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Die vorliegende Erfindung betrifft
Kreissägen und
insbesondere eine Säge
mit einer Staubfangvorrichtung, die an der Schutzvorrichtung für das Sägeblatt
ausgebildet ist.
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Schutzvorrichtungen für Sägeblätter werden seit
langem für
Kreissägen,
Tischsägen,
Radialarmsägen
und andere Arten von Sägen
verwendet, die rotierende Sägeblätter besitzen.
Wenn das Sägeblatt rotiert
und ein Material, beispielsweise Holz, durchsägt, wird Staub bzw. Sägemehl produziert,
das durch die Schutzvorrichtung geleitet wird. Typischerweise tritt
der Staub bzw. das Sägemehl
(im folgenden nur mit Staub bezeichnet) an einem offenen unteren
Ende der Schutzhaube aus. Schwererer Staub wird sich schnell am
Boden absetzen, aber der leichtere Staub verbleibt für eine gewisse
Zeitspanne in der Luft.
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Verschiedene Mechanismen werden verwendet,
um dafür
zu sorgen, daß sich
der vom Sägeblatt
produzierte Staub nicht überall
verteilt. In der allgemeinsten Vorrichtung ist eine Öffnung an
der Schutzhaube vorgesehen. Ein Schlauch wird an die Öffnung angeschlossen,
so daß sich
der Staub in einer Trommel oder einem anderen Behälter absetzt. Die
Luftströme,
die sich durch die Schutzhaube bewegen, können den Staub durch die Öffnung in
den Schlauch lenken. Zusätzlich
kann ein Vakuum, etwa ein Werkstatt-typisches Vakuum, verwendet
werden, um den Staub durch die Öffnung
zu saugen. Alternativ dazu sind die Behälter, die den Staub aufnehmen, direkt
an die Säge
angeschlossen.
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Viele Kreissägen haben das Sägeblatt
an der rechten Seite. Bei derartigen Sägen sind die Öffnungen
oft an der äußeren Seite
der Schutzvorrichtung angebracht. Wegen der rechtsseitigen Anordnung der
Säge ist
der Schlauch nicht bei Benutzung der Säge hinderlich. Neuerdings werden
Kreissägen
hergestellt, die das Sägeblatt
an ihrer linken Seite haben. Eine Stauböffnung, die an der äußeren linken Seite
der Schutzvorrichtung positioniert ist, lenkt den Schlauch jedoch
in Richtung der Bedienungsperson, wodurch die Betätigung der
Säge erschwert
wird. Der Schlauch verhindert während
des Sägens
außerdem den
Blick auf das Sägeblatt.
Alternativ dazu haben andere Sägen
die Stauböffnung
in Richtung des vorderen Endes der Schutzvorrichtung angebracht.
Diese Vorrichtungen können
Staub nach oben oder vor die Säge
leiten.
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Zusätzlich ist es bekannt, die Öffnung am hinteren
Ende der Schutzvorrichtung anzubringen. Aus der
US 5,327,649 ist eine Öffnung am
rückwärtigen Ende
der Schutzvorrichtung in Richtung ihres oberen Endes bekannt. Die Öffnung liegt
am Ende eines Schlauches, der von der Schutzhaube ausgeht. Aus der
US 5,084,972 ist weiterhin
eine Öffnung
am rückwärtigen Ende
der Schutzhaube, aber in Richtung seines unteren Endes, bekannt.
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Typischerweise verbleibt die Stauböffnung gemäß des Standes
der Technik die ganze Zeit offen. Wenn die Säge arbeitet, tritt Staub durch
die Öffnung aus.
Wenn kein Schlauch an die Öffnung
angeschlossen ist, wird der Staub hinter der Öffnung direkt in die Umgebung
ausgestoßen.
Es ist bekannt, einen mit Federkraft beaufschlagten Deckel zu verwenden, um
die Öffnung
zu schließen,
so daß kein
Schlauch benötigt
wird. Die Deckel nach dem Stand der Technik schließen jedoch
die Öffnung
nur und haben keine weitere Funktion.
