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Die
Erfindung betrifft Rückhalteteile
für ein Kraftfahrzeugschloß und vor
allem eine Falle und eine Sperrklinke für ein derartiges Schloß.
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Ein
erstes Rückhalteteil
wird durch eine gabelförmig
ausgebildete Falle gebildet, mit der üblicherweise die Schlösser der
Tür, der
Rückenlehnen, der
Heckklappe und der Abdeckhaube eines Kraftfahrzeuges ausgerüstet sind.
Die Falle wirkt mit einem zweiten Rückhalteteil zusammen, welches durch
die Sperrklinke gebildet wird.
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Um
die Erfindung besser einzuordnen wird zunächst eine herkömmliche
Gabelfalle am Beispiel der Gabelfalle eines Schlosses für eine Rückenlehne beschrieben,
wie sie schematisch in den 1 bis 3 dargestellt
ist. Die 1 und 2 zeigen
außerdem
das Zusammenwirken der Gabelfalle mit einer herkömmlichen Sperrklinke und einem
Schließelement.
Die weiteren Schloßelemente
werden nicht im Detail beschrieben, da sie nicht Gegenstand der vorliegenden
Erfindung sind.
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Die
Falle 1 wird durch eine Stahlplatte gebildet, die derart
getrennt wurde, daß sie
im wesentlichen die Form einer Gabel besitzt. Sie ist um eine von
dem Schloßgehäuse getragene
Drehachse schwenkbar montiert, derart, daß sie zwischen einer geschlossenen
und einer geöffneten
Position schwenkbar ist.
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Die
Gabel wird durch einen bogenförmigen Abschnitt 2 definiert,
der in der in 1 dargestellten geschlossenen
Position ein Schließelement
umschließt
und zurückhält, welches
mit einem Element der Fahrzeugkarosserie verbunden ist. Das Schließelement
besteht im wesentlichen aus einem U-förmigen
Metallteil, dessen eine Schenkel an einem Element der Karosserie des
Fahrzeuges befestigt ist, und einem Zapfen 3, der die beiden
freien Enden der beiden Schenkel miteinander verbindet. Nur der
Zapfen des Schließelementes
ist in den 1 und 2 dargestellt.
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Um
den Zapfen 3 des Schließelementes zurückzuhalten,
wirkt die Falle 1 mit einer Sperrklinke 4 zusammen,
die im wesentlichen aus einer Stahlplatte besteht, welche derart
getrennt wurde, daß sie
die Gestalt eines Hebels besitzt.
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Die
Falle ist in ihrer geschlossenen Position mit Hilfe der Sperrklinke 4 gesichert
(vergleiche 1), die um ein Gelenk an einem
der Enden der Sperrklinke schwenkbar an dem Schloßgehäuse montiert
ist. Um in diese gesicherte Stellung zu gelangen, ist die Falle
mit einem Verriegelungsteil versehen, das aus einem hinteren Ende 5 besteht,
welches mit dem Ende einer der Schenkel der Gabel verbunden ist
und sich in der gleichen Ebene wie dieser, aber im wesentlichen
senkrecht zu diesem Schenkel, nach hinten erstreckt. Die Länge des
hinteren Endes ist derart gewählt,
daß die
Falle immer mit der Schmalseite der Sperrklinke in Kontakt bleibt,
und zwar sowohl in der geöffneten
Position wie auch in der geschlossenen Position.
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In
der geschlossenen Position befindet sich ein vorderer Rand 5' des hinteren
Endes 5 im Anschlag mit einer Raste 6, welche
das Sicherungsteil der Sperrklinke 4 bildet, und ist ständig in
Richtung der Sperrklinke durch eine Rückholfeder 7 belastet, die
koaxial zur Achse der Falle angeordnet ist. Dabei stützt sich
das eine Ende der Rückholfeder
an einem Befestigungsteil 8, das senkrecht über der
Ebene der Falle hervorragt, und das andere Ende an dem Schloßgehäuse ab.
