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Die Erfindung bezieht sich auf eine Sitzanordnung für Fahrzeuge, insbesondere für Kraftfahrzeuge, mit wenigstens zwei hintereinander angeordneten, aus wenigstens zwei nebeneinander liegenden Sitzelementen (Sitze, Sitzbänke) bestehenden Sitzreihen, wobei die Sitzelemente jeweils ein Sitzteil und eine Rückenlehne aufweisen, bei der insbesondere zur Vergrößerung des Laderaumes zumindest Teile der Rückenlehne(n) der hinteren Sitzreihe lageveränderbar ausgebildet sind.
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Grundsätzlich bestehen verschiedene Möglichkeiten zur Vergrößerung des Laderaumes bei Fahrzeugen, insbesondere bei Kraftfahrzeugen, es wird dazu beispielhaft auf folgende Druckschriften verwiesen:
Die
EP 1 400 399 B1 bezieht sich auf eine Sitzanordnung für Fahrzeuge, insbesondere für Kraftfahrzeuge, mit drei hintereinander angeordneten, aus wenigstens zwei nebeneinander liegenden Sitzen bestehenden Sitzreihen, wobei die Sitze jeweils ein Sitzteil und eine Rückenlehne aufweisen, welche gelenkig miteinander verbunden sind, wobei die Rückenlehne in verschiedenen, bevorzugt im wesentlichen vertikalen Gebrauchslagen verriegelbar bzw. arretierbar ist, bei der zur Vergrößerung des Laderraumes die Sitze der beiden hinteren Sitzreihen und, wahlweise, der/die Sitze der vorderen Sitzreihe, die nicht den Fahrersitz bilden, klappbar ausgebildet sind, wobei die zusammengeklappten Sitzelemente aus ihrer Gebrauchsstellung für eine Sitzposition in ihre Nichtgebrauchsstellung für eine Beladungsposition überführbar ausgebildet sind, wobei die sich auf dem Laderaumboden des Fahrzeuges befindlichen Sitze der hinteren Sitzreihe von einer Gebrauchsstellung auf dem Laderaumboden in eine zusammengeklappte Nichtgebrauchsstellung auf dem Fahrzeugboden überführbar ausgebildet sind. Dabei ist vorgesehen, dass die zusammengeklappten Sitze der ersten und zweiten Sitzreihe auf im wesentlichen in Längsrichtung verschiebbaren Grundträgerelementen angeordnet sind, wobei die zusammenklappbaren Sitzelemente von den verschiebbaren Grundträgerelementen leicht lösbar und auf dem Fahrzeugboden fixierbar ausgebildet sind, und dass die Grundträgerelemente über die zusammengeklappten auf dem Fahrzeugboden fixierten Sitzelemente der ersten und zweiten Sitzreihe verschiebbar ausgebildet sind, wobei die Grundträgerelemente dabei gleichzeitig einen Stauraum für die zusammengeklappten Sitzelemente der ersten und zweiten Sitzreihe und, oberseitig, einen Teil des erweiterten Laderraumbodens bilden. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist dabei vorgesehen, dass die zusammenklappbaren Sitze der ersten und zweiten Sitzreihe auf im wesentlichen in Längsrichtung verschiebbaren, baugleichen Grundträgerelementen angeordnet sind. Mit einer derartigen Sitzanordnung werde die variable Innenraumnutzung insb. für 6-Sitzer unter Erzielung eines ebenen Stauraumes durch Verstauung von 5 Sitzen im Fahrzeug gegenüber den bekannten Lösungen stark vereinfacht bzw. verbessert. Die zusammenklappbar ausgebildeten Sitze der ersten und zweiten Sitzreihe seien auf einfachen, i. w. in Längsrichtung verschiebbaren Grundträgerelementen angeordnet, seien von diesen leicht lösbar und auf dem Fahrzeugboden befestigbar, so dass die Grundträgerelemente über die zusammengeklappten Sitzelemente verschoben werden können, wobei sie einerseits einen Stauraum für diese bilden und andererseits oberseitig einen Teil des erweiterten Laderaumbodens bilden. Diese Ausbildung ermögliche eine hinsichtlich der Fahrzeugbreite und -höhe und des Fahrzeuggewichtes vorteilhafte Ausbildung der betreffenden Fahrzeuge, wie z. B. Van's, sei einfach und kostengünstig herstellbar und einfach zu handhaben. Wünschenswert wäre es hier, diese bekannte Sitzanordnung weiterhin zu vereinfachen bzw. zu modifizieren.
