DE69711245T2 - Luftauslassvorrichtung für eine mikrocomputer-zentraleinheit - Google Patents
Luftauslassvorrichtung für eine mikrocomputer-zentraleinheitInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Austrittsvorrichtung für die Kühlluft aus der Zentraleinheit eines Mikrorechners.
- Die Kühlluft-Austrittsöffnungen von Mikrorechnern steilen besonders dann, wenn die Mikrorechner in großer Stückzahl benutzt werden, eine Belästigung für diejenigen Personen dar, die sich vor diesen Luftaustritten befinden, was beispielsweise der Fall ist, wenn zahlreiche Mikrorechner gruppenweise angeordnet sind.
- Die beträchtlichen Luftmengen, die für die Belüftung von Mikrorechnern umgewälzt werden, stellen ebenfalls eine nicht zu vernachlässigende Quelle für Verschmutzung dar; denn diese Luft wirbelt Staub und Keime auf.
- Es gibt ganz bestimmt Behelfslösungen, die darin bestehen, dass man mit einem Klebeband ein Stück Papier vor der Luftaustrittsöffnung befestigt, um dadurch eine Ablenkvorrichtung zu bilden, die vom Druck der Luft angehoben wird. Diese Lösung ist jedoch nicht befriedigend; denn sie ermöglicht nicht, die Luft in eine bestimmte Richtung zu lenken, und außerdem reinigt sie nicht den mit Staubteilchen und sonstigen Partikeln belasteten Luftstrom.
- Das Dokument "Die Patentzusammenfassungen Japans", welches eine Zusammenfassung des japanischen Patentes Nr. 6021874 ist, betrifft einen Deckel 5, dessen Fläche 3 einen ganzen Bereich von Belüftungsschlitzen 2, die im Gehäuse 7 eines Mikrorechners oder einer ähnlichen Ausrüstung ausgeführt sind, bedecken kann. Diese Vorrichtung enthält keine Halterung, die um die Austrittsöffnung für die Kühlluft befestigt wird. Sie enthält nicht einmal ein Leitrohr und folglich auch kein in seiner Richtung verstellbares und mit der Halterung verbundenes Rohr. Schließlich ist auch kein Luftfilter und erst recht kein auswechselbarer Filter vorgesehen.
- Das Dokument "Japanische Patentzusammenfassungen", welches eine Zusammenfassung des japanischen Patentes Nr. 03012107 ist, betrifft eine Luftaustrittsöffnung für einen Rechner. Diese Austrittsöffnung ist auf der Seite des Publikums und nicht auf der Seite des Bedieners vorgesehen.
- Die US-Patentschrift 5 193 523 A (DENBER) beschreibt eine Vorrichtung für die Beheizung der Tastatur und ganz allgemein des Arbeitsplatzes eines in der Informatik tätigen Gerätebedieners. Die Luftaustrittsöffnung der Zentraleinheit wird durch ein Rohr zur Tastatur entweder darunter oder darüber geführt.
- Die Patentschrift DE 41 11 333 A (GARTNER) betrifft eine Vorrichtung zur Abführung der Wärme, die von elektrischen Geräten freigesetzt wird. Wie aus der Zusammenfassung im Suchbericht hervorgeht, handelt es sich darum, das Aufheizen von Örtlichkeiten durch die von elektrischen Geräten abgegebene Wärme zu verhindern. Hierfür sieht diese Patentschrift eine Vorrichtung zum Abführen dieser Wärme vor. Bei dieser Vorrichtung werden die Gehäuse der Geräte an Absaugrohre angeschlossen, die ihrerseits wieder an Absauganlagen angeschlossen sind, die sich in einer gewissen Entfernung von den elektrischen Geräten an einem nicht sichtbaren Platz befinden. Von dort wird die Warmluft nach außen geleitet.
- Es handelt sich in diesem Fall nicht um das Ableiten eines Luftstrahls aus einer Zentraleinheit sondern aus einem Belüftungssystem.
