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Die Erfindung betrifft eine Baugruppe einer Verstelleinrichtung für einen Fahrzeugsitz nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bzw. des Anspruchs 8.
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Eine derartige Baugruppe einer Verstelleinrichtung weist ein erstes Schwenkteil, ein zweites Schwenkteil, ein mit dem zweiten Schwenkteil verbundenes Lagerrohr, das das zweite Schwenkteil um eine Schwenkachse schwenkbar am ersten Schwenkteil lagert, und einen am ersten Schwenkteil angeordneten Lagerbock, der das Lagerrohr schwenkbar an dem ersten Schwenkteil hält, auf.
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Eine solche Verstelleinrichtung kann insbesondere als Neigungs- oder Höhenverstelleinrichtung eines Fahrzeugsitzes ausgebildet sein. Bei dem ersten Schwenkteil kann es sich dann beispielsweise um eine Sitzwanne eines Sitzgestells handeln, an der ein zweites Schwenkteil in Form einer Schwinge einer Neigungs- oder Höhenverstelleinrichtung schwenkbar gelagert ist. Hierzu ist an der Sitzwanne ein Lagerbock vorgesehen, der ein mit der Schwinge fest verbundenes Lagerrohr schwenkbar hält und darüber die Schwinge schwenkbar an der Sitzwanne lagert. Weil sich das Lagerrohr bei einer solchen Anordnung in der Regel quer an der Sitzwanne entlang einer Fahrzeugquerrichtung (bei bestimmungsgemäßem Einbau des Fahrzeugsitzes in ein Fahrzeug) erstreckt, wird das Lagerrohr in diesem Fall auch als Querrohr bezeichnet.
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Herkömmlich wird ein Lagerrohr - das zur Verwendung in einer Neigungs- oder Höhenverstelleinrichtung eines Fahrzeugsitzes hinreichend fest ausgebildet sein muss, um die auf einen Fahrzeugsitz wirkenden Kräfte aufnehmen, abstützen und ableiten zu können - beispielsweise in Lagerstellen an einem hinreichend fest ausgebildeten Rahmenteil des Fahrzeugsitzes oder an der unteren Fläche der Sitzwanne gelagert. Das Lagerrohr erstreckt sich zwischen zwei Rahmenteilen, beispielsweise zwei Sitzseitenteilen eines Sitzgestells oder zwei seitlichen Abschnitten einer Sitzwanne oder der unteren Fläche der Sitzwanne. Die Lagerstellen sind dabei als Lageröffnungen ausgebildet, die von dem Lagerrohr durchgriffen werden und in denen das Lagerrohr nach Art eines Gleitlagers schwenkbar gelagert ist.
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Bei einem aus der
DE 103 10 018 A1 bekannten Fahrzeugsitz ist ein Querrohr über Lagerböcke an Führungsschienen gelagert. Das Querrohr erstreckt sich durch Lagerstellen an den Lagerböcken in Form von Lageröffnungen und ist über diese Lagerstellen an den Lagerböcken gehalten.
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Lagerböcke der bekannten Art sind aus Metall hergestellt und dementsprechend schwer. Zudem muss ein Lagerrohr zur Anordnung an einem Lagerbock durch eine Lageröffnung an dem Lagerbock hindurch gesteckt werden, was die Montage unter Umständen aufwendig gestalten kann.
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Die
US 6 517 157 B1 offenbart einen Fahrzeugsitz, bei dem an quer erstreckten Lagerrohren Schwingen angeordnet sind. Die Lagerrohre sind hierbei schwenkbar an Führungsschienen aufgenommen und greifen hierzu durch Öffnungen in den Führungsschienen hindurch.
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Die
DE 10 2007 058 331 A1 beschreibt einen Fahrzeugsitz mit einem ein erstes und ein zweites Bauteil des Fahrzeugsitzes miteinander verbindendes Lagerungs-/ Verbindungselement, das mit dem ersten Bauteil, das eine Sitzschale sein kann, fest und mit dem zweiten Bauteil, das ein im vorderen Bereich eines Sitzrahmens angeordnetes Querrohr sein kann, derart verbindbar ist, dass eine gewisse Bewegung des zweiten Bauteils relativ zum Lagerungs-/Verbindungselement und damit zum ersten Bauteil erreichbar ist. Das Lagerungs-/Verbindungselement ist ein einstückiges U-förmiges Formteil, das eine das zweite Bauteil aufnehmende Aufnahmekammer aufweist, deren lichte Weite in Längsrichtung des Fahrzeugsitzes größer ist als in Querrichtung und das mit Mitteln zur festen Verbindung mit dem ersten Bauteil versehen ist. Innenseitig des U-Stegs des U-förmigen Formteils ist ein Federelement angeordnet, das das zweite Bauteil beaufschlagt, wenn das Lagerungs-/Verbindungselement auf das zweite Bauteil aufgesteckt und mit dem ersten Bauteil fest verbunden ist.
