DE102007047911A1 - Raschelmaschine und Verfahren zur Herstellung eines Abstandsgewirkes sowie Abstandsgewirke - Google Patents
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Raschelmaschine, bestehend aus zwei unabhängig voneinander arbeitenden, einander gegenüberliegenden Maschinenhälften (01, 02) zur Herstellung von jeweils einer Warenbahn (10, 11) und einer zwischen den Maschinenhälften (01, 02) angeordneten Verbindungseinheit (14) zur Führung von die beiden Warenbahnen (10, 11) verbindenden Verbindungsmitteln (12), wobei jede Maschinenhälfte (01, 02) einen Nadelbarren (05), mindestens eine Legebarre (08), eine Abschlagbarre (06) und eine Stechkammbarre (07) umfasst und wobei die Verbindungseinheit (12) mindestens eine Legebarre (13) umfasst. Charakteristisch für die erfindungsgemäße Raschelmaschine ist, dass eine erste Maschinenhälfte (01) lagefest angeordnet ist, dass eine zweite Maschinenhälfte (02) zur Einstellung eines Abstandes (a, b) zwischen der ersten und der zweiten Maschinenhälfte (01, 02) beweglich gelagert ist und dass die Verbindungseinheit (12) in einer senkrecht zu den Warenbahnen (10, 11) verlaufenden Richtung verschiebbar ist. Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zur Herstellung eines Abstandsgewirkes sowie ein Abstandsgewirke.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Raschelmaschine zur Herstellung eines Abstandsgewirkes, ein Verfahren zur Herstellung eines Abstandgewirkes sowie ein Abstandsgewirke, welches sich insbesondere durch größere Dicken von bekannten Abstandsgewirken abhebt.
- Raschelmaschinen zur Herstellung von Abstandsgewirken bestehen aus zwei unabhängig von einander arbeitenden, einander gegenüberliegenden Maschinenhälften zur Herstellung von jeweils einer Warenbahn und einer zwischen den Maschinenhälften angeordneten Verbindungseinheit zur Führung der die beiden Warenbahnen verbindenden Abstandsfäden. Jede Maschinenhälfte umfasst einen Nadelbarren, mindestens eine Legebarre, eine Abschlagbarre und eine Stechkammbarre. Die Verbindungseinheit weist mindestens eine Legebarre zum Legen der Abstandsfäden des Abstandsgewirkes auf. Die Funktionsweise der einzelnen Wirkelemente ist aus dem Stand der Technik hinreichend bekannt, daher wird auf eine weiterführende Erläuterung an dieser Stelle verzichtet. Die Dicke des erzeugten Abstandsgewirkes kann durch die Veränderung des Abstands zwischen den beiden Nadelbarren variiert werden.
- Abstandsgewirke zählen zu den Abstandstextilien. Abstandstextilien sind durch zwei textile Grundflächen gekennzeichnet, die mit Abstand zueinander verlaufen. Zwischen den Grundflächen erstrecken sich Abstandsfäden, welche in die Grundflächen entsprechend dem verwendeten textilen Flächenbildungsverfahren eingebunden sind. Die Grundflächen können dabei sowohl paral lel (äquidistant) als auch mit variablem Abstand zueinander verlaufen.
- Bei der Verwendung von Abstandsgewirken kann es durch Druck- oder auch bereits durch Eigenbelastung dazu kommen, dass die Abstandsfäden geknickt werden und/oder die Grundflächen parallel zueinander verkippen, wodurch die Distanz zwischen den Grundflächen aufgehoben oder zumindest unerwünscht verringert wird.
