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Die
Erfindung betrifft eine Transportvorrichtung mit einem Grundrahmen,
an dem vier Räder
und eine sich über
nahezu die gesamte Oberfläche
der Vorrichtung erstreckende, zumindest annähernd ebene Ladefläche angeordnet
sind.
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Die
Erfindung wird vorzugsweise zum Transport von genormten Behältern und
Paletten, insbesondere in Postverteilungszentren, angewendet.
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Im
Stand der Technik sind verschiedene Transportvorrichtung mit einem
Grundrahmen, an dem vier Räder
und eine sich über
nahezu die gesamte Oberfläche
der Vorrichtung erstreckende, zumindest annähernd ebene Ladefläche angeordnet sind,
bekannt.
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Nach
DE 196 23 001 A1 ist
ein Verteiler- bzw. Zustellerwagen mit einem Grundwagen mit vier
Rädern
und einer zumindest annähernd
ebenen Ladefläche
bekannt, bei der ein als Griffbügel
bezeichneter Rahmen, der aus rohrförmigem Profilmaterial besteht
und insgesamt als etwa u-förmiger
Schiebebügel
ausgebildet ist, wobei die freien Enden von beiden Profilschenkeln
der U-Form in wesentlichen vertikal aufragend und starr an den Grundrahmen
angeschlossen sind.
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Nachteilig
ist dabei, dass dieser Verteiler- und Zustellerwagen sowohl sehr
schwer und wegen des fest am Grundrahmen befestigten Rahmens nicht
stapelbar ist als auch dass dessen hoch beanspruchte Ladefläche vollständig ausgetauscht
werden muss, wenn diese lediglich bereichsweise verschlissen ist,
so dass eine Instandsetzung der Ladefläche mit hohem Aufwand und damit
mit hohen Kosten verbunden ist.
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Des
weiteren sind im Stand der Technik Transportvorrichtungen mit einem
Grundrahmen, an dem vier Räder
und eine sich nahezu über
die gesamte Oberfläche
der Vorrichtung erstreckende nahezu ebene Ladefläche angeordnet ist, bei denen
auf dem Grundrahmen eine vorzugsweise aus Kunststoff bestehende
Wanne angeordnet ist, die aus einer Bodenplatte und fest damit verbundenen
Seitenwänden gebildet
wird.
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Nachteilig
ist dabei, dass derartige Transportvorrichtungen nicht platzsparend übereinander stapelbar
sind. Besonders nachteilig ist, dass auch bei einem lediglich partiellen
Verschleiß der
Ladefläche
oder der fest damit verbundenen Seitenwandungen ein vollständiger Austausch
des wannenförmigen
Aufsatzes erforderlich ist, so dass eine Instandsetzung der Ladefläche mit
hohem Aufwand und damit mit hohen Kosten verbunden ist.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Transportvorrichtung
mit einem Grundrahmen, an dem vier Räder und eine sich über nahezu
die gesamte Oberfläche
der Vorrichtung erstreckende, zumindest annähernd ebene Ladefläche angeordnet ist,
anzugeben, die platzsparend stapelbar und in gestapeltem Zustand
einfach zu transportieren ist und bei der eine verschlissene Ladefläche einfach
und kostengünstig
instand zu setzen ist.
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Erfindungsgemäß wird die
Aufgabe mit der in Anspruch 1 angegebenen Merkmalskombination gelöst.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Die
Erfindung weist eine Reihe von Vorteilen auf. Durch die Anordnung
von mindestens einem abnehmbaren Tragelement, welches an seiner
Oberfläche
mit der Lage von Rädern
korrespondierenden Stellen Vertiefungen zur Aufnahme der Rädern zum Übereinanderstapeln
mehrerer Transportvorrichtungen aufweist, gelingt es, auch eine
Vielzahl von übereinander
gestapelten Transportvorrichtungen ohne gesonderte Zusatzmaßnahmen
gegen Verschiebungen gegeneinander zu sichern; des weiteren wird
dadurch ein sehr platzsparendes Stapeln ermöglicht. Durch die Anordnung
von klappbaren Rahmen und durch die Anordnung von Griffmulden in
dem mindestens einen Tragelement, in welche die klappbaren Rahmen
in eine horizontale Lage einklappbar sind, gelingt es, eine Transportvorrichtung
anzugeben, welche für
eine Transportstellung mit aufgeklappten Seitenrahmen einen Schutz
gegen Verrutschen von Ladegut bietet und welche bei eingeklappten
Rahmen ein platzsparendes Stapeln ermöglicht. Durch die Anordnung
der Griffmulden in den Tragelementen gelingt es, die Bügel sehr
einfach manuell zu greifen, um sie von einer eingeklappten, horizontalen
Stellung in eine ausgeklappte, vertikale Transportstellung zu bewegen.
