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Die
Erfindung betrifft eine Kettenwirkmaschine mit einem Maschinengestell
und mindestens zwei Legebarren, die Legenadeln tragen und in Versatzrichtung
bewegbar sind, wobei eine Grundposition der Legebarren quer zur
Versatzrichtung veränderbar
ist.
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Eine
derartige Kettenwirkmaschine ist aus DE-PS 1 185 326 A bekannt.
Jede Legeschiene ist hierbei an mehreren Armen aufgehängt. Jeder
Arm ist über
ein Paar einseitig befestigte Bolzen an einem Tragarm befestigt,
der wiederum auf einer Gehängwelle
festgelegt ist. Ein Bolzen jedes Bolzenpaares ist zur Veränderung
des seitlichen Legeschienenabstandes an seinem Arm exzentrisch drehbar
und feststellbar angeordnet. Wenn der Abstand der Legenadeln geändert werden
soll, dann muß man
bei der entsprechenden Legebarre eine Änderung ihrer Winkellage vornehmen.
Hierzu muß man
an jedem Bolzen eine Mutter lösen,
den Bolzen exzentrisch verdrehen und die Mutter dann wieder festziehen.
Dies ist sehr aufwendig.
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Bei
Wirkmaschinen mit zwei Wirknadelfonturen kann der Abstand der Nadelbarren
verstellt werden, um bei einem Abstandsgewirke den Abstand zwischen
den beiden Grundwarenbahnen vergrößern oder verringern zu können. Dadurch
muß zumindest
ein Teil der Legebarren dem geänderten
Abstand der Arbeitsnadeln angepaßt werden, damit ein einwandfreies
Zusammenwirken von Arbeitsnadeln und Lochnadeln beibehalten werden
kann.
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Die
Legebarren sind vielfach an Legebarrenhebeln befestigt, die wiederum
auf Gehängewellen geklemmt
werden. Die Gehängewellen
sind mit Lagerböcken
an einer oder mehreren Traversen im Maschinengestell befestigt.
Die Legebarrenhebel sind mit Legebarrenführungen versehen, in welchen
die Legebarren aufgenommen werden. Die Legebarren führen zum
Zweck der Musterung einen seitlichen Versatz parallel zur Arbeitsbreite
durch. Weiterhin führen
die Legebarren in der Regel eine Durchschwingbewegung während des
Wirkprozesses durch. Dabei schwingen die an den Legebarren befestigten
Lochnadeln durch die Gassen der Arbeitsnadeln. Die Durchschwingbewegung
wird vielfach von einem Exzenter- oder Kurbeltrieb herbeigeführt, der
sich im Maschinengestell befindet. Durch einen Stößel wird
ein Maschinenhebel angesteuert, der mit mehreren Bohrungen versehen
ist. Ein Gestänge verbindet
den Maschinenhebel mit einem Ansteuerhebel, der auf die Gehängewelle
geklemmt ist. Um die Grundposition der Legebarre und damit den Abstand
der Legebarren zu verändern,
kann das Verbindungsgestänge
in eine von mehreren Bohrungen des Maschinenhebels gesteckt werden.
Da in der Regel mehrere dieser Hebel auf der gesamten Arbeitsbreite der
Kettenwirkmaschine verteilt sind, ist eine Abstandsverstellung der
Legebarre auch hier sehr aufwendig.
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WO
85/01 528 A1 beschreibt einen Antrieb und eine Einrichtung zur Positionierung
von Schuß-Stangen
an Kettenwirk- oder Häkelgallon-Webmaschinen,
bei der Hebelarme, die die Schuß-Stangen
führen,
mit einer Welle verbunden sind. Die Schuß-Stangen sind an den Hebelarmen
an unterschiedlichen Positionen festlegbar. Die We11e ist über Verbindungshebel
mit Antriebs-Exzentern verbunden. Der Angriffspunkt der Antriebs-Exzenter an
den Verbindungshebeln ist einstellbar.
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DE A 13529 VII/25
beschreibt eine Legemaschinenanordnung für flache Kettenwirkmaschinen, bei
der die Lege- oder
Lochnadeln an einer Barre befestigt sind. Die Barre wiederum hängt an Lenkern, die über ein
Kugelpfannen-Gelenk an einem Zwischenstück befestigt sind. Das Zwischenstück ist auf einer
Welle im Maschinengestell drehbar gelagert. Durch Verdrehen des
Zwischenstücks
auf der Welle läßt sich
die Höhenlage
der Loch- oder Legenadeln einstellen.