Die Gabelfalle wird gleichzeitig in Richtung auf die geöffnete Position
des Schlosses durch die Rückholfeder 7 und
außerdem
durch die Reaktion der Türdichtung
belastet, die im geschlossenen Zustand komprimiert ist.
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Die
Sperrklinke 4 ist ebenfalls in Richtung auf das hintere
Ende 5 der Falle durch eine Rückholfeder 9 belastet,
die koaxial zur Achse 4a der Sperrklinke angeordnet ist,
deren eine Ende sich gegen einen Zapfen 10 und deren andere
Ende sich an dem Gehäuse
abstützt.
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Um
das hintere Ende 5 der im Eingriff mit der Raste 6 der
Sperrklinke 4 stehenden Falle 1 zu entsichern,
genügt
es, die Sperrklinke in der in 1 dargestellten
Anordnung nach unten zu schwenken, was mit Hilfe eines (nicht dargestellten)
Hebels erreicht wird, der mit einem in der Nähe des freien Endes der Sperrklinke
angeordneten Zapfens 11 zusammenwirkt. Das hintere Ende
verläßt die Raste 6 auf
der Schmalseite der Sperrklinke gleitend, und die Falle 1 wird
automatisch durch die Rückholfeder 7 in
die geöffnete
Position geschwenkt und verbleibt in dieser Position, damit die
Falle den Zapfen 3 des Schließelementes freigibt und um
folglich das Umklappen der Rückenlehne
zu ermöglichen.
Im Falle einer hinteren Rückenlehne
setzt sich diese häufig
aus zwei Teilen mit einer Breite von ungefähr 2/3 und 1/3 der Rückenlehne
zusammen, wobei jedes der beiden Teile mit einem Schloß versehen
ist. Manchmal erstreckt sich die hintere Rückenlehne praktisch über die
gesamte Breite des inneren Raumes des Fahrzeuges, wobei zwei Schlösser vorgesehen
sind und folglich gleichzeitig betätigt werden müssen, um
die Rückenlehne freizugeben.
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Um
die Geräusche
bei Betätigung
des Schlosses zu vermindern, ist die Falle im allgemeinen mit einem
Material aus Kunststoff umspritzt, welches eine Hülle 12 um
die Falle bildet, wie dieses in den 1 und 2 dargestellt
ist. Gewisse Bereiche der Falle sind blosgelegt, insbesondere der
Boden des bogenförmigen
Abschnittes und das hintere Ende 5, das mit der Raste 6 der
Sperrklinke zusammenwirkt, sowie ein vorderes Teil 13 der
Falle, um ein Abplatzen des umspritzten Kunststoffmaterials der Falle
zu vermeiden, wenn der Benutzer die Tür oder die Heckklappe oder
die Rückenlehne
mit Gewalt wieder schließt
und sich die Falle in ihrer geschlossenen Position befindet. Ein
derartiges Abplatzen wäre durch
Reibung von der Falle auf die benachbarten Elemente übertragbar
und muß vermieden
werden.
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Um
den Beanspruchungen im Falle eines gewaltsamen Aufpralles zu widerstehen,
sind die Falle und die Sperrklinke aus einem widerstandsfähigen Material,
wie Stahl, hergestellt. 3 gibt in diesem Zusammenhang
eine Falle mit einer relativ großen Dicke wieder (vergleiche 3),
um erstens den in der longitudinalen Ebene der Falle wirksamen Beanspruchungen
zu widerstehen, die geeignet sind, ihren Bruch zu verursachen, und
zweitens den lateralen Beanspruchungen zu widerstehen, die in einer transversalen
Ebene wirksam sind und die durch eine Deformation der Gegenplatte,
auf der die Falle befestigt ist, eine Trennung der im Eingriff mit
der Sperrklinke stehenden Falle bewirken können. Was gesagt wurde in bezug
auf die Falle ist ebenfalls anwendbar auf die Sperrklinke, die an
der gleichen Gegenplatte befestigt ist.
