DE1032440B - Strahlungsempfindliche Vorrichtung, besonders fuer Roentgenbildverstaerker - Google Patents
Strahlungsempfindliche Vorrichtung, besonders fuer RoentgenbildverstaerkerInfo
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Description
DEUTSCHES
Die Erfindung bezieht sich allgemein auf strahlungsempfindliche Vorrichtungen, insbesondere auf
Röntgenbildverstärker mit nur einer Röhre, die auf ihrem fluoreszierenden· Eingangsschirm ein einfaches
Röntgenbild aufnimmt und auf ihrem Ausgangsschirm mit Ausgangsstrahlen eine Wiedergabe dieses
Bildes erzeugt.
Die Erfindung ist darauf gerichtet, für dieses Wiedergabebild auf dem Ausgangsschirm eine um
mehrere tausendmal stärkere Helligkeit zu erzielen, wobei der Durchmesser des Ausgangsbildes ausreichend
groß sein soll, um die Betrachtung durch eine große Austrittsöffnung zu ermöglichen.
Um eine Helligkeitsverstärkung in dem erwähnten Ausmaß zu erzielen, ohne daß dabei eine so starke
Verkleinerung der Bildgröße auf dem Ausgangsschirm gegenüber dem Eingangsschirm eintritt, daß
ein binokulares Sehen des Ausgangsbildes mit einer großen Austrittsöffnung undurchführbar wird, werden
die Verstärkungseigenschaften ausgenutzt, die mit der als Photoleitfähigkeit bekannten Erscheinung
zusammenhängen.
Die Erfindung geht von einer an sich bekannten Ausbildung der strahlungsempfindlichen Vorrichtung
aus, bei der in einem vakuumdichten Gefäß ein Eingangsschirm und ein Ausgangsschirm angeordnet
sind, wobei der Eingangsschirm je eine Schicht aus photoleitf ähigem und aus photoelektrich emittierendem
Material aufweist, von denen die letztere dem Ausgangsschirm zugekehrt und auf ihrer dem Ausgangsschirm
zugewendeten Seite einer diese Schicht gleichmäßig erregenden Bestrahlung unterliegt und die
photoleitfähige Schicht zwischen je einer Schichteines
Werkstoffes guter elektrischer Leitfähigkeit und eines Werkstoffes mit hohem seitlichem elektrischem Widerstand
angeordnet ist. Die erstrebte sehr starke Helligkeitsverstärkt ng des Ausgangsbildes wird erfindungsgemäß
dadurch erreicht, daß an die photoleitfähige Schicht des Eingangsschirmes die Spannung einer
Spannungsquelle gelegt ist, die mit der Schicht aus dem Werkstoff mit hohem seitlichem Widerstand und
der Schicht aus dem Werkstoff guter elektrischer Leitfähigkeit verbunden ist.
Die Zeichnung zeigt in schmatischer Darstellung ein Beispiel für die Ausführung der Vorrichtung nach
der Erfindung, und zwar zeigt
Fig. 1 einen Schnitt durch eine Röntgenbildröhre und
Fig. 2 einen Schnitt durch den bei dieser Röhre verwendeten Eingangsschirm.
In Fig. 1 ist die Erfindung in Anwendung auf einen Röntgenbildverstärker dargestellt. Die in Fig. 1 gezeigte
Röhre besitzt ein vakuumdichtes Gefäß 1, das aus Glas sein kann, in dem eine Kathode angeordnet
Strahlungsempfmdliche Vorrichtung,
besonders für Röntgenbildverstärker
besonders für Röntgenbildverstärker
Anmelder:
Westinghouse Electric Corporation,
East Pittsburgh, Pa. (V. St. A.)
East Pittsburgh, Pa. (V. St. A.)
Vertreter: Dipl.-Ing. G, Weinhausen, Patentanwalt,
München 22, Widenmayerstr. 46
München 22, Widenmayerstr. 46
Beanspruchte Priorität:
V. St. v. Amerika vom 23. Juli 1954
V. St. v. Amerika vom 23. Juli 1954
Joseph Lempert, West Elmira, N. Y. (V. St. A.),
ist als Erfinder genannt worden
ist als Erfinder genannt worden
ist, die eine Schicht 2 aus Aluminium oder einem anderen Metall mit einem niedrigen Absorptionsvermögen
für Röntgenstrahlen sowie eine zweite Schicht 3 aus einem Material wie kristallines Cadmiumsulfid
(CdS), Cadmiumselenid (CdSe), Cadmiumtellurid (CdTe) aufweist, die zeitweilig über ein begrenztes
A^olumen, in welchem ein Röntgenquant absorbiert wird, photoleitfähig gemacht wird. An der freien
Fläche der Schicht 3 liegt, wie dargestellt, eine Schicht 4 an, die aus einem Material mit einem hohen
spezifischen Widerstand besteht und die ferner indifferent gegen einen chemischen Angriff durch die
Schicht 3 ist. Ein geeignetes Material für die Schicht4
sind Kohleteilchen. Auf der Schicht 4 befindet sich eine photoemittierende Schicht 5, die für eine auf sie
von einer Quelle 6 einfallende rote oder infrarote Bestrahlung
empfindlich ist.
