DE20013512U1 - Sektionalhub- oder Falttor - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Sektionalhub- oder Falttor, das vertikal verschiebbar ist und aus mehreren Sektionen besteht, wobei benachbarte Sektionen stirnseitig entlang horizontal verlaufender Schwenkachsen relativ zueinander verschwenkbar sind, mit einer Tür, die im wesentlichen aus Zargen und einem Türblatt besteht, wobei das Türblatt aus mehreren relativ zueinander verschwenkbaren Türblattsektionen zusammengesetzt ist, deren Schwenkachsen koaxial zu den Schwenkachsen der Sektionen verlaufen.
Sektionalhub- oder Falttore sind seit langem bekannt und gebräuchlich. Sie sind aus lamellenartigen, im wesentlichen rechteckig plattenförmigen Sektionen zusammengesetzt, wobei zwei vertikal benachbarte Sektionen entlang einer gemeinsamen, horizontalen Schwenkachse, die parallel zu den Längsseiten der Sektionen verläuft, relativ zueinander verschwenkbar sind. Als Material für die Sektionen wird u. a. Leichtmetall wie z. B. Aluminium verwendet. Man unterscheidet dabei Hubtore, bei denen während des Anhebens die Sektionen im wesentlichen um 90° verschwenkt werden und im geöffneten Zustand das Tor parallel zur Decke verläuft, und Falttore, bei denen die benachbarten Sektionen während des Öffnens leporelloartig zusammengefaltet werden. Diese Tore werden dazu verwendet, um großflächige Öffnungen in Gebäuden, beispielsweise Garagen- oder Industrietore verschließen zu können, ohne dass weit ausschwenkende starre Türflügel verwendet werden.
Um das Passieren des Tores für eine Einzelperson zu ermöglichen, ohne das gesamte Tor öffnen zu müssen, ist es bekannt, Türen in diese
Tore zu integrieren, wobei das Türblatt ebenfalls aus mehreren relativ zueinander verschwenkbaren Sektionen zusammengesetzt ist, und die Schwenkachsen dieser Türblattsektionen koaxial zu den oben beschriebenen Schwenkachsen verlaufen. Die Tür ist zur Erhöhung der Stabilität der Konstruktion in einem aus vertikal und horizontal verlaufenden Zargen bestehenden Türrahmen eingesetzt. Diese Türen sollten auch als Fluchttüren, beispielsweise im Falle eines Brandes, verwendet werden können, wenn sich das Tor auf übliche Weise nicht mehr öffnen lässt.
Als Nachteil bei den bisher bekannten Toren mit einer integrierten Tür ist anzusehen, dass an der Unterseite der Türen immer eine horizontal verlaufende Zarge bzw. Schwelle angeordnet ist, die besonders in Notfällen, in denen ein rasches Verlassen des Gebäudes notwendig ist, eine Stolperschwelle darstellt, über die Personen stürzen und sich verletzen können bzw. die Evakuierung des Gebäudes verzögert wird. Diese Schwelle wird bisher als unerlässlich angesehen, da sie einerseits dazu dient der gesamten Torkonstruktion im geschlossenen Zustand eine hinreichende Stabilität zu verleihen und andererseits vermieden wird, dass beim öffnen des Tores eine Verwindung der bodenseitigen Sektion senkrecht zur Hauptebene des Tores auftritt. Auch wird bei formschlüssigem Kontakt des Türblatts mit diesem stabilen, um die Türöffnung umlaufenden Türrahmen verhindert, dass sich die verschwenkbaren Sektionen des Türblatts relativ zum Tor bewegen.
Diese Schwelle ist auch der Grund dafür, dass derartige Türen nicht als Fluchtweg anerkannt werden.
