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Die Erfindung betrifft eine Ladebodenanordnung gemäß der Merkmalskombination des Patentanspruchs 1 der Erfindung. Gemäß Anspruch 9 der Erfindung betrifft dieselbe ferner ein Kraftfahrzeug, insbesondere einen Personenkraftwagen, mit einer derartigen Ladebodenanordnung.
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Seit geraumer Zeit ist es bekannt, den Kofferraum mittels eines Ladebodens in einen oberen und einen unteren Stauraum zu unterteilen. Im unteren Stauraum ist überwiegend ein Reserverad angeordnet, wogegen der obere Stauraum der Aufnahme von sonstigem Ladegut dient. Um bei Bedarf zum unteren Stauraum gelangen zu können, kann der besagte Ladeboden dem Kofferraum entnehmbar und/oder faltbar ausgebildet sein, indem derselbe aus zumindest zwei Ladebodenteilen besteht, die mittels eines Scharniers untereinander schwenkbar verbunden sind. Das Scharnier kann z.B. durch ein Filmscharnier gebildet sein. Derartige Ladeböden sind beispielsweise mit der
US 6 102 464 A ,
US 6 290 278 B1 ,
US 6 406 085 B1 und
EP 1 955 897 A1 offenbart. Aus der
EP 2 399 783 A1 ist ferner ein Ladeboden bekannt, welcher über eine Kulissenführung in unterschiedlichen Höhenlagen im Kofferraum positionierbar ist. Darüber hinaus ist aus der
EP 2 226 219 B1 ein Ladeboden bekannt, der aus einem ersten, vorderen und einem zweiten, hinteren Ladebodenteil besteht. Die Ladebodenteile sind mittels eines Scharniers untereinander schwenkbar verbunden. In der Nutzposition des im Fahrzeug eingebauten Ladebodens schließen beide Ladebodenteile im Wesentlichen einen rechten Winkel ein, wobei sich der zweite, hintere Ladebodenteil horizontal und der erste, vordere Ladebodenteil vertikal von der Vorderkante des zweiten, hinteren Ladebodenteils in Richtung zum Fahrzeugboden des Fahrzeugs erstreckt. Der zweite, hintere Ladebodenteil bildet so einen erhöhten Ladeboden und der erste, vordere Ladebodenteil eine Querwand aus, die den Raum unterhalb des erhöhten Ladebodens zur Fahrgastzelle hin absperrt. Durch diese Maßnahme wird ein herkömmlich zu verzeichnender freier Durchgang zwischen dem Kofferraum und der Fahrgastzelle unterhalb der Rücksitzbank geschlossen.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine alternative Ladebodenanordnung mit einem höhenverstellbaren Ladeboden anzugeben. Des Weiteren ist es Aufgabe der Erfindung, ein Kraftfahrzeug, insbesondere einen Personenkraftwagen, mit einer derartigen Ladebodenanordnung bereitzustellen.
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Gelöst wird die gestellte Aufgabe durch eine Ladebodenanordnung in einem Kraftfahrzeug, insbesondere im Kofferraum eines Personenkraftwagens,
- – mit einem Ladeboden, der in einer ersten, oberen und einer zweiten, unteren Ablageposition im Kraftfahrzeug ablegbar ist und aus einem ersten, vorderen und einem zweiten, hinteren Ladebodenteil besteht, wobei
- – die Ladebodenteile vermittels eines Scharniers um eine sich in Fahrzeugquerrichtung (y-Richtung) erstreckende Schwenkachse untereinander schwenkbar verbunden sind, wobei
- – dem vorderen Ende des Ladebodens in Fahrzeugquerrichtung (y-Richtung) gesehen beidseitig des Ladebodens je eine erste Ablagebank und dem hinteren Ende des Ladebodens zumindest eine zweite Ablagebank zugeordnet sind, wobei
- – in der ersten, oberen Ablageposition des Ladebodens die Ablagebänke eine obere Ablagefläche für den Ladeboden ausbilden, wobei
- – in der zweiten, unteren Ablageposition des Ladebodens ein Fahrzeugboden des Kofferraums eine untere Ablagefläche für den zweiten, hinteren Ladebodenteil bildet, und wobei
- – die ersten Ablagebänke zusätzlich jeweils eine unterhalb der oberen Ablagefläche angeordnete Führungsbahn für den ersten, vorderen Ladebodenteil bereitstellen, welche Führungsbahnen in der Ebene des Fahrzeugbodens beginnend nach Fahrzeug-vorn ansteigend ausgebildet sind, so dass in der zweiten, unteren Ablageposition des Ladebodens das erste, vordere Ladebodenteil eine definierte Schräglage einnimmt.