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Die
DE 10 2006 048 064 A1 beschreibt eine Befestigungsvorrichtung zur Befestigung eines einen stab- oder stangenartigen Abschnitt aufweisenden Befestigungselements, die einen Aufnahmebereich zur Lagerung eines Befestigungselements, wenigstens ein Federelement und wenigstens ein mit dem Federelement verbundenes Sperrelement aufweist. Das Sperrelement ist dazu ausgelegt, das Befestigungselement im Aufnahmebereich zu halten. Die Befestigungsvorrichtung weist einen Anschlagbereich zur Anlage gegen das Sperrelement auf.
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In der
DE 30 00 645 A1 ist eine Arretiervorrichtung zur Halterung von Körpern mit einem im Wesentlichen kreisförmigen Querschnitt offenbart.
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Die
DE 10 2006 006 994 A1 offenbart einen Fahrzeugsitz mit einem verstellbaren Sitzgestell und mit einem daran über Verbindungselemente befestigten Aufnahmeteil für ein Sitzpolster. An allen Verbindungsstellen zwischen dem Sitzgestell und dem Aufnahmeteil des Sitzpolsters sind zumindest zwischen den einander jeweils gegenüberliegenden Bereichen Dämpfungselemente angeordnet, welche integrierter Bestandteil der Verbindungselemente sind.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Baugruppe einer Verstelleinrichtung für einen Fahrzeugsitz zur Verfügung zu stellen, die auf einfache Weise die Anordnung eines Lagerrohres an einem Lagerbock ermöglicht, gleichzeitig die Möglichkeit für eine Gewichtsreduzierung der Baugruppe und des übergeordneten Fahrzeugsitzes schafft und dennoch eine hinreichend feste Anordnung des Lagerrohres an dem Lagerbock gewährleisten kann. Zudem soll die Verstelleinrichtung mit dem an dem Lagerbock anzuordnenden Lagerrohr einfach zu montieren sein.
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Diese Aufgabe wird durch einen Gegenstand mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Demnach ist vorgesehen, dass der Lagerbock eine Aufnahmeeinrichtung aufweist, in die das Lagerrohr in eine Einsteckrichtung senkrecht zur Schwenkachse eingesteckt ist und die das Lagerrohr entgegen der Einsteckrichtung formschlüssig an dem Lagerbock hält, indem das Lagerrohr mit der Aufnahmeeinrichtung des Lagerbocks verrastet ist. An dem Lagerrohr ist ein Axialsicherungselement angeordnet, das bei eingestecktem Lagerrohr in einer Aussparung des Lagerbocks zu liegen kommt und das Lagerrohr in einer Richtung parallel zur Schwenkachse an dem Lagerbock festlegt. Das Axialsicherungselement stellt somit sicher, dass das Lagerrohr nicht in Axialrichtung zur Schwenkachse aus dem Lagerbock rutschen kann, so dass mittels der Aufnahmeeinrichtung (die das Lagerrohr in der Ebene quer zur Schwenkachse an dem Lagerbock hält) und durch das Axialsicherungselement (die das Lagerrohr axial zur Schwenkachse an dem Lagerbock festlegt) sicher und schwenkbar an dem Lagerbock gehalten ist.
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Das erste Schwenkteil, an dem der Lagerbock angeordnet ist, kann beispielsweise durch eine Sitzwanne des Fahrzeugsitzes und das zweite Schwenkteil, das fest mit dem Lagerrohr verbunden, beispielsweise verschweißt, oder auch einstückig mit dem Lagerrohr ausgebildet ist, kann beispielsweise durch eine Schwinge einer Höhen- oder Neigungseinstelleinrichtung des Fahrzeugsitzes ausgebildet sein. Das Lagerrohr kann sich bei bestimmungsgemäßer Anordnung des Fahrzeugsitzes in einem Fahrzeug insbesondere entlang einer Querrichtung senkrecht zur Fahrzeuglängsrichtung und senkrecht zur Fahrzeugvertikalrichtung erstrecken und wird in diesem Fall auch als Querrohr bezeichnet.
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Denkbar ist aber beispielsweise auch, dass der Lagerbock an einer Führungsschiene eines Sitzuntergestells eines Fahrzeugsitzes angeordnet ist und ein mit einer Schwinge zur Verbindung mit einem Sitzobergestell verbundenes Lagerrohr lagert.
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Die vorliegende Erfindung geht von dem Gedanken aus, einen Lagerbock zu verwenden, der ein Lagerrohr rastend (clipsend) hält. Das Lagerrohr kann in eine Einsteckrichtung, die senkrecht zur Schwenkachse (um die das Lagerrohr an dem Lagerrohr gelagert ist) gerichtet ist, in den Lagerbock eingesteckt werden und ist, in eingestecktem Zustand, formschlüssig an dem Lagerbock gehalten. Hierzu kann die Aufnahmeeinrichtung des Lagerbocks eine Einführöffnung und einen Halteabschnitt aufweisen, wobei der Halteabschnitt das Lagerrohr in eingestecktem Zustand umfänglich so umgreift, dass das Lagerrohr an dem Haltebock gehalten ist, und die Einführöffnung den Halteabschnitt derart umfänglich öffnet, dass das Lagerrohr in die Einsteckrichtung in den Halteabschnitt einsetzbar ist.
