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Technisches Gebiet
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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug, insbesondere einen Personenkraftwagen, mit verschiebbaren Sitzeinrichtungen.
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Hintergrund
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Um dem Verwender eines Kraftfahrzeugs die Möglichkeit zu bieten, einen Fahrzeuginnenraum flexibel an das jeweilige Bedürfnis des Verwenders anzupassen, sind typischerweise eine oder mehrere Sitzeinrichtungen des Fahrzeugs verschiebbar in einem Fahrzeugboden des Kraftfahrzeugs gelagert. Beispielsweise kann durch Verschieben der entsprechenden Sitzeinrichtung dem jeweiligen Verwender dieser Sitzeinrichtung mehr oder weniger Platz zur Verfügung gestellt werden. Auf diese Weise kann der Abstand zwischen einer vorderen Sitzeinrichtung und einer hinteren Sitzeinrichtung durch Verschieben der vorderen und/oder der hinteren Sitzeinrichtung vergrößert werden, um die Beinfreiheit eines die hintere Sitzeinrichtung verwendenden Fahrzeuginsassen und somit den Sitzkomfort für diesen Fahrzeuginsassen zu erhöhen.
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Weiterhin besteht die Möglichkeit, durch Verschieben einer an einen Laderaum des Kraftfahrzeugs angrenzenden Sitzeinrichtung das Laderaumvolumen durch Verschieben dieser Sitzeinrichtung zu erhöhen bzw. zu verringern.
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Aus der Druckschrift
US 6 773 050 B1 ist ein Kraftfahrzeug mit einer Anordnung von einer vorderen Sitzeinrichtung und einer hinteren Sitzeinrichtung bekannt, wobei die hintere Sitzeinrichtung von einer Gebrauchsstellung in eine Nichtgebrauchsstellung überführbar ist, wobei in der Nichtgebrauchsstellung der hinteren Sitzeinrichtung die hintere Sitzeinrichtung in Richtung der vorderen Sitzeinrichtung verschoben ist und ein Sitzteil der hinteren Sitzeinrichtung unterhalb eines Sitzteils der vorderen Sitzeinrichtung angeordnet ist.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Kraftfahrzeug mit verschiebbaren Sitzeinrichtungen derart auszubilden, dass bei geringem Fertigungsaufwand und Montageaufwand eine individuelle Anpassung der Anordnung der Sitzeinrichtungen möglich ist, insbesondere dem Verwender einer vorderen Sitzeinrichtung ein möglichst großer Anteil eines Fahrzeuginnenraums zugänglich gemacht werden kann.
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Diese Aufgabe wird mit einem Kraftfahrzeug, das die Merkmale des Patentanspruchs 1 aufweist, gelöst.
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Das Kraftfahrzeug weist eine vordere Sitzeinrichtung, eine hintere Sitzeinrichtung und einen Grundkörper auf. Der Grundkörper ist in einer Fahrzeuglängsrichtung verschiebbar in einem Fahrzeugboden des Kraftfahrzeugs gelagert. Die vordere und die hintere Sitzeinrichtung sind wiederum in dem Grundkörper gelagert, wobei die vordere Sitzeinrichtung in der Fahrzeuglängsrichtung verschiebbar in dem Grundkörper gelagert ist. In einer Verschiebestellung, in der die vordere Sitzeinrichtung in dem Grundkörper in Richtung der hinteren Sitzeinrichtung verschoben ist, ist ein Sitzteil der vorderen Sitzeinrichtung in einer Fahrzeughochrichtung überlappend zu einem Sitzteil der hinteren Sitzeinrichtung angeordnet ist.
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Durch die gemeinsame Lagerung der beiden Sitzeinrichtungen in dem Grundkörper ist ein gemeinsames Verschieben der beiden Sitzeinrichtungen möglich. Dadurch kann auf einfache Art und Weise der Abstand der vorderen Sitzeinrichtung von einem vorderen Fahrzeugende bzw. der Abstand der hinteren Sitzeinrichtung von einem hinteren Fahrzeugende variiert werden, um beispielsweise die Beinfreiheit für einen Verwender der vorderen Sitzeinrichtung zu erhöhen oder einen hinter der hinteren Sitzeinrichtung ausgebildeten Laderaum in seiner Größe zu variieren.
