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DE102011054608A1 - Sitz mit verschweißter Querwelle - Google Patents

Sitz mit verschweißter Querwelle Download PDF

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DE102011054608A1
DE102011054608A1 DE102011054608A DE102011054608A DE102011054608A1 DE 102011054608 A1 DE102011054608 A1 DE 102011054608A1 DE 102011054608 A DE102011054608 A DE 102011054608A DE 102011054608 A DE102011054608 A DE 102011054608A DE 102011054608 A1 DE102011054608 A1 DE 102011054608A1
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DE
Germany
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seat
transverse shaft
fitting
welded
backrest
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102011054608A
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English (en)
Inventor
Matthias Fischer
Jochen Hofmann
Nadine Reinhardt
Michael Flieger
Jörg Gropp
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Brose Fahrzeugteile SE and Co KG
Original Assignee
Brose Fahrzeugteile SE and Co KG
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Publication date
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Priority to CN201280051818.5A priority patent/CN103930307B/zh
Priority to US14/352,658 priority patent/US9174553B2/en
Priority to PCT/EP2012/004263 priority patent/WO2013056798A2/de
Priority to DE112012004351.0T priority patent/DE112012004351B4/de
Priority to CZ2014-323A priority patent/CZ2014323A3/cs
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Sitz, insbesondere einen Kraftfahrzeugsitz (K), mit einem Sitzteil (S) und einer relativ zu dem Sitzteil (S) schwenkbar gelagerten Rückenlehne (R), die einen Lehnenrahmen (H1, H1*, H2, Q) mit zwei sich gegenüberliegenden Seitenholmen (H1, H2) aufweist, wobei die beiden Seitenholme (H1, H1*, H2) über eine Querwelle (1) miteinander verbunden sind, die an dem Sitzteil (S) jeweils im Bereich eines Seitenholms (S1, S2) drehbar gelagert ist, und wobei mindestens eine Beschlaganordnung (2) mit einem an dem Lehnenrahmen (H1, H1*, H2, Q) fixierten Beschlagteil (20) vorgesehen ist, um die schwenkbar gelagerte Rückenlehne (R) relativ zu dem Sitzteil (S) zu arretieren. Insbesondere zur Verbesserung der Montierbarkeit und des Kraftflusses zwischen Querwelle (1) und Lehnenrahmen (H1, H1*, H2, Q) ist vorgesehen, das an dem Lehnenrahmen (H1, H1*, H2, Q) fixierte Beschlagteil (20) mit einem der Seitenholme (H1, H1*, H2) zu verschweißen und darüber hinaus die Querwelle (1) mit diesem Beschlagteil (20) zu verschweißen. Ferner durchgreift die Querwelle (1) einen der beiden Seitenholme (H1, H1*, H2) und ist mit einem Ende (11) in einem Sitzseitenteil (S1) des Sitzteils (S) drehbar gelagert, so dass die Querwelle (1) eine Schwenkachse (D) definiert, um die die Rückenlehne (R) relativ zu dem Sitzteil (S) schwenkbar ist

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Sitz, insbesondere eine Kraftfahrzeugsitz nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Ein derartiger Sitz weist ein Sitzteil und eine relativ zu dem Sitzteil schwenkbar gelagerte Rückenlehne auf, so dass eine Neigung der Rückenlehne relativ zu dem Sitzteil eingestellt werden kann. Um die Rückenlehne in einer eingestellten Relativlage bezüglich des Sitzteils arretieren zu können, ist eine Beschlaganordnung vorgesehen. Eine solche Beschlaganordnung weist üblicherweise zwei Beschlagteile, zum Bespiel als Teil von Rastbeschlägen, auf. Ein Beschlagteil ist hierbei an einem ein Rückenlehnenpolster tragenden Lehnenrahmen der Rückenlehne fixiert und das andere Beschlagteil ist an dem Sitzteil fixiert. Zum Beispiel über innerhalb der Beschlaganordnung vorgesehene Verriegelungselemente sind die beiden Beschlagteile und damit die Rückenlehne relativ zu dem Sitzteil arretierbar. Durch Betätigung der Verriegelungselemente kann die Arretierung wieder gelöst werden, so dass die Rückenlehne in ihrer Neigung relativ zu dem Sitzteil verändert werden kann. Auch kann ein Verstellelement beispielsweise in Form eines Handrades oder Verstellhebels an der Beschlaganordnung vorgesehen sein, um die Rückenlehne zu verschwenken.
  • Weiterhin ist es bei derartigen Sitzen bekannt, zwei sich gegenüberliegende Seitenholme eines Lehnenrahmens der Rückenlehne über eine Querwelle starr miteinander zu verbinden. Die Querwelle dient hierbei vor allem der Aufnahme von auf die Rückenlehne wirkenden Kräften und Momenten. Gegebenenfalls kann die Querwelle auch für die Definition einer Schwenkachse genutzt werden, um die die Rückenlehne schwenkbar gelagert ist. Hierfür ist wenigstens einer der Seitenholme des Lehnenrahmens drehfest mit der Querwelle verbunden und die Querwelle drehbar an dem Sitzteil gelagert. Auf diese Weise ist die Rückenlehne über die Querwelle um eine Schwenkachse schwenkbar an dem Sitzteil gelagert. Alternativ können zusätzliche Bauteile, wie zum Beispiel Schweißmuttern, Stufenbolzen oder Einlegerbleche zur Vorgabe der Schwenkachse eingesetzt werden.