Am entgegengesetzten Ende der Röhre 1 befindet sich ein Ausgangsschirm mit einer Schicht 11 aus
durch Elektronen erregbaren Leuchtstoffen, wie Zinksulfid, die auf die Glasendwand der Röhre 1 aufgebracht
sein kann und die ihrerseits eine Schicht 12 aus Aluminium trägt, deren Dicke jedoch so bemessen
ist, daß sie für Elektronen: durchlässig ist, die auf sie von der photoemittierenden Schicht 5 her zur Beaufschlagung
beschleunigt werden.
Eine Gleichspannungsquelle 13 beschleunigt die durch die Schicht 5 emittierten Elektronen zur Beaufschlagung
der Schichten 12 und 11, so daß diese Elektronen in der Schicht 11 ein Lichtbild erzeugen,
welches in seiner räumlichen Verteilung dem Elek-
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tronenbild entspricht, das an der photoemittierenden
Schicht 5 in einer nachstehend noch näher beschriebenen Weise erzeugt wird.
Wenn ein Röntgenstrahlenfeld, das in ein Bild verwandelt werden soll, auf die Schirme 2 und 3 gerichtet
wird, ruft es eine Veränderung der elektrischen Leitfähigkeit von Punkt zu Punkt in dem letzteren hervor,
die als Leitfähigkeitsbild der Verteilung der Röntgenstrahlen, welche die Schicht 2 beaufschlagen,
betrachtet werden kann., Die Bestrahlung von der Quelle 6 her ist vorzugsweise von der Art, daß praktisch
keine Leitfähigkeit in der photoleitfähigen Schicht 3 erzeugt wird.; Eine Strahlung von einer
Wellenlänge über 6500 Angstrom ist beispielsweise "für Cadmiumsulfid geeignet. Sie soll jedoch eine freie
Emission von Elektronen von der photoemittierenden Schicht 5 hervorrufen, was der Fall ist, wenn die
letztere aus Cäsium-^-Silberoxyd oder Cäsium—
Antimon besteht.
Der Raum innerhalb der Röhre 1 kann mit Mitteln versehen sein, durch die die am Schirm 5 emittierten
Elektronen gezwungen werden, zur Achse der Röhre 1 parallelen Wegen zu folgen, was dadurch erreicht
werden kann, daß ein durch Wicklungen 15 zu dieser Achse paralleles Magnetfeld errichtet wird.
Die Bestrahlung von der Quelle 6 hat das Bestreben, eine gleichmäßige Elektronenemission von der Oberfläche
des Schirmes 5 hervorzurufen, was der Fall ist, wenn keine Röntgenstrahlen auf die Schichten 2 und 3
auftreffen. Diese Elektronen werden durch das elekirische Feld zwischen, dem Schirm 5. und der Aluminiumschicht
12 auf dem Ausgangsschirm weggezogen. Solange jedoch keine Röntgenstrahlen die photoleitfähige Schicht 3 beaufschlagen, verhindert
der hohe Widerstand der -Schicht 4 jeden radialen Fluß über deren Oberfläche durch den äußeren Stromkreis
zur Ergänzung der emittierten Elektronen in der Oberfläche der photoemittierenden Schicht 5, so
daß kein kontinuierlicher- Fluß von Elektronen zur Beaufschlagung der LeuGhtstoffschicht des Ausgangsschirmes
stattfindet.
" Wenn jedoch ein Röntgenbild die Schichten 2 und"3
beaufschlagt, ermöglicht-das Leitfähigkeitsbild in der
letzteren einen Elektronenfluß zu den Oberflächenmolekülen in der photoemittierenden Schicht 5, welche
unmittelbar über den Stellen auf dem Schirm liegen, an welchem die Röntgenstrahlintensität hoch ist, so
daß eine kontinuierliche Emission von Elektronen an diesen Stellen die Folge ist. Daher besteht ein Elektronenemissionsbild,
das eine Reproduktion der räumliehen Verteilung des Röntgenbildes ist, an der Oberfläche
der photoelektrisch emittierenden Schicht 5. Dieses Elektronenbild wird zur Beaufschlagung der
Schichten 11 und 12 des Ausgangsschirmes beschleunigt und ruft auf diesem ein entsprechendes Lichtbild
hervor.
In der bisher beschriebenen Ausführung sind Bildröhren für strahlungsempfindliche Vorrichtungen an
sich bekannt. Nach der Erfindung soll nun auf dem Ausgangsschirm ein Wiedergabebild erzeugt werden,
das im Vergleich zu der bisherigen Bildwiedergabe einer derartigen Vorrichtung eine wesentlich stärkere
Helligkeit aufweist.
