DE202007011784U1 - Abfallsammelfahrzeug mit Hecküberwachung - Google Patents
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Abstract
Abfallsammelfahrzeug
mit einem Aufbau mit einer Einfüllöffnung am Heck,
dort angebrachten Trittbrettern zur Beförderung von Personen
und am Aufbau im Bereich des Hecks befestigten Handgriffen sowie
einer Sicherheitsschaltung für den Antriebsmotor des Abfallsammelfahrzeuges,
dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Kamera zur Überwachung
des Heckbereichs des Abfallsammelfahrzeuges und Mittel zur Beurteilung
der erfaßten Bilder des Heckbereichs vorgesehen sind, die
mit der Sicherheitsschaltung in Verbindung stehen.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Abfallsammelfahrzeug gemäß den Merkmalen des Oberbegriffes des Anspruchs 1.
- Abfallsammelfahrzeuge der eingangs genannten Art müssen besondere Sicherheitsvorrichtungen aufweisen, damit Müllwerker auf den am Heck des Abfallsammelfahrzeugs angebrachten Trittbrettern stehend mitfahren können. Hierzu sind insbesondere die geltenden Umfallverhütungsvorschriften zu beachten. Diese besagen in ihrer derzeitigen Fassung unter anderem, dass bei einer Rückwärtsfahrt des Abfallsammelfahrzeuges sich keine Personen bzw. Müllwerker auf den Trittbrettern befinden dürfen. Ferner dürfen Müllwerker nur bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h Vorwärtsfahrt auf den Trittbrettern mitfahren.
- Trotz der einschlägigen Vorschriften, ist es in der Vergangenheit immer wieder zu schweren Unfällen gekommen, bei denen auf den Trittbrettern stehende Müllwerker mitunter tödlich verletzt wurden.
- Aus dem Stand der Technik sind hierzu bereits Teillösungen bekannt, die sich mit Sicherheitsvorrichtungen für Abfallsammelfahrzeuge beschäftigen. Die
DE 37 29 107 C2 beschreibt ein Abfallsammelfahrzeug mit einer Sicherheitseinrichtung, das das Mitfahren von Müllwerkern auf den Trittbrettern bei Rückwärtsfahrt zwangsweise unterbindet. DieDE 39 18 971 C2 beschäftigt sich mit einer Sicherheitsvorrichtung für Abfallsammelfahrzeuge, die das Mitfahren von Müllwerkern auf den Trittbrettern bei Geschwindigkeiten über 20 km/h zwangsweise unterbindet, insbesondere eine Drehzahlbegrenzungseinrichtung aufweist. - Jede der vorgenannten Sicherheitsvorrichtungen beschäftigt sich jedoch nur mit einer Teilproblematik in Bezug auf die Beförderung von Müllwerkern auf am Heck angebrachten Trittbrettern. Darüber hinaus fehlt es an zufriedenstellenden Lösungsvorschlägen, die Ausfallsicherheit entsprechender Sicherheitsvorrichtungen zu erhöhen. Wie allgemein bekannt, müssen Abfallsammelfahrzeuge damit auch entsprechenden Sicherheitsvorrichtungen unter den mitunter rauen Betriebsanforderungen genügen.
- Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Abfallsammelfahrzeug der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, dass es über eine Sicherheitsvorrichtung verfügt, die sämtlichen Unfallverhütungsvorschriften betreffend die Beförderung von Müllwerkern auf am Heck angebrachten Trittbrettern genügt sowie eine höhere Ausfallsicherheit aufweist.
- Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Abfallsammelfahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Danach ist vorgesehen, dass ein Abfallsammelfahrzeug mit einem Aufbau, mit einer Einfüllöffnung am Heck, dort angebrachten Trittbrettern zur Beförderung von Personen und am Aufbau im Bereich des Hecks befestigten Handgriffen sowie einer Sicherheitsschaltung für den Antriebsmotor für ein Abfallsammelfahrzeug eine Hecküberwachung aufweist. Erfindungsgemäß ist wenigstens eine Kamera zur Überwachung des Heckbereichs des Abfallsammelfahrzeuges und Mittel zur Beurteilung der erfaßten Bilder des Heckbereichs vorgesehen, die mit der Sicherheitsschaltung in Verbindung stehen. Bei der Sicherheitsschaltung kann es sich um bereits aus dem Stand der Technik bekannte Sicherheitsschaltungen handeln, die beispielsweise bei Rückwärtsfahrt den Motor stoppen. Ferner kann es sich um Sicherheitsschaltungen handeln, die bei Vorwärtsfahrt das Überschreiten einer gewissen Höchstgeschwindigkeit unterbinden. Durch die vorgesehene Kamera zur Überwachung des Heckbereichs ergibt sich der Vorteil, nicht nur die Trittbretter, sondern auch die angrenzenden Bereiche einer Überwachung zugänglich zu machen. Ferner wird es dadurch möglich, mit einer derartigen Vorrichtung sämtlichen Unfallverhütungsvorschriften nachzukommen, insbesondere den Bestimmungen für die Rückwärtsfahrt betreffend das Verbot des Aufenthalts von Personen auf den Trittbrettern und die Bestimmungen zur Vorwärtsfahrt betreffend die Beförderung von Personen auf entsprechenden Trittbrettern. Durch das Zusammenwirken der Kamera, der Mittel zur Beurteilung der erfaßten Bilder des Heckbereichs sowie der Sicherheitsschaltung können somit die vorgenannten, unfallträchtigen Situationen sicher erkannt und beispielsweise Drosselungen der Motorleistung, Abregelung der Drehzahl oder ein Abbremsen des Fahrzeugs sowie ein Ausschalten des Motors veranlaßt werden. Darüber hinaus weist die erfindungsgemäße Hecküberwachung eines Abfallsammelfahrzeugs eine höhere Ausfallsicherheit als alle vorbekannten Sicherheitsvorrichtungen auf, da es nicht einer stetigen mechanischen Belastung unterliegt.
- In einer vorteilhaften Ausführungsform stehen die Kamera und die Mittel zur Beurteilung der erfaßten Bilder des Heckbereichs derart mit der Sicherheitsschaltung in Verbindung, dass bei Vorwärtsfahrt mit auf den Trittbrettern stehenden Personen nicht mehr als 25 km/h Fahrgeschwindigkeit erreicht werden. Die erfaßten Bilder werden dabei durch die entsprechenden Mittel zur Beurteilung ausgewertet. Das Auswerteergebnis wird dann gemäß dieser Ausführungsform an die entsprechend verbundene Sicherheitsschaltung in Form eines Signals übermittelt, so dass die Fahrgeschwindigkeit keinen Wert überschreitet, bei dem ein sicherer Aufenthalt auf den Trittbrettern nicht mehr gewährleistet ist.
- Weiterhin kann vorgesehen sein, dass die Kamera und die Mittel zur Beurteilung der erfaßten Bilder des Heckbereichs derart mit der Sicherheitsschaltung in Verbin dung stehen, dass eine Rückwärtsfahrt nur bei freien Trittbrettern möglich ist. Dadurch werden in vorteilhafterweise die Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift erfüllt. Durch die Kamera wird es möglich, sowohl die Trittbretter als auch die angrenzenden Bereiche zu überwachen. Die Betriebssicherheit des Abfallsammelfahrzeugs wird dadurch stark erhöht.
- Darüber hinaus kann die Sicherheitsschaltung eine Drehzahlregelungseinrichtung und/oder eine Motorstopschaltung umfassen.
- In vorteilhafter Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass die Drehzahlregelungseinrichtung bei Vorwärtsfahrt mit auf den Trittbrettern stehenden Personen eine Begrenzung der Drehzahl bewirkt, wobei diese Drehzahl Geschwindigkeiten bis maximal 25 km/h erlaubt.
- Ferner kann vorgesehen sein, dass die Motorstopschaltung bei Einlegen des Rückwärtsganges auslöst, wenn Personen auf den Trittbrettern stehen und/oder sich im Heckbereich aufhalten. Besonderer Vorteil dieser Ausführungsform ist, dass noch bevor sich das Fahrzeug rückwärts bewegt, eine entsprechende Bewegung bereits unterbunden wird.
- Die Sicherheitsschaltung kann mit der Bremsanlage des Abfallsammelfahrzeuges in Verbindung stehen.
- Vorteilhaft ist es, wenn die Sicherheitsschaltung alle Räder durch die Bremsen blockiert, wenn beim Einlegen des Rückwärtsganges Personen auf den Trittbrettern stehen und/oder sich im Heckbereich aufhalten. Dies verhindert auch ein unbeabsichtigtes Zurückrollen des Fahrzeugs, was ebenfalls die Sicherheit für die betreffenden Müllwerker erhöht. Auch der Schutz von zufälligerweise vorbeikommenden Passanten wird dadurch verbessert.
- Darüber hinaus kann vorgesehen sein, dass die Mittel zur Beurteilung der erfaßten Bilder des Heckbereichs eine Bildverarbeitungseinheit umfassen, in der Daten über den Heckbereich des Abfallsammelfahrzeuges einspeicherbar sind. Beispielsweise können diese Daten ein Bild des Heckbereichs des Abfallsammelfahrzeugs darstellen.