  • An einem Ende der Querwelle kann ferner die Beschlaganordnung vorgesehen sein. Eine Beschlaganordnung kann dabei des Weiteren das Verstellelement aufweisen, über das die Rückenlehne um ihre Schwenkachse gedreht werden kann, um die Rückenlehne (manuell) relativ zu dem Sitzteil zu verschwenken.
  • Üblicherweise wird eine die beiden Seitenholme eines Lehnenrahmens verbindende Querwelle über zusätzliche Bauteile, wie zum Beispiel Bleche, mit einem Beschlagteil der Beschlaganordnung verbunden. Dies erhöht nicht nur die Kosten, sondern auch das Gewicht des Sitzes, den Montageaufwand und die Montagezeit. Darüber hinaus kann durch die Verwendung derartiger zusätzlicher Bauteile eine Kraft nur indirekt zwischen dem Lehnenrahmen und der Querwelle übertragen werden.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Sitz, insbesondere einen Kraftfahrzeugsitz der vorgenannten Art weiter zu verbessern und den Aufwand zur Montage eines derartigen Sitzes zu verringern.
  • Diese Aufgabe wird mit einem Sitz des Anspruchs 1 gelöst.
  • Erfindungsgemäß ist hierbei an dem Lehnenrahmen der schwenkbar gelagerten Rückenlehne, der die beiden sich gegenüberliegenden und die Lehnenlängsseiten definierenden Seitenholme aufweist, ein Beschlagteil der Beschlaganordnung unmittelbar über eine Verschweißung an einem der Seitenholme fixiert. Darüber hinaus ist die die beiden Seitenholme verbindende Querwelle mit diesem Beschlagteil verschweißt und durchgreift mit einem Ende einen der beiden Seitenholme, so dass die Querwelle mit diesem Ende in einem Sitzseitenteil des Sitzteils drehbar gelagert ist und die Schwenkachse definiert, um die die Rückenlehne relativ zu dem Sitzteil schwenkbar ist.
  • Auf diese Art und Weise dient die Querwelle nicht nur als Schwenkachse für die Rückenlehne bzw. Lehnendrehpunkt, sondern es wird auch ein direkter Kraftfluss zwischen der Querwelle, dem einen Beschlagteil und dem einen Seitenholm des Lehnenrahmens gewährleistet. Es sind demgemäß keine weiteren Bauteile für die Verbindung von Querwelle und Beschlagteil sowie von Beschlagteil und dem einen Seitenholm notwendig.
  • Der mit der Querwelle drehfest verbundene Lehnenrahmen erstreckt sich zwischen zwei Sitzseitenteilen des Sitzteils, wobei ein Ende der Querwelle in einem Drehlager eines Sitzseitenteils aufgenommen ist. Vorzugsweise sind die beiden Sitzseitenteile hierbei jeweils wangenartig an dem Sitzteil ausgebildet, so dass ein an dem Sitzteil angeordnetes Sitzpolster von den beiden Sitzseitenteilen seitlich eingefasst ist. An einem dieser Sitzseitenteile kann auch ein zweites Beschlagteil der Beschlaganordnung fixiert sein.
  • In einer Ausführungsvariante ist die Querwelle sowohl stoffschlüssig mit einem (ersten) der beiden Seitenholme als auch mit dem an dem anderen (zweiten) gegenüberliegenden Seitenholm fixierten Beschlagteil stoffschlüssig verbunden, wobei dieses Beschlagteil – vorzugsweise ausschließlich – stoffschlüssig mit dem anderen (zweiten) Seitenholm verbunden ist.
  • In einer anderen Ausführungsvariante ist ein separates Verbindungselement an dem von der Querwelle durchgriffenen Seitenholm fixiert – vorzugsweise durch eine Verschweißung – und die Querwelle ist mit diesem Seitenholm über das separate Verbindungselement drehfest verbunden. In dieser Variante wird es gleichfalls bevorzugt, dass die Querwelle mit dem Verbindungselement verschweißt ist, um kostengünstig eine belastbare Verbindung herzustellen.
  • Durch die erfindungsgemäße Ausbildung des Sitzes lassen sich nicht nur das Gewicht des Sitzes und dessen Herstellungs- bzw. Montagekosten verringern, sondern es wird auch eine verbesserte Kraftübertragung erreicht, die gerade im Crash-Fall von besonderer Bedeutung ist, wenn die Querwelle große Drehmomente aufnehmen muss.
  • Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist, dass zur Lagerung der Lehne am Sitzseitenteil (an der beschlagsfernen Seite der Lehne) kein zusätzliches Bauteil erforderlich ist, sondern die Querwelle selbst auch als Lager dient. Darüber hinaus soll die der Versteifung dienende Querwelle insbesondere einer Verwindung der Rückenlehne entgegenwirken, wobei sich hierfür deren mittelbare (über ein separates Verbindungselement) oder unmittelbare, stoffschlüssige Anbindung an einen Seitenholm und die stoffschlüssige Anbindung an das gegenüberliegende, mit dem anderen Seitenholm verschweißte Beschlagteil besonders vorteilhaft auswirkt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsvariante ist das an dem einen (zweiten) Seitenholm fixierten Beschlagteil scheibenartig ausgebildet und insbesondere derart mit der Querwelle verbunden, dass eine Schweißnaht zur Verbindung des Beschlagteils mit dem Seitenholm im Wesentlichen in derselben Ebene liegt wie eine Schweißnaht zur Verbindung der Querwelle mit dem Beschlagteil. Ein geringfügiger axialer Versatz zwischen den beiden unterschiedlichen Schweißnähten ergibt sich hierbei allenfalls aufgrund der Dicke des Beschlagteils, indem das Beschlagteil auf derselben Seite an seinem äußeren Umfang mit dem zugeordneten Seitenholm und an einem inneren Rand einer Öffnung, durch die die Querwelle in das Beschlagteil eingreift, mit der Querwelle verschweißt ist. Bevorzugt ist ein scheibenartig ausgebildetes Beschlagteil nur wenige Millimeter dick.
