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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
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Kraftfahrzeuge mit einem Verbrennungs- und/oder Elektromotor zum Antrieb des Kraftfahrzeuges und Fahrzeugsitzen innerhalb eines Passagierraumes zur Aufnahme von Personen werden eingesetzt um Personen zu befördern. Dabei weisen derartige Kraftfahrzeuge im Allgemeinen auch einen Laderaum zur Aufnahme von Gegenständen bzw. Gepäck auf. Der Laderaum ist dabei unten von einem Ladeboden begrenzt und seitlich im Allgemeinen von einer Karosserieseitenwandung bzw. einer Verkleidung an der Karosserieseitenwandung und rückseitig von einer Karosserierückwandung bzw. einer Verkleidung einer Karosserierückwandung bzw. auch einer Ladekante als Karosserierückwandung. Der Laderaum ist im Allgemeinen hinter Rücksitzen bzw. den Rückenlehnen von Rücksitzen ausgebildet, d. h. der Laderaum ist nach vorne von den Rücksitzen begrenzt. Die Rückenlehnen der Rücksitze können dabei im Allgemeinen um eine in Querrichtung des Kraftfahrzeuges ausgerichtete Schwenkachse verschwenkt werden, so dass dadurch bei einem im Wesentlichen horizontalen Umschwenken der Rückenlehnen der Rücksitze ein größerer Laderaum zur Verfügung steht. Aus diesem Grund kann es erforderlich sein, den Ladeboden in einer höheren Höhenlage mittels einer Höhenverstellvorrichtung zu befestigen, damit der vergrößerte Laderaum sich sowohl am Ladeboden als auch an den umgeklappten Rückenlehnen der Rücksitze sich auf einem im Wesentlichen identischen Höhenniveau befindet. Darüber hinaus kann es erforderlich sein, mittels einer oberen Höhenlage des Ladebodens den Ladenboden nur geringfügig unterhalb einer Ladekante bzw. einem oberen Ende der Karosserierückwandung anzuordnen, so dass dadurch Gegenstände oder Ladegut auf dem Ladeboden nur geringfügig angehoben werden müssen, um diese bei einer geöffneten Heckklappe oberhalb der Ladekante aus dem Kraftfahrzeug entnehmen zu können.
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Die
DE 10 2007 042 371 A1 zeigt eine Höhenverstellvorrichtung für den Ladeboden eines Kraftfahrzeugs mit mindestens einer Führung, an der der Ladeboden um eine erste Schwenkachse verschwenkbar geführt ist, wobei der Ladeboden von einer unteren Ladebodenposition in eine obere Ladebodenposition führbar ist. Dabei weist der Ladeboden einen hinteren Ladebodenabschnitt und einen vorderen Ladebodenabschnitt auf, die um eine zweite Schwenkachse verschwenkbar miteinander verbunden sind, wobei der Ladeboden im Bereich der zweiten Schwenkachse derart anhebbar ist, dass der hintere und der vordere Ladebodenabschnitt gegeneinander verschwenkt werden, und die Führung derart ausgebildet ist, dass der Ladeboden durch Anheben im Bereich der zweiten Schwenkachse entlang der Führung von der unteren in die obere Ladebodenposition bewegt wird. Zum Bewegen des Ladebodens mit der Höhenverstellvorrichtung von einer unteren zu einer oberen Ladebodenposition ist somit ein aufwendiges Ziehen und Drücken am rückseitigen Endbereich des Ladebodens erforderlich.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht deshalb darin, ein Kraftfahrzeug mit einer Höhenverstellvorrichtung zur Verfügung zu stellen, bei dem der Ladeboden einfach mit einem geringen Kraftaufwand von einer unteren Höhenlage in eine obere Höhenlage und umgekehrt bewegt werden kann.