- Aus dem Stand der Technik sind verschiedene Lösungen für diese Probleme bekannt. In der
US 5,385,036 ist ein Abstandsgewirke beschrieben, bei dem die Abstandsfäden mit einem Winkel bis zu 45° miteinander verkreuzt sind. Dadurch wird das Verkippen der Grundflächen erschwert. Das Verfahren ist jedoch nur zur Herstellung von Abstandsgewirken mit einer maximalen Dicke von ca. 12 mm geeignet. - Die
DE 100 26 405 A1 befasst sich mit Abstandsgewirken, bei denen jeder Abstandsfaden so durch die Grundflächen geführt wird, dass er innerhalb eines Rapportes eine Kurve in einer Gestalt beschreibt, die angenähert durch die Zeichenfolge IXI beschrieben werden kann. Derartige Abstandsgewirke besitzen eine sehr gute Formstabilität, eine gute Drucksteifigkeit und/oder Druckelastizität, eine sehr gute Lastaufnahmefähigkeit und Formkonstanz sowie dauerhafte Rücksprungeigenschaften. Durch die beschriebene Abstandsfadenführung lassen sich Abstandsgewirke mit einer Dicke von bis zu 150 mm herstellen. - In der
DE 10 2005 029 755 A1 ist ein formangepasstes Abstandsgewirke mit Rücksprungeigenschaften beschrieben, welches in einer Dicke zwischen 0,1 und 25 cm realisiert werden kann. Die Rücksprungeigenschaften werden durch eine bestimmte Anzahl der Abstandsfäden pro Flächeneinheit und/oder eine spezielle Führung der Abstandsfäden erreicht. Ab einer bestimmten Anzahl an Abstandsfäden pro Flächeneinheit wird schon durch die bloße Anzahl der Abstandsfäden sichergestellt, dass beispielsweise ein Knicken aller Abstandsfäden bzw. ein Verkippen der Grundflächen weitgehend erschwert wird. Die Abstandsfäden können so in die Grundflächen eingebunden werden, dass sie innerhalb eines Rapportes eine Kurve in einer Gestalt beschreiben, die angenähert durch die Zeichen I, X und V oder durch Zeichenfolgen, die beliebige Kombinationen dieser Zeichen umfassen, beschrieben werden kann. - Der
EP 1 647 619 A1 kann ein Verfahren zur Herstellung eines dreidimensionalen Kettengewirkes mit variablem Querschnitt unter Verwendung einer Doppel-Raschelmaschine entnommen werden. Die die vorderen und hinteren Nadelreihen tragenden Träger können über einen Mechanismus zueinander bewegt werden, um den Abstand zu variieren. Im Verfahrensverlauf wird der Abstand zwischen den vorderen und hinteren Nadelreihen verändert, so dass konvex-konkave Muster auf der vorderen und hinteren Warenbahn erzeugt werden und/oder die Ausdehnung zwischen den Warenbahnen verändert wird. Der Abstand zwischen den Nadelreihen wird bei diesem Verfahren nur in einem relativ geringen Bereich zur Erzeugung der beabsichtigten Muster variiert. In derEP 1 647 619 A1 wird auch eine Vorrichtung zur Herstellung eines derartigen Gewirkes beansprucht, die einen Mechanismus zum Bewegen der Nadelreihenträger umfasst, welcher so konstruiert ist, dass er die Position und/oder den Abstand der Nadelreihen in Abhängigkeit eines Steuersignals einer Steuereinheit während der Gewirkeherstellung verändert. - Aus der
DE 103 49 417 B3 ist eine Kettenwirkmaschine zur Herstellung eines Abstandsgewirkes bekannt, bei der zumindest ein Teil der Legebarren an einen geänderten Abstand der Nadelbarren anpassbar ist. Hierzu ist mindestens eine Legebarre an einem im Maschinengestell quer zur Versatzrichtung verlagerbaren Träger angeordnet. Der Träger kann durch einen Zentralantrieb, beispielsweise in Form einer Gewindespindel, die in eine Gewindebuchse am Träger eingreift, positioniert werden. - Mit den vorbekannten Lösungen lassen sich zwar teilweise auch Abstandsgewirke mit einem Abstand von bis zu 25 cm realisieren. Hierzu ist jedoch, wie in der