  • Durch die Verwendung eines im Wesentlichen scheibenartig ausgebildeten Beschlagteils und die Verschweißung des Beschlagteils mit dem einen Seitenholm und der Querwelle mit dem Beschlagteil im Wesentlichen in derselben Ebene wird ein direkter Kraftschluss zwischen Querwelle und Seitenholm weiter unterstützt. So wird eine zu übertragende Kraft über das Beschlagteil bezogen auf die Querwelle nahezu ausschließlich radial (nach außen von der Querwelle in den Seitenholm oder nach innen von dem Seitenholm in die Querwelle) weitergeleitet. Beispielsweise wird eine von der Querwelle auf den einen Seitenholm mit dem Beschlagteil zu übertragende Kraft über das scheibenartige Beschlagteil um etwa 90° umgelenkt und in den sich senkrecht zu der Querwelle erstreckenden Seitenholm eingeleitet.
  • In diesem Zusammenhang wird es ebenfalls bevorzugt, wenn ein eingesetztes Verbindungselement scheibenartig ausgebildet ist.
  • Ferner wird es als vorteilhaft erachtet, dass das Beschlagteil und/oder ein Verbindungselement um ein Vielfaches größere Abmessungen in radialer Richtung aufweist als die Querwelle, also insbesondere das Beschlagteil bzw. das Verbindungselement wenigstens einen in radialer Richtung von der Querwelle weg bzw. nach außen verlaufenden Abschnitt oder mehrere solcher Abschnitte aufweist. Ein sich radial nach außen erstreckender Abschnitt ist dann bevorzugt auch mit dem zugeordneten Seitenholm verschweißt. Hierdurch wird ein radialer Versatz zwischen einer oder mehrerer Schweißverbindungen von Querwelle und Beschlagteil bzw. von Querwelle und Verbindungselement und einer oder mehrerer Schweißverbindungen von Beschlagteil und zugeordnetem Seitenholm bzw. Verbindungselement und zugeordnetem Seitenholm erzielt.
  • Hier kann, wie zuvor bereits erläutert, das Beschlagteil insbesondere scheibenartig ausgebildet sein, wodurch – insbesondere im Crash-Fall – auftretende Kräfte und Drehmomente besser von dem Lehnenrahmen in die Querwelle eingeleitet werden. So wird durch die scheibenartige Ausbildung des Beschlagteils ein (größerer) axialer Versatz zwischen der Schweißverbindung von Beschlagteil und Seitenholm einerseits und der Schweißverbindung von Beschlagteil und Querwelle andererseits vermieden. Ein solcher axialer Versatz würde durch eine Kraft, die von dem Seitenholm über das Beschlagteil auf die Querwelle übertragen werden soll, ein Drehmoment erzeugen, das die Schweißverbindung von Beschlagteil und Querwelle (zusätzlich) belasten würde. Weiterhin wird hierdurch in einem Ausführungsbeispiel ein radialer Versatz zwischen den angesprochenen Schweißverbindungen vorgesehen. Durch diesen vorgesehenen radialen Versatz der Schweißverbindungen wird eine von dem Seitenholm auf die Querwelle zu übertragende Kraft oder ein zu übertragendes Drehmoment über den oder die sich radial in Richtung der Querwelle erstreckenden Abschnitt bzw. Abschnitte des Beschlagteils geleitet. Hierdurch werden eine auf die Rückenlehne wirkende Kraft oder ein hierauf wirkendes Drehmoment vor der Einleitung in die Querwelle in Längserstreckungsrichtung des Lehnenrahmens an dem Lehnenrahmen entlang und gezielt über einen Bereich an dem mit dem Beschlagteil ausgestatteten Seitenholm geführt, der durch das Beschlagteil verstärkt ist.
  • Vorteilhaft erfolgt die Verschweißung der Querwelle jeweils auf der dem anderen Seitenholm zugewandten Innenseite eines Seitenholms. Derart sind beispielsweise die Schweißnähte zwischen Querwelle und dem einen, ersten Seitenholm einerseits und dem Beschlagteil andererseits jeweils innerhalb des Lehnenrahmens vorgesehen und damit während der Montage leicht zugänglich.
  • Analog ist in einer Ausführungsvariante, in der ein Verbindungselement zur Verbindung der Querwelle mit dem einen ersten Seitenholm vorgesehen ist, die Querwelle auf einer Innenseite des ersten Seitenholms mit dem Verbindungselement verschweißt und auf einer gegenüberliegenden Innenseite des zweiten Seitenholms mit dem Beschlagteil.
