DE4121720C2 - Entsorgungsfahrzeug mit Rückfahrsicherung und Geschwindigkeitsbegrenzung - Google Patents
Entsorgungsfahrzeug mit Rückfahrsicherung und GeschwindigkeitsbegrenzungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Entsorgungsfahrzeug der im Oberbegriff des Patentanspruches 1 angegebenen Art.
Mit wenigen Ausnahmen haben alle Entsorgungsfahrzeuge am Heck
des Fahrzeuges angeordnete Standplätze für Müllwerker. Diese
sollen nach den z. Zt. gültigen Sicherheitsvorschriften von den
Müllwerkern jedoch nicht bei Rückwärtsfahrt und nur bei
Vorwärtsfahrt bis max. 20 km/h während der Müllsammelfahrt
benutzt werden. Die Praxis zeigt jedoch, daß diese
Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften nicht
befolgt werden. Hieraus resultieren viele schwere, auch tödliche
Unfälle.
Aus der DE 37 29 107 C2 ist ein gattungsgemäßes Entsorgungsfahrzeug bekannt, bei dem
beim Belasten des Trittbrettes ein Kontaktschalter ab einer
gewissen Auflast den Motor stoppt. Ferner ist das Trittbrett
zweischalig ausgebildet. Diese Anordnung und Ausführung
beinhaltet mehrere sicherheitsrelevante Nachteile bzw. kann zu
neuen Sicherheitsrisiken führen. Zum einen kann die Auslösung
des Kontaktschalters dadurch gestört werden, daß zwischen dem
Trittbrett und dem darunterliegenden Träger bzw. dem am
Trägerarm angeordneten Druckschalter mit aus dem Müll
stammenden Teilen eine Blockade des Auslöseweges herbeigeführt
wird. Ferner werden beim Rangieren die Trittbretter oft stark
deformiert. Hierbei ist durch das Verklemmen der auslösenden
Teile ebenfalls ein Ansprechen des Kontaktschalters nicht
gegeben. Ein weiteres Sicherheitsrisiko ist darin begründet, daß
bei Störungen während der Fahrt der Motor automatisch
ausgeschaltet wird und somit z. B. Lenkhilfepumpe und
Bremsluftkompressor abgeschaltet sind. Durch eine Betätigung
der Fahrzeugkupplung z. B. ist ein wirksames Verhindern von Fahrt
nicht gegeben. In der weiteren Ausführung wird auf die
Manipulation und Aus- bzw. Fehlschaltungen dieser Ausführung
bereits hingewiesen.
In der weiteren Ausführung ist ein kraftbetriebenes
Zurückschwenken des Trittbrettes beschrieben, welches
automatisch mit Einlegen des Rückwärtsganges aktiviert
wird. Hierbei erfolgt das Zurückschwenken vom Fahrer aus, welcher
den Rückwärtsgang einlegt und wie auch beschrieben, keine
Sichtverbindung zur Gefahrenstelle hat. Dieses ist nach den
gültigen Sicherheitsvorschriften nicht zulässig, da eine nicht
unerhebliche Gefährdung für das Ladepersonal vorliegt. Auch kann
dieses Schwenken durch Fehlschaltungen, wie ebenfalls
beschrieben, ausgelöst werden und nicht im Sinne einer
Sicherheitsschaltung sein. Durch die zweischalige Bauweise der
Trittfläche ergibt sich ein erheblicher Aufwand bei der
Nachrüstung bereits vorhandener Fahrzeuge, da u. a. diese Bauart
von Tritten nicht vorhanden ist und auch ein Eingriff in die
Aufbausteuerung bez. der Not-Stop-Schalter vorgenommen werden
muß.
