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Die
Erfindung betrifft einen elektronischen Schlüssel für ein Schließsystem
eines Kraftfahrzeugs gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Ein
derartiger Schlüssel
ist aus der
DE 198 49
397 A1 bereits bekannt. Das Gehäuse dieses Funkschlüssels ist
aus einem gabelförmigem
Unterteil, von dessen Mittelschenkel ein Schlüsselschaft absteht, und einem
Behälterteil
zusammengesetzt, das die Elektronik des Schlüssels sowie dessen Batterie
enthält.
Der Behälterteil
umfasst zwei Halbschalen, die nach dem Aufeinanderklappen und Einschieben
in korrespondierende Führungen
des Unterteils sicher miteinander verbunden sind. Durch dieses Schubladenprinzip
bedingt ist die Gestaltungsfreiheit bei der Konstruktion des Schlüsselgehäuses jedoch erheblich
eingeschränkt.
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Aus
der
US 5 768 925 A ist
ferner ein elektronischer Schlüssel
bekannt, der einen Flachschlüssel und
einen diesen über
eine Teillänge
aufnehmenden Griff umfasst, wobei der Griff aus zwei sich über die gesamte
Griffbreite erstreckenden und seine Umrisskontur bildenden Kunststoffschalen
zusammengesetzt ist. In den Griff ist ein Elektronikblock zur Fernsteuerung
mittels Transpondertechnik eingesetzt, der neben den Schaltkreisen
eine Antenne, einen Kondensator und eine Batterie umfasst. Der Elektronikblock
wird dabei in seiner Gesamtheit über
ein Befestigungsteil in dem Griff festgelegt. Ein separates Batteriefach
ist aber bei dem Schlüssel
nicht vorgesehen.
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Des
Weiteren ist aus der
WO
2000/36 252 A1 ein elektronischer Funkschlüssel bekannt,
dessen Gehäuse
aus einer Ober- und Unterschale sowie aus zwei Seitenteilen zusammengesetzt
ist. In das zentrale Gehäuseteil
ist ein Notschlüssel
eingesteckt, der seinerseits aus einem Flachschlüssel und einem diesen haltenden
Griff besteht. Bei eingeschobenem Notschlüssel wird die Einstecköffnung in
der Rückseite
des Schlüsselgehäuses vom
Griffstück
des Notschlüssels überdeckt,
wobei eine hintere Umfangsseite des Schlüsselgehäuses im Mittelbereich vom Griffstück des Notschlüssels und
daran anschließend von
den entsprechend formangepassten Stirnseiten der Seitenteile gebildet
wird. Die beiden Seitenteile bilden folglich zusammen mit dem Griff
des Notschlüssels
eine etwa U-förmige
Umrandung des Schlüsselgehäuses.
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Aus
der
DE 199 57 046
A1 ist ein elektronisches Schloss für ein Schließsystem,
insbesondere für
ein Kraftfahrzeug, bekannt. Das Schließsystem umfasst neben dem Schloss
einen elektronischen Schlüssel
mit einem Gehäuse,
an welchem ein Griffbereich zum Halten des Schlüssels sowie ein daran angeschlossener
Frontbereich zum Einstecken des Schlüssels in das Schloss angeordnet
sind.
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Aus
der
DE 199 15 969
A1 ist ein elektronischer Schlüssel mit einem Gehäuse aus
Kunststoff bekannt. Das Gehäuse
weist einen Gehäusesockel und
einen zugehörigen
Gehäusedeckel
in Form zweier Halbschalen aus gespritztem Kunststoff auf, welche
dicht miteinander verbunden werden.
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Die
vorliegende Erfindung beschäftigt
sich mit dem Problem, für
einen elektronischen Schlüssel eingangs
erwähnter
Art eine verbesserte Ausführungsform
anzugeben, bei welcher insbesondere ein gesteigerter Gebrauchswert,
z. B. durch einen besonderen Designeffekt erreicht werden soll.