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Darüber hinaus kann durch ein entsprechendes Verschieben des Grundkörpers und somit der hinteren und vorderen Sitzeinrichtung das Ein- und Aussteigen in bzw. aus dem Fahrzeug erleichtert und folglich komfortabler gestaltet werden. Dies ist insbesondere bei Kraftfahrzeugen von Vorteil, die auf den beiden Seiten des Kraftfahrzeugs jeweils lediglich eine Fahrzeugtür aufweisen.
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Dadurch, dass die vordere Sitzeinrichtung in Fahrzeuglängsrichtung verschiebbar in dem Grundkörper und der Grundkörper wiederum in Fahrzeuglängsrichtung verschiebbar in dem Fahrzeugboden gelagert ist, kann eine Position der vorderen Sitzeinrichtung in einem Fahrzeuginnenraum in weiten Bereichen angepasst werden. Aufgrund der Lagerung in dem verschiebbaren Grundkörper ist die Position der vorderen Sitzeinrichtung über einen größeren Bereich als lediglich den Verschiebebereich der vorderen Sitzeinrichtung in dem Grundkörper veränderbar.
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Aufgrund der Möglichkeit der überlappenden Anordnung der vorderen Sitzeinrichtung mit der hinteren Sitzeinrichtung ist es möglich, dem Verwender der vorderen Sitzeinrichtung einen möglichst großen Raumanteil des Fahrzeuginnenraums zur Verfügung zu stellen, indem die vordere Sitzeinrichtung maximal weit in Richtung der hinteren Sitzeinrichtung verschoben wird. Dem Verwender der vorderen Sitzeinrichtung steht ein maximaler Anteil des Fahrzeuginnenraumvolumens zur Verfügung, wenn sowohl der Grundkörper als auch die vordere Sitzeinrichtung weitest möglich in Richtung eines Fahrzeughecks bzw. in Richtung der hinteren Sitzeinrichtung verschoben sind.
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Das Verschieben der vorderen Sitzeinrichtung in Richtung der hinteren Sitzeinrichtung und/oder das Verschieben des Grundkörpers in Richtung des Fahrzeughecks ist insbesondere im Zusammenhang mit einem autonom fahrenden Kraftfahrzeug als vorteilhaft anzusehen, da ein Führer des Kraftfahrzeugs in einem Zustand, in dem das Kraftfahrzeug autonom fährt, mittels Verschieben der von ihm verwendeten vorderen Sitzeinrichtung in Richtung der hinteren Sitzeinrichtung eine komfortable Position mit einem großen, frei vor ihm liegenden Raum einnehmen kann.
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Der Grundkörper ist vorzugsweise im Wesentlichen plattenförmig ausgebildet, wobei der Grundkörper in einer Fahrzeugquerrichtung den Fahrzeugboden im Wesentlichen vollständig abdeckt und bei einem Verschieben des Grundkörpers in Richtung des Fahrzeughecks den Fahrzeugboden im Bereich einer Fahrzeugfront zunehmend freigibt und umgekehrt bei einem Verschieben des Grundkörpers in Richtung der Fahrzeugfront den Fahrzeugboden im Bereich des Fahrzeughecks zunehmend freigibt.