- Der Artikel "Die Anordnung von Computern auf engem Raum für das Überleben in der realen Welt" von Paul J. Dvorack in MASCHINENKONSTRUKTION, Bd. 60, Nr. 12, 26. Mai 1988, Seiten 70-76, der ein Zeitschriftenauszug ist, betrifft ein in der Informatik benutztes Gehäuse mit einem Belüftungssystem. Dieses Gehäuse enthält zwar verschiedene Geräte, aber es handelt sich nicht um eine Ausrüstung, die man an die Zentraleinheit eines Mikrorechners anbaut. Auch wenn dieses Dokument einen Luftkreislauf betrifft, so handelt es sich doch ganz einfach um ein Belüftungs- und Schallschutzsystem und nicht um ein Zubehörteil, welches man an die Luftaustrittsöffnung einer Zentraleinheit anbauen kann, wie das beim Gegenstand unserer Erfindung der Fall ist.
- Die vorliegende Erfindung hat zum Ziel, diese Nachteile zu beseitigen, und betrifft daher eine Vorrichtung für die Luftabführung aus der Zentraleinheit eines Mikrorechners, wobei diese Vorrichtung umfasst:
- - eine Halterung, die um die Austrittsöffnung für die Kühlluft des Mikrorechnergehäuses herum befestigt wird,
- - ein Leitrohr, das mit der Halterung verbunden ist,
- - einen austauschbaren Luftfilter, der im Strömungsweg des Luftstromes, der durch die Halterung und das Leitrohr tritt, untergebracht ist.
- Die erfindungsgemäße Vorrichtung von der oben angegeben Art ist durch die Tatsache zu erkennen, dass das Leitrohr mit der Halterung auf drehbare Weise verbunden ist, um zu ermöglichen, dass die Luft in eine gewünschte Richtung gelenkt werden kann, und ferner dadurch, dass der Luftfilter austauschbar ist.
- Diese Vorrichtung ermöglicht, den Luftstrahl der Kühlluft in die gewünschte Richtung zu lenken. Diese Ausrichtung kann je nach den Verhältnissen geändert werden.
- Der austauschbare Luftfilter hält den Staub, die Partikel in der Luft usw. zurück. Er kann ebenfalls durch einfaches Herausnehmen gewechselt und als Zubehör gekauft werden. Der Einbau der Vorrichtung ist sehr einfach und keineswegs endgültig. Die Halterung bringt man auf dichte Weise um die im allgemeinen kreisrunde Austrittsöffnung des Mikrorechnergehäuses herum an. Zu diesem Zeitpunkt braucht man nicht auf die Richtung zu achten, die man dem Leitrohr später geben möchte, da dieses Letztere in seiner Richtung veränderbar ist.
- Diese Luftaustrittsvorrichtung hat ebenfalls den Vorteil, dass sie keinerlei Auswirkung weder auf die Herstellung des Gehäuses noch auf die anderer Teile des Mikrorechners hat. Die ausreichende Durchlässigkeit des Luftfilters ermöglicht eine gute Belüftung des Mikrorechners.
- Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung werden nachfolgend angeführt:
- - Die Halterung besteht aus einem Rohrstutzen, welcher mit einem kreisförmigen Flansch ausgestattet ist, der einen Kleber trägt. Dieser dazu dient, die Halterung an der Wand des Gehäuses um die Austrittsstelle der Kühlluft herum durch Kleben zu befestigen;
- - die Halterung besteht aus einem Klebering, der mit einer Haftfläche versehen ist, wobei dieser Ring an dem Gehäuse um die Luftaustrittsöffnung herum befestigt wird, und das Leitrohr ist mit einem peripheren Flansch versehen, der mit einer zugehörigen Haftfläche versehen ist, damit man ihn mit der Haftfläche der Halterung verbinden kann;
- das Leitrohr besteht aus einem Rohrkrümmer, der auf den Rohrstutzen der Halterung aufgesteckt ist;
- - das Leitrohr ist mit einem peripheren Flansch ausgestattet, der mit einer Klebefläche versehen ist, um die Halterung zu bilden, die direkt am Gehäuse um die Austrittsöffnung für die Kühlluft herum befestigt ist;
- - das Leitrohr hat einen kreisförmigen Querschnitt in der Höhe der Austrittsöffnung für die Kühlluft, und strömungsmäßig hinter dieser Austrittsöffnung kann dieser Querschnitt kreisförmig, oval, flach oder rechteckig sein;
- - der austauschbare Filter besteht aus einer Einfassung, die an der Austrittsöffnung des Mikrorechners von der Halterung gehalten wird;
- - der Luftfilter ist eine Einfassung, die zwischen der Halterung und dem Stutzen des Rohres gehalten wird;
- - der Luftfilter ist ein Bauteil, das am Ausgang des Rohres für die Luftführung befestigt wird;
- - das Leitrohr für die Luft besteht aus einem ersten Teilstück, das mit einem Stutzen versehen ist, der auf dem Stutzen der Halterung befestigt wird, und einem zweiten Teilstück, das teleskopartig auf das erste Teilstück des Rohres aufgesteckt wird.