In der DE 39 18 971 A1 ist nun beim Betreten des Trittbrettes
eine Drehzahlbegrenzung beschrieben, welche ab einer gewissen
Geschwindigkeit eingreift. Hierbei erfolgt die Kontaktauslösung
wie bei der DE 37 29 107 C2 mit den gleichen bereits oben
beschriebenen Nachteilen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Anordnung und Schaltung so
auszubilden, daß das Mitfahren von Personen auf den Standplätzen
bei Rückwärtsfahrt oder unzulässig hoher Geschwindigkeit bei Vorwärtsfahrt wirksam verhindert wird und alle
Manipulationen und Fehlschaltungen, auch durch mangelhafte
Wartung, ausgeschlossen sind und mittels einfacher und bereits
sicherheitstechnisch erprobter bzw. zugelassener Bauteile
alle bestehenden Sicherheitsforderungen zwangsweise erfüllt
werden und die bereits vorhandenen, normgerechten Standplätze
nicht verändert werden müssen. Hierbei soll die Nachrüstbarkeit
aller bereits auf dem Markt befindlichen Entsorgungsfahrzeuge
mit geringstmöglichem Aufwand und ohne Eingriff in die
Steuerung des Entsorgungsfahrzeuges bzw. der Verdichtungseinrichtung
ermöglicht werden.
Diese Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Ausbildung der
Standplätze durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1
gelöst.
Um rückwärts fahren zu können, ist es erforderlich, die
Standplätze in eine nicht mehr benutzbare Position durch das
Ladepersonal zu schwenken. Erfolgt dieses nicht, so wird
automatisch über ein Bremsventil die Bremse des Fahrzeuges
aktiviert, und das Fahrzeug kann nicht
bewegt werden, bzw. es wird abgebremst. Die Aktivierung des
Bremsventils für die Bremse erfolgt
über ein Relais, welches einerseits über den an den Standplätzen
zwischen Trägerarm und klapp- bzw. schwenkbaren Auftritt fest
angeordneten, manipulationssicheren Kontaktschalter angesteuert
wird und im stromlosen Zustand eine Verbindung zwischen
Schaltkontakt bei eingelegtem Rückwärtsgang und Bremsventil
herstellt.
Ferner bietet die Erfindung
die Möglichkeit, Geschwindigkeitsbegrenzungsanlagen, welche
durch den Gesetzgeber in Zukunft zwingend vorgeschrieben
werden, ohne weitere Komponenten mit einzubinden in die
Schaltung. Hierdurch kann eine geschwindigkeitsabhängige
Vorwärtsfahrt bei heruntergeklappten Standplätzen und
somit von dem Bedienpersonal benutzbaren Standplätzen
mit einfachen Mitteln realisiert werden.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Eine zweckmäßige Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, das
der Kontaktschalter, angebaut am Trägerarm bei hochgeklapptem
bzw. verschwenktem Tritt mit dem Trägerarm über eine am
Trägerarm angebrachte Schaltzunge bei Einlegen des
Rückwärtsganges bzw. bei Überschreiten der Grenzgeschwindigkeit
eine mechanische Verbindung eingeht und nur bei korrekter
Verbindung von Kontaktschalter und Schaltzunge das
Bremsventil und damit die Bremse aktiviert wird.
Gleichzeitig kann dann der Tritt nicht in eine Position
gebracht werden, welche das Mitfahren ermöglicht.
Durch die Ausbildung der Schaltzunge mit einer Codierung,
welche vom Kontaktschalter erkannt wird, sowie die
ständige Verbindung zwischen Kontaktschalter und
Schaltzunge über einen Führungsträger ist zum einen
eine erhöhte Sicherheit gegen Manipulation gegeben
und zum anderen eine korrekte Führung der
Schaltzunge zum Kontaktschalter gewährleistet.
Da das Relais zur Deaktivierung des Bremsventils der
Bremse geschaltet sein muß und dieses durch ein Schalten von
"plus" über die Kontaktschalter erfolgt, ist gewährleistet, daß
bei Beschädigung oder bewußter Manipulation an den
Verbindungskabeln ein Rückwärtsfahren bzw. Fahren über die
Grenzgeschwindigkeit verhindert wird. Das Fahrzeug bleibt jedoch
noch fahrfähig und kann in den Sicherheitsgrenzen bewegt werden
und z. B. die Werkstatt mit eigener Kraft erreichen.
