DE19918445B4 - Arbeitstisch - Google Patents
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Abstract
Arbeitstisch
mit einer Luftzuführeinrichtung
und einer Absaugeinrichtung, wobei die Luftzuführeinrichtung aus einem Gebläse besteht,
dessen über wenigstens
zwei Blasdüsen
austretender Luftstrom einen Luftschirm bildet und die Blasdüsen einander
gegenüberliegend
angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass in einer über dem
Arbeitstisch angeordneten Haube (5) mehrere, durch Leitbleche (8,
9, 10) voneinander getrennte Strömungskanäle als Bestandteile
der Absaugeinrichtung vorhanden sind, wobei im Vereinigungsbereich
der Strömungskanäle ein die
angesaugte Luft in ein Abluftsystem abführendes Absauggebläse integriert
ist.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Arbeitstisch nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
- Derartige Arbeitstische werden überwiegend im Werkstattbereich genutzt, wo es neben dem herkömmlichen Einsatz auch möglich ist, sie beispielsweise für Löt-, Schweißarbeiten oder andere Tätigkeiten zu verwenden, bei denen Abgase entstehen, die einer Absaugung bedürfen. Die entstehenden Abgase, wie Aerosole, Stäube oder Gerüche sind nicht nur belästigend, sondern zum Teil auch gesundheitsschädlich, so daß auf eine sorgfältige Absaugung umso mehr geachtet werden muß, je mehr Schadstoffe vorhanden sind. Die Intensität der Absaugung kann durch Absaugung einer größeren Luftmenge je Zeiteinheit bis zu einem gewissen Grade erhöht werden, sodaß von den am Arbeitstisch entstehenden Schadstoffen ein höherer Prozentsatz abgesaugt wird. Begrenzt ist diese Möglichkeit der Steigerung der Absaugung einerseits aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus, weil hierzu auch entsprechend hohe Energiemengen benötigt werden, die für das oder die Gebläse aufzuwenden sind. Dies trifft insbesondere in der kalten Jahreszeit zu, weil dann frische, erwärmte Luft zugeführt werden muß. Andererseits entstehen durch eine Erhöhung der Absaugleistung hohe Luftgeschwindigkeiten, die Zugluftcharakter haben können.
- Aus der
DE 32 38 110 A1 ist ein Arbeitstisch bekannt, der sowohl eine Luftzuführeinrichtung als auch eine Absaugeinrichtung aufweist. Die Luftzuführeinrichtung besteht aus einem Gebläse, dessen über wenigstens zwei Blasdüsen austretender Luftstrom einen Luftschirm bildet. Die Blasdüsen sind dabei am Außenrand einer Arbeitsplatte umlaufend angeordnet, wobei die Absaugeinrichtung sich etwa zentral oberhalb der Arbeitsplatte befindet. - Bei einem derartigen Arbeitstisch ist es jedoch nachteilig, daß die einen Luftschirm bildende, permanent vom Außenumfang der Arbeitsplatte zur Absaugeinrichtung strömende Luft, während der Bearbeitung eines auf der Arbeitsplatte befindlichen Werkstückes durch die am Arbeitstisch tätige Person unterbrochen wird.
- Infolge des Durchgreifens des Luftschirmes durch die Bedienperson und der daraus resultierenden Unterbrechung der Strömung wird die Luftströmung turbulent, das heißt, sie verwirbelt, sodaß sich die Abgase mit der verwirbelten Luft vermengen und ungehindert in den freien Raum austreten können. Die Funktionsfähigkeit eines derartigen Arbeitstisches ist demnach nicht dauerhaft und sicher gewährleistet.
- Die permanente Luftströmung, welche durch die Blasdüsen erzeugt wird, bringt zudem einen Zuglufteffekt mit sich, sodaß neben der Gefahr gesundheitlicher Beeinträchtigungen auch ein subjektives Unwohlsein bei der an diesem Arbeitstisch tätigen Bedienperson entsteht.