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Schläuche werden auf vielfache Weise
an die Öffnung
angeschlossen. Die Öffnung
kann mit einem Gewinde versehen sein, so daß ein mit einem Gewinde versehener
Schlauch in der Öffnung
gesichert werden kann. Öffnung
und Schlauch können auch
mit einem anderen bekannten Verbindungsmechanismus ausgestattet
sein, um sicherzustellen, daß sich
der Schlauch während
der Betätigung
der Säge
nicht löst.
Einige dieser Mechanismen sind mühsam
zu benutzen. Beispielsweise ist aus der
US 4,856,394 eine Stauböffnung bekannt,
die am vorderen Ende der Schutzvorrichtung angebracht ist. Die Vorrichtung
besitzt einen durch Federkraft beaufschlagten Deckel, um die Öffnung zu
schließen.
Um den Schlauch mit der Öffnung
zu verbinden und sicherzustellen, daß der Schlauch nicht bei der
Betätigung
der Säge
im Wege ist, ist ein Schulterrohr in die Öffnung eingeführt. Das
Rohr wird in die gewünschte Richtung
ausgerichtet und der Schlauch an das Rohr angeschlossen. Aus dem
Stand der Technik ist jedoch keine Verwendung eines Deckels für die Öffnung bekannt,
der den Schlauch an Ort und Stelle sichert, während die Säge arbeitet.
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Staubfangvorrichtungen nach dem Stand
der Technik sehen lediglich eine Öffnung zum Austritt des Staubes
aus der Schutzhaube vor. Wegen der Form der Schutzhauben sammelt
sich der Staub allgemein in Taschen, die um die Öffnung herum ausgebildet sind.
Die Verbindung von einzelnen Staubteilchen kann den Austritt von
Staub durch die Öffnung
erschweren. Aus der
US 5,327,649 und
der
US 5,084,972 ist
ein Kanal bekannt, der sich vom vorderen unteren Ende der Schutzhaube
bis hin zur Öffnung
am rückwärtigen Ende
der Schutzhaube erstreckt. Die Sägen,
die diese Kanäle
aufweisen, erfassen nur einen Teil des Staubes, nämlich nur
den Staub, der in den Kanal eintritt. Aus diesem Stand der Technik
ist keine Verwendung von Führungshilfen oder
anderen Methoden bekannt, um den Staub in den Kanal in der Nähe der Öffnung zu
leiten.
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Den nächstkommenden Stand der Technik bildet
die
DE 35 00 371 A1 .
Darin ist eine Kreissäge mit
einer Staubfangvorrichtung beschrieben, die eine Stauböffnung am
hinteren, oberen Ende der Schutzhaube aufweist. Im Hohlraum zwischen
Sägeblatt und
Stauböffnung
sind Leitrippen angeordnet, die den erzeugten Staub zur Stauböffnung leiten.
Allerdings kann diese Kreissäge
nur betrieben werden, wenn ein Schlauch angeschlossen ist, ansonsten wird
er Staub durch die Öffnung
hinausgeblasen, was die Bedienungsperson beeinträchtigt.
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Der vorliegenden Erfindung liegt
die Aufgabe zugrunde, eine Säge
zu schaffen, die eine Staubfangvorrichtung einschließlich Öffnung an
der Schutzhaube für
das Sägeblatt
aufweist, die die Nachteile des Standes der Technik überwindet
und eine universelle und effektive Entsorgung des beim Sägen entstehenden
Staubes bzw. Sägemehls
bei einfacher Bedienung gewährleistet.
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Dies wird dadurch gewährleistet,
daß die Staubfangvorrichtung
einen Lukendeckel aufweist, der beweglich an der Schutzhaube angeordnet
ist, wobei der Lukendeckel in einer offenen Stellung den Austritt
von Staub bzw. Sägemehl
durch die Stauböffnung
ermöglicht
und in einer geschlossenen Stellung den Staub bzw. das Sägemehl zum
unteren Ende der Schutzhaube ableitet, und daß sie Querrippen aufweist,
die innerhalb des Hohlraums in der Nähe der Stauböffnung angebracht
sind, wobei Staub bzw. Sägemehl
bei verschlossener Stauböffnung
durch die Querrippen zum unteren Ende der Schutzhaube abgeleitet
wird.