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Mit der zur Verfügung gestellten Aufnahmeeinrichtung des Lagerbocks muss das Lagerrohr nicht in Richtung der Schwenkachse (um die das Lagerrohr an dem Lagerbock schwenkbar gelagert ist) in eine Lageröffnung an dem Lagerbock eingeschoben werden. Vielmehr kann das Lagerrohr in eine Richtung senkrecht zur Schwenkachse an den Lagerbock angesetzt werden und wird in die Aufnahmeeinrichtung eingesteckt, wobei das Lagerrohr clipsend mit dem Lagerbock in Verbindung gebracht wird und in eingestecktem Zustand an dem Lagerbock gehalten wird. In eingestecktem Zustand ist das Lagerohr somit mit der Aufnahmeeinrichtung des Lagerbocks verrastet, indem der Halteabschnitt das Lagerrohr umfänglich zumindest soweit umgreift, dass das Lagerrohr zumindest nicht ohne Weiteres aus dem Halteabschnitt gelangen kann.
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Die Aufnahmeeinrichtung in Form der Einführöffnung und des Halteabschnitts kann vorteilhafterweise einstückig an dem beispielsweise aus Kunststoff ausgebildeten Lagerbock angeformt sein.
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Um zu gewährleisten, dass die Verbindung zwischen dem Lagerrohr und dem Lagerbock sich auch bei Belastung des Fahrzeugsitzes bei normalem Gebrauch oder in einem Crashfall nicht löst, ist die Einsteckrichtung vorzugsweise so gerichtet, dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des Fahrzeugsitzes wirkende Gewichtskräfte und in einem Frontcrash-Fall oder in einem Heckcrash-Fall wirkende Belastungskräfte nicht in Richtung eines Lösens der Verbindung zwischen Lagerrohr und Lagerbock auf das Lagerrohr einwirken. Mit anderen Worten ist bei Anordnung das Lagerbocks an einer Sitzwanne und bei Verbindung des Lagerrohres mit einer Schwinge einer Sitzhöhen- oder Sitzneigungseinstelleinrichtung die Einsteckrichtung vertikal nach oben gerichtet. Bei normalem Gebrauch wirkende Gewichtskräfte eines auf dem Fahrzeugsitz sitzenden Fahrzeuginsassen drücken diese senkrecht nach unten auf die Sitzwanne und wirken somit verstärkend für die clipsende Verbindung zwischen Lagerrohr und Lagerbock, so dass die Verbindung zwischen Lagerrohr und Lagerbock sogar noch verstärkt wird. Belastungskräfte, die in einem Frontcrash-Fall oder einem Heckcrash-Fall wirken, wirken dagegen entlang der Fahrzeuglängsrichtung, also in diesem Fall im Wesentlichen senkrecht zur Einsteckrichtung, so dass auch diese Belastungskräfte nicht zu einem Lösen des Lagerrohres aus dem Lagerbock führen können.
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Eine vertikal nach oben gerichtete Einsteckrichtung (entlang einer Fahrzeugvertikalrichtung) kommt in Betracht, wenn der Lagerbock unterhalb einer Sitzwanne angeordnet ist und das Lagerrohr von unten an die Sitzwanne angesteckt werden soll. Kommt der Lagerbock beispielsweise zur Anbindung eines Lagerrohres an einer Führungsschiene zum Einsatz, um das Lagerrohr von oben an die Führungsschiene anzusetzen und beispielsweise ein Sitzobergestell mit der Führungsschiene zu verbinden, so ist die Einsteckrichtung vorteilhafterweise vertikal nach unten gerichtet, so dass wiederum Gewichtskräfte die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch auf das Lagerrohr einwirken, zu einer Verstärkung der Verbindung zwischen Lagerrohr und Lagerbock führen. Denkbar ist auch, dass die Einsteckrichtung nicht vertikal nach oben, sondern beispielsweise winklig unter einem von 90° unterschiedlichen Winkel zur Wirkrichtung der Gewichtskräfte und der in einem Crashfall wirkenden Belastungskräfte gerichtet ist. Die Einsteckrichtung kann beispielsweise einen 45°-Winkel relativ zur Schwenkachse und der Fahrzeugvertikalrichtung (unter Bezugnahme auf den bestimmungsgemäß in einem Fahrzeug eingebauten Fahrzeugsitz) beschreiben und schräg nach hinten oder schräg nach vorne gerichtet sein.
