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DE202017005199U1 - Pflegeanzug - Google Patents

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DE202017005199U1
DE202017005199U1 DE202017005199.0U DE202017005199U DE202017005199U1 DE 202017005199 U1 DE202017005199 U1 DE 202017005199U1 DE 202017005199 U DE202017005199 U DE 202017005199U DE 202017005199 U1 DE202017005199 U1 DE 202017005199U1
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    • A41D13/12Surgeons' or patients' gowns or dresses
    • A41D13/129Donning facilities, e.g. characterized by the opening
    • AHUMAN NECESSITIES
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Abstract

Bekleidungsstück (1) für medizinisch pflegebedürftige Personen zum Bekleiden zumindest eines oberen Teils ihrer Beine, ihres Intimbereichs und ihres Gesäßes, umfassend einen Torsoabschnitt (2) mit einer Rückseite, zwei an dem Torsoabschnitt (2) befestigte Beinabschnitte (3) und einen Schrittbereich (4) am Übergang zwischen Torsoabschnitt (2) und den beiden Beinabschnitten (2) zum Bekleiden des Intimbereichs, einen zumindest teilweise öffen- und schließbaren Gesäßzugangsbereich (20), mit dem eine Öffnung auf der Rückseite des Torsoabschnitts (2) teilweise oder vollständig verschließbar ist, wobei der Gesäßzugangsbereich (20) zum Teil in der Rückseite des Torsoabschnitts (2) und zum Teil in den Beinabschnitten (3) angeordnet ist, und einen Schließbereich (21), in dem der Gesäßzugangsbereich (20) mit dem Bekleidungsstück (1) zum Schließen verbindbar ist, eine mit dem Bekleidungsstück (1) fest verbundene Halteeinrichtung (9), die dazu eingerichtet ist zu verhindern, dass im geöffneten Zustand des Gesäßzugangsbereichs (20) und im Stand der Person das Bekleidungsstück (1) wenigstens teilweise von der Person rutscht, dadurch gekennzeichnet, dass die Beinabschnitte (3) entlang je eines Abschnitts des Schließbereichs (21) des Gesäßzugangsbereichs (20) in jedem der Beinabschnitte (3) jeweils in ihre Längsrichtung oder schräg zu ihrer Längsrichtung öffenbar sind, und die Schließbereiche (21) des Gesäßzugangsbereichs (20) in den Beinabschnitten (3) außerhalb des Schrittbereichs (4) verlaufen.

Description

  • Diese Erfindung betrifft ein Bekleidungsstück für medizinisch pflegebedürftige Personen zum Bekleiden zumindest eines oberen Teils ihrer Beine, ihres Intimbereichs und ihres Gesäßes. Das Bekleidungsstück umfasst einen Torsoabschnitt mit einer Rückseite. An dem Torsoabschnitt sind zwei Beinabschnitte befestigt. Am Übergang zwischen Torsoabschnitt und den beiden Beinabschnitten befindet sich ein Schrittbereich, der den Intimbereich bekleidet. Weiter umfasst das Bekleidungsstück einen öffen- und schließbaren Gesäßzugangsbereich, mit dem eine Öffnung auf der Rückseite des Bekleidungsstücks zumindest teilweise verschließbar ist, und der im geschlossenen Zustand teilweise in der Rückseite und teilweise in den Beinabschnitten angeordnet ist. Weiter umfasst das Bekleidungsstück einen Schließbereich, in dem der Gesäßzugangsbereich mit dem Bekleidungsstück zum Schließen verbindbar ist. Die Erfindung kann darüber hinaus in einteiligen Bekleidungsstücken für Körper und Beine in anderen Anwendungsbereichen eingesetzt werden, zum Beispiel in Bekleidung für Handwerk, Transport, Industrie, Sport, Freizeit oder für den Heimbereich.
  • Die Beinabschnitte gehen in den Torsoabschnitt an der Stelle über, an der die Beinabschnitte quer zur Längsrichtung des Bekleidungsstücks eine Röhre bilden. Der Schrittbereich umfasst eine Stelle, an der die Beininnenseiten und der Torsoabschnitt zusammenlaufen. Der Gesäßzugangsbereich ermöglicht auch den Zugang zum Intimbereich.
  • Im Stand der Technik sind spezielle Bekleidungsstücke für die Pflege pflegebedürftiger Personen bekannt, zum Beispiel einteilige Anzüge oder Hosen. Für die Pflege ergibt sich die Problematik, dass für den Zugang zum Gesäß und zum Intimbereich, zum Beispiel für einen Toilettengang im Sitzen oder den Wechsel von Windeln, das Bekleidungsstück ausgezogen, geteilt oder zumindest geöffnet werden muss.
  • Dazu ist eine Vielzahl von Patentanmeldungen bekannt, zum Beispiel die JP 11 061522 A , die JP 2002 129409 A und die JP 2004 263 327 A . In diesen Patentanmeldungen ist die Problematik des Zugangs zum Gesäß und zum Intimbereich dadurch gelöst, dass an der Vorderseite eines einteiligen Anzugs ein Reißverschluss angebracht ist, mit dem sich die komplette Vorderseite vom Halsbereich bis in den Schritt öffnen lässt. Diese Anzüge lassen sich noch weiter öffnen, indem ein weiterer Reißverschluss an der Innenseite der Schenkel und durch den Schritt geöffnet wird. Nachteilig an dieser Lösung ist jedoch, dass im geöffneten Zustand der Gesäßbereich der Person immer noch an dem Gesäßbereich des Anzugs anliegt und diesen potenziell mit Exkrementen verschmutzen kann.
  • Es ist weiter eine Vielzahl von Offenbarungen bekannt, die einen einteiligen Anzug für pflegebedürftige Personen beschreiben, der sich seitlich öffnen lässt, um die Vorderseite des Anzugs von der Person nehmen zu können. Beispiele hierfür sind die AT 006839 U1 , FR 2 544 594 A1 und die JP 2004 033786 A . Diese Art von Anzug hat ebenfalls den Nachteil, dass die hintere Hälfte des Anzugs am Gesäß verbleibt und zum Beispiel beim Wechsel von Windeln verschmutzt werden kann.
  • Aus der JP 200 2020910 A ist eine Hose bekannt, der auf der Rückseite und der Vorderseite des Torsoabschnitts jeweils mittig eine Öffnung aufweisen. Diese Öffnungen sind durch den Schritt hindurch miteinander verbunden. Diese Gesamtöffnung kann mit einem Abdeckabschnitt verschlossen werden, von dem ein schmaler Teil, der zwischen den Teilen für die Vorder- und Rückseite liegt, über den Intimbereich verläuft. In geöffnetem Zustand soll so ein Zugang zu Windeln geschaffen werden, ohne die Hose ausziehen zu müssen. Nachteilig ist jedoch, dass zum Öffnen und Verschließen des Abdeckabschnitts der Intimbereich berührt werden muss, was von der pflegebedürftigen als auch der pflegenden Person als unangenehm empfunden werden kann.
  • Aus der JP 2004 263327 A ist eine Hose bekannt, die zum Öffnen des Gesäßbereichs zwei Reißverschlüsse aufweist, die vom Gürtelbereich bis in den Schritt verlaufen. Damit das Gesäß besser freigelegt werden kann, laufen in den Schritt vier weitere Reißverschlüsse, von denen zwei an den Innenseiten der Hosenbeine und zwei im Bereich zwischen den Reißverschlüssen in den Beinen und über das Gesäß verlaufen. Nachteilig an dieser Lösung ist, dass sich im Schritt sechs Reißverschlüsse treffen, was umfangreiche Bedienung direkt im Intimbereich bedeutet.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Bekleidung zu schaffen, bei der beim Öffnen des Gesäßbereichs der Schrittbereich von dem Öffnungsvorgang nicht direkt betroffen ist, sondern der Gesäßbereich als Folge von Vorgängen an anderer Stelle als dem Schrittbereich freigelegt wird.
  • Gegenstand der Erfindung ist durch die Merkmale des Anspruchs 1 definiert. Die Unteransprüche definieren bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung.
  • Es wird ein Bekleidungsstück vorgeschlagen, bei dem entlang je eines Abschnitts des Schließbereichs des Gesäßzugangsbereichs in jedem der Beinabschnitte die Beinabschnitte jeweils in ihre Längsrichtung oder schräg zu ihrer Längsrichtung öffenbar sind, und die Abschnitte des Schließbereichs in den Beinabschnitten außerhalb des Schrittbereichs verlaufen.
  • Auf diese Weise kann beim Öffnen des Gesäßzugangsbereichs der Schrittbereich des Bekleidungsstücks als Teil des Gesäßzugangsbereichs als Ganzes von dem Schrittbereich der Person weggenommen werden. Da der Schrittbereich durch das Öffnen des Schließbereichs von hinten-oben gelöst wird, fällt der Schrittbereich der Bekleidung bei einer stehenden Person nach vorne-unten und legt den Intimbereich frei.
  • Der Schrittbereich jeder Bekleidung ist bei geschlossenem Schließbereich in den Beinabschnitten durch den Umgriff der Beinabschnitte um die Beine in seiner Lage recht stark fixiert, es sei denn, die Beinabschnitte sind sehr weit geschnitten oder sehr elastisch. Jedoch wird selbst in den letztgenannten Fällen die Fixierung des Schrittbereichs an den Beinabschnitten verringert, wenn die Beinabschnitte jeweils in ihre Längsrichtung oder schräg zu ihrer Längsrichtung geöffnet werden. Ein Öffnen quer zu der Längsrichtung der Beinabschnitte hat diese Wirkung nicht.
  • Die Bekleidung weist eine Halteeinrichtung auf, die dafür sorgt, dass die Person das Bekleidungsstück im geöffneten Zustand des Gesäßzugangsbereichs weiterhin trägt, das heißt, dass der Teil des Bekleidungsstücks außerhalb des Gesäßzugangsbereichs in diesem Zustand nicht an der Person herunterrutscht. Diese Halteeinrichtung kann zum Beispiel Schulterabschnitt des Torsoabschnitts sein, der über wenigstens eine Schulter verläuft und verhindert, dass das Bekleidungsstück an der Person herunterrutscht. Auch die Ärmel können die Funktion einer Halteeinrichtung haben, zum Beispiel bei einem sehr großen Ausschnitt. Die Halteeinrichtung kann auch ein enger Bereich des Torsoabschnitts des Bekleidungsstücks sein, der bei geöffnetem Gesäßzugangsbereich nicht seine Haltewirkung am Torso der Person verliert, wie es zum Beispiel bei einer Hose der Fall ist, die an den Seitennähten öffenbar ist. Die Halteeinrichtung kann somit beispielsweise ein Bund sein, der insbesondere oberhalb des Gesäßzugangsabschnitts angeordnet sein kann. Das Bekleidungsstück kann auch die Form einer Hose haben, deren Rückseite im geschlossenen Zustand des Gesäßzugangsbereichs einen Teil der Rückseite des Torso der Person bedeckt. In geöffneten Zustand einer solchen Hose kann beispielsweise ein Gürtel die Funktion der Halteeinrichtung haben. Der Gesäßzugangsbereich kann insbesondere unterhalb des Gürtels verlaufen. Es ist alternativ auch möglich, dass der Gesäßzugangsbereich zwischen dem Gürtel und der Person herausnehmbar ist. In noch einer weiteren Alternative kann der Gürtel oder auch ein Bund im geschlossenen Zustand des Gesäßzugangsbereichs von dem Gesäßzugangsbereich überdeckt sein. Ein Gürtel und/oder ein Bund kann zum Anziehen des Bekleidungsstücks auf der Rückseite des Bekleidungsstücks öffenbar oder von dort entfernbar sein.
  • Zumindest ein Abschnitt des Gesäßzugangsbereichs kann als flächiger Abschnitt, insbesondere aus Textil, ausgebildet sein. Ein oder mehrere Abschnitte des Gesäßzugangsbereichs können als Schlitz in der Bekleidung ausgebildet sein.
  • Vorzugsweise erstreckt sich der Gesäßzugangsbereich bis unterhalb des Schrittes und umfasst den Schrittbereich sowie einen Teil der Beinabschnitte an den Beininnenseiten. Dies korreliert mit der Anordnung der Schließbereiche in den Beinabschnitten. Bevorzugt umfasst der Gesäßzugangsbereich zumindest einen Teil eines Gesäßbereiches der Rückseite, der das Gesäß bedeckt. Die Öffnung in der Rückseite, die einen Teil des Gesäßzugangsbereichs bildet, kann z. B. bis zum oberen Rand der Rückseite verlaufen. Der obere Rand kann dann bevorzugt bis unterhalb des Schrittes heruntergeklappt werden. Die Öffnung in der Rückseite, die einen Teil des Gesäßzugangsbereichs bildet, kann in einem Abschnitt in der Rückseite verlaufen, der einen Abstand zu den Seiten der Rückseite hat. Dadurch liegt der Gesäßzugangsbereich nicht allzu weit weg vom Gesäß der Person, oder nahe dazu oder unmittelbar hinter dem Gesäß. Die Bekleidung braucht dann beim Öffnen bevorzugt nicht weit verschoben zu werden, damit das Gesäß die Öffnung passieren kann. Der Gesäßzugangsabschnitt kann über das Gesäß weit hinausreichen, zum Beispiel bis in einen Bereich zwischen den Schulterblättern oder bis zu einem oberen Rand der Bekleidung. Der Gesäßzugangsbereich kann ein in Längsrichtung langgestreckter Abschnitt des Bekleidungsstücks sein. Der Gesäßzugangsbereich kann oben aus dem restlichen Bekleidungsstück lösbar sein. Der Gesäßzugangsbereich kann an den Beinabschnitten unlösbar mit dem restlichen Bekleidungsstück verbunden sein.