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DD
120 669 A beschreibt eine Vorrichtung zur Veränderung der Schwingbewegung
der Legeschienen einer Kettenwirkmaschine. Die Schwingbewegung wird
durch einen Antriebsstößel verursacht, der
auf einen Schwinghebel wirkt. Der Schwinghebel ist über eine
Koppel mit einem Abtriebshebel verbunden, der auf einer Welle befestigt
ist. Auf der gleichen Welle ist eine Kurbel drehfest festgelegt,
die die Schwingbewegung von Legebarren ver ursacht. Der Angriffsort
des Antriebsstößels am
Schwinghebel ist dadurch veränderbar,
daß der
Schwinghebel mit einem Langloch versehen ist, in das ein Übertragungsbolzen
hineinragt, der zur Verbindung zwischen dem Antriebsstößel und
dem Schwinghebel dient.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Einstellung der Grundposition
der Legebarren auf einfache Weise durchzuführen.
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Diese
Aufgabe wird bei einer Kettenwirkmaschine der eingangs genannten
Art dadurch gelöst, daß mindestens
eine Legebarre an einem im Maschinengestell quer zur Versatzrichtung
verlagerbaren Träger
angeordnet ist, der durch einen Zentralantrieb positionierbar ist.
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Über die
Positionierung des Trägers
läßt sich die
Grundposition der Legebarre verändern.
Diese Positionierung des Trägers
läßt sich
quasi mit einer einzigen Aktion durchführen, weil lediglich der Zentralantrieb
in Betrieb genommen werden muß.
Der Zentralantrieb wirkt auf den Träger insgesamt, so daß man mit
relativ geringem Aufwand eine Verlagerung des Trägers näher zur Versatzrichtung bewirken kann.
Durch eine derartige Verlagerung wird die Grundposition der Legebarre
geändert.
Damit kann auf einfache Weise die Grundposition der entsprechenden
Legebarre an veränderte
Positionen der Wirknadeln angepaßt werden.
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Vorzugsweise
ist der Träger
als Traverse ausgebildet, die auf mindestens zwei Schlitten montiert
ist, die auf Führungsschienen
verschiebbar sind. Die Schienen verlaufen dann quer zur Versatzrichtung,
also quer zur Arbeitsbreite der Kettenwirkmaschine. Wenn diese Schienen mit
einem ausreichenden Abstand zueinander angeordnet sind, dann kann man
die Ausrichtung der Traverse mit hoher Genauigkeit parallel zur
Versatzrichtung beibehalten. Die Schlitten stellen dabei im Zusammenwirken
mit den Schienen eine reibungsarme Bewegungsmöglichkeit für die Traverse zur Verfügung. Der
Zentralantrieb kann also vergleichsweise schwach ausgebildet sein.
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Vorzugsweise
sind zwei Legebarren an jeweils einem Träger angeordnet, wobei die Träger durch
den Zentralantrieb gegensinnig bewegbar sind. Eine derartige Ausgestaltung
ist insbesondere bei doppelfonturigen Kettenwirkmaschinen von erheblichem
Vorteil, die ein Abstandsgewirke herstellen. Hier werden bei einer
Veränderung
des Abstands des Abstandgewirkes die Arbeitsnadeln ebenfalls gegensinnig
verstellt. Wenn man nun die Legenadeln entsprechend gegensinnig
verstellen kann, dann wird eine Anpassung der Grundposition der
Legenadeln an die Arbeitsnadelfontur vereinfacht. Durch die Ansteuerung
des Zentralantriebes lassen sich dann zwei Legebarren gleichzeitig
positionieren. Diese Positionierung erfolgt so, daß vorgegebene
Randbedingungen automatisch eingehalten werden, beispielsweise eine
symmetrische Anordnung der Legebarren.
