-
Die vorliegende Erfindung betrifft einen erweiterbaren Frachtraum und einen Verkehrsmittelabschnitt mit einem derartigen Frachtraum.
-
Moderne Verkehrsmittel wie Flugzeuge oder Züge können den gleichzeitigen Transport von Fracht und Passagieren ermöglichen. Deshalb ist der im Inneren des Verkehrsmittels verfügbare Raum üblicherweise in ein Passagierabteil und einen Frachtraum aufgeteilt. Zum Beispiel kann das Oberdeck in aus dem Stand der Technik bekannten Flugzeugen mit zwei Decks (siehe z.B. Dokument
EP 0 681 956 A1 ) ein Passagierabteil bilden, wohingegen Fracht im Unterdeck (d. h., dem Hauptdeck) transportiert wird. Die Fracht, beispielsweise das Gepäck der Passagiere, kann direkt im Frachtraum des Flugzeugs oder in zusätzlichen Containern oder Paletten verstaut werden, bevor das Flugzeug mit diesen beladen wird. Ein derartiger zusätzlicher Container ist beispielsweise im Dokument
DE 10 2007 062 873 A1 beschrieben.
-
Nachdem das Verkehrsmittel, z.B. das Passagierflugzeug, sein Ziel erreicht hat, verlassen die Passagiere das Flugzeug und die Fracht wird am Flugsteig ausgeladen. Danach kann das Flugzeug gewartet und vom Bodenpersonal und/oder Flugbegleitpersonal für den nachfolgenden Flug vorbereitet werden, wobei unter Anderem die Sitzkonfiguration der Passagierkabine angepasst werden kann, damit der zur Verfügung stehende Platz besser genutzt wird. Um die mit steigender Durchlaufzeit (engl. „turnaround time“) steigenden direkten Betriebskosten des Flugzeuges möglichst gering zu halten, ist es wünschenswert, dass diese Maßnahmen schnell und einfach durchgeführt werden.
-
Vor diesem Hintergrund ist es eine Aufgabe der Erfindung, einen Frachtraum bereitzustellen, dessen Größe vom Bodenpersonal oder den Flugbegleitern schnell und einfach geändert werden kann. Ferner befasst sich die Erfindung mit der Aufgabe, einen Verkehrsmittelabschnitt mit einem solchen Frachtraum bereitzustellen.
-
Diese Aufgabe wird durch einen erweiterbaren Frachtraum mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und einen Verkehrsmittelabschnitt gemäß Anspruch 15 gelöst.
-
Der erweiterbare Frachtraum ist für ein Verkehrsmittel (beispielsweise ein Flugzeug oder ein Zug) vorgesehen und umfasst eine erste Frachtraumwand und eine der ersten Frachtraumwand gegenüberliegende zweite Frachtraumwand, ein schwenkbares erstes Bodenelement, das zwischen der ersten und der zweiten Frachtraumwand angeordnet ist, und eine mit dem ersten Bodenelement gekoppelte erste Federeinrichtung. Die zweite Frachtraumwand ist in einem ersten Zustand des Frachtraumes in einer Längsrichtung des Frachtraumes senkrecht zur ersten Frachtraumwand näher zur ersten Frachtraumwand angeordnet als in einem zweiten Zustand des Frachtraumes. Das erste Bodenelement ist im ersten Zustand des Frachtraumes in einer ersten Position und im zweiten Zustand des Frachtraumes in einer zweiten Position angeordnet. Ein Winkel, den das erste Bodenelement mit einer zur ersten Frachtraumwand parallelen ersten Ebene einschließt, ist in der ersten Position des ersten Bodenelements kleiner als in der zweiten Position des ersten Bodenelements. Ferner ist die erste Federeinrichtung so mit dem ersten Bodenelement gekoppelt, dass sie vorgespannt wird, wenn der Frachtraum aus seinem ersten Zustand in seinen zweiten Zustand erweitert/vergrößert wird. Außerdem kann die zweite Frachtraumwand in einem dritten Zustand des Frachtraumes in der Längsrichtung des Frachtraumes weiter von der ersten Frachtraumwand entfernt angeordnet sein als im ersten und im zweiten Zustand.
