DE10204123A1 - Kfz mit variablem Laderaum - Google Patents
Kfz mit variablem LaderaumInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug (1) mit einem variablen Laderaum (2). Der Laderaum ist vom Fahrgastraum durch die Fondsitzbank (4) getrennt. Die Fondsitzbank weist ein Fondsitzkissen (41) und eine Fondlehne (42) auf. Die Fondlehne (42) ist horizontal geteilt, wobei das untere Teil der Lehne (42) fest mit der Fondsitzbank (4) verbunden ist und das obere Teil verschiebbar gelagert ist. DOLLAR A Die Oberkanten der Schweller (24) und des Mitteltunnels (25) verlaufen auf gleicher Höhe. Die Fondlehne (42) ist über Gleitschuhe (43) an den Schwellern bzw. dem Mitteltunnel (25) in Fahrzeuglängsrichtung zum Vergrößern des Laderaumes (2) verschiebbar gelagert.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug nach den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
- Aus der Praxis sind Kraftfahrzeuge bekannt, bei denen zur Laderaumerweiterung das Fondsitzkissen aufgestellt und danach die Fondlehne umgeklappt wird. Das ist für einen Benutzer recht aufwendig in der Handhabung. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Benutzer aus Bequemlichkeit oftmals nur die Fondlehne umklappen ohne das Fondskissen aufzustellen. Insbesondere wenn die Fondlehne Kopfstützen aufweist, die zuvor noch versenkt oder abgenommen werden müssen, wird diese einfache Handhabung praktiziert. Dieses birgt aber für die Passagiere erhebliches Gefahrenpotenzial, da im Falle eines Unfalls Gepäckstücke gegen die Rückenlehne der Vordersitze prallen können und die Rückenlehnen die dabei entstehenden Kräfte in der Regel nicht aufnehmen können.
- Die DE 37 29 837 A1 zeigt einen größenveränderlichen Kofferraum für Personenkraftwagen. Der Kofferraum weist einen zum Fahrgastraum hin teleskopierbaren Auszug auf. Dieser besteht aus mehreren rechteckigen Formelementen, die an den Querschnitt des Kofferraumes angepasst sind. Das äußerste Formelement weist den größten Querschnitt auf und die Querschnitte der inneren Formelemente sind so abgestuft, dass sie jeweils formschlüssig ineinandergleitend geführt sind. In der Normalstellung sind die Formelemente vollständig ineinander geschoben. Das äußerste Formelement ist fest mit dem Kofferraum verbunden und das innerste Formelemente haltert die Fondlehne. Zum vergrößern des Kofferraumes wird der Auszug zum Fahrgastraum hin ausgezogen und die Fondlehne dabei in Fahrzeuglängsrichtung nach vorne verschoben. Dabei besteht die Gefahr des Verkantens oder Verklemmens der Formelemente ineinander. Ein weiterer Nachteil dieser Lösung ist, dass der Kofferraum nicht vom Fahrgastraum aus zugänglich ist und somit umständlich über die Kofferraumklappe von außen beladen werden muss. Des weiteren ist diese Vorrichtung insgesamt recht voluminös und reduziert somit den verfügbaren Nettoladeraum.
- Aus der DE 36 02 298 C2 ist eine Vorrichtung zum Vergrößern eines Kofferraumes bekannt. Die Fondlehne wird hier über Teleskoprohre, die an den seitlichen Kofferraumwänden angeordnet sind, in Fahrzeuglängsrichtung verschiebbar gelagert. Die Fondlehne ist über einen geschlossenen Faltenbalg mit dem Kofferraum so verbunden, dass der Kofferraum bei nach vorne verschobener Fondlehne vom Fahrgastraum aus unzugänglich ist. Zum Verstellen der Fondlehne muss eine im Kofferraum angebrachte, nur von außen zugängliche Verschiebestange betätigt werden. Von Nachteil ist die umständliche Bedienung dieser Vorrichtung, sowie der optisch unvorteilhafte Faltenbalg zur Abdeckung des Laderaums. Aufgrund der statischen Anforderungen im Crash-Fall sind die Teleskoprohre entsprechend groß zu dimensionieren, womit sich der verfügbare Nettoladeraum wieder reduziert.