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Es ist eine Ladebodenanordnung mit einem einfach zu handhabenden höhenverstellbaren Ladeboden geschaffen, welcher überdies in der unteren Ablageposition des Ladebodens infolge der eingenommenen Schräglage des ersten, vorderen Ladebodenteils fahrzeugfrontseitig vorteilhaft einen herkömmlich zu verzeichnenden freien Durchgang zwischen dem Fahrzeugboden und einer Rücksitzbank des Kraftfahrzeugs verdeckt und so den Komfort und die optische Anmutung des Kraftfahrzeuginnenraums verbessert.
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Die Unteransprüche beschreiben bevorzugte Weiterbildungen oder Ausgestaltungen der Erfindung.
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Danach ist das die Ladebodenteile untereinander schwenkbar verbindende Scharnier in der oberen Ablageposition des Ladebodens im Bereich der oberen Ablagefläche der ersten Ablagebänke angeordnet und auf denselben abgestützt, wodurch zum einen Gewichtskräfte aus der Beladung des Ladebodens besser in die tragende Struktur des Kraftfahrzeugs einleitbar sind und zum anderen die Ausbildung des Scharniers vereinfacht werden kann. In Fortbildung der Erfindung ist des Weiteren vorgesehen, dass die Ladebodenteile, ausgehend von der ersten, oberen Ablageposition des Ladebodens, relativ zueinander nur in eine Richtung und zwar nach Fahrzeug-oben schwenkbar sind und eine Bewegung der Ladebodenteile in die andere Richtung verhindert ist. Durch diese Maßnahme ist das manuelle Überführen des Ladebodens von der ersten, oberen in die zweite, untere Ablageposition des Ladebodens und zurück erleichtert. Vorteilhaft ist des Weiteren vorgesehen, dass die Ladebodenteile im Bereich des Scharniers aufeinander zu weisende Stirnflächen aufweisen, welche Stirnflächen im Querschnitt gesehen stufenförmig ineinandergreifend ausgebildet sind. Durch diese Maßnahme stützt sich in Fahrzeughochrichtung (z-Richtung) gesehen das eine Ladebodenteil auf dem anderen ab, wodurch die Stabilität des Ladebodens verbessert ist. Weiter vorteilhaft ist vorgesehen, dass die Ablagebänke Anbauteile sind und bevorzugt aus einem Kunststoff bestehen, wodurch eine einfache und kostengünstige Lösung gefunden ist, das System der in Rede stehenden Höhenverstellung des Ladebodens für Fahrzeuge mit unterschiedlichen Abmessungen des Kofferraums einsetzen zu können. Aufgrund der zu verzeichnenden geringen Belastung des Scharniers kann dieses vorteilhaft als Filmscharnier ausgebildet sein. Hierzu findet bevorzugt ein auf dem Ladeboden festgelegter Teppichboden Anwendung.
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Die Erfindung betrifft auch ein Kraftfahrzeug, insbesondere einen Personenkraftwagen, mit einer Ladebodenanordnung der vorbeschriebenen Art.
