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DE19514813C2 - Vorrichtung zum Öffnen von Säcken - Google Patents

Vorrichtung zum Öffnen von Säcken

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Publication number
DE19514813C2
DE19514813C2 DE1995114813 DE19514813A DE19514813C2 DE 19514813 C2 DE19514813 C2 DE 19514813C2 DE 1995114813 DE1995114813 DE 1995114813 DE 19514813 A DE19514813 A DE 19514813A DE 19514813 C2 DE19514813 C2 DE 19514813C2
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DE
Germany
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feed container
axis
turntable
knife
knives
Prior art date
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DE1995114813
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Inventor
Joachim Guenther
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STADLER ANLAGENBAU GmbH
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STADLER ANLAGENBAU GmbH
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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B69/00Unpacking of articles or materials, not otherwise provided for
    • B65B69/0008Opening and emptying bags

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Refuse Collection And Transfer (AREA)
  • Control And Other Processes For Unpacking Of Materials (AREA)
  • Crushing And Pulverization Processes (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Öffnen von Säcken, insbesondere von Müllsäcken des Dualen Systems Deutschland (DSD), mittels zumindest einem Messer, das in einem Aufgabebehälter mit einer Wandung und einem Behälterboden drehbar um eine Achse angeordnet ist.
Insbesondere Haus- und Industriemüll wird heute in meist aus Plastik bestehenden Säcken gesammelt, vor allem, wenn nach unterschiedlichem Müll beispielsweise bereits in den Haushalten sortiert werden muß. Zu nennen sind hier vor allem die gelben Säcke des Dualen Systems, in denen sich bestimmte Plastik- und Metallabfälle bzw. Verbundstoffe befinden. Diese Säcke fallen in einer so großen Zahl an, daß es notwendig geworden ist, sie automatisch zu öffnen. Hierzu gibt es Sackaufreißmaschinen, welche mit rotierenden Messern arbeiten, die eine Folie od. dgl. des Sackes aufreißen. Damit kann der Inhalt freigegeben und beispielsweise einer nachfolgenden Sortieranlage zugeführt werden.
In der Praxis hat sich herausgestellt, daß derartige Vorrichtungen den erheblichen Nachteil haben, daß notwendige Drehachsen störungsanfällig sind. Vor allem wickeln sich Abfallbestandteile um diese Drehachsen und führen zu Maschinenstörungen.
Ferner ist aus der DE 94 03 363 U1 eine Vorrichtung zum Aufschlitzen von Säcken bekannt, wobei mittels rotieren der Messer oder Scheiben in einem Gehäuse mindestens zwei mechanisch antreibbare Wellen nebeneinander angeordnet sind, an denen jeweils Messer oder Scheiben drehfest angebracht sind.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der oben genannten Art zu entwickeln, die möglichst störunanfällig ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe bei einer gattungsgemäßen Vorrichtung führt, daß sich unterhalb des Messers ein Drehtisch befindet, der ebenfalls um die Achse dreht. Damit wird vermieden, daß sich, wie bisher, Abfall am Behälterboden ansammelt, zur Drehachse für das bzw. die Messer hinwandert und diese Drehachse umwickelt. Der Drehtisch vermeidet auch ein Ruhen des Abfalls, so daß dieser immer einem entsprechenden Austragsschacht zugeleitet wird.
Bevorzugt sind Messer und Drehtisch an derselben Drehwelle angeordnet, jedoch ist auch ein getrennter Betrieb denkbar und soll von der vorliegenden Erfindung umfaßt sein.
Um zu vermeiden, daß sich Müllbestandteile zwischen dem Drehtisch und dem Behälterboden ansammeln, ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß eine Unterfläche des Drehtisches mit einem Schneckenstreifen belegt ist. Dieser Schneckenstreifen weist eine schneckenförmig gelegte Schneckenwandung auf, die so ausgerichtet ist, daß sie Müllbestandteile, die möglicherweise durch einen Spalt zwischen Drehtisch und Wandung des Aufgabebehälters fallen, bei einer bestimmten Drehrichtung des Drehtisches nach außen bzw. zum Austragsschacht hinleiten. Hierdurch wird vermieden, daß Müllbestandteile zur Drehwelle hingelangen und diese umwickeln können. Dabei hat sich herausgestellt, daß auch kleinere Bestandteile, die nicht direkt von den Schneckenwandungen erfaßt werden, durch die Luftströmung nach außen befördert werden.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel sind die Messer ebenfalls an einem Drehgelenk angeordnet, damit sie unnachgiebigen Bestandteilen des Mülls ausweichen können und nicht beschädigt werden. Zur Bildung dieses Drehgelenks sind bevorzugt an der Drehwelle zwei Scheiben vorgesehen, die einen Abstand voneinander einhalten und eine Gabel für das Drehgelenk bilden. Das Drehgelenk kann beispielsweise aus einer Drehhülse bestehen, an der das Messer angeordnet ist. Diese Drehhülse befindet sich zwischen der unteren und oberen Scheibe, wobei zwischen den Scheiben um die Drehwelle herum eine Mehrzahl von Messern angeordnet sein können. Von der Erfindung wird allerdings auch die Anordnung von nur einem Messer umfaßt, wobei anstelle der Scheiben auch von der Drehwelle abragende Lagerzungen genügen können.