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Bevorzugterweise
weist der Zentralantrieb mindestens eine Gewindespindel auf, die
in eine Gewindebuchse am Träger
eingreift und zumindest in Richtung ihrer Längserstreckung ortsfest am
Maschinengestell gehalten ist. Durch eine Drehbewegung der Gewindespindel
in eine Richtung wird der Träger in
eine erste Richtung verlagert. Wenn die Gewindespindel in die andere
Richtung gedreht wird, dann wird der Träger in die entgegenge setzte
Richtung verlagert. Da mit einer derartigen Gewindepaarung zwischen
Gewindespindel und Gewindebuchse ein relativ großes Übersetzungsverhältnis verbunden
ist, ist es einerseits möglich,
die entsprechende Legebarre relativ genau zu positionieren. Andererseits
ist für
die Verlagerung der Legebarre mit ihrem Träger nur eine vergleichsweise
geringe Kraft erforderlich.
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Vorzugsweise
weist die Gewindespindel zwei gegenläufig gerichtete Gewindeabschnitte
auf, die in Gewindebuchsen an den Trägern mit entsprechend entgegengesetzt
gerichteten Gewinden eingreifen. Wenn die Gewindespindel in eine
Richtung gedreht wird, dann werden die beiden Träger aufeinander zu bewegt,
so daß sich
der Abstand der Legebarren verringert. Wenn die Gewindespindel in
die andere Richtung gedreht wird, dann wird der Abstand zwischen
den Trägern
und den damit verbundenen Legebarren entsprechend vergrößert.
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Vorzugsweise
ist die Gewindespindel in einer im Maschinengestell fixierten Haupttraverse
gelagert. Die Haupttraverse dient dann als Festanschlag und Fixpunkt.
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Hierbei
ist von Vorteil, wenn in Versatzrichtung verteilt mindestens zwei
Gewindespindeln angeordnet sind, die über Verbindungsmittel synchron miteinander
gekuppelt sind. Derartige Verbindungsmittel können beispielsweise Zahnräder oder
Ketten sein, wobei sichergestellt ist, daß die Drehung einer Gewindespindel
unmittelbar auf eine oder mehrere andere Gewindespindeln übertragen
wird. Damit ist es möglich,
den zur Abstützung
der Legebarre verwendeten Träger
in Breitenrichtung der Kettenwirkmaschine an mehreren Positionen
mit Kraft zu beaufschlagen, um eine Verlagerungsbewegung zu bewirken.
Damit wird das Risiko klein gehalten, daß der Träger bei einer Ansteuerung durch
den Zentralantrieb seine Ausrichtung parallel zur Versatzrichtung verliert.
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Die
Erfindung wird im folgenden anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
in Verbindung mit der Zeichnung näher beschrieben. Hierin zeigt:
die
einzige Figur eine schematische Darstellung einer Kettenwirkmaschine.
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Eine
Kettenwirkmaschine 1 weist ein Maschinengestell 2 auf,
in dem zwei Wirknadelbarren 3, 4 angeordnet sind.
Ein Abstandsgewirke 5 ist zwischen den Wirknadelbarren 3, 4 zu
erkennen.
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Neben
weiteren Wirkwerkzeugen 6, 7 weist die Wirkmaschine 1 Legenadeln
in Form von Lochnadeln auf, die an sechs Legebarren 8–13 angeordnet sind.
Hierbei sind jeweils zwei äußere Legebarren 8, 9 an
Legebarrenhebeln 14 und die beiden anderen äußeren Legebarren 10, 11 an
Legebarrenhebeln 15 angeordnet. Da die Legebarrenhebel 14, 15 in
der Ansicht hintereinander angeordnet sind, ist jeweils nur ein
Legebarrenhebel 14, 15 zu erkennen. Die Legebarren 8, 9 sind
hauptsächlich
der Wirknadelbarre 3 zugeordnet. Die Legebarren 8, 9 bzw. 10, 11 erzeugen
hauptsächlich
einen Warengrund. Die Legebarren 10, 11 sind hauptsächlich der
Wirknadelbarre 4 zugeordnet. Die Legebarren 12, 13 dienen
dazu, die Abstandsfäden
des Abstandsgewirkes 5 zu legen.
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Die
Legebarren 8–13 sind
in an sich bekannter Weise in Versatzrichtung bewegbar, d.h. senkrecht
zur Zeichenebene. Ein hierfür
vorgesehener Antrieb ist nicht näher
dargestellt.
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Ferner
können
die Legebarren 8-13 so bewegt werden, daß die an
ihnen befestigten Lochnadeln durch Nadelgassen an den Wirknadelbarren 3, 4 schwingen.
