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DE102007058331A1 - Fahrzeugsitz - Google Patents

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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Fahrzeugsitz mit einem ein erstes und ein zweites Bauteil des Fahrzeugsitzes miteinander verbindendes Lagerungs-/Verbindungselement (14), das mit dem ersten Bauteil (12), das eine Sitzschale sein kann, fest und mit dem zweiten Bauteil (10), das ein im vorderen Bereich eines Sitzrahmens angeordnetes Querrohr sein kann, derart verbindbar ist, dass eine gewisse Bewegung des zweiten Bauteils relativ zum Lagerungs-/Verbindungselement und damit zum ersten Bauteil erreichbar ist. Das Lagerungs-/Verbindungselement ist ein einstückiges U-förmiges Formteil, das eine das zweite Bauteil aufnehmende Aufnahmekammer (19) aufweist, deren lichte Weite in Längsrichtung des Fahrzeugsitzes größer ist als in Querrichtung und das mit Mitteln (22, 24) zur festen Verbindung mit dem ersten Bauteil (12) versehen ist. Innenseitig des U-Stegs (20) des U-förmigen Formteils (14) ist ein Federelement (26) angeordnet, das das zweite Bauteil (10) beaufschlagt, wenn das Lagerungs-/Verbindungselement (14) auf das zweite Bauteil (10) aufgesteckt und mit dem ersten Bauteil (12) fest verbunden ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Fahrzeugsitz gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Durch die DE 101 15 246 B4 ist ein Kraftfahrzeugsitz bekannt, der in seinem Sitzteil einen Sitzrahmen aufweist, der in seinem vorderen Bereich ein horizontal und quer zur Fahrtrichtung verlaufendes Querrohr aufweist, an dem der vordere Bereich der Sitzschale befestigt ist. Zur Verbindung der Sitzschale mit dem Querrohr ist an beiden Enden des Querrohrs eine Lagerschale vorgesehen, mittels welcher die Sitzschale wenigstens über einen gewissen Winkelbereich relativ zum Querrohr verschwenkbar ist, wenn bspw. der hintere Bereich federnd gelagert ist und von einem Sitzinsassen verschwenkt wird. Die Lagervorrichtung umfasst zwei das Querrohr umschließende Lagerschalen aus Kunststoff, wobei eine Lagerschale auf der Unterseite des Querrohres an diesem anliegt und die andere Lagerschale auf der Oberseite des Querrohres an diesem anliegt. Die auf dem Querrohr liegende Lagerschale weist eine größere Länge als die andere Lagerschale auf und liegt in einer halbzylindrisch gekrümmten Aufnahme auf der Unterseite der Sitzschale und ist durch eine Klipsverbindung an dieser befestigt. Die Lagervorrichtung weist als Befestigungselement quer zur Bewegungsrichtung zwischen Sitzschale und Querrohr einen Federbügel auf, welcher die Lagerschale in Anlage an das Querrohr hält. Der Federbügel weist einen Mittelabschnitt und seitlich daran anschließend je einen Seitenabschnitt auf. Der Mittelabschnitt liegt im montierten, gespannten Zustand des Federbügels auf der nach unten weisenden Außenseite der Lagerschale an und hat in einem ungespannten Zustand vor der Montage einen geringfügig größeren Krümmungsradius als diese Außenseite der Lagerschale. Jeder Seitenabschnitt ist vom Mittelabschnitt aus nach oben gekrümmt und läuft in einem nach innen gekrümmten Haken aus. Bei der Montage wird der Seitenabschnitt von unten her mit seinem Haken durch eine in X-Richtung vor bzw. hinter dem Querrohr befindliche Öffnung in der Sitzschale geschoben, wobei zunächst der Federbügel etwas aufgebogen, d. h. gespannt wird, bis der Haken vollständig durchgeschoben ist und die Sitzschale im Bereich der Öffnung hintergreift. Der Federbügel entspannt sich dadurch geringfügig, bleibt aber vorgespannt. Die Sitzschale kann sich nun relativ zum Querrohr verdrehen, beispielsweise bei der vorgenannten Belastung durch einen Insassen. Die beiden Lagerschalen werden durch den Federbügel unter Ausgleich von Toleranzen so in Anlage am Querrohr gehalten, dass die Sitzschale nicht zu schwergängig gelagert ist, aber auch keine störenden Klappergeräusche entstehen. Die beiden Lagerschalen können auch als einstückiges Kunststoffspritzteil ausgebildet und durch ein dünnes Filmscharnier miteinander verbunden sein. Nachteilig ist, dass die bekannte Lagervorrichtung aus einer relativ großen Zahl separater Bauteile besteht, wodurch die Herstellung verteuert und die Montage erschwert ist und überdies die Lagerhaltung einen größeren Aufwand erfordert.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, einen Fahrzeugsitz der eingangs genannten Art so auszubilden, dass die Zahl der Teile der Lagervorrichtung verringert, die Montage erleichtert und die Lagerhaltung vereinfacht wird. Außerdem soll die erfindungsgemäße Lagervorrichtung keine störenden Klappergeräusche verursachen, Fertigungs- und Montagetoleranzen ausgleichen und eine leichtgängige Lagerung der Sitzschale gewährleisten.