- Weiterhin kann vorgesehen sein, dass die Bildverarbeitungseinheit die erfaßten Bilder mit den eingespeicherten Bildern abgleicht. Dadurch ergibt sich der Vorteil, dass eine sichere und schnelle Heckraumüberwachung ermöglicht wird. Diese Heckraumüberwachung erstreckt sich dabei nicht nur auf die Trittbretter, vielmehr wird es dadurch auch möglich, Hindernisse oder Passanten sicher zu erkennen.
- Des weiteren kann die Bildverarbeitungseinheit die erfaßten Bilder auf Strukturen und/oder Farb- oder Grauwerte untersuchen. Dadurch wird es möglich, mittels der Bildverarbeitungseinheit schnell und sicher die Gegebenheiten im zu überwachenden Bereich zu erfassen.
- Es kann vorgesehen sein, im Führerhaus einen Monitor für die Anzeige des Heckbereichs vorzusehen. Dadurch ergibt sich der Vorteil, dass zusätzlich der Fahrer in die Lage versetzt wird, mittels des Monitors die Gegebenheiten im Heckbereich einzusehen, was ihm das Manövrieren des Abfallsammelfahrzeugs erleichtert.
- Es kann vorgesehen sein, dass der Monitor automatisch bei Einlegen des Rückwärtsganges aktiv ist. Neben der Überwachung hat der Fahrer somit die Möglichkeit, sein Fahrzeug beispielsweise für die Aufnahme von Abfällen bzw. Abfallsammelbehältnissen genau zu positionieren.
- Des weiteren kann der Monitor automatisch bei Geschwindigkeiten unter 25 km/h aktiv sein. Dies ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Heckbereichs, was beispielsweise in Einsatzgebieten mit beengten Straßenverhältnissen und unübersichtlichen Gegebenheiten den Überblick des Fahrers über die Gesamtsituation verbessert. Bekanntermaßen kann es insbesondere in verkehrberuhigten Zonen, in denen Kinder mitunter zwischen parkenden Autos spielen oder einem aus einem anliegenden Garten herausfliegenden Ball nachjagen, im Sinne einer Unfall prävention notwendig sein, ständig über die Gegebenheiten im Heck des Fahrzeugs informiert zu sein. So ist es für den Fahrer möglich, gegebenenfalls in diesem Bereich spielende Kinder frühzeitig zu erkennen und eine diesbezügliche besondere Wachsamkeit an den Tag legen zu können.
- Wenigstens eine Kamera kann im Bereich des Daches angeordnet sein und den Heckbereich des Abfallsammelfahrzeuges einschließlich der Trittbretter überwachen. Dadurch ergibt sich der Vorteil, dass mit einer Kamera ein größtmöglicher Bereich überwacht werden kann.
- Es kann weiterhin vorgesehen sein, eine Kamera im Bereich des Daches und jeweils eine Kamera im Bereich oberhalb der Trittbretter anzubringen. Durch diese redundante Anordnung wird einerseits die Ausfallsicherheit erhöht. Andererseits kann der Fahrer dadurch beispielsweise einen größeren Bereich einsehen und die Kameras auch für Rangiermanöver benutzen.
- Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden anhand eines in der Zeichnung gezeigten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
- Die einzige Figur zeigt dabei den Heckbereich eines Abfallsammelfahrzeugs mit einer erfindungsgemäßen Anordnung von Kameras zur Überwachung des Heckbereichs.
- Gemäß dem in
1 gezeigten Ausführungsbeispiel wird ein Abfallsammelfahrzeug10 mit Kameras20 und22 versehen. Die Kamera20 ist dabei im Bereich des Daches des Hecks des Abfallsammelfahrzeugs10 angebracht. Dadurch liegt im Erfassungsbereich24 der Kamera20 nicht nur das Trittbrett12 , das rechts und links am Heck angebracht ist, sondern auch der umgebende Heckbereich des Abfallsammelfahrzeuges. Oberhalb eines jeden Trittbrettes12 ist eine Weitwinkelkamera22 angebracht, deren Erfassungsbereich26 sowohl einen Großteil des Trittbrettes12 als auch den rückwärtigen Bereich des Abfallsammelfahrzeugs erfaßt. - Die Kameras
20 und22 stehen dabei mit einer im Abfallsammelfahrzeug10 angebrachten Kontrolleinheit in Verbindung, die ferner eine Bildverarbeitungseinheit umfasst. In dieser Bildverarbeitungseinheit sind die genauen Abmaße und Konturen des Heckbereichs des Abfallsammelfahrzeugs10 eingespeichert. Diese können mittels bewährter Bildauswertealgorithmen mit denen in Echtzeit erfaßten Bildern der Kameras20 und22 abgeglichen werden. - Für den Fall, dass sich Müllwerker bei der Vorwärtsfahrt auf den Trittbrettern
12 befinden und sich an den Haltegriffen30 festhalten, wird dies durch die Kameras erkannt und an die Kontrolleinheit übermittelt. Diese wiederum übergibt an die Sicherheitsschaltung des Abfallsammelfahrzeugs10 das entsprechende Signal, dass der Motor des Abfallsammelfahrzeugs10 nur in einem Drehzahlbereich betrieben werden kann, der keine höheren Geschwindigkeiten als 25 km/h erlaubt. - Für den Fall, dass die Kameras