DE 10 2005 029 755 A1 beschrieben, eine bestimmte, relativ komplexe Führung der Abstandsfäden bzw. eine relativ große Anzahl von Abstandsfäden pro Flächeneinheit erforderlich. Außerdem wird der Abstand auch dadurch begrenzt, dass bei den herkömmlichen Raschelmaschinen die die Legenadeln tragenden Legebarren der Verbindungseinheit eine pendelnde Bewegung zwischen den beiden Warenbahnen ausführen. Ohne Veränderungen der Legenadellängen kann der Abstand daher nur in einem gewissen Bereich verändert werden, da sonst nicht mehr sichergestellt werden kann, dass die Legenadeln die beiden Warenbahnen erreichen können. Die Herstellung unterschiedlich dicker Abstandsgewirke erfordert in diesen Fällen hohe Umrüstzeiten an den Maschinen. - Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht somit darin, eine verbesserte Raschelmaschine zur Herstellung eines Abstandsgewirkes zur Verfügung zu stellen, mit welcher Abstandsgewirke in einem großen Dickenbereich und mit einer gegenüber bekannten Lösungen vergrößerten maximalen Dicke herstellbar sind, wobei keine Anpassung der Legenadellängen der Verbindungseinheit erforderlich ist. Außerdem soll auch ein Verfahren zur Herstellung eines derartigen Abstandsgewirkes sowie ein entsprechendes Abstandsgewirke zur Verfügung gestellt werden.
- Zur Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabe dient eine Raschelmaschine gemäß dem beigefügten Anspruch 1, ein Verfahren gemäß dem beigefügten Anspruch 12 sowie ein Abstandsgewirke gemäß den beigefügten Ansprüchen 18, 20 und 21.
- Die erfindungsgemäße Raschelmaschine zeichnet sich dadurch aus, dass die Verbindungseinheit in einer senkrecht zu den Warenbahnen verlaufenden Richtung linear verschiebbar ist.
- Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist charakteristisch, dass eine erste Maschinenhälfte lagefest angeordnet ist und dass eine zweite Maschinenhälfte zur Einstellung eines Abstandes zwischen der ersten und der zweiten Maschinenhälfte beweglich gelagert ist, wobei der Abstand zwischen den Maschinenhälften im Regelfall nicht während der Herstellung des Abstandsgewirkes verändert wird.
- Ein Vorteil der erfindungsgemäßen Raschelmaschine besteht darin, dass auf vergleichsweise einfache Art und Weise ein Verstellen des Abstandes zwischen beiden Warenbahnen möglich ist. Hierzu muss lediglich eine der beiden Maschinenhälften entsprechend verfahren werden. Außerdem ist es vorteilhaft, dass die Verbindungseinheit erfindungsgemäß statt der bislang üblichen Pendelbewegung eine lineare Bewegung ausführt. Hierdurch können die Legenadeln auch bei einem vergleichsweise großen Abstand, beispielsweise von 30 cm, zwischen den beiden Warenbahnen die Warenbahnen problemlos erreichen, wobei der Zuführwinkel des durch die Legenadeln geführten Fadens zu den Warenbahnen weitgehend konstant bleibt.
- Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform hat sich die Verwendung eines ersten Linearantriebs zum Bewegen der zweiten Maschinenhälfte als vorteilhaft erwiesen. Die Verschiebung der zweiten Maschinenhälfte könnte auch manuell erfolgen, komfortabler ist jedoch die über einen Linearantrieb realisierte Variante, zumal sie die Möglichkeit eröffnet, während der Herstellung eines Abstandsgewirkes den Abstand zwischen den Warenbahnen zu variieren. Als Linearantrieb kann ein elektromechanischer Linearantrieb, wie beispielsweise ein Linearmotor, eingesetzt werden. Natürlich können auch andere Linearantriebe, zum Beispiel Hydraulikmotoren oder Spindelantriebe, zum Einsatz kommen. Es soll keine Einschränkung auf die genannten Linearantriebe erfolgen. Andere geeignete Linearantriebe sind durchaus denkbar.
- Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist die Raschelmaschine einen zweiten Linearantrieb zum Bewegen der Verbindungseinheit auf. Hierbei können wiederum ähnliche Antriebsvarianten wie bei dem ersten Linearantrieb zum Einsatz kommen.
- Von Vorteil ist es, wenn die Raschelmaschine ein Erfassungsmittel zum Erfassen des Abstands zwischen der ersten und der zweiten Maschinenhälfte aufweist. In diesem Zusammenhang hat sich die Verwendung eines Anzeigemittels zum Anzeigen des erfassten Abstands zwischen der ersten und der zweiten Maschinenhälfte als günstig erwiesen. Auf diese Weise ist das Bedienpersonal stets über den jeweils eingestellten Abstand informiert und kann ggf. Korrekturmaßnahmen einleiten.
- Nach einer weiteren zweckmäßigen Ausführungsform ist der Abstand zwischen den beiden Maschinenhälften im Bereich von 0,5 bis 30 cm einstellbar. Dadurch, dass ein extrem großer Abstand von bis zu 30 cm zwischen den Maschinenhälften einstellbar ist, lassen sich in einem Arbeitsgang, extrem voluminöse textile dreidimensionale Körper, wie beispielsweise Matratzen, fertigen.
- Schließlich hat es sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn die als Verbindungsmittel verwendeten Abstandsfäden eine Dicke von etwa 0,05 bis 3 mm aufweisen. Die ausgewählte Fadendicke ist dabei abhängig von den Anforderungen des jeweiligen herzustellenden Produkts. Mit den üblicherweise verwendeten dünneren Abstandsfäden könnte es zu Stabilitätsproblemen bei dicken Abstandsgewirken kommen. Durch die Verwendung relativ dicker Abstandsfäden kann auch bei dicken Abstandsgewirken die für den jeweiligen Anwendungsfall erforderliche Stabilität erreicht werden. Mit der erfindungsgemäßen Maschine lassen sich solche dicken Abstandsfäden auch deswegen leicht verarbeiten, weil auf die Pendelbewegung der Legenadeln verzichtet wird und stattdessen eine lineare Verschiebung der Legenadeln erfolgt.
- Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung eines Abstandsgewirkes wird auf einer Raschelmaschine durchgeführt. Die verwendete Raschelmaschine umfasst zwei unabhängig von einander arbeitende, einander gegenüberliegende Maschinenhälften zur Herstellung von jeweils einer Warenbahn und eine zwischen den Maschinenhälften angeordnete Verbindungseinheit zur Führung von die beiden Warenbahnen verbindenden Verbindungsmitteln. Bei dem Verfahren wird zunächst ein Abstand zwischen den beiden Maschinenhälften eingestellt. Hierzu wird eine in Bezug zu einer ersten Maschinenhälfte beweglich gelagerte zweite Maschinenhälfte entsprechend verschoben. Zur Einstellung eines größeren Abstands wird die zweite Maschinenhälfte von der ersten Maschinenhälfte wegbewegt. Um einen kleineren Abstand einzustellen, wird die zweite Maschinenhälfte zur ersten Maschinenhälfte hinbewegt. Anschließend kann mit der eigentli chen Fertigung des Abstandsgewirkes begonnen werden. Hierbei wird von jeder Maschinenhälfte jeweils eine Warenbahn erzeugt. Während dieses Vorgangs wird die zum Führen der Verbindungsmittel dienende Verbindungseinheit zum Verbinden der Warenbahnen in einer senkrecht zu den Warenbahnen verlaufenden Richtung kontinuierlich zwischen den beiden Wahrenbahnen bewegt.