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Lediglich
zur Information, die Dicke muß mindestens
5 mm betragen, damit die Falle dem Aufprall widerstehen kann, während sie
6 mm betragen muß, damit
eine Trennung der Falle in bezug auf die Sperrklinke durch den Effekt
der transversalen Beanspruchungen vermieden wird. Selbstverständlich ist
man gezwungen, die Dicke möglichst
dick zu wählen, selbst
wenn dieses eine Erhöhung
des Gewichtes zur Folge hat. Diese Dicken gelten in der gleichen
Größenordnung
für die
Sperrklinke.
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Aufgrund
einer vorgeschriebenen Beanspruchung durch das Trennwerkzeug muß die Breite
b (vergleiche 3) der Wand um die Öffnung der Schwenkachse
der Falle ebenfalls mindestens 1,5 × a betragen. Dieser Wert von
1,5 mal der Materialdicke ist ein üblicher Wert, der von der Geometrie
und der Komplexität
des Teiles abhängt.
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Überdies
widersteht die Falle im allgemeinen keinen Trägheitskräften, im Gegensatz zu der Sperrklinke,
die diese Kräfte
durch ihre Feder aufnimmt.
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Als
allgemeine Regel gilt, daß ein
Schloß folgenden
Trägheitskräften widerstehen
muß:
- – 60
G in longitudinaler Richtung;
- – 60
G in transversaler Richtung;
- – 60
G in vertikaler Richtung.
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Um
eine Falle oder eine Sperrklinke mit einer Dicke in der Größenordnung
von 6 mm herzustellen, ist es unerläßlich, einen Trennvorgang mit
mehreren Arbeitsgängen
mit verschiedenen Formwerkzeugen durchzuführen. Dieses erfordert umfangreiche
und komplexe Maschinenwerkzeuge, und es gibt außerdem ein Risiko mangelhafter
Kontinuität
der Schnittlinien, was Vorsprünge
erzeugt, an denen die Sperrklinke sich an der Falle festhaken kann.
Aus diesem Grunde ist es wichtig, jedes Teil zu kontrollieren und es
zu begradigen, wenn es erforderlich ist, was zusätzliche Maßnahmen zur Folge hat.
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Das
Dokument
GB 2 048 365 offenbart
ein Schloß für ein Kraftfahrzeug.
Dieses Schloß umfaßt einen
elastischen an der Falle befestigten Dämpfer. Dieser Dämpfer ermöglicht es
die metallischen Geräusche
zu begrenzen, die durch die Reibung der Falle und der Sperrklinke
bei der Betätigung
des Schlosses verursacht werden.
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Jedoch
hat dieser elastische Dämpfer
einzig eine Schall isolierende Funktion. Er erhöht nicht die Dicke der Falle,
die es ermöglicht,
einem Bruch und einer Deformation zu widerstehen. Folglich ermöglicht er
keinerlei Verminderung der Herstellungskosten der Falle.
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Überdies
offenbart das Dokument
GB 2 185 059 ein
Schloß für ein Fenster
oder eine Tür
auf dem Gebiet des Bauwesens. Dieses Schloß umfaßt eine zentrale Einheit und
zwei nebengeordnete Einheiten, die mit der zentralen Einheit über zwei
Stangen verbunden sind. Dieses Schloß enthält einen Schließzylinder,
eine Falle, einen Riegel zum Öffnen/Schließen und
einen Sicherungsriegel. Der Sicherungsriegel ist aus mehreren Platten
zusammengesetzt. Diese Lösung
erleichtert die Herstellung des Riegels.