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Vorzugsweise ist die hintere Sitzeinrichtung ortsfest in dem Grundkörper gelagert. Dadurch ist zum einen die Fertigung und die Montage des Kraftfahrzeugs vereinfacht und zum anderen die hintere Sitzeinrichtung besonders sicher in dem Grundkörper gehalten, da keine oder eine geringere Anzahl beweglicher Teile zwischen dem Grundkörper und der hinteren Sitzeinrichtung ausgebildet sind.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform des Kraftfahrzeugs ist vorgesehen, dass der Grundkörper einen vorderen Abschnitt und einen hinteren Abschnitt aufweist, wobei der hintere Abschnitt die hintere Sitzeinrichtung aufnimmt und die vordere Sitzeinrichtung in den vorderen Abschnitt sowie dem hinteren Abschnitt anordenbar ist. Der hintere Abschnitt ist gegenüber dem vorderen Abschnitt erhöht ausgebildet, wobei die Höhendifferenz zwischen dem vorderen Abschnitt und dem hinteren Abschnitt zwischen 10 cm und 30 cm beträgt. Auf diese Weise kann gewährleistet werden, dass, bei einer entsprechenden Ausbildung der Höhendifferenz, das Sitzteil der hinteren Sitzeinrichtung und das Sitzteil der vorderen Sitzeinrichtung bei einer Anordnung der vorderen Sitzeinrichtung im Bereich des vorderen Abschnitts auf der gleichen Höhe angeordnet sind und in einer hinteren Verschiebestellung der vorderen Sitzeinrichtung das Sitzteil der vorderen Sitzeinrichtung oberhalb des Sitzteils der hinteren Sitzeinrichtung angeordnet ist. In einer vorderen Stellung der vorderen Sitzeinrichtung befinden sich die Sitzteile der vorderen und der hinteren Sitzeinrichtung hingegen auf dem gleichen Niveau. Folglich sitzen in dieser Stellung der Sitzeinrichtungen der Verwender der vorderen Sitzeinrichtung und der Verwender der hinteren Sitzeinrichtung auf dem gleichen Niveau.
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In diesem Zusammenhang wird es als besonders vorteilhaft angesehen, wenn der Abstand zwischen einer dem Kraftfahrzeugboden abgewandten Oberseite des Grundkörpers und dem Fahrzeugboden von dem vorderen Abschnitt in Richtung des hinteren Abschnitts zunimmt.
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Vorzugsweise nimmt dieser Abstand kontinuierlich zu, wobei in einer besonders bevorzugten Ausführungsform des Kraftfahrzeugs die Oberseite des Grundkörpers gewinkelt zu einer vorzugsweise durch den Fahrzeugboden gebildeten horizontalen Ebene des Kraftfahrzeugs ausgebildet ist. Vorzugsweise beträgt der Winkel zwischen dieser Oberseite und der horizontalen Ebene zwischen 5° und 10°.
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In einer vorteilhaften Weiterbildung des Kraftfahrzeugs nimmt der Abstand zwischen dem Verschiebeweg des Grundkörpers und der Oberseite des Grundkörpers von dem vorderen Abschnitt in Richtung des hinteren Abschnitts zu.
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Dabei wird es bevorzugt, wenn die Oberseite des Grundkörpers gewinkelt zu dem Verschiebeweg ausgebildet ist, insbesondere der Winkel zwischen dieser Oberseite und dem Verschiebeweg zwischen 5° und 10° beträgt.
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Die Verschiebbarkeit der vorderen Sitzeinrichtung in dem Grundkörper wird vorzugsweise dadurch verwirklicht, dass der Grundkörper eine erste Führungsaufnahme, die vorzugsweise als erste Führungsschienenanordnung ausgebildet ist, aufweist, wobei die vordere Sitzeinrichtung verschiebbar in der ersten Führungsaufnahme gelagert ist.
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Um die Verschiebung des Grundkörpers in dem Kraftfahrzeug auf eine besonders einfache Art und Weise zu ermöglichen, weist das Kraftfahrzeug in einer vorteilhaften Weiterbildung eine zweite Führungsaufnahme, die vorzugsweise als zweite Führungsschienenanordnung ausgebildet ist, auf, wobei der Grundkörper verschiebbar in der zweiten Führungsaufnahme gelagert ist.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform des Kraftfahrzeugs ist vorgesehen, dass der Abstand der vorderen Sitzeinrichtung von einer Fahrzeuglängsachse in eine Fahrzeugquerrichtung bei einem Verschieben in Richtung der hinteren Sitzeinrichtung abnimmt. Dadurch wird bei einem Verschieben der vorderen Sitzeinrichtung in Richtung der hinteren Sitzeinrichtung nicht nur der vor der vorderen Sitzeinrichtung liegende Raum vergrößert, sondern auch der Abstand der Sitzeinrichtung zu einer benachbarten Seitenwand des Fahrzeugs vergrößert, wodurch sich der Sitzkomfort zusätzlich erhöht.