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Das Lagerrohr wird zur Verbindung mit dem Lagerbock in die Aufnahmeeinrichtung des Lagerbocks eingesteckt, wobei der Lagerbock hierzu zumindest abschnittsweise so elastisch ausgebildet sein muss, dass das Lagerrohr durch die Einführöffnung an den Halteabschnitt der Aufnahmeeinrichtung angesetzt werden kann und in eingesetztem Zustand dann formschlüssig an dem Halteabschnitt gehalten wird. Um eine solches Einclipsen zu ermöglichen, muss der Lagerbock so in eine Richtung quer zur Einsteckrichtung und quer zur Schwenkachse nachgeben können, dass das Lagerrohr clipsend mit der Aufnahmeeinrichtung in Verbindung gebracht werden kann, wobei gleichzeitig der Lagerbock jedoch so steif ausgebildet sein muss, dass das Lagerrohr in eingestecktem Zustand sicher an dem Lagerbock gehalten wird. Um die Verbindung zwischen dem Lagerrohr und dem Lagerbock zusätzlich zu sichern, ist vorteilhafterweise ein Sicherungselement vorgesehen, das an den Lagerbock angesetzt und über Halterungen an dem Lagerbock gehalten ist und das ausgebildet ist, ein Lösen des Lagerrohres entgegen der Einsteckrichtung aus der Aufnahmeeinrichtung zu verhindern. Dieses Sicherungselement kann beispielsweise durch einen Drahtabschnitt ausgebildet sein, der den Lagerbock an seiner entgegen der Einsteckrichtung weisenden Seite überspannt und mit dem Lagerbock über die Halterungen verrastet ist.
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Durch ein solches, als Drahtabschnitt ausgebildetes Sicherungselement, das zur Sicherung in einfacher Weise rastend an den Lagerbock angesetzt wird und den Lagerbock dann an der Seite, von der aus das Lagerrohr an den Lagerbock angesteckt worden ist und an der sich die Einführöffnung zum Einstecken des Lagerrohres befindet, überspannt, wird verhindert, dass der Lagerbock quer zur Einsteckrichtung nachgeben kann, so dass ein Lösen das Lagerrohres aus der Aufnahmeeinrichtung des Lagerbocks sicher verhindert werden kann. Die rastende Verbindung zwischen dem Lagerrohr und dem Lagerbock ist somit gesichert, und der Formschluss zwischen dem Lagerrohr und dem Lagerbock entgegen der Einsteckrichtung ist auch bei großen Belastungen gewährleistet.
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Mit dem als Drahtabschnitt ausgebildeten Sicherungselement ergibt sich eine besonders einfache Montage, zu der zunächst das Lagerrohr an den Lagerbock angesteckt wird, um dann das Sicherungselement in Form des Drahtabschnittes rastend auf den Lagerbock aufzustecken. Ist das Sicherungselement befestigt, ist das Lagerrohr gesichert und kann nicht ohne Lösen des Sicherungselementes aus dem Lagerbock entfernt werden.
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Das Axialsicherungselement kann beispielsweise in Form einer Scheibe einstückig an das insbesondere aus Metall, beispielsweise Stahl, hergestellte Lagerrohr angeformt sein.
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Die Aufgabe wird durch einen Gegenstand mit den Merkmalen des Anspruchs 8 gelöst.
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Demnach ist vorgesehen, dass der Lagerbock eine Aufnahmeeinrichtung aufweist, in die das Lagerrohr in eine Einsteckrichtung senkrecht zur Schwenkachse eingesteckt ist und die das Lagerrohr entgegen der Einsteckrichtung formschlüssig an dem Lagerbock hält, indem das Lagerrohr mit der Aufnahmeeinrichtung des Lagerbocks verrastet ist, wobei an dem Lagerbock eine Führungsöffnung zum Führen eines Verstellteils einer weiteren Verstelleinrichtung des Fahrzeugsitzes angeordnet ist.
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Diesem liegt der Gedanke zugrunde, den Lagerbock in synergetischer Doppelverwendung nicht lediglich zum Lagern des Lagerrohres einer ersten Verstelleinrichtung, beispielsweise einer Sitzhöhen- oder Sitzneigungsverstelleinrichtung, sondern zusätzlich auch zum Führen eines Verstellteils einer anderen, zweiten Verstelleinrichtung, beispielsweise einer Sitztiefenverstelleinrichtung, zu verwenden.
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Diese Führungsöffnung kann beispielsweise sich nach Art einer Bohrung durch den Lagerbock erstrecken und eine Führungsrichtung senkrecht zur Schwenkachse definieren. In diese Führungsöffnung wird das zu führende Verstellteil eingesteckt und entlang der Führungsrichtung geführt, wobei die Führungsöffnung einstückig in den Lagerbock eingeformt sein kann.
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Für eine Leichtbauweise des Fahrzeugsitzes und eine Gewichtsersparnis kann, wie bereits angedeutet, der Lagerbock vorteilhafterweise aus Kunststoff hergestellt sein, beispielsweise als Kunststoffspritzgussteil. Aufgrund der Ausbildung aus Kunststoff weisen die Wandungsabschnitte des Lagerbocks die erforderliche Elastizität zum clipsenden Einstecken des Lagerrohrs an die Aufnahmeeinrichtung des Lagerbocks auf, wobei bei Verwendung eines Sicherungselements beispielsweise in Form eines Drahtabschnitts die clipsenden Wandungsabschnitte des Lagerbocks gegen ein Lösen der Verbindung von Lagerbock und Lagerrohr gesichert werden und der Lagerbock in gesichertem Zustand eine hinreichende Festigkeit für die Lagerung des Lagerrohrs an dem Lagerbock aufweist.