Ausgehend vom Stand der Technik hat sich die Erfindung zur Aufgabe gestellt, ein Hub- oder Falttor mit einer Türe derart zu gestalten, dass
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die bodenseitige, horizontal verlaufende Schwelle unterhalb des Türblattes entfallen kann, ohne dass die konstruktive Stabilität des Tores beeinträchtigt wird, sowie eine Verwindung der Torsektionen bzw. eine Relativbewegung des Türblattes zum Tor während des öffnens nicht auftritt.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass das Türblatt im geschlossenen Zustand des Tores sich bis zum Boden hin erstreckt, das Türblatt oder die Zarge mit mindestens einer Öffnung versehen ist, mindestens ein Schubbolzen axial, in der Hauptebene des Tores horizontal verschiebbar im bodenseitigen Bereich der Zarge oder des Türblatts angeordnet ist und der Schubbolzen bei geschlossener Tür in die Öffnung eingreift.
Der Kerngedanke der Erfindung besteht darin, dass das Türblatt mit mindestens einem Schubbolzen und mindestens einem von diesem mitbewegten Riegelelement relativ zur Zarge und damit dem Tor festgelegt wird. Der Schubbolzen ist axial, d. h. entlang seiner Längsachse, in horizontaler Richtung in der Hauptebene des Tores verlaufend verschiebbar. Er kann entweder im Türblatt oder in der die Tür umgebenden Zarge angeordnet sein. Zur Festlegung ist eine in der Zarge oder im Türblatt angeordnete Öffnung vorhanden, die mit dem verschiebbaren Schubbolzen korrespondiert, d. h. ihre Tiefe bzw. ihr Durchmesser ist auf die Abmessungen des Schubbolzens abgestimmt. Zur Arretierung des Türblattes in geschlossenem Zustand wird der Schubbolzen, der im bodenseitigen Bereich des Türblatts oder der Zarge angeordnet ist, axial verschoben und damit in Eingriff in die Öffnung gebracht, und eine Bewegung des Türblattes bzw. deren bodenseitiger Sektion senkrecht zur Hauptebene des Tores verhindert. Dazu ist der Schubbolzen
idealerweise an der den Türangeln gegenüberliegenden Seite des Türblattes angeordnet, an der sich auch Türgriff und -schloß befinden.
Der Vorteil der Erfindung besteht darin, dass aufgrund der Erstreckung des Türblattes bis zum Boden hin, d. h. des Fehlens einer potentiellen Stolperfalle in Form einer Türschwelle, diese Tür als Fluchtweg verwendbar ist. Außerdem wird beim Anheben des Tores zumindest die bodenseitige Sektion des Türblattes relativ zur umgebenden Torsektion festgelegt und damit eine Verwindung des Tores bzw. eine Relativbewegung des Türblattes zum Tor unterbunden.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand von Unteransprüchen.
Eine vorteilhafte Weiterentwicklung der Erfindung besteht darin, dass der Schubbolzen beim Verschieben in die Öffnung ein neben der Öffnung angebrachtes, in den Bewegungsquerschnitt des Schubbolzens hineinragendes, schwenkbares Riegelelement (z. B. eine Sperrklinke) zur Seite drückt oder schiebt, wobei dieses mit einem rastenartig ausgebildeten Ende hinter die Kante einer auch als Widerlager bezeichneten Halteleiste am Tür- oder Torsegment fasst und einrastet. Durch das Verschwenken und anschließende Einrasten des Riegelelementes ist eine Bewegung des Türblattes oder zumindest seiner bodenseitigen Sektion in der Hauptebene des Tores selbst verhindert.
Falls der Schubbolzen im Türblatt angeordnet ist und die dazugehörende Öffnung in der Zarge, dann muß das Riegelelement sich ebenfalls in der Zarge befinden und greift hinter die Halteleiste, die dann am Türblatt angebracht ist.
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Vorteilhafterweise ist das Türblatt bzw. sind die die Tür umgebenden Zargen mit mehreren der oben beschriebenen Schubbolzen und Riegelelemente ausgestattet. Damit kann das Türblatt an mehreren Stellen festgelegt werden, und insbesondere bei einem aus mehreren Sektionen zusammengesetzten Türblatt können die Schubbolzen und Riegelelemente in den seitlichen unteren und/oder oberen Randbereichen der Tür angeordnet werden, um eine Relativbewegung der einzelnen Türblattsektionen zu vermeiden.