Diese besondere Helligkeitsverstärkung wird dadurch erzielt, daß die photoleitfähige Schicht 3 einem
von einer Spannungsquelle 14 zugeleiteten Spannungsunterschied zwischen den Schichten 2 und 4 ausgesetzt
wird. Dadurch, daß auf die photoleitfähige Schicht 3 das zwischen den Schichten 2 und 4 befindliche Spannungsgefälle
wirksam wird, wird Energie von dieser örtlichen Spannungsquelle für das Auslösen von Elektronen
aus den Atomen des photoleitfähigen Materials verfügbar gemacht, und zwar wurde festgestellt, daß
hierdurch Energien verfügbar gemacht werden, die mehrere tausendmal stärker sind als die Energie, die
in einem die Atome beaufschlagenden Röntgenquant vorhanden ist. Daher ist die Zahl der Elektronen, die
zu den Oberflächenatomen des Schirmes 5 an einem Element der Schirmfläche fließen, an dem die Röhrenstrahlendichte
hoch ist, mindestens mehrere tausendmal größer als diejenige Elektronenzahl, die die
Röntgenstrahlenenergie allein auslösen könnte. Dementsprechend ist die Zahl der Elektronen, welche die
Bestrahlung von der Quelle 6 her je Sekunde an einem solchen Oberflächenelement auslösen kann, in
einem ähnlichen Ausmaß größer, als es der Fall sein würde, wenn die örtliche Spannungsquelle 14 nicht
verwendet wird. Die beschriebene Anordnung hat in der Tat die Eigenschaften eines hochwirksamen Verstärkers
und kann Bilder von sehr großer Helligkeit auf dem Ausgangsschirm 11 erzeugen. Dies ergibt in
einem Bildverstärker den weiteren Vorteil, daß an der Spannungsquelle keine außerordentlich hohe Spannung
vorgesehen sein muß.
Wie bereits erwähnt, ist die Erfindung nicht auf Röntgenbildverstärker beschränkt, sondern es können
auch Strahlungsfelder anderer Art, wie Ultraviolettstrahlen, Alpha- und Betateilchen, das in ein Bild zu
verwandelnde Strahlungsfeld bilden.
Die Auflösung, zu der die photoleitfähige Schicht fähig ist, kann durch Verwendung des in Fig. 2 ge^
zeigten Gebildes verstärkt werden, bei welchem Fäden 21 aus photoleitfähigem Material in einer
Matrize aus Glas oder einem anderen Isoliermaterial so- eingebettet sind, daß ihre Enden an den beiden
Flächen des Schirmes frei liegen. Dieses Gebilde verhindert Elektronenleitung seitlich der Schicht und
hält volle Leitung zwischen den Schichten auf seiner den Schichten 2 und 4 in Fig. 1 entsprechenden Fläche
aufrecht. Ein Weg zur Bildung einer solchen Schicht besteht darin, feine Teilchen des photoleitfähigen
Stoffes in eine dünne Schicht von geschmolzenem Glas oder einem anderen niedrigschmelzenden Isolator
einzubetten und diese auf ihren entgegengesetzten Seiten so weit abzuschleifen, daß die Enden der photoleitfähigen
Teilchen nach der Abkühlung der Schicht frei liegen.
Wenn die Schicht 4 aus einem Material hergestellt wird,.das für die Strahlung von der Quelle 6 undurchlässig ist, kann die Notwendigkeit vermieden werden,
daß die letztere eine Wellenlänge hat, welche die photoleitfähige Schicht 3 nicht beeinflußt.
Claims (1)
- PATENTANSPRUCH:Strahlungsempfindliche, besonders für Röntgenbildverstärker geeignete Vorrichtung, bestehend aus einem mit einem Eingangsschirm (2, 3, 4, 5) und einem Ausgangsschirm (11) versehenen vakuumdichten Gefäß, dessen Eingangsschirm eine Schicht (3) aus photoleitfähigem und eine Schicht (5) aus photoelektrisch emittierendem Material aufweist, von denen die letztere dem Ausgangsschirm zugekehrt ist und auf ihrer dem Ausgangssc'hirm zugekehrten Seite einer diese Schicht gleichmäßig erregenden Bestrahlung unterliegt und die photoleitfälhiige Schicht zwischen je einer Schicht eines Werkstoffes guter elektrischer Leitfähigkeit > und eines Werkstoffes mit hohem seitlichem elekirischem Widerstand angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß an die photoleitfähige Schicht:5 6(3) die Spannung einer Spannungsquelle (14) ge- In Betracht gezogene Druckschriften:legt ist, die mit der Schient (4) aus dem Material Deutsche Patentschrift Nr. 915 963 ;mit hohem seitlichem Widerstand und der Schicht USA.-Patentschrift Nr. 2 258 294;(2) aus dem Werkstoff guter elektrischer Leit- Görlich, »Photozellen« (1951), S. 62, Abb. 29;fähigkeit verbunden ist. 5 Journ. Opt. Soc. Am., 44 (1954), S. 297 bis 299.Hierzu 1 Blatt Zeichnungen® 809 557/364 6.58
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