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DE102021106548B4 - Oberbekleidungsstück, insbesondere Jacke, Mantel, Weste oder dergleichen - Google Patents

Oberbekleidungsstück, insbesondere Jacke, Mantel, Weste oder dergleichen Download PDF

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DE102021106548B4 DE102021106548.8A DE102021106548A DE102021106548B4 DE 102021106548 B4 DE102021106548 B4 DE 102021106548B4 DE 102021106548 A DE102021106548 A DE 102021106548A DE 102021106548 B4 DE102021106548 B4 DE 102021106548B4
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Abstract

Oberbekleidungsstück, insbesondere Jacke, Mantel oder Weste,mit einem Rückenteil (2), einem Brustteil (3) und zwei, auf gegenüberliegenden Seiten zwischen dem Rückenteil (2) und dem Brustteil (3) angeordneten Seitenteilen (7, 9), an denen jeweils auf Höhe eines Schulterbereiches (11) ein Ärmel (8, 10) angesetzt ist, wobei das Rückenteil (2) an einer personenabgewandten Außenseite (22) wenigstens ein Befestigungselement (23) aufweist, das geeignet ist, das Rückenteil (2) lösbar an einer Rückenlehne (24) einer Sitzgelegenheit (25), insbesondere an einer Rückenlehne eines Rollstuhls, festzulegen,dadurch gekennzeichnet,dass die Seitenteile (7, 9) und das Brustteil (3) mit dem Rückenteil (2) über wenigstens eine Rückenteil-Verschlusseinrichtung (12) lösbar verbunden sind, so dass das Rückenteil (2) von den beiden Seitenteilen (7, 9) und dem Brustteil (3) abtrennbar ist und im abgetrennten Zustand ein separat handhabbares Teil ausbildet.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Oberbekleidungsstück, insbesondere eine Jacke, einen Mantel, eine Weste oder dergleichen, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein Verfahren zum Bekleiden einer auf einer Sitzeinrichtung mit Rückenlehne, insbesondere auf einem Rollstuhl, Platz nehmenden Person mit einem Oberbekleidungsstück gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 20.
  • Insbesondere bei pflegebedürftigen, zum Beispiel cerebral veränderten und/oder an einen Rollstuhl gebundenen Personen besteht häufig das Problem, dass diesen oftmals von Betreuungspersonen im sitzenden Zustand ein Oberbekleidungsstück, wie beispielsweise eine Jacke, an- oder aber auch ausgezogen werden muss. Diese Tätigkeit mit herkömmlichen Oberbekleidungsstücken durchzuführen, ist für Betreuungspersonen oftmals sehr mühsam und nur mit erheblicher Kraftanstrengung zu bewerkstelligen, da von der Betreuungsperson sowohl die zu bekleidende Person gehalten und richtig positioniert als auch das Oberbekleidungsstück gehandhabt werden muss. Diese Prozedur ist für die zu bekleidende Person ebenfalls mühsam, mit Stress und erheblichen Anstrengungen verbunden, da die zu bekleidende Person von der Betreuungsperson oftmals in unnatürliche Positionen und wieder zurückbewegt werden muss.
  • Aus der DE 89 10 939 U1 ist es in Verbindung mit einem Patientenhemd bereits bekannt, im Bereich des Brustteils und/oder des Rückenteils des Patientenhemdes wenigstens eine Angriffstelle für zumindest ein, mit einer Stuhllehne oder dergleichen verbindbares oder um eine Stuhllehne herumführbares Halteband vorzusehen. Damit kann dann das Patientenhemd und letztendlich auch der das Patientenhemd tragende Patient, der beispielsweise in einem Rollstuhl sitzt, sicher und fest in seiner Sitzposition gehalten werden, ohne dass die Gefahr besteht, dass er mit dem Oberkörper umkippt oder auf der Sitzfläche nach vorne rutscht. Damit soll insbesondere auch bei längeren Wegen durch ein Krankenhaus ein gefahrloser Rollstuhltransport einer Person ermöglicht werden. Konkret sollen dabei die Haltebänder an einer mit dem Brustteil des Patientenhemdes verbundenen Stützplatte befestigt sein, wodurch der von den Haltebändern auf die Angriffsstellen am Patientenhemd ausgeübte Druck oder Zug aufgefangen und abgestützt werden soll.
  • Aus der CA 2 507 247 A1 ist ein Kleidungsstück bekannt, das von einem rekonvaleszenten Patienten getragen werden soll. Das Kleidungsstück umfasst einen vorderen Abschnitt und einen hinteren Abschnitt, die an ihren Oberkanten miteinander verbunden sind, um eine Halsöffnung zu bilden. Ein rechter Verschlussmechanismus ist an dem vorderen und dem hinteren Abschnitt befestigt, um den vorderen und den hinteren Abschnitt entlang ihrer jeweiligen rechten Seitenkanten selektiv zu verschließen und voneinander zu trennen. Ein linker Verschlussmechanismus ist an dem vorderen und dem hinteren Abschnitt befestigt, um den vorderen und den hinteren Abschnitt entlang ihrer jeweiligen linken Seitenkanten selektiv zu schließen und voneinander zu trennen. Das Kleidungsstück kann über einen Patienten gelegt werden, wenn sich der rechte Verschlussmechanismus und der linke Verschlussmechanismus in ihrer offenen Konfiguration befinden. Das Kleidungsstück befindet sich in einer tragbaren Anordnung, wenn der rechte Verschlussmechanismus und der linke Verschlussmechanismus sich in ihrer geschlossenen Anordnung befinden.
  • Weiter ist aus der ES 1 068 889 U ein Kleidungsstück für Benutzer von zum Beispiel orthopädischen Rückenstützmitteln oder Rollstühlen bekannt, das den Rumpf des Benutzers von den Schultern bis mindestens zur Hüfte schützt, wobei das Kleidungsstück verlängerte seitliche Ärmel für die Aufnahme der Arme und einen oberen Hals für den Durchgang des Kopfes aufweist. Das Rückenteil weist eine Aussparung auf, die von der Größe her in etwa dem Rücken des Benutzers entspricht. Am Randbereich der Aussparung sind Verbindungsmittel angebracht, die mit ortsfest an dem Rückenstützmittel oder an der Rückenlehne des Rollstuhls angebrachten Verbindungsmitteln verbindbar sind, so dass das Kleidungsstück den Rumpf und die Arme des Benutzers schützt, während sein Rücken in direktem Kontakt mit dem orthopädischen Rückenstützmittel oder der Rückenlehne bleibt.
  • Die US 4 971 073 A beschreibt eine Rückhaltejacke für den Einmalgebrauch mit einem Paar seitlich beabstandeter, lösbar befestigter Laschen, die an der Vorderseite der Jacke ausgebildet sind. Die Jacke ist hinsichtlich der Größe farbcodiert und mit Kennzeichnungen versehen, die das Vorder- und Rückenteil markiert, wobei die Halsöffnung so groß ausgebildet ist, dass sie ein Würgen des Patienten verhindert. Die Laschen und andere gegenüberliegende Teile der Jacke sind durch eine Kombination von Klettverschlüssen lösbar gesichert. Zusätzliche Ausführungsformen fügen Reißverschlüsse und Klappen auf der Rückseite der Jacke an. Ferner weist das Rückenteil an einer personenabgewandten Außenseite ein Befestigungselement auf, mit dem das Rückenteil an einer Rückenlehne einer Sitzgelegenheit festgelegt werden kann.
  • Demgegenüber ist es Aufgabe der Erfindung, ein Oberbekleidungsstück, insbesondere eine Jacke, einen Mantel, eine Weste oder dergleichen, zur Verfügung zu stellen, das sitzenden Personen, insbesondere im Rollstuhl sitzenden Personen, schnell, einfach und funktionssicher ohne besondere Kraftanstrengung durch die Betreuungs- bzw. Hilfsperson an- und auch wieder ausgezogen werden kann. Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, ein entsprechendes Bekleidungsverfahren zur Verfügung zu stellen.
  • Diese Aufgabe wird gelöst mit den Merkmalen der unabhängigen Patentansprüche. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der darauf rückbezogenen Unteransprüche.