Wesentlich ist auch hier, daß möglichst die Drehwelle bzw. die Drehachse vor den Müllbestandteilen geschützt wird. Dabei befindet sich zwischen der unteren und der oberen Scheibe eine Hülse, welche die Drehwelle bzw. Drehachse umfängt. Die Hülse vergrößert den Durchmesser der Drehachse bzw. Drehwelle, so daß sich streifenförmiger Müll nicht mehr um die Hülse wickeln kann.
Im Betrieb wirken die drehbaren Messer mit feststehenden Vertikalmessern an der Innenwandung des Aufgabebehälters zusammen. Von den drehbaren Messern werden die zu öffnenden Säcke gegen die Vertikalmesser geschleudert, wobei die Außenfolie od. dgl. aufgerissen wird. Der Inhalt fällt auf den Drehtisch und wird von dem Drehtisch in den Austragsschacht geschleudert.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes nach Anspruch 1 ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird anhand der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung näher erläutert; diese zeigt in
Fig. 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Sackaufreißmaschine (Vorrichtung zum Öffnen von Säcken);
Fig. 2 einen teilweise dargestellten Querschnitt durch einen Aufgabebehälter der Sackaufreißmaschine gemäß Fig. 1;
Fig. 3 eine Unteransicht eines erfindungsgemäßen Drehtisches in dem Aufgabebehälter gemäß Fig. 2;
Fig. 4 eine Draufsicht auf den geöffneten Aufgabebehälter gemäß Fig. 2.
Eine erfindungsgemäße Sackaufreißmaschine R weist einen Aufgabebehälter 1 auf, der eine obere Einfüllöffnung 2 besitzt. Gegebenenfalls kann diese Einfüllöffnung 2 verschlossen werden.
Ferner ist in eine etwa zylindrische Wandung 3 des Aufgabebehälters 1 eine Öffnung 4 für eine Inspektionstür 5 eingeschnitten.
Der Aufgabebehälter 1 weist einen Maschinenrahmen 6 auf, wobei neben dem Maschinenrahmen 6 ein Antrieb 7 vorgesehen ist. Dieser Antrieb 7 ist über Keilriemen 8 und Riemenscheiben 9.1 bzw. 9.2 mit einer senkrecht in den Aufgabebehälter 1 einragenden Drehwelle 10 verbunden.
Gemäß Fig. 2 durchbricht diese Drehwelle 10 einen Behälterboden 11, wobei im Inneren des Aufgabebehälters 1 an der Drehwelle 10 ein Drehtisch 12 aufgesetzt ist. Dieser Drehtisch 12 erstreckt sich von der Drehwelle 10 bis nahe der Wandung 3 des Aufgabebehälters 1. Eine Unterfläche 13 des Drehtisches 12 ist mit einem Schneckenstreifen 14 versehen, wobei der Schneckenstreifen 14 so angeordnet ist, daß bei einer gewünschten Drehrichtung des Drehtisches 12 Gegenstände, die sich möglicherweise zwischen zwei Schneckenwandungen 15.1 und 15.2 befinden, nach außen wandern.
Auf dem Drehtisch 12 sitzt eine untere Scheibe 16 auf, die zusammen mit einer oberen Scheibe 17 eine Aufnahmegabel für ein Drehgelenk 18 für ein Messer 19 bildet. Dabei ist dieses Messer 19 an einer Hülse 20 angeordnet, die um eine Drehachse 21 drehbar ist.
Ferner befindet sich zwischen der unteren Scheibe 16 und der oberen Scheibe 17 eine Hülse 22, die mit beiden Scheiben 16, 17 verbunden bzw. verschweißt ist.
Die gesamte Einheit aus Tisch 12 mit Schneckenstreifen 14, oberer und unterer Scheibe 16 und 17, Hülse 22 und Messer 19 mit Drehgelenk 18 dreht um eine Hauptdrehachse A in dem Aufgabebehälter 1.
Zum Aufreißen der Säcke sind an der Wandung 3 des Aufgabebehälters 1 im Inneren Vertikalmesser 23 vorgesehen, die voneinander beabstandet angeordnet sind.
Die Funktionsweise der vorliegenden Erfindung ist folgende und kann am besten anhand von Fig. 2 und Fig. 4 erläutert werden:
Die Beschickung der erfindungsgemäßen Sackaufreißmaschine R erfolgt von oben durch die Öffnung 4. Säcke mit Müll, beispielsweise und insbesonders die gelben Säcke des DSD- Systems, werden durch die Öffnung 4 in den Aufgabebehälter 1 eingeworfen. Sie gelangen in den Bereich der Messer 19, die um die Hauptachse A drehen. Dabei schlagen die Messer 19 gegen die Säcke und schleudern die Säcke auch gegen die Vertikalmesser 23 an der Wandung 3 des Aufgabebehälters 1. Hierdurch werden die Säcke aufgerissen und ihr Inhalt fällt auf den Drehtisch 12. Vom Drehtisch 12, der in Richtung z dreht, wird der Inhalt in einen Austragschacht 24 geschleudert, von dem aus der Inhalt beispielsweise auf Förderbänder gelangt.
Die Drehbarkeit der Messer 19 um das Drehgelenk 18 erlaubt es, daß die Messer 19 den Säcken bzw. einem Inhalt der Säcke ausweichen können, so daß sie nicht beschädigt werden. Dies gilt vor allem, wenn sich in den Säcken ein unerlaubter Inhalt, wie beispielsweise Metallteile od. dgl., befindet.
Die Hülse 20 zwischen unterer Scheibe 16 und oberer Scheibe 17 verhindert, daß sich ein Inhalt der Säcke, vor allem ein streifen- oder bandförmiger Inhalt, um die Drehachse A wickelt. Hierdurch wird eine Störanfälligkeit der vorliegenden Maschine wesentlich vermindert.
Eine ähnliche Aufgabe hat auch der Schneckenstreifen 14 an der Unterfläche 13 des Drehtisches 12. Müll aus den Säcken, der durch einen Spalt 25 zwischen Wandung 3 und Drehtisch 12 auf den Behälterboden 11 gelangt, wird durch den Schneckenstreifen 14 weg von der Drehwelle 10 geleitet und in Richtung des Austragschachts 24 hin befördert.