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Das
DE 100 17 059 C1 bezieht sich auf eine Sitzanordnung für Fahrzeuge mit drei hintereinander angeordneten, aus mindesten zwei nebeneinander liegenden Sitzen mit Sitzkissen und Rückenlehne zusammengesetzten Sitzreihen, bei der zur Lageraumvergrößerung die Sitze der beiden hinteren Sitzreihen klappbar sind und hierzu die an den Sitzkissen angelenkten Rückenlehnen der Sitze in der zweiten Sitzreihe auf die zugehörigen Sitzkissen aufklappbar und die Sitzkissen nach vorn verschiebbar sind. Zur Erzielung einer ebenen Ladefläche unabhängig von der designerischen Gestaltung der Rückseite der Rückenlehne der Sitze in der zweiten Sitzreihe sind bei den Sitzen in der dritten Sitzreihe die Sitzkissen um eine vordere Schwenkachse um 180° und die Rückenlehnen um eine an der Lehnenunterkante festgelegte Schwenkachse um 90° jeweils nach vorn schwenkbar sowie auf den Unterseiten der Sitzkissen flache Platten so angeordnet, dass diese auf die Rückseiten der abgeklappten Rückenlehnen der zweiten Sitzreihe auflegbar sind. Es können dabei bei einer Ausführungsform die Sitze in der zweiten Sitzreihe, z. B. mittels einer parallelogrammartigen Kinematik, absenkbar so ausgebildet sein, dass nach Aufklappen der Rückenlehne der zweiten Sitzreihe auf die Sitzkissen die Rückseiten der Rückenlehnen auf dem Niveau der Unterseiten der nach vorn geklappten Sitzkissen der Sitze in der dritten Sitzreihe liegen. Bei einer anderen Ausführungsform dieser Sitzanordnung ist vorgesehen, dass die Sitze der letzten Sitzreihe gegenüber den abgesenkten Sitzen der zweiten Sitzreihe erhöht platziert sind und dass die Erhöhung so vorgenommen ist, dass die Sitzkissenoberfläche der Sitze der in der dritten Sitzreihe mit der Oberfläche des Lehnenrückens der auf das zugeordnete Sitzkissen abgeklappten Rückenlehne des Sitzes in der zweiten Sitzreihe in etwa fluchtet. Gemäß einer weiteren Ausbildung ist vorgesehen, dass die Platte des Sitzkissens des Sitzes der dritten Sitzreihe um eine an der hinteren Sitzkissenkante festgelegte, quer zur Fahrzeuglängsrichtung verlaufende Schwenkachse um 180° schwenkbar gehalten ist. Bei einer anderen Ausführung ist vorgesehen, dass die Platte an der Unterseite des Sitzkissens längsverschiebbar geführt und über die hintere Sitzkissenkante vorschiebbar ist. Dabei kann an der Platte eine Ausziehplatte verschiebbar gehalten sein, die innerhalb der Plattenkontur der Platte aufgenommen und relativ zur Platte in oder quer zu Fahrzeuglängsrichtung teleskopartig ausschiebbar ist. Es soll mit einer derart ausgebildeten Sitzanordnung ermöglicht werden, zum Zwecke der Laderaumvergrößerung eine ebene Ladefläche durch Wegklappen der Sitze der zweiten und dritten Sitzreihe zu realisieren, ohne der designerischen Gestaltung der Rückseiten der Rückenlehnen der Sitze in der zweiten Sitzreihe technischen Zwängen, wie sie von einer ebenen Ladefläche gefordert werden, zu unterwerfen. Nachteilig ist bei dieser Anordnung insbesondere der recht hohe konstruktive Aufwand, i. w. der Ausbildung der Sitzelemente für die dritte Sitzreihe, bei denen auch zusätzliche, normalerweise an sich nicht benötigte Bauelemente verwendet werden. Weiterhin nachteilig ist die umständliche Handhabung für die Bereitstellung einer ebenen Ladefläche und deren nur eingeschränkte Einsetzbarkeit, so wird es insb. im Verbindungsbereich der an der Unterseite des Sitzkissens des Sitzes der dritten Sitzreihe befindlichen Platte kaum möglich sein, schwerere Gewichte auf die erweiterte Ladefläche aufzubringen, ohne Beschädigungen an der beschriebenen Konstruktion herbeizuführen.