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Diese
Aufgabe wird durch den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs 1 gelöst; vorteilhafte Ausgestaltungen
ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Die
Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, an einem Griffbereich
eines Gehäuses
eines elektronischen Schlüssels
für ein
Schließsystem eines
Kraftfahrzeugs an zumindest zwei seitlichen Randbereichen jeweils
ein Designelement zu befestigen, welches als separates Bauteil ausgebildet
ist. Das Gehäuse
des elektronischen Schlüssels
umfasst den erwähnten
Griffbereich zum Halten sowie einen daran angeschlossenen Frontbereich
zum Einstecken des Schlüssels
in ein zugehöriges
Schloss. Die Anordnung der Designelemente an den seitlichen Randbereichen
des Griffbereichs bietet bisher nicht gekannte designerische Freiräume sowie
Gestaltungsmöglichkeiten
und ermöglicht
beispielsweise eine Anpassung eines Schlüsseldesigns aufgrund speziell
gefertigter und ausgewählter
Designelemente an eine Ausstattungslinie des Kraftfahrzeugs.
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Durch
die erfindungsgemäße Lösung kann somit
in einfacher Weise, lediglich durch Anbringen unterschiedlicher
Designelemente an den seitlichen Randbereichen des elektronischen
Schlüssels,
eine Zuordnung des Schlüssels
zu einer bestimmten Ausstattungsvariante des zugehörigen Kraftfahrzeugs erreicht
werden. Dabei kann vorgesehen sein, dass die Designelemente an einem
für alle
Ausstattungsvarianten beziehungsweise Ausstattungslinien einheitlichen
Schlüsselgrundgehäuse befestigt werden und
nach werksseitiger Anbringung nicht mehr zerstörungsfrei vom Schlüsselgehäuse lösbar sind.
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Zur
Unterscheidung der unterschiedlichen Ausstattungslinien kann zumindest
eines der Designelemente farbig, beispielsweise in der selben Farbe wie
eine Lackierung des Fahrzeugs und/oder verchromt, ausgeführt sein.
Die Ausführung
der Designelemente in der Lackfarbe des Kraftfahrzeugs ist hierbei
als besondere Gestaltungsleistung zu werten, wogegen beispielsweise
eine verchromte Ausführung
der Designelemente dem Fahrzeugschlüssel eine besonders edle Note
verleiht.
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Generell
ist denkbar, dass die Designelemente je nach Ausstattungsumfang
unterschiedlich aufwändig
gestaltet sind. So können
für die
Grundausstattungsvariante beispielsweise Designelemente vorgesehen
sein, welche die gleiche Farbe wie das Gehäuse des elektronischen Fahrzeugschlüssels aufweisen
und somit keinen oder nur einen geringen designerischen Effekt erzielen.
Für eine
mittlere Ausstattungslinie können
beispielsweise Designelemente in der Lackfarbe des Fahrzeugs vorgesehen
sein, wogegen für
die obere Ausstattungslinie die genannten verchromten Designelemente
zum Einsatz gelangen. Hierdurch ist allein durch die Ausgestaltung
der Designelemente eine Zuordnung des elektronischen Schlüssels zu
einer bestimmten Ausstattungslinie möglich.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform kann
zumindest eines der Designelemente als Spange ausgebildet sein,
die den jeweiligen seitlichen Randbereich umgreift. Die Spangen
können
dabei so ausgeführt
sein, dass sie nahezu übergangslos
in eine Oberfläche
des Gehäuses
des elektronischen Schlüssels übergehen
und dadurch ein Übergangsbereich
zwischen Spange und Gehäuse
nicht oder nahezu nicht ertastbar ist.