- Weitere Vorteile, Einzelheiten und Weiterbildungen der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen, unter Bezugnahme auf die Zeichnung. Es zeigen:
-
1a eine Teilansicht einer erfindungsgemäßen Raschelmaschine, bei der ein erster Abstand a zwischen den Maschinenhälften eingestellt ist; -
1b eine Teilansicht der erfindungsgemäßen Raschelmaschine, bei der ein zweiter Abstand b zwischen den Maschinenhälften eingestellt ist; -
2a eine Darstellung von Wirkwerkzeugen der Raschelmaschine, bei Anwendung des ersten Abstands a; -
2b eine Darstellung der Wirkwerkzeuge, bei Anwendung des zweiten Abstands b; -
3 ein erfindungsgemäßes Abstandsgewirke in einer perspektivischen Ansicht; -
4 das erfindungsgemäße Abstandsgewirke in einer Seitenansicht; -
1a zeigt eine Teilansicht einer erfindungsgemäßen Raschelmaschine, bei der ein erster Abstand a zwischen den Maschinenhälften eingestellt ist. Der eingestellte Abstand bezieht sich auf die in dieser Einstellung zu fertigende Dicke eines Abstandsgewirkes. Die erfindungsgemäße Raschelmaschine ist als Doppel-Raschelmaschine ausgeführt. Doppel-Raschelmaschinen bestehen aus zwei unabhängig von einander arbeitenden, Maschinenhälften01 ,02 , welche einander gegenüberliegend angeordnet sind. Jede Maschinenhälfte01 ,02 dient zur Herstellung von jeweils einer Warenbahn eines Abstandsgewirkes. Eine erste Maschinenhälfte01 ist mit einem Träger03 fest verbunden. Eine zweite Maschinenhälfte02 ist am Träger03 verschiebbar in eine Richtung x gelagert. Zum Verschieben der zweiten Maschinenhälfte dient vorzugsweise ein Linearantrieb (nicht dargestellt). Im dargestellten Beispiel ist ein vergleichsweise geringer Abstand a zwischen den beiden Maschinenhälften01 ,02 eingestellt. -
1b zeigt eine Teilansicht der erfindungsgemäßen Raschelmaschine, bei der ein zweiter Abstand b zwischen den Maschinenhälften01 ,02 eingestellt ist. Der zweite, größere Abstand b wurde eingestellt, indem die zweite Maschinenhälfte02 von der ersten Maschinenhälfte01 wegbewegt wurde. Der Abstand zwischen beiden Maschinenhälften01 ,02 kann vorzugsweise in einem Bereich von 0,5 bis 30 cm eingestellt werden. In diesem Zusammenhang hat es sich als zweckmäßig erwiesen, wenn der Abstand zwischen beiden Maschinenhälften01 ,02 über ein geeignetes Erfassungsmittel (nicht dargestellt) erfasst und über ein Anzeigemittel (nicht dargestellt) angezeigt wird. Die Abstandseinstellung zwischen den Maschinenhälften kann bei abgewandelten Ausführungsformen auch durch Verschiebung beider Maschinenhälften erfolgen, was den konstruktiven Aufwand aber erhöht. -
2a zeigt eine Darstellung von Wirkwerkzeugen der Raschelmaschine, wobei der erste Abstand a eingestellt ist. Jede Maschinenhälfte01 ,02 umfasst jeweils einen Nadelbarren05 , eine Abschlagbarre06 , eine Stechkammbarre07 sowie zwei Legebarren08 . Bei anderen Ausführungsformen können auch mehr als zwei Legebarren zum Einsatz kommen. Mittels dieser Wirkwerkzeuge wird jeweils eine Warenbahn10 ,11 eines Abstandsgewirkes hergestellt. Zum Verbinden der beiden sich gegenüberliegenden Warenbahnen10 ,11 dienen Verbindungsmittel in Form von Abstandsfäden12 , die zwischen den beiden Warenbahnen10 ,11 verlaufen und mit den Warenbahnen10 ,11 in an sich bekannter Weise verbunden (verwirkt) sind. Die Abstandsfäden12 werden über zwei Legebarren13 einer Verbindungseinheit14 zugeführt. Sofern dies erforderlich ist, können bei anderen Ausführungsformen auch mehr als zwei Legebarren bei der Verbindungseinheit verwendet werden. Die Verbindungseinheit14 kann zwischen den beiden Warenbahnen10 ,11 linear verschoben werden. Hierzu wird bevorzugt ein Linearantrieb (nicht dargestellt) verwendet. - Eine Darstellung der Wirkwerkzeuge, bei der der zweite Abstand b eingestellt ist, kann