  • In einer hierauf basierenden Weiterbildung ist ferner vorgesehen, das Verbindungselement auf einer Innenseite des ersten Seitenholms mit der Querwelle und auf einer Außenseite desselben ersten Seitenholms mit dem ersten Seitenholm zu verschweißen. Schweißnähte für die Fixierung des Verbindungselements an dem Seitenholm einerseits und für die Fixierung der Querwelle an dem Verbindungselement andererseits werden somit über verschiedene Seiten des Seitenholms vorgenommen.
  • In einem Ausführungsbeispiel ist die Querwelle über eine einzelne, insbesondere radial umlaufende Schweißnaht mit dem einen Seitenholm und/oder über eine einzelne, insbesondere radial umlaufende Schweißnaht mit dem axial gegenüberliegenden Beschlagteil verschweißt. Alternativ kann selbstverständlich auch vorgesehen sein, dass eine stoffschlüssige Verbindung der Querwelle mit dem ersten Seitenholm oder dem Beschlagteil über mehrere (mindestens zwei) entlang eines äußeren Umfangs der Querwelle voneinander beabstandete Schweißnähte realisiert ist.
  • Bei Verwendung eines Verbindungselements kann die Querwelle ebenfalls über eine einzelne, insbesondere radial umlaufende Schweißnaht oder über mehrere entlang eines äußeren Umfangs der Querwelle voneinander beabstandete Schweißnähte mit dem Verbindungselement verschweißt sein.
  • Es ist selbstverständlich denkbar, eine direkte Verschweißung zwischen Querwelle und dem nicht mit dem Beschlagteil versehenen ersten Seitenholm sowie zusätzlich eine Verschweißung der Querwelle mit einem an demselben ersten Seitenholm fixierten Verbindungselement vorzusehen, wie dies z.B. auch in den Unteransprüchen angegeben ist. Insbesondere aufgrund der schnelleren Montage durch eine geringere Anzahl von Schweißnähten wird es aber bevorzugt, die Querwelle bei Verwendung eines Verbindungselements ausschließlich mit dem Verbindungselement zu verschweißen, so dass die Querwelle nur über das Verbindungselement mit dem ersten Seitenholm drehfest verbunden ist.
  • In einem Ausführungsbeispiel ist die Querwelle in einen an dem einen, ersten Seitenholm ausgebildeten Durchzug eingeführt und mit diesem Durchzug verschweißt. Der Durchzug steht dabei mit einem Rand in Richtung auf den gegenüberliegenden Seitenholm axial hervor, so dass ein Verschweißen mit einer Mantelfläche der Querwelle erleichtert ist.
  • In einem Ausführungsbeispiel sind die beiden Seitenholme zusätzlich zu der Querwelle ausschließlich noch über einen oberen Querholm starr miteinander verbunden. Der obere Querholm ist hierbei zur Festlegung einer Kopfstütze des (Fahrzeug-)Sitzes ausgebildet und vorgesehen. Zwischen den beiden Seitenholmen können zwar gleichfalls noch elastische Federelemente oder eine Federmatte zur Abstützung eines Rückenlehnenpolsters angeordnet sein. Eine starre, versteifende Verbindung zwischen den beiden Seitenholmen wird jedoch in einem solchen Ausführungsbeispiel ausschließlich durch einen oberen Querholm und die eine Querwelle bereitgestellt.
  • Um den Sitz leichter auszugestalten, wird es ferner bevorzugt, die Querwelle als hohles Querrohr auszubilden. Die Querschnittsform der Querwelle ist vorzugsweise kreisförmig oder rechteckig.
  • Im Hinblick auf das an dem einen (zweiten) Seitenholm angeschweißte Beschlagteil kann vorgesehen sein, dass dieses Teil eines Drehbeschlags der Beschlaganordnung oder eines Rastbeschlags der Beschlaganordnung ist, mittels dem eine Schwenkbewegung der Rückenlehne relativ zu dem Sitzteil gesperrt ist und durch Betätigung eines Betätigungselements freigegeben werden kann.
  • In beiden Fällen handelt es sich bei dem an dem einen Seitenholm angeschweißten Beschlagteil um einen Teil einer Beschlaganordnung, über die die schwenkbar gelagerte Rückenlehne relativ zu dem Sitzteil arretierbar ist und nur durch gezielte Betätigung (manuell oder motorisch) in ihrer Neigung relativ zu dem Sitzteil verstellt werden kann. Hierbei geht die vorliegende Erfindung von dem Gedanken aus, dass die mit der Beschlaganordnung gekoppelte Querwelle kostengünstig sowohl stoffschlüssig unmittelbar mit einem Seitenholm des Lehnenrahmens als auch stoffschlüssig unmittelbar mit einem Beschlagteil der Beschlaganordnung verbunden werden kann, um die Verwendung zusätzlicher Bauteile zu verringern und einen möglichst direkten Kraftfluss zwischen Querwelle und Lehnenrahmen bereitzustellen. Dementsprechend wird auch das mit der Querwelle verschweißte Beschlagteil mit dem zugeordneten Seitenholm des Lehnenrahmens verschweißt.
  • Weitere Vorteile der vorliegenden Erfindung werden bei der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Figuren deutlich werden.