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Diese Aufgabe wird gelöst mit einem Kraftfahrzeug, umfassend einen Ladeboden, eine Höhenverstellvorrichtung für den Ladenboden mit einer Führung, an welcher der Ladeboden an einem vorderen Endabschnitt um eine Schwenkachse verschwenkbar sowie für eine Bewegung mit einer Komponente in vertikaler Richtung beweglich gelagert ist und der Ladeboden mit der Führung in wenigstens zwei unterschiedlichen Höhenlagen lagerbar ist, wenigstens zwei in einer unterschiedlichen vertikalen Ausrichtung ausgebildete Auflageelemente zur Auflage eines hinteren Endabschnittes des Ladebodens in den wenigstens zwei unterschiedlichen Höhenlagen, wobei die Führung eine erste Führungsbahn zum Bewegen des vorderen Endabschnittes nach oben und eine zweite Führungsbahn zum Bewegen des vorderen Endabschnittes nach unten aufweist und die erste und zweite Führungsbahn räumlich getrennt an der Führung ausgebildet sind.
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Die Führung weist somit zwei getrennte Führungsbahnen, nämlich die erste Führungsbahn zum Bewegen des vorderen Endabschnittes nach oben, d. h. eine Bewegung mit einer Komponente in vertikaler Richtung nach oben und eine zweite Führungsbahn zum Bewegen des vorderen Endabschnittes nach unten, d. h. zum Bewegen mit einer Komponente in vertikaler Richtung nach unten. Die beiden ersten und zweiten Führungsbahnen sind dabei räumlich getrennt an der Führung ausgebildet, so dass dadurch die Bewegung des Ladebodens nach oben und die Bewegung des Ladebodens nach unten räumlich und kinematisch getrennt ist und dadurch eine leichtere Handhabbarkeit des Bewegens des Ladebodens nach oben und nach unten gewährleistet ist. Die Schwenkachse ist vorzugsweise im Wesentlichen in einer Querrichtung ausgerichtet.
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Insbesondere dient die erste Führungsbahn zum ausschließlichen Bewegen des vorderen Endabschnittes nach oben und vorzugsweise nach unten und die zweite Führungsbahn dient zum ausschließlichen Bewegen des vorderen Endabschnittes nach unten und/oder die erste und zweite Führungsbahn sind in Längsrichtung des Kraftfahrzeuges in einem Abstand, z. B. wenigstens 0,5 cm, 1 cm oder 3 cm, zueinander ausgebildet.
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In einer weiteren Ausgestaltung ist die Führung in eine linke und rechte Führung unterteilt.
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In einer ergänzenden Ausführungsform ist an dem vorderen Endabschnitt des Ladebodens seitlich ein linker und rechter Führungsbolzen ausgebildet und der linke Führungsbolzen ist in der linken Führung gelagert und der rechte Führungsbolzen ist in der rechten Führung gelagert. Der Ladeboden ist damit an zwei Seiten von der Führung gelagert. Zweckmäßig ist die Geometrie der linken und rechten Führung im Wesentlichen identisch ausgebildet.
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Vorzugsweise weist die Führung, insbesondere die erste Führungsbahn, wenigstens zwei Auflageflächen zur Auflage des Ladebodens in den wenigstens zwei unterschiedlichen Höhenlagen auf und/oder der rechte und linke Führungsbolzen sind in der ersten Führungsbahn und vorzugsweise der zweiten Führungsbahn gelagert. Die wenigstens eine Auflagefläche weist dabei vorzugsweise wenigstens teilweise einen horizontal ausgebildeten Abschnitt auf und ist insbesondere konkav gekrümmt.
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In einer Variante ist die erste Führungsbahn an einer rückseitigen Gleitbegrenzung in einem spitzen Winkel, insbesondere zwischen 2° und 60°, vorzugsweise zwischen 5° und 45, zu einer fiktiven vertikalen Ebene bei einem Schnitt in Längsrichtung ausgebildet, so dass bei einer Kraft mit einer horizontal nach hinten auf den Ladeboden wirkenden Komponente der Ladeboden an der rückseitigen Gleitbegrenzung nach oben bewegbar ist. Durch ein Ziehen an dem Ladeboden an einem hinteren Endabschnitt nach hinten kann auf den Ladeboden eine Kraft mit einer horizontal nach hinten gerichteten Komponente aufgebracht werden und dadurch der Ladeboden aufgrund der Ausrichtung der rückseitigen Gleitbegrenzung nach oben bewegt werden.
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Zweckmäßig ist die rückseitige Gleitbegrenzung zwischen den wenigstens zwei Auflageflächen ausgebildet.