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Davon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, die bekannten Sitzanordnungen unter Beibehaltung der bisherigen Vorteile in der Weise zu verbessern bzw. weiterzuentwickeln, dass die Nachteile der zuvor diskutierten Lösungen vermieden werden, wobei insbesondere eine weitere Vereinfachung des Aufbaus bzw. eine Modifizierung erreicht werden soll.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass insbesondere zur Vergrößerung des Laderaumes zumindest Teile der Rückenlehne(n) der hinteren Sitzreihe als lageveränderbares Verschiebeelement ausgebildet sind. Auf diese Weise wird erstmalig mit einfachen Mitteln die Möglichkeit geschaffen, durch das lageveränderbare Verschiebeelement dieses z. B. in drei verschiedenen Positionen zu verschieben, um dadurch eine Vergrößerung des Laderaumes und einen einfachen Zugriff auf dieses Verschiebeelement zu ermöglichen. Die erfindungsgemäße Anordnung ist dabei auch einfach im Aufbau und in der Handhabung.
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Bei der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass zur Bewegung des lageveränderbaren Verschiebeelementes in unterschiedliche Positionen wenigstens eine im Bereich des Fahrzeugbodens angeordnete, im wesentlichen längs nach vorne und/oder hinten verlaufende Führungsschiene ausgebildet ist. Auf diese Weise ist das lageveränderbare Verschiebeelement in einfacher Weise im Bereich des Fahrzeugbodens verschiebbar.
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Nach einem weiteren Merkmal der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass zur Bewegung des lageveränderbaren Verschiebeelementes in unterschiedliche Positionen wenigstens eine im Bereich der Rückenlehne(n) der hinteren Sitzreihe angeordnete, im wesentlichen senkrecht verlaufende Führungsschiene ausgebildet ist. Über diese im wesentlichen senkrecht verlaufende Führungsschiene ist das lageveränderbare Verschiebeelement in einfacher Weise im Bereich der jeweiligen Rückenlehne des betreffenden Sitzes verschiebbar.
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Nach einem weiteren Merkmal der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass das jeweilige Sitzelement der hinteren Sitzreihe klappbar ausgebildet ist. Alternativ dazu kann bei einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung aber auch vorgesehen sein, dass das jeweilige Sitzelement der hinteren Sitzreihe feststehend ist.
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Das lageveränderbare Verschiebeelement kann verschiedenartig ausgebildet sein; Es empfiehlt sich bei einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, dass das lageveränderbare Verschiebeelement als Bodenelement ausgebildet ist, bei davon abweichenden Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung kann vorgesehen sein, dass das lageveränderbare Verschiebeelement als Fächer oder Schubladen aufweisendes Verstauelement oder als Befestigungselemente aufweisendes Plattenelement ausgebildet ist.
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Zweckmäßig ist es nach einem weiteren Merkmal der vorliegenden Erfindung, dass das lageveränderbare Verschiebeelement bei Vorhandensein eines Kardantunnels als zweiteiliges Verschiebeelement ausgebildet ist. Dabei ist bevorzugt zur Bewegung des lageveränderbaren, zweiteiligen Verschiebeelementes in unterschiedliche Positionen eine im Bereich des Kardantunnels angeordnete, mittlere, im wesentlichen längs nach vorne und/oder hinten verlaufende Führungsschiene ausgebildet, bei einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann vorgesehen sein, dass zur Bewegung des lageveränderbaren, zweiteiligen Verschiebeelementes in unterschiedliche Positionen zwei im Bereich des Kardantunnels angeordnete, mittlere, im wesentlichen längs nach vorne und/oder hinten verlaufende Führungsschienen ausgebildet sind.