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Die vorgenannte Eigenschaft kann beispielsweise dadurch verwirklicht werden, dass die erste Führungsaufnahme zumindest abschnittweise gewinkelt zu der Fahrzeuglängsachse ausgebildet ist.
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In einer bevorzugten Ausführungsform des Kraftfahrzeugs weist das Kraftfahrzeug eine vordere Sitzeinrichtung mit zwei Sitzen auf, wobei die beiden Sitze in der Fahrzeugquerrichtung beabstandet und in dem Grundkörper verschiebbar gelagert sind, wobei der eine Sitz unabhängig von dem anderen Sitz verschiebbar in dem Grundkörper gelagert ist.
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Es ist aber auch durchaus denkbar, dass die vordere Sitzeinrichtung als ein einzelner Sitz oder als Sitzbank mit mehreren Sitzteilen ausgebildet ist.
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Die hintere Sitzeinrichtung ist vorzugsweise als Sitzbank ausgebildet, wodurch mehrere Personen die hintere Sitzbank gleichzeitig verwenden können.
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Vorzugsweise weist die Sitzbank zumindest zwei Sitzteile auf, wobei die Sitzbank eine zwischen den Sitzteilen ausgebildete Aussparung zur Aufnahme eines Trägerabschnitts der vorderen Sitzeinrichtung aufweist, wobei sich der Trägerabschnitt von dem Sitzteil der vorderen Sitzeinrichtung in Richtung des Grundkörpers erstreckt. Die Aussparung ermöglicht es, das vordere Sitzteil trotz des Trägerabschnitts der vorgenannten Art möglichst weit in Richtung der hinteren Sitzeinrichtung zu verschieben, sodass die beiden Sitzteile der Sitzeinrichtungen überlappend anordenbar sind.
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Um den Innenraum des Kraftfahrzeugs möglichst flexibel zu gestalten, insbesondere den den Sitzeinrichtungen bzw. Fahrzeuginsassen zugeordneten Anteil und den dem Laderaum zugeordneten Anteil des Fahrzeuginnenraums in einen hohem Maße individuell anzupassen, ist der Grundkörper in einer bevorzugten Weiterbildung des Kraftfahrzeugs in dem Laderaum anordenbar. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass ein Teilbereich der ersten Führungsaufnahme in dem Fahrzeugboden des Laderaums ausgebildet ist.
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Vorzugsweise erstreckt sich die erste Führungsaufnahme von einem an die Fahrzeugfront angrenzenden Bereich des Fahrzeuginnenraums bis in einen an das Fahrzeugheck angrenzenden Bereich des Kraftfahrzeugs.