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Die Stauböffnung ist am oberen Ende der Schutzhaube
in Richtung des hinteren Endes positioniert und schließt einen
Winkel mit der Schutzhaube ein, damit der Schlauch von der Säge weggelenkt wird,
wenn er mit der Öffnung
verbunden ist. Vorteilhafterweise wird der Lukendeckel durch Federkraft
in die geschlossene Stellung gedrückt, um den Schlauch in der Öffnung zu
sichern, wenn der Lukendeckel sich in offener Stellung befindet.
Der Lukendeckel ist vorteilhafterweise mit einer Rippe an seiner Unterseite
ausgestattet, damit diese mit dem Schlauch, der in die Öffnung eingeführt ist,
in Eingriff kommt. Die Rippe und damit der Lukendeckel hilft somit
beim Festhalten des Schlauchs in der Öffnung. Die Schutzhaube weist
vorteilhafterweise auch Leitrippen in der Nähe der Öffnung auf, um den Staub in die Öffnung zu
leiten und die Ausbildung von Verstopfungen innerhalb der Schutzhaube
zu verhindern. Die Ausrichtung dieser Rippen folgt dem Winkel der Öffnung.
Der Winkel der Öffnung
und die Leitrippen sind so gestaltet, daß eine größtmögliche Menge an Staub die Schutzhaube
durch die Öffnung
verläßt. Außerdem verhindern
die Rippen, daß Objekte
durch die Öffnung
in die Schutzhaube eindringen, die das Sägeblatt bei laufender Säge beschädigen können.
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Der Lukendeckel ist drehbar mit der
Schutzhaube im Bereich der Stauböffnung
verbunden. Der Lukendeckel ist zwischen einer geschlossenen Stellung,
wo er die Öffnung
bedeckt, und einer offenen Stellung, wo er Zugang zum inneren Hohlraum
liefert, bewegbar. Wenn der Lukendeckel während des Betriebs der Säge geschlossen
ist, tritt der Staub durch das offene untere Ende aus der Schutzhaube
aus. Wenn der Lukendeckel während
des Betriebs der Säge
geöffnet
ist, tritt zumindest ein Teil des Staubs durch die Öffnung aus
dem Schutzabschitt aus. Eine Drehfeder kann zwischen Lukendeckel
und Schutzhaube angebracht werden, um den Lukendeckel in die geschlossene
Position zu beaufschlagen bzw. zu drücken, wodurch ein versehentliches Öffnen des
Lukendeckels während
des Betriebs der Säge
verhindert wird.
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Die Querrippen sind im wesentlichen
senkrecht zu den Leitrippen ausgebildet. Die Querrippen erstrecken
sich innerhalb des Hohlraums von einem Punkt in der Nähe der Leitrippen
in Richtung des unteren Endes der Schutzhaube. Wenn der Lukendeckel
geschlossen ist, kommt der Staub, der durch die Leitrippen gedrängt wird,
in Kontakt mit dem Lukendeckel. Ohne Verstopfungen zu bilden, fällt er durch die
Querrippen zurück
und verläßt die Schutzhaube durch
das untere Ende, wie bei einer konventionellen Kreissäge. Die
Luftströmungen,
die den Staub durch die Leitrippen drücken, erstrecken sich auch
durch den Hohlraum, um den Staub in die Querrippen zu pressen, wodurch
die Staubströmung
wieder in die Schutzhaube eintritt und aus dem unteren Ende austritt.
Es ist wünschenswert,
daß die
Anzahl und genaue Anordnung der Leitrippen und der Querrippen modifiziert
werden kann.