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Aus
dem das Patent
FR 2472651 betreffenden älteren Stand
der Technik ist ebenfalls ein Rückhalteteil
für ein
Türschloß eines
Kraftfahrzeuges bekannt. Die Vorrichtung umfaßt eine Gabelfalle, die aus
zwei Flanschen besteht, zwischen denen ein Flansch aus einem harten
Elastomer angeordnet ist, und die drehbar um eine Achse in einem
Gehäuse montiert
ist, welches an der Fahrzeugtür
befestigt ist, und mit einem Schließelement in Form eines an der Türsäule befestigten
Bolzens zusammenwirkt. Bei dem Schließvorgang gelangt das Schließelement
in die Gabel und dreht die Falle, die mindestens in einer Position
durch eine Sperrklinke gesichert wird, welche mit einem drehfest
mit der Falle verbundenen Sperrnocken zusammenwirkt. Die Entsicherung
zum Öffnen
erfolgt durch Drehung der Sperrklinke, um diese von dem Sperrnocken
zu entkuppeln.
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Das
Ziel der Erfindung ist es, ein Rückhalteteil
vorzuschlagen, welches eine kostengünstige Herstellung ermöglicht.
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Die
Erfindung betrifft ebenfalls ein Verfahren zur Herstellung eines
Rückhalteteiles,
welches die Vorteile, die mit diesem Rückhalteteil verbunden sind,
aufweist.
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Die
Erfindung betrifft außerdem
ein Schloß, versehen
mit mindestens einem derartigen Rückhalteteil.
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Ein
Gegenstand der Erfindung betrifft ein Rückhalteteil für ein Kraftfahrzeugschloß, welches ein
Mittel zur Sicherung umfaßt,
das für
ein Zusammenwirken mit einem Mittel zur Sicherung eines zweiten
Rückhalteteiles
geeignet ist, um ein Schließelement
zurückzuhalten,
wenn das Schloß sich
in seiner geschlossenen Position befindet. Das Rückhalteteil setzt sich aus mindestens
zwei sich überdeckenden
Elementen des Rückhalteteiles
zusammen, die durch eine durch Umspritzen geformte Hülle miteinander
verbunden sind, so daß das
Rückhalteteil eine
bestimmte Dicke aufweist, um, im Falle eines Aufpralles, einerseits
einem Bruch und andererseits einer Deformation zu widerstehen. Mindestens
eines der Elemente des Rückhalteteiles
umfaßt
Abstandsmittel, die auf seiner einem benachbarten Element des Rückhalteteiles
zugewandten Seite angeordnet sind, derart, daß ein Spalt zwischen den Elementen des
Rückhalteteiles
erzeugt wird, der mit dem zum Umspritzen verwendeten Material ausgefüllt sein kann.
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Das
Rückhalteteil
kann außerdem
einen oder mehrere der folgenden charakterischen Merkmale enthalten:
- – die
besagten Abstandsmittel bestehen aus gleichmäßig beabstandeten Vorsprüngen auf
einem der Elemente des Rückhalteteiles;
- – die
Elemente des Rückhalteteiles
sind durch eine Schweißverbindung
miteinander verbunden;
- – die
Elemente des Rückhalteteiles
sind durch eine Klebeverbindung miteinander verbunden;
- – die
Anzahl der Elemente des Rückhalteteiles beträgt zwei;
- – die
Elemente des Rückhalteteiles
bilden eine im wesentlichen identische umfangseitige Kontur;
- – das
Rückhalteteil
ist eine Falle;
- – das
Rückhalteteil
ist eine Sperrklinke.
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Ein
weiterer Gegenstand der Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren
zur Herstellung eines Rückhalteteiles,
wie es oben definiert ist, dadurch gekennzeichnet, daß jedes
Element des Rückhalteteiles
durch einen einzigen Trennvorgang hergestellt wird, und daß mindestens
zwei Elemente des Rückhalteteiles
durch eine durch Umspritzen hergestellte Hülle miteinander verbunden werden.