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Gleichzeitig
oder alternativ kann zumindest eines der Designelemente zwei Gehäuseschalen
des Gehäuses
aneinander befestigen. Dabei ist denkbar, dass das Gehäuse aus
zwei ge spritzten Kunststoffhalbteilen besteht, welche im Randbereich
ein Kopplungselement, beispielsweise in der Art eines Schwalbenschwanzes,
aufweisen, in welches die Spange eingreift und dadurch die beiden
Halbteile des Gehäuses
fest miteinander verbindet. Denkbar sind hierbei auch sämtliche
Arten geeigneter Clips- beziehungsweise Steckverbindungen.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausführung
der Erfindung kann eines der Designelemente als Batteriefachabdeckung
ausgebildet sein. Dabei ist das als Batteriefachabdeckung ausgebildete
Designelement im Gegensatz zu den seitlichen Spangen auch nachträglich abnehmbar,
um einen Zugang zum Batteriefach zu ermöglichen. Die Ausbildung der
Batteriefachabdeckung als Designelement bietet darüber hinaus
den Vorteil, dass bei zusätzlichem
Vorhandensein von zwei seitlichen Designspangen der Griffbereich
des Gehäuses
an drei Seiten umfasst wird und dadurch ein besonders markantes
Design erreicht wird.
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Entsprechend
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung können die
Spangen als Gleichteile ausgebildet sein. Im Gegensatz zu herkömmlichen
elektronischen Fahrzeugschlüsseln,
welche oftmals asymmetrisch ausgebildet sind, führt eine symmetrische Ausbildung
der seitlichen Randbereiche des Griffbereichs zu einem seitenbeliebigen
Einsatz der Spangen, wodurch lediglich eine einzige Spangenform
hergestellt werden muss, welche an beiden seitlichen Randbereichen
des Griffbereichs gleichermaßen
einsetzbar ist. Dies bietet im Vergleich zu einer asymmetrischen Ausbildung
des Griffbereichs eine Halbierung der erforderlichen Bauteile und
dadurch eine deutliche Rationalisierung des Produktionsprozesses
für die
Herstellung der Designelemente.
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Zweckmäßigerweise
kann auch eine Baureihe für
einen elektronischen Schlüssel
mit verschiedenen Varianten der Designelemente vorgesehen sein, welche
alternativ befestigbar sind. Hierdurch wird eine deutliche Verbreiterung
des Einsatzgebietes beziehungsweise des Anwendungsspektrums der
Designelemen te erreicht, wodurch die Kosten für die Herstellung beziehungsweise
den Einbau der Designelemente reduziert werden können.
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Es
versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend
noch zu erläuternden Merkmale
nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in
anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne
den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in
den nachfolgenden Beschreibungen näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen
auf gleiche oder ähnliche
oder funktional gleiche Bauteile beziehen.
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Dabei
zeigen:
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1 eine
Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen elektronischen Schlüssel,
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2 eine
Seitenansicht des elektronischen Schlüssels.
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Entsprechend 1 weist
ein elektronischer Schlüssel 1 für ein nicht
dargestelltes Schließsystem eines
Kraftfahrzeugs ein Gehäuse 2 auf,
welches einen Griffbereich 3 zum Halten des elektronischen Schlüssels 1 sowie
einen Frontbereich 4 zum Einstecken des elektronischen
Schlüssels 1 in
das Schließsystem
umfasst. Am Griffbereich 3 sind exemplarisch mehrere Betätigungsorgane 5, 5' und 5'' zur fernbedienbaren Auslösung von
Funktionen des Schließsystems
angeordnet. Durch ein manuelles Betätigen, das heißt Eindrücken, des
ersten Betätigungsorgans 5 wird
das Schließsystem
des Kraftfahrzeugs in eine geschlossene Stellung überführt, wogegen
ein Betätigen
des zweiten Betätigungsorgans 5' ein Öffnen des
erwähnten
Schließsystems
bewirkt. Das dritte Betätigungsorgan 5'' ist zum Fernöffnen eines Kofferraumdeckels
ausgebildet. Dabei sind auf den Betätigungsorganen 5, 5' und 5'' jeweils die diesen Funktionen
entsprechende Symbole angeordnet.
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Das
Gehäuse 2 besitzt
gemäß 1 eine leicht
keilförmige
Gestalt, wodurch eine besonders griffsichere und ergonomisch günstige Handhabung erreicht
wird. Des Weiteren ist das Gehäuse 2 günstigerweise
aus zwei Gehäuseschalen 6 und 6', welche vorzugsweise
aus einem harten und schlagfesten Kunststoff ausgebildet sind, hergestellt.