  • Hierbei zeigen:
  • 1A1B ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugsitzes in perspektivischer Ansicht mit Blick auf die beiden sich gegenüberliegenden Lehnenlängsseiten;
  • 2A2C Detailansichten einer ersten Lehnenlängsseite des Kraftfahrzeugsitzes der 1A und 1B mit einem ersten Seitenholm eines Lehnenrahmens, der mit einer Querwelle verschweißt ist;
  • 3 Detailansicht einer zweiten Lehnenlängsseite des Kraftfahrzeugsitzes der 1A und 1B, an der ein Beschlagteil mit einem zweiten Seitenholm des Lehnenrahmens verschweißt ist und die Querwelle mit diesem Beschlagteil verschweißt ist;
  • 4 Detailansicht einer ersten Lehnenlängsseite einer abgewandelten Ausführungsvariante, bei der die Querwelle über ein separates Verbindungselement an dem ersten Seitenholm fixiert ist.
  • Die 1A und 1B zeigen zunächst in perspektivischer Ansicht einen Kraftfahrzeugsitz K mit einem Sitzteil S, an dem ein Sitzpolster anzuordnen ist, und mit einer relativ zu dem Sitzteil S verschwenkbar gelagerten Rückenlehne R. Das Sitzteil S ist hier in bekannterweise über ein Paar von Gleitschienen L1, L2 längsverschieblich innerhalb eines Kraftfahrzeugs montierbar.
  • Die Rückenlehne R ist an wangenartig ausgebildeten Sitzseitenteilen S1, S2 des Sitzteils S verschwenkbar gelagert, so dass die Rückenlehne R in Verschwenkrichtungen V in ihrer Neigung relativ zu dem Sitzteil S verändert werden kann. Die Rückenlehne R ist hier ohne ein daran anzuordnendes Rückenlehnenpolster dargestellt, so dass ein aus zwei sich gegenüberliegenden Seitenholmen H1 und H2 und einem oberen Querholm Q gebildeter Lehnenrahmen ersichtlich ist.
  • Die beiden Seitenholme H1 und H2 definieren die Lehnenlängsseiten der Rückenlehne R. Der Querholm Q verbindet die beiden Seitenholme H1 und H2 starr miteinander und ist für die Festlegung einer hier nicht dargestellten Kopfstütze des Kraftfahrzeugsitzes K ausgebildet und vorgesehen. Zwischen den beiden Seitenholmen H1 und H2 erstrecken sich quer zu einer durch die beiden längserstreckt ausgebildeten Seitenholme H1 und H2 definierten Lehnenlängsrichtung mehrere (vorliegend drei) Federelemente F. Über diese elastisch ausgebildeten Federelemente F kann ein an dem Lehnenrahmen angeordnetes Rückenlehnenpolster elastisch abgestützt werden.
  • Während die beiden Seitenholme H1 und H2 an ihrem oberen, dem Sitzteil S abgewandten Ende über den oberen Querholm Q starr miteinander verbunden sind, ist als einzige weitere starre Verbindung der beiden Seitenholme H1 und H2 an einem gegenüberliegenden Ende eine Querwelle in Form eines hohlzylindrischen Querrohrs 1 mit kreisförmigem Querschnitt vorgesehen. Dieses Querrohr 1 weist zwei axiale Enden 11 und 12 auf. Jedes Ende 11, 12 reicht jeweils mindestens bis an den zugeordneten (ersten oder zweiten) Seitenholm H1 oder H2 des Lehnenrahmens der Rückenlehne R heran oder ist in diesen eingeführt, wobei vorliegend ein Ende 11 aus seinem Seitenholm 11 herausgeführt ist und in dem benachbarten Sitzseitenteil S1 des Sitzteils S ruht. Das Querrohr 1 ist an diesem Sitzseitenteil S1 drehbar gelagert, so dass es eine Schwenkachse D (vergleiche 2A und 2B) definiert. Um diese Schwenkachse D ist die Rückenlehne verschwenkbar, um stärker auf das Sitzteil S zu oder von diesem weggeneigt zu werden oder vollständig auf ein Sitzpolster des Sitzteils S geklappt zu werden.
  • Zur Neigungsverstellung der Rückenlehne R ist an einem (zweiten) der beiden Seitenholme H1 und H2 eine an sich bekannte Beschlaganordnung 2 vorgesehen. Über diese Beschlaganordnung 2 wird eine Neigungsverstellung der Rückenlehne R relativ zu dem Sitzteil S gestattet, um die Rückenlehne R in eine Verstellrichtung V zu verschwenken. Gleichzeitig wird über die Beschlaganordnung 2 eine Arretierung einer eingestellten Relativlage der Rückenlehne R relativ zu dem Sitzteil S bereitgestellt, so dass eine unbeabsichtigte Verlagerung der in ihrer Neigung eingestellten Rückenlehne R relativ zu dem Sitzteil S verhindert ist. Die Beschlaganordnung 2 weist hierbei zwei Beschlagteile auf, von denen ein Beschlagteil 20 an dem Lehnenrahmen fixiert ist und ein Beschlagteil (nicht dargestellt) an einem Sitzseitenteil S2 fixiert ist.
  • Wie insbesondere aus den Detaildarstellungen der 2A bis 2C und 3 ersichtlich ist, ist das Querrohr 1 zur Gestattung einer Schwenkbewegung der Rückenlehne Rund zur Versteifung der Rückenlehne R drehfest mit den beiden Seitenholmen H1 und H2 des Lehnenrahmens verbunden. Die Verbindung des Querrohres 1 an einem ersten Seitenholm H1 erfolgt unmittelbar über eine Schweißnaht W1. An dem gegenüberliegenden zweiten Seitenholm H2 ist eine Schweißverbindung des Querrohres 1 entlang einer Schweißnaht W2 mit dem Beschlagteil 20 der Beschlagsanordnung 2 vorgesehen. Das Beschlagteil 20 ist selbst gleichfalls über eine Schweißverbindung entlang einer Schweißnaht W3 an dem zweiten Seitenholm H2 fixiert.
