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DE10231605B4 - Versenkbarer Sitz - Google Patents

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DE10231605B4 DE2002131605 DE10231605A DE10231605B4 DE 10231605 B4 DE10231605 B4 DE 10231605B4 DE 2002131605 DE2002131605 DE 2002131605 DE 10231605 A DE10231605 A DE 10231605A DE 10231605 B4 DE10231605 B4 DE 10231605B4
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Abstract

Sitzanordnung einer Fahrgastzelle eines KFZ mit mindestens zwei hintereinander angeordneten, jeweils eine Sitzfläche (2.1) und eine Rückenlehne (2.2) aufweisenden Sitzen, wobei zumindest ein hinterer zweiter Sitz (2) auf einer Bodenplatte (3) der Fahrgastzelle über eine Schiene (4) verschiebbar angeordnet ist und nach dem Zusammenklappen von der Sitzfläche (2.1) und der Rückenlehne (2.2) zumindest teilweise unter den vorderen ersten Sitz (1) verschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenplatte (3) im Bereich eines vorderen ersten und des hinteren zweiten Sitzes (1, 2) eben ausgebildet ist und der zweite Sitz (2) nach Betätigen einer Absenkvorrichtung (5) über seine ganze Länge L unter den vorderen ersten Sitz (1) schiebbar ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Sitzanordnung einer Fahrgastzelle eines KFZ mit mindestens zwei hintereinander angeordneten, eine Sitzfläche und eine Rückenlehne aufweisenden Sitzen, wobei zumindest der zweite Sitz auf einer Bodenplatte der Fahrgastzelle über eine Schiene verschiebbar angeordnet ist und nach dem Zusammenklappen von Sitzfläche und Rückenlehne zumindest teilweise unter den ersten Sitz verschiebbar ist.
  • Es ist bereits ein Rücksitz für Kraftfahrzeuge bestehend aus einem Sitzteil und aus einem Lehnenteil aus der DE 295 12 327 U1 bekannt, wobei der Sitzteil mittels beiderseits angeordneter Gestelle vorwärts schwenkbar mit dem Fahrzeugkörper verbunden ist. Das Gestell bildet mit dem Sitzteil ein Gelenkviereck, bei dem der Fahrzeugkörper die Basis, der Sitzteil die Koppel und die Schwingen die Beine des Sitzteils sind. Die hintere Schwinge ist über ein Getriebe mit dem Lehnenteil verbunden, so dass bei Verschwenken der hinteren Schwinge auch der Lehnenteil verschwenkt wird. Der so verschwenkte Sitz ist in einer Mulde innerhalb des Fahrzeugkörpers angeordnet, wobei die Rückseite des Lehnenteils die ergänzende Bodenfläche bildet.
  • Die DE 199 28 855 C1 zeigt zwei hintereinander angeordnete Sitze, wobei der hintere Sitz von einer Betriebsposition nach vorne in eine Ruheposition verfahrbar ist. In der Ruheposition ist das Sitzkissen des zweiten Sitzes unterhalb des ersten Sitzkissens angeordnet.
  • In der DE 198 41 363 C1 ist eine Rücksitz für Kraftfahrzeuge gezeigt, bei dem die Rückenlehne zur Schaffung einer Ladefläche auf das Sitzteil klappbar ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Sitz derart auszubilden und anzuordnen, dass die gegebenen Bauraumverhältnisse optimal ausgenutzt werden, insbesondere soll eine platzsparende Ruheposition ermöglicht werden, ohne dass eine zusätzliche Mulde benötigt wird.
  • Gelöst wird die Aufgab erfindungsgemäß dadurch, dass die Bodenplatte im Bereich eines vorderen ersten und des hinteren zweiten Sitzes eben ausgebildet ist und der zweite Sitz nach Betätigen einer Absenkvorrichtung über seine ganze Länge unter den vorderen ersten Sitz schiebbar ist. Hierdurch wird erreicht, dass trotz fehlender Bodenmulde der verschwenkte Sitz keine den Bauraum bzw. das Platzangebot behindernde Position einnimmt. Durch die Anordnung der Absenkvorrichtung kann auf eine Bodenmulde verzichtet werden. Durch die fehlende Bodenmulde kann der Bauraum betreffend den gesamten Fahrzeugboden optimal ausgenutzt werden, ohne dass Leerräume entstehen.
  • Hierzu ist es vorteilhaft, dass die Absenkvorrichtung ein zwischen einer Betriebsposition B und einer Ruheposition R des Sitzes schwenkbares und/oder teleskopierbares Stellelement aufweist, wobei das Stellelement als schwenkbare, in der Betriebsposition B feststellbare, die Schiene und den hinteren Sitz verbindende Strebe ausgebildet ist. Durch das Verschwenken des Sitzes mittels einer Strebe wird gleichzeitig mit dem Verschwenken eine mit Bezug zur Betriebsposition B vordere Position erreicht, so dass der Verschiebeweg bis unter den ersten Sitz relativ kurz ausfällt.