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Nachstehend wird die Erfindung anhand eines in den Zeichnungen schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Sie ist jedoch nicht auf dieses beschränkt, sondern erfasst alle durch die Patentansprüche definierten Ausgestaltungen. Für die Zwecke der vorliegenden Beschreibung soll die übliche Fahrtrichtung eines Kraftfahrzeugs mit „–x“ („minus x“), die Richtung entgegen seiner üblichen Fahrtrichtung mit „+x“ („plus x“), ausgehend von der üblichen Fahrtrichtung (–x) die Richtung in der Horizontalen quer zur x-Richtung nach rechts gesehen mit „+y“, ausgehend von der üblichen Fahrtrichtung (–x) die Richtung in der Horizontalen quer zur x-Richtung nach links gesehen mit „–y“, die Richtung in der Vertikalen quer zur x-Richtung nach oben gesehen mit „+z“, und die Richtung in der Vertikalen quer zur x-Richtung nach unten gesehen mit „–z“ bezeichnet werden. Diese Bezeichnungsweise der Raumrichtungen in kartesischen Koordinaten entspricht dem in der Kraftfahrzeugindustrie allgemein verwendeten Koordinatensystem. Überdies werden Begriffe wie „vorne“, „hinten“, „oben“ „unten“ sowie Begriffe mit ähnlichem Bedeutungsinhalt einschließlich der Begriffe „rechts“ und „links“ in der Weise verwendet, wie sie zur Richtungsbezeichnung an einem Kraftfahrzeug üblicherweise gebraucht werden. Es zeigen:
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1 äußerst schematisch ein Kraftfahrzeug in einer Seitenansicht, mit einem heckseitig angeordneten Kofferraum und einem in demselben in zwei Ablagepositionen ablegbaren Ladeboden einer erfindungsgemäßen Ladebodenanordnung,
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2 eine Ansicht des Kofferraums von oben ohne Ladeboden,
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3 eine Ansicht des Kofferraums von oben mit Ladeboden,
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4 eine perspektivische Ansicht des Kofferraums von Fahrzeug-vorn nach Fahrzeug-hinten,
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5 die Einzelheit „Z“ nach 4,
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6 die Einzelheit „Y“ nach 4,
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7 den Kofferraum im Längsschnitt mit dem Ladeboden in einer ersten, oberen Ablageposition,
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8 eine Detaildarstellung des Ladebodens im Bereich eines zwei Ladebodenteile desselben verbindenden Scharniers,
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9 den Kofferraum im Längsschnitt mit dem Ladeboden in zwei Zwischenstellungen während des Überführens desselben in eine zweite, untere Ablageposition, und
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10 den Kofferraum im Längsschnitt mit dem Ladeboden in der zweiten, unteren Ablageposition.
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1 zeigt zunächst ein Kraftfahrzeug 1, vorliegend einen Personenkraftwagen, mit einem heckseitigen Kofferraum 2, welcher Kofferraum 2 eine heckseitige Öffnung 2a aufweist, die von einer Heckklappe 1a des Kraftfahrzeugs 1 verschließbar ist. In dem Kofferraum 2 ist ein Ladeboden 3 angeordnet. Der Ladeboden 3 unterteilt besagten Kofferraum 2 in einen unteren und einen oberen Stauraum 4, 5. Im unteren Stauraum 4, in welchem der Fahrzeugboden 6a der Fahrzeugkarosserie 6 muldenförmig ausgebildet ist (vgl. insbes. 2), kann beispielsweise ein nicht zeichnerisch dargestelltes Reserverad angeordnet sein, wogegen der obere Stauraum 5 im Allgemeinen zum Verstauen vom nicht zeichnerisch dargestellten sonstigen Ladegut vorgesehen ist. Der Ladeboden 3 ist manuell höhenverstellbar in zwei Ablagepositionen 7, 8 positionierbar. Die 3 und 7 zeigen den Ladeboden 3 in einer ersten, oberen Ablageposition 7. 10 zeigt den Ladeboden 3 in einer zweiten, unteren Ablageposition 8.
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Gemäß 3 ist der besagte Ladeboden 3 plattenförmig ausgebildet und weist einen ersten, vorderen und einen zweiten, hinteren Ladebodenteil 3a, 3b auf. Die beiden Ladebodenteile 3a, 3b sind vermittels eines Scharniers 9 um eine sich in Fahrzeugquerrichtung (y-Richtung) erstreckende Schwenkachse 10 untereinander schwenkbar verbunden (vgl. insbes. 3, 7–10). Auf der oben angeordneten Fläche der Ladebodenteile 3a, 3b ist gemäß 8 ein dieselben überspannender Teppichboden 11 festgelegt, bevorzugt aufgeklebt, welcher Teppichboden 11 gleichzeitig als Scharnier 9 nach Art eines Filmscharniers fungiert. Durch diese Maßnahme sind die Ladebodenteile 3a, 3b relativ zueinander nur in eine Richtung und zwar nach Fahrzeug-oben (+z-Richtung) schwenkbar (vgl. Richtungspfeile 12). Eine Relativbewegung der Ladebodenteile 3a, 3b in die andere respektive die Gegenrichtung ist durch aufeinander zu weisende Stirnflächen 13, 14 der Ladebodenteile 3a, 3b verhindert, da diese in der ersten, oberen Ablageposition 7 des Ladebodens 3, in welcher Ablageposition 7 die Ladebodenteile 3a, 3b in einer gemeinsamen oder nahezu gemeinsamen Ebene angeordnet sind (7), sich weitestgehend dicht aneinanderschmiegen.
