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DE10342664B4 - Elektronischer Schlüssel - Google Patents

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DE10342664B4 DE2003142664 DE10342664A DE10342664B4 DE 10342664 B4 DE10342664 B4 DE 10342664B4 DE 2003142664 DE2003142664 DE 2003142664 DE 10342664 A DE10342664 A DE 10342664A DE 10342664 B4 DE10342664 B4 DE 10342664B4
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Abstract

Elektronischer Schlüssel (1) für ein Schließsystem eines Kraftfahrzeugs,
– mit einem zwei Gehäuseschalen (6, 6') aufweisenden Gehäuse (2), umfassend einen Griffbereich (3) zum Halten sowie einen daran angeschlossenen Frontbereich (4) zum Einstecken des Schlüssels (1) in ein zugehöriges Schloss,
– wobei an seitlichen Randbereichen (7, 7', 7'') des Griffbereichs (3) jeweils ein als separates Bauteil ausgebildetes Designelement (8, 8', 8'') befestigt ist,
dadurch gekennzeichnet,
– dass zwei der Designelemente (8, 8') die zwei Gehäuseschalen (6, 6') des Gehäuses (2) aneinander befestigen, und
– dass das dritte Designelement (8'') als abnehmbare Batteriefachabdeckung ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen elektronischen Schlüssel für ein Schließsystem eines Kraftfahrzeugs gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Ein derartiger Schlüssel ist aus der DE 198 49 397 A1 bereits bekannt. Das Gehäuse dieses Funkschlüssels ist aus einem gabelförmigem Unterteil, von dessen Mittelschenkel ein Schlüsselschaft absteht, und einem Behälterteil zusammengesetzt, das die Elektronik des Schlüssels sowie dessen Batterie enthält. Der Behälterteil umfasst zwei Halbschalen, die nach dem Aufeinanderklappen und Einschieben in korrespondierende Führungen des Unterteils sicher miteinander verbunden sind. Durch dieses Schubladenprinzip bedingt ist die Gestaltungsfreiheit bei der Konstruktion des Schlüsselgehäuses jedoch erheblich eingeschränkt.
  • Aus der US 5 768 925 A ist ferner ein elektronischer Schlüssel bekannt, der einen Flachschlüssel und einen diesen über eine Teillänge aufnehmenden Griff umfasst, wobei der Griff aus zwei sich über die gesamte Griffbreite erstreckenden und seine Umrisskontur bildenden Kunststoffschalen zusammengesetzt ist. In den Griff ist ein Elektronikblock zur Fernsteuerung mittels Transpondertechnik eingesetzt, der neben den Schaltkreisen eine Antenne, einen Kondensator und eine Batterie umfasst. Der Elektronikblock wird dabei in seiner Gesamtheit über ein Befestigungsteil in dem Griff festgelegt. Ein separates Batteriefach ist aber bei dem Schlüssel nicht vorgesehen.
  • Des Weiteren ist aus der WO 2000/36 252 A1 ein elektronischer Funkschlüssel bekannt, dessen Gehäuse aus einer Ober- und Unterschale sowie aus zwei Seitenteilen zusammengesetzt ist. In das zentrale Gehäuseteil ist ein Notschlüssel eingesteckt, der seinerseits aus einem Flachschlüssel und einem diesen haltenden Griff besteht. Bei eingeschobenem Notschlüssel wird die Einstecköffnung in der Rückseite des Schlüsselgehäuses vom Griffstück des Notschlüssels überdeckt, wobei eine hintere Umfangsseite des Schlüsselgehäuses im Mittelbereich vom Griffstück des Notschlüssels und daran anschließend von den entsprechend formangepassten Stirnseiten der Seitenteile gebildet wird. Die beiden Seitenteile bilden folglich zusammen mit dem Griff des Notschlüssels eine etwa U-förmige Umrandung des Schlüsselgehäuses.
  • Aus der DE 199 57 046 A1 ist ein elektronisches Schloss für ein Schließsystem, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, bekannt. Das Schließsystem umfasst neben dem Schloss einen elektronischen Schlüssel mit einem Gehäuse, an welchem ein Griffbereich zum Halten des Schlüssels sowie ein daran angeschlossener Frontbereich zum Einstecken des Schlüssels in das Schloss angeordnet sind.
  • Aus der DE 199 15 969 A1 ist ein elektronischer Schlüssel mit einem Gehäuse aus Kunststoff bekannt. Das Gehäuse weist einen Gehäusesockel und einen zugehörigen Gehäusedeckel in Form zweier Halbschalen aus gespritztem Kunststoff auf, welche dicht miteinander verbunden werden.
  • Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, für einen elektronischen Schlüssel eingangs erwähnter Art eine verbesserte Ausführungsform anzugeben, bei welcher insbesondere ein gesteigerter Gebrauchswert, z. B. durch einen besonderen Designeffekt erreicht werden soll.
  • Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs 1 gelöst; vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, an einem Griffbereich eines Gehäuses eines elektronischen Schlüssels für ein Schließsystem eines Kraftfahrzeugs an zumindest zwei seitlichen Randbereichen jeweils ein Designelement zu befestigen, welches als separates Bauteil ausgebildet ist. Das Gehäuse des elektronischen Schlüssels umfasst den erwähnten Griffbereich zum Halten sowie einen daran angeschlossenen Frontbereich zum Einstecken des Schlüssels in ein zugehöriges Schloss. Die Anordnung der Designelemente an den seitlichen Randbereichen des Griffbereichs bietet bisher nicht gekannte designerische Freiräume sowie Gestaltungsmöglichkeiten und ermöglicht beispielsweise eine Anpassung eines Schlüsseldesigns aufgrund speziell gefertigter und ausgewählter Designelemente an eine Ausstattungslinie des Kraftfahrzeugs.
  • Durch die erfindungsgemäße Lösung kann somit in einfacher Weise, lediglich durch Anbringen unterschiedlicher Designelemente an den seitlichen Randbereichen des elektronischen Schlüssels, eine Zuordnung des Schlüssels zu einer bestimmten Ausstattungsvariante des zugehörigen Kraftfahrzeugs erreicht werden. Dabei kann vorgesehen sein, dass die Designelemente an einem für alle Ausstattungsvarianten beziehungsweise Ausstattungslinien einheitlichen Schlüsselgrundgehäuse befestigt werden und nach werksseitiger Anbringung nicht mehr zerstörungsfrei vom Schlüsselgehäuse lösbar sind.
  • Zur Unterscheidung der unterschiedlichen Ausstattungslinien kann zumindest eines der Designelemente farbig, beispielsweise in der selben Farbe wie eine Lackierung des Fahrzeugs und/oder verchromt, ausgeführt sein. Die Ausführung der Designelemente in der Lackfarbe des Kraftfahrzeugs ist hierbei als besondere Gestaltungsleistung zu werten, wogegen beispielsweise eine verchromte Ausführung der Designelemente dem Fahrzeugschlüssel eine besonders edle Note verleiht.
  • Generell ist denkbar, dass die Designelemente je nach Ausstattungsumfang unterschiedlich aufwändig gestaltet sind. So können für die Grundausstattungsvariante beispielsweise Designelemente vorgesehen sein, welche die gleiche Farbe wie das Gehäuse des elektronischen Fahrzeugschlüssels aufweisen und somit keinen oder nur einen geringen designerischen Effekt erzielen. Für eine mittlere Ausstattungslinie können beispielsweise Designelemente in der Lackfarbe des Fahrzeugs vorgesehen sein, wogegen für die obere Ausstattungslinie die genannten verchromten Designelemente zum Einsatz gelangen. Hierdurch ist allein durch die Ausgestaltung der Designelemente eine Zuordnung des elektronischen Schlüssels zu einer bestimmten Ausstattungslinie möglich.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform kann zumindest eines der Designelemente als Spange ausgebildet sein, die den jeweiligen seitlichen Randbereich umgreift. Die Spangen können dabei so ausgeführt sein, dass sie nahezu übergangslos in eine Oberfläche des Gehäuses des elektronischen Schlüssels übergehen und dadurch ein Übergangsbereich zwischen Spange und Gehäuse nicht oder nahezu nicht ertastbar ist.
  • Gleichzeitig oder alternativ kann zumindest eines der Designelemente zwei Gehäuseschalen des Gehäuses aneinander befestigen. Dabei ist denkbar, dass das Gehäuse aus zwei ge spritzten Kunststoffhalbteilen besteht, welche im Randbereich ein Kopplungselement, beispielsweise in der Art eines Schwalbenschwanzes, aufweisen, in welches die Spange eingreift und dadurch die beiden Halbteile des Gehäuses fest miteinander verbindet. Denkbar sind hierbei auch sämtliche Arten geeigneter Clips- beziehungsweise Steckverbindungen.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführung der Erfindung kann eines der Designelemente als Batteriefachabdeckung ausgebildet sein. Dabei ist das als Batteriefachabdeckung ausgebildete Designelement im Gegensatz zu den seitlichen Spangen auch nachträglich abnehmbar, um einen Zugang zum Batteriefach zu ermöglichen. Die Ausbildung der Batteriefachabdeckung als Designelement bietet darüber hinaus den Vorteil, dass bei zusätzlichem Vorhandensein von zwei seitlichen Designspangen der Griffbereich des Gehäuses an drei Seiten umfasst wird und dadurch ein besonders markantes Design erreicht wird.