Claims (11)

1. Vorrichtung zum Öffnen von Säcken, insbesondere von Müllsäcken des Dualen Systems Deutschland (DSD), mittels zumindest einem Messer (19), das in einem Aufgabebehälter (1) mit einer Wandung (3) und einem Behälterboden (11) drehbar um eine Achse (A) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß sich unterhalb des Messers (19) ein Drehtisch (12) befindet, der ebenfalls um die Achse (A) dreht.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Messer (19) und Drehtisch (12) an derselben Drehwelle (10) angeordnet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Drehtisch (12) mit der Wandung (3) des Aufgabebehälters (1) einen Spalt ausbildet.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß an einer Unterfläche (13) des Drehtisches (12) ein Schneckenstreifen (14) angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schneckenstreifen (14) einen geringen Abstand zum Behälterboden (11) einhält.
6. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß das Messer (19) an einem Drehgelenk (18) angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Drehgelenk (18) zwischen einer unteren und einer oberen Scheibe (16, 17) angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Drehgelenk (18) eine Drehhülse (20) aufweist, die um eine Drehachse (21) dreht.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der oberen und der unteren Scheibe (16, 17) eine Hülse (22) vorgesehen ist, welche die Drehachse (A) umgibt.
10. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, daß an der Wandung (3) des Aufgabebehälters (1) Vertikalmesser (23) angeordnet sind.
11. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, daß an den Aufgabebehälter (1) ein Austragsschacht (24) anschließt.
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