  • Gemäß Anspruch 1 wird ein Oberbekleidungsstück, insbesondere eine Jacke, ein Mantel, eine Weste oder dergleichen, vorgeschlagen, das ein Rückenteil, ein Brustteil, sowie zwei, auf gegenüberliegenden Seiten zwischen Rückenteil und Brustteil angeordnete Seitenteile aufweist, an denen jeweils auf Höhe eines Schulterbereichs ein Ärmel angesetzt ist. Das Rückenteil weist dabei an einer personenabgewandten Außenseite wenigstens ein Befestigungselement auf, das geeignet ist, das Rückenteil lösbar an einer Rückenlehne einer Sitzgelegenheit, insbesondere an einer Rückenlehne eines Rollstuhls, festzulegen. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Seitenteile und das Brustteil mit dem Rückenteil über wenigstens eine Rückenteil-Verschlusseinrichtung lösbar verbunden sind, so dass das Rückenteil von den beiden Seitenteilen und dem Brustteil abtrennbar ist und im abgetrennten Zustand ein separat handhabbares Teil ausbildet.
  • Mit einem derartig aufgebauten Oberbekleidungsstück kann das von den beiden Seitenteilen separierte Rückenteil auf einfache Weise in einem ersten Verfahrensschritt, vorzugsweise vor dem Platz nehmen der Person auf der Sitzeinrichtung oder im Falle einer bereits sitzenden Person mit nach vorne von der Rückenlehne weggebeugtem Rücken, mittels des wenigstens einen Befestigungselementes einfach und schnell dergestalt an der Rückenlehne der Sitzeinrichtung befestigt werden, dass das Rückenteil mit einer der Rückenlehne abgewandten und der Person zugewandten Innenseite flächig vor der Rückenlehne gehalten und/oder aufgespannt ist. Anschließend braucht dann nur noch die auf der Sitzeinrichtung Platz nehmende oder sitzende Person mit dem Rücken in Anlage an der Innenseite des an der Rückenlehne gehaltenen Rückenteils gebracht werden, die Arme der Person durch die Ärmel des Brustteils geführt werden sowie die Seitenteile und das Brustteil mittels der Rückenteil-Verschlusseinrichtung mit dem Rückenteil verbunden werden.
  • Damit wird das Anziehen eines Oberbekleidungsstückes bei einer sitzenden Person, insbesondere bei einer im Rollstuhl sitzenden Person, wesentlich vereinfacht, und zwar sowohl für die Hilfs- bzw. Betreuungsperson als auch für die zu bekleidende Person selbst.
  • Wie die zuvor gemachten Angaben und Begrifflichkeiten zeigen, beziehen sich diese allesamt auf den angezogenen Zustand des Oberbekleidungsstückes und damit auf den, im angezogenen Zustand des Oberbekleidungsstückes einem bestimmten Körperbereich einer Person zugeordneten Teilbereich des Oberbekleidungsstückes. Die Begrifflichkeit Hochrichtung und die Begrifflichkeit Querrichtung beziehen sich ebenfalls auf den angezogenen Zustand bzw. auf eine sitzende Person bzw. auf die sich in der Gebrauchsposition befindliche Sitzeinrichtung. Des Weiteren versteht es sich, dass sämtliche erfindungsgemäßen Vorteile, wie sie im Wesentlichen in Verbindung mit dem Anziehen des Oberbekleidungsstückes beschrieben sind, selbstverständlich auch im umgekehrten Fall für das Ausziehen des Oberbekleidungsstückes gelten, auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt wird. In Verbindung mit dem Ausziehen kann es ggf. hilfreich sein, das Rückenteil vor dem Ausziehen des Oberbekleidungsstückes und damit vor dem Ablösen der einzelnen Teile wieder an der Rückenlehne festzulegen.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Rückenteil-Verschlusseinrichtung zwischen dem Rückenteil und den beiden Seitenteilen jeweils ein erstes Verschlusselement aufweist, das sich, in Hochrichtung gesehen, von dem Schulterbereich ausgehend nach unten erstreckt, vorzugsweise wenigstens bis zu einem Hüftbereich nach unten erstreckt. Zudem ist vorgesehen, dass die Rückenteil-Verschlusseinrichtung zwischen dem Rückenteil und dem Brustteil jeweils ein sich auf in Querrichtung gegenüberliegenden Seiten jeweils wenigstens über die Schulterbreite des Rückenteils und/oder des Brustteils erstreckendes zweites Verschlusselement aufweist, mittels dem das Brustteil mit dem Rückenteil zur Ausbildung einer geschlossenen Schulterpartie verbindbar ist. Mit einem derartigen Aufbau kann das Rückenteil mit einer der Rückenlehne abgewandten und der Person zugewandten Innenseite dergestalt flächig vor der Rückenlehne gehalten und/oder aufgespannt werden, dass ein rückenteilseitiger Teil des ersten Verschlusselementes der Rückenteil-Verschlusseinrichtung, bezogen auf die Querrichtung, einen im Wesentlichen frei zugänglichen linken und rechten Randbereich des Rückenteils ausbildet. Anschließend kann dann die auf der Sitzeinrichtung Platz nehmende oder sitzende Person mit dem Rücken dergestalt in Anlage an der Innenseite des an der Rückenlehne gehaltenen Rückenteils gebracht werden, dass die, die rückenteilseitigen Teile des ersten Verschlusselementes der Rückenteil-Verschlusseinrichtung ausbildenden linken und rechten Randbereiche weiterhin im Wesentlichen frei zugänglich sind. Weiter anschließend brauchen dann nur noch die Arme der Person durch die Ärmel des Brustteils geführt werden, ein seitenteilseitiges Teil des ersten Verschlusselementes der Rückenteil-Verschlusseinrichtung mit dem jeweils zugeordneten rückenteilseitigen Teil des ersten Verschlusselementes der Rückenteil-Verschlusseinrichtung verbunden werden sowie ein brustteilseitiges Teil des zweiten Verschlusselementes der Rückenteil-Verschlusseinrichtung mit dem jeweils zugeordneten rückenteilseitigen Teil des zweiten Verschlusselementes der Rückenteil-Verschlusseinrichtung verbunden werden. Dabei werden vorzugsweise zunächst die Arme der Person durch die Ärmel des Brustteils geführt und anschließend ein seitenteilseitiges Teil des ersten Verschlusselementes der Rückenteil-Verschlusseinrichtung mit dem jeweils zugeordneten rückenteilseitigen Teil des ersten Verschlusselementes der Rückenteil-Verschlusseinrichtung sowie ein brustteilseitiges Teil des zweiten Verschlusselementes der Rückenteil-Verschlusseinrichtung mit dem jeweils zugeordneten rückenteilseitigen Teil des zweiten Verschlusselementes der Rückenteil-Verschlusseinrichtung verbunden.
  • Das erste Verschlusselement kann im geschlossenen Zustand gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform, vorzugsweise über die gesamte Verschlusslänge und vorzugsweise auf der der Person zugewandten Innenseite, grundsätzlich aber auch an der der Person abgewandten Außenseite, mit einer seitenteilseitig und/oder rückenteilseitig vorgesehenen bzw. angeordneten Blende ab- bzw. überdeckt sein, um Kältebrücken zu vermeiden.
  • Das erste Verschlusselement der Rückenteil-Verschlusseinrichtung kann grundsätzlich auf verschiedene Art und Weise ausgebildet sein, zum Beispiel durch Knöpfe, einen Klettverschluss oder dergleichen. Dies Verschlussart kann jedoch unter Umständen relativ zeitaufwendig in der Bedienung sein bzw. zu Fehlverbindungen führen, so dass gemäß einer besonders bevorzugten Ausgestaltung vorgesehen ist, dass das erste Verschlusselement zwischen dem Rückenteil und den beiden Seitenteilen jeweils durch einen Reißverschluss gebildet ist, der sich, in Hochrichtung gesehen, von dem Schulterbereich ausgehend nach unten erstreckt. Besonders vorteilhaft erstreckt sich dieser Reißverschluss wenigstens bis zu einem Hüftbereich nach unten. Ein derartiger Reißverschluss ermöglicht ein einfaches, schnelles und funktionssicheres Herstellen bzw. Lösen der Verbindung zwischen Rückenteil und dem jeweiligen Seitenteil. Eine Erstreckung lediglich bis zum Hüftbereich kann zum Beispiel deswegen vorteilhaft sein, weil dann mit dem Reißverschluss beim Verschließen keine „Kurve“ im Bereich des Gesäßes „gefahren“ werden muss, was gegebenenfalls die Handhabung erschwert, selbstverständlich aber grundsätzlich, zum Beispiel bei Mänteln als Oberbekleidungsstücken, möglich und ausdrücklich vom Schutzumfang mitumfasst ist.