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Nach einem letzten Merkmal der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen, dass zur Bewegung des lageveränderbaren Verschiebeelementes in unterschiedliche Positionen wenigstens eine an dem Verschiebeelement angeordnete Aushebeleinrichtung ausgebildet ist. Über diese Aushebeleinrichtung kann das Verschiebeelement auf einfache Weise entkoppelt und anschließend in die senkrechte Position hochgeklappt werden.
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Die Erfindung ist in den Figuren der Zeichnung in mehreren Ausführungsbeispielen dargestellt. Es zeigen:
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1 eine schematische Teil-Schnittansicht der erfindungsgemäßen Sitzanordnung in einer ersten Ausführungsform mit klappbarem Sitzelement der hinteren Sitzreihe,
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2 eine schematische Teil-Schnittansicht der erfindungsgemäßen Sitzanordnung in einer zweiten Ausführungsform mit feststehendem Sitzelement der hinteren Sitzreihe,
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3 eine schematische, perspektivische Rückansicht der erfindungsgemäßen Sitzanordnung in der zweiten Ausführungsform gemäß 2 mit feststehendem Sitzelement,
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4 eine schematische Darstellung eines Einfachschienensystems der erfindungsgemäßen Sitzanordnung mit zwei unterschiedlichen Positionen des lageveränderbaren Verschiebeelementes,
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5, 6, 7 verschiedene Ausführungsformen des lageveränderbaren Verschiebeelementes der erfindungsgemäßen Sitzanordnung,
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8 eine schematische Darstellung eines Mehrfachschienensystems der erfindungsgemäßen Sitzanordnung mit zwei unterschiedlichen Positionen des lageveränderbaren Verschiebeelementes,
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9 eine schematische Darstellung des Mehrfachschienensystems der erfindungsgemäßen Sitzanordnung gemäß der 8 mit eingezeichneten Sitzelementen,
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10 eine schematische Teil- Schnittansicht einer abgewandelten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sitzanordnung mit zweiteiligem Verschiebeelement,
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11 eine schematische, perspektivische Rückansicht der erfindungsgemäßen Sitzanordnung in der abgewandelten Ausführungsform gemäß 10.
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Die erfindungsgemäße Sitzanordnung für Fahrzeuge, insbesondere für Kraftfahrzeuge, ist generell mit 10 bezeichnet und ist versehen mit wenigstens zwei hintereinander angeordneten, aus wenigstens zwei nebeneinander liegenden Sitzelementen 13 (Sitze, Sitzbänke) bestehenden Sitzreihen 11, 12, wobei die Sitzelemente 13 jeweils ein Sitzteil 14 und eine Rückenlehne 15 aufweisen. Es ist dabei bei den in den Fig. der Zeichnung dargestellten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Sitzanordnung jeweils eine Sitzanordnung 10 mit zwei hintereinander angeordneten Sitzreihen 11, 12 dargestellt, wobei die Sitzelemente 13 der hinteren Sitzreihe 12 jeweils als Sitzbank ausgebildet sind. Die erste Sitzreihe ist dabei in der 1 der Zeichnung mit 11 nur schematisch angedeutet. Es sind dabei insbesondere zur Vergrößerung des Laderaumes zumindest Teile der Rückenlehne(n) 15 der hinteren Sitzreihe 12 lageveränderbar ausgebildet. Dabei ist nun erfindungsgemäß vorgesehen, dass insbesondere zur Vergrößerung des Laderaumes zumindest Teile der Rückenlehne(n) 15 der hinteren Sitzreihe 12 als lageveränderbares Verschiebeelement 16 ausgebildet sind. Auf diese Weise wird erstmalig mit einfachen Mitteln die Möglichkeit geschaffen, durch das lageveränderbare Verschiebeelement 16 dieses z. B. in drei verschiedenen Positionen zu verschieben, um dadurch eine Vergrößerung des Laderaumes und einen einfachen Zugriff auf dieses Verschiebeelement 16 zu ermöglichen. Die erfindungsgemäße Anordnung ist dabei auch einfach im Aufbau und in der Handhabung.