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Eine
Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass zumindest einige der
Rahmen von der zumindest annähernd
horizontalen Lage in die Transportvorrichtung einschiebbar sind;
vorteilhaft ist dabei, dass diese Rahmen für den gestapelten Zustand besonders
platzsparend und geschützt
versenkbar sind und dass es ermöglicht
wird, an vier Seiten Rahmen anzuordnen, die für den gestapelten Zustand abgeklappt
werden können,
ohne sich im abgeklappten Zustand gegenseitig zu behindern.
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Durch
die Anordnung von drei identischen Tragelementen, welche jeweils
untereinander beabstandet an dem Grundrahmen abnehmbar befestigt sind
und jeweils zwei obere Vertiefungen sowie an gegenüberliegenden
Rändern
jeweils eine versatzförmige
Griffmulde enthalten und durch die Anordnung eines oberen Bügels am
klappbaren Rahmen gelingt es, eine Transportvorrichtung anzugeben,
bei der der wenigstens obere Bügel
von klappbaren Rahmen in Abstände
zwischen den Tragelementen in eine liegende Stellung klappbar sind.
Dadurch wird ein sehr platzsparendes Zusammenklappen der Transportvorrichtung
ermöglicht,
wobei im zusammengeklappten Zustand die versenkten Bügel geschützt liegen
und durch die in den Tragelementen angeordneten Griffmulden trotzdem
leicht anzufassen und leicht wieder ausklappbar sind. Die Anordnung
identischer Tragelemente auf einem Grundrahmen erlaubt es, auch
eine partielle Erneuerung der Ladefläche durch Austausch einzelner
Tragelemente vorzunehmen; dadurch gelingt eine deutliche Senkung
der Instandhaltungskosten für
die Tragelemente, welche die Ladefläche bilden.
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Durch
die Ausbildung der Tragelemente als Kunststoff-Spritzformteile gelingt
eine sehr kostengünstige
Herstellung von Ladeflächen.
Darüber
hinaus gelingt es dadurch, das Gewicht der Transportvorrichtungen
deutlich zu reduzieren, so dass ein manuelles Übereinanderstapeln erheblich
erleichtert wird.
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Durch
die Ausbildung der Tragelemente aus einem Gitterrost aus Kunststoff
und eine den Gitterrost jeweils umrahmenden, massiven Umfassung aus
Kunststoff gelingt es, besonders leichte und besonders kostengünstig herstellbare
Teilbereiche von Ladeflächen
herzustellen.
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Die
Anordnung von leistenförmigen
Erhebungen an der Oberfläche
der Tragelemente ermöglicht
auf einfache Weise eine Fixierung von zu transportierenden Behältern, die
an ihrer Unterseite mit korrespondierenden Nuten versehen sind,
gegen horizontales Verrutschen.
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Durch
die Anordnung von Nuten an der Oberfläche der Tragelemente gelingt
es, auf einfache Weise Leisten in zumindestens einigen der Nuten Leisten
anzuordnen, wobei die Höhe
der Leisten größer als
die Tiefe der Nuten ist, und dadurch ein variables Raster von verschiedenen
leistenförmigen
Erhebungen an den Oberflächen
der Tragelemente zu schaffen, die ebenfalls der Aufnahme von Behältern mit
nutenförmige
Vertiefungen an deren Unterseite dienen können.
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Durch
eine achssymetrische Ausbildung von Tragelementen mit parallel zu
den Rändern
mit den Griffmulden mittig angeordneten Nuten und rechtwinklig zu
den Rändern
mit den Griffmulden jeweils mittig angeordneten leistenförmigen Erhebungen
gelingt die Herstellung von Tragelementen, die für eine Kombination als Dreiergruppe
mit jeweils rechtwinklig zueinander verlaufenden leistenförmigen Erhebungen
geeignet sind.
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Durch
die Anordnung einer Verschraubung zwischen Tragelementen und dem
Grundrahmen wird nach einem lediglich partiellen Verschleiß eine einfacher
Austausch einzelner Tragelemente ermöglicht.
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Durch
die Anordnung einer zu einer Zugeinrichtung gehörenden Gabel im vorderen Bereich
des Grundrahmens und durch die Anordnung einer ebenfalls zur Zugeinrichtung
gehörenden
Kupplung im hinteren Bereich des Grundrahmens, wobei die Kupplung
innerhalb des Grundrahmens versenkt ist und die Gabel um eine im
vorderen Bereich des Grundrahmens verlaufende, horizontale Achse
von einer Arbeitsstellung in eine Stapelstellung auf die Lagefläche klappbar
ist, gelingt es, eine Transportvorrichtung anzugeben, welche mit
anderen identischen Transportvorrichtungen koppelbar ist und bei der
bei mehreren übereinandergestapelten
Transportvorrichtungen die jeweils unteren Transportvorrichtungen
miteinander koppelbar und somit zum Leertransport geeignet sind.