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In einer weiteren Ausführungsform sind die erste und/oder die zweite Führungsbahn als eine Führungsnut ausgebildet. Innerhalb einer Führungsnut kann besonders einfach der Führungsbolzen gelagert sein.
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Insbesondere ist die erste Führungsbahn in Längsrichtung hinter der zweiten Führungsbahn angeordnet. Zweckmäßig ist dabei die erste Führungsbahn in Längsrichtung um wenigstens 0,5 cm, 1 cm, 2 cm oder 13 cm hinter der zweiten Führungsbahn angeordnet.
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In einer weiteren Ausgestaltung weist ein Ende in Querrichtung der zweiten Führungsbahn zu einer fiktiven vertikalen Mittelebene in Längsrichtung des Kraftfahrzeuges einen größeren Abstand auf als ein Ende in Querrichtung der ersten Führungsbahn. Das Ende in Querrichtung der zweiten Führungsbahn ist somit weiter seitlich ausgebildet als das Ende in Querrichtung der ersten Führungsbahn. Dabei entspricht vorzugsweise der Abstand zwischen dem Ende in Querrichtung der zweiten Führungsbahn zu dem Ende in Querrichtung der ersten Führungsbahn der Ausdehnung der zweiten Führungsbahn in der Querrichtung. Die zweite Führungsbahn stellt insofern eine Vertiefung in Querrichtung zu der ersten Führungsbahn dar. Die zweite Führungsbahn ist dabei zur Gleitlagerung eines Führungsstiftes ausgebildet.
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In einer ergänzenden Variante sind an dem Ladeboden ein in Querrichtung federbeaufschlagter linker und rechter Führungsstift ausgebildet und der Führungsstift ist in der zweiten Führungsbahn, insbesondere ausschließlich, bei einer Bewegung des vorderen Endabschnitts des Ladebodens von einer oberen Höhenlage, insbesondere der obersten Höhenlage, zu einer unteren Höhenlage, insbesondere der untersten Höhenlage, gelagert.
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Zweckmäßig liegt während des Bewegens des Ladebodens nach oben der Führungsstift auf einem Ende in Querrichtung der ersten Führungsbahn auf und bei einem Bewegen des Ladebodens, insbesondere nach oben und/oder hinten, ist der Führungsstift aufgrund der Federbeaufschlagung selbsttätig in die zweite Führungsbahn einführbar, so dass dadurch der Ladeboden bei einer Anordnung des Führungsstiftes, insbesondere des linken und rechten Führungsstiftes in der linken und rechten zweiten Führungsbahn, der Ladeboden, insbesondere ausschließlich, von der zweiten Führungsbahn geführt oder gelagert ist.
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In einer weiteren Variante ist der Führungsstift beweglich innerhalb einer axialen Bohrung an dem Führungsbolzen angeordnet.
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Zweckmäßig ist der Durchmesser des Führungsstiftes kleiner als der Durchmesser des Führungsbolzens.
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Vorzugsweise ist von dem Kraftfahrzeug, insbesondere der Höhenverstellvorrichtung mit dem Ladeboden, ein in dieser Schutzrechtsanmeldung beschriebenes Verfahren ausführbar.
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Insbesondere ist an der zweiten Führungsbahn an einem unteren Endbereich eine Rampe ausgebildet zum Bewegen des Führungsstiftes in Querrichtung nach innen bei einer Bewegung des vorderen Endabschnittes des Ladebodens von einer oberen Höhenlage, insbesondere der obersten Höhenlage, zu einer unteren Höhenlage, insbesondere der untersten Höhenlage. Bei einer Bewegung des Ladebodens nach unten in der zweiten Führungsbahn wird somit aufgrund der Rampe der Führungsstift selbstständig in Richtung zu einer vertikalen Mittelebene in Längsrichtung des Kraftfahrzeuges bewegt und dadurch der Führungsstift aus der zweiten Führungsbahn herausbewegt und daran anschließend liegt der Führungsstift auf einem Ende in Querrichtung der ersten Führungsbahn wieder auf.