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Es ist bei den in den Fig. der Zeichnung dargestellten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Sitzanordnung vorgesehen, siehe z. B. die 1 bis 3 der Zeichnung, dass zur Bewegung des lageveränderbaren Verschiebeelementes 16 in unterschiedliche Positionen wenigstens eine im Bereich des Fahrzeugbodens 17 angeordnete, im wesentlichen längs nach vorne und/oder hinten verlaufende Führungsschiene 18 ausgebildet ist. In diesen 1 bis 3 der Zeichnung sind dabei zwei im Bereich des Fahrzeugbodens 17 angeordnete, im wesentlichen längs nach vorne und hinten verlaufende Führungsschienen 18 dargestellt. Auf diese Weise ist das lageveränderbare Verschiebeelement 16 in einfacher Weise im Bereich des Fahrzeugbodens 17 verschiebbar. Weiterhin ist hier vorgesehen, dass zur Bewegung des lageveränderbaren Verschiebeelementes 16 in unterschiedliche Positionen wenigstens eine, in den dargestellten Ausführungsformen zwei, im Bereich der Rückenlehne(n) 15 der hinteren Sitzreihe 12 angeordnete, im wesentlichen senkrecht verlaufende Führungsschienen 19 ausgebildet sind. Über diese im wesentlichen senkrecht verlaufenden Führungsschienen 19 ist das lageveränderbare Verschiebeelement 16 in einfacher Weise im Bereich der jeweiligen Rückenlehne 15 des betreffenden Sitzelementes 13 verschiebbar. Zur Führung des Verschiebeelementes 16 in den Führungsschienen 18, 19 sind im übrigen in sämtlichen Fig. der Zeichnung mit 25 bezeichnete, an den Verschiebeelementen 16 befindliche Rollenelemente ausgebildet. Außerdem ist in den 1 und 2 der Zeichnung eine mit 24 bezeichnete Schienenweiche angedeutet. In der 3 der Zeichnung sind außerdem mit 27 das Radhaus und mit 28 die C-Säule des betreffenden Fahrzeuges bezeichnet.
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Das lageveränderbare Verschiebeelement 16 kann, siehe z. B. die 1 der Zeichnung, in Richtung der Pfeile I und II in 3 verschiedene Positionen a, b und c verschoben werden; die Position a (senkrecht) erhöht dabei das Ladevolumen und erlaubt auch eine Kofferaumabdeckung, wie z. B. ein Rollo oder dgl. Die Position b (hinter dem Sitzelement 13) erlaubt auch eine Laderaumabdeckung und die Position c (unter dem Sitzelement 13) ist bei feststehenden wie auch bei klappbaren Sitzelementen 13 möglich und erhöht ebenfalls das Ladevolumen.
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Bei der in der 1 der Zeichnung dargestellten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sitzanordnung 10 ist vorgesehen, dass das jeweilige Sitzelement 13 der hinteren Sitzreihe 12 klappbar ausgebildet ist. Die dafür erforderlichen Klappenelemente sind dabei bei 26 schematisch angedeutet, siehe auch die 9 der Zeichnung. Demgegenüber ist bei der in der 2 der Zeichnung dargestellten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sitzanordnung 10 vorgesehen, dass das jeweilige Sitzelement 13 der hinteren Sitzreihe 12 feststehend ausgebildet ist.
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Bei den in den 1 bis 3 der Zeichnung dargestellten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Sitzanordnung 10 ist vorgesehen, dass das lageveränderbare Verschiebeelement 16 als Bodenelement ausgebildet ist. Bei den in den 4 bis 7 der Zeichnung dargestellten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Sitzanordnung 10 ist vorgesehen, dass das lageveränderbare Verschiebeelement 16 als Fächer aufweisendes Verstauelement 20 ausgebildet ist, es sind dazu in den 5, 6 und 7 der Zeichnung verschiedene Sortier- und Regalsysteme schematisch angedeutet. Bei weiteren, in den Fig. der Zeichnung nicht dargestellten Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Sitzanordnung 10 kann vorgesehen sein, dass das lageveränderbare Verschiebeelement 16 als Schubladen aufweisendes Verstauelement 20 oder als Befestigungselemente (z. B. Haken, Ösen od. dgl.) aufweisendes Plattenelement 20 ausgebildet ist. In 4 ist dazu ein Einfachschienensystem nur im Bereich des Kofferraumes mit den Stellungen a und b des Verschiebeelementes 16 gezeigt. In 8 ist demgegenüber ein Mehrfachschienensystem im Bereich des Kofferraumes und unter dem Sitzelement 13 mit den Stellungen b und c des Verschiebeelementes 16 gezeigt. 9 zeigt dieselbe Anordnung mit eingezeichneten Sitzelementen 13 (aufrecht stehend und zusammengeklappt).