Durch das zwingend notwendige Hochklappen der Auftritte bei
Rückwärtsfahrt und dem damit gegebenen kürzeren Überhang des
Fahrzeuges wird auch eine Beschädigung der Auftritte durch
Karambolage vermieden.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der nachfolgenden
Beschreibung und den Zeichnungen dargestellt und werden im
folgenden näher beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 ein Entsorgungsfahrzeug in Seitenansicht,
Fig. 2 ein Standplatz mit einer ersten Ausbildung des
Kontaktschalters,
Fig. 3 ein Standplatz mit einer zweiten Ausbildung des
Kontaktschalters,
Fig. 4 ein Standplatz mit einer erweiterten Ausbildung
des Kontaktschalters,
Fig. 5 eine Ausführungform eines Schaltschemas der
elektrischen Steuerung gemäß der Erfindung,
Fig. 5a eine Erweiterung des Schaltschemas der elektrischen
Steuerung bei Kontaktschaltern mit mechanischer
Verriegelung.
In der Fig. 1 ist ein Entsorgungsfahrzeug (1) dargestellt,
welches aus einem handelsüblichen Fahrgestell (2) mit
Fahrerhaus (3), einem Müllsammelbehälter (4) mit
Verdichtungskörper (5) und hieran angebauten Standplätzen (6)
besteht. Hierbei können die Standplätze in eine Position
(6′) gebracht werden, welche das Mitfahren des Ladepersonals
erlaubt oder in eine Ruheposition (6′′) gebracht werden.
In der Fig. 2 ist ein Standplatz (6) dargestellt, bestehend aus
dem Trittbrett (7) und dem Trägerarm (8), welche an Haltern (9)
dreh- bzw. kippbar gelagert ist. An den Haltern (9) ist ein
Kontaktschalter (10) angebaut, welcher mit einem Schaltarm (11)
wiederum mit dem Trägerarm (8) fest verbunden ist.
In der Fig. 3 ist ebenfalls ein Standplatz (6) dargestellt, wobei
in der angeklappten Position (6′′) der Kontaktschalter 10 und
die Schaltzunge 12 über ein elektromagnetisch betätigtes
Stellglied (13) eine mechanische Verbindung eingehen und erst
bei korrekter mechanischer Verbindung die Schaltkontakte (14)
des Kontaktschalters (10) betätigt werden.
In der Fig. 4 ist diese Ausführung erweitert dargestellt mit
einer Codierung (15) und einem Führungsträger (16). Hierbei wird
Position (6′′) durch den Führungsträger (16) sichergestellt, daß
die Schaltzunge (12) mit einer Codierung (15) immer richtig in
das elektromagnetisch betätigte Stellglied (13) eingeführt wird
und nur bei passender Codierung zwischen Schaltfahne (12) und
elektromagnetischem Stellglied (13) die Schaltfahne (12) soweit
eingeschoben werden kann, das die Kontakte (14) korrekt
beaufschlagt werden und somit eine Freischaltung der
Bremsanlage über das Relais (17) und das Bremsventil (22)
erfolgen kann.
In der Fig. 5 ist eine Steuerung für Fahrzeuge mit 2 Standplätzen
dargestellt. Hierbei ist der Kontaktteil (14) des
Kontaktschalters (10) in der Position (6′) der Standplätze (6)
geöffnet und in der Positon (6′′) der Standplätze (6)
geschlossen. Der Kontaktteil (14) des Kontaktschalters (10)
ist in Reihe einerseits mit "plus" verbunden und andererseits
mit der Spule (18) des Relais (17) verbunden.
Dieses Relais (17) stellt mit seinem Arbeitskontakt (19)
in Ruhestellung eine Verbindung vom Schaltkontakt (20) bei
eingelegtem Rückwärtsgang zum Bremsventil (22) der
Bremsanlage her.
Bei geöffneten Kontaktteilen (14) der Kontaktschalter (10),
hervorgerufen durch die Lage eines oder mehrerer Standplätze
(6) in der Position (6′) oder durch Kabelbruch an der Leitung (23)
verbleibt das Relais (17) im Ruhestrom, und bei Einlegen des
Rückwärtsganges oder Überschreiten einer Grenzgeschwindigkeit
wird über den Schaltkontakt (20) oder über den Tachographen (25)
und Grenzwertschalter (24) das Bremsventil (22) angesteuert und
damit die Fahrzeugbremse, Motorbremse und/oder Gangsperre
aktiviert und das Rückwärtsfahren oder Überschreiten einer
Grenzgeschwindigkeit wirksam verhindert.