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Weitere Einzelheiten, Merkmale und
Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen. Darin zeigt:
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1 eine
Kreissäge
mit einer Staubfangvorrichtung gemäß der vorliegenden Endung,
wobei sich der Lukendeckel in geschlossener Stellung befindet;
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2 einen
Hauptabschnitt der Schutzhaube mit der Stauböffnung und Querrippen, wobei sich
der Lukendeckel in geschlossener Stellung befindet;
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3 die
Kreissäge
gemäß der vorliegenden
Erfindung, wobei sich der Lukendeckel in offener Stellung befindet;
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4 den
Hauptabschnitt der Schutzhaube mit der Öffnung und den Querrippen,
wobei sich der Lukendeckel in offener Stellung befindet;
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5 die
Staubfangvorrichtung, wobei sich der Lukendeckel in offener Stellung
befindet und ein Vakuumschlauch in die Öffnung eingeführt ist;
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6 den
Hauptabschnitt der Schutzhaube, wobei der Vakuumschlauch in die Öffnung eingeführt ist;
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7 eine
weitere Darstellung der Ansicht aus 6;
und
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8 eine
Explosionsdarstellung der Elemente der vorliegenden Erfindung.
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1 zeigt
eine erfindungsgemäße Kreissäge 10,
die eine Staubfangvorrichtung beinhaltet. Auch wenn die vorliegende
Erfindung im Zusammenhang mit einer Kreissäge diskutiert wird, sollte
klar sein, daß das
Prinzip auch mit einer Tischsäge,
einer Radialarmsäge
und anderen Arten von Sägen
mit einer Sägeblattschutzvorrichtung
verwendet werden kann. Die Kreissäge weist ein Hauptgehäuse 12 auf, das
einen Motor (nicht gezeigt) beinhaltet. Die Antriebskraft für den Motor
kann durch eine Batterie (nicht gezeigt) oder jede andere bekannte
Stromquelle geliefert werden. Wie aus dem Stand der Technik bekannt
ist, dreht der Motor eine Welle 14 und das Sägeblatt 16,
das mit dem Ende der Welle verbunden ist. Die Säge 10 weist außerdem eine
Schutzvorrichtung
18 auf, die das Sägeblatt 16 umgibt.
Die Schutzvorrichtung 18 weist eine Schutzhaube 20 und
einen unteren Schutzrahmen 22 auf. Die Schutzhaube 20 bedeckt
im wesentlichen die obere Hälfte
des Sägeblattes 16 und
ist mit dem Hauptgehäuse 12 verbunden,
um die Schutzvorrichtung 18 in ihrer Position zu sichern.
Der untere Schutzrahmen 22 bedeckt den unteren Bereich
des Sägeblattes 16 und
bewegt sich in die Schutzhaube 20 hinein, wenn das Sägeblatt 16 ein
Material wie beispielsweise Holz durchsägt. Die Schutzvorrichtung 18 kann
durch Knöpfe 24 verstellt werden,
wie es aus dem Stand der Technik bekannt ist.
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Bezug nehmend auf 1 bis 4 weist
die Schutzhaube 20 einen Hauptabschnitt 26 auf,
der auf bekannte Weise mit dem Hauptgehäuse 12 verbunden ist,
und einen Abdeckabschnitt 28, der mit dem Hauptabschnitt 26 verbunden
ist. Der Schutzrahmen 20 besitzt ein oberes Ende 40,
ein unteres Ende 42, ein vorderes Ende 44 und
ein hinteres Ende 46. Wie gezeigt, weisen der Hauptabschnitt 26 und
der Abdeckabschnitt 28 jeweils eine Seite 30 bzw. 32 und einen
erhöhten
Rand 34 bzw. 36 auf, der entlang der Vorderseite,
Oberseite und Rückseite
der Seiten ausgebildet ist. Der Hauptabschnitt 26 und der
Abdeckabschnitt 28 sind in beliebiger bekannter Weise so
verbunden, daß die
Seiten 30, 32 und die erhöhten Ränder 34, 36 einen
inneren Hohlraum 38 für
die Schutzhaube 20 erzeugen. Das hintere Ende 46 der Schutzhaube 20 ist
zum Hohlraum 38 hin offen, so daß das Sägeblatt 16 innerhalb
des Hohlraums 38 rotiert.