- In der
DE 295 17 454 U1 wird ferner ein Arbeitstisch mit einer Luftzuführeinrichtung und einer Absaugeinrichtung beschrieben, wobei die Luftzuführeinrichtung aus einem Gebläse besteht, dessen Luftstrom einen Luftschirm bildet. Die Blasdüsen sind sowohl am Arbeitsbereich, als auch an der Haube, also einander gegenüberliegend angeordnet. Die Absaugeinrichtung wird bei der in dieser Druckschrift offenbarten Lösung durch ein an der Rückwand des Arbeitstisches angebrachtes Prallelement in Form eines Prallbleches gebildet. Dieses etwa parallel zur Rückwand verlaufende Prallblech hat jedoch den strömungstechnischen Nachteil, daß die dahinter befindliche Absaugvorrichtung durch den an den Kantenbereichen entstehenden Unterdruck erhebliche Verwirbelungen der abzusaugenden und angereicherten Luft erzeugt. Dadurch entstehen nicht nur Geräusche, die die Arbeitsbedingungen subjektiv und auch objektiv verschlechtern, sondern es besteht darüber hinaus die Gefahr, dass schadstoffreiche Luft durch den Luftschirm hindurch in die freie Umgebung befördert wird. Weiterhin weist der inDE 295 17 454 U1 beschriebene Arbeitstisch Seitenwände auf und soll vorzugsweise durch zusätzliche Türen verschliessbar ausgeführt sein, sodass er insgesamt recht kompliziert aufgebaut ist. - Der Erfindung liegt die technische Problemstellung zugrunde, einen Arbeitstisch mit einfachem Aufbau zu entwickeln, der eine zuverlässige Absaugung mit Schadstoffen angereicherter Luft gewährleistet.
- Diese technische Problemstellung wird mit den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst.
- Die strömungsoptimierte Luftführung durch mehrere Leitbleche in der Haube, die somit Strömungskanäle bilden, ermöglicht eine zuverlässige und gegenüber bekannten Arbeitstischen verbesserte Absaugung angereicherter, schadstoffbelasteter Luft.
- Durch eine derartige Ausführung eines erfindungsgemäßen Arbeitstisches wird es möglich, die entstandenen Abgase durch zwei zusammenwirkende Luftströmungen, die aus unterschiedlichen Richtungen zugeführt werden, gezielt zu der Absaugeinrichtung zu leiten. Von der Absaugeinrichtung aus werden die Abgase in an sich bekannter Weise abgesaugt und einer sachgerechten Entsorgung zugeführt.
- Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
- So sieht eine sehr vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung vor, von den Blasdüsen annähernd aufeinander zu gerichtete Luftströme zu erzeugen.
- Die konstruktive Ausführung eines erfindungsgemäßen Arbeitstisches besteht gemäß einer weiteren Ausgestaltung aus einem Rahmengestell, in dem eine Arbeitsplatte und eine Haube sowie eine die Arbeitsplatte mit der Haube verbindende Rückwand aufgenommen sind. Unterhalb der Arbeitsplatte befindet sich ein Traggestell. Dieses kann trennbarer Bestandteil des Rahmengestelles oder einstückig mit dem Rahmengestell verbunden sein.
- Zur Gewährleistung optimaler Flexibilität sollte der Arbeitstisch in seiner Baugröße beschränkt sein. Um ihn transportabel auszuführen, wird deshalb vorgeschlagen, das Rahmengestell aus Hohlprofilen, vorzugsweise aus Vierkanthohlprofilen mit quadratischem Querschnitt, herzustellen.
- Die Arbeitsplatte und die Haube sind einander gegenüberliegend angeordnet und nehmen jeweils wenigstens eine Blasdüse auf. Als Blasdüsen können bekannte Ausführungen, wie Breitschlitzblasdüsen oder andere eingesetzt werden.
- Die einander gegenüberliegend angeordneten Blasdüsen erzeugen Luftströmungen, die einen Luftschirm bilden und vorzugsweise in Richtung der Rückwand des Arbeitstisches strömen. Die Wirkung der Luftströmung kann insgesamt verbessert werden, indem beispielsweise in der Haube mehrere, durch Leitbleche voneinander getrennte Blasdüsenreihen angeordnet werden.
- Vorwiegend sind erfindungsgemäß jedoch die Blasdüsen in der Arbeitsplatte sowie in der Haube im vorderen, der Rückwand gegenüberliegenden Bereich untergebracht. Die aus den in der Haube und in der Arbeitsplatte aufgenommenen Blasdüsen austretenden Luftströme sind auf die Rückwand ausgerichtet und schließen einen Winkel miteinander ein, der größer als 0° ist und weniger als 180° beträgt.