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Der der Erfindung zugrunde liegende Gedanke soll nachfolgend anhand der in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert werden. Es zeigen:
- 1 eine schematische Ansicht eines Fahrzeugsitzes mit einem an einem Sitzträger angeordneten Lagerrohr einer Sitzhöhenverstellung und einer an dem Sitzträger vorgesehenen Sitztiefenverstelleinrichtung;
- 2 eine perspektivische Ansicht zweier an einer Sitzwanne anzuordnenden Lagerböcke zur Lagerung eines Lagerrohres an der Sitzwanne;
- 3 eine Ansicht der Lagerböcke mit daran angeordnetem Lagerrohr von unten und
- 4 eine Ansicht einer Sitzwanne mit daran anzuordnenden Lagerböcken.
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In 1 ist ein Fahrzeugsitz 1 dargestellt, der einen über Schwingen 13, 14 eine Sitzhöhenverstelleinrichtung an einer Längsverstelleinrichtung 12 angeordneten Sitzträger 11 sowie eine schwenkbar am Sitzträger 11 angelenkte Rückenlehne 10 umfasst. Die Längsverstelleinrichtung 12 ist hierbei mit einem Fahrzeugboden 16 eines Fahrzeugs verbunden. Der Sitzträger 11 trägt ein Sitzpolster 110, auf dem ein Fahrzeuginsasse Platz nehmen kann, und die Rückenlehne 10 trägt ein Lehnenpolster 100 zum Abstützen des Rückens des Fahrzeuginsassen.
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Bei dem in 1 dargestellten Fahrzeugsitz 1 ist der Sitzträger 11 über die Schwingen 13, 14 der Sitzhöhenverstelleinrichtung an die Längsverstelleinrichtung 12, insbesondere eine Oberschiene eines Führungsschienenpaares der Längsverstelleinrichtung 12, angebunden, wobei an jeder Seite des Fahrzeugsitzes 1 jeweils zwei Schwingen 13, 14 und eine Längsverstelleinrichtung 12 in Form eines Führungsschienenpaares vorgesehen ist. Durch Verschwenken der Schwingen 13, 14 relativ zu dem Sitzträger 11 und der Längsverstelleinrichtung 12 kann die Höhe des Sitzträgers 11 und damit der Sitzfläche für einen Sitzbenutzer angepasst werden.
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Wie in 1 dargestellt, ist die vordere Schwinge 13 an ihrem unteren Ende schwenkbar mit der Längsverstelleinrichtung 12 und an ihrem oberen Ende über ein Lagerrohr 17 und einen Lagerbock 3 schwenkbar an dem Sitzträger 11 gelagert. Die vordere Schwinge 13 ist hierzu an ihrem oberen Ende fest mit dem Lagerrohr 17 verbunden, das schwenkbar an dem fest mit dem Sitzträger 11 verbundenen Lagerbock 3 gelagert ist. Der Sitzträger 11 stellt in diesem Fall ein erstes Schwenkteil und die Schwinge 13 ein zweites Schwenkteil dar, die über das Lagerrohr 17 und den Lagerbock 3 schwenkbar aneinander gelagert sind. Die vordere Schwinge 13 ist beispielsweise mit dem Lagerrohr 17 verschweißt oder auch einstückig mit dem Lagerrohr 17 ausgebildet.
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Das Lagerrohr 17 verbindet die zwei vorderen Schwingen 13 beidseits des Fahrzeugsitzes 1 miteinander, wobei das Lagerrohr 17 an seinem einen Ende die zur Fahrzeugmitte hin gelegene, sogenannte tunnelseitige Schwinge 13 und an seinem anderen Ende die nach außen hin gelegene, türseitige Schwinge 13 trägt.
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Ein Ausführungsbeispiel zweier Lagerböcke 3, 4 zur Lagerung eines Lagerrohres 17 ist in 2 bis 4 dargestellt. Hierbei sind zwei Lagerböcke 3, 4 vorgesehen, um das Lagerrohr 17 über Lagerabschnitte 170, 171 um eine Schwenkachse S schwenkbar an einer Sitzwanne 6 (siehe 4) zu lagern. Die Lagerböcke 3, 4 sind in Querrichtung Y zueinander versetzt unterhalb der Sitzwanne 6 angeordnet und über Befestigungsstellen 34, 44 auf Seiten der Lagerböcke 3, 4 und Befestigungsstellen 62, 63 auf Seiten der Sitzwanne 6 fest mit der Sitzwanne 6 verbunden, beispielsweise verschraubt oder vernietet. Die Lagerböcke 3, 4 sind aus Kunststoff gefertigt und somit leichtgewichtig ausgebildet.
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Die Lagerböcke 3, 4 weisen jeweils eine Aufnahmeeinrichtung 31, 41 auf, in die das Lagerrohr 17 mit seinen Lagerabschnitten 170, 171 in eine Einsteckrichtung E, gerichtet in etwa parallel zu einer der Fahrzeugvertikalrichtung entsprechenden Vertikalrichtung Z (bezogen auf den bestimmungsgemäß in ein Fahrzeug eingebauten Fahrzeugsitz 1), eingesteckt werden kann. Die Aufnahmeeinrichtung 31, 41 eines jeden Lagerbocks 3, 4 ist gebildet durch eine Einführöffnung 310, 410 die sich entgegen der Einsteckrichtung E nach außen hin weitet, und einen Halteabschnitt 311, 411, der den jeweils zugeordneten Lagerabschnitt 170, 171 des Lagerrohres 17 in eingestecktem Zustand umfänglich so umschließt, dass das Lagerrohr 17 entgegen der Einsteckrichtung E formschlüssig an dem Halteabschnitt 311, 411 gehalten ist.