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Figurenliste
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Weitere Ziele, Merkmale sowie vorteilhafte Ausgestaltungen und Anwendungsmöglichkeiten des Kraftfahrzeugs werden in der nachfolgenden Beschreibung konkreter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Zeichnungen erläutert. Hierbei zeigen:
- 1 ein erstes Ausführungsbeispiel eines Kraftfahrzeugs mit einem verschiebbaren Grundkörper und mit zwei in dem Grundkörper verschiebbar gelagerten Sitzen der vorderen Sitzeinrichtung und einer in dem Grundkörper gelagerten hinteren Sitzeinrichtung in einer ersten Verschiebestellung des Grundkörpers und einer ersten Verschiebestellung der vorderen Sitzeinrichtungen in einer Aufsicht,
- 2 das Kraftfahrzeug gemäß 1 mit in einer zweiten Verschiebestellung verschobenen Sitzen der vorderen Sitzeinrichtung in einer Aufsicht,
- 3 das Kraftfahrzeug gemäß 1 mit in einer zweiten Verschiebestellung befindlichen Grundkörper in einer Aufsicht,
- 4 einen Teilbereich eines Innenraums eines zweiten Ausführungsbeispiels des Kraftfahrzeugs mit dem Grundkörper in einer ersten Verschiebestellung in einer perspektivischen Ansicht,
- 5 den Teilbereich gemäß 4 mit einem in dem Grundkörper gelagerten Sitz der vorderen Sitzeinrichtung in einer hinteren Verschiebestellung in einer perspektivischen Ansicht,
- 6 den Teilbereich gemäß 5 mit dem Sitz der vorderen Sitzeinrichtung in einer vorderen Verschiebestellung in einer perspektivischen Ansicht,
- 7 den Teilbereich gemäß 5 mit dem Grundkörper in einer vorderen Verschiebestellung in einer perspektivischen Ansicht,
- 8 den Teilbereich gemäß 5 in einer Anordnung von Grundkörper und vorderer Sitzeinrichtung gemäß 6 in einer perspektivischen Ansicht.
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Detaillierte Beschreibung
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Die 1 bis 3 zeigen eine erste Ausführungsform des Kraftfahrzeugs 1 in einer Aufsicht und in unterschiedlichen Verschiebestellungen eines in einem Fahrzeugboden 9 des Kraftfahrzeugs 1 verschiebbar gelagerten Grundkörpers 4 und zweier in dem Grundkörper 4 gelagerter Sitze 18 der vorderen Sitzeinrichtung 2.
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Der Grundkörper 4 ist in einer Fahrzeuglängsrichtung X verschiebbar in dem Fahrzeugboden 9 gelagert, wobei die Fahrzeuglängsrichtung X von einem Fahrzeugheck 15 in Richtung einer Fahrzeugfront 16 verläuft.
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Zur verschiebbaren Lagerung des Grundkörpers 4 weist das Kraftfahrzeug 1 eine im Bereich des Fahrzeugbodens 9 ausgebildete zweite Führungsaufnahme 10 in Form einer zweiten Führungsschienenanordnung 10 auf, wobei diese zweite Führungsschienenanordnung 10 durch zwei parallel verlaufende, gerade Führungsschienen gebildet ist.
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Diese Führungsschienen erstrecken sich annähernd über gesamte Längsausdehnung eines Innenraums des Kraftfahrzeugs 1.
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Das Kraftfahrzeug 1 weist eine vordere Sitzeinrichtung 2 mit zwei Sitzen 18 und eine als Sitzbank mit zwei Sitzteilen 5 ausgebildete hintere Sitzeinrichtung 3 auf. Sowohl die beiden Sitze 18 der vorderen Sitzeinrichtung 2 als auch die hintere Sitzeinrichtung 3 sind in dem Grundkörper 4 gelagert, wodurch ein gemeinsames Verschieben der Sitzeinrichtungen 2, 3 mittels Verschieben des Grundkörpers 4 möglich ist.
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Die beiden Sitze 18 der vorderen Sitzeinrichtung 2 sind jeweils unabhängig voneinander in der Fahrzeuglängsrichtung X verschiebbar in dem Grundkörper 4 gelagert, wobei die verschiebbare Lagerung durch zwei erste Führungsaufnahmen 11 erreicht wird, wobei in der jeweiligen ersten Führungsaufnahme 11 jeweils einer der Sitze 18 der vorderen Sitzeinrichtung 2 gelagert ist. Die jeweilige erste Führungsaufnahme 11 ist dabei durch zwei Führungsschienen gebildet.
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Mittels Verschieben des Grundkörpers 4 und/oder Verschieben der Sitze 18 der vorderen Sitzeinrichtung 2 ist der Fahrzeuginnenraum individuell anpassbar. Die 1 bis 3 zeigen jeweils eine mögliche Anordnung des Grundkörpers 4 und der Sitze 18 der vorderen Sitzeinrichtung 2.