  • Die Schließbereiche in den Beinabschnitten können entlang des Verlaufs des Schließbereichs und/oder über öffenbare Abschnitte des Gesäßzugangsabschnitts miteinander verbunden sein. Bevorzugt verläuft wenigstens einer der Schließbereiche in den Beinabschnitten auf einem Rückseitenbereich des Beinabschnitts und/oder eines Beinaußenseitenbereichs des Beinabschnitts. Vorzugsweise verläuft der Schließbereich abschnittsweise oder vollständig entlang des Randes des Gesäßzugangsbereichs. Es ist denkbar, den Gesäßzugangsbereich vollständig von dem Bekleidungsstück zu entfernen. Dazu kann der Schließbereich über die Beinabschnitte bis in die Vorderseite des Bekleidungsstücks verlaufen. So kann der Gesäßzugangsbereich vollständig von dem Schließbereich umgeben sein. Es ist auch möglich, den Gesäßzugangsbereich unten und vorne zu öffnen und nach oben-hinten wegzunehmen. Dazu kann er an seinem unteren Rand in einem unten ununterbrochenen Schließbereich geöffnet werden. Der Abschnitt des Bekleidungsstücks, der den Gesäßzugangsbereich bildet, hängt dann nicht herunter und kann den Boden nicht berühren.
  • Der maximale Abstand zwischen den Schließbereichen in den Beinabschnitten am Übergang zwischen dem Torsoabschnitt und den Beinabschnitten entspricht im Allgemeinen der Breite, auf der die Bekleidung im Schritt geöffnet werden kann. Jedoch ermöglicht schon ein schmaler Verschlussabschnitt die Realisierung des Erfindungsgedankens. Die Breite eines Verschlussabschnitts kann manuell erweitert werden, indem der Gesäßzugangsbereich durch manuelles Voneinanderwegziehen der seitlichen Ränder verbreitert wird. Dies ist insbesondere bei weit in Längsrichtung der Beinabschnitte gezogenen Schließbereichen leicht möglich. Bevorzugt beträgt die Breite des Gesäßzugangsbereichs näherungsweise die Hälfte oder mehr der Breite der Bekleidung am Übergang zwischen Torsoabschnitt und den Beinabschnitten. Vorzugsweise ist die Breite des Gesäßzugangsbereichs so gewählt, dass die erforderliche manuelle Verbreiterung des Gesäßzugangsbereichs durch Voneinanderwegziehen der seitlichen Ränder zum Zweck eines Toilettengangs weniger als 125% beträgt.
  • Der Schließbereich kann durchgängig verbindende oder nicht verbindende Zwischenabschnitte aufweisen, zum Beispiel, wenn die Verbindung mittels Klettbandabschnitten und/oder Knöpfen bewirkbar ist. Ein nicht verbindender Zwischenabschnitt kann auch einen Teil eines Randes des Bekleidungsstücks umfassen, der Teil des Gesäßzugangsbereichs, insbesondere am Halsausschnitt und/oder denkbarerweise auch an einem Armausschnitt. Bevorzugt sind jedoch alle Abschnitte des Verschlussbereiches miteinander zusammenhängend ausgeführt. Die Abschnitte des Schließbereichs grenzen dann alle aneinander. Der Gesäßzugangsbereich verläuft vorzugsweise über beide Seiten des Rückens.
  • Besonders bevorzugt verläuft der Schließbereich außerhalb der Schulterblätter (med. Scapula) und/oder des großen Rollhügel (med. Trochanter major, an der Außenseite der Hüfte) und/oder des Kreuzbeinbereichs (med. Sacrum). Dies hat den besonderen Vorteil, dass der Schließbereich, der meist dicker, härter und inflexibler als andere Stellen des Bekleidungsstücks ausgebildet ist, nicht an Stellen angeordnet ist, die beim Liegen der Person besonders stark belastet sind und daher zur Ausbildung von Druckstellen oder Druckgeschwüren neigen.
  • Bevorzugt verläuft auf der Rückseite zumindest ein Abschnitt des Schließbereichs in Längsrichtung des Torso oder schräg zur Längsrichtung des Torso bis zu einem Torso-Schließbereichende auf der Rückseite der Bekleidung, wobei das Torso-Schließbereichende bevorzugt im mittleren, stärker bevorzugt oberen Bereich der Rückseite angeordnet ist, insbesondere zwischen den Schulterblättern, am Halsausschnitt oder in einer Kapuze. Auf diese Weise ist es möglich, die Bekleidung von der Rückseite her anzuziehen, indem Beine und Arme durch den Gesäßzugangsbereich in Ärmel und Beinabschnitte des Bekleidungsstücks gesteckt werden. Ein besonderer Vorteil ist, dass es möglich ist, während dieses Anziehvorgangs zu sitzen, ohne dass dieser Vorgang dadurch behindert wird. Wenn der Schließbereich nicht bis zum Halsausschnitt reicht und der Halsausschnitt durch das Öffnen des Schließbereichs nicht ebenfalls geöffnet wird, kann das Bekleidungsstücks weiter angezogen werden, indem zusätzlich zu Armen und Beinen der Kopf durch den Gesäßzugangsbereich gesteckt wird. Der Kopf durchtritt dann zunächst den Gesäßzugangsbereich und danach von innen den Halsausschnitt. Das Bekleidungsstück kann auf der Vorderseite einen Öffnungsmechanismus aufweisen, beispielsweise einen Frontreißverschluss oder eine Knopfleiste oder einen oder mehrere Klettverschlüsse, der insbesondere in Längsrichtung der Bekleidung verläuft. Wenn dieser Öffnungsmechanisus geöffnet ist, ist das Durchstecken des Kopfes erleichtert, da die Vorderseite dazu geöffnet werden kann. Insbesondere kann der Halsausschnitt vorne geöffnet werden, was das Durchstecken des Kopfes durch den Halsausschnitt erleichtert. Dazu kann das Kleidungsstück vorne am Halsausschnitt einen Knopf oder eine Knopfleiste oder einen Frontreißverschluss oder einen Klettverschluss aufweisen.
  • Nach dem Einstecken von Armen und Beinen kann die Person den Gesäßzugangsbereich schließen. Dann trägt die Person das Bekleidungsstück. Zum Schließen des Gesäßzugangsbereichs kann die Person aufstehen. Es kann auch ein Teil des Gesäßzugangsbereichs im Sitzen geschlossen werden.
  • Wenn der Schließbereich auf dem Rücken und an den Beinen geöffnet wird, ergibt sich ein weiterer Vorteil dahingehend, dass der Stoff seitlich neben dem Schließbereich zusammengerafft und seitlich oder vor dem Körper der Person gebracht werden kann. Dadurch liegt ein Teil des Rückens sowie das Gesäß weit gehend frei. So ist es möglich, ohne Behinderung durch die Bekleidung zum Beispiel Windeln oder dergleichen zum Beispiel von inkontinenten Personen zu wechseln. Die Person muss dazu die Bekleidung nicht ausziehen. Auch ein sitzendes Toilettengeschäft gang kann durch die Möglichkeit, das Bekleidungsstück seitlich zusammenzuraffen, erheblich vereinfacht werden. Die betreffende Person kann das Bekleidungsstück auf der Rückseite und an den Beinen öffnen, die Bekleidung seitlich und nach vorne zusammenraffen und sich zum Toilettengeschäft auf eine Toilette setzen. Nach Abschluss dieses Vorgangs kann das Bekleidungsstück auf der Rückseite wieder geschlossen werden, ohne dass das Bekleidungsstück ausgezogen oder Arme oder Beine aus dem Bekleidungsstück genommen werden mussten.
  • Bevorzugt verläuft der Schließbereich bis zum Halsausschnitt. Wenn der Halsausschnitt durch Öffnen des Schließbereichs hinten ebenfalls öffenbar ist, wird der Hals der Person beim Schließen des Schließbereichs ebenfalls umschlossen. Wenn ein Reißverschluss zum Öffnen und Schließen des Schließbereichs eingesetzt wird, ist dieser bevorzugt von unten nach oben zu schließen und endet im Halsausschnitt. Es ist auch denkbar, dass ein Reißverschluss bis zum Halsausschnitt verläuft und von unten nach oben zu Öffnen ist, wobei er am Halsausschnitt teilbar ist. Auf diese Weise kann der Halsausschnitt geöffnet werden. Ein Abschnitt des Schließbereichs kann seitlich einer Kapuze bis zum Halsausschnitt verlaufen.
  • Vorzugsweise weist der Schließbereich des Bekleidungsstücks zwei Reißverschlüsse auf, die jeweils von einem Beinabschnitt zu einem oberen Torso-Schließbereichende reichen, wobei sich das obere Torso-Schließbereichende zwischen den Schulterblättern oder am Halsausschnitt oder in einer Kapuze des Bekleidungsstücks befindet. Jeder der Reißverschlüsse endet an seinem eigenen Torso-Schließbereichsende.
  • Vorzugsweise enden die Reißverschlüsse seitlich nebeneinander im oberen Torso-Schließbereichende. Der Gesäßzugangsbereich läuft vorzugsweise im oberen Ende spitz zu. Wenn im Schließbereich ein Reißverschluss eingesetzt ist, ist jeweils ein Band des Reißverschlusses an dem Gesäßzugangsbereich und ein Band an dem restlichen Bekleidungsstück befestigt.
  • Alternativ kann der Halsausschnitt nach hinten öffenbar ausgeführt sein. Der Schließbereich reicht dann bis zum Halsabschnitt, wobei es ausreicht, wenn ein einziger Abschnitt bis dorthin reicht. Wenn zwei Abschnitte des Schließbereichs bis an den Halsausschnitt reichen, gehört der Abschnitt des Halsausschnitts dazwischen zum Gesäßzugangsbereich. Es ist auch möglich, dass ein Schließbereich bin an den Ansatz einer Kapuze reicht, was im Wesentlichen dieselbe Wirkung hat.
  • Die Reißverschlüsse weisen in einem obersten Bereich zwischeneinander einen Winkel von weniger als 40°, vorzugsweise weniger als 30° auf. Dies hat den Vorteil, dass sich dann die Reißverschlüsse besser schließen lassen, wenn die Person, die das Bekleidungsstück trägt, den Schieber wenigstens eines Reißverschlusses an einer Bedieneinrichtung nach oben zieht, weil die Zugrichtung dann besser mit der Richtung des Reißverschlusses übereinstimmt. Es ist auch möglich, einen Winkel von 0° zu verwenden. Dies ermöglicht zum Beispiel, dass der Gesäßzugangsbereich am oberen Ende ein schmaler Streifen sein kann. Ein schmaler Streifen am oberen Ende des Gesäßzugangsbereichs kann im Extremfall nur aus den einander zugewandten Bändern der beiden Reißverschlüsse bestehen. Ein schmaler Streifen hat den Vorteil, dass er sich zum Beispiel gut zwischen die Schulterblätter einfügt und dadurch wenig stört. Es ist auch vorteilhaft, wenn der Gesäßzugangsbereich möglichst klein ausfällt, da er durch sein Gewicht das Schließen der Reißverschlüsse grundsätzlich erschwert. Die größeren Winkel haben jedoch den Vorteil, dass ein am oberen Ende weiter geöffneter Gesäßzugangsbereich entsteht, durch den der Kopf beim Anziehen besser gesteckt werden kann. Außerdem kann durch das Auseinanderlaufen zwischen den Reißverschlüssen Stoff des Gesäßzugangsbereichs angeordnet sein, was aus designerischer Sicht ein Vorteil sein kann.
  • Bevorzugt ist das obere Ende des Gesäßzugangsbereichs an einem Schieber eines Reißverschlusses, der bis zu einem oberen Torso-Schließbereichende reicht und nach unten zu Öffnen ist, oder einem zusammen mit diesem Schieber beweglichen Element befestigt. Dies hat den Vorteil, dass das obere Ende des Gesäßzugangsbereichs nicht frei herunterhängt und möglicherweise auf dem Boden schleift, während der geöffnete Gesäßzugangsbereich an einer unteren Anschlussstelle an dem Bekleidungsstück hängt und sich in der Art einer Schlaufe von dem Schieber bis zu der unteren Anschlussstelle erstreckt. Ein weiterer Vorteil ist, dass sich Reißverschlüsse zu oberen Torso-Schließbereichsenden, mit deren Schließen der Gesäßzugangsbereich hochgezogen wird, leichter schließen lassen. Das Gewicht des Gesäßzugangsbereichs muss dann nur in geringerem Ausmaß an der Reißverschlusszusammenlaufstelle gehoben werden.
  • Vorzugsweise ist an wenigstens einem Schieber oder an einem Griff eines Schiebers eine Bedieneinrichtung befestigt. Insbesondere umfasst die Bedieneinrichtung ein flexibles, längliches Element, zum Beispiel wenigstens ein Band, eine Schnur, ein Seil, eine Kette und/oder einen Draht, und/oder ein langgestrecktes festes Element. Die Bedieneinrichtung kann gegriffen werden, um den Schieber zu bewegen. Die Bedieneinrichtung ist vorzugsweise expandierbar, wobei sie insbesondere langziehbar ist.
  • Bevorzugt ist die Bedieneinrichtung als Schieberverbindung ausgebildet, die mindestens zwei Schieber für verschiedene Abschnitte des Schließbereichs verbindet. Dies hat den Vorteil, dass die Bedieneinrichtung wie einer Schlaufe gegriffen werden kann, was den Bedienvorgang vereinfacht. Zudem können mehrere Schieber zugleich bewegt werden. Alternativ kann sie als Bedieneinrichtung für einen einzelnen Schieber ausgebildet sein.
  • Die Expandierbarkeit der Bedieneinrichtung hat mehrere Vorteile. Wenn mit Schwung mittels der Bedieneinrichtung an einem Schieber gezogen wird, wird die aufgewendete Energie nur teilweise an den Schieber weitergeben, weil zunächst die Bedieneinrichtung gelängt wird. Dadurch können zum Beispiel die Kräfte auf einen Schieber, der auf dem Rücken klemmt, verringert werden, sodass der Reißverschluss dabei weniger wahrscheinlich zerstört wird. Ein weiterer, großer Vorteil ist die Möglichkeit, die Bedieneinrichtung auf dem Rücken an ihrem Ende zu greifen und langzuziehen. Dies ermöglicht wiederum, die Bedieneinrichtung zum Schließen wenigstens eines Reißverschlusses hinter dem Rücken hochzuziehen. Dabei macht die Hand der Person eine Bewegung ähnlich dem Ausholen zu einem Wurf und dem Beginn des Werfens, jedoch erheblich langsamer. Die Bewegung ist nur möglich, weil die Bedieneinrichtung das Bewegen eines Schiebers aus der Entfernung ermöglicht. Das Ziehen direkt am Rücken nach oben ist dagegen praktisch kaum möglich. Eine lange Bedieneinrichtung ist jedoch nachteilig, weil sie durch Herumbaumeln stören kann. Die Expandierbarkeit sorgt daher auch für eine Bedieneinrichtung, die kurz ist, wenn sie nicht benutzt wird.
