüglich der gestalterischen Seite
der späteren
Außenwand
des Gebäudes
sehr vorteilhaft in die Gesamtansicht integrierbar ist. So ist es
beispielsweise möglich,
einen Putzträger
auf die gesamte Dämmstoffschicht
des Gebäudes
aufzubringen und dabei das Aufnahmeelement für die Beschattungseinrichtung
mit zu integrieren. Auf den Putzträger läßt sich dann eine Putzschicht
problemlos aufbringen und das Gebäude weist keine häßlichen
Absätze
auf. Die so gefertigte Dämmstoffschicht
neigt auch nicht zum Reißen.
Im Stand der Technik waren die diesbezüglich verwendeten Jalousieelemente
mit ihren Kästen
entweder äußerlich sichtbar,
was zu ästhetisch
nicht sehr geschickten Ansichten führte, oder aber in die Dämmung so
ungünstig
integriert, daß sich
später
Risse bildeten und dadurch selbstverständlich dann noch entsprechende
Wärmebrücken entstanden.
Die Erfindung stellt ein Aufnahmeelement für eine Beschattungseinrichtung,
zum Beispiel ein Jalousieelement, zur Verfügung, welches all diese Nachteile
nicht mehr aufweist. Es läßt sich
sowohl im Neubau einsetzen, indem das Gebäude entsprechend geplant wird,
oder aber auch bei der Altbausanierung. Man kann dabei die normalen
Geschoßhöhen beibehalten,
ohne daß im
Sturzbereich noch Platz für
die Aufnahme eines Jalousiekastens oder Rollladenkastens eingeplant werden
muss.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist der Formkörper aus
Dämm-Material,
wie zum Beispiel Styropor, PUR-Schaum,
Porotonziegeln, Liapor oder dergleichen gefertigt.
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Dabei
ist es möglich,
daß, entsprechend
einer weiteren Ausgestaltung, der Formkörper aus dem gleichen Dämm-Material
wie die Dämmstoffschicht
ausgebildet ist. Da in dem Aufnahmeelement durch den Hohlraum beziehungsweise
die Ausnehmung zur Aufnahme der Beschattungseinrichtung ein gewisser
Wärmeverlust
entstehen kann, ist es nach einer Ausgestaltung der Erfindung möglich, daß der Formkörper aus
einem Dämm-Material
mit besseren Dämmeigenschaften
als der Dämmeigenschaften des
Material der Dämmstoffschicht
ausgebildet ist. Dadurch kann man die durch die Ausnehmung beziehungsweise
den Hohlraum entstehenden Verluste bezüglich der Dämmwirkung wieder ausgleichen.
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Von
Vorteil ist es auch, wenn der Formkörper in die Dämmstoffschicht
formschlüssig
integrierbar ist. Selbstverständlich
ist es nach der Erfindung auch vorgesehen, einen Formkörper vorzusehen,
der kraftschlüssig
in die Dämmstoffschicht
integrierbar ist. Beide Ausführungsformen
sind von der Erfindung umfaßt.
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Ein
weiterer Aspekt der erfindungsgemäßen Lösung besteht darin, dass der
Formkörper
bezüglich
seiner Materialstärke
an die Stärke
beziehungsweise Dicke der Dämmstoffschicht
anpassbar ist. Dies kann beispielsweise so realisiert werden, dass Adapterplatten
vorgesehen sind, die auf den Formkörper aufsetzbar oder aufklebbar
sind. Diese Adapterplatten können
mit unterschiedlicher Materialstärke
vorgehalten werden.