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Zum Anordnen des Lagerrohres 17 an den beiden Lagerböcken 3, 4 wird das Lagerrohr 17 mit seinen Lagerabschnitten 170, 171 in die Einsteckrichtung E in die jeweilige Aufnahmeeinrichtung 31, 41 jedes Lagerbocks 3, 4 eingesteckt, bis die Lagerabschnitte 170, 171 clipsend mit den Halteabschnitten 311, 411 in Eingriff gelangen und in eingestecktem Zustand formschlüssig in der Ebene quer zur Schwenkachse S (insbesondere auch mit Formschluss entgegen der Einsteckrichtung E) an den Halteabschnitten 311, 411 gehalten werden.
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Um ein Einstecken des Lagerrohres 17 in die Aufnahmeeinrichtung 31, 41 jedes Lagerbocks 3, 4 zu ermöglichen, müssen die den Halteabschnitt 311, 411 ausbildenden Wandungsabschnitte des Lagerbocks 3, 4 so elastisch ausgebildet sein, dass ein clipsendes Einstecken des Lagerrohres 17 in die Aufnahmeeinrichtung 31, 41 möglich ist. Gleichzeitig muss der Lagerbock 3, 4 aber so hinreichend steif ausgebildet sein, dass das Lagerrohr 17 mit hinreichender Festigkeit in eingestecktem Zustand formschlüssig an dem Lagerbock 3, 4 gehalten wird.
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Um die Verbindung des Lagerrohres 17 mit dem Lagerbock 3 in eingestecktem Zustand zusätzlich zu sichern, ist ein in 2 dargestelltes Sicherungselement 36, 46 in Form eines Drahtabschnitts vorgesehen, der in die Einsteckrichtung E an den Lagerbock 3, 4 angesetzt werden kann und über Halterungen 32, 33, 42, 43 rastend mit dem Lagerbock 3, 4 in Eingriff gebracht werden kann. Das Sicherungselement 36, 46 in Form des Drahtabschnitts wird hierzu über Abschnitte 360, 361 mit den Halterungen 32, 33, 42, 43 in Eingriff gebracht. Bei angesetztem Sicherungselement 36, 46 in Form des Drahtabschnitts überspannt das Sicherungselement 36, 46 mit einem Drahtabschnitt 362, 462 den Lagerbock 3, 4 an seiner entgegen der Einsteckrichtung E weisenden Seite, an die das Lagerrohr 17 zum Einstecken angesetzt wird, so dass die Festigkeit des Lagerbocks 3, 4 erhöht und insbesondere ein Ausweichen der Wandungsabschnitte des Lagerbocks 3 quer zur Einsteckrichtung E und quer zur Schwenkachse S nicht (oder zumindest nur geringfügig) möglich ist und somit das Lagerrohr 17 sicher an dem Lagerbock 3, 4 gehalten ist. Die Verbindung des Lagerrohres 17 mit dem Lagerbock 3, 4 kann nur bei Entfernen des Sicherungselements 36, 46 gelöst werden.
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Die Verbindung zwischen dem Sicherungselement 36, 46 und dem Lagerbock 3, 4 über die Halterungen 32, 33, 42, 43 kann selbstverstärkend ausgebildet sein, so dass bei einer Belastung in Richtung eines Aufweitens des Halteabschnitts 311, 411 das Sicherungselement 36, 46 fester an dem Lagerbock 3, 4 gehalten wird.
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Über die Aufnahmeeinrichtung 31, 41 an jedem Lagerbock 3, 4 ist das Lagerrohr 17 in der Ebene quer zur Schwenkachse S formschlüssig an dem Lagerbock 3, 4 festgelegt.
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Um zusätzlich das Lagerrohr 17 auch gegen ein Verschieben axial zur Schwenkachse S zu sichern, ist an dem Lagerrohr 17 ein Axialsicherungselement 172 vorgesehen, das einstückig in Form einer kreisförmigen Scheibe an das aus Metall, beispielsweise Stahl, gefertigte Lagerrohr 17 angeformt ist und in eine Aussparung 47 an dem Lagerbock 4 derart eingreift, dass das Lagerrohr 17 nicht entlang der Schwenkachse S verschoben werden kann.
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Wie aus 2 ersichtlich, ist an dem anderen Lagerbock 3 eine entsprechende Aussparung 37 vorgesehen. Dies ermöglicht es, unter Umständen an dem Lagerrohr 17 ein weiteres Axialsicherungselement 172 vorzusehen (was aber nicht erforderlich und aufgrund einer dadurch entstehenden Überbestimmung auch nicht unbedingt wünschenswert ist) oder das Lagerrohr 17 anders herum an die Lagerböcke 3, 4 anzusetzen. Eine baugleiche Ausbildung der Lagerböcke 3, 4 (abgesehen von ihrer spiegelverkehrten Ausbildung) ist zudem vorteilhaft im Sinne einer Gleichteilefertigung.