Es wird vorgeschlagen, die axial verschiebbaren Schubbolzen in der Zarge und die damit korrespondierenden Öffnungen im Türblatt anzubringen. In dieser Ausgestaltung ist es möglich, den weiter unten beschriebenen Antrieb der Schubbolzen ebenfalls an oder im Bereich der Zargen, d. h. im Tor unterzubringen.
Alternativ dazu können die Schubbolzen auch im Türblatt und die Öffnungen in der Zarge angebracht werden. Die Energieversorgung, beispielsweise eine Stromleitung für einen elektrischen Bolzenantrieb, können dabei in geeigneter Weise, z. B. mit flexiblen Kabeln, vom Tor in das Türblatt geführt werden.
Zum Antrieb der Schubbolzen wird vorgeschlagen, dass sie elektromagnetisch, z. B. über elektrische Stellmotoren oder mit Magnetschaltern, hydraulisch oder pneumatisch mit dem Fachmann bekannten Hydraulik- oder Pneumatiksystem, oder mechanisch bewegbar sind. Eine mechanische Bewegbarkeit des Schubbolzens kann beispielsweise nach Art eines bei konventionellen Türen verwendeten Schnappschlos-
ses erfolgen, d. h. der Schubbolzen wird mit Federkraft bewegt und in die Öffnung in Eingriff gebracht. Dazu kann die Spitze des Schubbolzens auch halbkugelförmig abgerundet sein, um ein Ein- und Ausrasten aus der Öffnung zu ermöglichen. Des weiteren ist es dem Fachmann möglich, eine beliebige mechanische Vorrichtung anzubringen, die den Schubbolzen in Schließstellung arretiert, sobald das Tor angehoben wird.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, dass an der Unterseite des Türblattes weitere Bolzen in der Hauptebene des Tores vertikal angeordnet sind, die eventuell verschiebbar sind, und, im geschlossenen Zustand des Tores, in dazu korrespondierende Öffnung im Boden eingreifen können. Eine möglicherweise aus Sicherheitsbedenken erwünschte oder erforderliche zusätzliche Verschiebbarkeit der Bolzen kann ebenfalls in der oben beschriebenen Weise realisiert werden. In beiden Ausführungen dienen die Bolzen zunächst dazu, das Tor im geschlossenen Zustand zu stabilisieren, d. h. dass eine Bewegung des Tores und der Tür senkrecht zu seiner Hauptebene unterbunden ist. Eine solche Bewegung, beispielsweise unter dem Einfluß starken Winddrucks, würde auf Dauer zu Beschädigungen des Tores führen. Die zusätzliche Verschiebbarkeit der Bolzen über einen Antrieb kann, besonders im Bereich der Tür, als zusätzliche Sicherung gegen unbefugtes Benutzen dienen.
Vorteilhafterweise beträgt die Länge der Bolzen das drei- bis achtfache des Bolzendurchmessers. Bei geeigneter Materialwahl, insbesondere Metall- oder Edelstahl, können Bolzen mit einer derartigen Abmaßung ein maximales Biegemoment senkrecht ihrer Längsachse aufnehmen, ohne sich unter dessen Einfluß zu verformen.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird durch mindestens zwei der vertikal angeordneten Bolzen, den axial verschiebbaren Schubstößeln, die Bewegung der Schubbolzen angetrieben. Dazu kann der obere Bereich der beiden Schubstößel als Zahnstange ausgebildet sein, die bei ihrer vertikalen Bewegung nach oben, die über Zahnräder und ein Stahlband umgelenkt wird, den Schubbolzen aus der dazugehörenden Öffnung zieht.
Dabei wird der Schubbolzen vorteilhafterweise gegen eine Druckfeder bewegt, die durch die Bewegung gespannt wird.