  • Das scheibenartig ausgebildete Beschlagteil 20 befindet sich hierbei an einer dem gegenüberliegenden ersten Seitenholm H1 zugewandten ebenen Holminnenfläche H20 des zweiten Seitenholms H2. Das Beschlagteil 20 liegt an der Holminnenfläche H20 flächig auf und ist über die wenigstens eine Schweißnaht W3 an seinem Umfangsrand mit dem zweiten Seitenholm H2 verschweißt. Die Schweißnaht W3 kann hierbei entlang des Umfangs des Beschlagteils 20 vollständig umlaufend ausgebildet sein. Alternativ können auch vereinzelte, entlang des Umfangs des Beschlagsteils 20 voneinander beabstandete Schweißnähte vorgesehen sein, um das Beschlagteil 20 lokal stoffschlüssig mit dem Seitenholm H2 zu verbinden, und/oder das Beschlagteil 20 kann über einen Beschlagabschnitt mit dem Seitenholm H2 verschweißt sein, der auf einer dem ersten Seitenholm H1 abgewandten Holmaußenfläche des zweiten Seitenholms H2 ausgebildet ist.
  • In einer alternativen Ausführungsform kann selbstverständlich ein mit der Querwelle bzw. dem Querrohr 1 verschweißtes (scheibenartiges) Beschlagteil einer Beschlaganordnung auch an der der dem ersten Seitenholm H1 abgewandten Holmaußenfläche des zweiten Seitenholms H2 angeordnet und an dieser Holmaußenfläche mit dem zweiten Seitenholm H2 verschweißt sein.
  • Gleichermaßen kann das Querrohr 1 an seiner Mantelfläche 10 über eine einzelne, radial umlaufende Schweißnaht W2 mit dem Beschlagteil 20 stoffschlüssig verbunden sein oder über mehrere umfangsseitig voneinander beabstandete einzelne Schweißnähte.
  • Der dem Beschlagteil 20 gegenüberliegende erste Seitenholm H1 bildet ebenfalls eine ebene Holminnenfläche H10 aus, die dem gegenüberliegenden zweiten Seitenholm H2 zugewandt ist. An der Holminnenfläche H10 des ersten Seitenholms H1 ist ein Durchzug 4 ausgebildet. Dieser Durchzug 4 weist vorliegend einen kreisförmigen Querschnitt auf und umrandet eine Öffnung, durch die hindurch das Querrohr 1 mit seinem einen Ende 11 durch den ersten Seitenholm H1 hindurchgeführt ist. Ein schmaler Fortsatz des Durchzuges 4 steht axial in Richtung auf den gegenüberliegenden zweiten Seitenholm H2 an der Holminnenfläche H10 des ersten Seitenholms H1 hervor. An diesem vorstehenden Fortsatz des Durchzuges 4 ist das Querrohr 1 entlang der Schweißnaht W1 an seiner äußeren Mantelfläche 10 mit dem Seitenholm H1 verschweißt. Das Querrohr 1 ist somit auf den beiden sich gegenüberliegenden Holminnenflächen H10 und H20 mit den beiden Seitenholmen H1 und H2 drehfest verbunden; einerseits mit dem ersten Seitenholm H1 unmittelbar und andererseits mit dem zweiten Seitenholm H2 über das scheibenartig ausgebildete, nur wenige Millimeter starke Beschlagteil 20 der Beschlaganordnung 2. Dabei erfolgt die Verbindung jeweils ausschließlich über Schweißverbindungen (Schweißnähte W1, W2 und W3) und damit ausschließlich stoffschlüssig, um eine drehfeste Verbindung des Querrohres 1 mit den beiden Seitenholmen H1 und H2 zu erreichen.
  • Die mit dem Querrohr 1 verbundenen Enden der Seitenholme H1 und H2 sind zwischen den beiden Sitzseitenteilen S1 und S2 angeordnet. Ein aus einer Öffnung in dem ersten Seitenholm H1 hervorstehendes Ende 11 des Querrohres 1 ist dabei in einer (Lager-)Öffnung 3 des zugeordneten Sitzseitenteils S1 drehbar aufgenommen und definiert damit (zusammen mit der Beschlaganordnung 2) die Schwenkachse D. Das andere Ende 12 des Querrohres 1 ist ausschließlich an dem Beschlagteil 20 befestigt, das zur Arretierung der Rückenlehne R mit dem an dem zugeordneten Sitzseitenteil S2 fixierten weiteren Beschlagteil des Rastbeschlages der Beschlaganordnung 2 zusammenwirkt.
  • Durch die drehfeste Verbindung des Querrohres 1 mit dem Lehnenrahmen, der hier durch die Seitenholme H1, H2 und dem oberen Querholm Q gebildet wird, über Schweißnähte W1, W2 und W3 im Inneren des Lehnenrahmens wird die Montagezeit erheblich verkürzt. Darüber hinaus wird ein Kraftfluss, insbesondere zur Übertragung einer Schwenkbewegung auf die Rückenlehne R über die Beschlaganordnung 2 und zur Einleitung der bei einem Crash an der Rückenlehne R auftretenden, hohen Kräfte und Drehmomente in das Querrohr 1, zwischen Querrohr 1 und den beiden Seitenholmen H1 und H2 deutlich verbessert.