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Erfindungsgemäß wurde
auch gefunden, daß der
Formkörper
in der Dämmebene
beziehungsweise in der Isolierebene eines Gebäudes, insbesondere außerhalb
der statisch tragenden Teile, wie zum Beispiel einer Wand, anordnbar
ist. Genau dies ist im Stand der Technik immer das Problem gewesen,
daß die
bekannten Aufnahmeelemente nicht in die Dämm- beziehungsweise Isolierebene
integrierbar waren beziehungsweise die Dämm- beziehungsweise Isolierebene
zumindest auf der Innenseite zum Gebäude weisend durch weitergehendes
Dämm-Material
beeinträchtigt
war, welches beispielsweise in dem statisch tragenden Teil des Bauwerks
befestigt werden muß beziehungsweise
durch dieses hindurch ragt. Dadurch kommt es entweder zu statischen
Beeinträchtigungen,
die anderweitig ausgeglichen werden müssen, zum Beispiel zu einem
erhöhten
Platzbedarf bezüglich
der Gebäudehöhe oder
zu Fensterelementen, die aufgrund des Formkörpers, der über dem Fenster angeordnet
ist, zu klein werden und damit relativ wenig Licht in die Räume gelangen
kann usw. Die Nachteile, wie vorher beschrieben, werden durch die
Lösung
nach der Erfindung, wonach der Formkörper in der Dämmebene
beziehungsweise Isolierebene des Gebäudes außerhalb der statisch tragenden
Teile des Bauwerks angeordnet werden kann, komplett vermieden.
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Von
Vorteil ist es dabei weiterhin, wenn das Aufnahmeelement mit Hilfe
wenigstens eines Befestigungsmittels an der Außenseite des Bauwerks anordnbar
beziehungsweise befestigbar ist. Als Befestigungsmittel eignen sich
dafür bekannte
Winkelprofile, Winkelbleche usw., die einerseits an dem Formkörper befestigt
werden und andererseits an dem Bauwerk beziehungsweise an der Bauwerkswand. Damit
ist man bezüglich
der Anordnung des Aufnahmeelements natürlich völlig frei, indem, egal wie
groß nun
das Aufnahmeelement auch ausgebildet ist, die Unterkante des Aufnahmeelements
bündig
mit der Innenlaibung des Fensters oder der Tür abschließend montierbar ist. Man verwendet
vorteilhafterweise selbstverständlich
so viel Befestigungsmittel, wie nötig sind, um das Gewicht des
Aufnahmeelements inklusive eines späteren Jalousieelementes oder
einer anderen Beschattungseinrichtung, wie zum Beispiel einer Markise,
aufzunehmen.
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Das
Aufnahmeelement zeichnet sich entsprechend einer Weiterbildung der
Erfindung auch dadurch aus, daß in
dem Formkörper
zumindest eine Aussteifung vorgesehen ist, die vorzugsweise in Einbaurichtung
oberhalb des Hohlraums beziehungsweise der Ausnehmung angeordnet
ist. Die Aussteifung dient zum einen dazu, beispielsweise die Befestigungsmittel
entsprechend befestigen zu können. Sie
dient allerdings auch dazu, um beispielsweise eine höhere Last
eines Jalousiekörpers,
der aus mehreren Lamellen besteht, aufzunehmen. Dies könnte beispielsweise
durch eine aus Dämm-Material
gebildete Aufnahme nicht gewährleistet
werden. Der Hohlraum in dem Aufnahmeelement ist dabei so gestaltet,
daß die
Aussteifung beispielsweise formschlüssig dort eingeschoben ist
und so keine weitere Befestigungsmittel benötigt werden. Selbstverständlich ist
es auch möglich,
das Aufnahmeelement entsprechend von oben mit einer Aufnahmetasche
zu versehen, um dann die Aussteifung einzukleben.
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Es
wurde gefunden, daß es
von Vorteil ist, wenn Aussteifung als Preßspanplatte, HDF-Platte, OSB-Platte,
Metallplatte oder dergleichen vorgesehen ist. Dabei kann als Metall
sowohl Stahlblech als auch Aluminiumblech beispielsweise verwendet
werden. Selbstverständlich
ist es auch möglich,
entsprechend abgekantete oder profilierte Materialien zu verwenden,
um eine ausreichende Festigkeit der Aussteifung zu erreichen.