  • Diese Aufgabe wird durch die Erfindung gemäß Anspruch 1 gelöst.
  • Vorteilhafte und zweckmäßige Weiterbildungen der Aufgabenlösung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Die Erfindung soll nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnung, in der ein Ausführungsbeispiel dargestellt ist, näher erläutert werden.
  • Es zeigt:
  • 1 einen Fahrzeugsitz in einer schematischen Seitendarstellung,
  • 2 eine perspektivische schematische Teilansicht eines Sitzteils des Fahrzeugsitzes nach 1 mit einem erfindungsgemäßen Lagerungs-/Verbindungselement in auseinander gezogenen Darstellung und
  • 3 schematisch einen Schnitt durch das Lagerungs-/Verbindungselement nach 2.
  • Gleiche und einander entsprechende Bauteile sind in den Figuren der Zeichnung mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Die Zeichnung zeigt einen Fahrzeugsitz 2 mit einem Sitzteil 4 mit Sitzrahmen 6, auf dem ein Sitzkissen 8 angeordnet ist.
  • Der Fahrzeugsitz 2 weist ein erstes Bauteil 12, beim dargestellten Ausführungsbeispiel eine Sitzschale, und ein zweites Bauteil 10, beim dargestellten Ausführungsbeispiel in einem vorderen Bereich des Sitzrahmens 6 angeordnetes Querrohr auf, sowie ein das erste Bauteil und das zweite Bauteil lagerndes und miteinander verbindendes Lagerungs-/Verbindungselement 14 auf. Das Lagerungs-/Verbindungselement 14 ist mit dem ersten Bauteil (Sitzschale) 12 fest und mit dem zweiten Bauteil (Querrohr) 10 derart verbindbar, dass eine gewisse Bewegung des zweiten Bauteils 10 relativ zum Lagerungs-/Verbindungselement 14 und damit zum ersten Bauteil 12 erreichbar ist.
  • Das Querrohr 10 ist mit dem vorderen Bereich der Sitzschale 12 mit Hilfe des Lagerungs-/Verbindungselementes 14 verbindbar, mittels welchem die Sitzschale relativ zum Querrohr 10 quer zur Axialrichtung des Querrohres 10 über einen bestimmten Winkelbereich verschwenkbar ist.
  • Das Lagerungs-/Verbindungselement 14 besteht aus einem etwa U-förmigen Formteil, dessen U-Schenkel 16, 18 und dessen U-Steg 20 eine Aufnahmekammer 19 zur Aufnahme des Querrohres 10 bilden. Die U-Schenkel 16, 18 sind mit Mitteln 22, 24 zur festen Verbindung mit der Sitzschale 12 versehen.
  • Innenseitig des U-Stegs 20 des Formteils 14 ist ein Federelement 26 angeordnet, das das Querrohr 10 bei auf das Querrohr aufgestecktem und mit der Sitzschale 12 befestigtem Zustand des Lagerungs-/Verbindungselementes 14 beaufschlagt.