- Dabei sollte der Winkel zwischen den Luftschirmen vorzugsweise weniger als 180° betragen, um zu vermeiden, daß die Luftströmungen exakt gegeneinander gerichtet sind.
- Die Absaugeinrichtung besteht erfindungsgemäß aus mehreren, durch Leitbleche voneinander getrennten Strömungskanälen, in deren Vereinigungsbereich ein Absauggebläse integriert ist, welches die angesaugte Luft in ein Abluftsystem abführt. Die durch Leitbleche getrennten Strömungskanäle der Absaugeinrichtung sollten dabei vorzugsweise in der Haube und/oder in der Rückwand angeordnet werden. Die Absaugeinrichtung befindet sich damit vorzugsweise im rückwandnahen Bereich des Arbeitstisches.
- Besonders sinnvoll ist es darüber hinaus, die Leitbleche als Verkleidungsbleche auszuführen, sodaß gleichzeitig mit ihrer Funktion eine optische Gestaltung des Arbeitstisches erreicht wird, die ansprechend und ästhetisch wirkt. Dementsprechend sind die Leitbleche grundiert und werden anschließend lackiert. Vorzugsweise ist hier ein hitzeunempfindlicher Lack einzusetzen. Als Leitbleche beziehungsweise Verkleidungsbleche können einfache, gestanzte Ausführungen gewählt werden. Diese sind mit dem Rahmengestell über Schraub- Kleb-, Schweiß-, Niet- oder andere, an sich bekannte Verbindungsarten verbunden.
- Zur Vermeidung subjektiv unangenehmer Zuglufterscheinungen ist es im Sinne der Erfindung, die Luftzuführeinrichtung und auch die Absaugeinrichtung regelbar auszuführen. Diese Regelung der Intensität der Absaugeinrichtung und der Luftzuführeinrichtung kann beispielsweise über eine variierbare Änderung der Winkelstellung der zugeordneten Leitbleche oder auch durch eine Änderung der zugehörigen Gebläsedrehzahl erfolgen.
- Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung besteht ferner darin, die Blasdüsen an mehreren Seiten des Arbeitstisches anzuordnen und diese einzeln beziehungsweise seitenweise zu- oder abschaltbar zu gestalten. Diese konstruktive Ausführung ermöglicht es der Bedienperson, den Standplatz zu wechseln und das Werkstück von mehreren Seiten des Arbeitstisches aus zu bearbeiten, wobei gleichzeitig eine optimale Abführung der schadstoffreichen Luft gewährleistet ist, in dem beispielsweise an der gegenüberliegenden Seite des Arbeitstisches die Blasdüsen zugeschaltet werden, während sie im Eingriffsbereich abgeschaltet sind. Damit wird einerseits eine unangenehme Zuglufterscheinung im Tätigkeitsbereich der Bedienperson vermieden und andererseits ein optimaler Schadstoffabtrag ermöglicht.
- In die Absaugeinrichtung und in die Luftzuführeinrichtung können in an sich bekannter Weise Filter integriert werden, um somit eine zusätzliche Luftreinigung zu erreichen. Es ist demnach sogar möglich, die abgesaugte, schadstoffreiche Luft nach ihrer Filtrierung dem Arbeitsraum, das heißt, der Umgebung, als gereinigte Luft wieder zuzuführen, was insbesondere im Winter aus Gründen der Wärmeenergieeinsparung sinnvoll ist.
- Eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Arbeitstisches sieht darüber hinaus vor, in die Arbeitsplatte Öffnungen einzubringen, unterhalb derer ein Auffangbehälter angeordnet ist. Während der Bearbeitung eines Werkstückes entstehende Verunreinigungen können in einfacher Weise durch diese Öffnungen abgeführt und in dem Auffangbehälter gesammelt werden.
- Der Auffangbehälter ist lösbar unterhalb der Arbeitsplatte befestigt.
- Die Öffnungen in der Arbeitsplatte können aber erfindungsgemäß ebenso mit einer zusätzlichen Absauganlage kombiniert sein, sodaß die Verunreinigungen selbsttätig von der Arbeitsplatte entfernt werden. Die Saugleistung dieser Absaugeinrichtung ist dabei erheblich geringer zu halten, als die der Luftabsaugung des Arbeitstisches. Bei Integration in die Absaugeinrichtung des Arbeitstisches müssen dementsprechend Drosseleinrichtungen sowie gegebenenfalls auch separate Filter vorgesehen werden.