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In
einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass zwei parallel
zur Fahrtrichtung angeordnete seitliche Längsträger aus jeweils zwei beabstandeten, übereinander
angeordneten Profilen bestehen, dass zwischen den Profilen jeweils
eines seitlichen Längsträgers etwa
rechtwinklig zu diesen jeweils zwei leicht zur Horizontalen geneigte
Führungsschienen
angeordnet sind, welche jeweils ein Paar bilden, dass jede Führungsschiene
einen C-förmigen
Querschnitt aufweist, wobei offene Seiten jeweils eines Paares von
Führungsschienen
einander zugewandt sind, dass zwei Paare von Führungsschienen übereinander
angeordnet sind, dass zwei seitliche Rahmen jeweils zwei von einander
weg stehende Bolzen aufweisen, welche in korrespondierenden Führungsschienen
geführt
werden, dass die seitlichen Rahmen von den Führungsschienen geführt jeweils
zwischen die beiden Profile eines seitlichen Längsträgers einschiebbar sind und
dass zwei auf die Ladefläche
klappbare Rahmen jeweils am vorderen und am hinteren Rand der Vorrichtung
angeordnet sind; vorteilhaft ist dabei dass seitliche Rahmen auf
einfache Weise in einen aus zwei Profilen eines seitlichen Trägers gebildeten
Schacht einschiebbar und versenkbar sind und dabei ohne die Gefahr
eines Verkantens durch Bolzen in Führungsschiene geführt werden.
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Durch
jeweils einen insbesondere als Abschluss dieser Führungsschienen
ausgebildeten Anschlag für
die Bolzen am äußeren Ende
jeder Führungsschiene
wird das Herausziehens der seitlichen Rahmen aus den Führungsschienen
auf einfache Weise verhindert.
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Eine
weitere Ausgestaltung sieht vor, dass jeweils zwei von einander
weg weisende, insbesondere parallel zur Längsrichtung der Transportvorrichtung
angeordnete Teleskope, deren Enden im ausgefahrenen Zustand mit
vertikal aufgestellten vorderen und hinteren Rahmen verbindbar sind,
in den oberen Bereichen der seitlichen Rahmen angeordnet sind; vorteilhaft
ist dabei, dass die seitlichen Rahmen im aufgeklappten Zustand auf
einfache Weise an bereits aufgeklappten vorderen und hinteren Rahmen
fixierbar sind und dass die Teleskope im gestapelten Zustand in
die seitlichen Rahmen einsteckbar sind und somit gemeinsam mit den
seitlichen Rahmen vollständig
in die Transportvorrichtung quer zur Fahrtrichtung einsteckbar sind.
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Durch
eine zumindest im Bereich von seitlichen Rahmen etwa um die Stärke der
seitlichen Rahmen zurückgesetzte
Anordnung der äußeren Ränder der
seitlichen Längsträger gelingt
es, eine vorgegebene Systembreite der Transportvorrichtung auch
im Stapelzustand mit eingesteckten seitlichen Rahmen einzuhalten
und dabei die oberen Ränder
der seitlichen Rahmen gegenüber
den äußeren Rändern der seitlichen
Längsträger leicht überstehen
zu lassen, so dass diese Ränder
der seitlichen Rahmen zum Aufstellen der seitlichen Rahmen leicht
manuell gegriffen werden können.
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Eine
weitere Ausgestaltung sieht vor, dass wenigstens zwei um jeweils
eine horizontale Achse drehbare Räder jeweils um eine vertikale
Achse schwenkbar an der Transportvorrichtung angeordnet sind, dass
die vertikale Achse und die horizontale Achse windschief zueinander
liegen, dass die um jeweils eine vertikale Achse schwenkbaren Räder jeweils
wenigstens mittelbar mit einer um ein horizontales Scharniergelenk
klappbaren untere Platte verbunden sind und dass das Scharniergelenk
zumindest mittelbar mit dem Grundrahmen der Transportvorrichtung
verbunden ist; dabei ist vorteilhaft, dass bei einem Anheben der
Transportvorrichtung die unteren Platten nach unten klappen und
sich wegen des Gewichts der zugehörigen Räder und wegen des Abstandes
zwischen vertikaler Schwenkachse und horizontaler Radachse des zugehörigen Rades
jedes Rad in Richtung der Falllinie der abgeklappten unteren Platte
ausrichtet. Besonders vorteilhaft ist dabei, die horizontalen Drehachsen
der Scharniergelenke rechtwinklig zur Längsrichtung der Transportvorrichtung
anzuordnen, weil dabei beim Anheben der Transportvorrichtung die
unteren Platten in Längsrichtung
der Transportvorrichtung nach unten klappen und sich die betreffenden
Räder selbsttätig parallel
zur Fahrzeuglängsachse
ausrichten. Dadurch müssen
schwenkbare Räder
nicht in sonstiger Weise gesondert ausgerichtet werden und können unabhängig von
ihrer Stellung in Transportstellung über einander gestapelt werden
und dabei in die korrespondierenden Vertiefungen der Tragelemente
eingesetzt werden.