  • Entsprechend einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung können die Spangen als Gleichteile ausgebildet sein. Im Gegensatz zu herkömmlichen elektronischen Fahrzeugschlüsseln, welche oftmals asymmetrisch ausgebildet sind, führt eine symmetrische Ausbildung der seitlichen Randbereiche des Griffbereichs zu einem seitenbeliebigen Einsatz der Spangen, wodurch lediglich eine einzige Spangenform hergestellt werden muss, welche an beiden seitlichen Randbereichen des Griffbereichs gleichermaßen einsetzbar ist. Dies bietet im Vergleich zu einer asymmetrischen Ausbildung des Griffbereichs eine Halbierung der erforderlichen Bauteile und dadurch eine deutliche Rationalisierung des Produktionsprozesses für die Herstellung der Designelemente.
  • Zweckmäßigerweise kann auch eine Baureihe für einen elektronischen Schlüssel mit verschiedenen Varianten der Designelemente vorgesehen sein, welche alternativ befestigbar sind. Hierdurch wird eine deutliche Verbreiterung des Einsatzgebietes beziehungsweise des Anwendungsspektrums der Designelemen te erreicht, wodurch die Kosten für die Herstellung beziehungsweise den Einbau der Designelemente reduziert werden können.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in den nachfolgenden Beschreibungen näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional gleiche Bauteile beziehen.
  • Dabei zeigen:
  • 1 eine Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen elektronischen Schlüssel,
  • 2 eine Seitenansicht des elektronischen Schlüssels.
  • Entsprechend 1 weist ein elektronischer Schlüssel 1 für ein nicht dargestelltes Schließsystem eines Kraftfahrzeugs ein Gehäuse 2 auf, welches einen Griffbereich 3 zum Halten des elektronischen Schlüssels 1 sowie einen Frontbereich 4 zum Einstecken des elektronischen Schlüssels 1 in das Schließsystem umfasst. Am Griffbereich 3 sind exemplarisch mehrere Betätigungsorgane 5, 5' und 5'' zur fernbedienbaren Auslösung von Funktionen des Schließsystems angeordnet. Durch ein manuelles Betätigen, das heißt Eindrücken, des ersten Betätigungsorgans 5 wird das Schließsystem des Kraftfahrzeugs in eine geschlossene Stellung überführt, wogegen ein Betätigen des zweiten Betätigungsorgans 5' ein Öffnen des erwähnten Schließsystems bewirkt. Das dritte Betätigungsorgan 5'' ist zum Fernöffnen eines Kofferraumdeckels ausgebildet. Dabei sind auf den Betätigungsorganen 5, 5' und 5'' jeweils die diesen Funktionen entsprechende Symbole angeordnet.
  • Das Gehäuse 2 besitzt gemäß 1 eine leicht keilförmige Gestalt, wodurch eine besonders griffsichere und ergonomisch günstige Handhabung erreicht wird. Des Weiteren ist das Gehäuse 2 günstigerweise aus zwei Gehäuseschalen 6 und 6', welche vorzugsweise aus einem harten und schlagfesten Kunststoff ausgebildet sind, hergestellt.
  • Der Griffbereich 3 weist insgesamt drei seitliche Randbereiche 7, 7' und 7'' auf, welche diesen u-förmig umschließen. Erfindungsgemäß ist dabei vorgesehen, dass an zumindest zwei seitlichen Randbereichen, beispielsweise einem ersten Randbereich 7 und einem zweiten Randbereich 7', des Griffbereichs 3, jeweils ein als separates Bauteil ausgebildetes erstes Designelement 8 bzw. zweites Designelement 8' befestigt ist. Die Designelemente 8, 8' bieten somit gemäß 1 eine seitliche Randbegrenzung des Griffbereichs 3.