  • Besonders vorteilhaft ist hierbei vorgesehen, dass das Reißverschlussende am oberen Ende des Schulterbereichs angeordnet ist, so dass der Reißverschluss auf einfache Weise durch eine vom Schulterbereich ausgehende und nach unten in Richtung Hüftbereich bzw. darüber hinaus gerichtete Verlagerung eines Zippers schließbar ist. Dies erleichtert das Anlegen des Oberbekleidungsstückes nochmals wesentlich, da dann von der Hilfs- bzw. Betreuungsperson das Seitenteil einfach und gut zugänglich, insbesondere auch im Stehen angesetzt und verbunden werden kann. Hierzu ist es besonders vorteilhaft, wenn das Reißverschlussende durch ein Endteil und ein bei geschlossenem Reißverschluss mit dem Endteil verbundenes Steckteil gebildet ist, die besonders bevorzugt am oberen Ende des Schulterbereichs angeordnet sind. Für eine besonders einfache Handhabung des Seitenteils ist es dabei vorteilhaft, wenn das Endteil und ein dem Endteil zugeordneter Zipper an einer, dem Seitenteil angeordneten Zahnreihe angeordnet sind, während das Steckteil an einer, an dem Rückenteil angeordneten Zahnreihe angeordnet sind. Dies erlaubt ein besonders einfaches Einfädeln des Steckteils in das Endteil am Seitenteil. Grundsätzlich kann jedoch auch vorgesehen sein, dass das Endteil und ein dem Endteil zugeordneter Zipper an der, an dem Rückenteil angeordneten Zahnreihe angeordnet ist und dementsprechend umgekehrt das Steckteil an der dem Seitenteil angeordneten Zahnreihe angeordnet ist.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten konkreten Ausgestaltung, insbesondere in Verbindung Jacken als Oberbekleidungsstücken, um nur ein Beispiel zu nennen, ist der dem Reißverschlussende gegenüberliegende Reißverschlussanfang in etwa im Hüftbereich angeordnet und durch jeweils einen Stopper gebildet.
  • Weiter ist es vorteilhaft, wenn der Zipper des Reißverschlusses mit einem Zugband verbunden ist, das wenigstens die Länge des Reißverschlusses aufweist, wobei das Zugband im Bereich des Reißverschlussendes oder um den Bereich des Reißverschlussendes herum, also zum Beispiel am in Hochrichtung oberen Ende des Schulterbereichs, festgelegt ist. Dieses Zugband, das zum Beispiel durch eine einfache Schnur oder dergleichen gebildet ist, erlaubt es dann, den Reißverschluss einfach von oben her durch Anziehen am Zugband zu öffnen.
  • Das zweite Verschlusselement zwischen dem Rückenteil und dem Brustteil wird bevorzugt durch einen Klettverschluss und/oder durch eine Knopfverbindung, insbesondere Druckknopfverbindung, und/oder durch einen Reißverschluss gebildet ist. Die Begrifflichkeit Knopfverbindung ist hier ausdrücklich in einem weiten Sinne zu verstehen und umfasst neben den bereits genannten Druckknopfverbindungen ausdrücklich auch Knebelverschlüsse bzw. Haken/Ösen-Verbindungen sowie Haken/Schlaufen-Verbindungen. Auch dieses zweite Verschlusselement kann im geschlossenen Zustand gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform, vorzugsweise über die gesamte Verschlusslänge und vorzugsweise auf der der Person zugewandten Innenseite, grundsätzlich aber auch an der der Person abgewandten Außenseite, mit einer seitenteilseitig und/oder rückenteilseitig vorgesehenen bzw. angeordneten Blende ab- bzw. überdeckt sein, um Kältebrücken zu vermeiden
  • Grundsätzlich können die beiden, die Ärmel aufweisenden Seitenteile auch lösbar bzw. abtrennbar mit dem Brustteil verbunden sein, wenn zum Beispiel noch mehr Flexibilität in Verbindung mit dem Anziehen eines Oberbekleidungsstückes gefordert ist. Dies erhöht jedoch den Herstellaufwand nochmals beträchtlich, so dass gemäß einer besonders bevorzugten Ausgestaltung vorgesehen ist, dass die beiden, die Ärmel aufweisenden Seitenteile unlösbar und/oder einstückig mit dem Brustteil verbunden sind, mithin also integraler Bestandteil des Brustteils sind.
  • Das Brustteil selbst kann grundsätzlich einstückig ausgebildet sein. Besonders bevorzugt ist das Brustteil jedoch durch ein, bezogen auf die Frontansicht, linkes Brustteilelement und rechtes Brustteilelement gebildet, die über eine in Hochrichtung verlaufende Brustteilelemente-Verschlusseinrichtung lösbar miteinander verbindbar sind, so dass das linke und rechte Brustteilelement voneinander abtrennbare und separat handhabbare Teile sind. Damit wird das Anziehen des Oberbekleidungsstückes insgesamt wesentlich vereinfacht, weil hier dann jeweils linksseitig und rechtsseitig mit separaten Teilen hantiert werden kann. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn, wie dies einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Fall ist, das linke Brustteilelement ein, bezogen auf die Frontansicht, linkes Seitenteil mit Ärmel und das rechte Brustteilelement ein, bezogen auf die Frontansicht, rechtes Seitenteil mit Ärmel aufweist, mithin also die Seitenteile integraler Bestandteil des jeweiligen Brustteilelementes sind. Denn dann kann der rechte Arm der zu bekleidenden Person auf einfache Weise durch den Ärmel des, bezogen auf die Frontansicht, linken Brustteilelementes geführt werden und mittels der wenigstens einen Rückenteil-Verschlusseinrichtung mit dem Rückenteil verbunden werden. Analog kann der linke Arm der Person schnell und einfach durch den Ärmel des, bezogen auf die Frontansicht, rechten Brustteilelementes geführt werden und mittels der wenigstens einen Rückenteil-Verschlusseinrichtung mit dem Rückenteil verbunden werden.
  • Es versteht sich weiterhin, dass das linke und rechte Brustteilelement mittels der Brustteilelemente-Verschlusseinrichtung selbstverständlich nur bei Bedarf lösbar miteinander verbunden werden. Wie bei Oberbekleidungsstücken, zum Beispiel Jacken, üblich, kann die Brustteilelement-Verschlusseinrichtung zum Beispiel wetter- und/oder jahreszeitabhängig selbstverständlich auch geöffnet bleiben, um beispielsweise eine offene Jacke auszubilden, um nur ein Beispiel zu nennen.
  • Auch die Brustteilelemente-Verschlusseinrichtung wird bevorzugt durch einen Reißverschluss gebildet. Alternativ oder zusätzlich kann aber auch eine Knopfverbindung, vorzugsweise gebildet durch eine Mehrzahl von voneinander beabstandeten Knöpfen, vorgesehen sein, die die Brustteilelemente-Verschlusseinrichtung ausbilden. Die Begrifflichkeit Knopfverbindung ist hier ausdrücklich in einem weiten Sinne zu verstehen und umfasst ausdrücklich auch Druckknöpfverschlüsse bzw. Knebelverschlüsse bzw. Haken/Ösen-Verbindungen und Haken/Schlaufen-Verbindungen. Im Falle eines Reißverschlusses als Brustteilelemente-Verschlusseinrichtung kann das Reißverschlussende dabei, in Hochachsenrichtung gesehen, entweder am oberen oder am unteren Brustende angeordnet sein. Im Brustbereich ist die Zugänglichkeit regelmäßig gut gegeben, so dass hier entsprechend dem jeweiligen Bedienerwunsch entschieden werden kann, ob das Reißverschlussende oben oder unten angeordnet wird. Die Brustteilelemente-Verschlusseinrichtung kann im geschlossenen Zustand gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform auch hier wieder, vorzugsweise über die gesamte Verschlusslänge und vorzugsweise auf der der Person zugewandten Innenseite, grundsätzlich aber auch an der der Person abgewandten Außenseite, mit einer am linken und/oder rechten Brustteilelement vorgesehenen bzw. angeordneten Blende ab- bzw. überdeckt sein, um Kältebrücken zu vermeiden.