- Der insgesamt aus einem einfachen Rahmengestell bestehende Arbeitstisch, dessen Hohlprofile ihn infolge seiner leichten Bauweise transportabel machen, kann zudem mit feststellbaren Rollen kombiniert werden, die unterhalb des Traggestelles angeordnet werden.
- Somit entsteht eine mobile Arbeitsstation, die je nach Bedarf von dem einen in einen anderen Werkstattbereich verschoben werden kann. Dies ist insbesondere bei der Verwendung eines erfindungsgemäßen Arbeitstisches als Schweißtisch sinnvoll. Zudem sollten an dem Arbeitstisch weitere elektrische Anschlüsse, wie beispielsweise Steckdosen vorgesehen sein, um während des Arbeitsprozesses benötigte Geräte anschließen zu können. Gedacht ist dabei ferner an zusätzliche Hydraulik-, Pneumatik- oder ander Anschlüsse.
- Je nach Einsatzzweck eines erfindungsgemäßen Arbeitstisches kann es vorkommen, daß starke Verunreinigungen auch die Blasdüsen verschmutzen. Deshalb wird vorgeschlagen, die Blasdüsen unterhalb einer mit Schlitzen versehenen Abdeckung anzuordnen. Die Abdeckung sollte abnehmbar gestaltet sein. Mit einer derartigen Ausführung ist es in einfacher Weise möglich, die Blasdüsen im Bedarfsfall zu reinigen oder auszutauschen, sodaß stets eine optimale Luftzufuhr und damit auch eine optimale Abführung der verunreinigten, schadstoffreichen Luft gewährleistet ist.
- Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, die Arbeitsplatte des Arbeitstisches schwingungsdämpfend beziehungsweise schalldämpfend in eine Aufnahme des Rahmengestelles einzusetzen. Die Schwingungsdämpfung oder Schalldämpfung kann in einfacher Weise dadurch realisiert werden, daß zwischen dem Rahmengestell und der eingelegten Arbeitsplatte Elastomerkörper oder andere elastische beziehungsweise federnde Körper eingesetzt sind.
- Der einfache und transportable Aufbau eines erfindungsgemäßen Arbeitstisches legt zudem die Möglichkeit nahe, mehrere Arbeitstische über Steck- oder Schraubverbindungen miteinander verbindbar auszuführen. Somit kann beispielsweise eine Lehrwerkstatt je nach Bedarf mit einem oder mehreren miteinander kombinierten Arbeitstischen ausgestattet werden.
- Eine sehr vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht ferner darin, die Hohlprofile des Rahmengestelles für die Luftzu- beziehungsweise Luftabführung zu nutzen. Somit sind keine zusätzlichen am Arbeitstisch verlegten Rohrleitungen oder Anschlüsse notwendig, was den erfindungsgemäßen Arbeitstisch insgesamt in seinem Aufbau stark vereinfacht, sodaß er kostengünstig herstellbar ist.
- Ein erfindungsgemäßer Arbeitstisch ist einfach aufgebaut, damit kostengünstig herstellbar und multifunktional einsetzbar. Der erfindungswesentlichste Vorteil besteht jedoch in der Kombination aus Luftzuführeinrichtung und Absaugeinrichtung, wobei die über Blasdüsen zugeführte Luft außerhalb des Eingriffsbereichs der Bedienperson wirksam wird, in dem sie sich dort mit den entstehenden Abgasen verbindet und zusammen mit diesen abgesaugt wird.