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Ein
noch weiterer Gegenstand betrifft ein Schloß für ein Kraftfahrzeug, dadurch
gekennzeichnet, daß es
mindestens ein Rückhalteteil
enthält,
wie es oben erwähnt
ist, welches mit einem zweiten Teil zusammenwirkt, um in der Sicherungsstellung
ein Schließelement
zurückzuhalten.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand mehrerer Ausführungsbeispiele, einer Falle
und einer Sperrklinke für
eine Rückenlehne
eines Kraftfahrzeuges, auf die sie nicht beschränkt ist, detaillierter unter Bezugnahme
auf die beigefügten
Figuren beschrieben. Es zeigen:
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1 und 2 schematische
perspektivische Ansichten einer herkömmlichen Falle, die mit einer
herkömmlichen
Sperrklinke zusammenwirkt, wobei die Elemente bereits in der Einleitung
der vorliegenden Anmeldung beschrieben wurden;
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3 eine
schematische perspektivische Ansicht einer bereits beschriebenen
herkömmlichen Falle;
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4 eine
schematische perspektivische Ansicht der beiden Elemente der Falle,
die nicht Teil der Erfindung sind;
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5 eine
schematisch perspektivische Ansicht, welche die beiden Elemente
der Falle nach 4 wiedergeben, die von einem
eine Hülle
bildenden Element umspritzt sind;
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6 eine
schematisch perspektivische Ansicht eines Elementes der mit Gußvorsprüngen versehenen
Falle, gemäß einem
anderen Ausführungsbeispiel
der Erfindung;
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7 eine
Ansicht, bei der das in 6 schematisch perspektivisch
dargestellte Element mit einem anderen Element der Falle verbunden
ist;
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8 eine
schematisch perspektivische Ansicht der beiden Elemente der Falle,
umspritzt mit einem eine Hülle
bildenden Element; und
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9 eine 7 entsprechende
Ansicht, die eine erfindungsgemäße Sperrklinke
zeigt.
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In
der nachfolgenden Beschreibung sind die Elemente, die den bereits
im Zusammenhang mit den 1 bis 3 beschriebenen
Elementen entsprechen, mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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4 zeigt
ein Rückhalteteil,
welches nicht Teil der Erfindung ist, in Form einer Falle, deren
Dicke durch zwei Elemente des Rückhalteteiles
in Form der Elemente des Rückhalteteiles 1A und 1B bestimmt wird,
die ein identisches Profil und eine identische Form aufweisen, wobei
diese Elemente der Falle miteinander einen die eigentliche Falle
bildenden geschichteten Aufbau 1' besitzen.
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Die
beiden Elemente der Falle 1A, 1B sind, z. B. durch
eine Schweiß-
oder Klebeverbindung, miteinander entsprechend verbunden.
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5 zeigt
zwei Elemente der Falle 1A, 1B, die durch eine
Hülle 12 bildendes
Umspritzen miteinander verbunden sind. Der Vorgang der Verbindung durch
Schweißen
oder Kleben kann dank dieser Anordnung vermieden werden, da die
Hülle alleine
ausreicht, um die beiden Elemente sehr dauerhaft miteinander zu
verbinden.
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Die
Falle weist bei diesem letzten Beispiel die bloßliegenden Abschnitte an den
gleichen Orten (2, 5, 13) auf, wie die
unter Hinweis auf die 1 und 2 beschriebene
herkömmliche
Falle. Die Hülle ist
ebenfalls mit einem Befestigungsteil für eine Rückholfeder (nicht in der Figur
dargestellt) versehen. Die Hülle 12 umfaßt vier
Vertiefungen 12a in gleicher Höhe der Durchgangsöffnung der
Drehachse der Falle, um sie durch vier komplementäre Nocken
in der Form zu zentrieren.
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Vorzugsweise
sind zwei Elemente der Falle 1A, 1B erforderlich,
um zusammen eine optimale Dicke a zu erhalten, aber selbstverständlich können auch
drei oder sogar mehr Elemente vorgesehen sein, die in diesem Fall
eine geschichtete Falle bilden.
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Die
Erfindung wird zunächst
im Detail am Beispiel des Aufbaues einer Falle beschrieben, während das
gleiche Prinzip ebenfalls für
die Sperrklinke gilt. Jedoch, um Wiederholungen zu vermeiden, werden
die Varianten nur im Hinblick auf die Falle beschrieben.