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Die im Bereich des gebildeten Scharniers 11 aufeinander zu weisenden Stirnflächen 13, 14 der Ladebodenteile 3a, 3b sind im Querschnitt gesehen stufenförmig ineinandergreifend ausgebildet, wodurch sich im Bereich des Scharniers 9 vorliegend das erste, vordere Ladebodenteil 3a in Fahrzeughochrichtung (z-Richtung) gesehen auf dem zweiten, hinteren Ladebodenteil 3b abstützt. Wie bereits oben dargetan, ist durch diese Maßnahme die Stabilität des Ladebodens 3 verbessert.
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Wie den 2, 4–10 weiter zu entnehmen ist, sind dem vorderen Ende des Ladebodens 3 in Fahrzeugquerrichtung (y-Richtung) gesehen beidseitig des Ladebodens 3 je eine erste, vordere Ablagebank 15a, 15b zugeordnet. Des Weiteren sind dem hinteren Ende des Ladebodens 3 zwei zweite, hintere Ablagebänke 16a, 16b zugeordnet, die jedoch nicht den Ladeboden 3 seitlich abstützen, sondern den rückwärtigen Teil desselben. Die besagten Ablagebänke 15a, 15b; 16a, 16b sind bevorzugt als Anbauteile aus Kunststoff ausgebildet und weisen Befestigungsstellen 17 in Form von Durchgangsbohrungen auf, die zur Befestigung der Ablagebänke 15a, 15b; 16a, 16b an der Fahrzeugkarosserie 6 oder an inneren Verkleidungsteilen derselben von nicht zeichnerisch dargestellten Befestigungsschrauben durchsetzt sind. Statt besagter Befestigungsschrauben können auch Clipselemente vorgesehen sein, die ferner einstückig mit den Ablagebänken 15a, 15b; 16a, 16b ausgebildet sein können (nicht zeichnerisch dargestellt).
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Bezüglich der ersten, oberen Ablageposition 7 des Ladebodens 3 weisen die Ablagebänke 15a, 15b; 16a, 16b obere Ablageflächen 18; 19 auf. Die oberen Ablageflächen 18 der ersten Ablagebänke 15a, 15b erstrecken sich dabei in Fahrzeuglängsrichtung (x-Richtung) gesehen nach Fahrzeug-hinten bis über den Bereich des Scharniers 9 des sich in der ersten, oberen Ablageposition 7 befindlichen Ladeboden 3 geringfügig hinaus, so dass eine vertikale Abstützung (z-Richtung) des Scharniers 9 und demgemäß der miteinander korrespondierenden Enden der beiden Ladebodenteile 3a, 3b gewährleistet ist. Geringfügig bedeutet, dass bei geringfügigem Zurückziehen (in +x-Richtung) des Ladebodens 3 das fahrzeugfrontseitige Ende des Ladebodens 3 von den oberen Ablageflächen 18 der ersten Ablagebänke 15a, 15b abrutscht, worauf nachfolgend weiter eingegangen wird.
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Gesetzt den Fall, der Ladeboden 3 soll von der vorstehend beschriebenen ersten, oberen Ablageposition 7 in die zweite, untere Ablageposition 8 überführt werden, so wird bei geöffneter Heckklappe 1a das rückwärtige Ende des Ladebodens 3 angehoben und der Ladeboden 3, wie bereits vorstehend angedeutet, gemäß dem Richtungspfeil 20 nach hinten durch die Öffnung 2a des Kofferraums 2 aus demselben gezogen (vgl. 9) bis das Scharnier 9 des Ladebodens 3 eine hintere Abschlusskante der oberen Ablageflächen 18 der ersten, vorderen Ablagebänke 15a, 15b überschreitet. Durch diese Maßnahme schwenkt das vordere Ende des zweiten, hinteren Ladebodenteils 3b nach unten und kommt auf dem Fahrzeugboden 6a der Fahrzeugkarosserie 6 zum liegen (vgl. 9, gestrichelte Linienführung des Ladebodens 3). Gleichzeitig gleitet das erste, vordere Ladebodenteil 3a entlang besagter Abschlusskanten und fällt bei weiterem Zurückziehen des Ladebodens 3 schließlich ebenfalls auf den Fahrzeugboden 6a (nicht zeichnerisch dargestellt).