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Durch
die Anordnung eines oberen Anschlages für die untere Platte gelingt
eine Übertragung
der Vertikalkraft aus dem Rad in die Transportvorrichtung durch
Kontaktpressung, ohne die untere Platte statisch beachtlich zu beanspruchen.
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Eine
erste Alternative einer Ausgestaltung sieht vor, dass als oberer
Anschlag eine obere Platte, welche an der Unterseite der Transportvorrichtung befestigt
ist, dient und dass die untere Platte in einer zumindest etwa horizontalen
Lage gegen Hochklappen durch diese obere Platte gesichert ist; vorteilhaft ist
dabei, dass ein Scharnier mit einer oberen und einer unteren Platte
vorgefertigt und an der Unterseite der Transportvorrichtung befestigt
werden kann.
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Eine
zweite Alternative dieser Ausgestaltung sieht vor, dass als oberer
Anschlag unmittelbar der Grundrahmen dient und dass die untere Platte
in einer zumindest etwa horizontalen Lage gegen Hochklappen durch
den Grundrahmen gesichert ist. Vorteilhaft ist dabei, dass der Anschlag
besonders tragfähig
und verschleißfest
ist.
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Eine
weitere Ausgestaltung sieht vor, dass eine vom Scharniergelenk beabstandete
Einrichtung zur Fixierung gegen horizontale Verschiebung der unteren
Platte gegenüber
dem Anschlag der unteren Platte angeordnet ist; vorteilhaft ist
dabei, dass horizontale Kräfte
von schwenkbaren Rädern
nicht ausschließlich über des
Scharniergelenk und über
Reibung zwischen der unteren Platte und dem Anschlag in den Grundrahmen übertragen
werden müssen, sondern
auch über
diese Einrichtung zur Fixierung. Dadurch gelingen eine deutliche
Reduzierung der Belastung des Scharniergelenks im Transportzustand
und damit eine Erhöhung
der Lebensdauer des Scharniergelenks.
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Eine
weitere Ausgestaltung sieht vor, dass als Einrichtung zur Fixierung
gegen horizontale Verschiebung der unteren Platte gegenüber dem
Anschlag der unteren Platte wenigstens ein Dorn an dem Anschlag
oder an der unteren Platte und mit dem wenigstens einen Dorn korrespondierende
wenigstens eine Aussparung entweder an der unteren Platte oder an
dem Anschlag angeordnet sind; vorteilhaft ist dabei, dass auf besonders
einfache Weise durch formschlüssiges
Eingreifen eines Dornes in eine korrespondierende Aussparung eine
scharniergelenkschonende Horizontalkraftübertragung ermöglicht wird.
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Die
Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
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Dazu
zeigen
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1 eine Draufsicht auf eine
erste Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Transportvorrichtung
in Lagerungsstellung,
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2 eine Seitenansicht von
zwei gestapelten Transportvorrichtungen dieser Ausführungsform,
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3 eine zugehörige Vorderansicht,
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4 eine Seitenansicht dieser
Ausführungsform
in Transportstellung,
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5 eine zugehörige Vorderansicht,
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6 eine Systemdarstellung
einer ersten Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Tragelementes
in Dreitafelprojektion,
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7 eine isometrische Darstellung
einer Gruppe einer weiteren Ausführungsform
erfindungsgemäßer Tragelemente,
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8 einen Querschnitt einer
zweiten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Transportvorrichtung
in Transportstellung,
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9 eine zugehörige Seitenansicht,
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10 eine Seitenansicht einer
Ausführungsform
eines Rades in Transportstellung,
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11 eine Seitenansicht dieser
Ausführungsform
des Rades in angehobener Stellung und
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12 eine Draufsicht auf diese
Ausführungsform
des Rades in unausgerichteter sowie in angedeuteter ausgerichteter
Stellung.
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1 zeigt eine Draufsicht
auf eine erfindungsgemäße Transportvorrichtung
mit einem Grundrahmen 1 und drei auf dem Grundrahmen 1 befestigten
Tragelementen 2. Die Tragelemente 2 sind identisch
ausgebildet und weisen an ihren rechten und linken Rändern jeweils
eine Vertiefung 2.1 auf, die dazu dient, Räder 4 einer
anderen Transportvorrichtung beim Übereinanderstapeln aufzunehmen. Außerdem ist
jeweils am vorderen und am hinteren Rand jedes Tragelementes 2 eine
Griffmulde 2.2 als Versatz ausgebildet. Die Tragelemente 2 sind
mit dem Grundrahmen 1, welcher ein außen umlaufendes, geschlossenes Stahl-Hohlprofil
sowie einen in Längsrichtung
mittig angeordneten mittleren Längsträger 1.1 enthält, verschraubt.