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Die Einsteckrichtung E ist nach oben gerichtet, so dass das Lagerrohr 17 im Wesentlichen entlang der Vertikalrichtung Z von unten an die mit der Sitzwanne 6 verbundenen Lagerböcke 3, 4 anzusetzen ist. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der Sitzwanne 6, die einen Bestandteil des Sitzträgers 11 darstellt (siehe 1), wirken Gewichtskräfte F eines im Fahrzeugsitz 1 sitzenden Sitzbenutzers entgegen der Vertikalrichtung Z auf die Sitzwanne 6 und somit verstärkend für die Verbindung zwischen dem Lagerrohr 17 und den Lagerböcken 3, 4, weil aufgrund der Gewichtskräfte F das Lagerrohr 17 in Richtung der Einsteckrichtung E in die Lagerböcke 3, 4 hinein gedrückt wird. Die Gewichtskräfte F können damit nicht zu einem Lösen der Verbindung zwischen dem Lagerrohr 17 und den Lagerböcken 3, 4 führen.
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Zudem kann aufgrund der vertikal nach oben gerichteten Einsteckrichtung E auch eine Belastung in einem Frontcrash-Fall oder Heckcrash-Fall nicht zu einem unerwünschtem Lösen der Verbindung zwischen den Lagerböcken 3, 4 und dem Lagerrohr 17 führen. Denn Belastungskräfte FCF, die in einem Frontcrash-Fall wirken (siehe 1), wirken in einer Richtung im Wesentlichen senkrecht zur Einsteckrichtung E und senkrecht zur Schwenkachse S nach vorne auf den Sitzträger 11, so dass die Verbindung zwischen den Lagerböcken 3, 4 und dem Lagerrohr 17 nicht in Richtung eines Lösens belastet wird. Ebenso wirken Belastungskräfte FCH, die in einem Heckcrash-Fall wirken (siehe 1), im Wesentlichen senkrecht zur Einsteckrichtung E und zur Schwenkachse S auf den Sitzträger 11 nach hinten, so dass wiederum die Verbindung zwischen den Lagerböcken 3, 4 und dem Lagerrohr 17 nicht in Richtung eines Lösens belastet wird.
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An dem Fahrzeugsitz 1 ist, wie in 1 schematisch angedeutet, eine Sitztiefenverstelleinrichtung 2 zum Verstellen des Stützelements 5 relativ zu dem Sitzträger 11 angeordnet, die zum Verändern der Sitztiefe des Fahrzeugsitzes 1 dient. Bei dem in 1 schematisch dargestellten Fahrzeugsitz 1 ist die effektive Länge L des für einen Sitzbenutzer zur Verfügung stehenden Sitzkissens in Sitzlängsrichtung (entsprechend der Fahrzeuglängsrichtung bzw. Fahrtrichtung bei einem in ein Kraftfahrzeug eingebauten Sitz) dadurch einstellbar, dass am Sitzträger 11 längsverschieblich ein Stützelement 5 gelagert ist, welches ein an das Sitzpolster 110 in Sitzlängsrichtung anschließendes Zusatzpolster 50 trägt und welches in eine der Sitzlängsrichtung entsprechende Verstellrichtung X verschieblich ist. Die effektive Länge L des gesamten Sitzkissens 110, 50, auf dem ein Sitzbenutzer Platz nehmen kann, hängt dabei davon ab, wie weit das Stützelement 5 in die Verstellrichtung X ausgezogen ist.
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Vorliegend handelt es sich bei dem Stützelement 5 um eine sogenannte Schenkelstütze, die zum Abstützen der Oberschenkel eines Sitzbenutzers dient und die zur Einstellung der effektiven Länge L des gesamten Sitzkissens, also für eine sogenannte Sitzkissentiefenverstellung, in die Verstellrichtung X beweglich gelagert ist. Die kleinste einstellbare effektive Länge L des Sitzkissens 110, 50 in Verstellrichtung X entspricht dabei dem sogenannten minimalen Auszug des Stützelements 5 und die maximal einstellbare effektive Länge L des Sitzkissens 110, 50 entspricht dem sogenannten maximalen Auszug des Stützelementes 5.
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Das Stützelement 5 wird, wie schematisch in 1 angedeutet, über die Verstelleinrichtung 2 verstellt und ist hierzu mit einem entlang der Verstellrichtung X verstellbaren Querträger 21, 24 der Sitztiefenverstelleinrichtung 2 verbunden. Die Querträger 21, 24 der Sitztiefenverstelleinrichtung 2 sind über Führungsrohre 22, 23 miteinander verbunden, die beispielsweise aus Metall in Form von kreiszylindrischen Hohlkörpern ausgebildet sein können und an Führungsöffnungen 35, 45 an den Lagerböcken 3, 4 geführt sind (siehe 2 und 4), so dass das aus den Querträgern 21, 24 und den Führungsrohren 22, 23 gebildete Rahmenelement entlang der Verstellrichtung X relativ zu der Sitzwanne 6 verstellt werden kann.
