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Die
Erfindung betrifft eine Dunstabzugshaube, insbesondere eine Flachschirmhaube,
zur Absaugung von Wrasen und Dünsten
gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1.
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Eine
derartige Dunstabzugshaube ist durch
EP 0 603 537 A1 bekannt. Solche Flachschirmhauben
werden insbesondere in Einbauküchen
in die Schrankzeile der Oberschränke
integriert. Die Tiefe der Dunstabzugshaube ist in dieser Einbauposition durch
die Tiefe der Oberschänke
begrenzt. Aus diesem Grund kann ein schubladenartiger Auszug der Flachschirmhaube
zur Vergrößerung der
Ansaugfläche
dienen. Die in der
EP
0 603 537 A1 beschriebene Flachschirmhaube besitzt einen
Fettfilter und ein Sauggebläse
zur Beaufschlagung des Fettfilters mit Unterdruck um zu reinigende
Gase durch diesen Fettfilter zu fördern. Zur Leitung der Gase
zu dem Fettfilter ist hierbei für
den Ansaugbereich vor dem Fettfilter eine Luftleitungsvorrichtung
in Form des genannten schubladenartigen Auszuges, vorgesehen.
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Bei
einer solchen Flachschirmhaube ist der Unterdruck, der an dem Fettfilter
anliegt größer, als der
Unterdruck, der an der Ansaugfläche
des schubladenartigen Auszugs anliegt. Dies ist nachteilig, da Wrasen
im Bereich des Auszugs somit nicht ausreichend abgeführt werden
können.
In der
EP 0 603 537 A1 wird
dieses Problem adressiert, indem in dem Auszug Filterelemente verwendet
werden, die im Vergleich zu dem Fettfilter eine höhere Durchlässigkeit
und ein geringeres Absorptionsverhalten aufweisen. Eine Angleichung
der Strömungsgeschwindigkeit
an dem Fettfilter und dem Auszug kann allerdings nicht erzielt werden,
da der Strömung
durch die räumliche
Begrenzung des in dem Auszug gebildeten Kanals weiterhin ein erheblicher
Strömungswiderstand
entgegensteht. Zudem kann es aufgrund des verringerten Absorptionsvermögens der
Filterelemente in dem Auszug zu einer Verschmutzung von Komponenten
der Flachschirmhaube im Bereich zwischen dem Filterelement und dem
Fettfilter kommen.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es somit eine Dunstabzugshaube, insbesondere
eine Flachschirmhaube zu schaffen, die ein verbessertes Absaugen
von Wrasen im Bereich des schubladenartigen Auszugs ermöglicht,
ohne die aufgezeigten Nachteile des Standes der Technik mit sich
zu bringen.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
die im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale. Weitere Ausgestaltungen
sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die
Erfindung betrifft somit eine Dunstabzugshaube, insbesondere eine
Flachschirmhaube, enthaltend ein Gehäuse mit einem darin angeordneten
Gebläse
zur Erzeugung von Unterdruck in dem Gehäuse und eine zur Vergrößerung der
Abzugsfläche
relativ zu dem Gehäuse
verschiebbare Schublade mit einer Filteranordnung. Die Flachschirmhaube zeichnet
sich dadurch aus, dass die Filteranordnung eine Wannenform besitzt
und die Unterseite der Schublade bildet.
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Die
Filteranordnung ist so in die Schublade integriert, dass sich die
Filteranordnung von der Schublade nach unten erstreckt. Dies bedeutet,
dass die obere Kante der Filteranordnung, das heißt deren offene
Seite mit den weiteren Komponenten der Schublade in Kontakt steht.
Durch die Form der Filteranordnung und deren Anbringung an der Schublade
wird der Saugraum in der Schublade vergrößert. Durch die Vergrößerung des
Saugraums in der Schublade wird der Strömungswiderstand, der den angesaugten
Wrasen entgegensteht, verringert.
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Daher
steigt der Unterdruck, der an der Filteranordnung herrscht, an.
Hierdurch wird die Saugleistung in dem Schubladenbereich erhöht und die Menge
der angesaugten Wrasen gesteigert. Die Verwendung eines Filtermaterials,
das eine hohe Durchlässigkeit
und geringe Absorptionsfähigkeit
besitzt, die im aufgezeigten Stand der Technik zur Erzielung der
erhöhten
Saugleistung notwendige Voraussetzung ist, ist bei der erfindungsgemäßen Flachschirmhaube
nicht zwingend erforderlich.