- Aufgabe der Erfindung ist es, ein Kraftfahrzeug mit variablem Laderaum zu schaffen, wobei bei konstruktiv einfacher Ausführung die Kapazität des Laderaums einfach und komfortabel zu variieren ist und vorzugsweise jederzeit eine hohe Sicherheit der Passagiere gewährleistet ist. Des weiteren soll insbesondere der vorhandene Laderaum optimal ausgenutzt werden und vorzugsweise einfach zu beladen sein.
- Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Kraftfahrzeug nach den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
- Der Fahrgastraum ist so ausgebildet, dass die Oberkanten der seitlichen Schweller ungefähr auf gleicher Höhe verlaufen wie die Oberkante des Mitteltunnels. Dadurch wird die Lagerung der Fondlehne entweder an den seitlichen Schwellern oder an den seitlichen Schwellern und zusätzlich an dem Mitteltunnel ermöglicht. Diese Lagerung der Fondlehne ermöglicht eine komfortable Verstellung der Lehne in Fahrzeuglängsrichtung über einen großen Bereich. Zugleich steht der volle Laderaum zur Verfügung, da der Laderaum nicht durch voluminöse Vorrichtungen reduziert wird. Der Verstellbereich der Fondlehne nach vorne wird erst von den Rückenlehnen der Vordersitze begrenzt.
- Der Laderaum kann auf einfache Art und Weise sowohl vom Fahrgastraum aus, z. B. durch die seitlichen Fondtüren, wie auch herkömmlich über die Heckklappe beladen werden. Die Fondlehne ist so ausgebildet, dass sie vorzugsweise komfortabel vom Fahrgastraum aus verstellt werden kann.
- Eine Ausführung sieht vor, dass die Fondlehne in Höhe des Ladebodens eine horizontale Teilung aufweist, wobei das untere Teil der Fondlehne fest mit dem Fondsitzkissen verbunden ist. Das obere Teil der Fondlehne ist über seitlich und/oder mittig angeordnete Gleitschuhe gelagert, wobei diese einerseits in an den Schwellern und/oder dem Mitteltunnel angeordneten Gleitschienen verschiebbar geführt sind und andererseits mit dem unteren Ende der Fondlehne fest verbunden sind. In einer vorteilhaften Ausführung der Erfindung ist vorgesehen, dass zwischen den Gleitschuhen und der Fondlehne eine Verstellvorrichtung angeordnet ist, die zum Verstellen der Lehnenneigung ausgebildet ist.
- Der Laderaum kann einen teleskopierbaren Ladeboden aufweisen, wobei ein Ende des Ladebodens mit der Fondlehne verbunden ist und das andere Ende des Ladebodens ortsfest im Laderaum verbleibt. Beim Verstellen der Fondlehne verstellt sich der Ladeboden immer synchron mit, so dass der Ladeboden eine ebene Ladefläche aufweist. Auf gleiche Art und Weise kann auch eine teleskopierbare Hutablage mit der Fondlehne verbunden sein.
- In einer weiteren Ausführung der Erfindung weisen die Fondlehne, der Ladeboden und eventuell die Hutablage eine auf gleicher Höhe verlaufende Vertikale Teilung auf. So ist es möglich nur einen Teil der Lehne zu verstellen, wobei unter Beibehaltung eines Sitzplatzes oder mehrerer Sitzplätze ein asymmetrisch vergrößerter Laderaum erhalten wird.
- Der teleskopierbare Ladeboden deckt vorzugsweise das Fondsitzkissen ab und schützt es so vor Beschädigungen durch das Ladegut. Somit ist es möglich, das Sitzkissen ergonomisch konturiert auszubilden. Auch eine Verwendung von hochwertigen Bezugsstoffen ist möglich, ohne dass diese durch das Ladegut strapaziert werden.
- Eine besonders vorteilhafte Ausführung weist einen in die Gleitschuhe und/oder die Gleitschiene integrierten elektrischen Antrieb auf. Insbesondere weist ein Gleitschuh oder mehrere Gleitschuhe eine Antriebsvorrichtung mit Elektromotor auf. Der Elektromotor treibt ein Ritzel an, das mit einer in oder an der Gleitschiene fest angeordneten Zahnstange kämmt.