Im vorderen Bereich der Transportvorrichtung ist eine zu einer Zugeinrichtung 5 gehörende Gabel 5.1 angeordnet,
welche um eine horizontale, rechtwinklig zur Fahrtrichtung verlaufende
Achse auf das vordere Tragelement 2 klappbar ist. Die Gabel 5.1 dient
dazu, die dargestellte Transportvorrichtung mit einer hier nicht
dargestellten, korrespondierenden Kupplung 5.2 einer weiteren
Transportvorrichtung zu verbinden, um einen aus mehreren Transportvorrichtungen
bestehenden Zug zu bilden. Die Gabel 5.1 und Kupplung 5.2 sind als
Schnellkupplung ausgebildet. Am rechten und am linken Rand der Transportvorrichtung
weist der Grundrahmen 1 gegenüber den Tragelementen 2 einen
geringfügigen
Uberstand auf. In den Ecken des Grundrahmens 1 sind Gelenke 3.3 angeordnet,
mit denen zwei bügelförmige Rahmen 3 befestigt
sind. Beide Rahmen 3 bestehen jeweils aus zwei Pfosten und
einem oberen Bügel 3.1;
die Rahmen 3 sind um die Gelenke 3.3 und jeweils
eine rechtwinklig zur Fahrtrichtung verlaufende horizontale Achse
auf die Transportvorrichtung in eine horizontale Ruhestellung klappbar.
In heruntergeklappter Lage befinden sich die Pfosten der Rahmen 3 oberhalb
der Längsträger des
Grundrahmens 1 im Bereich des Überstandes
des Grundrahmens 1; die oberen Bügel 3.1 der Rahmen
befinden sind in Abständen
zwischen den Tragelementen 2. Die Länge der Pfosten der Rahmen 3 ist
dabei so gewählt,
dass beim Abklappen des vorderen Bügels 3 dessen oberer
Bügel 3.1 in den
Abstand zwischen den zwei hinteren Tragplatten 2 und der
obere Bügel 3.1 des
hinteren Rahmens 3 in den Abstand zwischen den vorderen
Tragplatten 2 versenkbar sind. Die Bügel 3 sind auf einfache
Weise manuell ausklappbar, da die horizontalen Bügel 3.1 im Bereich
der Griffmulden 2.3 leicht umfasst und in eine vertikale
Lage der Bügel 3 aufgerichtet
werden können.
Im Bereich der Gelenke 3.3 ist ein Anschlag angeordnet,
welcher verhindert, dass die Bügel 3 über die
Transportvorrichtung hinaus nach außen klappen. Die Gelenke 3.3 sind
am Grundrahmen 1 befestigt. Es ist jedoch auch möglich, die
klappbaren Rahmen 3 mit den Gelenken 3.3 an den
Tragplatten 2 zu befestigen.
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2 zeigt eine Seitenansicht
von zwei identischen, erfindungsgemäßen Transportvorrichtungen,
die übereinandergestapelt
sind, wobei die untere Transportvorrichtung zum Transport der darüber gestapelten
Transportvorrichtung genutzt wird. Zu diesem Zweck befindet sich
die Gabel 5.1 der unteren Transportvorrichtung in ausgeklappter
Stellung. Die Gelenke 3.3 der jeweils vorn und hinten angeordneten
Bügel 13 sind
mit Blechen am Grundrahmen 1 befestigt und in unterschiedlichen
Höhen angeordnet,
wobei die vorderen Gelenke 3.3 höher als die hinteren Gelenke 3.3 angeordnet
sind. Der vordere und hintere Rahmen verlaufen in abgeklappter Stellung
etwa parallel zueinander; wird zuerst der hintere Rahmen und anschließend der
vordere Rahmen – wie
im Beispiel gezeigt – abgeklappt,
verlaufen die Rahmen 3 parallel zum Grundrahmen 1.
Die Räder 4 der
oben dargestellten Transportvorrichtung sind in hier nicht dargestellten
Vertiefungen 2.1 der unteren Transportvorrichtung gestellt,
so dass die obere Vorrichtung gegenüber der unteren unverschieblich
ist. Im hinteren Bereich der Transportvorrichtungen befindet sich
jeweils eine Kupplung 5.2, wobei ein Lösen von Verbindungen zwischen
Gabeln 5.1 und Kupplungen 5.2 durch Ziehen an
einem im hinteren Bereich der Transportvorrichtungen dargestellten Griff 5.3 erfolgt.
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3 zeigt eine dazugehörige Vorderansicht,
wobei die Vertiefungen 2.1 in den Tragelementen 2 der
unteren Transportvorrichtung mit den darin aufgestellten Rädern 4 der
oberen Transportvorrichtung dargestellt sind.
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4 zeigt eine Seitenansicht
der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung
mit aufgeklappten Rahmen 3. Bei der hier dargestellten
Ausführungsform
sind die Gelenke 3.3 des vorderen und des hinteren Rahmens 3 in
der gleichen Höhe
angeordnet, so dass bei abgeklappten Rahmen jeweils vordere und
hintere Rahmen nicht parallel zueinander verlaufen, die oberen Bügel 3.1 beider
Rahmen 3 jedoch trotzdem innerhalb der Abstände zwischen den
Tragelementen 2 verschwinden.
