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DE10223599B4 - Container - Google Patents

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Abstract

Container (1) mit einem Hauptkastenelement (2) und wenigstens einem Zusatzkastenelement (3, 4), wobei für jedes Zusatzkastenelement (3, 4) vom Hauptkastenelement (2) vorstehende Führungsbahnen (18, 19) vorgesehen sind, auf denen das bzw. die Zusatzkastenelement(e) (3, 4) aus dem Hauptkastenelement (2) aus- und in dieses wieder einfahrbar ist bzw. sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsbahnen (18, 19) seitlich neben dem betreffenden Zusatzkastenelement (3, 4) derart hochgesetzt angeordnet sind, daß die Bodenfreiheit des Container (1) im Bereich des Zusatzkastenelements (3, 4) in dessen ausgefahrener Stellung nicht durch die Führungsbahnen (18, 19) bestimmt wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Container mit einem Hauptkastenelement und wenigstens einem Zusatzkastenelement, wobei für jedes Zusatzkastenelement vom Hauptkastenelement vorstehende Führungsbahnen vorgesehen sind, auf denen das bzw. die Zusatzkastenelement(e) aus dem Hauptkastenelement aus- und in dieses wieder einfahrbar ist bzw. sind.
  • Im Stand der Technik sind Container bekannt, die aus einem Hauptkastenelement und einem oder zwei Zusatzkastenelementen bestehen, wobei die Zusatzkastenelemente während des Transports ineinandergeschachtelt innerhalb des Hauptkastenelements angeordnet und erst am Einsatzort aus dem Hauptkastenelement zu beiden Seiten ausgefahren werden, um den von dem Container umgrenzten Raum zu vergrößern. Die Zusatzkastenelemente haben dabei starre Wandungen und sind jeweils zum Hauptkastenelement hin offen (vgl. BE 491 328 A ; DE 39 11 51 A1 ; DE 94 08 060 U1 ; EP 0 682 156 B1 ; DE 297 03 383 U1 ).
  • Zum Aus- und Einfahren der Zusatzkastenelemente sind Führungsbahnen meist in Form von Führungsschienen vorgesehen, die ausfahrbar im Boden des Hauptkastenelements untergebracht sind und auf denen die Zusatzkastenelemente heraus- und wieder hereingerollt werden können. Hierzu weisen die Zusatzkastenelemente an ihrer Unterseite Rollen auf. Entsprechend verlaufen die Führungsbahnen unterhalb der Zusatzkastenelemente, wenn diese ausgefahren sind.
  • Container der vorstehenden Art werden häufig in unebenem Gelände abgestellt. Um die Zusatzkastenelemente ausfahren zu können, muß Vorsorge dafür getroffen werden, daß das Hauptkastenelement so abgestellt wird, daß der Boden im Bewegungsbereich der Zusatzkastenelemente nicht so ansteigt, daß die Führungsbahnen und die Zusatzkastenelemente nicht ausgefahren werden können. Solche Bodenbedingungen sind nicht immer gegeben.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Container der eingangs genannten Art so auszubilden, daß er auch in hügligerem Gelände abgestellt werden kann.
  • Diese Aufgabe wird bei dem gattungsgemäßen Container erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Führungsbahnen seitlich neben dem betreffenden Zusatzkastenelement derart hochgesetzt angeordnet sind, daß die Bodenfreiheit des Containers im Bereich des Zusatzkastenelements in dessen ausgefahrener Stellung nicht durch die Führungsbahnen bestimmt wird. Grundgedanke der Erfindung ist es also, die Führungsbahnen aus dem Bereich unterhalb des bzw. der Zusatzkastenelemente herauszunehmen und seitlich derart hochgesetzt anzuordnen, daß sie nicht mehr die Bodenfreiheit einschränken, die Bodenfreiheit also allein durch die Bodenwandung des betreffenden Zu satzkastenelements bestimmt wird. Hierdurch wird erheblich an Bodenfreiheit gewonnen, so daß an die Ebenheit des Bodens, auf dem der Container abgestellt wird, nicht mehr so hohe Anforderungen wie früher gestellt werden müssen. Dies erhöht die Einsatzflexibilität.
  • Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Führungsbahnen in jeder Höhe anzuordnen. Als zweckmäßig hat sich jedoch die Anordnung in der unteren Hälfte des zugehörigen Zusatzkastenelements erwiesen, da in diesem Fall auch die Handhabung der Führungsbahnen beispielsweise zu deren Montage einfach ist.
  • In an sich bekannter Weise sind die Führungsbahnen als Führungsschienen ausgebildet, wobei das zugehörige Zusatzkastenelement seitlich vorstehende Rollen aufweist, über die es sich auf den Führungsschienen abstützt.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Führungsbahnen am Hauptkastenelement in Kupplungen abnehmbar eingesteckt sind und daß im Bereich der freien Enden Diagonalverstrebungen angreifen, die mit dem Hauptkastenelement verbunden sind. Diese können so ausgebildet sein, daß sie in das Hauptkastenelement einklappbar sind, so daß sie für den Transport gesichert sind. Hierzu ist es zweckmäßig, wenn sie längenveränderbar sind, damit sie an das Gewicht des jeweiligen Zusatzkastenelements so angepaßt werden können, daß die Führungsbahnen bei Belastung die vorgesehene Lage einnehmen.
  • In der Zeichnung ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels näher veranschaulicht. Es zeigen:
  • 1 einen Container in stirnseitiger Ansicht mit Hauptkastenelement und zwei seitlich ausgefahrenen Zusatzkastenelementen;
  • 2 das Detail Y gemäß 1 in vergrößerter Darstellung und
  • 3 eine Draufsicht auf das Detail Y gemäß 1.
  • Der in 1 dargestellte Container 1 entspricht in seiner Grundform dem Container gemäß der EP-B-0 682 156 und weist demgemäß ein quaderförmiges Hauptkastenelement 2 sowie zwei Zusatzkastenelemente 3, 4 auf, die zum Hauptkastenelement 2 hin offen sind. Das Hauptkastenelement 2 hat zwei Stirnwandungen, von denen hier nur die Stirnwandung 5 zu sehen ist, zwei Seitenwandungen 6, 7 sowie eine Deckenwandung 8 und eine Bodenwandung 9.
  • Das linksseitige Zusatzkastenelement 3 hat zwei gegenüberliegende Stirnwandungen, von denen hier nur die zugewandte Stirnwandung 10 zu sehen ist, eine Frontseitenwandung 11 sowie eine Deckenwandung 12 und eine Bodenwandung 13. Entsprechendes gilt für das zweite Zusatzkastenelement 4, d. h. es hat zwei Stirnwandungen 14, eine Frontseitenwandung 15 sowie eine Deckenwandung 16 und eine Bo denwandung 17. Die Zusatzkastenelemente 3, 4 sind im Transportzustand des Containers 1 vollständig in das Hauptkastenelement 2 eingefahren, und zwar derart, daß die Frontseitenwandungen 11, 15 bündig zu den Seitenwandungen 6, 7 des Hauptkastenelements 2 liegen. Dabei sind die Zusatzkastenelemente 3, 4 ineinandergeschachtelt, d. h. das rechtseitige Zusatzkastenelement 4 ist in das linksseitige Zusatzkastenelement 3 eingefahren. Hierzu ist das rechtsseitige Zusatzkastenelement 4 so klein dimensioniert, daß es in das linksseitige Zusatzkastenelement 3 gerade hineinpaßt.