  • Das linke Brustteilelement und das rechte Brustteilelement weisen jeweils an dem in Hochrichtung oberen Ende ein erstes Verbindungselement, das sich in Querrichtung wenigstens über die Schulterbreite des jeweiligen Brustteilelementes erstreckt. Das Rückenteil weist jeweils an dem in Hochrichtung oberen Ende ein zweites Verbindungselement auf, das sich auf in Querrichtung gegenüberliegenden Seiten jeweils wenigstens über die Schulterbreite des Rückenteils erstreckt, wobei das erste und zweite Verbindungselement das zweite Verschlusselement ausbilden, mittels dem das jeweilige Brustteilelement mit dem Rückenteil zur Ausbildung einer geschlossenen Schulterpartie verbindbar ist. Zum Beispiel ist das erste Verbindungselement durch mehrere voneinander in Querrichtung beabstandete Druckköpfe und das zweite Verbindungselement durch mehrere voneinander in Querrichtung beabstandete Druckknöpfe gebildet, die einander zu deren Verbindung entsprechend zugeordnet sind.
  • Die Ärmel können grundsätzlich unlösbar und/oder einstückig mit dem jeweils zugeordneten Seitenteil im Schulterbereich verbunden sein. Des Weiteren besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Ärmel mit dem jeweils zugeordneten Seitenteil im Schulterbereich lösbar mittels einer Ärmel/Seitenteil-Verschlusseinrichtung, vorzugsweise mittels eines Reißverschlusses als Ärmel/Seitenteil-Verschlusseinrichtung, verbunden sind. In Verbindung mit lösbaren Ärmeln kann dann beispielsweise eine Jacke als Oberbekleidungsstück zur Verfügung gestellt werden, die einfach auch als ärmellose Weste getragen werden kann. Im Falle einer lösbaren Ärmelanbindung an das Seitenteil ist besonders bevorzugt vorgesehen, dass das Reißverschlussende und der Reißverschlussanfang, in Hochachsenrichtung gesehen, auf der achselabgewandten Oberseite des Schulterbereichs angeordnet sind. Damit ist eine besonders einfache und gute Zugänglichkeit insbesondere in Verbindung mit sitzenden Personen, zum Beispiel im Rollstuhl sitzenden Personen, gegeben. Die Ärmel/Seitenteil-Verschlusseinrichtung kann im geschlossenen Zustand gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform auch hier wieder, vorzugsweise über die gesamte Verschlusslänge und vorzugsweise auf der der Person zugewandten Innenseite, grundsätzlich aber auch an der der Person abgewandten Außenseite, mit einer am Ärmel und/oder am Seitenteil vorgesehenen bzw. angeordneten Blende ab- bzw. überdeckt sein, um Kältebrücken zu vermeiden.
  • Grundsätzlich kann das wenigstens eine Befestigungselement fest bzw. unlösbar mit dem Rückenteil des Oberbekleidungsstückes verbunden sein, so dass zur Freigabe der Festlegung des Rückenteils an der Rückenlehne die Befestigung zwischen der Rückenlehne und dem wenigstens einen Befestigungselement gelöst werden muss. Gemäß einer besonders bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, dass das wenigstens eine Befestigungselement lösbar an dem Rückenteil des Oberbekleidungsstückes angeordnet ist und dementsprechend von dem Rückenteil separierbar ist. In diesem Fall kann dann ggf. die Festlegung des Rückenteils an der Rückenlehne schnell und einfach dadurch gelöst werden, dass die Verbindung zwischen dem wenigstens einen Befestigungselement und dem Rückenteil gelöst wird. Es versteht sich, dass es selbstverständlich zusätzlich oder alternativ hierzu möglich ist, zur Freigabe der Festlegung des Rückenteils an der Rückenlehne die Befestigung zwischen der Rückenlehne und dem wenigstens einen Befestigungselement zu lösen, sofern dies technisch erforderlich bzw. möglich sein sollte.
  • Das Lösen der Festlegung des Rückenteils an der Rückenlehne hat den Vorteil, dass dann die Person eine übliche Bewegungsfreiheit genießt. Insofern ist es vorteilhaft, wenn die Festlegung des Rückenteils an der Rückenlehne mittels des wenigstens einen Befestigungselements nach dem Anziehen des Oberbekleidungsstückes wieder rückgängig gemacht wird. Hierzu ist bevorzugt vorgesehen, wie bereits zuvor kurz ausgeführt, dass das wenigstens eine Befestigungselement lösbar an dem Rückenteil angeordnet ist und nach dem Anziehen des Oberbekleidungsstückes unter Auflösung der Festlegung des wenigstens einen Befestigungselementes an dem Rückenteil gleichzeitig, sozusagen in der Art einer Doppelfunktion, auch die Befestigung des Rückenteils an der Rückenlehne aufgehoben wird.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten konkreten Ausführungsform ist das wenigstens eine Befestigungselement durch ein Halteband gebildet, das mit zwei voneinander in Haltebandlängsrichtung beabstandeten Halteband-Anbindungselementen an zwei wenigstens in Querrichtung beabstandeten, zum Beispiel auch in Quer- und Hochachsenrichtung beabstandeten, Rückenteil-Anbindungsstellen des Rückenteils festgelegt ist. Beispielsweise kann eine Festlegung an zwei wenigstens in Querrichtung gegenüberliegenden Randbereichen als Endbereichen des Rückenteils erfolgen. Derartige sich in Querrichtung über die Außenseite des Rückenteils erstreckende Haltebänder ermöglichen eine einfache, funktionssichere und zuverlässige Befestigungsmöglichkeit des separierten Rückenteils an Rückenlehnen.
  • Dabei reicht es aus, dass wenigstens eines der Halteband-Anbindungselemente in Verbindung mit der jeweils zugeordneten Rückenteil-Anbindungsstelle eine lösbare Verbindung ausbildet, wenngleich es für eine größere Flexibilität grundsätzlich vorteilhaft ist, wenn beide Halteband-Anbindungselemente in Verbindung mit der jeweils zugeordneten Rückenteil-Anbindungsstelle eine lösbare Verbindung ausbilden. Die Halteband-Anbindungselemente sowie die dazugehörigen Rückenteil-Anbindungsstellen können zum Beispiel in der Art von Schnellverschlussverbindungen, beispielsweise als Haken-Ösen-Verbindung, als Druckknopfverbindung, als Haken-Schlaufen-Verbindung oder dergleichen, ausgebildet sein.
  • Besonders vorteilhaft ist dabei eine Ausgestaltung, bei der an der, der Rückenlehne zugewandten Außenseite des Rückenteils eine Mehrzahl von in Hochrichtung beabstandet voneinander angeordneten und/oder parallel zueinander ausgerichteten Haltebändern vorgesehen ist. Damit gelingt eine funktionssichere und zuverlässige Festlegung des Rückenteils an der Rückenlehne.
  • Insbesondere für eine gute Anpassung an unterschiedliche Rückenlehnen ist es vorteilhaft, wenn das wenigstens eine Halteband wenigstens bereichsweise elastisch und/oder längenveränderlich ausgebildet ist.
  • Für eine besonders vorteilhafte Fixierung des Rückenteils an einer Rückenlehne kann, zum Beispiel alternativ oder zusätzlich zu Haltebändern, vorgesehen sein, dass das wenigstens eine Befestigungselement oder wenigstens ein Teil des Befestigungselementes an dem in Hochrichtung oberen Endbereich des Rückenteils in der Art einer Haube ausgebildet ist, die mit ihrer Haubenöffnung über den oberen Randbereich der Rückenlehne gestülpt bzw. gezogen wird, und zwar solange bis ein der Haubenöffnung gegenüberliegender Haubenboden zur Anlage am oberen Randbereich der Rückenlehne gelangt. Dadurch kann dann das Rückenteil funktionssicher und zuverlässig an der Rückenlehne positioniert werden und ein undefiniertes bzw. unkontrolliertes nach unten Rutschen des Rückenteils zuverlässig vermieden werden. Zudem kann diese Haube auch wieder einfach von der Rückenlehne gelöst werden, um das Rückenteil freizugeben. Die Haube kann hier zum Beispiel wenigstens teil- oder bereichsweise elastisch ausgebildet sein, zum Beispiel netzartig ausgebildet sein und einen an der Haubenöffnung randseitig umlaufenden Gummizug aufweisen.
  • Die sich durch das erfindungsgemäße Verfahren ergebenden Vorteile wurden bereits zuvor in Verbindung mit dem erfindungsgemäßen Oberbekleidungsstück ausführlich gewürdigt. Insofern wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die zuvor gemachten Ausführungen sowie auf den genauen Wortlaut der Ansprüche verwiesen, die ausdrücklich auch zum Gegenstand der vorliegenden Beschreibung gemacht werden.