  • Gemäß den 1 und 2 ist vorgesehen, zumindest eines der beiden Designelemente 8 oder 8' als Spange auszubilden, welche den jeweiligen seitlichen Randbereich 7 oder 7' umgreift. Aufgrund der symmetrischen Form des Schlüsselgehäuses 2 können dabei die Spangen günstigerweise als Gleichteile ausgebildet sein, so dass sich eine Anzahl herzustellender unterschiedlicher Bauteile deutlich reduziert. Denkbar ist aber auch eine asymmetrische Form des Schlüsselgehäuses 2, welche unterschiedliche Designelemente 8 beziehungsweise 8' benötigt.
  • Entsprechend 1 stehen die Spangen in Längsrichtung über das Gehäuse über und nehmen an ihrem jeweils dem Frontbereich 4 abgewandten Ende eine Batteriefachabdeckung 9 zwischen den überstehenden Bereichen auf. Die Batteriefachabdeckung 9 ist somit zwischen den zwei Designelementen 8 und 8', hier den beiden Spangen an einem dritten Randbereich 7'' des Gehäuses 2 angeordnet. Dabei kann auch die Batteriefachabdeckung 9 als drittes Designelement 8'' ausgebildet sein und somit eine designerische Verbindung zwischen den beiden Designelementen 8 und 8' bilden. Denkbar ist auch, dass das als Batteriefachabdeckung 9 ausgebildete Designelement 8'' eine zu den übrigen Designelementen 8 und 8' unterschiedliche Ausgestaltung, beispielsweise eine unterschiedliche Farbe, aufweist und/oder in derselben Farbe wie das Schlüsselgehäuse 2 gehalten ist.
  • Entsprechend der in 1 gezeigten Variante umschließen dabei die drei Designelemente 8, 8' und 8'' den Griffbereich 3 des Gehäuses 2 u-förmig.
  • Zweckmäßig kann vorgesehen sein, zumindest ein Designelement 8, 8' oder 8'' unlösbar am Gehäuse 2 zu befestigen. Dies bedeutet, dass bereits werksseitig das jeweilige Designelement 8 oder 8' fest mit dem Gehäuse 2 verbunden wird und nachträglich nicht mehr zerstörungsfrei von diesem entfernt werden kann. Durch die unlösbare Befestigung, beispielsweise der beiden als Spangen ausgebildeten Designelemente 8 und 8', am Gehäuse 2 ist es möglich, dass zumindest eines der Designelemente 8 oder 8' zwei Gehäuseschalen 6 und 6' des Gehäuses 2 aneinander befestigt. Dadurch wird den Designelementen 8 beziehungsweise 8' eine Doppelfunktion zugewiesen, wodurch sich sowohl designerische als auch konstruktive Vorteile ergeben. Eine Befestigung der beiden Gehäuseschalen 6 und 6' aneinander kann beispielsweise über eine Art Schwalbenschwanzverbindung oder mit einer anderen Formschlussverbindung, insbesondere auch nach Art einer Steckverbindung, realisiert werden, so dass ein Zusammenbau des Gehäuses 2 aus den beiden Gehäuseschalen 6 und 6' durch Verwendung der zusätzlich zur Befestigung ausgebildeten Designelemente 8, 8' besonders einfach realisiert werden kann.
  • Insgesamt bilden die drei Designelemente 8, 8' und 8'' zueinander sowie zum Gehäuse 2 einen fließenden Übergang und verbessern dadurch ein optisches Gesamterscheinungsbild.
  • Generell kann vorgesehen sein, dass zumindest eines der Designelemente 8, 8' oder 8'' farbig, insbesondere verchromt, ausgeführt ist. Denkbar ist hierbei beispielsweise, dass die farbliche Gestaltung der einzelnen Designelemente 8, 8' oder 8'' entweder an eine Farbe des Fahrzeuglacks und/oder an eine Ausstattungslinie des Fahrzeugs angepasst wird. Prinzipiell können dabei die Designelemente 8, 8' und 8'' bei einer Standardausführung die gleiche Farbe wie das Gehäuse 2 des elektronischen Schlüssels 1 aufweisen, wogegen bei einer gehobeneren Ausstattungslinie die Designelemente 8, 8' und 8'' in Fahrzeugfarbe ausgeführt sind. Noch höherwertige Ausstattungslinien können beispielsweise verchromte und/oder mit speziellen Lackeffekten versehene Designelemente 8, 8' und 8'' aufweisen. Denkbar ist hierbei auch, dass über ein unterschiedliches Design der jeweiligen Designelemente 8, 8' und 8'' unterschiedliche Fahrzeugtypen und/oder -serien voneinander unterschieden werden. Ebenso können die Designelemente 8, 8', 8'' der verschiedenen Ausführungen auch aus unterschiedlichen Materialien (zum Beispiel aus Metall, Holz oder Stein) bestehen, zumindest aus einem anderen Material als das Gehäuse 2.
