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Die
Erfindung betrifft einen Container mit einem Hauptkastenelement
und wenigstens einem Zusatzkastenelement, wobei für jedes
Zusatzkastenelement vom Hauptkastenelement vorstehende Führungsbahnen
vorgesehen sind, auf denen das bzw. die Zusatzkastenelement(e) aus
dem Hauptkastenelement aus- und in dieses wieder einfahrbar ist
bzw. sind.
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Im
Stand der Technik sind Container bekannt, die aus einem Hauptkastenelement
und einem oder zwei Zusatzkastenelementen bestehen, wobei die Zusatzkastenelemente
während
des Transports ineinandergeschachtelt innerhalb des Hauptkastenelements
angeordnet und erst am Einsatzort aus dem Hauptkastenelement zu
beiden Seiten ausgefahren werden, um den von dem Container umgrenzten Raum
zu vergrößern. Die
Zusatzkastenelemente haben dabei starre Wandungen und sind jeweils
zum Hauptkastenelement hin offen (vgl.
BE 491 328 A ;
DE 39 11 51 A1 ;
DE 94 08 060 U1 ;
EP 0 682 156 B1 ;
DE 297 03 383 U1 ).
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Zum
Aus- und Einfahren der Zusatzkastenelemente sind Führungsbahnen
meist in Form von Führungsschienen
vorgesehen, die ausfahrbar im Boden des Hauptkastenelements untergebracht
sind und auf denen die Zusatzkastenelemente heraus- und wieder hereingerollt
werden können.
Hierzu weisen die Zusatzkastenelemente an ihrer Unterseite Rollen
auf. Entsprechend verlaufen die Führungsbahnen unterhalb der
Zusatzkastenelemente, wenn diese ausgefahren sind.
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Container
der vorstehenden Art werden häufig
in unebenem Gelände
abgestellt. Um die Zusatzkastenelemente ausfahren zu können, muß Vorsorge dafür getroffen
werden, daß das
Hauptkastenelement so abgestellt wird, daß der Boden im Bewegungsbereich
der Zusatzkastenelemente nicht so ansteigt, daß die Führungsbahnen und die Zusatzkastenelemente
nicht ausgefahren werden können.
Solche Bodenbedingungen sind nicht immer gegeben.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Container der eingangs
genannten Art so auszubilden, daß er auch in hügligerem
Gelände
abgestellt werden kann.
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Diese
Aufgabe wird bei dem gattungsgemäßen Container
erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
daß die
Führungsbahnen
seitlich neben dem betreffenden Zusatzkastenelement derart hochgesetzt
angeordnet sind, daß die
Bodenfreiheit des Containers im Bereich des Zusatzkastenelements
in dessen ausgefahrener Stellung nicht durch die Führungsbahnen bestimmt
wird. Grundgedanke der Erfindung ist es also, die Führungsbahnen
aus dem Bereich unterhalb des bzw. der Zusatzkastenelemente herauszunehmen
und seitlich derart hochgesetzt anzuordnen, daß sie nicht mehr die Bodenfreiheit
einschränken,
die Bodenfreiheit also allein durch die Bodenwandung des betreffenden
Zu satzkastenelements bestimmt wird. Hierdurch wird erheblich an
Bodenfreiheit gewonnen, so daß an
die Ebenheit des Bodens, auf dem der Container abgestellt wird,
nicht mehr so hohe Anforderungen wie früher gestellt werden müssen. Dies
erhöht
die Einsatzflexibilität.
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Grundsätzlich besteht
die Möglichkeit,
die Führungsbahnen
in jeder Höhe
anzuordnen. Als zweckmäßig hat
sich jedoch die Anordnung in der unteren Hälfte des zugehörigen Zusatzkastenelements erwiesen,
da in diesem Fall auch die Handhabung der Führungsbahnen beispielsweise
zu deren Montage einfach ist.
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In
an sich bekannter Weise sind die Führungsbahnen als Führungsschienen
ausgebildet, wobei das zugehörige
Zusatzkastenelement seitlich vorstehende Rollen aufweist, über die
es sich auf den Führungsschienen
abstützt.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Führungsbahnen
am Hauptkastenelement in Kupplungen abnehmbar eingesteckt sind und
daß im
Bereich der freien Enden Diagonalverstrebungen angreifen, die mit
dem Hauptkastenelement verbunden sind. Diese können so ausgebildet sein, daß sie in
das Hauptkastenelement einklappbar sind, so daß sie für den Transport gesichert sind. Hierzu
ist es zweckmäßig, wenn
sie längenveränderbar
sind, damit sie an das Gewicht des jeweiligen Zusatzkastenelements
so angepaßt
werden können, daß die Führungsbahnen
bei Belastung die vorgesehene Lage einnehmen.
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In
der Zeichnung ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels
näher veranschaulicht.
Es zeigen:
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1 einen
Container in stirnseitiger Ansicht mit Hauptkastenelement und zwei
seitlich ausgefahrenen Zusatzkastenelementen;
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2 das
Detail Y gemäß 1 in
vergrößerter Darstellung
und
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3 eine
Draufsicht auf das Detail Y gemäß 1.