- Nachfolgend soll die vorliegende Erfindung anhand verschiedener Ausführungsbeispiele, die in den beigefügten Zeichnungen schematisch dargestellt sind, ausführlicher beschrieben werden. Bei den Zeichnungen handelt es sich um:
- - Fig. 1 ist eine teilweise Schnittdarstellung der Wand des Mikrorechnergehäuses in Höhe der Austrittsöffnung für die Kühlluft, wobei diese Wand mit einer Vorrichtung für den Luftaustritt gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung ausgestattet ist;
- - Fig. 2 ist eine Schnittdarstellung ähnlich der von Fig. 1 und entspricht einer zweiten Ausführungsform der Erfindung;
- - Fig. 3 ist eine Schnittdarstellung ähnlich der von Fig. 1 und entspricht einer dritten Ausführungsform der Erfindung.
- Gemäß Fig. 1 betrifft die Erfindung eine Vorrichtung für den Luftaustritt, die dafür bestimmt ist, an der Wand 1 des Gehäuses der Zentraleinheit eines Mikrorechners um die Austrittsöffnung 2 der Kühlluft der Mikrorechners herum befestigt zu werden. Die Luftbewegung wird durch die Pfeile A dargestellt.
- Die Vorrichtung besteht aus einer Halterung 3, die auf dichte Weise um die Öffnung 2 herum befestigt wird. Da die Öffnung 2 im Allgemeinen eine Kreisform hat, ist die Halterung gemäß dieser Ausführungsform ein Teil in Form eines Stutzens 31, der mit einem peripheren Flansch 32 umgeben ist, welcher mit einem Befestigungsmittel 33 versehen ist, beispielsweise einem doppelseitigen Klebstreifen, der einerseits auf den Flansch 32 und andererseits auf die Wand 1 aufgeklebt wird. Dieses Befestigungsmittel kann ebenfalls aus einem Haftmittel mit Krallen bestehen, welches aus zwei Teilen besteht, von denen das erste an die Wand 1 geklebt wird und das andere an den Flansch 3. Eine nicht dargestellte Dichtung beispielsweise im Innern des Stutzens wie z. B. eine Dichtung aus Schaumstoff garantiert die Dichtheit.
- Die Halterung nimmt auf ihrem Stutzen 31 ein Leitrohr 4 auf, das aus einem Rohrkrümmer 41 gebildet wird, der an einem seiner Enden mit einem Stutzen 42 endet, der dafür bestimmt ist, auf dem Stutzen 31 der Halterung 3 zu gleiten. Die Verbindung zwischen den Teilen 42 und 31 besteht in einem einfachen Aufstecken, welches ermöglicht, dem Luftaustritt durch Drehen des Leitrohres um die Achse XX (Drehachse) in Richtung des Doppelpfeils eine bestimmte Richtung zu geben. Die Richtung des Leitrohres kann daher zwischen der senkrechten, nach unten gerichteten Position, wie sie in Fig. 1 dargestellt ist, und jeder beliebigen anderen Richtung verändert werden.
- Zwischen die Schulter 43, die durch die Verbindung der Teile 41 und 42 des Leitrohres 4 gebildet wird, und den Stutzen 31 der Halterung 3 hat man einen Filter 5 in Scheibenform gebracht. Dieser Filter hat eine hinreichend feine Porösität, um den Staub und die Schwebepartikel zurück zu halten, ohne dass der Druckverlust zu hoch ist, um auf signifikante Weise den Austritt der Kühlluft zu hemmen.