  • Darüber hinaus sind auch Baureihen für einen elektronischen Schlüssel 1 vorstellbar, welche verschiedene Varianten der Designelemente 8, 8' und 8'' umfassen und welche alternativ befestigbar sind. Dies bietet insbesondere Kostenvorteile beim Herstellungsprozess, da für viele Varianten des elektronischen Schlüssels 1 lediglich ein stets gleiches Grundgehäuse 2 sowie unterschiedlich daran befestigbare Designelemente 8, 8' und 8'' vorgesehen sind.
  • Zusammenfassend lassen sich die wesentlichen Merkmale der erfindungsgemäßen Lösung wie folgt charakterisieren:
    Die Erfindung sieht vor, an einem elektronischen Schlüssel 1 mit einem Gehäuse 2, welches einen Griffbereich 3 sowie einen Frontbereich 4 umfasst, an zumindest zwei seitlichen Randbereichen 7, 7' oder 7'' des Griffbereichs 3 jeweils ein als separates Bauteil ausgebildetes Designelement 8, 8' oder 8'' zu befestigen. Die Designelemente 8, 8' können dabei als Spangen und das Designelement 8'' kann als Batteriefachabdeckung 9 ausgebildet sein, wobei die Spangen insbesondere zur Befestigung von Gehäuseteilen 6, 6' aneinander dienen und vorzugsweise unlösbar am Gehäuse 2 befestigt sind.
  • Durch eine Differenzierung im Hinblick auf Farbe und/oder Werkstoff der zu dem jeweiligen elektronischen Schlüssel 1 gehörenden Designelemente 8, 8' und 8'' ist es einfach möglich, unterschiedliche Ausstattungsvarianten beziehungsweise Ausstattungslinien und/oder Fahrzeugtypen über das Design des elektronischen Schlüssels 1 zu identifizieren. Gleichzeitig kann zumindest eines der Designelemente 8 oder 8' zwei Gehäuseschalen 6 und 6' des Gehäuses 2 aneinander befestigen und somit neben designerischen Vorteilen auch konstruktive Vorteile bewirken.

Claims (9)

  1. Elektronischer Schlüssel (1) für ein Schließsystem eines Kraftfahrzeugs, – mit einem zwei Gehäuseschalen (6, 6') aufweisenden Gehäuse (2), umfassend einen Griffbereich (3) zum Halten sowie einen daran angeschlossenen Frontbereich (4) zum Einstecken des Schlüssels (1) in ein zugehöriges Schloss, – wobei an seitlichen Randbereichen (7, 7', 7'') des Griffbereichs (3) jeweils ein als separates Bauteil ausgebildetes Designelement (8, 8', 8'') befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, – dass zwei der Designelemente (8, 8') die zwei Gehäuseschalen (6, 6') des Gehäuses (2) aneinander befestigen, und – dass das dritte Designelement (8'') als abnehmbare Batteriefachabdeckung ausgebildet ist.
  2. Elektronischer Schlüssel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eines der Designelemente (8, 8') als Spange ausgebildet ist, die den jeweiligen seitlichen Randbereich (7, 7') umgreift.
  3. Elektronischer Schlüssel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eines der Designelemente (8'') als Batteriefachabdeckung (9) ausgebildet ist.
  4. Elektronischer Schlüssel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Spangen in Längsrichtung über das Gehäuse (2) überstehen und die Batteriefachabdeckung (9) zwischen den überstehenden Bereichen der Spangen angeordnet ist.
  5. Elektronischer Schlüssel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Spangen als Gleichteile ausgebildet sind.
  6. Elektronischer Schlüssel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eines der Designelemente (8, 8', 8'') im Hinblick auf das Gehäuse (2) mit einer anderen Farbe, insbesondere in Fahrzeugfarbe und/oder verchromt und/oder aus einem anderen Material, insbesondere aus einem Metall, aus Holz oder aus Stein, ausgeführt ist.
  7. Elektronischer Schlüssel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die drei Designelemente (8, 8', 8'') den Griffbereich (3) U-förmig umschließen.
  8. Elektronischer Schlüssel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Designelement (8, 8') unlösbar am Gehäuse (2) befestigt ist.
  9. Baureihe für einen elektronischen Schlüssel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Baureihe verschiedene Varianten der Designelemente (8, 8', 8'') umfasst, die alternativ am Gehäuse (2) befestigbar sind.
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