  • Die Steifigkeit einer Bedieneinrichtung für einen einzelnen Reißverschluss ist vorzugsweise so ausgelegt, dass sie bei einer geringen bis mittleren Expansion, zum Beispiel mindestens 10% der gesamten Expandierbarkeit, in etwa die Kräfte zum Bewegen eines Reißverschlusses mit Stegbreite zwischen 3 und 7 mm überträgt. Analoges gilt für eine Schieberverbindung.
  • Die Gesamtlänge der vollständig expandierten Schieberverbindung für zwei Schieber ist bevorzugt größer als 40 cm, und beträgt insbesondere zwischen 1 m und 1,50 m. Eine Bedieneinrichtung für einen Schieber hat vorzugsweise eine expandierte Länge von wenigstens 20 cm, was für kleine Größen ausreichen kann, bevorzugt jedoch wenigstens 50 cm und besonders bevorzugt zwischen 50 cm und 75 cm. Bei mittleren Größen ist mit dieser Länge eine lockere Armbewegung zum Schließen des Bekleidungsstücks auf dem Rücken möglich. Für große Größen kann eine expandierte Gesamtlänge von mehr als 75 cm optimal sein.
  • Vorzugsweise ist die Länge der Bedieneinrichtung so gewählt, dass die Bedieneinrichtung von einem oberen Torso-Schließbereichende aus wenigstens bis zum unteren Ende der Schulterblätter reicht, wobei die Schieberverbindung insbesondere nicht expandiert ist.
  • Vorzugsweise ist wenigstens eine Bedieneinrichtung zusätzlich zu der Befestigung an einem oder mehreren Schiebern an dem Bekleidungsstück befestigbar, insbesondere im Schulterbereich, im Brustbereich, am Rücken, im Achselbereich, an einem Halsausschnitt, an einer Kapuze, an einem Kragen, oder an einem Arm. Dies hat den Vorteil, dass die Bedieneinrichtung nicht störend frei herumbaumelt. Ein weiterer Vorteil ist, dass bekannt ist, an welcher Stelle die Bedieneinrichtung zu finden ist, wenn sie befestigt ist. Suchendes Greifen nach der Bedieneinrichtung entfällt somit. Insbesondere kann die Bedieneinrichtung an ihrem freien Ende oder nahe deren freiem Ende an dem Bekleidungsstück befestigbar sein. An dem Bekleidungsstück kann ein Teil einer Befestigungseinrichtung für die Bedieneinrichtung befestigt sein. Als Befestigungseinrichtung sind zum Beispiel eine Klettverbindung, ein Druckknopf oder Magneten denkbar.
  • Bevorzugt weist der Schließbereich wenigstens eine Verzweigung auf, an der drei Abschnitte des Schließbereichs mit unterschiedlichem Verlauf zusammentreffen. Ein Vorteil hiervon ist, dass das Bekleidungsstück durch mehr Schließbereiche mit unterschiedlichem Verlauf stärker auftrennbar und untergliederbar ist. Es ist daher leichter, eine große Öffnung am Gesäß und/oder am Rücken zu schaffen zu und der Stoff ist leichter seitlich zusammenraffbar.
  • Der Schließbereich umfasst wenigstens einen Reißverschluss, bevorzugt zwei und meistbevorzugt drei Reißverschlüsse. Bevorzugt schließt der bzw. die Reißverschlüsse beim Bewegen des Schiebers in Richtung der Verzweigung. Auf diese Weise können beim Öffnen z. B. frei bewegliche Abschnitte des Bekleidungsstücks zwischen den Reißverschlüssen entstehen, die leicht zur Seite bewegt werden können.
  • Vorzugsweise ist die Verzweigung bevorzugt außerhalb des Kreuzbeinbereichs und/oder außerhalb wenigstens eines Schulterblattes und/oder außerhalb wenigstens eines großen Rollhügels angeordnet und vorzugsweise zwischen den Schulterblättern und/oder im Bereich konkaver Krümmung der Wirbelsäule, insbesondere oberhalb des Kreuzbeinbereichs, angeordnet.
  • Vorzugsweise ist wenigstens ein Reißverschluss zum Öffnen und Schließen des Schließbereichs mit einem freilaufenden Schieber ausgestattet. Wenn der Reißverschluss ein Stück weit geöffnet ist, kann der Reißverschluss durch seitliches Ziehen an dem bereits geöffneten Teil weiter aufgezogen werden. Dies erleichtert das Öffnen des Bekleidungsstücks auf dem Rücken erheblich. Vorzugsweise sind alle Schieber von Reißverschlüssen auf dem Rücken und bevorzugt außerdem alle Schieber von Reißverschlüsse in den Beinen freilaufende Schieber.
  • Bevorzugt ist mindestens ein Beinabschnitt von seinem unteren Ende her in Längsrichtung oder schräg zur Längsrichtung entlang eines Beinöffnungsbereichs auftrennbar. Dies ermöglicht, die Unterschenkel freizulegen und dort z. B. Wunden zu versorgen, die zum Beispiel bei offenen Beinen (med. Ulcus cruris) vorhanden sind. Pflegebedürftige Personen sind nicht selten hiervon betroffen. Bevorzugt ist der Beinöffnungsbereich mit dem Schließbereich im Beinabschnitt verbunden. Dadurch wird ermöglicht, ein gemeinsames Verschlussmittel im Schließbereich und im Beinöffnungsbereich zu verwenden. Bevorzugt verläuft genau ein Reißverschluss durch den Beinöffnungsbereich und den Schließbereich im Beinabschnitt. Dies vereinfacht die Herstellung eines solchen Bekleidungsstücks. Ein solcher Reißverschluss ist bevorzugt ein von beiden Seiten offenbarer Reißverschluss mit Schiebern, die beim Öffnen gegeneinander gezogen werden, oder ein Reißverschluss, der am unteren Ende des Beinabschnitts trennbar ist.
  • Bevorzugt ist wenigstens ein Ärmel eines langärmelig ausgeführten Bekleidungsstücks mit einem Ärmelverschluss zum Öffnen des Ärmels in dessen Längsrichtung ausgestattet. Vorzugsweise reicht der Ärmelverschluss bis über das Ellenbogengelenk hinaus. So kann auf einfache Weise Zugang zu Blutgefäßen am Arm geschaffen werden. Dies kann z. B. bei einer Blutabnahme oder einer Dialyse oder einer Infusionsbehandlung hilfreich sein. Vorzugsweise ist der Ärmelverschluss an der Ärmelinnenseite angeordnet. Dies hat den Vorteil, dass dann beim Öffnen des Ärmels der Ärmel nach außen weggenommen werden kann und die an der Arminnenseite liegenden Blutgefäße gut erreichbar sind.
  • Vorzugsweise weist das Bekleidungsstück zum Schließen oder Öffnen zumindest einen Abschnitts des Schließbereichs von unten nach oben wenigstens einen Reißverschluss sowie wenigstens einen Gegenhalter auf, vorzugsweise je einen an jedem Bein des Bekleidungsstücks für jeden Fuß. Der Gegenhalter kann zum Beispiel als Fußschlaufe, als Strumpf oder als vorne offener Teilstrumpf ausgebildet sein. Als Strumpf oder Teilstrumpf kann er mit dem restlichen Bekleidungsstück einstückig ausgebildet sein. Der Gegenhalter steht mit dem Schließbereich in gegenüber Zug wenig nachgiebiger Verbindung. Beim Schließen des Reißverschlusses kann es vorkommen, dass die Schließkräfte in dem Material, das der Reißverschluss verbinden soll, Falten wirft, die das Schließen des Reißverschluss erschweren oder verhindern. Dies kommt besonders häufig, jedoch nicht ausschließlich, bei nachgiebigen Stoffen wie Gestricken vor. Durch die Fußschlaufe wird der Reißverschluss beim Schließen strammgezogen, was die Tendenz zum Faltenwurf erheblich vermindert. Beispielsweise kann der Gegenhalter mit einer Gegenhalterverbindung mit dem Reißverschluss verbunden sein, die Schließkräfte von dem Reißverschluss in den Gegenhalter überträgt. Der Gegenhalter ist vorzugsweise mit dem unteren Ende des Schließbereichs verbunden, oder mit dem Beinöffnungsbereich, vorzugsweise mit dessen unteren Ende. So wird der ganze Reißverschluss strammgezogen. Analog hierzu kann ein Reißverschluss, der von oben geschlossen oder geöffnet wird, durch einen Gegenhalter, der sich an der Schulter abstützt, beim Bewegen strammgezogen werden.
  • Vorzugsweise weist das Bekleidungsstück zum Schließen des Schließbereichs wenigstens einen Reißverschluss sowie wenigstens eine Materialverstärkung für das Material an wenigstens einer Seite des Reißverschlusses auf. Die Materialverstärkung dient der Verringerung der Tendenz des Materials, beim Schließen des Reißverschlusses Falten zu werfen. Insbesondere versteift die Materialverstärkung die Materialfläche seitlich des Reißverschlusses. Beispielsweise kann eine Verstärkung parallel zu dem Reißverschluss als Versteifungsband oder Keder oder Schnur an dem Material neben dem Reißverschluss befestigt werden. Es kann auch ein Reißverschluss eingesetzt werden, der weniger biegeschlaff als ein Standard-Reißverschluss ist. Alternativ oder zusätzlich kann der Reißverschluss mittels einer Materialverstärkung mit einem von dem Reißverschluss entfernten Bereich des Bekleidungsstücks gegenüber Zug wenig nachgiebig verbunden sein. Wenig nachgiebig bedeutet weniger Nachgiebigkeit als das Material, in dem die Materialverstärkung verläuft. Auf diese Weise kann des Material in der Fläche ausgesteift werden, was insbesondere bei in der Fläche nachgiebigem Material wie zum Beispiel einem Gestrick oder Gewirk hilfreich sein kann. Beispielsweise kann der Reißverschluss mit dem Schrittbereich über eine Materialverstärkung zugsteif verbunden sein, sodass Kräfte beim Schließen des Reißverschlusses im Schritt aufgenommen werden können. Es ist auch möglich, den Reißverschluss mittels einer Materialverstärkung mit eine Gegenhaltestelle zu verbinden, an der die Person mit einer Hand die Kräfte beim Schließen des Reißverschlusses aufnehmen und so den Reißverschluss strammziehen kann. Es ist auch denkbar, eine Materialverstärkung bis in eine weit vom Reißverschluss entfernte Stelle vorzusehen, um die Kräfte beim Schließen in einem großen Gebiet entlang der Materialverstärkung zu verteilen.
  • Vorzugsweise weist das Bekleidungsstück zum Schließen und/oder Öffnen des Schließbereichs einen Schließmechanismus mit wenigstens einem Zugmittel auf, wobei das Zugmittel mit dem Schieber wenigstens eines Reißverschlusses verbunden ist und dazu eingerichtet ist, dass die Person an dem Zugmittel an einer Zugstelle mittelbar oder unmittelbar zieht, insbesondere mit der Hand. Es können zum Öffnen und zum Schließen jeweils separate Zugmittel vorgesehen sein, die beide an demselben Schieber befestigt sein können. Es ist auch denkbar, die Zugrichtung eines Zugmittels umzukehren. Die Führung für das Zugmittel kann vom Rücken über die Schulter verlaufen, sodass das Zugmittel zum Schließen des Reißverschlusses von der Schulter aus nach oben, oben-vorne, vorne, vorne-unten oder unten gezogen werden kann. Alternativ oder zusätzlich kann ein Zugmittel zur Seite des Torso geführt sein, sodass nach der Seite und/oder nach hinten und/oder nach vorne und/oder seitlich sowie nach vorne um den Körper herum und/oder nach oben an dem Zugmittel gezogen werden kann, um den Reißverschluss zu schließen. Mit einem Zugmittel zum Schließen kann die Schwierigkeit überwunden werden, zum Schließen auf den Rücken des Bekleidungsstücks greifen zu müssen. Mit einem Zugmittel zum Öffnen kann zum Beispiel ermöglicht werden, vom geschlossenen Zustand aus das erste Stück des Reißverschluss zu öffnen, sodass das Bekleidungsstück mit einem freilaufenden Schieber durch seitliches Ziehen an dem Reißverschluss geöffnet werden kann. Es ist auch möglich, einen Reißverschluss mit einem Zugmittel weiter oder vollständig zu öffnen.
  • Das Zugmittel kann in einem Flaschenzug laufen, der eine Flasche aufweist, die an der Bekleidung befestigt ist, und eine freie Flasche aufweisen, wobei die freie Flasche zum Ziehen an dem Flaschenzug eingerichtet ist, um das Zugmittel zu bewegen. Auf diese Weise kann der der Weg, den der Schieber zurücklegt, ein Mehrfaches der Strecke betragen, um die der Flaschenzug in die Länge gezogen wird. Die Anzahl der Stränge aus Zugmittel, die zwischen den Flaschen verlaufen, ist zwei, drei, vier oder mehr. Diese Anzahl bestimmt den Faktor zwischen der Strecke, um die der Flaschenzug bewegt wird und dem Weg des Schiebers. Die Flaschen sind bevorzugt mit einer oder mehr Rollen ausgeführt.
  • Die Zugmittel können von einer Zugstelle zu dem Schieber durch Führungen verlaufen, die mit dem Bekleidungsstück verbunden sind. Eine solche Zugstelle kann auch ein Flasche eines Flaschenzugs sein. Die Führungen können z. B. Schlaufen auf dem Material des Bekleidungsstücks und/oder Ösen darin und/oder Kanäle darin oder darauf sein.