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In 1 bis 4 ist die Säge 10 mit
einer Stauböffnung 48 gezeigt,
die in der Schutzhaube 20 ausgebildet ist. Die Öffnung 48 kann
an jedem Ort an der Schutzhaube 20 angeordnet sein. In
der bevorzugten Ausführungsform
ist die Öffnung 48 am
oberen Ende 40 in der Nähe
oder zumindest in der Richtung des hinteren Endes 46 positioniert.
Die Öffnung 48 kann rund
sein oder, wie in der bevorzugten Ausführungsform, von länglicher
ovaler Form sein. Die Öffnung 48 liefert
einen Durchgang zwischen der Außenoberfläche der
Schutzhaube 20 und dem Hohlraum 38. In der bevorzugten
Ausführungsform
ist der Durchgang vom oberen rückwärtigen Ende
der Schutzhaube in Richtung der Welle hin abgewinkelt. Diese Orientierung
und die Position der Öffnung 48 haben
den Vorteil, daß ein
Schlauch in Richtung der Rückseite
der Säge
so angebracht werden kann, daß er
nicht bei der Benutzung der Säge
stört.
Wenn die Öffnung 48 offen
ist, wie in 3 und 4 dargestellt, kann Staub, der
vom Sägeblatt 16 während des
Betriebs der Säge erzeugt
wird, durch die Öffnung 48 austreten.
Der Staub, der nicht durch die Öffnung 48 hindurchgeht, bzw.
bei geschlossener Tür
nicht austreten kann, wie in 1 und 2 abgebildet, tritt durch
das offene untere Ende 42 der Schutzhaube 20 aus. Bezug
nehmend auf 2 und 4 ist die Schutzhaube 20 mit
einem ersten Satz Rippen bzw. Leitrippen 50 ausgestattet.
Die Leitrippen 50 sind zwischen dem Sägeblatt 16 und der Öffnung 48 positioniert.
In der bevorzugten Ausführungsform
gibt es drei Leitrippen 50, obwohl jede beliebige Anzahl
vorgesehen sein kann. Die Rippen 50 sind ausreichend voneinander
entfernt, so daß vom
Sägeblatt 16 produzierter
Staub leicht durch sie hindurchtreten kann. Der Abstand zwischen
den Rippen 50 verhindert außerdem, daß größere Objekte von Seiten der Öffnung 48 her
in den Hohlraum 38 eindringen. Der optimale Winkel der
Rippen 50 im Hohlraum 38 folgt dem Weg des Staubs,
wenn sich dieser vom vorderen Ende 44 der Schutzhaube 20 durch
den Hohlraum 38 bewegt. Um unnötige Verstopfungen innerhalb
des Hohlraums 38 um die Öffnung 48 herum zu
verhindern, sind die Rippen 50 als annähernd dreieckige Spitzen ausgebildet,
die an den Innenwänden
der Seiten 30, 32 ausgebildet sind. Zwischen den
Enden beider Spitzen kann eine Lücke
vorgesehen sein.
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Wie in den 2 und 3 gezeigt,
weist die vorliegende Erfindung außerdem einen zweiten Satz Rippen
oder Querrippen 52 auf. Die Querrippen 52 liegen
auch nahe an der Öffnung 48,
sind aber im Hohlraum 38 im wesentlichen senkrecht zu den
Leitrippen 50 positioniert. Wie ersichtlich ist, schränken die
Querrippen 52 den Durchgang zwischen den Leitrippen 50 und
der Öffnung 48 nicht
ein. Kleine Verlängerungen 54 der
Querrippen können
zwischen den Querrippen 52 in Richtung zur Öffnung 48 vorgesehen
sein. In der bevorzugten Ausführungsform
gibt es zwei Querrippen 52, wobei jede andere Anzahl vorgesehen
sein kann. Die Querrippen 52 liegen genügend weit auseinander, so daß vom Sägeblatt 16 produzierter
Staub von den Leitrippen 50 durch die Querrippen 52 hindurchgeht,
wenn die Öffnung 48 geschlossen
ist. Die Querrippen 52 verhindern außerdem, daß größere Objekte in den Hohlraum 38 eindringen,
wenn die Öffnung 48 geöffnet ist.