- Des weiteren ist eine Ausführung vorgesehen, die die Fondsitzbank zusammen mit der Fondlehne so lagert, dass beide zusammen in Fahrzeuglängsrichtung verschiebbar sind. So kann Auf diese Art und Weise kann unter Beibehaltung der Fondsitzplätze, wobei lediglich deren Beinfreiheit eingeschränkt wird, der Laderaum vergrößert werden.
- Weitere Ausführungen der Erfindung sind in den Figuren beschrieben, dabei zeigen:
- Fig. 1 Eine schematische Seitenansicht des Kraftfahrzeugs mit der Fondlehne in der Normal- oder Sitzstellung;
- Fig. 2 Eine schematische Seitenansicht des Kraftfahrzeugs mit der Fondlehne in Ladestellung;
- Fig. 3 Einen Ausschnitt der Seitenansicht im Bereich der hinteren Fondtüre;
- Fig. 4 Eine Detailansicht der Fig. 3 im Bereich der Linie IV-IV.
- Fig. 1 zeigt schematisch den Längsschnitt eines Kraftfahrzeugs 1 mit einem Laderaum 2 und einem Fahrgastraum 3. In dem Fahrgastraum 3 sind Vordersitze und Fondsitze 4 hintereinander angeordnet, die in der Fig. 1 in ihrer normalen Sitz- und/oder Gebrauchs-Position dargestellt sind. Die Fondsitze 4 bestehen aus einem Fondsitzkissen 41 und einer Fondlehne 42 mit Kopfstütze 45. Die Lehne der Fondsitze bildet einen Abschluss zwischen Laderaum 2 und Fahrgastraum 3. Der Laderaum 2 ist seitlich durch die Karosseriewände und nach unten durch den Laderaumboden 23 begrenzt. Der Fahrgastraum 3 weist zwei in Höhe der Seitenwände in Fahrzeuglängsrichtung verlaufende Schweller 24 und einen in der Mitte des Fahrgastraumes verlaufenden Mitteltunnel 25 auf, wobei die Oberkanten der Schweller mit der Oberkante des Mitteltunnels 25 auf gleicher Höhe liegen.
- Die Fondlehne 42 ist über Gleitschuhe 43 an den Schwellern 24 in Fahrzeuglängsrichtung verschiebbar gelagert. Die Gleitschuhe 43 sind über ein an sich bekanntes Taumelradgetriebe mit der Fondlehne 42 so verbunden, dass die Neigung der Fondlehne 42 einstellbar ist. Zum Verriegeln der Längsposition der Fondlehne 42 weist der Gleitschuh 43 eine betätigbare Rastvorrichtung auf, die zwischen Gleitschiene 46 und Gleitschuh 43 zum Verriegeln der Längsposition der Fondlehne einwirkt. Wenn die Rastvorrichtung entriegelt ist, kann die Fondlehne entlang der Schweller 24 verschoben werden.
- Fig. 2 zeigt das Kraftfahrzeug 1 mit einer nach vorne verschobenen Position der Fondlehne 42. Die Fondlehne 42 ist um eine größere Strecke als die Tiefenerstreckung des Fondsitzkissens 41 nach vorne verschoben dargestellt. Die Fondlehne 42 kann jedoch auch um kleinere Strecken verschoben werden, wobei die jeweilige gewünschte Position anhand der Rastvorrichtung verriegelt wird. Der ebene Ladeboden 23 ist teleskopierbar ausgebildet und mit seiner Vorderkante an der Rückseite der Fondlehne 42 befestigt. Beim Verschieben der Fondlehne 42 wird auf diese Art und Weise der Ladeboden 23 synchron mit bewegt, so dass an jeder Position der Fondlehne 42 ein ebener und/oder geschlossener Ladeboden 23 gegeben ist. Gleichzeitig wird das Fondsitzkissen 41 von dem Ladeboden 23 abgedeckt und geschützt, so dass die Ladung das Fondsitzkissen 41 nicht verschmutzen und/oder beschädigen kann.