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Bei
der in 5 dargestellten
Vorderansicht einer Transportvorrichtung mit aufgeklapptem Rahmen 3 ist
an jedem Rahmen 3 zusätzlich
ein mittlerer Bügel 3.2 angeordnet.
Beim Abklappen dieses Rahmens 3 werden ein oberer Bügel 3.1 und
ein mittlerer Bügel 3.2 in
jeweils einem Abstand zwischen zwei Tragelementen 2 versenkt.
Der Grundrahmen 1 ist aus Quadratrohr-Stahlprofilen gebildet;
die klappbaren Rahmen 3 bestehen aus Stahl-Rundrohrprofilen. Es
ist jedoch auch möglich,
die Rahmen 3 aus Stahl-Quadratrohrprofilen oder aus Stahl-Rechteckprofilen
zu fertigen.
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Die
in 6 gezeigte Ausführungsform
einer Tragplatte 2 weist eine etwa rechteckige, plattenförmige Grundform
mit abgeschrägten
Ecken auf, wobei am vorderen und am hinteren Rand jeweils eine mittige,
versatzförmige
Griffmulde 2.2 angeordnet ist. An der Oberfläche der
Tragplatte 2 sind zwei Vertiefungen 2.1 angeordnet.
Parallel zur Fahrtrichtung ist an der Oberfläche der Tragplatte 2 eine
leistenförmige Erhebung 2.7 ausgebildet.
Beidseitig der leistenförmigen
Erhebung 2.7 ist rechtwinklig zur Fahrtrichtung ist jeweils
eine mittige Nut 2.5 an der Oberfläche des Tragelementes 2 angeordnet.
In die Nuten 2.5 sind hier nicht dargestellte Leisten 2.6 einlegbar
und einschraubbar.
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Bei
der in 7 gezeigten Gruppe
von drei Tragelementen 2, welche auf einem Grundrahmen 1 mit
einem mittleren Längsträger 1.1 angeordnet
sind, sind alle drei Tragelemente 2 identisch. Zur besseren Übersicht
sind die an der Oberfläche
eines jeden Tragelementes 2 angeordneten Vertiefungen 2.1 nicht dargestellt.
Die drei Tragelemente 2 sind mit den in 6 dargestellten leistenförmigen Erhebungen 2.7 in
Fahrtrichtung und mit den Nuten 2.5 rechtwinklig zur Fahrtrichtung
versehen. Bei dem mittleren Tragelement 2 sind in die beidseitig
der leistenförmigen
Erhebung 2.7 angeordneten Nuten 2.5 Leisten 2.6 eingelegt,
wobei die Höhe
des Überstandes
jeder Leiste 2.6 gegenüber
dem Tragelement 2 etwa der Höhe der leistenförmigen Erhebung 2.7 entspricht.
Die Leiste 2.6 ist nur geringfügig schmaler als die Breite der
Nuten 2.5; die Leisten 2.6 bestehen, wie die Tragelemente 2,
aus Kunststoff und werden mit dem mittleren Tragelement verschraubt.
Durch die in Fahrtrichtung mittig in einer Flucht angeordnete Gruppe
von leistenförmigen
Erhebungen 2.7 sowie durch die mittig zur Gruppe von Tragelementen 2 eingelegten
Leisten 2.6 wird ein sich leistenförmig von der Gruppe von Tragelementen 2 erhebendes,
zentrisches Kreuz gebildet, auf welches genormte Behälter aufgestellt
werden können,
an deren Unterseite mittig sich rechtwinklig kreuzende Nuten angeordnet sind,
so dass ein Verschieben des Behälters
gegenüber
der Gruppe von Tragelementen 2 verhindert wird. Durch die
an der Oberfläche
der Gruppe von Tragelementen 2 angeordneten leistenförmigen Erhebungen 2.7 sowie
durch optional anzuordnende Leisten 2.6 wird die Oberfläche der
Ladefläche
partitioniert, so dass auch genormte Behälter mit ebener Unterseite
und vorzugsweise rechteckiger Grundfläche jeweils zwischen den Leisten 2.6 und
den leistenförmigen
Erhebungen 2.7 aufstellbar sind. Im dargestellten Ausführungsbeispiel
ist die Ladefläche
in vier rechteckige Teilbereiche partitioniert, so dass in jede Partition
entweder ein diese Partition ausfüllender, genormter Behälter oder
eine Gruppe von genormten Behältern,
die, nebeneinander aufgestellt, jeweils eine Partition belegen,
aufstellbar sind.
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Es
ist auch möglich,
in die Nuten 2.5 des vorderen und des hinteren Tragelementes 2 Leisten
einzulegen, um ein Arretierungsraster für eine Gruppe standardisierter
Behälter
zu schaffen. Zur Gewichtsreduzierung der dargestellten Tragelemente 2 bestehen
diese aus einem Gitterrost 2.3 aus Kunststoff, der von
einer massiven Umfassung 2.4, die ebenfalls aus Kunststoff
besteht, umrahmt wird, wobei die Umfassung 2.4 dem Verlauf
der Griffmulden 2.2 folgt.