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Neben
der reinen Erhöhung
der Saugleistung im Schubladenbereich bringt die durch die Wannenform
der Filteranordnung erzielte Saugraumvergrößerung einen weiteren Vorteil
mit sich. Bei ausgezogener Schublade erfolgt die durch das Sauggebläse hervorgerufene
Ansaugung von Wrasen über
die Fläche
der Unterseite der Schublade und gleichzeitig über einen im unteren Teil des
Gehäuses
vorgesehenen Filter, der auch als Fettfilter bezeichnet wird. Ist die
Unterseite der Schublade, nicht wie erfindungsgemäß gefordert,
eine sich nach unten erstreckende Fläche, sondern eine nur in horizontaler
Richtung verlaufende Fläche,
so ist der Saugraum in der Schublade geringer. Insbesondere bestimmt
sich die Größe des Saugraums
bei Flachschirmhauben nach dem Stand der Technik durch die Höhe der Schublade,
die wiederum durch die Höhe
der Griffleiste an der Vorderseite begrenzt ist. Um das optische
Erscheinungsbild der Flachschirmhaube in der Schrankzeile zu optimieren,
wird die Höhe
der Griffleiste entsprechend der Höhe der Lichtleisten der benachbarten
Schränke
gewählt.
Bei dieser geringen Höhe
und dem daraus resultierenden geringen Saugraum in der Schublade
kann in diesem Bereich nur eine geringe Saugleistung wirken. Hierdurch
wird im Bereich der Schublade die Absauggeschwindigkeit an der Schublade
minimiert. Es kann zum Aufprall und Aufstauen der Wrasen an der
Schublade kommen. Gleichzeitig wird bei den Flachschirmhauben des
Standes der Technik an dem Fettfilter eine sehr hohe Ansauggeschwindigkeit
vorliegen. Aufgrund dieser Geschwindigkeitsverteilung ist im Extremfall die
Schublade im Stand der Technik nicht an der Absaugung von Wrasen
beteiligt.
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Bei
der erfindungsgemäßen Flachschirmhaube
hingegen, kann entlang der gesamten Filterflächen, das heißt entlang
der Fläche
des Fettfilters und der Fläche
der Filteranordnung der Schublade eine gleichmäßigere Unterdruckverteilung
erreicht werden. Hierdurch wird ein gleichmäßiges Anströmen der gesamten Filterfläche erzielt
und so die gesamte Filterfläche
zum Filtern der abgesaugten Luft, das heißt insbesondere der Wrasen,
genutzt. Folglich wird die gesamte Leistung der Dunstabzugshaube verbessert.
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Ein
weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Flachschirmhaube liegt
darin, dass herkömmliche Flachschirmhauben
auf einfache Weise und ohne konstruktive Änderungen der einzelnen Komponenten
der Flachschirmhaube in die erfindungsgemäße Form gebracht werden können. Dies
ist möglich,
da die Vergrößerung des
Saugraums in der Schublade bei der vorliegenden Erfindung ausschließlich aus der
Form der Filteranordnung resultiert. Weitere Komponenten, wie beispielsweise
eine Schubladenführung
und die Griffleiste der Schublade behalten hingegen die bekannte
Form und Abmessung. Somit kann eine bereits montierte Flachschirmhaube
durch Austauschen einer flachen Filteranordnung durch die erfindungsgemäß verwendete
wannenförmige
Filteranordnung hinsichtlich ihrer Saugleistung optimiert werden.
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Die
Filteranordnung weist in einer bevorzugten Ausführungsform einen Wannenboden
und Seitenwände
auf und der Winkel zwischen dem Wannenboden und den Seitenwänden ist
hierbei größer als
90°. Besonders
bevorzugt besitzt die Filteranordnung vier Seitenwände und
bildet so die Form eines offenen rechteckigen Pyramidenstumpfs.
Erfindungsgemäß ist es
auch möglich,
die Seitenwände senkrecht
zu dem Wannenboden anzuordnen, wodurch die Filteranordnung die Form
eines offenen Quaders erhält.
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Geneigte
Seitenwände
der Filteranordnung bringen aber eine Reihe von Vorteilen mit sich.