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Der
in
1 dargestellte Container
1 entspricht
in seiner Grundform dem Container gemäß der
EP-B-0 682 156 und weist
demgemäß ein quaderförmiges Hauptkastenelement
2 sowie
zwei Zusatzkastenelemente
3,
4 auf, die zum Hauptkastenelement
2 hin
offen sind. Das Hauptkastenelement
2 hat zwei Stirnwandungen,
von denen hier nur die Stirnwandung
5 zu sehen ist, zwei
Seitenwandungen
6,
7 sowie eine Deckenwandung
8 und
eine Bodenwandung
9.
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Das
linksseitige Zusatzkastenelement 3 hat zwei gegenüberliegende
Stirnwandungen, von denen hier nur die zugewandte Stirnwandung 10 zu
sehen ist, eine Frontseitenwandung 11 sowie eine Deckenwandung 12 und
eine Bodenwandung 13. Entsprechendes gilt für das zweite
Zusatzkastenelement 4, d. h. es hat zwei Stirnwandungen 14,
eine Frontseitenwandung 15 sowie eine Deckenwandung 16 und
eine Bo denwandung 17. Die Zusatzkastenelemente 3, 4 sind
im Transportzustand des Containers 1 vollständig in
das Hauptkastenelement 2 eingefahren, und zwar derart,
daß die
Frontseitenwandungen 11, 15 bündig zu den Seitenwandungen 6, 7 des Hauptkastenelements 2 liegen.
Dabei sind die Zusatzkastenelemente 3, 4 ineinandergeschachtelt,
d. h. das rechtseitige Zusatzkastenelement 4 ist in das linksseitige
Zusatzkastenelement 3 eingefahren. Hierzu ist das rechtsseitige
Zusatzkastenelement 4 so klein dimensioniert, daß es in
das linksseitige Zusatzkastenelement 3 gerade hineinpaßt.
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Die
Zusatzkastenelemente 3, 4 ruhen jeweils auf einem
Paar von parallelen und waagerecht verlaufenden Führungsschienen,
von den hier jeweils nur die zugewandten Führungsschienen 18, 19 zu sehen
sind und die in entsprechende Kupplungen in den Seitenwandungen 6, 7 eingesteckt
sind. Die Führungsschienen 18, 19 sind
identisch ausgebildet und verlaufen seitlich neben den Seitenwandungen 10, 14 der
Zusatzkastenelemente 3, 4, also außerhalb von
deren Frontprofil, das durch die Frontseitenwandungen 11, 15 bestimmt
wird. Damit die Zusatzkastenelemente 3, 4 auf
den Führungsschienen 18, 19 in der
Zeichnungsebene verfahren werden können, weisen sie Rollen auf,
mit denen sie über
die Oberseiten der Führungsschienen 18, 19 rollen
können. Wie
aus 3 ersichtlich ist, weist die Frontseitenwandung 15 ein
Führungsrohr 20 auf,
in das ein Lagerbolzen 21 einfaßt, auf dem eine Rolle 22 gelagert ist.
Die Rolle 22 steht also seitlich über die Stirnwandung 14 vor,
wobei aus der 3 der seitliche Abstand zwischen
Stirnwandung 14 und Führungsschiene 19 deutlich
wird. Eine entsprechende Ausbildung ist auf der anderen Seite des
Zusatzkastenelements 4 in symmetrischer Anordnung vorgesehen. Dies
gilt auch für
das Zusatzkastenelement 3, d. h. auch dort sind frontseitenwandige
Rollen, die jeweils seitlich über
die Stirnwandungen 10 vorstehen, vorgesehen, wobei hier
nur die Rolle 23 zu sehen ist. Die Zusatzkastenelemente 3, 4 weisen
dem Hauptkastenelement 2 benachbarte weitere Rollen auf,
die hier nicht näher
dargestellt sind, so daß sich
die Zusatzkastenelemente 3, 4 jeweils auf vier
Rollen 22, 23, also jeweils zwei pro Führungsschiene 18, 19,
abstützen.
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In
den 2 und 3 ist der Endbereich der Führungsschiene 19 im
einzelnen dargestellt. Auch die Endbereiche der übrigen Führungsschienen 18 – auch diejenigen,
die hier nicht sichtbar sind – sind
identisch ausgebildet. Deshalb gilt die nachstehende Beschreibung
für alle
Führungsschienen 18, 19.