  • Vorteilhaft ist es hierbei, dass die Schiene innerhalb der Bodenplatte versenkt angeordnet ist und/oder mit der Bodenplatte bündig abschließt. Nach Verschwenken des Sitzes ist ohne weiteres ein optimal nutzbarer Freiraum bzw. eine Abstellfläche gegeben.
  • Ferner ist es vorteilhaft, dass ein Abdeckelement vorgesehen ist, das in der Ruheposition des zweiten Sitzes oberhalb der Schiene und der Bodenplatte im Bereich der ursprünglichen Betriebsposition B des zweiten Sitzes angeordnet ist, wobei das Abdeckelement zwischen einer Betriebsstellung und einer Ruhestellung manuell oder automatisch verstellbar angeordnet ist. Durch das Abdeckelement wird eine einheitliche und flache Bodenfläche gewährleistet, die als Fußraum und/oder Laderaum nutzbar ist. Der so gebildete Freiraum kann auch für eine Liegeposition der übrigen Sitze der Fahrgastzelle genutzt werden.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung ist schließlich vorgesehen, dass das Abdeckelement mehrere Lamellen aufweist und für die Ruhestellung aufrollbar ist. Durch die Verwendung von Lamellen, die jede für sich in einer Gleitschiene gelagert sind, ist eine optimale Anpassung an den zur Verfügung stehenden Stauraum gewährleistet. Daneben kann das Abdeckelement auch nur teilweise ausgezogen werden.
  • Von besonderer Bedeutung ist für die vorliegende Erfindung, dass die Absenkvorrichtung und das Abdeckelement zumindest in ihrer jeweiligen Betriebsposition B oder Betriebsstellung eine manuelle oder elektrische Verriegelungseinrichtung aufweisen. Die Verriegelung des Abdeckelements ist hierbei stufenlos gewährleistet, damit der abzudeckende Bereich frei wählbar ist.
  • Im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Ausbildung und Anordnung wird ausgehend von einer Betriebsposition B des zweiten Sitzes nach dem Entriegeln seine Lehne nach vorne auf seine Sitzfläche geklappt und dort verrastet und danach die Verriegelung der Absenkvorrichtung gelöst und der zweite Sitz nach unten geklappt. Mittels der Schiene wird der zweite Sitz unter den ersten Sitz verfahren und dort verriegelt und das Abdeckelement wird über der Schiene im Bereich der ursprünglichen Betriebsposition B des zweiten Sitzes angeordnet und dort verriegelt.
  • Ausgehend von einer Ruhestellung R des zweiten Sitzes wird das Abdeckelement über der Schiene aus der ursprünglichen Betriebsstellung entriegelt und in eine Ruhestellung verfahren und der zweite Sitz entriegelt sowie mittels der Schiene aus seiner Ruheposition R unterhalb des ersten Sitzes in eine Zwischenstellung hinter den ersten Sitz verfahren. Anschließend wird der zweite Sitz mittels der Absenkvorrichtung nach oben und/oder nach hinten bewegt und dort verriegelt und die Rückenlehne aufgeklappt und verrastet.
  • Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung sind in den Patentansprüchen und in der Beschreibung erläutert und in der Figur dargestellt.
  • Dabei zeigt:
  • 1 eine perspektivische. Darstellung einer Fahrgastzelle mit der Schwenkbewegung des zweiten Sitzes.
  • Innerhalb einer Fahrgastzelle 7 eines stilisiert dargestellten Kraftfahrzeugs sind ein erster Sitz 1, ein zweiter Sitz 2 und ein dritter Sitz 6 bzw. Sitzreihen hintereinander vorgesehen. Der jeweilige Sitz 1, 2, 6 besteht hierbei aus einer Sitzfläche 1.1, 2.1, 6.1, einer daran anschließenden Rückenlehne 1.2, 2.2, 6.2 sowie einer am oberen Ende der Rückenlehne 1.2, 2.2, 6.2 angeordneten Kopfstütze 1.3, 2.3, 6.3.
  • Der erste Sitz 1 sowie der zweite Sitz 2 sind hierbei auf einer Bodenplatte 3 der Fahrgastzelle 7 angeordnet. Der zweite Sitz 2 ist über eine Absenkvorrichtung 5 mit der Bodenplatte 3 verbunden und kann somit zwischen einer Betriebsposition B und einer Ruheposition R bewegt werden. Die Absenkvorrichtung 5 weist hierbei neben einem schwenkbaren Stellelement 5.1, welches auch zum Festsetzen der Absenkvorrichtung 5 dient, eine erste Stütze 5.2 und eine zweite Stütze 5.3 auf. Die beiden Stützen 5.2, 5.3 sind hierbei am vorderen bzw. hinteren Ende der Sitzfläche 2.1 befestigt und ihr anderes Ende ist an der Bodenplatte 3 befestigt. Die erste Stütze 5.2 und die zweite Stütze 5.3 sind parallel zueinander angeordnet, so dass der zweite Sitz 2 nach vorne und unten verschwenkt werden kann.