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Durch
die Neigung der vorderen Seitenwand der Filteranordnung kann der
Flachschirmhaube ein verbessertes optisches Erscheinungsbild gegenüber einer
senkrechten vorderen Seitenwand verliehen werden. Aus Gründen der
durchgängigen
Optik der Frontseite der Oberschränke wird die Höhe der Griffleiste
so gewählt,
dass diese der Höhe
der Lichtleisten der benachbarten Oberschränke entspricht. Insofern ist
die Höhe
der Griffleiste begrenzt. Aufgrund der nach unten gezogenen Vergrößerung des
Saugraums in der Schublade durch die Form der Filteranordnung, wird
der untere Teil der Filteranordnung über die Griffleiste nach unten
hervorstehen. Da die frontseitige Seitenwand der Filteranordnung
sich bei einer senkrechten Anordnung unmittelbar hinter der Griffleiste
befinden würde,
wäre der Überstand
für den
Benutzer, der die Flachschirmhaube von vorne betrachtet, ohne Weiteres
sichtbar, was als störend empfunden
werden kann. Bei einer zu dem Wannenboden geneigten vorderen Seitenwand
hingegen wird die maximale Höhe
der Filteranordnung erst in einem Abstand zu der Griffleiste erreicht
und der Überstand
der Filteranordnung über
die Griffleiste ist daher für
den Benutzer nicht mehr unmittelbar zu sehen.
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Die
Neigung der seitlichen Seitenwände bringt
ferner den Vorteil mit sich, dass weitere Komponenten der Flachschirmhaube
nicht adaptiert werden müssen,
um die wannenförmige
Filteranordnung verwenden zu können.
Durch die Neigung kann die Schublade weiterhin in Führungsschienen
geführt werden,
die für
eine Schublade mit flacher Filteranordnung ausgelegt waren. Die
Seitenwände
stoßen hierbei
nicht an die Führungsschienen
an.
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Ferner
bringt die Neigung der Seitenwände den
Vorteil, dass diese als Absaugfläche
zusätzlich zu
dem Wannenboden dienen können.
Durch die Neigung stehen die Seitenwände in einem Winkel zu der
Strömungsrichtung
der Wrasen, der ein Eindringen der Wrasen in das Material der Filteranordnung erlaubt.
Eine solche Randabsaugung ist bei senkrecht zu dem Wannenboden angeordneten
Seitenwänden
nicht möglich.
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Die
Neigung aller Seitenwände
der Filteranordnung gegenüber
dem Wannenboden, der die Hauptansaugfläche der Filteranordnung ist,
ist vorzugsweise gleich. Diese gleichmäßige Geometrie verringert die
Komplexität
der für
die Herstellung der Filteranordnung benötigten Werkzeuge, beispielsweise
Biegewerkzeuge, und/oder die erforderlichen Verfahrensschritte.
Zudem ist eine solche gleichmäßige Geometrie
benutzerfreundlich, da ein fehlerhafter Einbau vermieden werden
kann. Bei einer Filteranordnung, bei der beispielsweise die rückwärtige Seitenwand
in einem rechten Winkel zu dem Wannenboden steht und die weiteren
Seitenwinkel unter einem Winkel von mehr als 90° zu dem Wannenboden stehen,
könnte
der Benutzer beispielsweise versehentlich die Filteranordnung so
einsetzen, dass die senkrechte Seitenwand vorne liegt, was nicht
erwünscht ist.
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Die
Filteranordnung kann in der erfindungsgemäßen Flachschirmhaube aus einem
Metallgitter, einem Metallgeflecht oder einem Lochblech bestehen.
Hierbei kann das Metallgitter oder Metallgeflecht selber als Filtermaterial
dienen. Alternativ oder zusätzlich
kann an der Innenseite der Filteranordnung ein weiteres Filtermaterial,
wie beispielsweise Flies, vorgesehen sein. Als weiteres Filtermaterial
wird ein Flachmaterial gewählt
und dieses wird so vorgesehen, dass auch die Innenkontur der Filteranordnung weiterhin
eine Wannenform besitzt. Insbesondere füllt das Filtermaterial die
Wanne nicht auf.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand eines in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispiels
erläutert.
Es zeigen:
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1:
eine schematische Seitenansicht einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube;
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2:
eine schematische Frontansicht der Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube
aus 1; und
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3:
eine schematische Schnittansicht der Schublade entlang der Schnittlinie
A-A in 1.
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In 1 ist
eine Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube 1 gezeigt.
Die Dunstabzugshaube 1 ist eine so genannte Flachschirmhaube.
Diese besitzt ein Gehäuse 2,
an dessen Oberseite ein Ansatzstutzen 3 vorgesehen ist, der
beispielsweise zum Verbinden mit einem Abluftschlauch beziehungsweise
Abluftrohr (nicht dargestellt) dienen kann. Im Inneren des Gehäuses 2 ist ein
Gebläse 5,
insbesondere ein Sauggebläse
vorgesehen, das zur Erzeugung eines Unterdrucks im Innenraum 6 des
Gehäuses 2 dient.