- Selbstverständlich können die vorstehend genannten und die nachfolgend noch zu erläuternden Merkmale der Erfindung nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen, zusätzlich oder in Alleinstellung verwendet werden, ohne dabei den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
- Eine bevorzugte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Arbeitstisches wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die dazugehörigen Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
-
1 : einen erfindungsgemäßen Arbeitstisch in der Seitenansicht und -
2 : einen erfindungsgemäßen Arbeitstisch in der Ansicht entsprechend der Richtung des Pfeiles A in1 . - Der in den Figuren dargestellte Arbeitstisch weist zunächst eine Absaugeinrichtung auf. Diese ist in der Haube (
5 ) aufgenommen und besteht aus einem Absauggebläse, das integraler Bestandteil eines Absaugsystems ist sowie aus Leitblechen (8 ,9 und10 ), die ihrerseits Strömungskanäle bilden. Die Leitbleche sind bei der gezeigten Ausführung im rückwandnahen Bereich des Arbeitstisches angebracht und sowohl an der Rückwand (6 ) als auch in der Haube (5 ) vorhanden. Die Blasdüsen (1 ) und (2 ) sind jeweils im vorderen, also der Rückwand abgewandten Bereich der Arbeitsplatte (4 ) sowie der Haube (5 ) angeordnet. Die Blasdüsen (1 ) und (2 ) erzeugen gerichtete Luftströmungen, die insgesamt Luftschirme bilden. Die Luftströmungen sind, wie aus der1 entnehmbar ist, auf die Rückwand (6 ) ausgerichtet und schließen einen Winkel miteinander ein, der größer als 0° ist und weniger als 180° beträgt, sodaß ein möglichst breiter Abschnitt oberhalb der Arbeitsplatte (4 ) beströmt wird und die Luftströmungen etwa im mittigen Bereich zwischen der Haube (5 ) und der Arbeitsplatte (4 ) zusammentreffen. In diesem Bereich setzt auch die Wirkung der Absaugeinrichtung in vollem Umfang ein, sodaß die zugeführte Luft sich optimal mit den Schadstoffen, die im Bereich der Arbeitsplatte (4 ) entstehen und aufsteigen, verbindet, um anschließend durch die Absaugeinrichtung abgeführt zu werden. - Die Luftströmung ist in der
1 durch Pfeile kenntlich gemacht. Der in den Figuren dargestellte Arbeitstisch besteht insgesamt aus einem Rahmengestell (3 ), welches sich aus im Querschnitt gesehen quadratischen Hohlprofilen zusammensetzt. Das Rahmengestell (3 ) weist im unteren Bereich, also unterhalb der Arbeitsplatte (4 ) ein Traggestell (7 ) auf, das über Schraubverbindungen unterhalb der Arbeitslatte (4 ) angeflanscht ist. - In die Arbeitsplatte sind mehrere Öffnungen (
11 ) eingebracht. Unterhalb dieser Öffnungen ist ein Auffangbehälter (12 ) angeordnet, der durch die Öffnungen (11 ) hindurchfallende Verunreinigungen auffängt. Der Auffangbehälter (12 ) ist lösbar innerhalb einer Schiebeführung gehalten, sodaß die Verunreinigungen in regelmäßigen Abständen entsorgt werden können. - An der Haube (
5 ) ist ferner im vorderen Bereich eine Beleuchtungseinrichtung (13 ) angebracht. Die am Rahmengestell montierten Steckdosen dienen dazu, externe elektrische Geräte anschließen zu können, die beispielsweise für die Bearbeitung eines Werkstückes benötigt werden. Selbstverständlich können bei einem erfindungsgemäßen Arbeitstisch anstelle oder in Verbindung mit diesen Elektroanschlüssen (14 ) und (15 ) auch weitere für die Bearbeitung von Werkstücken erforderliche Anschlüsse vorgesehen werden. Gedacht ist dabei beispielsweise an Hydraulik- oder Pneumatikanschlüsse.