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In der Anordnung gemäß der 1 befinden sich sowohl der Grundkörper 4 als auch die beiden Sitze 18 der vorderen Sitzeinrichtung 2 in einer maximal in Richtung der Fahrzeugfront 16 verschobenen Stellung. Typischerweise korrespondiert eine derartige Stellung von Grundkörper 4 und vorderer Sitzeinrichtung 2 zu einem Zustand, in dem ein einen Sitz 18 der vordere Sitzeinrichtung 2 verwendender Fahrzeugführer 17 das Fahrzeug 1 steuert. Auch ist in einer solchen Stellung der vorderen Sitzeinrichtung 2 ein Einstieg in die hintere Sitzeinrichtung 3 erleichtert.
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Bei der in der 2 dargestellten Anordnung befindet sich der Grundkörper 4 in einer vorderen Stellung und die beiden Sitze 18 der vorderen Sitzeinrichtung 2 befinden sich in einer maximalen hinteren Stellung im Grundkörper 4, wobei in dieser Stellung das Sitzteil 5 des jeweiligen Sitzes 18 der vorderen Sitzeinrichtung 2 in einer Fahrzeughochrichtung Z überlappend zu einem jeweiligen Sitzteil 5 der hinteren Sitzeinrichtung 3 angeordnet ist.
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Dieser Zustand kann beispielsweise eingenommen werden, wenn das Kraftfahrzeug 1 autonom fährt und somit der Fahrzeugführer 17 nicht unmittelbar auf die Steuereinrichtung des Fahrzeugs 1 einzuwirken braucht. Aufgrund der Verschiebung in Richtung der hinteren Sitzeinrichtung 3 ist das der vorderen Sitzeinrichtung 2 zugeordnete Platzangebot vergrößert, wodurch der Komfort und die Beinfreiheit gesteigert sind.
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Um das Platzangebot für einen Verwender 17 der vorderen Sitzeinrichtung 2 weiter zu erhöhen, kann unter Verringerung des Platzangebots eines in einem im Bereich des Hecks 16 ausgebildeten Laderaums 14 oder unter einem vollständigem Verzicht auf ein Laderaumvolumen der Grundkörper 4 in Richtung des Fahrzeughecks 16 verschoben werden. Dadurch wird das Platzangebot im Bereich der vorderen Sitzeinrichtung 2 auf Kosten des Laderaumvolumens weiter gesteigert. Dieser Zustand ist in der 3 dargestellt.
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Der Grundkörper 4 überdeckt den Fahrzeugboden 9 in der Fahrzeughochrichtung Z, wobei bei einer Verschiebung des Grundkörpers 4 von einer vorderen Stellung in Richtung einer hinteren Stellung der Fahrzeugboden 9 im vorderen Bereich zunehmend freigelegt wird.
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Die 4 bis 8 zeigen ein zweites Ausführungsbeispiel des Kraftfahrzeugs 1 mit dem Grundkörper 4 und/oder dem Sitz 18 der vorderen Sitzeinrichtung 2 in unterschiedlichen Stellungen des Grundkörpers 4 bzw. der Sitz 18 der vorderen Sitzeinrichtung 2.
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Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist in den 5 bis 8 lediglich der in Fahrtrichtung rechts angeordnete Sitz 18 der vorderen Sitzeinrichtung 2 dargestellt
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Der Grundkörper 4 weist dabei zwei erste Führungsschienenanordnungen 10, wobei jede dieser Anordnungen 10 zwei Führungsschienen aufweist.
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Der Grundkörper weist einen vorderen Abschnitt 6 und einen hinteren Abschnitt 7 auf, wobei der hintere Abschnitt 7 die als Sitzbank ausgebildete hintere Sitzeinrichtung 3 aufnimmt und die Sitze 18 der vorderen Sitzeinrichtung 2 in dem vorderen Abschnitt 6 sowie in dem hinteren Abschnitt 7 anordenbar ist. Zu diesem Zweck erstrecken sich die beiden ersten Führungsschienenanordnungen 10 von dem vorderen Abschnitt 6 bis in den hinteren Abschnitt 7 des Grundkörpers 4.