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Es
ist auch möglich,
wenigstens ein Paar von Rädern 4 schwenkbar
um eine vertikale Achse am Grundrahmen 1 zu befestigen;
des weiteren ist es möglich,
die Gabel 5.1 mit einer Lenkeinrichtung von wenigstens
einem Paar Räder 4 zu
verbinden.
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Bei
der in 8 dargestellten
Ausführungsform
sind seitliche Längsträger 1.2 aus
jeweils zwei parallel zur Längsrichtung übereinander
angeordneten Rechteckprofilen gebildet, welche Bestandteil des Grundrahmens 1 sind.
Die Außenkanten
der seitlichen Längsträger 1.2 sind
gegenüber
der seitlichen Außenkontur
der Transportvorrichtung geringfügig nach
innen versetzt. Die Transportvorrichtung weist sowohl zwei stirnseitige
Rahmen 3 als auch zwei seitliche Rahmen 3 auf,
wobei die stirnseitigen Rahmen 3 gemäß der vorbeschriebenen Ausführungsbeispiele
in Richtung der Ladefläche
klappbar sind und die seitlich angeordneten Rahmen 3 in
Richtung der dargestellten Pfeile nach außen klappbar sind. Die seitlichen
Profile 3 weisen unter anderem jeweils zwei im hochgeklappten
Zustand vertikale Profile auf, an deren Fußpunkten jeweils in Längsrichtung
der Transportvorrichtung von einander weg zeigende Bolzen 3.4 angeordnet
sind. Diese Bolzen 3.4 dienen einerseits als Drehgelenk
zum seitlichen Abklappen der seitlichen Rahmen 3 und andererseits
als Führungselement
zum Einschieben der seitlichen Rahmen 3 in Führungsschienen 1.3.
Diese Führungsschienen sind
leicht zur Horizontalen geneigt auf Höhe des Grundrahmens 1 fest
mit diesem verbunden, wobei jeweils ein Ende der Führungsschienen 1.3 etwas
außerhalb
des Zwischenraumes zwischen jeweils zwei Profilen eines seitlichen
Längsträgers 1.2 angeordnet
ist. Die jeweils anderen Enden der rechtwinklig zur Fahrzeuglängsachse
angeordneten Führungsschienen 1.3 laufen
stumpf gegen jeweils eines der Profile der seitlichen Längsträger 1.2.
Die Dicke der seitlichen Rahmen 3 ist geringfügig kleiner
als der lichte Abstand zwischen den Profilen jeweils eines seitlichen
Längsträgers 1.2,
so dass die seitlichen Rahmen 3 leicht zwischen diese Profile
einschiebbar sind. Am im aufgeklappten Zustand oberen Rand der seitlichen
Rahmen 3 sind in Fahrzeuglängsrichtung von einander weg
weisende Teleskope 3.5 angeordnet, deren Enden mit aufgeklappten
stirnseitigen Rahmen 3 verbindbar sind und einer Lagefixierung der
seitlichen Rahmen 3 im aufgeklappten Zustand dienen.
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9 zeigt eine Seitenansicht
dieser Ausführungsform
mit aufgeklappten seitlichen Rahmen 3, bei denen die oben
angeordneten Teleskope 3.5 ausgefahren und deren Enden
mit den stirnseitlichen Rahmen 3 verbunden sind. Die seitlichen
Rahmen 3 bestehen jeweils aus zwei seitlichen vertikalen
Profilen, einem oberen Holm sowie einem unteren Holm; zwischen diesen
Bauteilen ist ein Gitter angeordnet. In dem Spalt zwischen den beiden übereinander
angeordneten Profilen des seitlichen Längsträgers 1.2 sind die
stirnseitigen Enden der beiden Führungsschienen 1.3 dargestellt;
zum besseren Verständnis ist
eine Abdeckung dieser Führungsschienen 1.3 am hier
dargestellten Rand nicht gezeigt; diese hier nicht dargestellte
Abdeckung dient als Anschlag der Führungsschienen 1.3 und
verhindert ein Herausziehen der seitlichen Rahmen 3, indem
die Bolzen 3.4 beim Herausziehen der seitlichen Rahmen 3 gegen
diese Anschläge
stoßen.