- Dieser Filter 5 wird auf austauschbare Weise an seinen Anbringungsort montiert. Um ihn heraus zu nehmen und zu ersetzen, braucht man nur das Leitrohr 4 abzunehmen.
- Es ist auch möglich, einen Filter 6 am Ausgang des Rohrkrümmers 41 des Leitrohres 4 vorzusehen. Dieser Filter 6 wird dann einfach aufgesteckt oder gegebenenfalls auf das Ende des Rohrkrümmers 41 aufgeschraubt.
- Die Zugänglichkeit des Filters wird in beiden Fällen bequem gewährleistet. Im ersten Fall wird der Filter im Innern des Stutzens mechanisch geschützt. Man entnimmt den Filter einfach durch Abnehmen des Stutzens.
- Außerdem wird in diesem Fall der Luftstrom durch den Stutzen am Ausgang des Filter erneut gerichtet.
- Im zweiten Fall ist der Filter direkt zugänglich, ohne dass man den Stutzen abnehmen muss, aber der Luftaustritt ist stärker diffus und nicht so stark gerichtet.
- In beiden Fällen wird der ausgewechselte Filter wie jedes andere 'Verbrauchsmaterial' ersetzt.
- Diese zweite Variante bildet eine Alternative zur ersten Variante, d. h. zum Filter 5. Man kann auch den Fall eines Doppelfilters vorsehen, indem man jedoch die maximal zulässigen Druckverluste begrenzt, um die Durchflussmenge an Kühlluft nicht einzuschränken.
- Dieser Filter, der beispielsweise aus ungewebten Fasern gefertigt ist, kann mit einem Erzeugnis, welches das Zurückhalten von Teilchen begünstigt, mit einem Desinfektionsmittel oder einem Duftstoff beaufschlagt werden.
- Im Fall von zwei Filtern kann ein Filter ein Aktivkohlefilter sein.
- Fig. 2 zeigt eine andere Variante der Ausführung einer Vorrichtung für den Luftaustritt. Für die Beschreibung dieser Abbildung werden die gleichen Bezugszahlen benutzt wie für die Fig. 1, um die Bauteile zu bezeichnen, die beiden gemeinsam sind.
- Gemäß der zweiten Ausführungsform wird die Vorrichtung für den Luftaustritt wie vorher an der Wand 1 des Gehäuses der Zentraleinheit eines Mikrorechners befestigt, und zwar um die Austrittsöffnung 2 für die Kühlluft herum. Diese Öffnung ist gewöhnlich mit einem Gitter versehen. Die Luft strömt in Richtung des Pfeiles A.
- Diese Vorrichtung besteht, wie bisher, aus einer Halterung 3, die um die Öffnung2 herum befestigt wird. Die Halterung besteht aus einem Stutzen 31 und einem peripheren Kragen 32. Dieser periphere Kragen wird an der Wand 1 auf abnehmbare Weise mit einem Befestigungsmittel 33 wie beispielsweise einem doppelseitig klebenden Klebeband oder mit Hilfe eines Befestigungsmittels mit Krallen befestigt.
- Die Halterung 3 nimmt das Leitrohr 4A aut das aus einem Stutzen 41A in Knieform gebildet wird, der an einem seiner Enden mit einem Stutzen 42 endet, der über den Stutzen 31 der Halterung 3 geschoben wird, und zwar gegebenenfalls unter Zwischenlagerung der Scheibe des Luftfilters 5.
- Der Krümmer 41A nimmt auf gleitende Weise einen Austrittskrümmer 43A auf, der auf dem Krümmer 41A in der Richtung des Doppelpfeiles C dergestalt gleiten kann, dass die Richtung des Strahls der Austrittsluft geändert werden kann. Diese Änderung der Austrittsrichtung ist dann mit der Winkelorientierung um die Achse XX (Pfeil B) gekoppelt, wie dies bei der ersten Ausführungsform der Fall ist.