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Die
Erfindung zeichnet sich auch dadurch aus, dass zwei Aussteifungen
vorgesehen sind, wovon eine den oberen Rand des Hohlraums begrenzt beziehungsweise
bildet. Von Vorteil ist es dabei weiterhin, wenn beide Aussteifungen
mittels eines Verbindungsmittels miteinander verbunden sind. Dieses Verbindungsmittel
kann dabei beispielsweise als Aussteifungseisen ausgebildet sein.
Es ist allerdings nach der Erfindung durchaus möglich, dazu Bolzen, Drähte, Schrauben
oder dergleichen vorzusehen.
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Um
die erhöhten
Anforderungen an die Wärmedämmung eines
Aufnahmeelementes erfüllen
zu können,
ist es nach der Erfindung auch vorgesehen, wenigstens eine Vakuumdämmschicht
als zusätzliche
Dämmung
in dem Dämm-Material
vorzusehen. Vorteilhafterweise ist diese Vakuumdämmschicht als Paneel ausgebildet.
Die Vakuumdämmschicht
beziehungsweise das Vakuumpaneel befindet sich dabei vorteilhafterweise
auf der in Einbaustellung dem Baukörper zugewandten Seite. Das
heißt,
es wird an der Seite angeordnet, die später im eingebauten Zustand
dem Baukörper
zugewandt ist.
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Von
Vorteil ist es dabei auch, wenn die Vakuumdämmschicht beziehungsweise das
Vakuumpaneel von dem Dämm-Material
des Aufnahmeelementes umschlossen ist. Dies erhöht die Wärmedämmung weiter und ermöglicht insbesondere
den Einsatz des gleichen Dämmmaterials
für das
Aufnahmeelement, wie es für
die Dämmstoffschicht
verwendet wird, da man aufgrund der Vakuumdämmschicht jetzt die gleiche
oder sogar noch eine bessere Wärmedämmung erreicht,
als bei einer durchgehenden, aus gleichem Material bestehenden Dämmstoffschicht.
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In
dem Hohlraum des Aufnahmeelements beziehungsweise in der Ausnehmung
sind Führungs- und/oder
Fixiermittel für
das Jalousieelement vorgesehen. Diese dienen zum einen dazu, beispielsweise die
Bänder
oder Tragseile eines Jalousieelementes aufzunehmen. Zum anderen
muß selbstverständlich in
dem Aufnahmeelement, vorteilhafterweise in dem Hohlraum beziehungsweise
der Ausnehmung, auch Platz vorgesehen sein, in dem beispielsweise
eine Aufroll- beziehungsweise eine Aufwickeleinheit später eingeführt werden
kann. Hier sind mehrere technische Möglichkeiten nach der Erfindung
möglich.
So ist es beispielsweise möglich,
einen Elektromotor mit entsprechendem Getriebe in der Ausnehmung
vorzusehen und seitlich ein- oder zweiseitig die Wickeleinrichtung
dann über
entsprechende Wellen anzusteuern. Selbstverständlich ist in dem Hohlraum
auch eine Steuerungseinheit für
das Jalousieelement anordenbar.
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Demnach
ist nach einer Weiterbildung der Erfindung in dem Hohlraum auch
wenigstens eine Wickeleinrichtung für das oder die Tragbänder der Jalousielamellen
anordenbar. Selbstverständlich beinhaltet
die Erfindung auch, daß eine
Durchführung für ein Elektrokabel,
beispielsweise für
den weiter vorne beschriebenen Elektromotor für die Wickeleinrichtung, in
dem Formkörper
vorgesehen ist.
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Gemäß einer
Variante der Erfindung ist es weiter vorgesehen, daß der Formkörper im
wesentlichen einstückig
erhalten wurde. Dies schließt
nicht aus, daß nach
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung eine mehrstückige
Ausgestaltung des Formkörpers
vorgesehen ist.