Insgesamt wird beim Schließen des Tores der Schubbolzen zurückbewegt und die Tür freigegeben. Beim Öffnen des Tores springen die Schubbolzen, angetrieben durch die Entspannung der Druckfedern, zurück in die Öffnungen und arretieren die Tür.
Gleichzeitig zu diesem Vorgang werden die Türsegmente durch die Riegelelemente gesichert, die hinter die Halteleisten einrasten, wie oben beschrieben.
Insgesamt wird durch diese gemeinsam wirkenden Vorrichtungen die Tür beim Öffnen des Tores arretiert und nach dem Schließen für die Benutzung freigegeben.
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Zur Erhöhung der Gebrauchssicherheit des Tores wird vorgeschlagen, dass an der Unterkante des Tores eine an sich bekannte elektromechanische Sicherheitsleiste angeordnet ist, bei der ein leistenförmiger Geber in vertikaler Richtung entgegen einer Federkraft bewegbar ist.
Sollte sich beim Schließen des Tores ein Gegenstand oder eine Person unterhalb des Tores befinden, wird die Kontaktleiste durch den Widerstand des Objekts relativ zum Tor bewegt und ein elektrischer Kontakt geschlossen, der mit einer Abschaltautomatik für den Torantrieb verbunden ist. Vorteilhafterweise ist die Sicherheitsleiste dreiteilig ausgeführt, d. h. dass links und rechts am Tor und an der Tür jeweils an der Unterkante eine Leiste angebracht ist. Dabei kann der Fachmann vorteilhaft die Leisten in geeigneter Weise so elektrisch miteinander verbinden, dass bei Auslösung auch nur einer Leiste die Abschaltautomatik reagiert und den Tor-Antrieb abschaltet. Dadurch ist die Sicherheit beim Aufenthalt unter allen drei Tor-Teilen gewährleistet.
Einem weiteren Vorteil stellt eine Vorrichtung dar, mit der der am untersten Türblattsegment angebrachte Teil der Schutzkontaktleiste vertikai schwenkbar oder anhebbar ist, weil die Tür nur leicht geöffnet werden kann, wenn die Kontaktleiste nicht auf dem Boden aufliegt.
Um die Kontaktleiste vom Boden abzuheben, kann ein Antrieb eingebaut sein, der beim Öffnen der Tür, z. B. schon beim Betätigen der Türklinke, aktiviert wird.
Um die Tür auch als Fluchtweg verwenden zu können, wird sie mit einem dem Fachmann bekannten Panikschloß ausgestattet. Dieses erlaubt das öffnen auch einer abgeschlossenen Tür von innen, beispielsweise durch einfaches Herunterdrücken der Türklinke. Damit ist die rasche Evakuierung von Personen aus einem Gebäude ermöglicht, auch wenn diese nicht über einen geeigneten Schlüssel für die Tür verfügen.
Bei einem vorgesehenen Antrieb der vertikal verlaufenden Bolzen an der Unterkante des Türblattes wird empfohlen, sie in Wirkverbindung mit dem Türgriff oder dem Türschloß zu stellen. Das bedeutet, dass bei Betätigung des Türgriffs oder Türschlosses, beispielsweise um die Tür zu öffnen, die Bolzen synchron verschoben werden. Dabei müssen sie zum Öffnen der Tür nach oben aus den Öffnungen im Boden herausgezogen und beim Schließen eingeschoben werden.
Der Antrieb der Bolzen kann auch hier wie oben beschrieben erfolgen, und es kann z. B. beim Öffnen der Türe ein elektrischer Kontakt geschlossen werden, der einen elektrischen oder magnetischen Bolzenantrieb in Bewegung setzt. Insbesondere wird eine mechanische Wirkverbindung zwischen Bolzen und Türgriff vorgeschlagen, die aus einem Gestänge besteht, wobei dieses in Höhe des Türschlosses mit einer Zahnleiste ausgestattet ist, die in unmittelbaren Eingriff zu einem gezahnten Quadranten steht, der über die Türklinke um eine horizontale Achse verschwenkt wird. Das Gestänge bzw. die mit dem Bolzen verbundene Schubstange muß dabei in Höhe der horizontalen Schwenkachsen, an denen die einzelnen benachbarten Sektionen relativ zueinander verschwenkbar sind, ebenfalls über ein koaxiales Gelenk verfügen, um den Knick- bzw. Faltvorgang beim Öffnen des Tores zu ermöglichen.