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Der
Griffbereich 3 weist insgesamt drei seitliche Randbereiche 7, 7' und 7'' auf, welche diesen u-förmig umschließen. Erfindungsgemäß ist dabei vorgesehen,
dass an zumindest zwei seitlichen Randbereichen, beispielsweise
einem ersten Randbereich 7 und einem zweiten Randbereich 7', des Griffbereichs 3,
jeweils ein als separates Bauteil ausgebildetes erstes Designelement 8 bzw.
zweites Designelement 8' befestigt
ist. Die Designelemente 8, 8' bieten somit gemäß 1 eine
seitliche Randbegrenzung des Griffbereichs 3.
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Gemäß den 1 und 2 ist
vorgesehen, zumindest eines der beiden Designelemente 8 oder 8' als Spange
auszubilden, welche den jeweiligen seitlichen Randbereich 7 oder 7' umgreift. Aufgrund der
symmetrischen Form des Schlüsselgehäuses 2 können dabei
die Spangen günstigerweise
als Gleichteile ausgebildet sein, so dass sich eine Anzahl herzustellender
unterschiedlicher Bauteile deutlich reduziert. Denkbar ist aber
auch eine asymmetrische Form des Schlüsselgehäuses 2, welche unterschiedliche
Designelemente 8 beziehungsweise 8' benötigt.
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Entsprechend 1 stehen
die Spangen in Längsrichtung über das
Gehäuse über und
nehmen an ihrem jeweils dem Frontbereich 4 abgewandten Ende
eine Batteriefachabdeckung 9 zwischen den überstehenden
Bereichen auf. Die Batteriefachabdeckung 9 ist somit zwischen
den zwei Designelementen 8 und 8', hier den beiden Spangen an einem
dritten Randbereich 7'' des Gehäuses 2 angeordnet.
Dabei kann auch die Batteriefachabdeckung 9 als drittes Designelement 8'' ausgebildet sein und somit eine designerische
Verbindung zwischen den beiden Designelementen 8 und 8' bilden. Denkbar
ist auch, dass das als Batteriefachabdeckung 9 ausgebildete Designelement 8'' eine zu den übrigen Designelementen 8 und 8' unterschiedliche
Ausgestaltung, beispielsweise eine unterschiedliche Farbe, aufweist und/oder
in derselben Farbe wie das Schlüsselgehäuse 2 gehalten
ist.
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Entsprechend
der in 1 gezeigten Variante umschließen dabei die drei Designelemente 8, 8' und 8'' den Griffbereich 3 des
Gehäuses 2 u-förmig.
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Zweckmäßig kann
vorgesehen sein, zumindest ein Designelement 8, 8' oder 8'' unlösbar am Gehäuse 2 zu befestigen.
Dies bedeutet, dass bereits werksseitig das jeweilige Designelement 8 oder 8' fest mit dem
Gehäuse 2 verbunden
wird und nachträglich
nicht mehr zerstörungsfrei
von diesem entfernt werden kann. Durch die unlösbare Befestigung, beispielsweise
der beiden als Spangen ausgebildeten Designelemente 8 und 8', am Gehäuse 2 ist
es möglich,
dass zumindest eines der Designelemente 8 oder 8' zwei Gehäuseschalen 6 und 6' des Gehäuses 2 aneinander
befestigt. Dadurch wird den Designelementen 8 beziehungsweise 8' eine Doppelfunktion
zugewiesen, wodurch sich sowohl designerische als auch konstruktive
Vorteile ergeben. Eine Befestigung der beiden Gehäuseschalen 6 und 6' aneinander
kann beispielsweise über
eine Art Schwalbenschwanzverbindung oder mit einer anderen Formschlussverbindung,
insbesondere auch nach Art einer Steckverbindung, realisiert werden,
so dass ein Zusammenbau des Gehäuses 2 aus
den beiden Gehäuseschalen 6 und 6' durch Verwendung
der zusätzlich
zur Befestigung ausgebildeten Designelemente 8, 8' besonders einfach
realisiert werden kann.