  • Beispielsweise kann ein Zugmittel von einer Zugstelle aus direkt zu einem Schieber verlaufen. Es ist jedoch auch möglich, dass ein Zugmittel von einem ersten Schieber zu einem zweiten Schieber läuft. Insbesondere kann dabei das Zugmittel durch den ersten Schieber hindurch laufen und bewegt ihn durch die Summe der Kräfte in den Zugmittelabschnitten zu der Zugstelle und zu dem zweiten Schieber. Auf diese Weise kann beispielsweise mit dem Verschieben des ersten oder des zweiten Schiebers die Kraftrichtung in dem Zugmittel verändert werden. Beispielsweise verläuft ein Reißverschluss von einem Beinabschnitt über den Rücken bis zwischen die Schulterblätter. An dem Schieber eines solchen Reißverschlusses kann ein Zugmittel befestigt sein und über die Schulter zu einer Zugstelle laufen. Dabei kann das Zugmittel in einer Führung über die Schulter geführt sein. In einem weiteren Beispiel verlaufen drei Reißverschlüsse zu einer Verzweigung des Schließbereichs oberhalb des Kreuzbeins, wobei von dort je ein Beinreißverschluss in einen Beinabschnitt und ein Rückenreißverschluss bis zwischen die Schulterblätter verläuft. Zum Bewegen der Schieber des Rückenreißverschlusses und eines der Beinreißverschlüsse kann ein Zugmittel von einer seitlichen Zugstelle in einer Führung in der Nähe der Verzweigung geführt sein und von dort zu dem Schieber des Rückenreißverschlusses verlaufen. Von der Zugstelle aus kann ein weiteres Zugmittel durch die Führung in der Nähe der Verzweigung zu einem Schieber eines Beinreißverschlusses verlaufen. Es können auf beiden Seiten des Bekleidungsstücks je zwei Zugmittel angeordnet sein, von denen je eines zu dem Schieber des Rückenreißverschlusses und je eines zu je einem Schieber eines Beinreißverschlusses verläuft. Es ist weiter denkbar, nur ein Zugmittel je Seite zum Schließen der drei Reißverschlüsse zu verwenden. Dazu verläuft dieses Zugmittel durch die Führung in der Nähe der Verzweigung zu dem Schieber des Rückenreißverschlusses und von dort zum Schieber eines Beinreißverschlusses, wobei es an dem Schieber des Rückenreißverschlusses in seiner Bewegungsrichtung nicht fixiert ist. Der Schieber des Rückenreißverschlusses kann somit durch die Kräfte in dem Strang des Zugmittels zu der Führung und in dem Strang zu dem Beinreißverschluss bewegt werden. Somit können zwei Schieber mittels eines Zugmittels bewegt werden. Bevorzugt verläuft das Zugmittel von einer Führung in der Nähe der Verzweigung auf einer Seite des Bekleidungsstücks zu dem Schieber des Rückenreißverschlusses und von dort zu dem Schieber des Beinreißverschlusses auf der anderen Seite des Bekleidungsstücks, wobei insbesondere Zugmittel von beiden Seiten des Bekleidungsstücks auf diese Weise verlaufen, so dass sich die Zugmittel an dem Schieber des Rückenreißverschlusses kreuzen. Alternativ kann ein Zugmittel von der Führung in der Nähe der Verzweigung zuerst zu einem Schieber eines Beinreißverschlusses und von dort zu dem Schieber des Rückenreißverschlusses verlaufen. In einer weiteren Alternative kann ein Zugmittel von der Schulter zu einem Schieber eines Beinreißverschlusses und von dort zum Schieber des Rückenreißverschlusses verlaufen. Auch in den beiden letztgenannten Alternativen können die drei Reißverschlüsse auf diese Weise mit zwei Zugmitteln geschlossen werden.
  • Zum Schließen eines Reißverschlusses wird ein Zugmittel an der Zugstelle aus dem Bekleidungsstück gezogen. Dies hat zur Folge, dass sich im geschlossenen Zustand der Reißverschlüsse ein langes Stück des Zugmittels außerhalb des Bekleidungsstücks befindet. Das Zugmittel ist bevorzugt in einem expandierbaren Schlauch angeordnet. Dieser Schlauch kann sich nach dem Langziehen beim Schließen wieder verkürzen, so dass sich nur der verkürzte Schlauch mit dem Zugmittel im Inneren außen an dem Bekleidungsstück befindet.
  • Vorzugsweise ist eine Zugstelle an dem Bekleidungsstück fixierbar. Insbesondere ist eine seitliche Zugstelle an der Vorderseite oder der Seite des Bekleidungsstücks fixierbar. Auf diese Weise kann Zugmittel daran gehindert werden, frei herumzubaumeln. Alternativ oder zusätzlich kann eine Zugstelle, deren Zugmittel über die Schulter verläuft, an der Schulter oder an der Vorderseite des Bekleidungsstücks fixiert sein.
  • Zusätzlich zu einem Zugmittel zum Schließen kann ein Zugmittel zum Öffnen zu einem Schieber eines Reißverschlüssen in dem Schließbereich vorgesehen sein, vorzugsweise zu jedem der Reißverschlüsse. Beispielsweise kann ein Zugmittel zum Öffnen des Rückenreißverschlusses durch eine Führung unterhalb der Schulterblätter verlaufen. Von der Führung aus kann der Schieber des Rückenreißverschlusses heruntergezogen werden. Ein Zugmittel zum Öffnen eines Beinreißverschlusses kann in einer Führung auf dem Rücken oder im Beinabschnitt geführt sein, so dass von dort aus der Schieber des Beinreißverschlusses nach oben gezogen werden kann. Der vorgesehene Weg einer Zugstelle eines Zugmittels zum Öffnen kann im Vergleich zur Länge des Reißverschlusses erheblich kürzer sein, insbesondere, wenn freilaufende Schieber verwendet werden. Die Reißverschlüsse können seitlich aufgezogen werden, sobald sie ein ausreichendes Stück weit geöffnet sind.
  • Beispielsweise in der Pflege dementer Personen kann es erforderlich sein, diesen Personen zum Schutz vor unüberlegten und schädlichen Handlungen an sich selbst den direkten Zugriff auf den eigenen Körper zumindest zum Teil zu verwehren. Zu diesem Zweck kann das Bekleidungsstück die Möglichkeit bieten, Reißverschlüsse nicht ohne Weiteres öffenbar auszuführen. Vorzugsweise ist das erschwerte Öffnen eines Reißverschlusses optional aktivierbar und deaktivierbar. Das erschwerte Öffnen ist für ein Bekleidungsstücks mit freilaufendem Schieber besonders relevant, da diese besonders leicht geöffnet werden können.
  • Es wird ein Bekleidungsstück vorgeschlagen, dessen ein Schließbereich mit einem Reißverschluss verschließbar ist, wobei ein Schieber des Reißverschlusses am Öffnen des Reißverschlusses mittels einer Festsetzeinrichtung oder eines Verschlussrings oder einer Blockiereinrichtung hinderbar ist. Kräfte auf den Schieber, die ihn ohne weitere Maßnahmen öffnen können, werden jedoch über eine Festsetzeinrichtung, einen Verschlussring bzw. die Blockiereinrichtung zu einem Band des Reißverschlusses übertragen. Diese Übertragung kann unmittelbar oder über ein oder mehrere Zwischenelemente stattfinden. Die Übertragung in das Band hat den Vorteil, dass es im Allgemeinen eine geringe Nachgiebigkeit und eine hohe Festigkeit hat und somit diese Kräfte weiterleiten kann, ohne sich stark zu verformen, was zum teilweisen oder gänzlichen Öffnen der Bekleidung führen kann. Wenn mit dem Band ein oder mehrere Zwischenelemente verbunden sind, in die die Kräfte eingeleitet werden, haben diese vorzugsweise eine gesamte mechanische Nachgiebigkeit von höchstens dem Doppelten der Steifigkeit der Nachgiebigkeit des Bandes.
  • Vorzugsweise ist ein Schließbereich des Bekleidungsstücks mit einem Reißverschluss verschließbar, wobei der Reißverschluss einen Schieber mit einer Griffeinrichtung aufweist. Die Griffeinrichtung muss nicht einteilig ausgeführt sein, sondern kann mehrere verbundene Teile umfassen. Das Bekleidungsstück kann eine Festsetzeinrichtung für den Reißverschluss mit einer ersten Festsetzkomponente und einer zweiten Festsetzkomponente aufweisen. Die erste Festsetzkomponente ist mit der zweiten Festsetzkomponente zum Festsetzen des Schiebers verbindbar. An der Griffeinrichtung ist die erste Festsetzkomponente befestigt. Die zweite Festsetzkomponente ist mit oder ohne Zwischenelemente mit einem Band des Reißverschlusses verbunden. Die Griffeinrichtung zwischen dem Schieber und der ersten Festsetzkomponente ist starr ausgeführt. So können in Öffnungsrichtung auf den Schieber einwirkende Kräfte in die Festsetzeinrichtung übertragen werden. Die Befestigung der zweiten Festsetzkomponente an einem Band des Reißverschlusses hat den Vorteil, dass die im allgmeinen gute Steifigkeit und Festigkeit des Bandes genutzt wird, um Kräfte auf den Schieber wirkende Kräfte über die Festsetzeinrichtung verformungsarm in den Rest des Bekleidungsstücks weiterleiten. Verformungen können dazu führen, dass die Festsetzeinrichtung so weit verschoben wird, dass sich der Reißverschluss zumindest teilweise öffnen lässt. Wenn der Schieber die Festsetzeinrichtung aufgrund von Verformungen des Bekleidungsstücks passieren kann, lässt sich der Reißverschluss meist ganz öffnen. Dies kann durch die Verbindung der Festsetzeinrichtung mit dem Band verhindert werden.
  • Eine Festsetzeinrichtung kann beispielsweise ein Druckknopf oder ein Magnetknopf sein. Vorzugsweise kann der Magnetknopf im geschlossenen Zustand formschlüssig Kraft in Bewegungsrichtung die Schiebers zwischen den beiden Festsetzkomponenten übertragen.
  • Eine Festsetzeinrichtung kann z. B. eine Durchsteckverbindung sein. Deren erste Festsetzkomponente kann insbesondere ein Griffeinrichtungsloch in der Griffeinrichtung sein. Deren zweite Festsetzkomponente kann ein Durchsteckelement zum Durchstecken durch das Griffeinrichtungsloch sein. Beispielsweise kann das Durchsteckelement ein Stift oder ein Haken sein. Insbesondere kann ein Durchsteckelement auf der dem Griffeinrichtungsloch abgewandten Seite im festgesetzten Zustand ein Abschlusselement befestigt sein, das in diesem Zustand nicht durch das Griffeinrichtungsloch passt.
  • Eine Festsetzeinrichtung kann eine Eingreifverbindung mit einer Eingreifeinrichtung zum Eingreifen in eine Aussparung in der Griffeinrichtung sein. Eine Eingreifeinrichtung kann beispielsweise ein Eingreifhaken oder ein Eingreifschieber sein, der in eine Aussparung in der Griffeinrichtung oder dem Schieber eingreifen und so den Schieber bezüglich einer Bewegung weg vom offenen oder zu öffnenden Ende des Reißverschlusses festsetzen kann. Die Aussparung ist nicht durchgehend, sodass im festgesetzten Zustand kein Zurückschieben der Eingreifeinrichtung von einem frei vorstehenden Ende der Eingreifeinrichtung aus möglich ist.
  • Das Durchsteckelement kann beispielsweise ein Stift oder ein Haken sein, der durch das Griffeinrichtungsloch hindurchsteckbar ist. Bevorzugt ist ein freies Hakenende zum Einhaken eines solchen Hakens in Richtung des Reißverschlusses zu dessen offenem oder zu öffnendem Ende gerichtet. Durch die Hakenform und die Ausrichtung des Hakenendes kann der Schieber daran gehindert werden, sich von dem offenem oder zu öffnendem Ende des Reißverschlusses weg zu bewegen. Der Haken kann so nahe an dem offenen oder zu öffnenden Ende eines Reißverschlusses angeordnet sein, dass der Reißverschluss beim Ein- und Aushaken aus der Ebene gebogen wird, in der er sich in unverformtem Zustand befindet.
  • Eine Festsetzeinrichtung kann eine Umgreifeinrichtung zum Umgreifen der Griffeinrichtung sein. Die Umgreifeinrichtung ist insbesondere ein über die Griffeinrichtung klappbarer Bügel, der bevorzugt die Griffeinrichtung im übergreifenden Zustand an zwei oder drei Seiten umschließt, die eine vom Band des Reißverschlusses abgewandte Seite der Griffeinrichtung umfassen.
  • Vorzugsweise ist der zweite Teil in einem solchen Abstand von einem Ende des Reißverschlusses angeordnet, dass, wenn die Festsetzeinrichtung festgesetzt ist, der Schieber wenigstens näherungsweise an dem Ende des Reißverschlusses angeordnet ist. Der Reißverschluss ist dann im festgesetzten Zustand zumindest weitgehend geschlossen.
  • Vorzugsweise ist ein Schließbereich mit einem Reißverschluss verschließbar, wobei der Reißverschluss einen Schieber und/oder eine Griffeinrichtung zum Hindurchführen eines Verschlussrings aufweist und das Bekleidungsstück wenigstens ein Verschlussringloch zum Hindurchführen des Verschlussrings aufweist. Das Loch ist bevorzugt zumindest teilweise in einem Band des Reißverschlusses angeordnet. Das Loch kann zur Verstärkung seines Randes von einer Öse umgeben sein. Der Verschlussring umfasst bevorzugt einen flexiblen, langgestreckten Abschnitt, der bevorzugt ein Stahlseil oder einen Kunststoffstreifen aufweist. Dieser Abschnitt ist bevorzugt zu einem Ring schließbar oder geschlossen. Vorzugsweise ist der Verschlussring mittels eines Schlosses reversibel öffenbar. Bevorzugt ist das Schloss mit einer Gewindeverbindung oder einer Haken-Öse-Verbindung oder einer anderen formschlüssigen Verbindung zwischen den Enden des flexiblen Abschnitts ausgeführt. Vorzugsweise ist das Bekleidungsstück mit zwei Verschlussringlöchern ausgeführt.