  • Die Mittel 22, 24 zur Befestigung des Lagerungs-/Verbindungselementes 14 an der Sitzschale 12 sind durch vom Lagerungs-/Verbindungselement seitlich abstehende bzw. durch auf den U-Schenkeln 16, 18 des U-förmigen Formteils außenseitig angeformte, mit einem Loch 28, 30 versehene Flansche gebildet, die über die Löcher mit der Sitzschale 12 lösbar verbindbar sind, beispielsweise verschraubbar sind mit Hilfe von Schrauben 31, vgl. 2.
  • An das freie Ende 33 eines U-Schenkels 16 ist ein flaches Bauelement 32 gelenkig angeformt, das sich etwa parallel zum U-Steg 20 des Formteils 14 erstreckt, mit Abstand vor dem anderen U-Schenkel 18 endet und im montierten Zustand des Lagerungs-Verbindungselementes 14 mit seiner kammerseitigen Fläche 34 am Querrohr 10 und mit seiner kammerabgewandten Fläche 36 an der Sitzschale 12 vorgespannt anliegt.
  • Das flache Bauelement 32 ist über ein Filmscharnier 38 mit dem U-Schenkel 16 verbunden.
  • Das flache Bauelement 36 weist eine geringere Wandstärke als die U-Schenkel 16, 18 und der U-Steg 20 des U-förmigen Formteils 14 auf.
  • Im U-Steg 20 des Formteils 14 ist ein Fenster 40 ausgebildet, an dessen zum flachen Bauelement 32 benachbarten Fensterrand 42 das als Federzunge ausgebildete Federelement 26 angeformt ist, das sich zum gegenüber liegenden Fensterrand 44 zeigend erstreckt und einwärts in die Aufnahmekammer 19 hineinragend ausgestellt ist, vgl. 2 und 3.
  • Die Federzunge 26 ist im Bereich des Übergangs vom U-Schenkel 16 zum U-Steg 20 des U-förmigen Formteils 14 angeformt und ragt mit ihrem freien Ende 46 mit Spiel in ein Fenster 48 hinein, das in dem gegenüberliegenden U-Schenkel 18 benachbart zum U-Steg 20 ausgebildet ist.
  • Die Federzunge 26 ist mit ihrem Ende 46 innerhalb des Fensters 48 mit Spiel in Auslenkrichtung oder mit allseitigem Spiel angeordnet und ist quer zur Axialrichtung der Aufnahmekammer 19 bzw. quer zur Axialrichtung des von der Aufnahmekammer aufgenommenen Querrohres 10 auslenkbar. Die Federzunge 26 ragt etwa über ihre ganze Länge elastisch nachgiebig unter Verkleinerung des Innenquerschnitts der Aufnahmekammer 19 in die Aufnahmekammer hinein.
  • Der dem freien Ende 46 der Federzunge 26 abgewandte Fensterrand 42 des U-Stegs 20 ist bis zur Federzunge 26 ausgespart.
  • Die Federzunge 26 liegt im montierten Zustand des Lagerungs-/Verbindungselements 14 mit ihrem freien Ende 46 lose auf dem stegseitigen Rand 50 des Fensters 48 auf unter Aufbau einer das Querrohr 10 beaufschlagenden Federspannung.
  • Die Innenabmessung der Aufnahmekammer 19 des U-förmigen Formteils 14 zwischen den U-Schenkeln 16, 18, d. h. in Fahrtrichtung bzw. quer zur Axialrichtung des Querrohres 10 ist größer als die Innenabmessung der Aufnahmekammer 19 senkrecht dazu in Richtung der U-Schenkel 16, 18, bzw. größer als die Außenabmessung des von der Aufnahmekammer aufgenommenen Querrohres 10. Durch diese Ausbildung ist eine begrenzte Längsbewegung des Querrohres 10 relativ zum Lagerungs-/Verbindungselement 14 und damit zur Sitzschale 12 erreichbar.
  • Das Lagerungs-/Verbindungselement 14 besteht vorzugsweise aus einem einstückigen Gießteil aus Kunststoff.