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In einer weiteren Ausgestaltung ist der linke und/oder rechte Führungsbolzen mit einer Kulissenführung in Querrichtung in zwei unterschiedlichen Lagen an dem Ladeboden befestigbar, so dass in einer äußeren Querlage des linken und/oder rechten Führungsbolzen der linke und rechte Führungsbolzen in der linken und rechten Führung gelagert ist und in einer inneren Querlage des linken und/oder rechten Führungsbolzens der linke und rechte Führungsbolzen außerhalb der linken und rechten Führung angeordnet sind. Bei der inneren Querlage des linken und rechten Führungsbolzens kann somit der Ladeboden von der Führung entfernt und dadurch auch aus dem Kraftfahrzeug entfernt werden. Bei der äußeren Querlage des linken und/oder rechten Führungsbolzens und einer Anordnung des linken und/oder rechten Führungsbolzens an der Führung, insbesondere der ersten und/oder zweiten Führungsbahn, ist somit der Ladeboden mit der Führung verbunden und gelagert.
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In eine weiteren Ausgestaltung ist die Führung an einer Karosserieseitenwandung zur seitlichen Begrenzung eines Laderaumes mittelbar oder unmittelbar befestigt und/oder der wenigstens eine Vorsprung ist an einer Ladekante als Karosserierückwandung zur rückseitigen Begrenzung des Laderaumes mittelbar oder unmittelbar befestigt.
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Erfindungsgemäßes Verfahren zum Verstellen der Höhenlage eines Ladebodens in einem Kraftfahrzeug mit den Schritten: Aufbringen einer Kraft auf den Ladeboden mit einer horizontalen Komponente nach hinten, so dass dadurch aufgrund der Geometrie der Führung der Ladeboden an einem vorderen Endabschnitt nach oben bewegt wird, wobei der Ladeboden von einer unteren zu einer oberen Höhenlage, insbesondere zwischen sämtlichen Höhenlagen nach oben, ausschließlich mittels eines Aufbringens der Kraft auf den Ladeboden mit einer horizontalen Komponente nach hinten nach oben bewegt wird aufgrund der Geometrie der Führung.
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Zweckmäßig wird bei dem Erreichen einer Höhenlage, insbesondere einer obersten Höhenlage, der Ladeboden ausschließlich in einer zweiten Führungsbahn geführt.
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In einer zusätzlichen Ausführungsform wird der Ladeboden an der Führung insbesondere ausschließlich, an einer ersten Führungsbahn nach oben bewegt. Zweckmäßig wird dabei der Ladeboden in der ersten und zweiten Führungsbahn räumlich getrennt bewegt.
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Zweckmäßig bewegt sich aufgrund der Geometrie der zweiten Führungsbahn der Ladeboden bei einer Lagerung in der zweiten Führungsbahn selbsttätig aufgrund der Schwerkraft nach unten.
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Im Nachfolgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigt:
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1 eine perspektivische Ansicht eines Laderaumes mit einem Ladeboden und einer rechten Führung für den Ladeboden,
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2 eine Seitenansicht des Ladebodens gemäß 1 in einer unteren Höhenlage, der rechten Führung und von Auflageelementen,
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3 eine Seitenansicht des Ladebodens gemäß 2 während des Bewegens des Ladebodens von der unteren Höhenlage in eine mittlere oder obere Höhenlage,
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4 eine Seitenansicht des Ladebodens gemäß 2 in der oberen Höhenlage,
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5 eine Seitenansicht der rechten Führung,
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6 einen Schnitt A-A gemäß 5 der Führung,
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7 eine perspektivische Ansicht eines Führungsbolzens in einem Gleitlagerstutzen mit einer Kulissenführung in einer äußeren Querlage,
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8 eine perspektivische Ansicht des Führungsbolzens gemäß 7 in dem Gleitlagerstutzen mit der Kulissenführung in einer inneren Querlage,
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9 einen Längsschnitt des Führungsbolzens mit einem Führungsstift und
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10 eine Seitenansicht eines Kraftfahrzeuges.