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Bei dem in den 10 und 11 der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Sitzanordnung 10 ist vorgesehen, dass das lageveränderbare Verschiebeelement 16 bei Vorhandensein eines Kardantunnels 21 als zweiteiliges Verschiebeelement 22 ausgebildet ist. Dies ist z. B. bei Fahrzeugen mit Heck- oder Allradantrieb der Fall. Dabei kann vorgesehen sein, dass zur Bewegung des lageveränderbaren, zweiteiligen Verschiebeelementes 22 in unterschiedliche Positionen eine im Bereich des Kardantunnels 21 angeordnete, mittlere, im wesentlichen längs nach vorne und/oder hinten verlaufende Führungsschiene 18 ausgebildet ist, diese Ausführungsform ist hier nicht dargestellt. Demgegenüber ist bei der in 10 und 11 dargestellten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sitzanordnung 10 vorgesehen, dass zur Bewegung des lageveränderbaren, zweiteiligen Verschiebeelementes 22 in unterschiedliche Positionen zwei im Bereich des Kardantunnels 21 angeordnete, mittlere, im wesentlichen längs nach vorne und/oder hinten verlaufende Führungsschienen 18 ausgebildet sind. Zusätzlich sind hier noch zwei zusätzliche seitliche waagrechte Führungsschienen 18 dargestellt.
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Bei der in den 10 und 11 dargestellten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sitzanordnung 10 außerdem vorgesehen, dass zur Bewegung des lageveränderbaren Verschiebeelementes 16 in unterschiedliche Positionen wenigstens eine an dem Verschiebeelement 16 angeordnete Aushebeleinrichtung 23 ausgebildet ist, siehe insbesondere die 11 der Zeichnung. Über diese Aushebeleinrichtung 23 kann das Verschiebeelement 16 auf einfache Weise entkoppelt und anschließend in die senkrechte Position hochgeklappt werden. Es ist dazu als Aushebeleinrichtung 23 in diesem Falle an jeder Seite der Führungsschienen 18 jeweils eine hier nicht bezeichnete Öffnung vorgesehen. Das Hochklappen kann dabei erfolgen, in dem das vordere oder hintere Rollenelement 25 des Verschiebeelementes 16 aus der unteren Führungsschiene 18 ausgekoppelt wird und dann das Verschiebeelement 16 nach oben in die Stellung a geklappt wird. Dies kann einhergehen mit einer Längsverschiebung des in der Führungsschiene 18 verbleibenden Rollenelementes 25.
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Wie bereits erwähnt, sind die dargestellten Ausführungsformen nur beispielsweise Verwirklichungen der Erfindung, diese ist nicht darauf beschränkt, es sind vielmehr noch mancherlei Abänderungen und Ausbildungen möglich. So kann die erfindungsgemäße Sitzanordnung 10 für Fahrzeuge insbesondere in konstruktiver Hinsicht eine von den dargestellten bzw. beschriebenen Arten abweichende Ausbildung aufweisen. Weiterhin ist eine Verwendung bei andersartigen Fahrzeugtypen, als in den Fig. der Zeichnung dargestellt, vorgesehen.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Sitzanordnung
- 11
- erste Sitzreihe
- 12
- zweite Sitzreihe
- 13
- Sitzelement
- 14
- Sitzteil (von 13)
- 15
- Rückenlehne (von 13)
- 16
- Verschiebeelement
- 17
- Fahrzeugboden
- 18
- Führungsschiene (an 17)
- 19
- Führungsschiene, senkrecht
- 20
- Verschiebeelement mit Fächern
- 21
- Kardantunnel
- 22
- Verschiebeelement, zweiteilig
- 23
- Aushebeleinrichtung (an 16)
- 24
- Schienenweiche
- 25
- Rollenelement (für 16)
- 26
- Klappenelement
- 27
- Radhaus
- 28
- C-Säule
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 1400399 B1 [0002]
- DE 10017059 C1 [0003]