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Die
Erfindung schlägt
selbstverständlich
für eine
händische
Bedienung des Jalousieelementes auch vor, daß eine Gurt- beziehungsweise
Banddurchführung
auf der zum Bauwerk weisenden Seite vorgesehen ist.
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Erfindungsgemäß wurde
auch gefunden, daß es
von Vorteil ist, wenn die Aussteifung mittels einer Abdeckplatte
aus Dämm-Material
abgedeckt ist. Dabei gibt es wieder mehrere Möglichkeiten der Ausgestaltung,
indem beispielsweise die Abdeckplatte aus dem gleichen Dämm-Material
des Formkörpers
hergestellt ist. Selbstverständlich
ist es auch bei dieser Ausgestaltung möglich, die Abdeckplatte mit einem
Dämm-Material
höherer
Wärmedämmung oder
geringerer Wärmedämmung auszugestalten. Bevorzugt
ist selbstverständlich
ein Dämm-Material mit
einer höheren
Wärmedämmung.
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Als
Befestigungsmittel für
den Formkörper an
der Außenseite
einer Gebäudewand
dienen, wie bereits erwähnt,
beispielsweise ein Winkelblech, ein Winkelprofil oder dergleichen.
Dabei wird ein Schenkel des Winkelprofils an dem Formkörper, bevorzugt an
der Aussteifung, und der andere Schenkel an dem Bauwerk befestigt.
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Das
Aufnahmeelement nach der Erfindung ist gemäß einer Ausfüh rungsform
dadurch gekennzeichnet, daß an
der zum Bauwerk und/oder zur Dämmstoffschicht
weisenden Seite Noppen, Nuten oder dergleichen an dem Formkörper vorgesehen sind.
Dies dient beispielsweise dazu, um Klebematerial aufzunehmen. Dies
kann allerdings auch dazu genutzt werden, eine sogenannte Hinterlüftung zwischen
dem Baukörper
und der Dämmstoffschicht herzustellen.
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Die
Erfindung schlägt
nach einer Ausgestaltung auch vor, daß an der nach außen weisenden Seite
(in Einbaustellung) des Formkörpers,
ein Putzträger
vorgesehen ist. Dies ermöglicht
das direkte Aufbringen eines Putzmaterials auf den Formkörper. Die
Dämmstoffschicht
ist in der Regel mit einem Putzträger bereits versehen oder weist
entsprechende Noppen oder Nuten auf, so daß der Putz dann direkt aufgetragen
werden kann. Dadurch, daß keine Vorsprünge und/oder
Absätze
in der Dämmstoffschicht
vorhanden sind, entsteht eine äußerlich
sehr elegante Ansicht, die sich gegenüber den im Stand der Technik
verbreiteten Außenaufnahmeelementen ästhetisch
wesentlich geschickter und ansehnlicher darstellt und zum anderen
natürlich
die Dämmwirkung
dieser erfindungsgemäßen Aufnahmeelemente wesentlich
höher ist.
Insgesamt ist damit eine Komplettlösung zur Verfügung gestellt,
die sowohl im Alt- als auch im Neubau einsetzbar ist und die insbesondere
formästhetischen
Ansprüchen
genügt.
Bauseitig müssen
außer
den späteren
Putzarbeiten keine weiteren Maßnahmen
am Bauwerk vorgenommen werden, die beispielsweise einen Eingriff
in ein bestehendes Gebäude
bedeuten würden.
Dies wäre
beispielsweise bei im Stand der Technik bekannten Aufnahmeelementen,
die über
den Sturz beziehungsweise über
den Fenster- beziehungsweise
Türelementen
angeordnet werden müssen,
der Fall. Diese Arbeiten sind zeitintensiv und erfordern zudem häufig das
Abfangen der entsprechenden Bauwerksteile.