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Ein in 10 dargestelltes Kraftfahrzeug 1 weist einen Verbrennungs- und/oder Elektromotor zum Antrieb des Kraftfahrzeuges auf. Innerhalb des Kraftfahrzeuges 1 ist ein Innenraum vorhanden mit zwei Vordersitzen und drei Rücksitzen. Es handelt sich um ein fünftüriges Kraftfahrzeug 1 mit vier Seitentüren zum Ein- und Ausstieg der Passagiere sowie einer rückseitigen fünften Tür als Heckklappe zum Be- und Entladen eines Laderaumes 2 (1). Der Laderaum 2 ist dabei nach hinten von einer Karosserierückwandung 4 bzw. einer Verkleidung an der Karosserierückwandung 4 als Ladekante 5 begrenzt und seitlich von zwei Karosserieseitenwandungen 3 bzw. Verkleidungen an den Karosserieseitenwandungen 3. Nach vorne ist der Laderaum 2 von den Rückenlehnen der drei Rücksitze (nicht dargestellt) begrenzt. Der Laderaum 2 ist nach unten von einem plattenförmigen und im Wesentlichen rechteckförmigen Ladeboden 8 aus Metall und/oder Kunststoff begrenzt. Der Ladeboden 8 ist dabei innerhalb des Kraftfahrzeuges 1 im Wesentlichen horizontal ausgerichtet. Ein vorderer Endabschnitt 9 des Ladebodens 8 ist an einer Führung 7 als Höhenverstellvorrichtung 6 gelagert und am hinteren Endabschnitt 10 des Ladebodens 8 liegt der Ladeboden 8 auf Auflageelementen 11 auf. In 2 bis 4 sind drei Auflageelemente 11 als unterste Auflageelemente 11 dargestellt zur Auflage des Ladebodens in einer unteren Höhenlage. Oberhalb der beiden unteren Auflageelementen 11 sind an der Karosserierückwandung 4 zwei Vorsprünge 12 als mittlere Vorsprünge 13 ausgebildet und oberhalb der beiden mittleren Vorsprünge 13 sind zwei obere Vorsprünge 14 ausgebildet. In der mittleren Höhenlage des Ladebodens liegt der hintere Endabschnitt 10 auf den beiden mittleren Vorsprüngen 13 als Auflageelemente 11 auf und in der oberen Höhenlage des Ladebodens 8 liegt dieser auf den beiden oberen Vorsprüngen 14 auf. Unterhalb des Ladebodens 8 ist eine Karosseriebodenwandung 34 ausgebildet und zwischen der Karosseriebodenwandung 34 und unterhalb des Ladebodens 8 kann zusätzliches Ladegut, z. B. eine Reserverad und/oder Werkzeug, gelagert werden.
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Am vorderen Endabschnitt 9 des Ladebodens 8 ist untenseitig seitlich jeweils eine Befestigungsplatte 36 (7 und 8) befestigt. An jeder Befestigungsplatte 36 ist ein Gleitlagerstutzen 26 befestigt und koaxial bzw. konzentrisch zu dem Gleitlagerstutzen 26 ist an diesem ein Führungsbolzen 25 gelagert. An dem Gleitlagerstutzen 26 ist eine Kulissenführung 27 ausgebildet, so dass in der in 7 dargestellten Lage des Führungsbolzens 25 axial innerhalb des Gleitlagerstutzens 26 sich der Führungsbolzen 25 in einer äußeren Querlage befindet. In 8 befindet sich der Führungsbolzen 25 in einer inneren Querlage. Bei einer Bewegung des Führungsbolzens 25 von der äußeren in die innere Querlage führt somit der Führungsbolzen 26 eine Bewegung in Richtung eine Querrichtung 38 des Kraftfahrzeugs 1 aus. Die Querrichtung 38 ist dabei senkrecht zu einer Längsrichtung 37 des Kraftfahrzeuges 1 ausgerichtet. In der Kulissenführung 27 ist eine an dem Führungsbolzen 25 befestigte Kulissennase 28 angeordnet, so dass mittels eines Bewegens der Kulissennase 28 innerhalb der Kulissenführung 27 der Führungsbolzen 25 von der äußeren in die innere Querlage bewegt werden kann und umgekehrt. In der äußeren Querlage sind die beiden Führungsbolzen 25 an der Führung 7 befestigt und gelagert und der inneren Querlage der beiden Führungsbolzen 25 sind die Führungsbolzen 25 nicht an der Führung 7 gelagert, so dass dadurch der Ladeboden 8 von dem Kraftfahrzeug 1 bzw. der Führung 7 entfernt werden kann. Dabei sind an der linken und rechten Karosserieseitenwandung 3 jeweils eine linke und rechte Führung 7 befestigt.
