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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Schlüssel zur mechanischen Betätigung eines Schlosses,
der einen Metallschaft mit einer Längsachse und ein aus Kunststoff
bestehendes Griffteil-Gehäuse
umfaßt,
welches mit einem Ende des Schaftes starr verbunden ist.
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Derartige
Schlüssel
sind bei Kraftfahrzeugen bekannt, bei denen man immer häufiger Schlüssel mit
integrierter Fernbedienung verwendet, die es dem Benutzer ermöglichen,
sein Fahrzeug zu entriegeln, indem er lediglich auf das Kunststoffgehäuse seines
Schlüssels
drückt,
um ein Infrarotsignal in Richtung seines Fahrzeuges auszusenden.
Bei derartigen Schlüsseln
befindet sich die elektronische Schaltung zur Fernbedienung im allgemeinen
in dem Kunststoffgehäuse,
obwohl der verbleibende Raum für
die mechanische Verbindung zwischen dem Schaft und dem Gehäuse sehr
beschränkt
ist. Die Realisierung einer festen und zuverlässigen Montage bei geringen
Kosten ist schwierig zu verwirklichen.
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Es
ist bekannt, daß das
Kunststoffgehäuse eines
derartigen Schlüssels
aus zwei komplementären
Gehäusehälften gebildet
wird, zwischen denen der Schaft sandwichartig angeordnet ist. Ein
derartiger Schlüssel
wird beispielsweise in der EP-A-0658670 offenbart. Diese Gehäusehälften weisen
im allgemeinen symmetrische und zueinander komplementäre Formen
auf, die zusammen eine Blockierung des Schaftes bewirken. Der Nachteil
einer derartigen Anordnung besteht darin, daß sie Drehmomenten schlecht
standhält,
die auf das Gehäuse durch
den Schaft beim Öffnen
eines Schlosses ausgeübt
werden. Dieses Drehmoment bewirkt unter Umständen ein sich Öffnen der
beiden Gehäusehälften und
damit ein Unbrauchbarmachen des Schlüssels. Eine Möglichkeit,
dieses Problem zu lösen,
besteht darin, den Schaft in eine der Gehäusehälften einzuschrauben, so daß das Drehmoment
vollständig
durch eine der beiden Gehäusehälften aufgenommen
wird, so daß die
beiden Gehäusehälften nicht
auseinandergedrückt
werden können.
Der Nachteil einer derartigen Lösung
besteht in der aufwendigeren Fertigung des Schlüssels und den damit verbundenen
höheren
Herstellkosten.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, den vorstehenden Nachteilen abzuhelfen.
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Zu
diesem Zweck hat die Erfindung einen Schlüssel zum Gegenstand, der zur
mechanischen Betätigung
eines Schlosses bestimmt ist und einen Metallschaft mit einer Längsachse
und ein aus Kunststoff bestehendes Griffteil-Gehäuse
umfaßt,
welches aus einer unteren Gehäusehälfte und
einer oberen Gehäusehälfte gebildet
wird, zwischen denen ein Ende des Schaftes befestigt ist, dadurch
gekennzeichnet, daß die
untere Gehäusehälfte mit
dem Schaft über
eine sich in Richtung der Längsachse
erstreckende Führung
verbunden ist, und daß die
obere Gehäusehälfte starr
mit der unteren Gehäusehälfte verbunden
ist und einen senkrecht zur Längsachse ausgerichteten
Stift enthält,
der von einem entsprechenden Loch des Schaftes aufgenommen wird,
um jegliche Translationsbewegung zwischen dem Schaft und dem Griffteil-Gehäuse entlang
der Längsachse zu
verhindern.
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Ein
derartiger Aufbau hat zur Folge, daß die untere Gehäusehälfte einen
Großteil
der Kräfte,
die von dem Schaft auf sie ausgeübt
werden, und insbesondere das Drehmoment, das beim Öffnen eines Schlosses
auftritt, aufnimmt, ohne daß eine
Schraube oder ein zusätzliches
Teil hinzugefügt
werden muß,
wodurch eine Reduzierung der Herstellkosten eines derartigen Schlüssels ermöglicht wird.