  • Die Erfindung wird nachfolgend beispielhaft und schematisch anhand einer Zeichnung näher erläutert.
  • Es zeigen:
    • 1 schematisch eine Rückansicht einer beispielhaften Ausführungsform eines als Jacke ausgebildeten Oberbekleidungsstückes, die hier ein Rückenteil sowie zwei Brustteilelemente, die jeweils ein Seitenteil mit Ärmeln aufweisen, umfasst,
    • 2 eine schematische und perspektivische Seitenansicht einer auf einem Rollstuhl sitzenden und mit der Jacke zu bekleidenden Person, der das rechte Brustteilelement angezogen wird,
    • 3 eine der 2 entsprechende Darstellung in der Frontansicht, und
    • 4 eine vergrößerte, schematische Rückansicht auf Basis der Darstellung der 2 und 3 mit einem durch Schließen des Reißverschlusses an das Rückenteil angebundenen rechten Brustteilelement.
  • In der 1 ist schematisch und beispielhaft eine Rückansicht einer, ein erfindungsgemäßes Oberbekleidungsstück ausbildenden Jacke 1 gezeigt, die ein Rückenteil 2 sowie ein Brustteil 3 aufweist. Das Brustteil 3 setzt sich hier aus einem, jeweils bezogen auf die Frontansicht der 3, linken Brustteilelement 4 und einem rechten Brustteilelement 5 zusammen, die über einen Reißverschluss 6 als Brustteilelemente-Verschlusseinrichtung lösbar miteinander verbindbar sind.
  • Wie dies aus der schematischen Darstellung der 1 weiter ersichtlich ist, weist das linke Brustteilelement 4 hier weiter ein, bezogen auf die Frontansicht der 3, linkes Seitenteil 7 mit Ärmel 8 auf, während das rechte Brustteilelement 5, ebenfalls wiederum bezogen auf die Frontansicht gemäß 3, ein rechtes Seitenteil 9 mit Ärmel 10 aufweist. Das linke Seitenteil 7 mitsamt daran im Schulterbereich 11 angesetztem Ärmel 8 bildet somit integralen Bestandteil des linken Brustteilelementes 4 aus bzw. ist mit diesem einstückig verbunden. Analog bildet das rechte Seitenteil 9 mitsamt daran im Schulterbereich 11 angesetztem Ärmel 10 integralen Bestandteil des rechten Brustteilelementes 5 aus bzw. ist mit diesem einstückig verbunden.
  • Als Schulterbereich 11 wird hier im Wesentlichen der gesamte, in Hochrichtung x obere Bereich der Jacke 1 angesehen.
  • Die linken und rechten Brustteilelemente 4, 5 sind hier zum einen über die beiden Seitenteile 7, 9 mittels jeweils eines Reißverschlusses 12a, der ein erstes Verschlusselement einer Rückenteil-Verschlusseinrichtung 12 ausbildet, lösbar mit dem Rückenteil 2 verbunden. Zum anderen weist die Rückenteil-Verschlusseinrichtung 12 zur lösbaren Verbindung von dem linken Brustteilelement 4 und dem rechten Brustteilelement 5 mit dem Rückenteil 2 jeweils an dem in Hochrichtung x oberen Ende des linken und rechten Brustteilelementes 4, 5 ein zweites Verschlusselement auf, das hier lediglich beispielhaft als Druckknopfverbindung 12b ausgebildet ist. Diese Druckknopfverbindung 12b weist hier an dem linken Brustteilelement 4 und an dem rechten Brustteilelement 5 mehrere voneinander in Querrichtung y beabstandete Druckköpfe 42 auf, die sich hier in Querrichtung y (siehe insbesondere 1, 3 und 4) lediglich beispielhaft über die gesamte Schulterbreite erstrecken. Diesen Druckköpfen 42 sind als weiterer Bestandteil der Druckknopfverbindung mehrere voneinander entsprechend in Querrichtung y beabstandete Druckknöpfe 41 zugeordnet, die sich auf in Querrichtung y gegenüberliegenden Seiten über die Schulterbreite des Rückenteils 2 erstrecken. Die Druckknöpfe 41 bilden in einem mit den Druckköpfen 42 verbundenen Zustand eine geschlossene Schulterpartie aus. Die gesamte Schulterbreite ist hier definiert als eine Erstreckungsrichtung, die von einem an den Halsbereich anschließenden Kragen 43 bis wenigstens zum Reißverschluss 12a verläuft, ggf., je nach gewähltem Verschlusselement auch darüber hinaus. So ist insbesondere aus der 4 gut ersichtlich, dass hier lediglich beispielhaft die bezogen auf die Bildebene linke Druckkopf/Druckknopf-Paarung 41, 42 insgesamt am Brustteilelement 5 angeordnet ist.
  • Im gelösten Zustand des Reißverschlusses 12a bzw. der Druckknopfverbindung 12b und damit im abgetrennten Zustand der Brustteilelemente 4, 5 bildet auch das Rückenteil 2 ein separat handhabbares Teil aus.
  • Wie dies weiter aus der schematischen Darstellung der 1 ersichtlich ist, ist bevorzugt vorgesehen, dass das Reißverschlussende 13 am oberen Ende des Schulterbereichs 11 angeordnet ist, so dass der Reißverschluss 12 jeweils durch eine vom Schulterbereich 11 ausgehende, nach unten in Richtung Hüftbereich 14 gerichtete Verlagerung eines Zippers 15 schließbar ist, was insbesondere auch aus der nachstehend noch näher gewürdigten 4 (Pfeil 40) gut ersichtlich ist.
  • Hierzu ist vorgesehen, dass das Reißverschlussende 13 durch ein Endteil 16 sowie ein bei geschlossenem Reißverschluss 12 mit dem Endteil 16 verbundenes Steckteil 17 gebildet ist, die, wie aus der 1 ersichtlich, jeweils am oberen Ende des Schulterbereichs 11 angeordnet sind.
  • Für ein vorteilhaftes Einfädeln sind hier das Endteil 16 und der dem Endteil 16 zugeordnete Zipper 15 bevorzugt an einer, an dem Seitenteil 7 bzw. 9 angeordneten Zahnreihe 18 angeordnet, während das Steckteil 17 jeweils an einer, an dem Rückenteil 2 angeordneten Zahnreihe 19 angeordnet ist.
  • Ein dem Reißverschlussende 13 gegenüberliegender Reißverschlussanfang 20 liegt hier in etwa auf Höhe des Hüftbereichs 14 und ist durch jeweils einen Stopper 21 gebildet.
  • Ersichtlich kann mit einem derartig ausgebildeten Reißverschluss 12 die Verbindung der Seitenteile 7, 9 mit dem Rückenteil 2 einfach von oben her erfolgen, in dem das Steckteil 17 bequem in das Endteil 16 mitsamt Zipper 15 eingefädelt wird und dann der Verschluss durch eine einfache, nach unten gerichtete Verlagerung des Zippers bis zu den Stoppern 21 hin sichergestellt wird.
  • In Verbindung mit dem Reißverschluss 6, mit dem die linken und rechten Brustteilelemente 4, 5 miteinander verbunden werden, kann das Reißverschlussende, das hier nicht dargestellt ist, in üblicher Weise, bezogen auf die Hochrichtung x, unten angeordnet sein, weil die Jacke 1 von vorne (siehe 3) relativ gut zugänglich ist. Auch hier kann aber auch für eine noch einfachere Zugänglichkeit und bequeme Verbindung der beiden Brustteilelemente 4, 5 vorgesehen sein, dass das Reißverschlussende wieder oben, bezogen auf die Hochrichtung x, angeordnet ist, das heißt im oberen Brustbereich.
  • Alternativ kann anstelle des Reißverschlusses 6 aber auch eine andere Verschlussart vorgesehen sein, zum Beispiel ein Verschluss mittels Knöpfen, wie beispielsweise Druckknöpfen oder ein Knebelverschluss, um nur einige, hier allerdings nicht dargestellte Beispiele zu nennen.
  • Die Ärmel 8, 10 sind in der hier gezeigten beispielhaften Ausführungsform der 1 jeweils unlösbar bzw. einstückig mit dem jeweils zugeordneten Seitenteil 7, 9 verbunden, können grundsätzlich, was hier allerdings nicht dargestellt ist, aber auch im Schulterbereich 11 lösbar angebunden sein, zum Beispiel mittels eines Reißverschlusses als Ärmel/Seitenteil-Verschlusseinrichtung.