- Die Fig. 3 zeigt einen Ausschnitt im Bereich der linken hinteren Fahrzeugtüre. Zur besseren Übersicht ist eine vordere Position der Fondlehne 42 gestrichelt dargestellt. Die Oberkante des Schwellers 24 ist ungefähr auf gleicher Höhe mit der Oberkante des Mitteltunnels 25. Der Ladeboden weist einen ortsfesten Ladeboden 21 und einen mit der Fondlehne verbundenen ausziehbaren Schleppboden 22 auf. In Höhe des Ladebodens ist die Fondlehne 42 horizontal geteilt, wobei das unterhalb des Ladebodens liegende Teil fest mit dem Fondsitzkissen 41 verbunden ist. Das obere Teil der Fondlehne ist über die Gleitschuhe 43 verschiebbar gelagert. Die Gleitschuhe 43 greifen in die an den Schwellern und an dem Mitteltunnel angeordnete Gleitschienen 46 ein.
- Zusätzlich zu der horizontalen Teilung weist die Fondlehne 42 eine vertikale Teilung auf, wobei jedes Teil der Fondlehne 42 über zwei Gleitschuhe 43 verschiebbar gelagert ist. Ein Gleitschuh 43 haltert das jeweilige Teil der Fondlehne 42 seitlich in der Schwellergleitschiene 46 und der andere haltert dieses in der Mitteltunnelgleitschiene. Die Fondsitzbank 41 und der Ladeboden sind ebenfalls auf Höhe der vertikalen Teilung der Fondlehne geteilt, so dass die einzelnen Teile der Fondlehne 42 unabhängig voneinander verschiebbar sind.
- Die Gleitschuhe 43 weisen einen in Fig. 4 dargestellten elektrischen Antrieb mit Antriebsmotor 5 auf. Der Antriebsmotor 5 ist fest mit dem Gleitschuh 43 verbunden und treibt über ein Getriebe 51 ein Ritzel an, das mit einer in der Gleitschiene 46 ortsfest angeordneten Zahnstange kämmt. Mit dem elektrischen Antrieb ist eine einfache und komfortable Verstellmöglichkeit der Fondlehne 42 gegeben.
- Wie in Fig. 3 dargestellt, ist in Gebrauchsstellung der Fondsitzvorrichtung 4 der Schleppboden 22 oberhalb des ortsfesten Ladebodens angeordnet. Beim Beladen des Laderaums 2 wird das Ladegut auf dem Schleppboden 22 abgestellt. Der Antrieb ist so ausgebildet, dass das Ladegut mit dem Schleppboden 22 automatisch in Fahrzeuglängsrichtung verschiebbar ist. Somit kann Ladegut komfortabel eingeladen werden und wird dann von den Antrieb zusammen mit der Fondlehne 42 in Richtung zum Fahrzeuginneren verbracht, wobei dann der ortsfeste Ladeboden 21 auf komfortable Art und Weise mit Ladegut beladen werden kann. Beim Entladen werden sinngemäß zuerst die Gepäckstücke auf dem ortsfesten Ladeboden 21 entladen. Der Antrieb fährt dann den Schleppboden 22 zusammen mit dem darauf befindlichen Ladegut über den ortsfesten Ladeboden 21, so dass dieses einfach und komfortabel entladen werden kann. Referenzzeichenliste 1 Fahrzeug
2 Laderaum
21 ortsfester Ladeboden
22 Schleppboden
23 teleskopierbarer Laderaumboden
24 Schweller
25 Tunnel
3 Fahrgastraum
31 Türausschnitt
4 Fondsitzbank
41 Fondsitzkissen
42 Fondlehne
43 Gleitschuh
44 Momentenstütze
45 Kopfstütze
46 Gleitschiene
5 Motor
51 Getriebe
52 Ritzel
53 Zahnstange
Claims (14)
1. Kraftfahrzeug, insbesondere Limousine oder Kombi,
mit einem Fahrgastraum, der einen mittig angeordneten längsverlaufenden Tunnel und zwei seitlich angeordnete längsverlaufende Schweller aufweist, und
mit einem durch eine Fondsitzbank von dem Fahrgastraum getrennten Laderaum,
wobei die Fondsitzbank eine in Fahrzeuglängsrichtung verstellbare Fondlehne aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Höhe der Oberkante der Schweller (24) im Bereich der Höhe der Oberkante des Mitteltunnels (25) liegt und die Fondlehne(42) an den Schwellern (24) und/oder dem Mitteltunnel (25) in Fahrzeuglängsrichtung verschiebbar gelagert ist.