20 und22 bei Einlegen des Rückwärtsganges eine Person im Heckbereich bzw. im Erfassungsbereich der Kameras detektieren, wird mittels der Sicherheitsschaltung eine Blockierung sämtlicher Räder sowie ein Motorstopp veranlaßt. - Zusätzlich ist im Führerhaus ein Monitor vorgesehen, auf dem die Bilder der einen Kamera
20 und der zwei Kameras22 angezeigt werden. Dabei wird der Monitor automatisch bei Einlegen des Rückwärtsganges aktiv sowie unterhalb von Geschwindigkeiten von 25 km/h. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 3729107 C2 [0004]
- - DE 3918971 C2 [0004]
Claims (16)
- Abfallsammelfahrzeug mit einem Aufbau mit einer Einfüllöffnung am Heck, dort angebrachten Trittbrettern zur Beförderung von Personen und am Aufbau im Bereich des Hecks befestigten Handgriffen sowie einer Sicherheitsschaltung für den Antriebsmotor des Abfallsammelfahrzeuges, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Kamera zur Überwachung des Heckbereichs des Abfallsammelfahrzeuges und Mittel zur Beurteilung der erfaßten Bilder des Heckbereichs vorgesehen sind, die mit der Sicherheitsschaltung in Verbindung stehen.
- Abfallsammelfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kamera und die Mittel zur Beurteilung der erfaßten Bilder des Heckbereichs derart mit der Sicherheitsschaltung in Verbindung stehen, dass bei Vorwärts fahrt mit auf den Trittbrettern stehenden Personen nicht mehr als 25 km/h Fahrgeschwindigkeit erreicht werden.
- Abfallsammelfahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kamera und die Mittel zur Beurteilung der erfaßten Bilder des Heckbereichs derart mit der Sicherheitsschaltung in Verbindung stehen, dass eine Rückwärtsfahrt nur bei freien Trittbrettern möglich ist.
- Abfallsammelfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherheitsschaltung eine Drehzahlregelungseinrichtung und/oder eine Motorstopschaltung umfasst.
- Abfallsammelfahrzeug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehzahlregelungseinrichtung bei Vorwärtsfahrt mit auf den Trittbrettern stehenden Personen eine Begrenzung der Drehzahl bewirkt, wobei diese Drehzahl Geschwindigkeiten bis maximal 25 km/h erlaubt.
- Abfallsammelfahrzeug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Motorstopschaltung bei Einlegen des Rückwärtsganges auslöst, wenn Personen auf den Trittbrettern stehen und/oder sich im Heckbereich aufhalten.
- Abfallsammelfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherheitsschaltung mit der Bremsanlage des Abfallsammelfahrzeuges in Verbindung steht.
- Abfallsammelfahrzeug nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherheitsschaltung alle Räder durch die Bremsen blockiert, wenn beim Einlegen des Rückwärtsganges Personen auf den Trittbrettern stehen und/oder sich im Heckbereich aufhalten.
- Abfallsammelfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel zur Beurteilung der erfaßten Bilder des Heckbe reichs Bildverarbeitungseinheit umfassen, in der Daten über den Heckbereich des Abfallsammelfahrzeuges einspeicherbar sind.
- Abfallsammelfahrzeug nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildverarbeitungseinheit die erfaßten Bilder mit eingespeicherten Bilder abgleicht.
- Abfallsammelfahrzeug nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildverarbeitungseinheit die erfaßten Bilder auf Strukturen und/oder Farb- oder Grauwerte untersucht.
- Abfallsammelfahrzeug nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Führerhaus ein Monitor für die Anzeige des Heckbereichs vorgesehen ist.
- Abfallsammelfahrzeug nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Monitor automatisch bei Einlegen des Rückwärtsganges aktiv ist.
- Abfallsammelfahrzeug nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Monitor automatisch bei Geschwindigkeiten unter 25 km/h aktiv ist.
- Abfallsammelfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Kamera im Bereich des Daches angeordnet ist und den Heckbereich des Abfallsammelfahrzeuges einschließlich der Trittbretter überwacht.
- Abfallsammelfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Kamera im Bereich des Daches und jeweils eine Kamera im Bereich oberhalb der Trittbretter angebracht ist.
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