  • Zum Verschwenken des zweiten Sitzes 2 wird die Kopfstütze 2.3 entfernt und die Rückenlehne 2.2 auf die Sitzfläche 2.1 geklappt bzw. verschwenkt. Nach dem Umklappen der Rückenlehne 2.2 wird die Absenkvorrichtung 5 entriegelt und der umgeklappte Sitz nach vorne und unten auf die Bodenplatte 3 verschwenkt. Nach dem Verschwenkvorgang befindet sich eine Rückenlehne 2.2' und eine Sitzfläche 2.1' des zweiten Sitzes 2 unmittelbar unterhalb und hinter dem ersten Sitz 1.
  • Zwischen der Absenkvorrichtung 5 und der Bodenplatte 3 ist eine Schiene 4 vorgesehen, über die der zweite Sitz 2 unmittelbar nach dem Verschwenken unter den ersten Sitz 1 in eine Ruheposition R verfahren wird, so dass eine Sitzfläche 2.1'' und eine Rückenlehne 2.2'' über die gesamte Sitzlänge L unter dem ersten Sitz 1 positioniert sind.
  • Nach dem Verschwenken des zweiten Sitzes 2 entsteht zwischen dem ersten Sitz 1 und dem hinter dem zweiten Sitz 2 angeordneten dritten Sitz 6 ein Stauraum, der im Bereich der Bodenplatte 3 keine Hindernisse bzw. den Stauraum nachteilig beeinflussende Hindernisse mehr aufweist. Zum Verschließen bzw. zum Abdecken der Schiene 4 oder anderer Teile der Absenkvorrichtung 5 nach dem Verschwenken des zweiten Sitzes 2 ist ein nicht dargestelltes Abdeckelement vorgesehen, welches ausziehbar bzw. verstaubar innerhalb der Fahrgastzelle bzw. im Bodenbereich der Fahrgastzelle angeordnet ist.
  • Der so gebildete Freiraum kann als Transportraum oder als Freiraum für den verbleibenden ersten Sitz 1 und den dritten Sitz 6 genutzt werden, so dass diese in eine Liegeposition verstellt werden können.
  • 1
    erster Sitz
    1.1
    Sitzfläche
    1.2
    Rückenlehne
    1.3
    Kopfstütze
    2
    zweiter Sitz
    2.1
    Sitzfläche
    2.2
    Rückenlehne
    2.3
    Kopfstütze
    2.1'
    Sitzfläche
    2.2'
    Rückenlehne
    2.1''
    Sitzfläche
    2.2''
    Rückenlehne
    3
    Bodenplatte
    4
    Schiene
    5
    Absenkvorrichtung
    5.1
    schwenkbares Stellelement
    5.2
    erste Stütze
    5.3
    zweite Stütze
    6
    dritter Sitz
    6.1
    Sitzfläche
    6.2
    Rückenlehne
    6.3
    Kopfstütze
    7
    Fahrgastzelle

Claims (8)

  1. Sitzanordnung einer Fahrgastzelle eines KFZ mit mindestens zwei hintereinander angeordneten, jeweils eine Sitzfläche (2.1) und eine Rückenlehne (2.2) aufweisenden Sitzen, wobei zumindest ein hinterer zweiter Sitz (2) auf einer Bodenplatte (3) der Fahrgastzelle über eine Schiene (4) verschiebbar angeordnet ist und nach dem Zusammenklappen von der Sitzfläche (2.1) und der Rückenlehne (2.2) zumindest teilweise unter den vorderen ersten Sitz (1) verschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenplatte (3) im Bereich eines vorderen ersten und des hinteren zweiten Sitzes (1, 2) eben ausgebildet ist und der zweite Sitz (2) nach Betätigen einer Absenkvorrichtung (5) über seine ganze Länge L unter den vorderen ersten Sitz (1) schiebbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Absenkvorrichtung (5) ein zwischen einer Betriebsposition (B) und einer Ruheposition (R) des hinteren Sitzes schwenkbares und/oder teleskopierbares Stellelement (5.1) aufweist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Stellelement (5.1) als schwenkbare, in der Betriebsposition (B) feststellbare, die Schiene (4) und den hinteren Sitz (2) verbindende Strebe ausgebildet ist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiene (4) innerhalb der Bodenplatte (3) versenkt angeordnet ist und/oder mit der Bodenplatte (3) bündig abschließt.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Abdeckelement vorgesehen ist, das in der Ruheposition (R) des zweiten Sitzes (2) oberhalb der Schiene (4) und der Bodenplatte (3) in dem Bereich der ursprünglichen Betriebsposition (B) des zweiten Sitzes (2) angeordnet ist.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckelement zwischen einer Betriebsstellung und einer Ruhestellung manuell oder automatisch verstellbar angeordnet ist.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckelement mehrere Lamellen aufweist und/oder für die Ruhestellung aufrollbar ist.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Absenkvorrichtung (5) und das Abdeckelement zumindest in ihrer jeweiligen Betriebsposition (B) oder Betriebsstellung eine manuelle oder elektrische Verriegelungseinrichtung aufweisen.
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