2b entnommen werden. -
3 zeigt ein erfindungsgemäßes Abstandsgewirke in einer perspektivischen Ansicht. Eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Abstandsgewirkes ist in4 dargestellt. Das erfindungsgemäße Abstandsgewirke besteht aus einer ersten und einer zweiten Warenbahn10 ,11 . Die beiden Warenbahnen10 ,11 sind über Abstandsfäden12 miteinander verbunden. Das Abstandsgewirke kann eine verhältnismäßig große Dicke von bis zu 30 cm aufweisen. Das oben erläuterte Prinzip der erfindungsgemäßen Raschelmaschine kann generell aber auch für die Herstellung noch dickerer Abstandsgewirke genutzt werden, wenn die Verschiebewege der beweglichen Maschinenhälfte und der Legebarren entsprechend ausgelegt werden. Um auch bei großen Dicken die erforderliche Stabilität zu erreichen, hat sich eine Dicke der Abstandsfäden von etwa 0,05 bis 3 mm als sinnvoll erwiesen. -
- 01
- erste Maschinenhälfte
- 02
- zweite Maschinenhälfte
- 03
- Träger
- 04
- 05
- Nadelbarren
- 06
- Abschlagbarre
- 07
- Stechkammbarre
- 08
- Legebarren der Maschinenhälften
- 09
- 10
- erste Warenbahn
- 11
- zweite Warenbahn
- 12
- Abstandsfäden
- 13
- Legebarren der Verbindungseinheit
- 14
- Verbindungseinheit
- a
- erster Abstand
- b
- zweiter Abstand
- x
- Verschieberichtung
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
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- - US 5385036 [0005]
- - DE 10026405 A1 [0006]
- - DE 102005029755 A1 [0007, 0010]
- - EP 1647619 A1 [0008, 0008]
- - DE 10349417 B3 [0009]
Claims (21)
- Raschelmaschine zur Herstellung eines Abstandsgewirkes mit einer ersten (
01 ) und einer dieser gegenüberliegenden zweiten Maschinenhälfte (02 ) zur Erzeugung jeweils einer Warenbahn (10 ,11 ), wobei jede Maschinenhälfte (01 ,02 ) einen Nadelbarren (05 ), mindestens eine Legebarre (08 ), eine Abschlagbarre (06 ) und eine Stechkammbarre (07 ) umfasst, sowie mit einer zwischen den beiden Maschinenhälften (01 ,02 ) angeordneten Verbindungseinheit (14 ) zur Führung von Verbindungsmitteln (12 ), um die beiden erzeugten Warenbahnen (10 ,11 ) mit den Verbindungsmitteln zu verbinden, wobei die Verbindungseinheit (14 ) mindestens eine Legebarre (13 ) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinheit (14 ) in einer senkrecht zu den Warenbahnen verlaufenden Richtung zwischen den beiden Maschineneinheiten (01 ,02 ) während der Verbindung der Warenbahnen (10 ,11 ) verschiebbar ist. - Raschelmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet dass wenigstens eine Maschinenhälfte (
02 ) zur Einstellung des Abstandes (a) zwischen der ersten und der zweiten Maschinenhälfte (01 ,02 ) beweglich gelagert und relativ zur anderen Maschinenhälfte (01 ) verschiebbar ist. - Raschelmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen ersten Linearantrieb zum Bewegen der zweiten Maschinenhälfte (
02 ) aufweist. - Raschelmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet dass sie einen zweiten Linearantrieb zum Bewegen der Verbindungseinheit (
14 ) aufweist. - Raschelmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet dass sie ein Erfassungsmittel zum Erfassen des Abstands zwischen der ersten und der zweiten Maschinenhälfte (
01 ,02 ) aufweist. - Raschelmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet dass sie ein Anzeigemittel zum Anzeigen des erfassten Abstands zwischen der ersten und der zweiten Maschinenhälfte (