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Bei
einer besonderen Ausführungsform
der Erfindung blockiert die mechanische Verbindung zwischen dem
Schaft und der unteren Gehäusehälfte fünf der sechs
Freiheitsgrade, wobei der einzige Freiheitsgrad, der verbleibt,
eine Translation des Schaftes in bezug auf das Griffteil-Gehäuse entlang
der Längsachse
ist. Mit Ausnahme einer entlang der Längsachse wirkenden Zugkraft
werden auf diese Weise alle durch den Schaft auf das Griffteil- Gehäuse ausgeübten Kräfte alleine
von der unteren Gehäusehälfte aufgenommen.
Ein Stift der oberen Gehäusehälfte wird
von einem entsprechenden Loch des Schaftendes aufgenommen, um die
Translation entlang der Längsachse
zu blockieren und die Zugkraft aufzunehmen.
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Bei
einer weiteren besonderen Ausführungsform
des Schlüssels
ist die obere Gehäusehälfte mit der
unteren Gehäusehälfte verklipst,
so daß sich
ein Schlüssel
mit noch geringeren Herstellkosten ergibt.
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Bei
einer weiteren besonderen Ausführungsform
des Schlüssels
weist der Stift der oberen Gehäusehälfte einen
kreuzförmigen
Abschnitt auf, um sein Einführen
in das entsprechende Loch des Schaftendes zu fördern und das Herstellverfahren
der oberen Gehäusehälfte, die
durch Formgießen
erzeugt werden kann, zu vereinfachen.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
umfaßt die
obere Gehäusehälfte zwei
Plättchen,
die parallel zu dem Stift und parallel zur Längsachse angeordnet sind, und
die in entsprechende seitliche Ausnehmungen einsetzbar sind, um
zusammen mit dem Stift die Auszugskräfte aufzunehmen, die in Richtung
der Längsachse
von dem Schaft auf das Griffteil-Gehäuse ausgeübt werden.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand eines in beigefügten Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispieles,
auf welches die Erfindung nicht beschränkt ist, detaillierter beschrieben.
Es zeigen:
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1 eine Übersichtsansicht des montierten Schlüssels;
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2 einen Längsschnitt
durch den montierten Schlüssel;
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3 eine perspektivische Explosionsdarstellung
der den Schlüssel
bildenden Elemente.
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In 1 ist ein montierter Schlüssel perspektivisch
dargestellt, der zur mechanischen Betätigung eines Schlosses bestimmt
ist. Dieser Schlüssel umfaßt einen
Metallschaft 1 mit einer Längsachse 2 und ein
aus Kunststoff bestehendes Griffteil-Gehäuse 3, welches starr
mit einem Ende des besagten Schaftes verbunden ist. Im besonderen
besteht das Gehäuse
aus einer unteren, schalenförmig
ausgebildeten Gehäusehälfte 4,
in die ein Ende des Metallschaftes in Höhe einer sich in Richtung der
Längsachse 2 erstreckenden
Führung 5 eingesetzt
ist, sowie einer oberen, ebenfalls schalenförmig ausgebildeten Gehäusehälfte 6,
die starr mit der unteren Gehäusehälfte verbunden
ist. Der so gebildete Aufbau stellt eine starre Verbindung des Plastikgehäuses mit dem
Schaft dar.
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Aus 2, die einen Schnitt in
einer die Längsachse
des Schaftes enthaltenden Ebene des montierten Schlüssels wiedergibt,
entnimmt man einen Schaft, der in der Schnittebene rechteckförmig ausgebildet
ist und ein Ende aufweist, dessen eine Seite von der unteren Gehäusehälfte 4 und
dessen andere Seite von der oberen Gehäusehälfte 6 umschlossen
ist. Wie ersichtlich, weist das Führungsgehäuse 5, das einen integralen
Bestandteil der Gehäusehälfte 4 bildet,
in Höhe
der mechanischen Verbindung zwischen dem Ende des Schaftes und den
Gehäusehälften, eine
dem unteren Ende des Schaftes komplementäre Form auf. Somit wird, in
der Schnittebene der Figur, die innere quaderförmige Form des Führungsgehäuses durch
ein Rechteck gebildet, dessen eine Seite nicht dargestellt ist,
wobei diese Seite der Öffnung
entspricht, von welcher das Ende des Schaftes in den besagten Quader
eingeführt wird.
Aus dieser Figur ist ferner ein Stift 7 mit einer zur Längsachse
senkrechten Achse entnehmbar, bei dem es sich um ein Teil der oberen
Gehäusehälfte handelt,
und der in ein entsprechendes Loch 8 am Ende des Schaftes
eingesetzt wird. Um das Hindurchführen dieses Stiftes in das
entsprechende Loch des Schaftendes zu ermöglichen, ist ein weiteres Loch 9 in
der oberen Fläche
des Führungsgehäuses 5 vorgesehen.