- Dieser äußere Krümmer 43A kann an seinem Ende auch einen Ansatz mit Filter wie beispielsweise Filter 6 der Fig. 1 aufnehmen.
- Die dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung für den Luftaustritt unterscheidet sich gemäß Fig. 3 von der ersten Ausführungsform der Fig. 1 einzig und allein durch eine Abänderung der Form des Krümmers 41B, der flach ist, um Raum zu sparen, wobei er insgesamt einen identischen Querschnitt aufweist, um die Strömungsgeschwindigkeit der Luft (Pfeil A') nicht zu sehr zu verändern. Die anderen Bauteile dieser Vorrichtung für den Luftaustritt sind mit denen der ersten Ausführungsform identisch, und daher soll ihre Beschreibung hier nicht wiederholt werden.
- Wie bei der ersten Ausführungsform kann man ebenfalls einen (nicht dargestellten) Filter am Ausgang des Stutzens 41B vorsehen. Dieser Filter wird dann einen Querschnitt haben, der an den des Krümmers 41B des ebenso modifizierten Leitrohres 4B angepasst sein muss.
Claims (10)
1. Luftauslassvorrichtung für einer Mikrocomputer-
Zentraleinheit mit
- einem Träger (3), der sich um die Öffnung (2)
des Ventilationsluftausganges des Gehäuses
des Mikrocomputers befestigt ist,
- einer mit dem Träger (3) verbundene
Führungsröhre (4, 4A, 4B), und
- einem auf der den Träger (3) und die
Führungsröhre (4, 4A, 4B) durchquerenden Luftstrecke
liegenden Luftfilter (5, 6),
dadurch gekennzeichnet,
dass die Führungsröhre (4, 4A, 4B) mit dem Träger
(3) so drehbar verbunden ist, dass es möglich ist,
dis luft in eine gewünschte Richtung zu leiten, und
dadurch gekennzeichnet, dass der Luftfilter (5, 6)
abnehmbar ist
2 Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass der Träger (3) durch eine mit einem
kreisförmigen Flansch (32) ausgestattete Mitte
(31) gebildet ist, die einen Klebstoff (33) zur
Befestigung des Trägers (31) durch Klebung an der Wand
(1) des Gehäuses um de Öffnung (2) des
Ventilationsluftausgangs enthält.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass der Träger (3) durch einen mit einer
Haftungsoberfläche ausgestatteten klebenden
Ring gebildet ist, wobei dieser Ring andern
Gehäuse um die Öffnung des Luftausgangs befestigt ist
und die Führungsröhre (4) mit einem Außenflansch
ausgestattet ist, der von einer entsprechenden
Haftungsoberfläche umgeben ist, um mit der
Haftungsoberfläche des Trägers verbunden zu werden.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Führungsröhre (4) durch eine
auf die Muffe (31) des Trägers (3) aufgesetzte
Krümmung (42) gebildet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Führungsröhre (4) mit einem
zur Bildung des Trägers direkt am Gehäuse (1) um
die Öffnung des Ventilationsluftausgangs von einer
klebenden Oberfläche umgebenen Außenflansch
ausgestattet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Führungsröhre (4, 4A, 4B) auf
der Höhe der Öffnung (2) des
Ventilationsluftausganges unterhalb dieses Ausganges einen
kreisförmigen (4, 4A), oval abgeflachten oder rechteckigen
(4P) Abschnitt hat.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass der abnehmbare Luftfilter (5) aus
einer auf dem Gehäuseluftausgang des
Mikrocomputers vom Träger (3) gehaltenen Ummantelung
besteht.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass der Luftfilter (5) eine zwischen dem
Träger (3) und der Muffe (42) der Röhre (4, 4A, 4B)
gehaltene Ummantelung ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass der Luftfilter (5) ein an dem
Luftausgang der Führungsrohre befestigtes Element ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass sich die Luftführungsröhre (4A) aus
einem ersten, mit eines auf der Muffe (31) des
Trägers (3) befestigten Muffe (42) ausgestatteten Teil
(41A), und aus einem zweiten, teleskopisch auf den
ersten Teil (41A) der Röhre (4A) aufgesetzten Teil
(43A) zusammensetzt.
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