Zur Verhinderung einer Bewegung des Türblattes in horizontaler Richtung in der Hauptebene des Tores wird das Türblatt und/oder die vertikalen Zargen mit hakenartigen Vorrichtungen ausgestattet, die entsprechend geformte Vorsprünge an Zargen bzw. Türblatt im geschlossenen Zustand der Tür hintergreifen. Insbesondere werden diese Haken im
Bereich der Bolzen angeordnet, um ein Aufziehen des Spaltes zwischen Türblatt und Zarge, z. B. während des Öffnens zu verhindern.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, dass auf beiden Schmalseiten des Tores im unteren Bereich eine Andrückrolle angebracht ist, die beim Schließen des Tores auf eine Zentrier- oder Arretierkurve aufläuft, die im unteren Bereich der Torzarge angebracht ist. Dadurch werden das Tor und die Tür im unteren Bereich zusammengeführt, ihre Position festgelegt und die Bolzen über den Öffnungen zentriert.
Damit wird erreicht, dass der Schubbolzen passgenau in die Öffnung eingeführt wird, wobei das Riegelelement so verschwenkt wird, dass es hinter der Halteleiste einrastet und gleichzeitig den elektrisch leitenden Kontakt zwischen den einzelnen Teilen der Sicherheitskontaktleiste herstellt.
Damit der Zweck einer genauen Zentrierung erreicht wird, der die einwandfreie Funktion des Schließmechanismus sicherstellt, ist die Höhe der Zentrier- oder Arretierkurve vorteilhaft variabel einstellbar gestaltet, so dass jederzeit nachjustiert werden kann.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung lassen sich dem nachfolgenden Beschreibungsteil entnehmen, in dem anhand von Zeichnungen Ausführungsbeispiele der Erfindung näher dargestellt sind. Es zeigen:
Figur 1 ein Sektionalhubtor mit Tür in Draufsicht Figur 2 das Tor in halb aufgezogenem Zustand im Querschnitt, Figur 3 die bodenseitige Türsektion im horizontalen Querschnitt, Figur 4 einen vertikalen Querschnitt durch die Tür. Figur 5 einen vertikalen Querschnitt durch das Tor in Höhe der
Torlaufrollen
Figur 6 einen horizontalen Querschnitt durch das Tor im Bereich
Figur 6 einen horizontalen Querschnitt durch das Tor im Bereich
zwischen der Türklinke und der Türoberkante Figur 7 einen Ausschnitt aus Figur 6
Figur 8 einen Ausschnitt im Bereich der Türzarge aus dem horizontalen
Figur 8 einen Ausschnitt im Bereich der Türzarge aus dem horizontalen
Querschnitt durch die Tür
Figur 9 einen Ausschnitt im unteren Bereich der Tür aus dem vertikalen
Figur 9 einen Ausschnitt im unteren Bereich der Tür aus dem vertikalen
Querschnitt durch die Tür
Bei dem in Figur 1 dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung handelt es sich um ein Sektionalhubtor, das aus mehreren, im wesentlichen rechteckigen Sektionen (1) besteht, die an horizontal verlaufenden Schwenkachsen (2) parallel ihrer Längsseiten relativ zueinander verschwenkbar sind. Um das Passieren des Tores für Personen zu ermöglichen, ohne dass das Tor an sich geöffnet werden muß, ist eine Tür eingesetzt, deren Türblatt seinerseits aus einzelnen Türblattsektionen (4) zusammengesetzt ist, wobei die horizontalen Schwenkachsen (5) zwischen benachbarten Türsektionen (4) koaxial zu den oben genannten Schwenkachsen (2) des Tores angeordnet sind. An der Unterkante des Tores und der Tür ist eine dreigeteilte elektrische Schutzkontaktleiste (3) angebracht, die an eine Abschaltautomatik für den Torantrieb gekoppelt ist.