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Eine
vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht auch vor, daß eine Putzkante
auf der Unterseite des Formkörpers
vorge sehen ist. Damit wird dem Putzer die Arbeit erleichtert, indem
dort bereits eine Putzkante vorgesehen ist, die normalerweise nach den
im Stand der Technik üblichen
Arbeiten aufgeklebt oder aufgeschraubt werden müßte.
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Der
Hohlraum beziehungsweise die Ausnehmung nach der Erfindung ist auch
mit einer Innenauskleidung ausgestattet, insbesondere aus einem
Material, das eine höhere
Festigkeit als das Dämm-Material aufweist.
Damit wird der Beschädigung
des Dämm-Materials vorgebeugt.
Eine solche Ausgestaltung schließt selbst bei Fehlfunktionen
der Markise oder der Jalousie eine Beschädigung des Formkörpers beziehungsweise
des Dämm-Materials
aus.
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Diese
Innenauskleidung kann dabei ebenfalls aus einer Preßspanplatte,
HDF-Platte, OSB-Platte oder dergleichen angefertigt sein. Die Innenauskleidung
ist in einer Variante der Erfindung auch aus Blech, wie z. B. verzinktem
oder gegen Korrosion geschütztem
Stahlblech, Aluminiumblech gebildet.
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Eine
vorteilhafte Weiterbildung der vorher beschriebenen Ausgestaltung
zeichnet sich dadurch aus, dass die nach unten weisenden Seiten
des Formkörpers
mit einer Blechverkleidung versehen sind. Diese Blechverkleidung
kann sowohl nur auf der Innenseite des Formkörpers vorgesehen sein und an
der Außenseite
eine Anputzleiste oder aber die Blechverkleidung erstreckt sich über die
gesamte Unterseite des Formkörpers.
Die Erfindung stellt auch eine Lösung
zur Verfügung,
bei der sowohl die Innenauskleidung aus Blech als auch die Unterseiten aus
Blech gebildet sind. Selbstverständlich
ist es auch möglich,
diese Innenauskleidung und die Unterseiten mit plattenförmigen Kunststoffelementen,
vorzugsweise faserverstärkten
Kunststoffelementen zu versehen.
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Die
Innenauskleidung ist mit der Aussteifung über Verbindungsmittel, wie
z. B. Bolzen, Drähte, Schrauben,
Winkel oder der gleichen statisch gekoppelt. Damit wird erreicht,
daß in
der Innenauskleidung problemlos alle notwendigen Bestandteile einer
Beschattungseinrichtung anordenbar sind, ohne zu riskieren, daß der Formkörper aufgrund
des Gewichts dieser Bestandteile zerstört wird. Bei einer Ausgestaltung
ohne diese Verbindung muss ein Dämm-Material
eingesetzt werden, welches auch diesen Belastungen standhält.
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Die
Erfindung stellt auch eine Dämmstoffschicht
mit allen bereits beschriebenen Vorteilen zur Verfügung, die
an einer Außenseite
eines Gebäude anordnbar
ist, bestehend aus einem Dämm-Material mit
einem Aufnahmeelement nach einem oder mehreren der vorher beschriebenen
Ausführungsformen der
Erfindung.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen weiter beschrieben.
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Es
zeigen:
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1 einen
Schnitt durch die Wand eines Gebäudes
mit integriertem Fensterelement, äußerer Dämmstoffschicht und einem Aufnahmeelement nach
der Erfindung;
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2 Detailansicht
eines Formkörpers
nach der Erfindung.
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Die 1 zeigt
einen Schnitt durch die Wand eines Bauwerks I mit integriertem
Fensterelement II, äußerer Dämmstoffschicht 8 und
einem Aufnahmeelement als Formkörper 1 ausgebildet
nach der Erfindung. Das Bauwerk I ist dabei lediglich als
Ausschnitt einer Wand gezeigt, wobei zwischen zwei Gebäudeabschnitten
ein Fensterelement II ebenfalls nur schematisch angedeutet
ist. Vor der Wand des Bauwerks I erstreckt sich eine Dämmstoffschicht 8.