  • Wie dies aus der 1 weiter ersichtlich ist, weist das Rückenteil 2 an seiner personenabgewandten Außenseite 22 eine Mehrzahl von in Hochrichtung x beabstandet voneinander angeordneten und parallel zueinander ausgerichteten Haltebändern 23 als Befestigungselemente auf, mittels denen, wie dies aus der 2 ersichtlich ist, das Rückenteil 2 lösbar an einer Rückenlehne 24 einer hier beispielhaft als Rollstuhl 25 ausgebildeten Sitzgelegenheit festlegbar ist.
  • Die Haltebänder 23 sind hier beispielhaft bevorzugt elastisch ausgebildet und mit zwei voneinander in Haltebandlängsrichtung beabstandeten, endseitigen Halteband-Anbindungselementen, die hier lediglich beispielhaft und schematisch als Haken 26 ausgebildet sind, an zwei in Querrichtung y voneinander beabstandeten Rückenteil-Anbindungsstellen des Rückenteils 2 festgelegt. Die Rückenteil-Anbindungsstellen sind hier lediglich schematisch und beispielhaft durch Halteschlaufen 27 gebildet. Besonders bevorzugt sind dabei die hier lediglich beispielhaft als Halteschlaufen 27 ausgebildeten Rückenteil-Anbindungsstellen, wie in der 1 schematisch dargestellt, an in Querrichtung y gegenüberliegenden Endbereichen 28 des Rückenteils 2 angebunden bzw. festgelegt, um das Rückenteil 2 möglichst an einer Vielzahl unterschiedlicher Rückenlehnen von Sitzeinrichtungen festlegen zu können.
  • Durch die hier beispielhaft gewählte Elastizität der Haltebänder 23 liegen diese, wie in der 1 lediglich schematisch dargestellt ist, flach und bündig an der Außenseite 22 des Rückenteils 2 an. Soll nunmehr dieses Rückenteil 2, wie in der 2 schematisch dargestellt, als separates Teil an der Rückenlehne 24 des Rollstuhls 25 festgelegt werden, dann erfolgt dies so, dass das Rückenteil 2 mit einer der Rückenlehne 24 abgewandten und der Person 29 zugewandten Innenseite 30 dergestalt flächig vor der Rückenlehne 24 gehalten und aufgespannt ist, dass jeweils ein rückenseitiger Teil 31 der Reißverschlüsse 12, der hier im Wesentlichen durch die Zahnreihen 18 gebildet ist, einen im Wesentlichen frei zugänglichen und rechten Randbereich 32, 33 des Rückenteils 2 ausbilden, was in der schematischen Darstellung der 2 lediglich für den, bezogen auf die Frontansicht, rechten Randbereich 33 gezeigt ist.
  • Die elastischen Haltebänder 23 sind dabei straff um die Rückenlehne 24 herumgeführt und halten diese funktionssicher und lösbar an der Rückenlehne 24.
  • Für eine besonders vorteilhafte Fixierung des Rückenteils 2 an der Rückenlehne 24 kann, zum Beispiel zusätzlich zu den Haltebändern 23, eine Haube 44 als Befestigungselement vorgesehen sein, die in der 2 lediglich äußerst schematisch und strichliert dargestellt ist. Diese Haube 44 ist an dem in Hochrichtung x oberen Endbereich des Rückenteils 2 ausgebildet und wird mit ihrer Haubenöffnung über den oberen Randbereich der Rückenlehne 24 gestülpt bzw. gezogen, und zwar solange bis ein der Haubenöffnung gegenüberliegender Haubenboden zur Anlage am oberen Randbereich der Rückenlehne 24 gelangt. Dadurch kann dann das Rückenteil funktionssicher und zuverlässig an der Rückenlehne 24 positioniert werden und ein undefiniertes bzw. unkontrolliertes nach unten Rutschen des Rückenteils 2 zuverlässig vermieden werden. Zudem kann diese Haube 44 auch wieder einfach von der Rückenlehne 24 gelöst werden, um das Rückenteil 2 freizugeben. Die Haube 44 kann hier zum Beispiel wenigstens teil- oder bereichsweise elastisch ausgebildet sein, zum Beispiel netzartig ausgebildet sein und einen an der Haubenöffnung randseitig umlaufenden Gummizug aufweisen, was hier aber nicht mehr im Detail dargestellt ist.
  • Nachdem das Rückenteil 2 in der zuvor beschriebenen Art und Weise an der Rückenlehne 24 des Rollstuhls 25 befestigt ist, wird anschließend die auf dem Rollstuhl 25 sitzende Person 29 mit deren Rücken 23 dergestalt in Anlage an der Innenseite 30 des an der Rückenlehne 24 gehaltenen Rückenteils 2 gebracht, dass die, die rückenteilseitigen Teile 31 des Reißverschlusses 12a ausbildenden linken und rechten Randbereiche 32, 33 weiterhin im Wesentlichen frei zugänglich sind (siehe 2). Dadurch kann dann, wie in der 2 in der Seitenansicht und in der 3 in der Frontansicht dargestellt, der linke Arm 35 der Person 29 durch den Ärmel 10 des, bezogen auf die Frontansicht der 3 rechten Brustteilelementes 5 geführt werden (siehe Pfeil 36 in der 2) und anschließend das jeweilige seitenteilseitige Teil 37 der jeweiligen Reißverschlüsse 12a mit dem jeweils zugeordneten rückenteilseitigen 31 der jeweiligen Reißverschlüsse 12a verbunden werden, was in der 2 lediglich schematisch mit dem Pfeil 38 dargestellt ist. Das seitenteilseitige Teil 37 wird hier konkret durch die Zahnreihen 18 gebildet.
  • Danach werden die Druckknöpfe 41 mit den Druckköpfen 42 der Druckknopfverbindung 12b verbunden und damit die beidseitigen Schulterpartien der Jacke 1 geschlossen.
  • In der 2 und 3 ist das lediglich schematisch und beispielhaft für das rechte Bruststeilelement 5 dargestellt. Es versteht sich jedoch, dass der Vorgang für das linke Brustteilelement 4 analog von Statten geht.
  • Wenn beide Brustteilelemente 4, 5 angezogen sind, kann dann entschieden werden, ob zum Beispiel wetter- bzw. jahreszeitabhängig der Reißverschluss 6 und damit die Jacke 1 geschlossen wird.
  • Aus der eine Rückansicht darstellenden 4 ist sehr gut ersichtlich, dass mit der erfindungsgemäßen Jacke bzw. mit der erfindungsgemäßen Verfahrensführung eine äußerst bequeme und einfache Bekleidung einer sitzenden Person erfolgen kann, wobei hier nochmals durch den Pfeil 39 gezeigt ist, dass der Reißverschluss 12 durch eine vom Schulterbereich 11 ausgehende, nach unten in Richtung Hüftbereich 14 gerichtete Verlagerung des Zippers 15 auf besonders bequeme und einfache Weise geschlossen werden kann. Aus der 4 in Verbindung mit der 1 und dem dortigen Pfeil 40 an der rechten Seite des obersten Haltebandes 23 ist gut ersichtlich, dass im gezeigten Beispielfall die Festlegung des Rückenteils 2 an der Rückenlehne 24 nach dem Anziehen der Jacke 1 einfach dadurch wieder rückgängig gemacht werden kann, dass der Haken 26 aus der Halteschlaufe 27 entfernt wird und dadurch der Person 29 wieder die übliche Bewegungsfreiheit zur Verfügung gestellt wird.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Jacke
    2
    Rückenteil
    3
    Brustteil
    4
    linkes Brustteilelement
    5
    rechtes Brustteilelement
    6
    Reißverschluss
    7
    linkes Seitenteil
    8
    Ärmel
    9
    rechtes Seitenteil
    10
    Ärmel
    11
    Schulterbereich
    12
    Rückenteil-Verschlusseinrichtung
    12a
    Reißverschluss
    12b
    Druckknopfverbindung
    13
    Reißverschlussende
    14
    Hüftbereich
    15
    Zipper
    16
    Endteil
    17
    Steckteil
    18
    Zahnreihe
    19
    Zahnreihe
    20
    Reißverschlussanfang
    21
    Stopper
    22
    Außenseite
    23
    Halteband
    24
    Rückenlehne
    25
    Rollstuhl
    26
    Haken
    27
    Halteschlaufe
    28
    Endbereich
    29
    Person
    30
    Innenseite
    31
    rückenseitiges Teil
    32
    linker Randbereich
    33
    rechter Randbereich
    34
    Rücken
    35
    linker Arm
    36
    Pfeil
    37
    seitenteilseitiges Teil
    38
    Pfeil
    39
    Pfeil
    40
    Pfeil
    41
    Druckknöpfe
    42
    Druckköpfe
    43
    Kragen
    44
    Haube

Claims (25)

  1. Oberbekleidungsstück, insbesondere Jacke, Mantel oder Weste, mit einem Rückenteil (2), einem Brustteil (3) und zwei, auf gegenüberliegenden Seiten zwischen dem Rückenteil (2) und dem Brustteil (3) angeordneten Seitenteilen (7, 9), an denen jeweils auf Höhe eines Schulterbereiches (11) ein Ärmel (8, 10) angesetzt ist, wobei das Rückenteil (2) an einer personenabgewandten Außenseite (22) wenigstens ein Befestigungselement (23) aufweist, das geeignet ist, das Rückenteil (2) lösbar an einer Rückenlehne (24) einer Sitzgelegenheit (25), insbesondere an einer Rückenlehne eines Rollstuhls, festzulegen, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenteile (7, 9) und das Brustteil (3) mit dem Rückenteil (2) über wenigstens eine Rückenteil-Verschlusseinrichtung (12) lösbar verbunden sind, so dass das Rückenteil (2) von den beiden Seitenteilen (7, 9) und dem Brustteil (3) abtrennbar ist und im abgetrennten Zustand ein separat handhabbares Teil ausbildet.