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Um zu gewährleisten, dass das Sitzteil 5 des Sitzes 18 der vorderen Sitzeinrichtung 2 und das Sitzteil 5 der hinteren Sitzeinrichtung 3 bei einer Stellung des Sitzes 18 der vorderen Sitzeinrichtung 2 in einem Bereich des vorderen Abschnitts 6 und somit in einer vorderen Stellung auf der gleichen Höhe angeordnet sind, ist der hintere Abschnitt 7 gegenüber dem vorderen Abschnitt 6 erhöht ausgebildet. Die Erhöhung des hinteren Abschnitts 7 gegenüber dem vorderen Abschnitt 6 wird dadurch erreicht, dass der Abstand zwischen einer dem Kraftfahrzeugboden 9 abgewandten Oberseite 8 des Grundkörpers 4 und dem Kraftfahrzeugboden 9 vom vorderen Abschnitt 6 in Richtung des hinteren Abschnitts 7 zunimmt, wobei die Oberseite 8 des Grundkörpers 4 mit einer durch den Fahrzeugboden 9 gebildeten horizontalen Ebene einen Winkel α von etwa 10° einschließt.
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Die jeweilige erste Führungsschienenanordnung 10 ist derart ausgebildet, dass ein Teilabschnitt der ersten Führungsschienenanordnung 10 gewinkelt zu der Fahrzeuglängsachse ausgebildet ist, wodurch der Abstand des jeweiligen Sitzes 18 der vorderen Sitzeinrichtung 2 von der Fahrzeuglängsachse in einer Fahrzeugquerrichtung Y bei einem Verschieben in Richtung der hinteren Sitzeinrichtung 3 abnimmt.
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Um eine optimale und platzsparende Anordnung von vorderer Sitzeinrichtung 2 und hinterer Sitzeinrichtung 3 zu gewährleisten, weist die als Sitzbank ausgebildete hintere Sitzeinrichtung 3 zwischen den beiden Sitzteilen 5 eine Aussparung 12 zur Aufnahme eines Trägerabschnitts 13 des Sitzes 18 der vorderen Sitzeinrichtung 2 auf, wobei sich der Trägerabschnitt 13 von dem Sitzteil 5 des Sitzes 18 in Richtung des Grundkörpers 4 erstreckt.
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Die dargestellten Ausführungsformen zeigen lediglich mögliche Ausgestaltungen der Erfindung, zu welcher weitere zahlreiche Varianten denkbar und im Rahmen der Erfindung sind. Die exemplarisch gezeigten Ausführungsbeispiele sind in keiner Weise hinsichtlich des Umfangs, der Anwendbarkeit oder der Konfigurationsmöglichkeiten der Erfindung als einschränkend auszulegen. Die vorliegende Beschreibung zeigt dem Fachmann lediglich eine mögliche Implementierung eines erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels auf. So können in der Funktion und Anordnung von beschriebenen Elementen vielfältigste Modifikationen vorgenommen werden, ohne hierbei den durch die nachfolgenden Ansprüche definierten Schutzbereich oder dessen Äquivalente zu verlassen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Kraftfahrzeug
- 2
- Vordere Sitzeinrichtung
- 3
- Hintere Sitzeinrichtung
- 4
- Grundkörper
- 5
- Sitzteil
- 6
- vorderer Abschnitt
- 7
- hinterer Abschnitt
- 8
- Oberseite
- 9
- Kraftfahrzeugboden
- 10
- erste Führungsaufnahme/Führungsschienenanordnung
- 11
- zweite Führungsaufnahme/Führungsschienenanordnung
- 12
- Aussparung
- 13
- Trägerabschnitt
- 14
- Laderaum
- 15
- Fahrzeugheck
- 16
- Fahrzeugfront
- 17
- Verwender/ Fahrzeugführer
- 18
- Sitz
- α
- Winkel
- X
- Fahrzeuglängsrichtung
- Y
- Fahrzeugquerrichtung
- Z
- Fahrzeughochrichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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