  • Die Zusatzkastenelemente 3, 4 ruhen jeweils auf einem Paar von parallelen und waagerecht verlaufenden Führungsschienen, von den hier jeweils nur die zugewandten Führungsschienen 18, 19 zu sehen sind und die in entsprechende Kupplungen in den Seitenwandungen 6, 7 eingesteckt sind. Die Führungsschienen 18, 19 sind identisch ausgebildet und verlaufen seitlich neben den Seitenwandungen 10, 14 der Zusatzkastenelemente 3, 4, also außerhalb von deren Frontprofil, das durch die Frontseitenwandungen 11, 15 bestimmt wird. Damit die Zusatzkastenelemente 3, 4 auf den Führungsschienen 18, 19 in der Zeichnungsebene verfahren werden können, weisen sie Rollen auf, mit denen sie über die Oberseiten der Führungsschienen 18, 19 rollen können. Wie aus 3 ersichtlich ist, weist die Frontseitenwandung 15 ein Führungsrohr 20 auf, in das ein Lagerbolzen 21 einfaßt, auf dem eine Rolle 22 gelagert ist. Die Rolle 22 steht also seitlich über die Stirnwandung 14 vor, wobei aus der 3 der seitliche Abstand zwischen Stirnwandung 14 und Führungsschiene 19 deutlich wird. Eine entsprechende Ausbildung ist auf der anderen Seite des Zusatzkastenelements 4 in symmetrischer Anordnung vorgesehen. Dies gilt auch für das Zusatzkastenelement 3, d. h. auch dort sind frontseitenwandige Rollen, die jeweils seitlich über die Stirnwandungen 10 vorstehen, vorgesehen, wobei hier nur die Rolle 23 zu sehen ist. Die Zusatzkastenelemente 3, 4 weisen dem Hauptkastenelement 2 benachbarte weitere Rollen auf, die hier nicht näher dargestellt sind, so daß sich die Zusatzkastenelemente 3, 4 jeweils auf vier Rollen 22, 23, also jeweils zwei pro Führungsschiene 18, 19, abstützen.
  • In den 2 und 3 ist der Endbereich der Führungsschiene 19 im einzelnen dargestellt. Auch die Endbereiche der übrigen Führungsschienen 18 – auch diejenigen, die hier nicht sichtbar sind – sind identisch ausgebildet. Deshalb gilt die nachstehende Beschreibung für alle Führungsschienen 18, 19.
  • Wie aus den 2 und 3 zu ersehen ist, verläuft die Führungsschiene 19 bis zu einem Endabschnitt 24 waagerecht. Der Endabschnitte 24 ist zweiteilig, nämlich einer sich an den horizontalen Teil der Führungsschiene 19 anschließenden Schrägstufe 25 und einem sich an diese anschließenden Horizontalabschnitt 26. Der Horizontalabschnitt 26 wird am freien Ende von zwei parallelen und von diesem hochstehenden Laschen 27, 28 eingefaßt, die im oberen Bereich über einen Querbolzen 29 verbunden sind. an diesem Querbolzen 29 angehängt ist eine Diagonalstrebe 30, die – wie aus 1 zu ersehen ist – schräg nach oben zu der Seitenwandung 7 des Hauptkastenelements 2 geht und dort angelenkt ist. Die Diagonalstrebe 30 besteht aus zwei Strebenabschnitten 31, 32, die in der Mitte laschenartig miteinander verbunden sind und auf diese Weise ein Einklappen in eine entsprechende Ausnehmung in der Seitenwandung 7 erlauben. Die Diagonalstrebe 30 nimmt die die Führungsschiene 19 bewirkenden Vertikalkräfte auf und bildet mit dieser ein Dreieck.
  • Zwischen den Laschen 27, 28 ist unterhalb des Querbolzens 29 eine Spindelmutter 32 um eine horizontale Achse 34 verschwenkbar gelagert. Die Spindelmutter 33 durchsetzt eine Spindel 35, an deren dem Hauptkastenelement 2 zugewandten Ende ein Auffangelement 36 angeordnet ist, das eine U-förmige Gabel 37 mit maulförmigen Ausnehmungen hat. Am anderen Ende hat die Spindel 35 eine Art Schraubenkopf 38, an dem ein entsprechendes Werkzeug angesetzt werden kann, mit dessen Hilfe die Spindel 35 von Hand verdreht werden kann, wodurch sie sich in ihrer Längsachse bewegt.
  • In 2 ist der Vorgang des Einfahrens des Zusatzkastenelements 4 in das Hauptkastenelement 3 durch Pfeile symbolisiert. In der Endstellung befindet sich die Rolle 23 am Übergang zwischen Schrägstufe 25 und Horizontalabschnitt 26, wie durch die gestrichelt dargestellte Rolle 23' symbolisiert. Diese Endstellung nimmt das Zusatzkastenelement 3 in 1 ein. Es ist zu erkennen, daß die dortige Spindel horizontal verläuft und die Gabel den La gerbolzen der dortigen Rolle 22 einfaßt. Die Spindel begrenzt dabei die Endstellung des Zusatzkastenelements 3.