Hierbei ist über das Kontaktteil (14) oder den
Grenzwertschalter (24) die Möglichkeit der Ansteuerung
eines akustischen oder optischen Signals (28) gegeben.
In der Fig. 5a ist die Schaltungserweiterung für den
Kontaktschalter (10) bei zusätzlicher mechanischer Verriegelung
dargestellt. Hierbei kann eine Verriegelung nur erfolgen, sofern
die Schaltzunge (12) korrekt eingeführt ist und der
Druckschalter (26) der Handbremse die Handbremskontroll-Leuchte
(27) und auch das elektromagnetische Stellglied (13) stromlos
macht. Bei nicht korrekter Verriegelung der Schaltzunge (12) und
damit des Trägerarmes (8) ist der Kontakt (14) des
Kontaktschalters (10) nicht geschlossen und verhindert über das
Relais (17) und das Bremsventil (22) eine Rückwärtsfahrt
bzw. ein Überschreiten der Grenzgeschwindigkeit. Hierdurch ist
sichergestellt, daß die Standplätze nur bei stehendem Fahrzeug
in eine nichtbenutzbare Stellung (Position 6′′) gebracht werden
müssen und erst dann das Fahrzeug rückwärts bzw. über eine
Grenzgeschwindigkeit hinaus bewegt werden können.
Claims (6)
1. Entsorgungsfahrzeug mit dreh- oder schwenkbar angeordneten Trittbrettern
als Standplätze für Müllwerker, bei dem jedes Trittbrett
mit Hilfe eines Trägerarms schwenkbar an einem starr mit dem
Fahrzeug verbundenen Halter befestigt ist, und mit einem bei
eingelegtem Rückwärtsgang geschlossenen elektrischen Schaltkontakt
(Rückfahrlichtschalter), dadurch gekennzeichnet, daß der von Hand klapp- oder schwenkbare Trägerarm (8)
mit einem Schaltarm (11) ausgerüstet ist, der mit einem
an den Haltern (9) befestigten Kontaktschalter (10) in
Schaltverbindung steht und dieser Kontaktschalter ein
Relais (17) schaltet, welches seinerseits über die
Arbeitskontakte (19) eine Verbindung zwischen Rückfahrlichtschalter
(20) oder einem Kontaktgeber (24) für eine
Grenzgeschwindigkeit mit dem Bremsventil (22) herstellt,
so daß bei nicht hochgeklappten oder umgeschwenkten
Standplätzen (6) bei eingelegtem Rückwärtsgang oder bei
Überschreitung der Grenzgeschwindigkeit das Bremsventil
(2) aktiviert wird.
2. Entsorgungsfahrzeug nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der Kontaktschalter (10) als
Sicherheitsschalter so ausgebildet ist, daß bei hochgeklappten
oder umgeschwenkten Standplätzen (6′′) dieser
Kontaktschalter (10) eine exakte mechanische Verbindung mit
dem Trägerarm (8) bzw. der damit verbundenen
Schaltzunge (12) eingeht.
3. Entsorgungsfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der Kontaktschalter (10) aus dem
Kontaktteil (14) und einer Schaltzunge (12) besteht, welche
über einen Führungsträger (16) ständig mit dem
Kontaktteil (14) verbunden ist.
4. Entsorgungsfahrzeug nach Anspruch 1,
gekennzeichnet durch Elemente zur Erzeugung optischer oder
akustischer Signale beim Einlegen des Rückwärtsganges bei
nicht hochgeklappten Standplätzen.
5. Entsorgungsfahrzeug nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schaltzunge (12) eine
Codierung (15) trägt.
6. Entsorgungsfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die den jeweiligen Haltern (9) zugeordneten Kontaktschalter (10)
in Reihe geschaltet sind.
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