  • Bei der Montage des Lagerungs-/Verbindungselementes 14 auf dem Querrohr 10 und an der Sitzschale 12 legt sich die Federzunge 26 wie erwähnt lose auf den Rand 50 des Fensters 48 auf und baut danach eine Federspannung auf, indem sie sich gezielt durchbiegen kann, wobei sie die veränderliche Lage des Querrohres 10 spielfrei an die Sitzschale anbindet bzw. anpasst. Gleichzeitig stellt die obere sitzschalenseitige Fläche 36 eine gleitfähige, quietschfreie und klapperfreie Auflage der Sitzschale 12 auf dem Querrohr 10 sicher. Dies stellt ein wichtiges Merkmal der vorliegenden Erfindung dar, da das Querrohr 10 ja wie bereits erwähnt, eine Längsbewegung bei Betätigung eines nicht dargestellten Neigungsverstellers macht.
  • Durch das Filmscharnier 38 wird eine flexible Anbindung des flachen Bauelementes 36 an das U-Formteil 14 erreicht. Die als Gleitfläche wirkende Auflagefläche 34 des flachen Bauelementes 36 passt sich beim Befestigen des U-förmigen Formteils 14 an der Sitzschale 12, d. h. beim Anziehen der Schrauben 31 an, wobei gleichzeitig die Federzunge 26 durch das Anziehen der Schrauben gespannt wird. Beim Aufstecken des U-Formteils 14 auf das Querrohr 10 schnappt das flache Bauelement 36 durch das Filmscharnier 38 auf das Querrohr auf und kann somit bei der Montage des Formteils 14 an der Sitzwanne 12 nicht wegfallen.
  • 2
    Fahrzeugsitz
    4
    Sitzteil
    6
    Sitzrahmen
    8
    Sitzkissen
    10
    Querrohr
    12
    Sitzschale
    14
    Lagerungs-/Verbindungselement
    16
    U-Schenkel
    18
    U-Schenkel
    19
    Aufnahmekammer
    20
    U-Steg
    22
    Mittel
    24
    Mittel
    26
    Federelement
    28
    Loch
    30
    Loch
    32
    Bauelement
    33
    freies Ende
    34
    Fläche
    36
    Fläche
    38
    Filmscharnier
    40
    Fenster
    42
    Fensterrand
    44
    Fensterrand
    46
    Ende
    48
    Fenster
    50
    Rand
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10115246 B4 [0002]

Claims (15)

  1. Fahrzeugsitz mit einem ein erstes und ein zweites Bauteil des Fahrzeugsitzes lagerndes und miteinander verbindendes Lagerungs-/Verbindungselement, das mit dem ersten Bauteil fest und mit dem zweiten Bauteil derart verbindbar ist, dass eine gewisse Bewegung des zweiten Bauteils relativ zum Lagerungs-/Verbindungselement und damit zum ersten Bauteil erreichbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Lagerungs-/Verbindungselement (14) ein etwa U-förmiges Formteil ist, dessen U-Schenkel (16, 18) und dessen U-Steg (20) eine Aufnahmekammer (19) zur Aufnahme des zweiten Bauteils (10) bilden, wobei die U-Schenkel mit Mitteln (22, 24) zur festen Verbindung mit dem ersten Bauteil (12) versehen sind und innenseitig des U-Stegs (20) ein Federelement (26) angeordnet ist, das das zweite Bauteil (10) beaufschlagt, wenn das Lagerungs-Verbindungselement (14) auf das zweite Bauteil (10) aufgesteckt und mit dem ersten Bauteil (12) fest verbunden ist.
  2. Fahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Bauteil (12) eine Sitzschale eines Sitzrahmens (6) eines Sitzteils (4) und das zweite Bauteil (10) ein im vorderen Bereich des Sitzrahmens (6) und der Sitzschale (12) angeordnetes Querrohr ist, das mit dem vorderen Bereich der Sitzschale (12) mit Hilfe des Lagerungs-/Verbindungselementes (14) verbindbar ist, mittels welchem die Sitzschale (12) relativ zum Querrohr (10) quer zur Axialrichtung des Querrohrs über einen bestimmten Winkelbereich verschwenkbar ist.
  3. Fahrzeugsitz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Bewegungsbereich des zweiten Bauteils (10) relativ zum Lagerungs-Verbindungselement (14) und zum ersten Bauteil (12) be grenzt ist bzw. die Lage des Querrohrs (10) relativ zur Sitzschale (12) begrenzt veränderbar ist.