mit einem Fahrgastraum, der einen mittig angeordneten längsverlaufenden Tunnel und zwei seitlich angeordnete längsverlaufende Schweller aufweist, und
mit einem durch eine Fondsitzbank von dem Fahrgastraum getrennten Laderaum,
wobei die Fondsitzbank eine in Fahrzeuglängsrichtung verstellbare Fondlehne aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Höhe der Oberkante der Schweller (24) im Bereich der Höhe der Oberkante des Mitteltunnels (25) liegt und die Fondlehne(42) an den Schwellern (24) und/oder dem Mitteltunnel (25) in Fahrzeuglängsrichtung verschiebbar gelagert ist.
2. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Laderaum (2) einen Laderaumboden (21, 22, 23)
aufweist und die Fondlehne (42) in Höhe des Laderaumbodens
horizontal geteilt ist, wobei der obere Teil der Fondlehne
an den Schwellern (24) und/oder dem Mitteltunnel (25)
verschiebbar gelagert ist.
3. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1 oder 2
dadurch gekennzeichnet,
dass die Schweller (24) und/oder der Mitteltunnel (25)
Schienen (46) aufweisen und die Fondlehne (42) über
Gleitschuhe (43) in den Schienen (46) verschiebbar gelagert
ist.
4. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Fondlehne (42) eine einstellbare Neigung aufweist.
5. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Fondsitzbank (4) ein Fondsitzkissen (41) aufweist,
dessen Oberkante unterhalb oder auf gleicher Höhe des
Laderaumbodens (21, 22, 23) verläuft.
6. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Laderaum (2) einen teleskopierbaren Laderaumboden
(21, 22, 23), vorzugsweise Schleppboden aufweist.
7. Kraftfahrzeug nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
dass der teleskopierbare Laderaumboden (21, 22, 23) mit der
Fondlehne (42) verbunden und gemeinsam, vorzugsweise
synchron mit dieser verschiebbar ist.
8. Kraftfahrzeug nach Anspruch 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass der teleskopierbare Laderaumboden (21, 22, 23) zum
Abdecken und/oder Schützen des Fondsitzkissen (41)
ausgebildet ist.
9. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 6 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Laderaumboden (21, 22, 23) bei verschobener
Fondlehne (42) eine überwiegend ebene und/oder geschlossene
Ladefläche aufweist.
10. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Laderaum (2) eine teleskopierbare Abdeckung,
vorzugsweise Hutablage aufweist, deren eines Ende ortsfest
im Laderaum angeordnet ist und deren anderes Ende mit der
Fondlehne (42) verbunden ist, vorzugsweise gemeinsam mit
dieser verschiebbar ist.
11. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Fondlehne (42) zumindest um die Tiefe des
Fondsitzkissens (41) in Fahrzeuglängsrichtung verschiebbar
ist.
12. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Fondlehne (42) eine Rastvorrichtung aufweist, die
zum Verrasten der Fondlehne (42) an zumindest einer
vorderen und einer hinteren Position ausgebildet ist.
13. Kraftfahrzeug nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Rastvorrichtung zum Verrasten der Fondlehne (42)
an beliebig wählbarer Position ausgebildet ist.
14. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Fondlehne (42) vertikal geteilt ist und
vorzugsweise jedes Teil der Fondlehne separat verschiebbar
ist.
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Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE2002104123 DE10204123A1 (de) | 2002-02-01 | 2002-02-01 | Kfz mit variablem Laderaum |
Applications Claiming Priority (1)
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DE2002104123 DE10204123A1 (de) | 2002-02-01 | 2002-02-01 | Kfz mit variablem Laderaum |
Publications (1)
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DE2002104123 Withdrawn DE10204123A1 (de) | 2002-02-01 | 2002-02-01 | Kfz mit variablem Laderaum |
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- 2002-02-01 DE DE2002104123 patent/DE10204123A1/de not_active Withdrawn
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Legal Events
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OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
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