In der Nähe
des Führungsgehäuses befindet
sich im Inneren der Gehäusehälften ein Hohlraum
E, der zur Aufnahme eines Elektronikmodules einer Infrarotfernbe dienung
bestimmt ist, um das Öffnen
eines beabstandeten Verriegelungssystems zu ermöglichen.
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In
dieser Figur ist ferner ein Schnitt durch die Verbindung der miteinander
verklipsten beiden Gehäusehälften dargestellt.
Diese starre Verbindung besteht aus einem an der unteren Gehäusehälfte angeordneten
lippenförmigen
Vaterteil 10, welches in ein komplementäres, an der oberen Gehäusehälfte angeordnetes
kanalförmiges
Mutterteil 11 eingesetzt wird.
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Bei
der 3 handelt es sich
um eine perspektivische Ansicht der drei Bestandteile des zu montierenden
Schlüssels,
mit einem Schaft, der sich gegenüber
dem Führungsgehäuse 5 einer
unteren Gehäusehälfte befindet,
wobei diese untere Gehäusehälfte neben
einer oberen Gehäusehälfte angeordnet ist,
derart, daß der
Schaft entsprechend der Richtung des Pfeiles F1 in das Gehäuse 5 einsetzbar
ist und die untere Gehäusehälfte durch
die obere Gehäusehälfte verschließbar ist,
wie dieses durch die mit F2 und F3 dargestellten Pfeile angedeutet
ist, so daß sich
der in 1 dargestellte
montierte Schlüssel
ergibt. Im besonderen zeigt 2,
daß das
lippenförmige
Vaterteil 10 der unteren Gehäusehälfte am äußeren Umfang der oberen Oberfläche der
unteren Gehäusehälfte angeordnet
ist. Entsprechend weist die obere Gehäusehälfte einen Kanal 11 auf,
der am äußeren Umfang
der entsprechenden Fläche
der oberen Gehäusehälfte zur
Aufnahme des lippenförmigen
Vaterteiles 10 vorgesehen ist, um damit die Klipsverbindung
der beiden Gehäusehälften zu
realisieren.
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Die
Darstellung der oberen Gehäusehälfte läßt deutlich
erkennen, daß der
Positionierstift 7 einen kreuzförmigen Abschnitt aufweist,
der in ein entsprechendes Loch 8 am Ende des Schaftes eingeführt wird.
Dieser Abschnitt ist zur Erleichterung des Formgießvorganges
kreuzförmig
ausgebildet, sofern die Dicke der Arme des besagten Kreuzes näherungsweise
gleich der Dicke des Gehäuses
selber sind, um Probleme beim Formgießen zu vermeiden, die durch
eine Überdicke
des Stiftes verursacht würden.
Schließlich erleichtert
dieser kreuzförmige
Abschnitt die Positionierung des Stiftes in bezug auf das entsprechende
Loch 8 am Ende des Schaftes, um Probleme, die durch die
geometrischen Herstellungstoleranzen entstehen, auszugleichen.
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In
der Nähe
des besagten Positionierstiftes sind zwei rechteckig geformte Plättchen L
1 und L2 erkennbar, welche parallel zu einer Symmetrieachse A7 des
Positionierstiftes 7 und der Längsachse 2 angeordnet
sind. Diese Plättchen,
die in entsprechende Ausnehmungen E1 und E2 des Schaftendes einschiebbar
sind, sollen zusammen mit dem Stift, insbesondere wenn der Benutzer
den Schlüssel
aus dem Schloß herauszieht,
die Auszugskräfte,
die auf den Schaft ausgeübt
werden, aufnehmen.
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Bei
dem Führungsgehäuse 5 der
unteren Gehäusehälfte ist
ersichtlich, daß die
obere Oberfläche
des besagten Gehäuses
ein zentrales Loch zur Aufnahme des Stiftes der oberen Gehäusehälfte aufweist
sowie zwei parallel zur Längsachse 2 angeordnete
Schlitze enthält,
die zur Aufnahme der Plättchen L
1 und L2 vorgesehen sind, damit diese in die entsprechenden Ausnehmungen
E1 und E2 des Schaftes 1 zur Aufnahme der Auszugkräfte eingreifen
können.