  • Vorzugsweise ist zumindest ein Verschlussringloch wenigstens näherungsweise an einem Ende des Reißverschlusses angeordnet. Der Reißverschluss ist dann im verschlossenen Zustand des Veschlussrings zumindest weitgehend geschlossen.
  • Vorzugsweise ist ein Schließbereich mit einem Reißverschluss verschließbar, wobei die Bewegung des Schiebers des Reißverschlusses durch eine Blockiereinrichtung blockierbar ist. Die Blockiereinrichtung ist an dem Bekleidungsstück und dort insbesondere an einem Band des Reißverschlusses befestigt. Die Blockiereinrichtung ist bevorzugt dazu eingerichtet ist, reversibel in den Verschiebeweg des Schiebers des Reißverschlusses eingebracht zu werden, um das Vorbeibewegen des Schiebers an der Blockiereinrichtung zu blockieren.
  • Die Blockiereinrichtung umfasst bevorzugt einen zweiteiligen Knopf. Insbesondere ist die Blockiereinrichtung ein Druckknopf oder ein Magnetknopf. Wenn ein abnehmbarer Teil auf einen nicht abnehmbaren Teil aufgesetzt ist, ragt der abnehmbare Teil in den Verschiebeweg des Schiebers hinein und der nicht abnehmbare Teil nicht in den Verschiebeweg des Schiebers hinein. Auf diese Weise kann der Schieber durch Aufsetzen und Entfernen reversibel blockiert werden.
  • Die Blockiereinrichtung kann ein Drehknopf sein, der um eine Drehachse herum nicht rotationssymmetrisch ausgebildet ist. Die Drehachse ist das Zentrum der Drehbewegung und muss keine physisch manifestierte Drehachse an dieser Stelle sein. Der Drehknopf weist einen Blockierabschnitt auf, der durch Drehen des Drehknopfes in den Verschiebeweg des Schiebers einbringbar ist, wodurch der Schieber blockierbar ist. Der Drehknopf weist außerdem einen Freigabeabschnitt auf, an dem, wenn der Freigabeabschnitt dem Reißverschluss zugewandt ist, der Schieber vorbeibewegbar ist. Der Blockierabschnitt weist bevorzugt einen Unterabschnitt mit abnehmendem Radius von der Drehachse und in Abnahmerichtung nachfolgend einen Unterabschnitt mit zunehmendem Radius auf. Auf diese Weise lässt sich der Drehknopf in dem Fall, in dem der Schieber auf den Blockierabschnitt im Bereich des abnehmenden oder zunehmenden Radius aufläuft, nicht derart verdrehen, dass der Freigabeabschnitt dem Reißverschluss zugewandt ist.
  • Die Blockiereinrichtung kann ein Blockierschieber sein, der reversibel in den Verschiebeweg des Schiebers schiebbar ist. Bevorzugt ist der Blockierschieber im geschlossenen Zustand mit beiden Bändern des Reißverschlusses verbunden.
  • Die Blockiereinrichtung kann ein Blockierklappbügel ist, der von den offenen oder zu öffnenden Ende des Reißverschluss aus gesehen hinter den Schieber klappbar ist. Der Schieber kann dann nicht mehr weiter von dem offenen bzw. zu öffnenden Ende des Reißverschluss wegbewegt werden.
  • Die Blockiereinrichtung kann wenigstens näherungsweise in einem Abstand, der in etwa der Länge des Schiebers entlang des Reißverschlusses entspricht, zu einem offenen bzw. zu öffnenden Ende des Reißverschlusses angeordnet sein. Dann kann der Schieber in einer Stellung blockiert werden, in dem der Reißverschluss zumindest näherungsweise vollständig geschlossen ist. Der Schieber ist bevorzugt in seiner blockierenden Stellung arretierbar, zum Beispiel durch ausreichende Reibung über eine positionsfestlegende Raste.
  • In einem weiteren Aspekt wird ein Bekleidungsstück vorgeschlagen, welches auf dem Rücken einen quer oder schräg in Querrichtung des Bekleidungsstücks verlaufenden Abschnitt des Schließbereichs mit einer Verzweigung aufweist, von welcher aus sich ein weiterer Abschnitt des Schließbereichs nach oben erstreckt. Ein solches Bekleidungsstück kann ebenfalls wie oben und nachfolgend beschrieben im Sitzen angezogen werden. Das Bekleidungsstück kann die in Bezug auf das vorstehend beschriebene Bekleidungsstück genannten Merkmale bis auf einen Abschnitt des Schließbereichs in den Beinen des Bekleidungsstücks aufweisen. Die Anmelder behalten sich vor, diesen Teil der Erfindung in einer Teilanmeldung separat zu schützen.
  • In einem weiteren Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren zum Anziehen eines einteiligen Bekleidungsstücks vorgeschlagen, bei dem eine Person sitzt und ihre Arme und ihre Beine durch einen Gesäßzugangsbereich im Rücken des Bekleidungsstücks in die Ärmel und die Beinabschnitte des Bekleidungsstücks steckt, daraufhin aufsteht und den Gesäßzugangsbereich schließt. Wenn das Bekleidungsstück keinen nach hinten öffenbaren Halsausschnitt aufweist, kann das Verfahren umfassen, dass der Kopf durch den Gesäßzugangsbereich ins Innere des Kleidungsstücks und von dort durch den Halsausschnitt gesteckt wird. Der Halsausschnitt kann dabei vorne geöffnet werden. Das Verfahren kann auch von einer helfenden Person durchgeführt werden, die das Bekleidungsstück nicht selbst anzieht.
  • In einem weiteren Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren zum Öffnen eines Gesäßzugangsbereichs eines Bekleidungsstücks vorgeschlagen, bei dem wenigstens ein Reißverschluss eines Gesäßzugangsbereichs auf dem Rücken einen freilaufenden Schieber aufweist, welcher in einem ersten Schritt vom vollständig geschlossenen Zustand des Reißverschlusses ein Stück weit geöffnet wird, woraufhin in einem zweiten Schritt der Reißverschluss durch seitlichen Zug an dem Bekleidungsstück aufgezogen wird, um den Gesäßzugangsbereich weiter zu öffnen. Der erste Schritt kann mittels einer Bedieneinrichtung oder eines Zugmittels erfolgen. Durch das anschließende seitliche Aufziehen des Reißverschlusses wird die Bedienung erleichtert.
  • In einem weiteren Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren zum Freilegen des Gesäßbereichs einer Person, welche ein Bekleidungsstück mit einem öffenbaren Gesäßbereich nach einer der vorstehend beschriebenen Ausführungsformen trägt, vorgeschlagen, Material seitlich von einem geöffneten Gesäßbereich in Bezug auf den Torso der Person nach vorne bewegt wird. Von dem Begriff „freilegen” ist umfasst, dass ein mit weiteren Kleidungsstücken wie Unterwäsche oder einer Windel bekleideter Gesäßbereich freigelegt wird.
  • In den Figuren sind beispielhafte Ausführungsformen der Erfindung gezeigt, in denen
  • 1 schematisch eine Ansicht einer Vorderseite eines einteiligen Bekleidungsstücks zeigt,
  • 2 schematisch eine Ansicht einer Rückseite des Bekleidungsstücks in einer ersten Ausführungsform mit einem Gesäßzugangsbereich in geschlossenem Zustand und einem Schließbereich zeigt,
  • 3 schematisch die Ansicht aus 2 zeigt, in der jedoch der Gesäßzugangsbereich geöffnet ist,
  • 4 schematisch eine Rückseite des Bekleidungsstücks in einer zweiten Ausführungsform mit zwei Reißverschlüssen bis zwischen die Schulterblätter zeigt,
  • 5 schematisch eine Ansicht der zweiten Ausführungsform aus 4 zeigt, in der jedoch der Gesäßzugangsbereich geöffnet ist,
  • 6 schematisch eine Vorderseite des Bekleidungsstücks in der zweiten Ausführungsform zusätzlich mit Zugmitteln zum Schließen der Reißverschlüsse zeigt, wobei der Gesäßzugangsbereich geöffnet ist,
  • 7 schematisch einen Flaschenzug für ein Zugmittel zum Einsatz an einer Schulter zeigt,
  • 8 schematisch eine Rückseite des Bekleidungsstücks in einer dritten Ausführungsform mit einer Verzweigung des Schließbereichs zeigt,
  • 9 schematisch eine Vorderseite des Bekleidungsstücks in der dritten Ausführungsform zusätzlich mit Zugmitteln zum Schließen der Reißverschlüsse zeigt,
  • 10 schematisch einen Ärmel des Bekleidungsstücks mit einem Ärmelreißverschluss in einer perspektivischen Ansicht zeigt,
  • 11 schematisch ein Ende eines Reißverschlusses mit einer Festsetzeinrichtung in nicht festgesetztem Zustand zeigt,
  • 12 schematisch ein Ende eines Reißverschlusses mit einem Verschlussring in verschlossenem Zustand zeigt,
  • 13 schematisch eine Ansicht einer Blockiereinrichtung mit einem zweiteiligen Knopf in nicht blockierendem Zustand zeigt,
  • 14 schematisch eine Ansicht einer Blockiereinrichtung mit einem zweiteiligen Knopf in blockierendem Zustand zeigt,
  • 15 schematisch eine Ansicht einer Blockiereinrichtung mit einem Drehknopf in nicht blockierendem Zustand zeigt,
  • 16 schematisch eine Ansicht einer Blockiereinrichtung mit einem Drehknopf in nicht blockierendem Zustand zeigt,
  • 17 schematisch eine Ansicht einer Blockiereinrichtung mit einem Blockierschieber in blockierendem Zustand zeigt, und
  • 18 schematisch eine Ansicht einer Blockiereinrichtung mit einem Blockierschieber in nicht blockierendem Zustand zeigt.
  • 1 zeigt in einer schematischen Darstellung eine Ansicht der Vorderseite eines einteiligen Bekleidungsstücks 1. Das Bekleidungsstück 1 umfasst einen Torsoabschnitt 2, zwei Beinabschnitte 3, einen Schrittbereich 4, der einen Intimbereich der Person, bedeckt die das Bekleidungsstück trägt, und einen Halsausschnitt 5. Die Beinabschnitte 3 gehen an einer gedachten Trennlinie T in den Torsoabschnitt 2 über. Die Trennlinie T verläuft durch den Schrittbereich. Die Vorderseite des Bekleidungsstücks 1 weist einen Frontreißverschluss 10 vom Halsausschnitt 5 in Richtung des Schrittbereichs 4 auf. Der Frontreißverschluss 10 weist wie dargestellt vorzugsweise zwei Schieber 11 und 12 auf. Mit dem Schieber 11 kann der Halsausschnitt 5 vorne geöffnet werden, indem er nach unten bewegt wird. Mit dem Schieber 12 kann der Intimbereich vorne geöffnet werden, indem der Schieber 12 nach oben bewegt wird. Alternativ kann auf den Schieber 12 verzichtet werden und der Frontreißverschluss 10 und vom Halsausschnitt weniger weit nach unten geführt sein. Das Bekleidungsstück 1 umfasst als eine Halteeinrichtung 9 die im Bereich der Schulter 7 angeordnet ist und die Vorderseite und die Rückseite des Torsoabschnitt 2 verbindet. So verhindert die Halteeinrichtung 9, dass das Bekleidungsstück 1 von einer nicht dargestellten Person, die das Bekleidungsstück 1 trägt, fällt. Die in der 1 gezeigte Darstellung einer Frontseite kann, muss jedoch nicht mit den nachfolgend beschriebenen Ausführungsformen von Rückseiten des einteiligen Bekleidungsstücks 1 kombiniert werden.
  • 2 zeigt in einer schematischen Darstellung eine Ansicht der Rückseite des Bekleidungsstücks 1 in einer ersten Ausführungsform. Wie dargestellt weist das Bekleidungsstück 1 eine Kapuze 6 auf, die in der ersten Ausführungsform jedoch auch weggelassen sein kann. Die Kapuze 6 kann außerdem in anderen Ausführungsformen, in denen sie nicht dargestellt ist, vorhanden sein. 2 zeigt weiter einen Gesäßzugangsbereich 20 in geschlossenem Zustand, welcher sich teilweise in den Beinabschnitten 3 und teilweise in dem Torsoabschnitt 2 erstreckt. Um den oberen und seitlichen Rand des Gesäßzugangsbereichs 20 verläuft ein Verschlussmittel 22, dass bevorzugt als Reißverschluss ausgebildet ist. Entlang des oberen und seitlichen Randes des Gesäßzugangsbereichs 20 Erstreckt sich der Schließbereich 21, in dem der Gesäßzugangsbereich 20 mit dem Rest des Bekleidungsstücks 1 verbindbar ist.
  • 3 entspricht weitgehend 2, jedoch mit dem Unterschied, dass der Gesäßzugangsbereich 20 im geöffneten Zustand gezeigt ist. Außerdem ist die Kapuze nicht dargestellt. Der Gesäßzugangsbereich 20 hängt herunter und wird vor allem durch den Schrittbereich 4 gehalten. Der Gesäßzugangsbereich 20 ist von seiner Innenseite zu sehen. Weil der Gesäßzugangsbereich 20 geöffnet ist, fällt der Teil des Schrittbereichs 4, der sich im geschlossenen Zustand des Gesäßzugangsbereich 20 zwischen den Beinen befindet, nach unten und gibt den Intimbereich auch unten frei. Wenn der Schließbereich 21 nach vorne gezogen wird, wird auch der vordere Intimbereich freigegeben, indem das Gesäß verstärkt aus dem Bekleidungsstück 1 hervortritt. Dies gelingt besonders gut, wenn die Person in einer gebückten Haltung ist. Dies wird außerdem begünstigt, wenn der Schließbereich 21 weiter seitlich dargestellt angeordnet ist; außerdem, wenn der Schließbereich 21 bzw. das Verschlussmittel 22 weiter herunter in die Beinabschnitte 3 verlaufen.