Dies ist bezogen auf die Darstellung der Figur aus der in der Figur
dargestellten Grundposition nach rechts bzw. nach links. Auch der
hierfür notwendige
Antrieb ist nicht extra dargestellt.
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Die
Hebel 14, die die beiden linken Legebarren 8, 9 tragen,
sind an einer Traverse 16 befestigt. Die Traverse 16 ist
auf einem Führungsschlitten 17 angeordnet,
der auf Schienen 18 verlagerbar ist. Die Schienen 18 sind
quer zur Versatzrichtung, d.h. quer zur Breitenrichtung der Kettenwirkmaschine 1 angeordnet.
Zweckmäßigerweise
wird man über
die Breite der Kettenwirkmaschine mehrere Schlitten 17 mit entsprechenden
Schienen 18 vorsehen, beispielsweise einen pro Legebarrenhebel,
so daß die
Traverse 16 in Breitenrichtung ausreichend unterstützt ist.
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In ähnlicher
Weise sind die Legebarrenhebel 15 an einer Traverse 19 befestigt,
die auf einem Schlitten 20 angeordnet ist, der auf Schienen 21 verlagerbar
ist. Die Schienen 21 weisen die gleiche Ausrichtung wie
die Schienen 18 auf.
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Eine
Haupttraverse 22 ist etwa in der Mitte des Maschinengestells 2 angeordnet.
Die Haupttraverse 22 ist ortsfest am Maschinengestell 2 befestigt.
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Eine
Gewindespindel 23 weist einen ersten Gewindeabschnitt 24 auf,
der mit einer Gewindebuchse 25 in Eingriff steht, die mit
der ersten Traverse 16 verbunden ist. Ferner weist die
Gewindespindel 23 einen zweiten Gewindeabschnitt 26 auf,
der mit einer Gewindebuchse 27 in Eingriff steht, die mit der
zweiten Traverse 19 verbunden ist.
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Die
Gewindeabschnitte 24, 26 haben entgegengesetzt
gerichtete Steigungen. Das gleiche gilt für die Gewindebuchsen 25, 27.
Wenn nun die Gewindespindel 23 in eine Richtung gedreht
wird, dann wird die erste Traverse 16 (bezogen auf die
Darstellung der Figur) nach rechts bewegt und die zweite Traverse 19 nach
links. Die beiden Traversen 16, 19 nähern sich
also der Haupttraverse 22 an. Wenn die Gewindespindel 23 in
die entgegengesetzte Richtung gedreht wird, dann werden die beiden
Traversen 16, 19 von der Haupttraverse 22 entfernt.
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Wenn
die beiden Gewindeabschnitte 24, 26 die gleiche
Steigungshöhe
haben, dann erfolgt die Bewegung der Traversen 16, 19 relativ
zur Haupttraverse 22 symmetrisch, d.h. auch die Legebarren 8, 9 bzw. 10, 11 werden
symmetrisch zu einer Mittelebene 29 verlagert. Man kann
durch Verdrehen der Gewindespindel 23 auf einfache Weise
dafür sorgen,
daß die
Legebarren 8, 9 bzw. 10, 11 den
Wirknadelbarren 3, 4 nachgeführt werden, wenn die Wirknadelbarren 3, 4 verstellt
werden.
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Die
Gewindespindel 23 ist an der Haupttraverse in Lagern 30, 31 gelagert.
Ein Axialanschlag 32 sorgt dafür, daß sich die Gewindespindel 23 nicht
in Richtung ihrer Längserstreckung
verlagern kann.
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In
vielen Fällen
wird es ausreichen, eine einzige Gewindespindel 23 etwa
in der Mitte der Traversen 16, 19, 22 anzuordnen.
In manchen Fällen
kann es allerdings sinnvoll sein, mehrere Gewindespindeln 23 über die
Breite der Kettenwirkmaschine 1 zu verteilen. In diesem
Fall ist es sinnvoll, die Gewindespindeln 23 mit Verbindungsmitteln
zu verbinden, beispielsweise einem Zahnriemen 33 oder einer
Kette, die über
Kettenräder 34 geführt sind,
die mit den jeweiligen Gewindespindeln 23 drehfest verbunden sind.
In diesem Fall werden die Traversen 16, 19 über ihre
Länge an
mehreren Positionen verteilt mit einer Kraft zur Verlagerung beaufschlagt.