Oberhalb des Fensterelementes II sitzt genau in der Dämm- beziehungsweise
Isolierebene des Bauwerks I außerhalb der statisch tragenden
Teile, wie z. B. einer Wand, das Aufnahmeelement für eine Beschattungseinrichtung,
das hier als Formkörper 1 ausgebildet ist.
Der Formkörper 1 ist
dabei lediglich schematisch mit einem Pfeil angedeutet. Wie aus
der 1 ersichtlich, weist der Formkörper 1 eine Materialstärke d auf,
die in der Breite deckungsgleich mit der Breite der Dämmstoffschicht 8 ist.
Demzufolge ist der Formkörper 1 bezüglich seiner
Materialstärke
d der an der Außenseite
des Bauwerks I anbringbaren Dämmstoffschicht 8 angepasst.
Damit wird es möglich,
den Formkörper
direkt in die Dämm-
beziehungsweise Isolierebene des Bauwerks I zu integrieren.
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Im
Stand der Technik war dies regelmäßig ein Problem, weil entweder
das Aufnahmeelement sich über
dem Fenster direkt befinden musste und dadurch beispielsweise der
nur schematisch angedeutete Sturz sich in der Gebäudewand
oberhalb des Aufnahmeelementes befinden musste. Durch die geschickte
Ausgestaltung des Formkörpers 1 ist
es jetzt möglich,
eine, von außen
gesehen, einheitlich Dämm-Materialschicht
inklusive des Aufnahmeelementes zur Verfügung zu stellen, die sich sowohl
im Neubau als auch insbesondere in der Altbausanierung vorzüglich einsetzten
lässt.
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Innerhalb
des Formkörpers 1,
welcher aus Dämm-Material 9 gebildet
ist, befindet sich ein Hohlraum 2. In dem Hohlraum 2 ist
wiederum, wie schematisch angedeutet, ersichtlich ein Jalousieelement 11 mit
seinen Lamellen angeordnet. Der Hohlraum 2 ist dabei so
bemessen, dass das komplette Jalousieelement beziehungsweise alle
Lamellen in den Hohlraum 2 aufgenommen werden können, wenn
das Jalousieelement 11 sich in seinem zusammengezogenen
Zustand befindet. Die weiteren Zubehörteile des Jalousieelementes 11 sind
in dieser Darstellung nicht ersicht lich, da es sich hierbei nicht
um wesentliche Merkmale der erfindungsgemäßen Lösung eines Aufnahmeelementes
handelt.
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Auf
der zum Bauwerk I zugewandten Seite des Formkörpers 1 befindet
sich eine Vakuumdämmschicht 5 als
zusätzliche
Dämmung.
Diese Vakuumdämmschicht 5 ist
bevorzugt als Paneel ausgebildet. Sie ist in dem Dämm-Material 9 eingebettet
beziehungsweise von diesem umschlossen. Durch diese Maßnahme gelingt
es, die Dämmwirkung
des Formkörpers 1 deutlich
zu verbessern und insgesamt an die Dämmwirkung der äußeren Dämmstoffschicht 8 beispielsweise
anzupassen. In dem Formkörper 1 ist zur
Auskleidung des Hohlraumes 2 eine Innenauskleidung 6 vorgesehen.
Diese kann beispielsweise aus einer Pressspanplatte oder ähnlichem
Material gebildet sein. Sie dient dazu, das weichere Dämm-Material 9 vor
Beschädigungen
durch die Lamellen der Jalousie bei einer Fehlbedienung beispielsweise
zu schützen.
Im oberen Bereich des Formkörpers 1 befindet
sich eine Aussteifung 3. Diese ist ebenfalls in dem Dämm-Material 9 integriert
beziehungsweise von diesem umschlossen, oder aber gemäß einer
möglichen
Ausführungsform
auf den Formkörper 1 von
oben aufgeklebt. Des Weiteren ist eine Abdeckplatte 10 aus
Dämm-Material
vorgesehen, um die Aussteifung 3 nach oben hin abzudecken und/oder
zu isolieren. Die Aussteifung 3 ist ebenfalls aus einem
festeren beziehungsweise härteren
Material als das Dämm-Material 9.