Die Ausrichtung der Querrippen 52 im Hohlraum 38 folgt dem
Weg des Staubes durch den Hohlraum 38 von den Leitrippen 50 in
Richtung des unteren Endes 42 der Schutzhaube 20. Ähnlich wie
die Leitrippen 50 können
die Querrippen 52 als Spitzen ausgebildet sein, die an
der Innenseite der Seiten 30, 32 ausgebildet sind.
Zwischen beiden Enden der Spitzen kann eine Lücke vorgesehen sein. In der
bevorzugten Ausführungsform
sind die Querrippen 52 geschwungen, wodurch der Staub auf
einem geeigneten Weg durch den Hohlraum 38 gelenkt wird.
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Wie aus den Figuren ersichtlich,
weist die vorliegende Erfindung einen Lukendeckel 56 auf,
der drehbar zwischen einer geschlossenen und einer offenen Stellung
bewegbar ist. Der Lukendeckel 56 ist so geformt, daß er die Öffnung 48 komplett
bedeckt, wenn er sich in der geschlossenen Position befindet, so
daß kein
Staub durch die Öffnung 48 austreten kann.
Dann arbeitet die Säge 10 als
Standardsäge ohne
Staubfangvorrichtung. In der offenen Position legt der Lukendeckel 56 die Öffnung 48 frei,
so daß in der
Schutzhaube 20 eine Durchtrittsöffnung entsteht.
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Bezugnehmend auf 8 ist der Lukendeckel 56 ein
längliches
Element, von dessem einen Ende aus sich Fortsätze 58 ausdehnen.
Die Fortsätze 58 beinhalten
Löcher 59,
durch die ein Bolzen 60 festgehalten wird. Der Bolzen 60 wird
durch die Schutzhaube 20 in seiner Position gehalten. Der
Lukendeckel 56 dreht sich um den Bolzen 60 zwischen der
offenen und der geschlossenen Stellung. Ebenso können andere drehbare Verbindungsvorrichtungen zwischen
Lukendeckel und Schutzhaube verwendet werden. Eine Drehfeder 62 kann
zwischen dem Lukendeckel 56 und der Schutzhaube 20 angebracht sein,
um den Lukendeckel 56 in die geschlossene Stellung zu beaufschlagen.
Wegen der Feder 62 kann die Säge in umgedrehter Stellung
verwendet werden, ohne daß der
Lukendeckel versehentlich aufgeht. Wie weiter unten noch detaillierter
beschrieben wird, kommt der Lukendeckel 56 mit einem Schlauch
in Eingriff, der in die Öffnung 48 eingeführt wird
und stellt damit sicher, daß der
Lukendeckel 56 sich nicht öffnet, wenn die Säge umgedreht
wird oder dergleichen. Der Lukendeckel 56 ist desweiteren
mit Seitenwangen 64 versehen, die sich von den Längskanten
des Lukendeckels aus ausdehnen. Eine Bedienungsperson greift die
Seitenwangen 64, um den Lukendeckel 56 zu öffnen. An
der Unterseite des Lukendeckels 56 erstreckt sich wenigstens
eine Festhalterippe 66 seitlich quer zwischen den Wangen 64. Die
Festhalterippen 66 erstrecken sich von der Unterseite des
Lukendeckels 56 aus, um in die Einschnitte eines akkordeonähnlichen
Schlauches 68 zu passen, der in die Öffnung 48 eingeführt wird.