Unterhalb des Gebläses 5 ist
im unteren Bereich des Gehäuses 2 ein Filter 7,
der im Folgenden auch als Fettfilter bezeichnet wird, vorgesehen.
Dieser Fettfilter 7 überdeckt den
gesamten Querschnitt des Gehäuses 2 und schließt den Innenraum 6 des
Gehäuses 2 nach
unten ab. Die Form des Fettfilters 7 ist eine ebene Platte.
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Unterhalb
des Fettfilters 7 befindet sich in dem Gehäuse 2 eine
Schublade 4, die relativ zu dem Gehäuse 2 in horizontaler
Richtung bewegt werden kann. Diese Bewegung ist in 1 durch
den Pfeil R angedeutet. Die Schublade 4 kann eine Ruheposition einnehmen,
in der diese sich vollständig
in dem Gehäuse
befindet und den Fettfilter 7 komplett abdeckt. Wird die
Flachschirmhaube 1 benutzt, so kann die Schublade 4 in
horizontaler Richtung nach vorne gezogen und in die, in der 1 dargestellte,
Betriebsposition gebracht werden. In der Betriebsposition überlappt
nur noch ein Teil der Schublade 4 mit dem Fettfilter 7,
während
der vordere Teil der Schublade 4 nach vorne über das
Gehäuse 2 hinausragt.
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Der
Fettfilter 7 kann in dieser Betriebsposition somit in dem
Bereich, in dem dieser nicht von der Schublade abgedeckt ist, das
heißt
im rückwärtigen Bereich
unmittelbar von aufsteigenden Wrasen angeströmt werden. Durch den von dem
Sauggebläse 5 erzeugten
Unterdruck werden die Wrasen durch den Fettfilter 7 geführt und
dort gereinigt.
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Die
Schublade 4 besteht frontseitig aus einer Griffleiste 8 beziehungsweise
Blende, über
die die Schublade bedient, insbesondere relativ zu dem Gehäuse verschoben
werden kann. Die Höhe
der Griffleiste 8 wird in Abhängigkeit der Lichtblenden der
benachbarten Schränke
gewählt
und kann beispielsweise 3cm betragen. Die Oberseite 9 und
die Seitenwandungen 10 der Schublade 4 werden
durch geschlossene Wände,
beispielsweise Bleche, gebildet. Wie sich aus 1 erkennen
lässt,
besitzt die Oberseite 9 der Schublade 4 eine Länge, die
geringer als die Gesamtlänge
der Schublade 4 ist, und endet somit in einem Abstand zu
dem rückwärtigen Ende
der Schublade 4.
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An
der rückwärtigen Seite
ist die Schublade 4 offen. Es ist allerdings eine Schürze 11 vorgesehen,
die den Saugraum 16 in der Schublade 4 zu dem
Fettfilter 7 abdichtet. Die Form des Saugraums 16 in
der Schublade 4 ist in der Schnittansicht in 3 zu
erkennen. Die Unterseite der Schublade 4 wird durch eine
Filteranordnung 12 gebildet.
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Der
Aufbau der Filteranordnung 12 wird im Folgenden beschrieben.
Die Filteranordnung 12 weist einen Wannenboden 14 und
sich von diesem unter einem Winkel α erstreckende Seitenwände 13 auf.
Der Winkel α beträgt mehr
als 90°.
In der dargestellten Ausführungsform
besitzt die Filteranordnung 12 vier Seitenwände 13 und
ist nach oben offen. Zusammen mit dem durch die Griffleiste 8,
die Seitenwandungen 10 und die Oberseite 9 der
Schublade gebildeten Raum, definiert die Filteranordnung 12 so den
Saugraum 16 in der Schublade. Dieser ist im Vergleich zu
herkömmlichen
Schubladen vergrößert, was
in 3 verdeutlicht ist. Als gestrichelte Linie F ist
in der 3 eine Filteranordnung nach dem Stand der Technik
eingezeichnet. Diese Filteranordnung F ist eine ebene Platte. Bei
einer herkömmlichen Schublade 4 besitzt
der Saugraum 16 der Schublade 4 daher einen rechteckigen
Querschnitt geringer Höhe.
Die erfindungsgemäße Filteranordnung 12 hingegen
besitzt in dem dargestellten Ausführungsbeispiel die Form eines
rechteckigen Pyramidenstumpfes, der sich von den Seitenwandungen 10 der
Schublade 4 nach unten erstreckt und so den Saugraum 16 vergrößert.