01 ,02 ) aufweist. - Raschelmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet dass der Abstand zwischen den Maschinenhälften (
01 ,02 ) im Bereich von 0,5 bis 30 cm einstellbar ist. - Raschelmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet dass jede Maschinenhälfte (
01 ,02 ) zwei Legebarren (08 ) aufweist. - Raschelmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet dass die Verbindungseinheit (
14 ) zwei Legebarren (13 ) aufweist. - Raschelmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet dass die Verbindungsmittel Abstandsfäden (
12 ) sind. - Raschelmaschine nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet dass die Abstandsfäden (
12 ) eine Dicke von etwa 0,05 bis 3 mm aufweisen. - Verfahren zur Herstellung eines Abstandsgewirkes auf einer Raschelmaschine mit zwei unabhängig von einander arbeitenden, einander gegenüberliegenden Maschinenhälften (
01 ,02 ) zur Erzeugung jeweils einer Warenbahn (10 ,11 ), und mit einer zwischen den Maschinenhälften (01 ,02 ) angeordneten Verbindungseinheit (14 ) zur Führung von die beiden Warenbahnen (10 ,11 ) verbindenden Verbindungsmitteln (12 ), mit folgenden Schritten: – Einstellen eines Abstands (a) zwischen den beiden Maschinenhälften (01 ,02 ), indem mindestens beweglich gelagerte zweite Maschinenhälfte (02 ) verschoben wird; – Erzeugen der beiden Warenbahnen (01 ,11 ) auf den Maschinenhälften (01 ,02 ); – Erzeugen des Abstandsgewirkes, wobei die Verbindungseinheit (14 ) zur Führung der die Warenbahnen (10 ,11 ) verbinden Verbindungsmittel (12 ) in einer senkrecht zu den Warenbahnen (10 ,11 ) verlaufenden Richtung kontinuierlich zwischen den beiden Warenbahnen (10 ,11 ) bewegt wird und die Verbindungsmittel (12 ) mit den Warenbahnen (10 ,11 ) verbunden werden. - Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen den beiden Maschinenhälften (
01 ,02 ) über einen ersten Linearantrieb eingestellt wird. - Verfahren nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinheit (
14 ) über einen zweiten Linearantrieb bewegt wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den beiden Maschinenhälften (
01 ,02 ) ein Abstand von 0,5 bis 30 cm einstellbar ist. - Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen den beiden Maschinenhälften (
01 ,02 ) durch ein Erfassungsmittel erfasst wird. - Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der erfasste Abstand angezeigt wird.
- Abstandsgewirke bestehend aus zwei einander gegenüberliegenden Warenbahnen (
10 ,11 ) und zwischen den Warenbahnen (10 ,11 ) angeordneten Verbindungsmitteln (12 ) zum Verbinden der Warenbahnen (10 ,11 ), dadurch gekennzeichnet, dass es eine Dicke von mehr als 25 cm aufweist. - Abstandsgewirke nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass als Verbindungsmittel Abstandsfäden (
12 ) mit einer Dicke von etwa 0,05 bis 3 mm dienen. - Abstandsgewirke bestehend aus zwei einander gegenüberliegenden Warenbahnen (
10 ,11 ) und zwischen den Warenbahnen (10 ,11 ) angeordneten Verbindungsmitteln (12 ) zum Verbinden der Warenbahnen (10 ,11 ), dadurch gekennzeichnet, dass es auf einer Raschelmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 10 herstellbar ist. - Abstandsgewirke bestehend aus zwei einander gegenüberliegenden Warenbahnen (
10 ,11 ) und zwischen den Warenbahnen (10 ,11 ) angeordneten Verbindungsmitteln (12 ) zum Verbinden der Warenbahnen (10 ,11 ), dadurch gekennzeichnet, dass es durch ein Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 17 herstellbar ist.
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