In Figur 2 ist das Hubtor in halb aufgezogenem Zustand dargestellt. Hierbei erfolgt in dem Winkel zwischen Wand und Decke eine Verschwenkung der einzelnen Sektionen (1) im wesentlichen um 90° derart, dass in vollständig geöffnetem Zustand das Tor parallel zur Decke verläuft.
In Figur 3 sind die beiden untersten, bodenseitigen Sektionen (4) einer erfindungsgemäßen Tür eines Hubtores im geschlossenen Zustand dargestellt. Die unterste Sektion (4) liegt im wesentlichen formschlüssig mit ihrer Unterkante auf dem Boden (6) auf, zur Abdichtung kann auch eine zusätzliche Gummilippe an ihr angebracht sein. Ein in der Hauptebene des Tores angeordneter, möglicherweise in vertikaler Richtung axial verschiebbarer Bolzen (7) greift hier in eine mit ihm korrespondierende Öffnung (8) im Boden (6) unterhalb des Tores ein, wie es durch den Pfeil angedeutet ist. Damit wird eine Bewegung des Tores bzw. der Tür senkrecht zur Ebene des Tores, beispielsweise unter dem Einfluß des Winddrucks, verhindert. Zwischen den beiden Sektionen (4) ist eine vom Fachmann beliebig ausführbare Schwenkachse (5) angeordnet, an der die beiden Sektionen (4) relativ zueinander verschwenkt werden können. Desweiteren ist ein Schubbolzen (9) dargestellt, der in Eingriff in eine Zarge (10) gebracht werden kann, wobei er axial, senkrecht zur Bildebene verschiebbar ist. Zur Vereinfachung der Darstellung wurde auf die Abbildung einer Antriebsvorrichtung für die Bolzen (7, 9) verzichtet. Sie kann auf vielfältige Weise elektromagnetisch, hydraulisch, pneumatisch oder mechanisch ausgelegt und auch mit einer geeigneten Steuerelektronik verbunden sein.
In Figur 4 ist die Sektion (1) eines Tores mit einer Sektion (4) des Türblattes im vertikalen Querschnitt dargestellt. Im Türblatt ist links und
rechts seitlich je ein Schubbolzen (9) angeordnet, der axial, in horizontaler Richtung in der Hauptebene des Tores verschiebbar ist, wie es durch die Pfeile angedeutet wird. Dabei kann er in Eingriff in eine korrespondierende Öffnung (11) in der Zarge (10) gebracht werden, die an der Türöffnung an drei Seiten umlaufend angeordnet ist. Zur Betätigung der Schubbolzen (9) wird ein beliebig wählbarer Antrieb (12) verwendet.
In Figur 5 ist ein vertikaler Schnitt durch das Tor in Höhe der Laufrollen dargestellt. Im unteren Bereich des Tores sind die beiden als Zahnstange ausgebildeten Schubstößel (13) zu erkennen, deren Bewegung über die Zahnräder (14) (Ritzel) und das Stahlband (15) zu den Schubbolzen (9) umgelenkt wird. Beim Schließen des Tores wird das Stahlband (15) aufgerollt. Es zieht dabei die Schubbolzen (9) aus den Öffnungen (11) und spannt die Druckfeder (16), deren Federkraft bei der Entspannung der Feder die Schubbolzen (9) beim öffnen des Tores wieder in die Öffnungen (11) schiebt.
An der Schmalseite des Tores sind die Andrückrollen (17) angebracht, die beim Schließen des Tores auf die Zentrier- oder Arretierkurve (18) aufgelaufen sind und das Tor zentriert haben. Beim Öffnen des Tores laufen sie im oberen Bereich der Torzarge auf Laufschienen (19) oder frei.