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Der Führungsbolzen 25 weist eine Bohrung 30 (9) auf und innerhalb der Bohrung 30 ist ein Führungsstift 29 koaxial in dem Führungsbolzen 25 an der Bohrung 30 gelagert. Die Bohrung 30 weist dabei an einem ersten Abschnitt einen größeren Durchmesser oder Radius auf als an einem zweiten Abschnitt (9). Der Führungsstift 29 ist an dem zweiten Abschnitt der Bohrung 30 gelagert und aufgrund einer Anschlagplatte 31 am hinteren Ende des Führungsstiftes 29 kann der Führungsstift 29 nur bis zu der in 9 dargestellten Lage von einer Feder 33 als elastisches Element 32 bewegt werden. Wird auf den Führungsstift 29 gemäß der Darstellung in 9 außen, z. B. am rechten Ende, eine nach links gerichtete Kraft aufgebracht, so kann der Führungsstift 29 entgegen der von der Feder 33 auf den Führungsstift 29 aufgebrachten Kraft nach links bewegt werden.
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In 5 ist eine Seitenansicht der rechten Führung 7 gemäß der Darstellung in 1 dargestellt. Die in 1 nicht dargestellte linke Führung 7 ist dabei spiegelbildlich zu der in 1 oder 5 dargestellten Führung 7 ausgebildet. 6 zeigt einen Schnitt A-A durch die Führung 7 senkrecht zu der Zeichenebene von 5. Eine erste Führungsbahn 15 als Führungsnut 17 dient zum Bewegen des Ladebodens 8 bzw. des Führungsbolzens 25 in der ersten Führungsbahn 15 nach oben. Die erste Führungsbahn 15 weist eine rückseitige Gleitbegrenzung 23 auf und die rückseitigen Gleitbegrenzungen 23 sind zwischen einer unteren Auflagefläche 20 einer mittleren Auflagefläche 21 und einer oberen Auflagefläche 22 ausgebildet. Die rückseitige und ebene Gleitbegrenzung 23 ist dabei mit einem Winkel von ca. 20° zu einer vertikalen Ebene nach hinten geneigt, so dass dadurch bei einem Aufbringen einer Zugkraft auf den Ladeboden 8 mit einer Komponente nach hinten auf den Führungsbolzen 25 ebenfalls eine Kraft mit einer Komponente nach hinten in Längsrichtung 37 aufgebracht wird und dadurch der Führungsbolzen 25 an der rückseitigen Gleitbegrenzung 23 selbstständig von einer unteren oder mittleren Auflagefläche 20, 21 zu einer mittleren oder oberen Auflagefläche 21, 22 gleitet oder sich bewegt. Eine zweite Führungsbahn 16 dient zum Bewegen des Ladebodens 8 nach unten. Befindet sich der Ladeboden in der unteren Höhenlage gemäß der Darstellung in 2, liegen die beiden Führungsbolzen 25 an der unteren Auflagefläche 20 als Auflagefläche 19 auf und ein hinterer Endabschnitt 10 oder ein mittlerer Endabschnitt 10 des Ladebodens 8 liegt auf den Auflageelementen 11 auf. Zum Bewegen des Ladebodens 8 von der unteren Höhenlage in eine mittlere ist auf den Ladeboden 8 an dem hinteren Endabschnitt 10 eine nach hinten gerichtete Kraft aufzubringen, so dass dadurch die beiden Führungsbolzen 25 an der rückseitigen Gleitbegrenzung 23 nach oben bewegt werden bis zu der mittleren Auflagefläche 21. Das Aufbringen dieser Kraft ist auf den Ladeboden 8 besonders einfach, davon der unteren Höhenlage des Ladebodens 8 der Ladeboden um eine Schwenkachse 39 in Querrichtung 38 des Kraftfahrzeuges durch die Führungsbolzen 25 von der in 2 dargestellten Drehwinkellage in die in 3 dargestellte Drehwinkellage verschwenkt und nach oben bewegt