Wenn mehrere Rippen 66 vorgesehen sind, sind sie genügend weit voneinander
entfernt, um in verschiedene Einschnitte im Schlauch 68 zu
passen.
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Wie aus den 5 bis 7 ersichtlich,
kann ein Schlauch 68 in die Öffnung 48 eingeführt werden.
Bevorzugterweise wird ein akkordeonähnlicher Schlauch verwendet,
aber das Prinzip der vorliegenden Erfindung akzeptiert jede beliebige
Schlauchform. Um den Schlauch 68 einzuführen, wird der Lukendeckel 56 in
die offene Stellung gezogen und der Schlauch 68 wird in
die Öffnung 48 so
eingeführt,
daß sich
sein Ende innerhalb des Hohlraums 38 befindet. Bevorzugterweise
entspricht der Durchmesser des Schlauchs 68 der Form der Öffnung 48,
so daß kein Staub
durch Lücken
austritt, die zwischen dem Schlauch 68 und der Schutzhaube 20 gebildet
werden. Wenn der Schlauch 68 eingeführt ist, kann sein Ende mit
zumindest einer Querrippe 52 in Eingriff kommen, um den
Schlauch in der Öffnung 48 zu
sichern. Wenn der Schlauch 68 passend eingeführt ist, kann
der Lukendeckel 56 losgelassen werden, damit er mit den
Festhalterippen 66 gegen den Schlauch 68 gedrückt wird
und mit diesem in Eingriff kommt. Wenn ein akkordeonförmiger Schlauch
verwendet wird, passen die Festhalterippen 66 in einen
Einschnitt des Schlauchs, um diesen in der Öffnung 48 zu sichern.
Wegen des Winkels in der Öffnung 48 ist der
Schlauch in Richtung der Rückseite
der Säge 10 ausgerichtet.
Bevorzugterweise wird der Schlauch 68 unter dem Arm der
Bedienungsperson verlaufen, so daß er bei der Benutzung des
Werkzeugs nicht hinderlich ist.
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Während
des Betriebs wird die Staubfangvorrichtung verwendet, um den durch
das Sägeblatt 16 gebildeten
Staub vom Sägeblatt
und der zu bearbeitenden Oberfläche
wegzulenken. Der Schlauch 68 wird dazu in die Öffnung 48 eingeführt, wenn
sich der Lukendeckel 56 in geöffneter Stellung befindet und
durch die Festhalterippen 66 an seinem Platz gehalten wird.
Wenn das Sägeblatt 16 Holz
sägt, wird Staub
am vorderen Ende 44 in die Schutzhaube 20 gelenkt.
Die Rotation des Sägeblattes 16 erzeugt Luftströmungen durch
die Schutzhaube 20, und der Staub wandert durch den Hohlraum 38.
Wenn der Staub das obere rückwärtige Ende
des Hohlraums 38 erreicht, wird er durch die Leitrippen
kanalisiert und durch die Öffnung 48 in
den Schlauch 68 gelenkt. Ein Vakuum (nicht gezeigt), etwa
ein werkstatt-typisches Vakuum, kann verwendet werden, um den Staub durch
die Leitrippen 50 in den Schlauch 68 zu saugen.
Staub, der nicht in den Schlauch 68 eintritt, wird weiter
durch den Hohlraum 38 strömen und durch das offene untere
Ende 42 austreten. Dieser Staub kann durch die Querrippen 52 hindurchgehen.
Wenn kein Schlauch verwendet wird, wird der Lukendeckel 56 durch
die Drehfeder 62 in die geschlossene Stellung gedrückt. Staub,
der am vorderen Ende 44 der Schutzhaube 20 gebildet
wird, wandert durch den Hohlraum 68, um am unteren Ende
auszutreten. In der Nähe
der Öffnung 48 tritt
Staub in die Leitrippen 50 ein und verläßt sie wieder, woraufhin er
durch die Querrippen 52 geht. Somit erfolgt keine Verstopfung durch
Staub in dem Bereich um die Öffnung.