Figur 6 zeigt einen horizontalen Schnitt durch das Tor bei teilweise geöffneter Tür. Deutlich sind die an der Türzarge angeordneten Halteleisten (20) bzw. Widerlager zu erkennen, hinter die die an der Tür angebrachten Riegelelemente (21) (z. B. Sperrklinken) fassen, um die Tür in der Zarge (10) zu fixieren.
Figur 7 zeigt einen Ausschnitt von Figur 6, in dem die Anordnung von Laufrollen (22) und Andrückrolle (17) zueinander verdeutlicht ist.
In Figur 8 ist ein Schnitt durch die Tür und die Türzarge in Höhe der Schubbolzen (9) dargestellt. Es sind die Halteleiste (20) und das Riegelelement (21) erkennbar, das in den Bewegungsquerschnitt des Schubbolzens (9) hineinragt und beim Verschieben des Schubbolzens (9) von diesem so verschwenkt wird, dass das rastenartig ausgebildete Ende hinter der Kante der Halteleiste (20) am einzelnen Tor- oder Türsegment einrastet.
Figur 9 zeigt einen Querschnitt durch den unteren Bereich der Tür. Deutlich zu erkennen ist die Schutzkontaktleiste (3) und das in den Bewegungsquerschnitt des Schubbolzens (9) hineinragende Riegelelement (21) sowie die Halteleiste (20).
Claims (24)
1. Sektionalhubtor- oder Falttor, das vertikal verschiebbar ist und aus mehreren Sektionen besteht, wobei benachbarte Sektionen stirnseitig entlang horizontal verlaufender Schwenkachsen relativ zueinander verschwenkbar sind, mit einer Tür, die im wesentlichen aus Zargen und einem Türblatt besteht, wobei das Türblatt aus mehreren relativ zueinander verschwenkbaren Türblattsektionen zusammengesetzt ist, deren Schwenkachsen koaxial zu den Schwenkachsen der Torsektionen verlaufen, dadurch gekennzeichnet, dass
- das Türblatt im geschlossenen Zustand des Tores sich bis zum Boden (6) hin erstreckt,
- das Türblatt oder die Zarge (10) mit mindestens einer Öffnung (11) versehen ist,
- mindestens ein Schubbolzen (9) axial, in der Hauptebene des Tores horizontal verschiebbar im bodenseitigen Bereich der Zarge (10) oder des Türblatts angeordnet ist,
- der Schubbolzen (9) bei geschlossener Tür in die Öffnung (11) eingreift.
2. Sektionalhub- oder Falttor nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schubbolzen (9) beim Verschieben in die Öffnung (11) ein neben der Öffnung angebrachtes, in den Bewegungsquerschnitt des Schubbolzens hineinragendes, schwenkbares Riegelelement (21) (z. B. eine Sperrklinke) zur Seite drückt oder schiebt, wobei dieses mit einem rastenartig ausgebildeten Ende hinter die Kante einer auch als Widerlager bezeichneten Halteleiste (20) am Tür- oder Torsegment fasst und einrastet.
3. Sektionalhub- oder Falttor nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Schubbolzen (9) zur Festlegung des Türblattes relativ zur Zarge (10) vorhanden sind, insbesondere in den unteren und oberen seitlichen Randbereichen des Türblattes und dort auch mehrere Riegelelemente (21) (z. B. Sperrklinken) angebracht sind.
4. Sektionalhub- oder Falttor nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die verschiebbaren Schubbolzen (9) und die Halteleisten (20) in der Zarge (10) sowie die Öffnungen (11) und die Riegelelemente (21) im Türblatt angeordnet sind.
5. Sektionalhub- oder Falttor nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die verschiebbaren Schubbolzen (9) und die Halteleisten (20) im Türblatt sowie die Öffnungen (11) und Riegelelemente (21) in der Zarge (10) angeordnet sind.
6. Sektionalhub- oder Falttor nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die Schubbolzen (9) elektromagnetisch und/oder hydraulisch und/oder pneumatisch und/oder mechanisch bewegbar sind.