  4. Fahrzeugsitz nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (22, 24) zur Befestigung des Lagerungs-/Verbindungselements (14) an der Sitzschale (12) durch vom Lagerungs-/Verbindungselement seitlich abstehende bzw. durch auf den U-Schenkeln (16, 18) des U-förmigen Formteils (14) außenseitig angeformte, jeweils mit einem Loch (28, 30) versehene Flansche (22, 24) gebildet sind, die über die Löcher mit dem ersten Bauteil bzw. mit der Sitzschale (12) lösbar verbindbar bspw. verschraubbar sind.
  5. Fahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an das freie Ende (33) eines U-Schenkels (16) ein flaches Bauelement (32) gelenkig angeformt ist, das sich etwa parallel zum U-Steg (20) erstreckt, mit Abstand vor dem anderen U-Schenkel (18) endet und im montierten Zustand des Lagerungs-Verbindungselements (14) mit seiner kammerseitigen Fläche (34) am zweiten Bauteil bzw. am Querrohr (10) und mit seiner kammerabgewandten Fläche (36) am ersten Bauteil bzw. an der Sitzschale (12) anliegt.
  6. Fahrzeugsitz nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das flache Bauelement (32) über ein Filmscharnier (38) mit dem U-Schenkel (16) verbunden ist.
  7. Fahrzeugsitz nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das flache Bauelement (32) eine geringere Wandstärke als die U-Schenkel (16, 18) und der U-Steg (20) des U-förmigen Formteils (14) aufweist.
  8. Fahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der U-Steg (20) des Formteils (14) ein Fenster (40) aufweist, an dessen zum flachen Bauelement (32) benachbarten Fensterrand (42) das als Federzunge ausgebildete Federelement (26) angeformt ist, das sich zum gegenüberliegenden Fensterrand (44) zeigend erstreckt und einwärts in die Aufnahmekammer (19) hineinragend ausgestellt ist.
  9. Fahrzeugsitz nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Federzunge (26) im Bereich des Übergangs vom U-Schenkel (16) zum U-Steg (20) des U-förmigen Formteils (14) angeformt ist und mit ihrem freien Ende (46) mit Spiel in ein Fenster (48) hineinragt, das in dem gegenüberliegenden U-Schenkel (18) benachbart zum U-Steg (20) ausgebildet ist.
  10. Fahrzeugsitz nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die quer zur Axialrichtung der Aufnahmekammer (19) bzw. des von der Aufnahmekammer aufgenommenen Querrohres (10) auslenkbare Federzunge (26) mit ihrem freien Ende (46) mit Spiel in Auslenkrichtung oder mit allseitigem Spiel innerhalb des Fensters (48) angeordnet ist.
  11. Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 8–10, dadurch gekennzeichnet, dass die Federzunge (26) etwa über ihre ganze Länge elastisch nachgiebig unter Verkleinerung des Innenquerschnitts der Aufnahmekammer (19) in die Aufnahmekammer hineinragt.
  12. Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 8–11, dadurch gekennzeichnet, dass der dem freien Ende (46) der Federzunge (26) abgewandte Fensterrand (42) des Fensters (40) des U-Stegs (20) des Formteils (14) bis zur Federzunge ausgespart ist.
  13. Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 8–12, dadurch gekennzeichnet, dass die Federzunge (26) im montierten Zustand des Lage rungs-/Verbindungselements bzw. Formteils (14) mit ihrem freien Ende (46) lose auf dem stegseitigen Rand (50) des Fensters (48) aufliegt unter Aufbau einer das zweite Bauteil bzw. das Querrohr (10) beaufschlagenden Federspannung.
  14. Fahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Lagerungs-Verbindungselement bzw. Formteil (14) ein einstückiges Gießteil aus Kunststoff ist.
  15. Fahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenabmessung der Aufnahmekammer (19) des U-förmigen Formteils (14) zwischen den U-Schenkeln (16, 18), d. h. in Fahrtrichtung bzw. quer zur Axialrichtung des Querrohres (10) größer ist als die Innenabmessung senkrecht dazu in Richtung der U-Schenkel (16, 18), bzw. größer ist als die Außenabmessung des von der Aufnahmekammer (19) aufgenommenen zweiten Bauteils bzw. Querrohres (10).
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