  • 4 zeigt in einer schematischen Darstellung eine Ansicht der Rückseite einer einteiligen Bekleidung 1 in einer zweiten Ausführungsform. Der Gesäßzugangsbereich 20 ist in geschlossenem Zustand dargestellt. Er erstreckt sich von den unteren Enden 25 des Schließbereichs 21 bis zu den oberen Torso-Schließendbereichen 28 zwischen den Schulterblättern 33. Die zweite Ausführungsform umfasst zwei Verschlussmittel 22, welche sich jeweils von einem Beinabschnitt 3 bis zwischen die Schulterblätter 33 erstrecken. Die Verschlusseinrichtungen 22 sind beispielhaft als Reißverschlüsse 23 mit Schiebern 24 ausgeführt. Die Reißverschlüsse lassen sich nach unten öffnen. Die Reißverschlüsse 23 sind außerhalb der großen Rollhügel 31, des Kreuzbeinbereichs 32 und den Schulterblättern 33 angeordnet. Die Schieber 24 sind jeweils mit einer Bedieneinrichtung 26 verbunden. Die Bedieneinrichtung 26 ist als Schieberverbindung 27 ausgeführt, welche beide Schieber 24 miteinander verbindet. Die Bedieneinrichtung 26 ist expandierbar ausgeführt, so dass sie beim Öffnen und beim Schließen der Reißverschlüsse langgezogen werden kann. Beispielsweise kann sie Gummi und/oder ein anderes Elastomer und/oder eine Metallfeder umfassen.
  • 5 zeigt die Rückseite der zweiten Ausführungsform des Bekleidungsstücks, die weitgehend der Darstellung in 4 entspricht, jedoch mit dem Unterschied, dass der Gesäßzugangsbereich 20 im geöffneten Zustand gezeigt ist. Die Schieber 24 befinden sich am unteren Ende 25 der Schließbereiche 21 in den Beinabschnitten 3. Der Gesäßzugangsbereich 20 hängt herunter und wird vor allem durch den Schrittbereich 4 gehalten. Weil der Gesäßzugangsbereich 20 geöffnet ist, fällt der Teil des Schrittbereichs 4, der sich im geschlossenen Zustand des Gesäßzugangsbereich 20 zwischen den Beinen befindet, nach unten und gibt den Intimbereich auch unten frei. Wenn der Schließbereich 21 nach vorne gezogen wird, wird auch der vordere Intimbereich freigegeben, indem das Gesäß verstärkt aus dem Bekleidungsstück 1 hervortritt. Dies gelingt besonders gut, wenn die Person in einer gebückten Haltung ist. Das Nach-Vorne-Raffen der seitlichen Bereiche des Bekleidungsstücks 1 außerhalb des Gesäßzugangsbereichs 20 ist durch den Verlauf der Reißverschlüsse 23 bis weit nach oben in dem Bekleidungsstück 1 erleichtert. Auch das Einsteigen In das Bekleidungsstück 1 von hinten zum Zwecke des Anziehens ist dadurch auf einfache Weise möglich. Das im geschlossenen Zustand obere Ende des Gesäßzugangsbereichs 20 ist mit einem der Schieber 24 verbunden. Dies verhindert, dass ein großer Teil des Gesäßzugangsbereichs 20 im geöffneten Zustand den Boden berührt.
  • 6 zeigt in einer schematischen Darstellung eine Variante der Vorderseite der zweiten Ausführungsform des Bekleidungsstücks 1 mit geöffnetem Gesäßzugangsbereich 20. Gestrichelt dargestellte Linien bedeuten, dass sie in der wirklichen Ansicht verdeckt und in der Ansicht auf die Vorderseite nicht zu sehen sind. Diese Variante weist im Unterschied zur der in 5 gezeigten Variante keine Schieberverbindung auf, sondern zwei Zugmittel 40, die von jedem der Schieber 24 durch die Beinabschnitte 3, den Torsoabschnitt 2 über die Schulter 7 bis zur Brust 8 verläuft. Die Zugmittel verlaufen dabei durch Führungen 42. Die Führungen 42 beginnen bei den oberen Torso-Schließbereichsenden 28 und verlaufen über die Schulter 7 und möglicherweise bis zur Brust 8. Die Führungen 42 sind bevorzugt im Inneren des Bekleidungsstücks 1 angeordnet; sie können jedoch auch auf dem Äußeren davon verlaufen. Am Ende der Zugmittel 40 sind Zugstellen 41 angeordnet, an der eine Person die Zugmittel 40 greifen und ziehen kann. Die Zugstellen 41 können Teil eines Flaschenzugs sein, insbesondere eine Flasche. Durch den Flaschenzug wird der Weg, den die Zugstellen 41 zurücklegen, vervielfacht. Auf diese Weise kann ein Schieber 24 mit einem kurzen Weg einer Zugstelle 41 den langen Weg vom unteren Ende des Schließbereichs 25 bis zum oberen Torso-Schließbereichsende 28 bewegt werden. Die Zugmittel 40 sowie die Führungen 42 können einander überkreuzen. Es ist jedoch abweichend von der Darstellung in der 6 auch möglich, dass die Führungen 42 auf derselben Seite über die Schulter 7 laufen, auf der auch der zugehörige Reißverschluss 23 angeordnet ist. Die Zugmittel 40 können in einem Innenfutter verlaufen, welches zu dem Reißverschluss 23 hin offen ist.
  • 7 zeigt schematisch einen doppelten Flaschenzug 400 zur Erhöhung des Weges, den das Zugmittel 40 zum Bewegen eines in 7 nicht gezeigten Schiebers 24 in Bezug auf den Weg, den eine Person zur Betätigung des Schiebers 24 an dem Flaschenzug 400 zieht, zurücklegt. Der gezeigte Flaschenzug umfasst zwei Rollen 45 auf einer beweglichen Flasche 44, sowie eine stationäre Rolle 47, die mit dem Bekleidungsstück 1 verbunden ist. Diese bewegliche Flasche 44 umfasst eine Zugstelle 41, die als Griff ausgebildet ist. Die Achse der stationären Rolle 47 ist an zwei Achsenbefestigungsbereichen 48 an der Bekleidung 1 befestigt, wobei in den Achsenbefestigungsbereichen 48 Verstärkungen zur Verteilung der Zugkräfte beim Betätigen angeordnet sind. Denkbar ist, diese Kräfte über die Schulter 7 hinweg an das obere Torso-Schließbereichsende 28 eines Reißverschlusses zu übertragen, beispielsweise mittels einer Führung 42, in der das Zugmittel 40 läuft. Dadurch wird der zugehörige Reißverschluss nach oben strammgezogen. Das Zugmittel verläuft von einer Zugmittelbefestigungsstelle 43 zu einer der Rollen 45, von dort zu der Rolle 47, von dort zu der zweiten Rolle 45 und von dort über die Schulter in die Führung 42, von der aus das Zugmittel 40 zu einem Schieber 24 verläuft. Diese Anordnung verdreifacht den Weg, den die Zugstelle 41 beim Ziehen durch die Person zurücklegt, am Schieber 24. Mit einer vierten Rolle auf der Achse der Rolle 47 und der Zugmittelbefestigungsstelle 43 an der Achse der Flasche 44 kann eine Verfünffachung dieses Weges erreicht werden. Durch das Weglassen einer der Rollen 45 und der Zugmittelbefestigungsstelle 43 an der Achse der Flasche 44 kann eine Verdreifachung des Weges erreicht werden. Zwischen der Achse der Rolle 47 und in der Flasche 44 ist eine Rückzugfeder 49 angeordnet. Der Flaschenzug 400 ist in einer Tasche 70 untergebracht, welche in der 7 transparent und nur in ihren Umrissen dargestellt ist. Die Tasche ist in eine Richtung offen, in der eine Zugbewegung gut auszuführen ist, zum Beispiel nach unten oder seitlich-unten. Von dort kann auch nach vorn oder vorne unten oder seitlich unten oder seitlich-unten-vorne gezogen werden. Die Tasche ist vorzugsweise derart nachgiebig ausgeführt, dass die bei einer Bewegung der Zugstelle, die von der Richtung der Öffnung der Tasche abweicht, nicht überlastet wird oder die Bewegung behindert. Die Tasche 70 ist am Übergang zwischen Brust und Schulter auf der Vorderseite des Bekleidungsstücks 1 angeordnet. Mittels der Rückzugfeder 49 kann die Flasche 44 in die Tasche 70 zurückgezogen werden. Dies hat den Zweck, dass der Flaschenzug 400 nicht sichtbar untergebracht ist.
  • 8 zeigt schematisch eine Ansicht der Rückseite einer dritten Ausführungsform des Bekleidungsstücks 1, in welcher es drei Reißverschlüsse 23 und eine Verzweigung 29 des Schließbereichs aufweist. Die Verzweigung 29 ist oberhalb des Kreuzbeinbereichs 32 angeordnet. Zwei der drei Reißverschlüsse 23 verlaufen ähnlich wie die Verschlussmittel 22, die in der 2 gezeigt sind. Diese Reißverschlüsse 23 setzen sich bis zu unteren Enden 25 des Schließbereichs 21 fort, die sich in der gezeigten dritten Ausführungsform am Saum der Beinabschnitte 3 befinden. So lassen sich die Reißverschlüsse 23 in den Beinen mit Schiebern 24, die am unteren Ende 25 des Schließbereichs 21 dargestellt sind, von unten nach oben öffnen. Auf diese Weise können die Unterschenkel der Person von dem Ende der Beinabschnitte 3 aus freigelegt werden. Dieses Merkmal kann auch auf andere Ausführungsformen angewendet werden.
  • Wenn der Gesäßzugangsbereich 20 geöffnet wird, ergibt sich in Bezug auf die Reißverschlüsse 23 in den Beinabschnitten eine ähnliche Situation, wie sie in der 3 dargestellt ist. Die Reißverschlüsse 23 in den Beinabschnitten lassen sich mit den Schiebern 24 an der Verzweigung nach unten öffnen. Es ist in der dritten Ausführungsform möglich, die Reißverschlüsse 23 in den Beinen weiter nach unten als in der 3 gezeigt zu öffnen. Das Gesäß der Person kann auf diese Weise freigelegt werden.
  • Das Öffnen des Reißverschlusses 23 im Rücken erfolgt von unten nach oben. Am oberen Torso-Schließbereichsende 28 kann der Reißverschluss 23 auf dem Rücken teilbar ausgeführt sein. Auf diese Weise kann der Halsausschnitt 5 hinten geöffnet werden. Es ist alternativ zu der dargestellten Variante auch möglich, dass der Reißverschluss 23 auf dem Rücken von oben nach unten zu öffnen ist. Dann kann der Reißverschluss 23 an seinem unteren Ende teilbar ausgeführt sein. In beiden Varianten des Reißverschlusses 23 ist es möglich zu vermeiden, dass der Kopf beim Anziehen des Bekleidungsstücks 1 durch den Halsausschnitt 5 gesteckt werden muss.
  • Um das Schließen der Reißverschlüsse 23 in den Beinabschnitten 3 zu erleichtern, können Gegenhalter 50 an den unteren Enden der Beinabschnitte 3 vorgesehen sein, die als Fußschlaufen 52 ausgebildet sind. Die Fußschlaufen 52 können über eine Fußschlaufenbefestigungsstelle 51, die beispielsweise durch einen Klettverschluss realisiert sein kann, an dem Beinabschnitt in der Nähe des Reißverschlusses 23 befestigt sein. Die Fußschlaufen 52 können abnehmbar gestaltet sein; es ist jedoch auch möglich, sie dauerhaft zu befestigen. Weitere Gegenhalter 50 können an den Schultern angebracht sein. Solche Gegenhalter 50 können als Verstärkungen 53 ausgeführt sein, die in der 7 gestrichelt dargestellt sind. Sie können wie dargestellt ringförmig ausgestaltet sein; es kann jedoch auch ein Ringabschnitt genügen. Diese Verstärkungen 53 können über ebenfalls gestrichelt dargestellte Gegenhalterverbindungen 54 mit dem Schließbereich 21 oder einem Reißverschluss 23 verbunden sein. Dann können Kräfte, die in dem Reißverschluss 23 auftreten, über die Gegenhalterverbindungen 54 in die Schulter eingeleitet werden. Der Reißverschluss 23 kann dadurch strammer gehalten werden und wirft weniger Falten.
  • Der Schieber von einem oder mehreren der Reißverschlüsse 23 können als freilaufende Schieber ausgeführt sein. Dies gilt für alle Ausführungsformen und ist insbesondere bei den Reißverschlüssen 23 sinnvoll, welche eine lange Strecke über den Rücken, das Gesäß, die Hüfte und/oder in den Beinabschnitten 3 verlaufen.
  • In den Schließbereichen 21 neben den Reißverschlüssen 23 in den oberen Beinabschnitten 3 und dem unteren Torsoabschnitt 2 sind Materialverstärkungen 80 angeordnet, die das Material an dieser Stelle aussteifen. Dies können beispielsweise im Vergleich zu dem Material in dem Schließbereich 21 biegestarrere Bänder sein. Materialverstärkungen 80 können auch in allen anderen Ausführungsformen sowie an anderen Stellen des Schließbereichs 21 eingesetzt werden. Sie helfen, Faltenwurf beim Bewegen eines Schiebers 24 zu verringern, wodurch sich ein Reißverschluss 23 besser öffnen und schließen lässt.