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Bei
der in 10 gezeigten
Seitenansicht einer Ausführungsform
eines Rades 4 mit einer Radachse B ist ein klapp- und schwenkbarer
Mechanismus gezeigt. Das durch eine zweiseitige Radführung 4.6 geführte Rad 4 ist
auf bekannte Weise um eine vertikale Achse A schwenkbar, wobei der
kleinste Abstand zwischen den windschiefen Achsen A und B einen
bestimmten Mindestwert überschreitet;
dieser lichte Abstand ist hier mit e bezeichnet. Durch die Größe des Nachlaufes,
der durch den Abstand e bestimmt ist, richtet sich das Rad 4 jeweils
immer in die gewünschte
Fahrtrichtung aus. Die Radführung 4.6 ist
drehbar an einer unteren Platte 4.2 befestigt, welche mit
der Transportvorrichtung verbunden ist und ist Bestandteil eines
Scharniers, zu dem neben einem Scharniergelenk 4.3 auch
eine obere Platte 4.1 gehört. Das Scharniergelenk 4.3 verläuft horizontal und
rechtwinklig zur Längsachse
der Transportvorrichtung. Die obere Platte 4.1 ist fest
mit der Transportvorrichtung verbunden. Beim Anheben der Transportvorrichtung
klappt die untere Platte 4.2 aufgrund ihres Gewichtes sowie
des Gewichtes des Rades 4 und der Radführung 4.6 nach unten.
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Dieser
aufgeklappte Zustand, welcher sich beim Anheben der Transportvorrichtung
einstellt, ist in 11 dargestellt;
die Größe des Winkels
zwischen der oberen Platte 4.1 und der unteren Platte 4.2 wird
durch einen mit der unteren Platte 4.2 korrespondierenden
Kippanschlag 4.7 auf einen bestimmten Wert begrenzt. Infolge
des Abklappens der unteren Platte 4.2 schwenkt das Rad 4 mit
der Radführung 4.6 aufgrund
seines Eigengewichtes und des Abstandes e zwischen der Achse A und
der Achse B um die in dieser Lage nicht mehr vertikale Schwenkachse
A derart in Fahrzeuglängsrichtung,
dass sich das Rad 4 beim Anheben der Transportvorrichtung selbsttätig längs ausrichtet.
Damit kann ein manuelles Ausrichten um eine vertikale Achse A drehbarer Räder entfallen
und solchermaßen
ausgestattete Transportvorrichtung können in einfacher Weise übereinander
gestapelt werden, indem die Räder 4 in hier
nicht dargestellte Vertiefungen 2.1 eingesetzt werden können. An
der oberen Platte 4.1 ist ein als Zentrierbolzen wirkender
Dorn 4.4, dessen Spitze nach unten zeigt, angeordnet. An
der korrespondierenden Stelle der unteren Platte 4.2 ist
eine Aussparung 4.5 angeordnet, deren Abmessungen denen des
Dornes 4.4 entsprechen, so dass im Transportzustand der
Dorn 4.4 in die Aussparung 4.5 eingreift und somit
ein horizontales Verschieben der unteren Platte 4.2 gegenüber der
oberen Platte 4.1 verhindert. Damit werden horizontale
Kräfte
nicht ausschließlich über Reibung
zwischen oberer Platte 4.1 und unterer Platte 4.2 sowie über das
Gelenk 4.3 sondern vorwiegend über den Dorn 4.4 übertragen.
-
12 zeigt eine Draufsicht
auf den Klappmechanismus, wobei die obere Platte 4.1, an
der das Scharniergelenk 2.3 angeordnet ist, dargestellt
ist. In der oberen Platte 4.1 sind vier Bohrungen angeordnet,
mit denen die obere Platte 4.1 an einer Transportvorrichtung
befestigt werden kann. In punktierter Linie ist eine Stellung eines
Rades 4 als punktierter Strich dargestellt, die nicht in
Richtung der Längsachse
des Fahrzeuges verläuft.
In dieser Stellung des Rades 4 wäre ein Übereinanderstapeln, bei dem
Räder 4 in
definierte Vertiefungen gesetzt werden müssen, nicht ohne weiteres möglich. Die
in Fahrzeuglängsrichtung
ausgerichtete Stellung des Rades 4, die mit durchgezogener
Linie dargestellt ist, hat sich nach Anheben der Transportvorrichtung
selbsttätig
eingestellt, indem sich das Rad 4 in der dargestellten
Drehrichtung um die in der Draufsicht gezeigte Schwenkachse A automatisch
ausgerichtet hat.
-
- 1
- Grundrahmen
- 1.1
- mittlerer
Längsträger
- 1.2
- seitlicher
Längsträger
- 1.3
- Führungsschiene
- 2
- Tragelement
- 2.1
- Vertiefung
- 2.2
- Griffmulde
- 2.3
- Gitterrost
- 2.4
- Umfassung
- 2.5
- Nut
- 2.6
- Leiste
- 2.7
- Erhebung
- 3
- Rahmen
- 3.1
- oberer
Bügel
- 3.2
- mittlerer
Bügel
- 3.3
- Gelenk
- 3.4
- Bolzen
- 3.5
- Teleskope
- 4
- Räder
- 4.1
- obere
Platte
- 4.2
- untere
Platte
- 4.3
- Scharniergelenk
- 4.4
- Dorn
- 4.5
- Aussparung
- 4.6
- Radführung
- 4.7
- Kippanschlag
- 5
- Zugeinrichtung
- 5.1
- Gabel
- 5.2
- Kupplung