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Wie
aus den 2 und 3 zu ersehen
ist, verläuft
die Führungsschiene 19 bis
zu einem Endabschnitt 24 waagerecht. Der Endabschnitte 24 ist zweiteilig,
nämlich
einer sich an den horizontalen Teil der Führungsschiene 19 anschließenden Schrägstufe 25 und
einem sich an diese anschließenden
Horizontalabschnitt 26. Der Horizontalabschnitt 26 wird am
freien Ende von zwei parallelen und von diesem hochstehenden Laschen 27, 28 eingefaßt, die
im oberen Bereich über
einen Querbolzen 29 verbunden sind. an diesem Querbolzen 29 angehängt ist
eine Diagonalstrebe 30, die – wie aus 1 zu
ersehen ist – schräg nach oben
zu der Seitenwandung 7 des Hauptkastenelements 2 geht
und dort angelenkt ist. Die Diagonalstrebe 30 besteht aus
zwei Strebenabschnitten 31, 32, die in der Mitte
laschenartig miteinander verbunden sind und auf diese Weise ein
Einklappen in eine entsprechende Ausnehmung in der Seitenwandung 7 erlauben.
Die Diagonalstrebe 30 nimmt die die Führungsschiene 19 bewirkenden
Vertikalkräfte
auf und bildet mit dieser ein Dreieck.
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Zwischen
den Laschen 27, 28 ist unterhalb des Querbolzens 29 eine
Spindelmutter 32 um eine horizontale Achse 34 verschwenkbar
gelagert. Die Spindelmutter 33 durchsetzt eine Spindel 35,
an deren dem Hauptkastenelement 2 zugewandten Ende ein
Auffangelement 36 angeordnet ist, das eine U-förmige Gabel 37 mit
maulförmigen
Ausnehmungen hat. Am anderen Ende hat die Spindel 35 eine Art
Schraubenkopf 38, an dem ein entsprechendes Werkzeug angesetzt
werden kann, mit dessen Hilfe die Spindel 35 von Hand verdreht
werden kann, wodurch sie sich in ihrer Längsachse bewegt.
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In 2 ist
der Vorgang des Einfahrens des Zusatzkastenelements 4 in
das Hauptkastenelement 3 durch Pfeile symbolisiert. In
der Endstellung befindet sich die Rolle 23 am Übergang
zwischen Schrägstufe 25 und
Horizontalabschnitt 26, wie durch die gestrichelt dargestellte
Rolle 23' symbolisiert.
Diese Endstellung nimmt das Zusatzkastenelement 3 in 1 ein.
Es ist zu erkennen, daß die
dortige Spindel horizontal verläuft
und die Gabel den La gerbolzen der dortigen Rolle 22 einfaßt. Die
Spindel begrenzt dabei die Endstellung des Zusatzkastenelements 3.
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Durch
Verdrehen der Spindel 35 sind die Rolle 23 und
damit das Zusatzkastenelement 4 in die in 2 gezeigte
Stellung über
die Schrägstufe 25 hochgeschoben
worden. Damit es nicht zu Verkantungen kommt, wird die hier nicht
dargestellte Spindel an der parallelen Führungsschiene, auf der das
Zusatzkastenelement 4 ebenfalls ruht, synchron bedient,
so daß das
Zusatzkastenelement 4 von beiden Spindeln 35 in
die Schrägstufen 25 hochgeschoben wird.
Da im Bereich des Hauptkastenelements 2 ebenfalls Rollen
und Schrägstufen
in analoger Anordnung vorhanden sind, wird das Zusatzkastenelement 4 beim
Hochschieben derart angehoben, daß seine Bodenwandung 17 stets
seine horizontale Lage beibehält.
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Nach
dem Einfahren des Zusatzkastenelements 4 können die
auf dieser Seite befindlichen Führungsschienen 19 abgenommen
werden. Die Spindeln 35 bleiben in den in den 2 und 3 dargestellten
Stellungen. Soll das Zusatzkastenelement 4 wieder aus dem
Hauptkastenelement 2 herausgefahren werden, werden die
Führungsschienen 19 wieder
angekuppelt. Beim Ausfahren des Zusatzkastenelements werden die
Lagerbolzen 21 der Rollen 23 auf beiden Seiten
des Zusatzkastenelements 4 in den in den 2 und 3 gezeigten
Stellungen von den Gabeln 37 aufgefangen und abgestoppt. Dabei
befinden sich die Rollen 23 schon auf den Schrägstufen 25.
Durch Verdrehen der Spindeln 35 – ebenfalls auf beiden Seiten
synchron – in
umgekehrter Richtung bewegen sich die Auffangelemente 36 in Richtung
auf die Laschen 27, 28, so daß die Rollen 23 die
Schrägstufen 25 kontrolliert
hinunter rollen, bis sie die Stellung gemäß der Rolle 23' erreicht haben. Durch
die Selbsthemmung der Spindeln 35 wird die Bewegung des
Zusatzkastenelements 4 allein durch die die Spindeln betätigende
Bedienungsperson bestimmt.
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Es
versteht sich, daß die
beiden Spindeln 35, die an den das Zusatzkastenelement 4 einfassenden Führungsschienen 19 sitzen,
auch kinematisch miteinander verbunden sein können, damit die Betätigung der
Spindeln 35 von einer Stelle geschehen kann und gesichert
ist, daß beide
Spindeln 35 immer in der gleichen Weise und synchron betätigt werden.