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Die beispielsweise ein 2 dargestellten Führungsöffnungen 35, 45 der Lagerböcke 3, 4 sind nach Art von Bohrungen ausgebildet und erstrecken sich durch die Lagerböcke 3, 4 hindurch. Sie definieren eine Führungsrichtung, die der Verstellrichtung X entspricht und im Wesentlichen entlang der Fahrzeuglängsrichtung (bei bestimmungsgemäßer Anordnung des Fahrzeugsitzes 1 in einem Fahrzeug) gerichtet ist.
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Durch das Einformen der Führungsöffnungen 35, 45 in die Lagerböcke 3, 4 werden die Lagerböcke 3, 4 in synergetischer Weise doppelt zum einen zum Lagern des Lagerrohres 17 für eine Sitzhöhen- oder Sitzneigungsverstellung und zum anderen zum Führen eines Verstellteils einer weiteren Verstelleinrichtung in Form der Sitztiefenverstelleinrichtung 2 verwendet.
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Die Führungsrohre 22, 23 erstrecken sich durch Öffnungen 64, 65 an einer Stirnseite 61 der Sitzwanne 6 derart hindurch, dass der Querträger 21 vor der Stirnseite 61 auf ihrer den Lagerböcken 3, 4 abgewandten Seite und somit außerhalb der Sitzwanne 6 angeordnet ist.
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Die Sitztiefenverstelleinrichtung 2 weist eine Betätigungseinheit 25 auf, die zur manuellen oder elektromotorischen Betätigung der Sitztiefenverstelleinrichtung 2 ausgebildet sein kann. Im ersten Fall ist die Betätigungseinheit 25 als mechanische Verriegelungseinheit ausgebildet, die in einem verriegelten Zustand das aus den Querträgern 21, 24 und den Führungsrohren 22, 23 gebildete Rahmenelement fest an der Sitzwanne 6 hält, und in einem entriegelten Zustand durch manuelle Entriegelung ein Verstellen dieses Rahmenelements relativ zur Sitzwanne 6 zum Zwecke der Sitztiefeneinstellung ermöglicht. Im zweiten Fall kann die Betätigungseinheit 25 beispielsweise ein Spindelgetriebe mit einer elektromotorischen Antriebseinheit aufweisen, das auf elektromotorische Weise ein Verstellen des Rahmenelements entlang der Verstellrichtung X relativ zu der Sitzwanne 6 ermöglicht.
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Der der Erfindung zugrunde liegende Gedanke ist nicht auf die vorangehend geschilderten Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern lässt sich auch bei gänzlich anders gearteten Ausführungsformen verwirklichen. Insbesondere ist die Lagerung eines Lagerrohres an einem Lagerbock mit Bezug auf eine Sitzhöhenverstelleinrichtung geschildert worden, kann jedoch ebenso gut bei einer Sitzneigungsverstelleinrichtung Verwendung finden. Denkbar ist auch, über einen Lagerbock und ein Lagerrohr der geschilderten Art andere Schwenkteile schwenkbar miteinander zu verbinden, beispielsweise eine Schwinge an eine Führungsschiene einer Längsverstelleinrichtung eines Fahrzeugsitzes anzubinden oder gänzlich andere Schwenkteile des Fahrzeugsitzes aneinander zu lagern.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Fahrzeugsitz
- 10
- Rückenlehne
- 100
- Lehnenpolster
- 11
- Sitzträger
- 110
- Sitzpolster
- 12
- Längsverstelleinrichtung
- 13, 14
- Schwingen
- 16
- Fahrzeugboden
- 17
- Lagerrohr
- 170, 171
- Lagerabschnitt
- 172
- Axialsicherungselement
- 2
- Sitztiefenverstelleinrichtung
- 21, 24
- Querträger
- 22, 23
- Führungsrohr
- 25
- Betätigungseinheit
- 3,4
- Lagerbock
- 31,41
- Aufnahmeeinrichtung
- 310,410
- Einführöffnung
- 311, 411
- Halteabschnitt
- 32, 33, 42, 43
- Halterung
- 34, 44
- Befestigungsstellen
- 35, 45
- Führungsöffnung
- 36, 46
- Sicherungselement
- 360, 361, 362
- Abschnitt
- 460, 461, 462
- Abschnitt
- 37, 47
- Aussparung
- 5
- Stützelement
- 50
- Zusatzpolster
- 6
- Sitzwanne
- 61
- Stirnseite
- 62, 63
- Befestigungsstellen
- 64, 65
- Öffnung
- E
- Einsteckrichtung
- F
- Gewichtskräfte
- FCF
- Belastungskräfte in einem Frontcrash-Fall
- FCH
- Belastungskräfte in einem Heckcrash-Fall
- L
- Effektive Länge
- S
- Schwenkachse
- X
- Verstellrichtung
- Y
- Querrichtung
- Z
- Abstützrichtung