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Wie den 4, 5, 7, 9–10 noch zu entnehmen ist, weisen die ersten, vorderen Ablagebänke 15a, 15b zusätzlich jeweils eine unterhalb der jeweiligen oberen Ablagefläche 18 angeordnete Führungsbahn 21 auf, welche Führungsbahnen 21 in der Ebene des Fahrzeugbodens 6a beginnend nach Fahrzeug-vorn (–x-Richtung) ansteigend ausgebildet sind. Gesetzt weiter den Fall, der Ladeboden 3 wird gemäß dem Richtungspfeil 22 nunmehr wieder nach Fahrzeug-vorn (–x-Richtung) geschoben, so gleitet der erste, vordere Ladenbodenteil 3a auf die Führungsbahnen 21 auf (vgl. 9, durchgezogene Linienführung des Ladebodens 3).
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Wird der Ladeboden 3 noch weiter nach Fahrzeug-vorn (–x-Richtung) verschoben, nimmt der erste, vordere Ladenbodenteil 3a in der zweiten, unteren Ablageposition 8 des Ladebodens 3 eine definierte, respektive von den Führungsbahnen 21 vorgegebene Schräglage ein, wogegen der zweite, hintere Ladenbodenteil 3a vor den zweiten, hinteren Ablagebänken 16a, 16b auf dem Fahrzeugboden 6a abgelegt wird. Der Fahrzeugboden 6a bildet so eine untere Ablagefläche 23 für den zweiten, hinteren Ladenbodenteil 3b aus (vgl. 10). Das vordere Ende des ersten, vorderen Ladenbodenteils 3a erreicht demgemäß eine zum Fahrzeugboden 6a erhöhte Position und deckt dadurch vorteilhaft einen eingangs bereits erwähnten freien Durchgang 24 zwischen dem Fahrzeugboden 6a und einer Rücksitzbank 25 (1) des Kraftfahrzeugs 1 ab. Die 7, 9 und 10 zeigen von besagter Rücksitzbank 25 lediglich die Rückenlehne/n 25a derselben, die den Kofferraum 2 von der Fahrgastzelle 26 (1) des Kraftfahrzeugs 1 separiert.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Kraftfahrzeug
- 1a
- Heckklappe
- 2
- Kofferraum
- 2a
- Öffnung
- 3
- Ladeboden
- 3a
- erster, vorderer Ladebodenteil
- 3b
- zweiter, hinterer Ladebodenteil
- 4
- unterer Stauraum
- 5
- oberer Stauraum
- 6
- Fahrzeugkarosserie
- 6a
- Fahrzeugboden
- 7
- erste, obere Ablageposition (Ladeboden 3)
- 8
- zweite, untere Ablageposition (Ladeboden 3)
- 9
- Scharnier
- 10
- Schwenkachse
- 11
- Teppichboden
- 12
- Richtungspfeil
- 13
- Stirnfläche (erster Ladebodenteil 3a)
- 14
- Stirnfläche (zweiter Ladebodenteil 3b)
- 15a, b
- erste, vordere Ablagebank
- 16a, b
- zweite, hintere Ablagebank
- 17
- Befestigungsstellen
- 18
- obere Ablagefläche (erste Ablagebank 15a, b)
- 19
- obere Ablagefläche (zweite Ablagebank 16a, b)
- 20
- Richtungspfeil
- 21
- Führungsbahn
- 22
- Richtungspfeil
- 23
- untere Ablagefläche
- 24
- Durchgang
- 25
- Rücksitzbank
- 25a
- Rückenlehne
- 26
- Fahrgastzelle
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- US 6102464 A [0002]
- US 6290278 B1 [0002]
- US 6406085 B1 [0002]
- EP 1955897 A1 [0002]
- EP 2399783 A1 [0002]
- EP 2226219 B1 [0002]