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Die
Filteranordnung 12 kann in die Schublade integriert werden,
indem diese in die Schublade 4 eingehängt ist oder über andere
Rastvorrichtungen (nicht dargestellt) mit dieser verbunden wird.
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Die
Schublade 4 ist an den Seiten in gehäuseseitigen Führungsschienen 15 gehalten
und kann in diesen bewegt, das heißt insbesondere verschoben,
werden. Zu diesem Zweck können
gegebenenfalls zusätzlich
Nuten oder Stege (nicht dargestellt) an den Seitenwandungen 10 der
Schublade vorgesehen sein.
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In
dem Bereich, in dem in der Betriebsposition der Schublade 4,
diese den Fettfilter 7 nicht mehr abdeckt, kommt es zu
einem Anströmen
des Fettfilters 7 mit einer hohen Geschwindigkeit. Gleichzeitig herrscht
in dem in der Schublade 4 gebildeten Saugraum 16 ebenfalls
Unterdruck. Da der Saugraum 16 durch die Form der Filteranordnung 12,
die sich nach unten erstreckt, vergrößert ist, wird auch im Bereich der
Schublade 4 eine Saugleistung erzeugt, die der entspricht,
die unmittelbar unterhalb dem rückwärtigen,
frei zugänglichen
Teil des Fettfilters 7 vorliegt. Der Strömungswiderstand,
wie dieser bei einer Flachschirmhaube 1 des Standes der
Technik mit einem schmalen, rechteckigen Saugkanal in der Schublade 4 (siehe 3)
auftreten würde,
liegt bei der erfindungsgemäßen Flachschirmhaube
nicht vor.
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Durch
die geneigten Seitenwände 13 der
Filteranordnung 14 wird zudem das Erscheinungsbild der
Küchenfront
nicht beeinträchtigt.
Wie sich aus der Frontansicht der Flachschirmhaube 1 in 2 ergibt, wird
ein wesentlicher Teil der Filteranordnung 12 durch die
Griffleiste 8 abgedeckt. Durch die geneigten Seitenwände 13 ist
zudem die Stelle der Filteranordnung 12, an der diese die
größte Höhe H aufweist, nach
hinten, das heißt
in Richtung auf das Gehäuse 2 hin,
versetzt, so dass die Filteranordnung 12 für den Benutzer
nicht unmittelbar sichtbar ist.
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Die
Filteranordnung 12 ist in der dargestellten Ausführungsform
aus einem Lochblech gefertigt, das die Wannenform bildet. Diese
Form kann durch Biegen des Lochbleches erzeugt werden. In der Filteranordnung 12,
das heißt
an der der Strömungsrichtung
der Wrasen abgewandten Seite, kann weiterhin Filtermaterial 17,
beispielsweise in Form von Flies vorgesehen sein. Dies ist in 3 schematisch gezeigt.
Das Filtermaterial 17 besitzt hierbei eine über dessen
Fläche
gleich bleibende Dicke, so dass die Wannenform der Filteranordnung 12 auch
an deren Innenseite aufrechterhalten bleibt und der Saugraum 16 nicht
wesentlich verringert wird. Durch das Material der Filteranordnung 12 und/oder
zusätzlich vorgesehenes
Filtermaterial 17 kann aus den Wrasen bereits beim Eintritt
in den Saugraum 16 ein Teil der Kontaminationen, insbesondere
Schmutzpartikel entfernt werden. Das so vorgereinigte Gas strömt beding
durch den in dem Innenraum 6 des Gehäuses 2 erzeugten Unterdruck
in Richtung auf den Fettfilter 7 in dem Gehäuse 2.
Dort können
dann die verbleibenden Verunreinigungen abgetrennt werden.
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Die Öffnungen 18 der
Filteranordnung 12, über
die Wrasen in den Saugraum 16 der Schublade 4 eintreten
können,
sind in den Figuren schematisch als Rundlöcher dargestellt. Bei der Verwendung
eines Metallgeflechts oder Metallgitters werden diese entsprechend
eine andere Form aufweisen.
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Die
vorliegende Erfindung ist nicht auf die dargestellte Ausführungsform
beschränkt.
Es liegt auch im Rahmen der Erfindung eine andere Form der Filteranordnung
zu wählen.
Wesentlich ist hierbei aber, dass diese nach unten gezogen ist,
und so den Saugraum in der Schublade vergrößert.