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Die 6 und 7 zeigen
ein Rückhalteteil,
bei dem die Abstandsmittel zwischen zwei nebeneinander liegenden
Elementen der Falle 1A, 1B angeordnet sind.
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Bei
dem dargestellten Beispiel werden diese Abstandsmittel durch gleichmäßige Vorsprünge 14 gebildet,
die auf einer der großen
Flächen
des Elementes der Falle 1A angeordnet sind. Bei dem Zusammenbau
werden die Vorsprünge 14 zu
dem benachbarten anderen Element der Falle 1B ausgerichtet,
derart, daß ein
Spalt zwischen diesen beiden Elementen gebildet wird. In dem Fall,
in dem die gesamte Dicke a, mit Ausnahme der Hülle, zum Beispiel 6 mm entspricht,
kann der Spalt eine Dicke von ungefähr 1 mm besitzen.
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In
dem Fall, in dem die Falle aus mehr als drei Elementen zusammengesetzt
ist, können
zwei mit Vorsprüngen
versehene Elemente der Falle, wie dieses in den 6 und 7 dargestellt
ist, auf den beiden Seiten eines Elementes der Falle ohne Vorsprünge angeordnet
werden.
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8 zeigt
die Elemente der Falle 1A, 1B der 7,
die voneinander durch die Vorsprünge
beabstandet und miteinander durch das aufgespritzte Material verbunden
sind, welches eine Hülle 12 um die
Elemente bildet. Das aufgespritzte Material füllt ebenfalls den Spalt 15 zwischen
den beiden Elementen der Falle aus, so daß ein Aufbau der Falle 1' ohne Hohlraum
erhalten wird, was hinsichtlich Steifigkeit des Teiles von Vorteil
ist.
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Dieses
Ausführungsbeispiel
ist besonders vorteilhaft, da es eine wesentliche Reduzierung des Gewichtes
des Aufbaus der Falle ermöglicht.
Folglich erlaubt es die Verwendung einer Rückholfeder der Falle mit verringerten
Abmessungen und daher mit geringeren Herstellkosten.
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Schließlich zeigt
die 9 ein Rückhalteteil in
Form einer Sperrklinke, die entsprechend dem in 7 dargestellten
Teil hergestellt ist. Die Sperrklinke besteht aus zwei Elementen
des Rückhalteteiles 4A, 4B in
Form der Elemente der Sperrklinke, die eine im wesentlichen identische
periphere Kontur besitzen. Eines der Elemente der Sperrklinke (4A)
trägt auf
einer ihrer Seite die Abstandsmittel in Form von Vorsprüngen 14,
während
das andere Element der Sperrklinke auf ihrer nach außen gerichteten
Seite einen Zapfen 10 und eine Achse 11 trägt.
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Wie
in dem Beispiel der Falle, sind diese Elemente der Sperrklinke 4A, 4B durch
Umspritzen miteinander verbunden.
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Da
die Dicke des Rückhalteteiles
sich aus den Dicken jedes der Elemente des Rückhalteteiles 1A, 1B bzw. 4A, 4B und
einem Spalt zwischen den beiden nebeneinander liegenden Elementen
zusammensetzt, ermöglicht
die Erfindung die getrennte Herstellung jedes der Elemente des Rückhalteteiles mittels
eines einzigen Trennvorganges.
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So
benötigt
man nicht mehr ein komplexes Maschinenwerkzeug mit mehreren unterschiedlichen Formwerkzeugen,
und der Selbstkostenpreis der erfindungsgemäßen Falle wird wesentlich reduziert.
Da das erfindungsgemäße Rückhalteteil
ein durch Umspritzen hergestelltes Gußteil enthält, ist kein den eigentlichen
Zusammenbau betreffender Arbeitsgang erforderlich.
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Die
Herstellkosten des gesamten, ein erfindungsgemäßes Rückhalteteil enthaltenden Kraftfahrzeugschlosses
sind ebenfalls reduziert.