Sie dient dazu, dass man den Formkörper 1 auch mit entsprechenden Lasten
belasten kann und damit zur Verbesserung der tragenden Eigenschaften
des Formkörpers 1 insgesamt.
Mit dem Bezugszeichen 4 ist ein Befestigungsmittel, beispielsweise
ein Winkelblech oder Winkelprofil bezeichnet, das der Befestigung
des Formkörpers 1 an
dem Bauwerk I dient.
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Des
Weiteren ist innerhalb des Formkörpers 1 wenigstens
ein Verbindungsmittel 12 vorgesehen, das beispielsweise
als Bolzen, Draht, Schraube oder dergleichen ausgebildet sein kann.
Dieses Verbindungsmittel 12 verbindet die Innenauskleidung 6 mit der Aussteifung 3.
Dadurch gelingt es, dass der Formkörper insgesamt auch alle notwendigen
Bestandteile einer Beschattungseinrichtung, wie beispielsweise E-Motor,
Aufwickeleinrichtung und dergleichen mit aufnehmen kann, ohne dass
die Belastung für
das Material zu groß ist.
Dämm-Material
ist in der Regel relativ leicht und dadurch auch wenig belastbar.
Aus diesem Grund ist diese geschickte Maßnahme dazu geeignet, die statischen
Eigenschaften des Formkörpers 1 als
Aufnahmeelement für
eine Beschattungseinrichtung zu gewährleisten. Auf der Vorderseite
beziehungsweise Unterkante des Formkörpers 1 befindet sich
noch eine Putzkante 7. Diese dient als Abschluss des Formkörpers 1 und
verhindert das Ausreißen
beziehungsweise das Abbrechen von Dämm-Material 9.
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Die 2 verwendet
die bereits vorgestellten Bezugszeichen in gleicher Weise. Sie zeigt
lediglich den Formkörper 1 in
Einzeldarstellung geschnitten.
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Die
jetzt mit der Anmeldung und später
eingereichten Ansprüche
sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.
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Sollte
sich hier bei näherer
Prüfung,
insbesondere auch des einschlägigen
Standes der Technik, ergeben, daß das eine oder andere Merkmal
für das
Ziel der Erfindung zwar günstig,
nicht aber entscheidend wichtig ist, so wird selbstverständlich schon
jetzt eine Formulierung angestrebt, die ein solches Merkmal, insbesondere
im Hauptanspruch, nicht mehr aufweist.
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Es
ist weiter zu beachten, daß die
in den verschiedenen Ausführungsformen
beschriebenen und in den Figuren gezeigten Ausgestaltungen und Varianten
der Erfindung beliebig untereinander kombinierbar sind. Dabei sind
einzelne oder mehrere Merkmale beliebig gegeneinander austauschbar.
Diese Merkmalskombinationen sind ebenso mit offenbart.
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Die
in den abhängigen
Ansprüchen
angeführten
Rückbeziehungen
weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches
durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind
diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen,
gegenständlichen
Schutzes für
die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
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Merkmale,
die bislang nur in der Beschreibung offenbart wurden, können im
Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung, zum Beispiel
zur Abgrenzung vom Stand der Technik beansprucht werden.
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Merkmale,
die nur in der Beschreibung offenbart wurden, oder auch Einzelmerkmale
aus Ansprüchen,
die eine Mehrzahl von Merkmalen umfassen, können jederzeit zur Abgrenzung
vom Stande der Technik in den ersten Anspruch übernommen werden, und zwar
auch dann, wenn solche Merkmale im Zusammenhang mit anderen Merkmalen
erwähnt wurden
beziehungsweise im Zusammenhang mit anderen Merkmalen besonders
günstige
Ergebnisse erreichen.