  • 9 zeigt schematisch die dritte Ausführungsform aus 8 in einer Ansicht von der Rückseite, wobei der Gesäßzugangsbereich 20 geöffnet und von innen zu sehen ist. Die dritte Ausführungsform zusätzlich mit Zugmitteln 40a und 40b zum Schließen der Reißverschlüsse 23 ausgestaltet ist. Die Zugmittel 40a, 40b verlaufen jeweils von einer Zugmittelbefestigungsstelle 43a, 43b zu einer Flasche 44a, 44b, die wie dargestellt vorzugsweise jeweils mit einer Rolle 45a, 45b ausgestattet ist. Von der Flasche 44a, 44b verläuft das Zugmittel 40a, 40b jeweils zu dem Schieber 24 am oberen Ende des Reißverschlusses 23 auf dem Rücken. Dabei durchläuft das Zugmittel 40a, 40b jeweils eine Führung 42a, 42b. Die Führungen 42a, 42b laufen in Richtung der Mitte des Bekleidungsstücks 1 auseinander. In der dargestellten Position der Schieber 24 lenkt die Führung 42a, 42b die Zugmittel 40a, 40b jeweils nach oben. Wenn der Schieber 24 des Reißverschlusses 23 auf dem Rücken geschlossen ist, können die Führungen 42a, 42b die Zugmittel 40a, 40b nach unten zu der Verzweigung 29 lenken. Die Zugmittel 40a, 40b sind nicht an dem Schieber 24 des Reißverschlusses 23 auf dem Rücken fixiert, sondern können ihn durchlaufen. Die Zugmittel 40a, 40b laufen von dem Schieber 24 des Reißverschlusses 23 auf dem Rücken zu der Seite des Bekleidungsstücks 1, die zu der zugehörigen Flasche 45a, 45b entgegengesetzt ist. Die Zugmittel 40a, 40b kreuzen sich somit an dem Schieber 24 des Reißverschlusses 23 auf dem Rücken. Von dem Schieber 24 des Reißverschluss 23 auf den Rücken laufen die Zugmittel 40a, 40b jeweils auf ihrer neuen Seite zu einem der Schieber 24 der Reißverschlüsse 23 in den Beinabschnitten 3. Die Zugmittel 40a, 40b sind an den Schiebern 24 der Reißverschlüsse 23 in den Beinabschnitten 3 befestigt.
  • Die Flaschen 44a, 44b sind mit einer Zugstelle 41a bzw. 41b zu Übertragung einer Zugkraft Z auf die Flaschen 44a bzw. 44b verbunden. An der Zugstelle 41a bzw. einen 41b kann eine Person zum Schließen der Reißverschlüsse 23 die Zugkraft Z ausüben. Die Flaschen 44a, 44b bewirken bei einer Bewegung in Richtung der Zugkraft Z eine doppelt so große Bewegung der Zugmittel 40a, 40b aus dem Bekleidungsstück 1 heraus. Somit ist der Weg, den die Person zum Schließen der Reißverschlüsse 23 ziehen muss, halbiert. Die Zugmittelbefestigungsstellen 43a, 43b, die sich daran anschließenden ersten Abschnitte der Zugmittel 40a, 40b sowie bevorzugt wenigstens ein Teil der Flaschen 44a, 44b sind jeweils von einer expandierbaren Schutzhülle 46a, 46b umgeben.
  • Beim Schließen läuft zunächst der Schieber 24 des Reißverschlusses 23 zu der Verzweigung 29, da auf diesen beide Zugmittel 40a, 40b einwirken. Nachdem dieser Schieber 24 die Verzweigung 29 erreicht hat, schließen die Schieber 24 die Reißverschlüsse 23 in den Beinabschnitten 3.
  • 10 zeigt in einer perspektivischen Ansicht das Bekleidungsstück 1, dass langärmelig ausgeführt ist. An der Innenseite des Ärmels 90 ist ein Ärmelverschluss 91 angeordnet. Dieser reicht vom Ärmelsaum 93 über den Ellenbogen 94 hinweg bis in den Oberarm 92. Der Ärmelverschluss 91 ist in der gezeigten Ausführungsform als Reißverschluss ausgeführt und vom Ärmelsaum 93 aus mit einem Schieber 95 offenbar. Im geöffneten Zustand kann der Ärmel 90 nach außen von dem Arm genommen und die Blutgefäße zugänglich gemacht werden, insbesondere an der Arminnenseite.
  • 11 zeigt eine Ansicht eines Endes eines Reißverschlusses 23 mit einer Festsetzeinrichtung 243 in nicht festgesetztem Zustand. Beispielsweise kann sich das Ende 232 des Reißverschlusses 23 am Saum eines Armes oder eines Beins oder an einem Halsausschnitt oder an einer Tasche des Bekleidungsstücks befinden. Dies gilt auch für die 12 bis 18.
  • In 11 ist ein Schieber 24 des Reißverschlusses 23 gezeigt, an dem eine Griffplatte 244 befestigt ist. Der Reißverschlusses umfasst zwei Bänder 231, die durch die Verzahnung 233 des Reißverschlusses 23 miteinander verbunden bzw. verbindbar sind. Die Bänder 231 sind teilweise von Stoffmaterial des Bekleidungsstücks 1 überdeckt dargestellt. Sie enden an den gestrichelt dargestellten Linien, die parallel zu der Verzahnung 233 verlaufen. Die Griffplatte 244 ist flach und starr ausgeführt. An dem Schieber 24 abgewandten Ende der Griffplatte 244 ist eine erste Festsetzkomponente 242 als Teil einer Festsetzeinrichtung 243 befestigt. Eine zweite Festsetzkomponente 242 als weiterer Teil der Festsetzeinrichtung 243 ist an einem Band 231 des Reißverschlusses 23 befestigt. Die erste Festsetzkomponente 241 und die zweite Festsetzkomponente 242 bilden gemeinsam einen Druckknopf 245. Der Druckknopf 245 ist in 11 geöffnet dargestellt. Wenn das Ende der Griffplatte 244 über den Druckknopf 245 mit dem Band 231 verbunden ist, ist der Schieber 24 in Bezug auf den Reißverschluss 23 festgesetzt. Er ist im Normalfall nicht ohne Aufhebung der Festsetzung, d. h., ohne Öffnen des Druckknopfs 245, zu öffnen.
  • 12 zeigt ein Ende 232 eines Reißverschlusses 23, dessen Schieber 24 mit einem Verschlussring 246 an der freien Bewegung in Bezug auf den Reißverschluss 23 gehindert ist. Die 12 weist teilweise gleiche Merkmale wie 11 auf, die nicht noch einmal gesondert beschrieben werden. Es sei auf 11 verwiesen. Der Verschlussring 248 verläuft durch eine Öffnung 2241 in der Griffplatte sowie durch je ein Loch 249 in jedem der Bänder 231 des Reißverschlusses 23. Die Löcher 249 sind nahe dem Ende 232 des Reißverschlusses 23 angeordnet. Die Löcher 249 sind zur Verstärkung mit einer Öse 247 umgeben. Der Verschlussring 246 weist einen Verschluss 248 auf. Der Verschluss 248 ist als Schraubverschluss ausgeführt. Zumindest eines der Enden des Verschlussrings 246, die mit dem Schraubverschluss 248 miteinander verbunden werden können, kann durch wenigstens eines der Löcher 249 gesteckt werden.
  • Die 13 und 14 zeigen jeweils ein Ende 232 eines Reißverschlusses 23, dessen Schieber 24 mit einer als Druckknopf 234 ausgeführten Blockiereinrichtung 230 an der freien Bewegung in Bezug auf den Reißverschluss 23 gehindert ist. Die 13 und 14 weisen teilweise gleiche Merkmale wie 11 auf, die nicht noch einmal gesondert beschrieben werden.
  • In 13 ist ein nicht abnehmbar Teil 236 eines Druckknopfes 234 gezeigt, der an einem Band 231 des Reißverschlusses 23 befestigt ist. Der nicht abnehmbare Teil 236 ist derart in einem Abstand zu der Verzahnung 233 des Reißverschlusses 23 angeordnet, dass der Schieber 24 den nicht abnehmbaren Teil 236 passieren kann.
  • In 14 ist zusätzlich zu dem nicht abnehmbaren Teil 236 des Druckknopfes 234 der abnehmbare Teil 235 des Druckkopfes 234 gezeigt. Dieser ragt in die Bahn des Schiebers 24 entlang der Verzahnung 233 des Reißverschlusses 23. Wenn der abnehmbare Teil 235 auf den nicht abnehmbaren Teil 234 aufgesetzt ist, kann er somit die Bewegung des Schiebers 24 blockieren.
  • Die 15 und 16 zeigen jeweils ein Ende 232 eines Reißverschlusses 23, dessen Schieber 24 mit einer als Drehknopf 237 ausgeführten Blockiereinrichtung 230 an der freien Bewegung in Bezug auf den Reißverschluss 23 gehindert ist. Die 15 und 16 weisen teilweise gleiche Merkmale wie 11 auf, die nicht noch einmal gesondert beschrieben werden.
  • 15 zeigt den Drehknopf 237 in einer nicht blockierenden Stellung, in der der Schieber 24 den Drehknopf 237 passieren kann. Der Drehknopf 237 ist um eine theoretische Achse 2371 drehbar. Diese ist in der dargestellten Ausführungsform in der Mitte einer physisch realisierten Achse angeordnet. Zwischen der physisch realisierten Achse und dem Drehknopf 237 kann Drehreibung vorhanden sein, so dass eine Stellung des Drehknopfes 237 ohne erhebliche Einwirkung auf den Drehknopf 237 beibehalten wird. Dabei ist in der nicht blockierenden Stellung eine Passierseite 2372 der Verzahnung 233 des Reißverschlusses 23 zugewandt. Diese ragt in der nicht blockierenden Stellung des Drehknopfes 237 nicht in den Verschiebeweg des Schiebers 24 entlang des Reißverschlusses 23 hinein.
  • 16 zeigt den Drehknopf 237 in einer blockierenden Stellung, in der der Schieber 24 den Drehknopf 237 nicht passieren kann. Dieser Stellung ist nicht die Passierseite 2732 dem Schieber 24 zugewandt. In der Darstellung ist einer Block hier Seite 2374 dem Schieber 24 zugewandt. Die Oberfläche der Passierseite 2372 hat im Vergleich zu der Blockierseite 2374 im Mittel einen kleineren Radius in Bezug auf die Drehachse 2371. Dieser Radius ist in der Mitte der Passiereseite 2372 kleiner als an deren Rändern, an denen sie in die Blockierseite 2374 übergeht. Am Übergang zwischen der Passierseite 2372 und der Blockierseite 2374 können, wie dargestellt, Blockierspitzen 2373 angeordnet sein. Diese erschweren durch ihr Vorstehen, das mit einem vergrößerten Radius einhergeht, ein unbeabsichtigtes Weiterdrehen des Drehknopf 237 von der blockierenden Stellung in die nicht blockierende Stellung.
  • Die 17 und 18 zeigen jeweils ein Ende 232 eines Reißverschlusses 23, dessen Schieber 24 mit einer als Blockierschieber 238 ausgeführten Blockiereinrichtung 230 an der freien Bewegung in Bezug auf den Reißverschluss 23 gehindert ist. Die 17 und 18 weisen teilweise gleiche Merkmale wie 11 auf, die nicht noch einmal gesondert beschrieben werden.
  • In 17 ist der Blockierschieber 238 in einer Freigabestellung gezeigt, in der der Schieber 24 sich frei entlang der Verzahnung 233 des Reißverschlusses 23 bewegen kann. Der Blockierschieber 238 ist entlang eines Führungsvorsprungs 2381 geführt. Der Blockierschieber 238 kann über die Verzahnung 233 hinweg zu einem Anschlag 239 verschoben werden und befindet sich dann in einer Blockierstellung, die in 18 gezeigt ist. Der Anschlag 239 und der Führungsvorsprung 2381 sind jeweils an einem anderen der Bänder 231 des Reißverschlusses 23 befestigt. In der Blockierstellung unterstützt der Anschlag 239 den Widerstand, den die der Blockierschieber 238 Kräften entgegengesetzt, die auf den Schieber 24 in Richtung des Öffnens des Reißverschlusses 23 wirken.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • JP 11061522 A [0004]
    • JP 2002129409 A [0004]
    • JP 2004263327 A [0004, 0007]
    • AT 006839 U1 [0005]
    • FR 2544594 A1 [0005]
    • JP 2004033786 A [0005]
    • JP 2002020910 A [0006]

Claims (31)

  1. Bekleidungsstück (1) für medizinisch pflegebedürftige Personen zum Bekleiden zumindest eines oberen Teils ihrer Beine, ihres Intimbereichs und ihres Gesäßes, umfassend einen Torsoabschnitt (2) mit einer Rückseite, zwei an dem Torsoabschnitt (2) befestigte Beinabschnitte (3) und einen Schrittbereich (4) am Übergang zwischen Torsoabschnitt (2) und den beiden Beinabschnitten (2) zum Bekleiden des Intimbereichs, einen zumindest teilweise öffen- und schließbaren Gesäßzugangsbereich (20), mit dem eine Öffnung auf der Rückseite des Torsoabschnitts (2) teilweise oder vollständig verschließbar ist, wobei der Gesäßzugangsbereich (20) zum Teil in der Rückseite des Torsoabschnitts (2) und zum Teil in den Beinabschnitten (3) angeordnet ist, und einen Schließbereich (21), in dem der Gesäßzugangsbereich (20) mit dem Bekleidungsstück (1) zum Schließen verbindbar ist, eine mit dem Bekleidungsstück (1) fest verbundene Halteeinrichtung (9), die dazu eingerichtet ist zu verhindern, dass im geöffneten Zustand des Gesäßzugangsbereichs (20) und im Stand der Person das Bekleidungsstück (1) wenigstens teilweise von der Person rutscht, dadurch gekennzeichnet, dass die Beinabschnitte (3) entlang je eines Abschnitts des Schließbereichs (21) des Gesäßzugangsbereichs (20) in jedem der Beinabschnitte (3) jeweils in ihre Längsrichtung oder schräg zu ihrer Längsrichtung öffenbar sind, und die Schließbereiche (21) des Gesäßzugangsbereichs (20) in den Beinabschnitten (3) außerhalb des Schrittbereichs (4) verlaufen.