Claims (26)
- Arbeitstisch mit einer Luftzuführeinrichtung und einer Absaugeinrichtung, wobei die Luftzuführeinrichtung aus einem Gebläse besteht, dessen über wenigstens zwei Blasdüsen austretender Luftstrom einen Luftschirm bildet und die Blasdüsen einander gegenüberliegend angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass in einer über dem Arbeitstisch angeordneten Haube (
5 ) mehrere, durch Leitbleche (8 ,9 ,10 ) voneinander getrennte Strömungskanäle als Bestandteile der Absaugeinrichtung vorhanden sind, wobei im Vereinigungsbereich der Strömungskanäle ein die angesaugte Luft in ein Abluftsystem abführendes Absauggebläse integriert ist. - Arbeitstisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die aus den Blasdüsen (
1 ,2 ) austretenden Luftströme annähernd einander entgegengesetzt ausgerichtet sind. - Arbeitstisch nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitstisch insgesamt aus einem Rahmengestell (
3 ) besteht, in dem eine Arbeitsplatte (4 ), die Haube (5 ) und eine die Arbeitsplatte (4 ) mit der Haube (5 ) verbindende Rückwand (6 ) aufgenommen sind und ein unterhalb der Arbeitsplatte (4 ) angeordnetes Traggestell (7 ) einteiliger oder trennbarer Bestandteil des Rahmengestelles (3 ) ist. - Arbeitstisch nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Rahmengestell (
3 ) aus Hohlprofilen, vorzugsweise aus Vierkanthohlprofilen mit quadratischem Querschnitt besteht. - Arbeitstisch nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsplatte (
4 ) und die Haube (5 ) einander gegenüberliegend angeordnet sind und jeweils wenigstens eine Blasdüse (1 bzw.2 ) aufnehmen. - Arbeitstisch nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass in der Haube (
5 ) mehrere, durch Leitbleche voneinander getrennte Strömungskanäle mit jeweils wenigstens einer Blasdüse (1 ,2 ) vorhanden sind. - Arbeitstisch nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Blasdüsen (
1 ,2 ) in der Arbeitsplatte (4 ) und in der Haube (5 ) vorwiegend im vorderen, der Rückwand (6 ) gegenüberliegenden Bereich angeordnet sind. - Arbeitstisch nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die aus den in der Haube (
5 ) und in der Arbeitsplatte (4 ) aufgenommenen Blasdüsen (1 ,2 ) austretenden Luftströme auf die Rückwand (6 ) ausgerichtet sind und einen Winkel miteinander einschließen, der größer als 0° ist und weniger als 180° beträgt. - Arbeitstisch nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die durch Leitbleche (
8 ,9 ,10 ) getrennten Strömungskanäle der Absaugeinrichtung in der Haube (5 ) und/oder in der Rückwand (6 ) angeordnet sind. - Arbeitstisch nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Absaugeinrichtung im rückwandnahen Bereich des Arbeitstisches angeordnet ist.
- Arbeitstisch nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Intensität sowohl der Absaugeinrichtung als auch der Luftzufüreinrichtung regelbar ist.
- Arbeitstisch nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Regelung der Intensität sowohl der Absaugeinrichtung als auch der Luftzufüreinrichtung über eine Änderung der Winkelstellung der zugehörigen Leitbleche (
8 ,9 ,10 ) oder durch eine Änderung der zugehörigen Gebläsedrehzahl erfolgt. - Arbeitstisch nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Blasdüsen (
1 ,2 ) an mehreren Seiten des Arbeitstisches angeordnet und einzeln und/oder seitenweise zu- oder abschaltbar sind. - Arbeitstisch nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in die Absaugeinrichtung Filter zur Luftreinigung integriert sind.
- Arbeitstisch nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in die Arbeitsplatte Öffnungen (
11 ) eingebracht sind, durch die Verunreinigungen in einen unterhalb der Öffnungen eingesetzten Auffangbehälter (12 ) abführbar sind. - Arbeitstisch nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass unterhalb der Öffnungen (
11 ) eine Absauganlage zur Absaugung der Verunreinigungen vorhanden ist. - Arbeitstisch nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens in der Haube (
5 ) mindestens eine Beleuchtungseinrichtung (13 ) installiert ist. - Arbeitstisch nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitstisch transportabel ist.
- Arbeitstisch nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitstisch auf feststellbaren Rollen montiert ist.
- Arbeitstisch nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Arbeitstisch elektrische Anschlüsse (
14 ,15 ) vorhanden sind. - Arbeitstisch nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsfläche des Arbeitstisches etwa 1500 mal 1000 mm beträgt.
- Arbeitstisch nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Blasdüsen (
1 ,2 ) unterhalb einer mit Schlitzen versehenen Abdeckung untergebracht sind und die Abdeckung abnehmbar gestaltet ist. - Arbeitstisch nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Blasdüsen (
1 ,2 ) Breitschlitzdüsen sind - Arbeitstisch nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeitsplatte (
4 ) des Arbeitstisches schwingungsdämpfend und/oder schalldämpfend in eine Aufnahme des Rahmengestelles (3 ) eingesetzt ist. - Arbeitstisch nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Arbeitstische über Steck- oder Schraubverbindungen miteinander verbindbar sind.
- Arbeitstisch nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das aus Hohlprofilen bestehende Rahmengestell (
3 ) Bestandteil der Luftzuführeinrichtung und der Absaugeinrichtung dergestalt ist, dass die Luftführung durch die vorhandenen Hohlräume erfolgt.
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Legal Events
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