  • Darüber hinaus wird hier durch die scheibenartige Ausbildung des Beschlagteils 20 ein axialer Versatz zwischen der Schweißverbindung W3 von Beschlagteil 20 und zweiten Seitenholm H2 und der Schweißverbindung W2 von Beschlagteil 20 und Querrohr 1 andererseits vermieden. Weiterhin werden durch den bestehenden radialen Versatz der Schweißverbindungen W2, W3 eine von dem zweiten Seitenholm H2 bzw. dem Lehnenrahmen auf das Querrohr 1 zu übertragende Kraft oder ein zu übertragendes Drehmoment über die sich radial in Richtung des Querrohres 1 erstreckenden flächigen Abschnitte des Beschlagteils 20 geleitet. Hierdurch werden die Kraft oder das Drehmoment vor der Einleitung in das Querrohr 1 über einen Bereich an dem mit dem Beschlagteil 20 ausgestatteten Seitenholm H2 in Längserstreckungsrichtung des Lehnenrahmens an dem Lehnenrahmen entlang geführt, der durch das Beschlagteil 20 verstärkt ist. Dies wirkt sich insbesondere im Crash-Fall positiv aus, wenn durch das versteifend wirkende Querrohr 1 einer Verwindung der Rückenlehne R entgegengewirkt werden soll und die Verbindung zwischen Querrohr 1 und dem Lehnenrahmen besonders beansprucht wird. Dabei steht bei der dargestellten asymmetrischen Ausgestaltung der Rückenlehne R mit nur an einem Seitenholm H2 vorgesehenen Beschlaganordnung 2 die Vermeidung oder zumindest Begrenzung einer solchen Verwindung der Rückenlehne R im Crash-Fall besonders im Fokus.
  • Mit der Schnittdarstellung der 4 wird eine alternative Ausbildung des Kraftfahrzeugsitzes K veranschaulicht. In dieser Variante ist das Querrohr 1 an einem ersten Seitenholm H1* nicht unmittelbar angeschweißt, sondern ist über ein hier als Scheibe ausgebildetes Verbindungselement 5 an diesem ersten Seitenholm H1* fixiert. Durch die scheibenartige Ausbildung des Verbindungselements 5 werden dabei ähnliche Vorteile im Hinblick auf die Krafteinleitung in die Querwelle 1 – insbesondere im Falle eines Crashs – erzielt, wie sie obig für die scheibenartige Ausbildung des Beschlagteils erläutert sind.
  • Der erste Seitenholm H1* der 4 weist hier eine Durchgangsöffnung 4* auf, durch die hindurch die Querwelle 1 geführt ist, so dass sie mit einem Ende drehbar in der Öffnung 3 des außen liegenden Sitzseitenteils S1 aufgenommen ist. Das Verbindungselement 5 weist gleichfalls eine Durchgangsöffnung auf, durch die sich die Querwelle 1 hindurch erstreckt, und ist an der Mantelfläche 10 der Querwelle 1 mit dieser über eine Schweißnaht W1* verschweißt. Das Verbindungselement 5 befindet sich hierbei an einer Holmaußenfläche H11 des ersten Seitenholms H1* zwischen dem Sitzseitenteil S1 und dem ersten Seitenholm H1* und ist an dieser Holmaußenfläche H11 mit dem ersten Seitenholm H1* über eine Schweißnaht W4 verschweißt.
  • Die Abmessungen der Durchgangsöffnung 4* des ersten Seitenholms H1* sind (bzw. hier der Durchmesser der Durchgangsöffnung 4* ist) so gewählt, dass das außen angeordnete Verbindungselement 5 zumindest im Bereich Durchgangsöffnung 4* auch von der Innenseite des ersten Seitenholms H1* her zugänglich ist. So kann ein die Querwelle 1 einfassender Abschnitt des Verbindungselements 5 auf der Innenseite des ersten Seitenholms H1* mit der Querwelle 1 verschweißt werden, wenn das drehbar zu lagernde Ende 11 der Querwelle 1 durch die Durchgangsöffnung 4* des ersten Seitenholms H1* und die Durchgangsöffnung des Verbindungselements 5 bestimmungsgemäß hindurch geführt ist. Die Querwelle 1 ist hier folglich mit dem Verbindungselement 5 auf einer dem zweiten Seitenholm H2 zugewandten Innenseite des von ihr durchgriffenen ersten Seitenholms H1* verschweißt und das Verbindungselement 5 ist auf einer dem zweiten Seitenholm H2 abgewandten Außenseite des ersten Seitenholms H1* mit dem ersten Seitenholm H1* verschweißt.