  2. Bekleidungsstück (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Rückseite des Bekleidungsstücks (1) zumindest ein Abschnitt des Schließbereichs (21) in Längsrichtung des Torsoabschnitts (2) oder schräg zur Längsrichtung des Torsoabschnitts (2) bis zu einem oberen Torso-Schließbereichende (28) auf der Rückseite des Torsoabschnitts (2) verläuft, wobei das obere Torso-Schließbereichende (28) bevorzugt im mittleren, stärker bevorzugt oberen Bereich der Rückseite des Torsoabschnitts (2) angeordnet ist, insbesondere zwischen den Schulterblättern (33) oder am Halsausschnitt (5).
  3. Bekleidungsstück (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schließbereich (21) bis zum Halsausschnitt (5) oder durch eine Kapuze (6) bis zu deren freien Rand verläuft.
  4. Bekleidungsstück (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schließbereich (21) des Bekleidungsstücks (1) zwei Reißverschlüsse (23) aufweist, die jeweils von einem Beinabschnitt (3) zu einem oberen Torso-Schließbereichende (28) verlaufen, die zwischen den Schulterblättern (33) oder am Halsausschnitt (5) oder in einer Kapuze (6) des Bekleidungsstücks (1) angeordnet sind.
  5. Bekleidungsstück (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an wenigstens einem Schieber (24) oder an einem Griff eines Schiebers (24), der an ein oberes Torso-Schließbereichsende (28) bewegbar ist, eine Bedieneinrichtung (26) befestigt ist, wobei die Bedieneinrichtung (26) insbesondere expandierbar ist und insbesondere wenigstens 20 cm expandierte Maximallänge aufweist, und wobei die Länge der Bedieneinrichtung (26) unabhängig von der Expandierbarkeit so gewählt ist, dass die Bedieneinrichtung (26) von dem Torso-Schließbereichende (28) aus wenigstens bis zum unteren Ende der Schulterblätter (33) reicht, wobei eine expandierbare Bedieneinrichtung (26) nicht expandiert ist.
  6. Bekleidungsstück (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Reißverschlüsse (23) bis in ein oberes Torso-Schließbereichsende (28) verlaufen, wobei die Schieber (24) der zwei Reißverschlüsse (23) mit einer Bedieneinrichtung (26), die als Schieberverbindung (27) ausgebildet ist, zugleich bedienbar sind.
  7. Bekleidungsstück (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schließbereich (21) wenigstens eine Verzweigung (29) aufweist, an der wenigstens drei Abschnitte des Schließbereichs (21) mit unterschiedlichem Verlauf zusammentreffen, wobei die Verzweigung (29) bevorzugt außerhalb des Kreuzbeinbereichs (32) und/oder außerhalb wenigstens eines Schulterblatts (33) und/oder außerhalb wenigstens eines großen Rollhügels (31) angeordnet sind und vorzugsweise zwischen den Schulterblättern (33) und/oder im Bereich konkaver Krümmung der Wirbelsäule, insbesondere oberhalb des Kreuzbeinbereichs (32), angeordnet sind.
  8. Bekleidungsstück (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schließbereich (21) außerhalb wenigstens eines großen Rollhügels (32), des Kreuzbeinbereichs (32) und wenigstens eines Schulterblattes (33) verläuft.
  9. Bekleidungsstück (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Reißverschluss (33) zum Öffnen und Schließen des Schließbereichs (21) mit einem freilaufenden Schieber (24) ausgestattet ist.
  10. Bekleidungsstück (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Beinabschnitt (3) des Bekleidungsstücks (1) von seinem unteren Ende her in Längsrichtung oder schräg zur Längsrichtung entlang eines Beinöffnungsbereichs (200) auftrennbar ist, wobei insbesondere der Beinöffnungsbereich (200) mit dem Schließbereich (21) im Beinabschnitt (21) verbunden ist, wobei bevorzugt genau ein Reißverschluss (23) entlang des Beinöffnungsbereichs (200) und des Schließbereichs (21) im Beinabschnitt (3) verläuft, wobei der Reißverschluss (23) bevorzugt ein von beiden Seiten offenbarer Reißverschluss (23) oder ein Reißverschluss (23) ist, der am unteren Ende des Beinabschnitts (3) trennbar ist.
  11. Bekleidungsstück (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Ärmel (90) eines langärmelig ausgeführten Bekleidungsstücks (1) mit einem Ärmelverschluss (91) zum Öffnen des Ärmels (90) in dessen Längsrichtung ausgestattet ist, wobei der Ärmelverschluss (91) bis über den Ellenbogen (94) hinausreicht, wobei der Ärmelverschluss (91) bevorzugt an der Ärmelinnenseite angeordnet ist und/oder bevorzugt als Reißverschluss ausgeführt ist.
  12. Bekleidungsstück (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bekleidungsstück (1) einen Reißverschluss (23) zum Öffnen und Schließen zumindest eines Abschnitts des Schließbereichs (21) und zur Erleichterung des Schließens oder Öffnen des Reißverschlusses (23) einen Gegenhalter (50) für den Reißverschluss (23) aufweist, wobei sich der Gegenhalter (50) an einem Fuß der Person abstützt und mit dem Abschnitt des Schließbereichs (21) , vorzugsweise mit dessen unteren Ende, oder mit dem Beinöffnungsbereich (200), vorzugsweise mit dessen unteren Ende, in gegenüber Zug wenig nachgiebiger Verbindung steht und/oder wobei sich der Gegenhalter (50) an der Schulter (7) abstützt und der mit dem Abschnitt des Schließbereichs (21) in gegenüber Zug wenig nachgiebiger Verbindung steht, vorzugsweise mit einem oberen Abschnitt oder dem oberen Ende dieses Schließbereichs (21).
  13. Bekleidungsstück (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bekleidungsstück (1) zum Schließen des Schließbereichs (21) wenigstens einen Reißverschluss (23) sowie wenigstens eine Materialverstärkung (80) für das Material an wenigstens einer Seite des Reißverschlusses (23) und/oder im Schließbereich (21) aufweist, wobei die Materialverstärkung insbesondere zumindest den Schließbereich (21) seitlich des Reißverschlusses (23) versteift und/oder insbesondere den Reißverschluss (23) mit einem von dem Reißverschluss (23) entfernten Bereich des Bekleidungsstücks (1) gegenüber Zug wenig nachgiebig verbindet.
  14. Bekleidungsstück (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bekleidungsstück (1) zum Schließen und/oder Öffnen des Schließbereichs (21) einen Schließmechanismus mit wenigstens einem Zugmittel (40) aufweist, das an dem Bekleidungsstück (1) und/oder durch das Bekleidungsstück (1) geführt ist, wobei das Zugmittel (40) mit dem Schieber (24) wenigstens eines Reißverschlusses (23) verbunden ist und dazu eingerichtet ist, dass die Person an dem Zugmittel (40) mittelbar oder unmittelbar zieht, um den Schieber (24) zu bewegen.
  15. Bekleidungsstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Schließbereich (4) mit einem Reißverschluss (23) verschließbar ist, wobei ein Schieber (24) des Reißverschlusses (23) am Öffnen des Reißverschlusses (23) mittels einer Festsetzeinrichtung (243) oder eines Verschlussrings (246) oder einer Blockiereinrichtung (230) hinderbar ist, wobei den Reißverschluss (23) öffnende Kräfte auf den Schieber (24) über die Festsetzeinrichtung (243), den Verschlussring (246) bzw. die Blockiereinrichtung (230) zu einem Band (231) des Reißverschlusses (23) unmittelbar oder über wenigstens ein oder mehrere Zwischenelemente mit einer gesamten mechanischen Nachgiebigkeit von höchstens dem Doppelten der Steifigkeit der Nachgiebigkeit des Bandes (231) übertragbar sind.
  16. Bekleidungsstück nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Schließbereich (4) mit einem Reißverschluss (23) verschließbar ist, wobei der Reißverschluss (23) einen Schieber (24) mit einer Griffeinrichtung (244) aufweist, wobei das Bekleidungsstück eine Festsetzeinrichtung (243) für den Reißverschluss (23) mit einer ersten Festsetzkomponente (241) und einer zweiten Festsetzkomponente (242) aufweist, wobei die erste Festsetzkomponente (241) mit der zweiten Festsetzkomponente (242) zum Festsetzen des Schiebers (24) verbindbar ist, wobei die Griffeinrichtung (244) mit der ersten Festsetzkomponente (241) verbunden ist und die zweite Festsetzkomponente (242) über ein oder mehrere Zwischenelemente oder unmittelbar mit einem Band (231) des Reißverschlusses (23) verbunden ist, wobei die Griffeinrichtung (244) zwischen dem Schieber (24) und der ersten Festsetzkomponente (241) starr ausgeführt ist.
  17. Bekleidungsstück nach Anspruch 16, bei dem die Festsetzeinrichtung (243) ein Druckknopf (245) ist.
  18. Bekleidungsstück nach Anspruch 16, bei dem die Festsetzeinrichtung (243) ein Magnetknopf ist.
  19. Bekleidungsstück nach Anspruch 16, bei dem die Festsetzeinrichtung (243) eine Durchsteckverbindung ist, deren erste Festsetzkomponente (241) insbesondere ein Loch in der Griffeinrichtung (244) oder in dem Schieber und deren zweite Festsetzkomponente (242) ein Durchsteckelement zum Durchstecken durch das Loch ist.
  20. Bekleidungsstück nach Anspruch 16, bei dem die Festsetzeinrichtung (243) eine Eingreifeinrichtung ist, deren erste Festsetzkomponente (241) ein Eingreifelement zum Eingreifen in eine Aussparung in der Griffeinrichtung (244) oder in dem Schieber (24) ist, wobei die Aussparung zumindest anteilsweise quer zur Richtung des Reißverschlusses (23) verläuft und die zweite Festsetzkomponente (242) bildet.
  21. Bekleidungsstück (1) nach einem der Ansprüche 16 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Teil (242) in einem solchen Abstand von einem Ende (232) des Reißverschlusses (23) angeordnet ist, dass der Schieber (24) wenigstens näherungsweise an dem Ende (232) des Reißverschlusses (23) angeordnet ist, wenn die Festsetzeinrichtung (243) festgesetzt ist.
  22. Bekleidungsstück nach Anspruch 16, bei dem die Festsetzeinrichtung (243) eine Umgreifeinrichtung zum Übergreifen der Griffeinrichtung (244) ist, wobei die Umgreifeinrichtung insbesondere ein über die Griffeinrichtung (244) klappbarer Bügel ist, der bevorzugt die Griffeinrichtung (244) im umgreifenden Zustand an zwei oder drei Seiten umschließt.
  23. Bekleidungsstück (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Schließbereich (4) mit einem Reißverschluss (23) verschließbar ist, wobei der Reißverschluss (23) einen Schieber (24) und/oder eine Griffeinrichtung (244) zum Hindurchführen eines Verschlussrings (246) aufweist und das Bekleidungsstück (1) wenigstens ein Loch (249) zum Hindurchführen des offenbaren Verschlussrings (246) aufweist, wobei das Loch (249) bevorzugt zumindest teilweise in einem Band (231) des Reißverschlusses (23) angeordnet ist und/oder das Loch (249) bevorzugt von einer Öse (247) umgeben ist und/oder der Verschlussring (246) reversibel öffenbar ist.
  24. Bekleidungsstück (1) nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass das Loch (249) wenigstens näherungsweise an einem Ende (232) des Reißverschlusses (23) angeordnet ist.
  25. Bekleidungsstück (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Schließbereich (4) mit einem Reißverschluss (23) verschließbar ist, wobei die Bewegung des Schiebers (24) des Reißverschlusses (23) durch eine Blockiereinrichtung (230) blockierbar ist, wobei die Blockiereinrichtung (230) an dem Bekleidungsstück (1) und insbesondere an einem Band (231) des Reißverschlusses (23) befestigt ist und dazu eingerichtet ist, reversibel in den Verschiebeweg des Schiebers (24) des Reißverschlusses (23) eingebracht zu werden, um das Vorbeibewegen des Schiebers (24) an der Blockiereinrichtung (230) zu blockieren.
  26. Bekleidungsstück (1) nach Anspruch 25, bei dem die Blockiereinrichtung (230) ein zweiteiliger Knopf ist, insbesondere ein Druckknopf (234) oder ein Magnetknopf, bei dem, wenn ein abnehmbarer Teil (235) auf einen nicht abnehmbaren Teil (236) aufgesetzt ist, der abnehmbare Teil (235) in den Verschiebeweg des Schiebers (24) hineinragt und der nicht abnehmbare Teil (236) nicht in den Verschiebeweg des Schiebers (24) hineinragt.
  27. Bekleidungsstück (1) nach Anspruch 24, bei dem die Blockiereinrichtung (230) ein Drehknopf ist, der um eine theoretische Drehachse (2373) herum nicht rotationssymmetrisch ist und einen Blockierabschnitt (2374) aufweist, der in den Verschiebeweg des Schiebers (24) eindrehbar ist, wodurch der Schieber (24) blockierbar ist, und einen Freigabeabschnitt (2731) aufweist, an dem, wenn der Freigabeabschnitt (2371) dem Reißverschluss (23) zugewandt ist, der Schieber (24) vorbeibewegbar ist, wobei der Blockierabschnitt (2374) bevorzugt einen Unterabschnitt mit abnehmendem Radius von der theoretischen Drehachse (2373) und in Abnahmerichtung nachfolgend einen Unterabschnitt mit zunehmendem Radius aufweist.
  28. Bekleidungsstück (1) nach Anspruch 24, bei dem die Blockiereinrichtung (230) ein Blockierschieber (238) ist, der reversibel in den Verschiebeweg des Schiebers (24) entlang des Reißverschlusses (23) schiebbar ist.
  29. Bekleidungsstück (1) nach Anspruch 24, bei dem die Blockiereinrichtung (230) ein Blockierklappbügel ist, der von den offenen oder zu öffnenden Ende (232) des Reißverschluss (23) aus gesehen hinter den Schieber (24) klappbar ist.
  30. Bekleidungsstück (1) nach einem der Ansprüche 24 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Blockiereinrichtung wenigstens näherungsweise an einem Ende (232) des Reißverschlusses (23) angeordnet ist.
  31. Bekleidungsstück (1) nach einem der Ansprüche 15 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass der Reißverschluss (23) einen freilaufenden Schieber (24) aufweist.
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