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Insgesamt
bilden die drei Designelemente 8, 8' und 8'' zueinander
sowie zum Gehäuse 2 einen fließenden Übergang
und verbessern dadurch ein optisches Gesamterscheinungsbild.
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Generell
kann vorgesehen sein, dass zumindest eines der Designelemente 8, 8' oder 8'' farbig, insbesondere verchromt,
ausgeführt
ist. Denkbar ist hierbei beispielsweise, dass die farbliche Gestaltung der
einzelnen Designelemente 8, 8' oder 8'' entweder an
eine Farbe des Fahrzeuglacks und/oder an eine Ausstattungslinie
des Fahrzeugs angepasst wird. Prinzipiell können dabei die Designelemente 8, 8' und 8'' bei einer Standardausführung die
gleiche Farbe wie das Gehäuse 2 des
elektronischen Schlüssels 1 aufweisen,
wogegen bei einer gehobeneren Ausstattungslinie die Designelemente 8, 8' und 8'' in Fahrzeugfarbe ausgeführt sind.
Noch höherwertige Ausstattungslinien
können
beispielsweise verchromte und/oder mit speziellen Lackeffekten versehene Designelemente 8, 8' und 8'' aufweisen. Denkbar ist hierbei
auch, dass über
ein unterschiedliches Design der jeweiligen Designelemente 8, 8' und 8'' unterschiedliche Fahrzeugtypen
und/oder -serien voneinander unterschieden werden. Ebenso können die Designelemente 8, 8', 8'' der verschiedenen Ausführungen
auch aus unterschiedlichen Materialien (zum Beispiel aus Metall,
Holz oder Stein) bestehen, zumindest aus einem anderen Material
als das Gehäuse 2.
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Darüber hinaus
sind auch Baureihen für
einen elektronischen Schlüssel 1 vorstellbar,
welche verschiedene Varianten der Designelemente 8, 8' und 8'' umfassen und welche alternativ
befestigbar sind. Dies bietet insbesondere Kostenvorteile beim Herstellungsprozess,
da für
viele Varianten des elektronischen Schlüssels 1 lediglich
ein stets gleiches Grundgehäuse 2 sowie
unterschiedlich daran befestigbare Designelemente 8, 8' und 8'' vorgesehen sind.
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Zusammenfassend
lassen sich die wesentlichen Merkmale der erfindungsgemäßen Lösung wie folgt
charakterisieren:
Die Erfindung sieht vor, an einem elektronischen Schlüssel 1 mit
einem Gehäuse 2,
welches einen Griffbereich 3 sowie einen Frontbereich 4 umfasst,
an zumindest zwei seitlichen Randbereichen 7, 7' oder 7'' des Griffbereichs 3 jeweils
ein als separates Bauteil ausgebildetes Designelement 8, 8' oder 8'' zu befestigen. Die Designelemente 8, 8' können dabei
als Spangen und das Designelement 8'' kann
als Batteriefachabdeckung 9 ausgebildet sein, wobei die Spangen
insbesondere zur Befestigung von Gehäuseteilen 6, 6' aneinander
dienen und vorzugsweise unlösbar
am Gehäuse 2 befestigt
sind.
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Durch
eine Differenzierung im Hinblick auf Farbe und/oder Werkstoff der
zu dem jeweiligen elektronischen Schlüssel 1 gehörenden Designelemente 8, 8' und 8'' ist es einfach möglich, unterschiedliche Ausstattungsvarianten
beziehungsweise Ausstattungslinien und/oder Fahrzeugtypen über das
Design des elektronischen Schlüssels 1 zu
identifizieren. Gleichzeitig kann zumindest eines der Designelemente 8 oder 8' zwei Gehäuseschalen 6 und 6' des Gehäuses 2 aneinander
befestigen und somit neben designerischen Vorteilen auch konstruktive
Vorteile bewirken.