7. Sektionalhub- oder Falttor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im unteren Randbereich des Türblattes ein oder mehrere in der Hauptebene des Tores vertikal angeordnete Bolzen (7) vorhanden sind, der oder die im geschlossenen Zustand der Tür und des Tores in eine oder mehrere Öffnungen (8) im Boden eingreifen.
8. Sektionalhub- oder Falttor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge der Bolzen (7, 9) ihrem drei- bis achtfachen Durchmesser entspricht.
9. Sektionalhub- oder Falttor nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei der vertikal angeordneten Bolzen (7) axial beweglich sind.
10. Sektionalhub- oder Falttor nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass diese Bolzen als vertikal verschiebbare Schubstößel (13) die Bewegung der Schubbolzen (9) antreiben.
11. Sektionalhub- oder Falttor nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Schubstößel (13) im oberen Bereich als Zahnstange ausgebildet sind, durch deren Bewegung über Zahnräder (Ritzel) (14) und Stahlband (15) die Schubbolzen (9) aus den dazugehörenden Öffnungen (11) gezogen werden.
12. Sektionalhub- oder Falttor nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Schubbolzen (9) gegen eine Druckfeder (16) aus der Öffnung (11) gezogen wird, die durch die Bewegung gespannt wird.
13. Sektionalhub- oder Falttor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Unterkante des Tores eine elektrische Schutzkontaktleiste (3) vorhanden ist, insbesondere diese dreigeteilt ist.
14. Sektionalhub- oder Falttor nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschaltautomatik für den Torantrieb elektrisch so gestaltet ist, dass sie auch bei Widerstand gegen einen einzelnen Teil der dreigeteilten Kontaktleiste (3) reagiert und den Antrieb abschaltet.
15. Sektionalhub- oder Falttor nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass der am untersten Türblattsegment angebrachte Teil der Sicherheitskontaktleiste (3) in der Vertikalen verschwenkbar oder anhebbar ist.
16. Sektionalhub- oder Falttor nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der in der Vertikalen verschwenkbare oder anhebbare Teil der Sicherheitskontaktleiste (3) durch einen entsprechend ausgelegten Antrieb beim Öffnen der Tür bewegt wird.
17. Sektionalhub- oder Falttor nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb über eine Wirkverbindung, z. B. mit der Türklinke, beim Öffnen gesteuert ist.
18. Sektionalhub- oder Falttor nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass an der Tür ein Panikschloß angebracht ist.
19. Sektionalhub- oder Falttor nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die vertikal angeordneten Bolzen (7) verschiebbar und wie die Schubstößel (13) in Wirkverbindung mit dem Türgriff und/oder dem Türschloß stehen.
20. Sektionalhub- oder Falttor nach Anspruch 17 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Wirkverbindung elektromagnetisch und/oder hydraulisch und/oder pneumatisch und/oder mechanisch ist, insbesondere bei einer mechanischen Wirkverbindung über ein Gestänge dieses in Höhe der horizontalen Schwenkachsen (1) verschwenkbar ist.
21. Sektionalhub- oder Falttor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Türblatt und/oder die vertikalen Zargen (10) mit hakenartigen Vorrichtungen versehen sind, die Vorsprünge an den vertikalen Zargen (10) und/oder seitlich an den Türblättern hintergreifen.
22. Sektionalhub- oder Falttor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an beiden Schmalseiten im unteren Bereich des Tores eine Andrückrolle (17) angebracht ist, die beim Schließen des Tores auf eine Zentner- oder Arretierkurve (18) aufläuft, die im unteren Teil der Torzarge angebracht ist.
23. Sektionalhub- oder Falttor nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Andrückrollen (17) im übrigen Bereich der Torzarge auf Laufschienen (19) oder frei laufen.
24. Sektionalhub- oder Falttor nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflauf-Höhe der Zentner- oder Arretierkurve (18) variabel einstellbar ist.
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