  2. Oberbekleidungsstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückenteil-Verschlusseinrichtung (12) zwischen dem Rückenteil (2) und den beiden Seitenteilen (7, 9) jeweils ein erstes Verschlusselement (12a) aufweist, das sich, in Hochrichtung gesehen, von dem Schulterbereich (11) ausgehend nach unten erstreckt, vorzugsweise wenigstens bis zu einem Hüftbereich (14) nach unten erstreckt, und dass die Rückenteil-Verschlusseinrichtung zwischen dem Rückenteil (2) und dem Brustteil (3) jeweils ein sich auf in Querrichtung gegenüberliegenden Seiten jeweils wenigstens über die Schulterbreite des Rückenteils (2) und/oder des Brustteils (3) erstreckendes zweites Verschlusselement (12b) aufweist, mittels dem das Brustteil (3) mit dem Rückenteil (2) zur Ausbildung einer geschlossenen Schulterpartie verbindbar ist.
  3. Oberbekleidungsstück nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Verschlusselement (12a) zwischen dem Rückenteil (2) und den beiden Seitenteilen (7, 9) jeweils durch einen Reißverschluss gebildet ist, der sich, in Hochrichtung gesehen, von dem Schulterbereich (11) ausgehend nach unten erstreckt, vorzugsweise wenigstens bis zu einem Hüftbereich (14) nach unten erstreckt.
  4. Oberbekleidungsstück nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Reißverschlussende (13) am oberen Ende des Schulterbereiches (11) angeordnet ist, so dass der Reißverschluss (12a) durch eine vom Schulterbereich (11) ausgehende, nach unten in Richtung Hüftbereich (14) gerichtete Verlagerung eines Zippers (15) schließbar ist, wobei bevorzugt vorgesehen ist, dass der Zipper (15) des Reißverschlusses (12a) mit einem Zugband verbunden ist, das wenigstens die Länge des Reißverschlusses (12a) aufweist, wobei das Zugband im Bereich des Reißverschlussendes (13) oder um den Bereich des Reißverschlussendes (13) herum, insbesondere am in Hochrichtung oberen Ende des Schulterbereichs, festgelegt ist.
  5. Oberbekleidungsstück nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Reißverschlussende (13) durch ein Endteil (16) und ein bei geschlossenem Reißverschluss (12) mit dem Endteil (16) verbundenes Steckteil (17) gebildet ist, die am oberen Ende des Schulterbereiches (11) angeordnet sind, und dass das Endteil (16) und der dem Endteil (16) zugeordneter Zipper (15) an einer, an dem Seitenteil (7, 9) angeordneten Zahnreihe (18) angeordnet sind, während das Steckteil (17) an einer, an dem Rückenteil (2) angeordneten Zahnreihe (19) angeordnet ist.
  6. Oberbekleidungsstück nach Anspruch 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, dass der dem Reißverschlussende (13) gegenüberliegende Reißverschlussanfang (20) in etwa im Hüftbereich (14) liegt und durch jeweils einen Stopper (21) gebildet ist.
  7. Oberbekleidungsstück nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Verschlusselement (12b) zwischen dem Rückenteil (2) und dem Brustteil (3) durch einen Klettverschluss und/oder durch eine Knopfverbindung, insbesondere Druckknopfverbindung, und/oder durch einen Reißverschluss gebildet ist.
  8. Oberbekleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden, die Ärmel (8, 10) aufweisenden Seitenteile (7, 9) unlösbar und/oder einstückig mit dem Brustteil (3) verbunden sind.
  9. Oberbekleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Brustteil (3) durch ein, bezogen auf die Frontansicht, linkes Brustteilelement (4) und rechtes Brustteilelement (5) gebildet ist, die über eine in Hochrichtung verlaufende Brustteilelemente-Verschlusseinrichtung (6) lösbar miteinander verbindbar sind, so dass das linke und rechte Brustteilelement (4, 5) voneinander abtrennbare und separat handhabbare Teile sind.
  10. Oberbekleidungsstück nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das linke Brustteilelement (4) ein, bezogen auf die Frontansicht, linkes Seitenteil (7) mit Ärmel (8) und das rechte Brustteilelement (5) ein, bezogen auf die Frontansicht, rechtes Seitenteil (9) mit Ärmel (10) aufweist.
  11. Oberbekleidungsstück nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Brustteilelemente-Verschlusseinrichtung (6) durch einen Reißverschluss und/oder Knopfverbindung und/oder durch einen Klettverschluss gebildet ist, wobei im Falle eines Reißverschlusses vorgesehen ist, dass das Reißverschlussende, in Hochrichtung gesehen, am oberen oder unteren Brustende angeordnet ist.
  12. Oberbekleidungsstück nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das linke Brustteilelement (4) und das rechte Brustteilelement (5) jeweils an dem in Hochrichtung oberen Ende ein erstes Verbindungselement (42), vorzugsweise mehrere voneinander in Querrichtung beabstandete Druckköpfe, aufweist, das sich in Querrichtung wenigstens über die Schulterbreite des jeweiligen Brustteilelementes (4, 5) erstreckt, und dass das Rückenteil (4) jeweils an dem in Hochrichtung oberen Ende ein zweites Verbindungselement (41), vorzugsweise mehrere voneinander in Querrichtung beabstandete Druckknöpfe, aufweist, das sich auf in Querrichtung gegenüberliegenden Seiten jeweils wenigstens über die Schulterbreite des Rückenteils (2) erstreckt, wobei das erste und zweite Verbindungselement (41, 42) das zweite Verschlusselement (12b) ausbilden, mittels dem das jeweilige Brustteilelement (4, 5) mit dem Rückenteil (2) zur Ausbildung einer geschlossenen Schulterpartie verbindbar ist.
  13. Oberbekleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ärmel (8, 10) mit dem jeweils zugeordneten Seitenteil (7, 9) jeweils unlösbar und/oder einstückig verbunden sind oder dass die Ärmel (8, 10) mit dem jeweils zugeordneten Seitenteil (7, 9) im Schulterbereich (11) lösbar mittels einer Ärmel/Seitenteil-Verschlusseinrichtung, vorzugsweise mittels eines Reißverschlusses als Ärmel/Seitenteil-Verschlusseinrichtung, verbunden sind, wobei bevorzugt vorgesehen ist, dass das Reißverschlussende und der Reißverschlussanfang, in Hochrichtung gesehen, auf der achselabgewandten Oberseite des Schulterbereichs angeordnet sind.
  14. Oberbekleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Befestigungselement (23) lösbar an dem Rückenteil (2) angeordnet ist und dementsprechend von dem Rückenteil (2) separierbar ist.
  15. Oberbekleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Befestigungselement (23) durch ein Halteband (23) gebildet ist, das mit zwei voneinander in Haltebandlängsrichtung beabstandeten Halteband-Anbindungselementen (26) an zwei wenigstens in Querrichtung beabstandeten Rückenteil-Anbindungsstellen (27) des Rückenteils (2) festgelegt ist, vorzugsweise an zwei wenigstens in Querrichtung gegenüberliegenden Endbereichen (28) des Rückenteils (2) festgelegt ist.