  • Alternativ oder ergänzend kann beispielsweise insbesondere vorgesehen sein, das Verbindungselement 5 auf der Außenseite des ersten Seitenholms H1* mit der Querwelle 1 zu verschweißen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Querrohr
    10
    Mantelfläche
    11, 12
    Rohrende
    2
    Beschlaganordnung
    20
    Beschlagteil
    3
    Öffnung
    4
    Durchzug
    4*
    Durchgangsöffnung
    5
    Verbindungselement
    D
    Schwenkachse
    F
    Federelement
    H1, H1*
    (erster) Seitenholm
    H2
    (zweiter) Seitenholm
    H10, H20
    Holminnenfläche
    H11
    Holmaußenfläche
    K
    Kraftfahrzeugsitz
    L1, L2
    Gleitschiene
    Q
    Querholm
    R
    Rückenlehne
    S
    Sitzteil
    S1, S2
    Sitzseitenteil
    V
    Schwenkrichtung
    W1, W1*, W2, W3, W4
    Schweißnaht

Claims (15)

  1. Sitz, insbesondere Kraftfahrzeugsitz, mit einem Sitzteil und einer relativ zu dem Sitzteil schwenkbar gelagerten Rückenlehne, die einen Lehnenrahmen mit zwei sich gegenüberliegenden Seitenholmen aufweist, wobei die beiden Seitenholme über eine Querwelle miteinander verbunden sind, die an dem Sitzteil im Bereich eines Seitenholms drehbar gelagert ist, und wobei mindestens eine Beschlaganordnung mit einem an dem Lehnenrahmen fixierten Beschlagteil vorgesehen ist, um die schwenkbar gelagerte Rückenlehne relativ zu dem Sitzteil zu arretieren, dadurch gekennzeichnet, dass das an dem Lehnenrahmen (H1, H1*, H2, Q) fixierte Beschlagteil (20) mit einem der Seitenholme (H1, H1*, H2) verschweißt ist und die Querwelle (1) mit diesem Beschlagteil (20) verschweißt ist, und dass ein Ende (11) der Querwelle (1) einen der beiden Seitenholme (H1, H1*, H2) durchgreift und dieses Ende (11) in einem Sitzseitenteil (S1) des Sitzteils (S) drehbar gelagert ist, so dass die Querwelle (1) eine Schwenkachse (D) definiert, um die die Rückenlehne (R) relativ zu dem Sitzteil (S) schwenkbar ist.
  2. Sitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Beschlagteil (20) scheibenartig ausgebildet ist.
  3. Sitz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Beschlagteil (20) derart scheibenartig ausgebildet und mit der Querwelle (1) verbunden ist, dass eine Schweißnaht (W3) zur Verbindung des Beschlagteils (20) mit dem zugeordneten Seitenholm (H2) im Wesentlichen in derselben Ebene liegt wie eine Schweißnaht (W2) zur Verbindung der Querwelle (1) mit dem Beschlagteil (20).
  4. Sitz nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Querwelle (1) an dem von ihr durchgriffenen Seitenholm (H1, H1*) fixiert ist.
  5. Sitz nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Querwelle (1) mit dem von ihr durchgriffenen Seitenholm (H1) und/oder mit einem an diesem Seitenholm (H1*) fixierten Verbindungselement (5) verschweißt ist.
  6. Sitz nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Querwelle (1) in einen an dem einen Seitenholm (H1) ausgebildeten Durchzug (4) eingeführt und mit dem Durchzug (4) verschweißt ist.
  7. Sitz nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (5) mit dem Seitenholm (H1*) verschweißt ist.
  8. Sitz nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Querwelle (1) mit dem Verbindungselement (5) auf einer dem anderen Seitenholm (H2) zugewandten Innenseite des von ihr durchgriffenen Seitenholms (H1*) verschweißt ist, und dass das Verbindungselement (5) auf einer dem anderen Seitenholm (H2) abgewandten Außenseite des von der Querwelle (1) durchgriffenen Seitenholms (H1*) mit diesem Seitenholm (H1*) verschweißt ist.
  9. Sitz nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Querwelle (1) mit dem an den einen Seitenholm (H2) geschweißten Beschlagteil (20) und mit dem gegenüberliegenden Seitenholm (H1) und/oder dem Verbindungselement (5) des gegenüberliegenden Seitenholms (H1*) jeweils auf der dem anderen Seitenholm (H2, H1, H1*) zugewandten Innenseite eines Seitenholms (H1, H1*, H2) verschweißt ist.
  10. Sitz nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Querwelle (1) auf einer dem anderen Seitenholm (H2) abgewandten Außenseite des von ihr durchgriffenen Seitenholms (H1, H1*) mit dem von ihr durchgriffenen Seitenholm (H1) und/oder mit dem Verbindungselement (5) dieses Seitenholms (H1*) verschweißt ist.
  11. Sitz nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Querwelle (1) über eine einzelne, insbesondere radial umlaufende Schweißnaht (W1; W1*) oder mehrere voneinander räumlich beabstandete Schweißnähte mit dem einen Seitenholm (H1) und/oder mit dem Verbindungselement (5) verschweißt ist.
  12. Sitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Querwelle (1) über eine einzelne, insbesondere radial umlaufende Schweißnaht (W2) oder mehrere voneinander räumlich beabstandete Schweißnähte mit dem Beschlagteil (20) verschweißt ist.
  13. Sitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Seitenholme (H1, H1*, H2) zusätzlich zu der Querwelle (1) ausschließlich noch über einen oberen Querholm (Q), an dem eine Kopfstütze festzulegen ist, starr miteinander verbunden sind.
  14. Sitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Querwelle als hohles Querrohr (1) ausgebildet ist.
  15. Sitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das eine Beschlagteil (20) Teil eines Rastbeschlages der Beschlaganordnung (2) ist, mittels dem eine Schwenkbewegung der Rückenlehne (R) relativ zu dem Sitzteil (S) gesperrt ist und durch Betätigung eines Betätigungselements freigegeben werden kann, und/oder das eine Beschlagteil Teil eines Drehbeschlages einer Beschlaganordnung ist, mittels dem eine Neigung der Rückenlehne (R) relativ zu dem Sitzteil (S) einstellbar ist.
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