werden kann. Nach dem Aufliegen der Führungsbolzen 25 an den beiden mittleren Auflageflächen 21 kann der Ladeboden 8 wieder verschwenkt werden in eine horizontale Ausrichtung, so dass dadurch der hintere Erdabschnitt 10 des Ladebodens 8 auf den beiden mittleren Vorsprüngen 13 aufliegt (nicht dargestellt). Zum weiteren Bewegen des Ladebodens 8 von der mittleren Höhenlage (nicht dargestellt), zu der oberen Höhenlage gemäß 4 ist das eben Beschriebene zu wiederholen, d. h. der Ladeboden 8 zu verschwenken, anschließend auf den Ladeboden 8 eine nach hinten gerichtete Kraft aufzubringen, so dass dadurch die beiden Führungsbolzen 25 an den beiden rückseitigen Gleitbegrenzungen 23 der linken und rechten Führung 7 nach oben zu der oberen Auflagefläche 22 bewegt werden. Anschließend kann der Ladeboden 8 an dem hinteren Endabschnitt 10 verschwenkt und nach unten zu den oberen Vorsprüngen 14 bewegt bzw. verschwenkt werden. Abweichend hiervon kann der Ladeboden 8 bzw. die Führungsbolzen 25 auch in einem Arbeitsgang von der unteren Auflagefläche 20 zu der oberen Auflagefläche 22 bewegt werden. Bei der Bewegung der Führungsbolzen 25 an der rückseitigen Gleitbegrenzung 23 nach oben dient ein Führungsanschlag 35 dazu, die Führungsbolzen 25 in die Auflagefläche 19 zu bewegen und zugleich mechanisch dem Benutzer anzuzeigen, dass jetzt die nächst höhere Auflagefläche 19 zur Auflage der Führungsbolzen 25 vorhanden ist.
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Zum Bewegen des Ladebodens 8 von der in 4 dargestellten oberen Höhenlage in die in 2 dargestellte untere Höhenlage ist, wie eben beschrieben, der Ladeboden 8 um eine Schwenkachse 39 zu verschwenken an dem Führungsbolzen 25, so dass der hintere Endabschnitt 10 des Ladebodens 8 bei der Schwenkbewegung nach oben bewegt wird und anschließend kann auf den Ladeboden 8 eine nach hinten gerichtete Kraft aufgebracht werden, so dass dadurch die beiden Führungsbolzen 25 von der vertikalen Position in der oberen Auflagefläche 22 nochmals an der rückseitigen Gleitbegrenzung 23 oberhalb der oberen Auflagefläche 22 nach oben bewegt werden. Bei dieser Bewegung der Führungsbolzen 25 nach oben bzw. des vorderen Endabschnitts 9 des Ladebodens 8 nach oben können die beiden Führungsstifte 29 in den linken und rechten Führungsbolzen 25 mittels der Feder 33 in die zweite Führungsbahn 16 bewegt werden (6), da ein Ende 24 in Querrichtung 38 der zweiten Führungsbahn 16 als Führungsnut 17 tiefer ausgebildet ist als das der ersten Führungsbahn 15. Dadurch schnappt der Führungsstift 29 in die Führungsnut 17 der zweiten Führungsbahn 16 ein und aufgrund der Geometrie der zweiten Führungsbahn 16 mit einem Gefälle bewegt sich der vordere Endabschnitt 9 des Ladebodens 8 mit den beiden Führungsbolzen 25 bzw. den Führungsstiften 29 in der zweiten Führungsbahn 16 selbsttätig schwerkraftbedingt nach unten. Am unteren Ende der zweiten Führungsbahn 16 ist eine Rampe 18 (5) ausgebildet, so dass aufgrund der Rampe 18 der Führungsstift 29 wieder in den Führungsbolzen 25 entgegen der Feder 33 bewegt wird. Aufgrund der Schwerkraft und der Geometrie der Führung 7 fallen die Führungsbolzen 25 nach dem Verlassen der zweiten Führungsbahn 16 selbsttätig in die untere Auflagefläche 20.