  16. Oberbekleidungsstück nach Anspruch 14 und 15, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eines der Halteband-Anbindungselemente (26) in Verbindung mit der jeweils zugeordneten Rückenteil-Anbindungsstelle (27) eine lösbare Verbindung ausbildet.
  17. Oberbekleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der, der Rückenlehne (24) zugewandten Außenseite (22) des Rückenteils (2) eine Mehrzahl von in Hochrichtung beabstandet voneinander angeordneten und/oder parallel zueinander ausgerichteten Haltebändern (23) vorgesehen ist.
  18. Oberbekleidungsstück nach einem der Ansprüche 15 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Halteband (23) wenigstens bereichsweise elastisch und/oder längenveränderlich ausgebildet ist.
  19. Oberbekleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Befestigungselement oder wenigstens ein Teil des Befestigungselementes an dem in Hochrichtung oberen Endbereich des Rückenteils (2) in der Art einer Haube ausgebildet ist, die mit ihrer Haubenöffnung über den oberen Randbereich der Rückenlehne (24) stülpbar und/oder ziehbar ist.
  20. Verfahren zum Bekleiden einer auf einer Sitzeinrichtung (25) mit Rückenlehne (24), insbesondere auf einem Rollstuhl, Platz nehmenden oder sitzenden Person (29) mit einem Oberbekleidungsstück (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das von den beiden Seitenteilen (7, 9) separierte Rückenteil (2) in einem ersten Verfahrensschritt, vorzugsweise vor dem Platz nehmen der Person (29) auf der Sitzeinrichtung (25) oder im Falle einer bereits sitzenden Person (29) mit nach vorne von der Rückenlehne weg gebeugtem Rücken (34), mittels des wenigstens einen Befestigungselementes (23) dergestalt an der Rückenlehne (24) der Sitzeinrichtung (25) befestigt wird, dass das Rückenteil (2) mit einer der Rückenlehne (24) abgewandten und der Person (29) zugewandten Innenseite (30) flächig vor der Rückenlehne (24) gehalten und/oder aufgespannt ist, und dass anschließend die auf der Sitzeinrichtung (25) Platz nehmende oder sitzende Person (29) mit dem Rücken (34) in Anlage an der Innenseite (30) des an der Rückenlehne (24) gehaltenen Rückenteils (2) gebracht wird, die Arme der Person (29) durch die Ärmel (8, 10) des Brustteils (3) geführt werden sowie die Seitenteile (7, 9) und das Brustteil (3) mittels der Rückenteil-Verschlusseinrichtung (12) mit dem Rückenteil (2) verbunden werden.
  21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückenteil-Verschlusseinrichtung (12) zwischen dem Rückenteil (2) und den beiden Seitenteilen (7, 9) jeweils ein erstes Verschlusselement (12a) aufweist, das sich, in Hochrichtung gesehen, von dem Schulterbereich (11) ausgehend nach unten erstreckt, vorzugsweise wenigstens bis zu einem Hüftbereich (14) nach unten erstreckt, und dass die Rückenteil-Verschlusseinrichtung (12) zwischen dem Rückenteil (2) und dem Brustteil (3) jeweils ein sich auf in Querrichtung gegenüberliegenden Seiten jeweils wenigstens über die Schulterbreite des Rückenteils (2) und/oder des Brustteils (3) erstreckendes zweites Verschlusselement (12b) aufweist, mittels dem das Brustteil (3) mit dem Rückenteil (2) zur Ausbildung einer geschlossenen Schulterpartie verbindbar ist, dass das Rückenteil (2) mit einer der Rückenlehne (24) abgewandten und der Person (29) zugewandten Innenseite (30) dergestalt flächig vor der Rückenlehne (24) gehalten und/oder aufgespannt ist, dass ein rückenteilseitiger Teil (31) des ersten Verschlusselementes (12a) der Rückenteil-Verschlusseinrichtung (12), bezogen auf die Querrichtung, einen im Wesentlichen frei zugänglichen linken und rechten Randbereich (32, 33) des Rückenteils (2) ausbildet, dass anschließend die auf der Sitzeinrichtung (25) Platz nehmende oder sitzende Person (29) mit dem Rücken (34) dergestalt in Anlage an der Innenseite (30) des an der Rückenlehne (24) gehaltenen Rückenteils (2) gebracht wird, dass die, die rückenteilseitigen Teile (31) des ersten Verschlusselementes (12a) der Rückenteil-Verschlusseinrichtung (12) ausbildenden linken und rechten Randbereiche (32, 33) weiterhin im Wesentlichen frei zugänglich sind, dass anschließend die Arme der Person (29) durch die Ärmel (8, 10) des Brustteils (3) geführt werden, ein seitenteilseitiges Teil (37) des ersten Verschlusselementes (12a) der Rückenteil-Verschlusseinrichtung (12) mit dem jeweils zugeordneten rückenteilseitigen Teil (31) des ersten Verschlusselementes (12a) der Rückenteil-Verschlusseinrichtung (12) verbunden wird sowie ein brustteilseitiges Teil (42) des zweiten Verschlusselementes (12b) der Rückenteil-Verschlusseinrichtung (12) mit dem jeweils zugeordneten rückenteilseitigen Teil (41) des zweiten Verschlusselementes (12b) der Rückenteil-Verschlusseinrichtung (12b) verbunden wird.
  22. Verfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Brustteil (3) durch ein, bezogen auf die Frontansicht, linkes Brustteilelement (4) und rechtes Brustteilelement (5) gebildet ist, die über eine in Hochrichtung verlaufende Brustteilelemente-Verschlusseinrichtung (6) lösbar miteinander verbindbar sind, so dass das linke Brustteilelement (4) ein, bezogen auf die Frontansicht, linkes Seitenteil (7) mit Ärmel (8) und das rechte Brustteilelement (5) ein, bezogen auf die Frontansicht, rechtes Seitenteil (9) mit Ärmel (10) ausbildet, und dass das linke und rechte Brustteilelement (4, 5) im voneinander abgetrennten Zustand jeweils separat gehandhabt werden dergestalt, dass der rechte Arm der Person (29) durch den Ärmel (8) des, bezogen auf die Frontansicht, linken Brustteilelementes (4) geführt wird und mittels der wenigstens einen Rückenteil-Verschlusseinrichtung (12) mit dem Rückenteil (2) verbunden wird und dass der linke Arm (35) der Person (29) durch den Ärmel (10) des, bezogen auf die Frontansicht, rechten Brustteilelementes (5) geführt wird und mittels der wenigstens einen Rückenteil-Verschlusseinrichtung (12) mit dem Rückenteil (2) verbunden wird.
  23. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass anschließend, bei Bedarf, das linke und rechte Brustteilelement (4, 5) mittels der Brusteilelement-Verschlusseinrichtung (6) lösbar miteinander verbunden werden.
  24. Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei ersten Verschlusselemente (12a) durch Reißverschlüsse gebildet sind, mittels denen das Brustteil (3), insbesondere das linke und rechte Brustteilelement (4, 5), an dem Rückenteil (2) befestigt wird, wobei bevorzugt vorgesehen ist, dass das Reißverschlussende (13) am oberen Ende des Schulterbereiches (11) angeordnet ist, so dass der Reißverschluss (12a) durch eine vom Schulterbereich (11) ausgehende, nach unten in Richtung Hüftbereich (14) gerichtete Verlagerung eines Zippers (15) geschlossen wird.
  25. Verfahren nach einem der Ansprüche 20 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Festlegung des Rückenteils (2) an der Rückenlehne (24) mittels des wenigstens einen Befestigungselementes (23) nach dem Anziehen des Oberbekleidungsstückes (1) wieder rückgängig gemacht wird, wobei bevorzugt vorgesehen ist, dass das wenigstens eine Befestigungselement (23) lösbar an dem Rückenteil (2) angeordnet ist und nach dem Anziehen des Oberbekleidungsstückes (1) unter Auflösung der Rückenteil-Befestigung an der Rückenlehne (24) zumindest teilweise von dem Rückenteil (2) separiert wird.
DE102021106548.8A 2021-03-17 2021-03-17 Oberbekleidungsstück, insbesondere Jacke, Mantel, Weste oder dergleichen Active DE102021106548B4 (de)

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