  • Durch Verdrehen der Spindel 35 sind die Rolle 23 und damit das Zusatzkastenelement 4 in die in 2 gezeigte Stellung über die Schrägstufe 25 hochgeschoben worden. Damit es nicht zu Verkantungen kommt, wird die hier nicht dargestellte Spindel an der parallelen Führungsschiene, auf der das Zusatzkastenelement 4 ebenfalls ruht, synchron bedient, so daß das Zusatzkastenelement 4 von beiden Spindeln 35 in die Schrägstufen 25 hochgeschoben wird. Da im Bereich des Hauptkastenelements 2 ebenfalls Rollen und Schrägstufen in analoger Anordnung vorhanden sind, wird das Zusatzkastenelement 4 beim Hochschieben derart angehoben, daß seine Bodenwandung 17 stets seine horizontale Lage beibehält.
  • Nach dem Einfahren des Zusatzkastenelements 4 können die auf dieser Seite befindlichen Führungsschienen 19 abgenommen werden. Die Spindeln 35 bleiben in den in den 2 und 3 dargestellten Stellungen. Soll das Zusatzkastenelement 4 wieder aus dem Hauptkastenelement 2 herausgefahren werden, werden die Führungsschienen 19 wieder angekuppelt. Beim Ausfahren des Zusatzkastenelements werden die Lagerbolzen 21 der Rollen 23 auf beiden Seiten des Zusatzkastenelements 4 in den in den 2 und 3 gezeigten Stellungen von den Gabeln 37 aufgefangen und abgestoppt. Dabei befinden sich die Rollen 23 schon auf den Schrägstufen 25. Durch Verdrehen der Spindeln 35 – ebenfalls auf beiden Seiten synchron – in umgekehrter Richtung bewegen sich die Auffangelemente 36 in Richtung auf die Laschen 27, 28, so daß die Rollen 23 die Schrägstufen 25 kontrolliert hinunter rollen, bis sie die Stellung gemäß der Rolle 23' erreicht haben. Durch die Selbsthemmung der Spindeln 35 wird die Bewegung des Zusatzkastenelements 4 allein durch die die Spindeln betätigende Bedienungsperson bestimmt.
  • Es versteht sich, daß die beiden Spindeln 35, die an den das Zusatzkastenelement 4 einfassenden Führungsschienen 19 sitzen, auch kinematisch miteinander verbunden sein können, damit die Betätigung der Spindeln 35 von einer Stelle geschehen kann und gesichert ist, daß beide Spindeln 35 immer in der gleichen Weise und synchron betätigt werden.

Claims (6)

  1. Container (1) mit einem Hauptkastenelement (2) und wenigstens einem Zusatzkastenelement (3, 4), wobei für jedes Zusatzkastenelement (3, 4) vom Hauptkastenelement (2) vorstehende Führungsbahnen (18, 19) vorgesehen sind, auf denen das bzw. die Zusatzkastenelement(e) (3, 4) aus dem Hauptkastenelement (2) aus- und in dieses wieder einfahrbar ist bzw. sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsbahnen (18, 19) seitlich neben dem betreffenden Zusatzkastenelement (3, 4) derart hochgesetzt angeordnet sind, daß die Bodenfreiheit des Container (1) im Bereich des Zusatzkastenelements (3, 4) in dessen ausgefahrener Stellung nicht durch die Führungsbahnen (18, 19) bestimmt wird.
  2. Container nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsbahnen (18, 19) im Bereich der unteren Hälfte des zugehörigen Zusatzkastenelements (3, 4) angeordnet sind.
  3. Container nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsbahnen als Führungsschienen (18, 19) ausgebildet sind und daß das zugehörige Zusatzkastenelement (3, 4) seitlich vorstehende Rollen (22, 23) aufweist, über die es sich auf den Führungsschienen (18, 19) abstützt.
  4. Container nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsbahnen (18, 19) am Hauptkastenelement (2) in Kupplungen abnehmbar eingesteckt sind und daß im Bereich der freien Enden Diagonalverstrebungen (30) angreifen, die mit dem Hauptkastenelement (2) verbunden sind.
  5. Container nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Diagonalverstrebungen (30) in das Hauptkastenelement (2) einklappbar sind.
  6. Container nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Diagonalverstrebungen (30) längenveränderbar sind.
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