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Darüber hinaus ist es auch möglich, die beiden Führungsbolzen 25 von der oberen Auflagefläche 22 zu der mittleren Auflagefläche 21 zu bewegen, indem bei einer Auflage der beiden Führungsbolzen 25 an der oberen Auflagefläche 22 auf den Ladeboden 8 eine Kraft mit einer horizontalen Komponente nach vorne gebracht wird und dadurch sich die beiden Führungsbolzen 25 in der ersten Führungsbahn 15 von der oberen Auflagefläche 22 zu der mittleren Auflagefläche 21 bewegen. Dies gilt in analoger Weise auch für eine Bewegung der beiden Führungsbolzen 25 von der mittleren Auflagefläche 22 zu der unteren Auflagefläche 20.
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Insgesamt betrachtet sind mit dem erfindungsgemäßen Kraftfahrzeug 1 wesentliche Vorteile verbunden. Die Höhenverstellvorrichtung 6 mit der Führung 7, den Auflageelementen 11 und den Führungsbolzen 25 mit Führungsstiften 29 ist besonders einfach zu bedienen. Durch das einfache Aufbringen einer nach hinten gerichteten Zugkraft auf den Ladeboden 8 am hinteren Endabschnitt 10 bei einer geöffneten Heckklappe kann der Ladeboden 8 sowohl von einer weiter unten liegenden Auflagefläche 19 zu einer weiter oben liegenden Auflagefläche 19 bewegt werden als auch von der obersten Auflagefläche 19, d. h. der oberen Auflagefläche 22 zu einer untersten Auflagefläche 19, d. h. der unteren Auflagefläche 20. Die Bedienung ist dadurch besonders einfach, weil es für einen Benutzer besonders komfortabel ist, lediglich eine Zugkraft auf den hinteren Endabschnitt 10 des Ladebodens 8 aufbringen zu müssen.
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Es wurde wenigstens ein Ausführungsbeispiel beschrieben, wobei zu beachten ist, dass eine große Anzahl an Varianten hierzu existieren. Es sollte auch wahrgenommen werden, dass das Ausführungsbeispiel oder die Ausführungsbeispiele nur Beispiele sind und damit nicht beabsichtigt ist, den Schutzumfang, die Anwendbarkeit bzw. Ausführbarkeit oder den Aufbau in irgendeiner Weise zu beschränken. Die oben stehende Beschreibung vermittelt den Fachmann mit einer geeigneten Anleitung zur Ausführung von wenigstens einem Ausführungsbeispiel. Es ist zu verstehen, dass verschiedene Veränderungen gemacht werden können in der Funktion und der Anordnung der beschriebenen Komponenten in einer beispielhaften Ausführungsform ohne vom Schutzumfang der nachstehenden Ansprüche und sowie den Äquivalenten der nachstehenden Ansprüche abzuweichen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Kraftfahrzeug
- 2
- Laderaum
- 3
- Karosserieseitenwandung
- 4
- Karosserierückwandung
- 5
- Ladekante
- 6
- Höhenverstellvorrichtung
- 7
- Führung
- 8
- Ladeboden
- 9
- Vordere Endabschnitt des Ladebodens
- 10
- Hintere Endabschnitt des Ladebodens
- 11
- Auflageelement
- 12
- Vorsprung
- 13
- Mittlerer Vorsprung
- 14
- Oberer Vorsprung
- 15
- Erste Führungsbahn
- 16
- Zweite Führungsbahn
- 17
- Führungsnut
- 18
- Rampe an zweiter Führungsbahn
- 19
- Auflagefläche an erster Führungsbahn
- 20
- Untere Auflagefläche
- 21
- Mittlere Auflagefläche
- 22
- Obere Auflagefläche
- 23
- Rückseitige Gleitbegrenzung
- 24
- Ende in Querrichtung der Führungsbahn
- 25
- Führungsbolzen
- 26
- Gleitlagerstutzen
- 27
- Kulissenführung
- 28
- Kulissennase
- 29
- Führungsstift
- 30
- Bohrung in Führungsbolzen
- 31
- Anschlagplatte an Führungsstift
- 32
- Elastisches Element
- 33
- Feder
- 34
- Karosseriebodenwandung
- 35
- Führungsanschlag
- 36
- Befestigungsplatte
- 37
- Längsrichtung
- 38
- Querrichtung
- 39
- Schwenkachse
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102007042371 A1 [0003]