-
Mit steigender Vorspannung der ersten Federeinrichtung wächst eine der Bewegung des ersten Bodenelements aus der ersten Position in die zweite Position entgegenwirkende Kraft, sodass diese Bewegung des ersten Bodenelements abgefedert wird und das erste Bodenelement wirkungsvoll daran gehindert wird, auf ein unter dem Frachtraum angeordnetes Objekt, beispielsweise einen Zwischenboden oder Kabinenboden des Verkehrsmittels, aufzuschlagen. Die vorspannungsbedingte Federkraft kann wiederum die Bewegung des ersten Bodenelements aus seiner zweiten Position in seine erste Position unterstützen, sodass der Anwender den Frachtraum mit weniger Kraftaufwand von seinem zweiten Zustand in seinen ersten Zustand verkleinern kann.
-
Im Verkehrsmittel können die erste sowie die zweite Frachtraumwand und/oder das erste Bodenelement beispielsweise im Wesentlichen transversal ausgerichtet sein. Insbesondere können diese beiden Frachtraumwände parallel zueinander verlaufen. Die erste Federeinrichtung ist vorzugsweise so mit einem zwischen der ersten und der zweiten Frachtraumwand angeordneten ersten Rahmenteil oder direkt mit der zweiten Frachtraumwand gekoppelt, dass die erste Federeinrichtung durch Verlagern des ersten Rahmenteils oder der zweiten Frachtraumwand in der Längsrichtung vorgespannt wird. Die erste Federeinrichtung kann hierfür, z.B. starr, mit der ersten Frachtraumwand und der zweiten Frachtraumwand bzw. dem ersten Rahmenteil und einem zweiten Rahmenteil des Frachtraumes, das näher zu der ersten Frachtraumwand angeordnet ist als das erste Rahmenteil, verbunden sein. Beispielsweise kann die erste Federeinrichtung im Bereich eines ersten seiner Enden an der ersten Frachtraumwand, am zweiten Rahmenteil oder an einem außerhalb des Frachtraumes befindlichen Bauteil des Verkehrsmittels befestigt sein. Ferner kann die erste Federeinrichtung im Bereich eines dem ersten Ende entgegengesetzten zweiten Endes an der zweiten Frachtraumwand, zum Beispiel an einer lateralen Außenseite der zweiten Frachtraumwand, oder am ersten Rahmenteil befestigt sein. Das erste Rahmenteil kann einstückig mit der zweiten Frachtraumwand ausgebildet sein.
-
In einer bevorzugten Variante ist die erste Federeinrichtung über das erste Rahmenteil oder die zweite Frachtraumwand mit dem ersten Bodenelement gekoppelt. Hierzu kann nicht nur die erste Federeinrichtung wie oben ausgeführt mit der zweiten Frachtraumwand oder dem ersten Rahmenteil verbunden sein, sondern auch das erste Bodenelement. Insbesondere ist es denkbar, dass das erste Bodenelement ein- oder mehrteilig ausgestaltet ist. Bevorzugt umfasst das erste Bodenelement einen ersten Abschnitt, der um eine erste, parallel zur ersten Frachtraumwand verlaufende erste Achse schwenkbar ist. Die erste Achse kann beispielsweise entlang der ersten Frachtraumwand, entlang des mit der ersten Frachtraumwand verbundenen zweiten Rahmenteils des Frachtraumes oder entlang eines sich von der ersten Frachtraumwand erstreckenden Bodenteiles verlaufen. Wenn die erste Achse entlang der ersten Frachtraumwand verläuft, kann das erste Bodenelement im Bereich der ersten Achse an der ersten Frachtraumwand befestigt sein. Ferner kann das erste Bodenelement einen zweiten Abschnitt aufweisen, der um eine parallel zur ersten Achse verlaufende zweite Achse relativ zum ersten Abschnitt schwenkbar sein kann.
-
Vorzugsweise ist das erste Bodenelement derart mit dem ersten Rahmenteil oder der zweiten Frachtraumwand gekoppelt, dass das erste Bodenelement entsprechend durch Verlagern des ersten Rahmenteils oder der zweiten Frachtraumwand, z.B. in der Längsrichtung, aus seiner ersten Position in seine zweite Position geschwenkt wird. In diesem Fall kann die erste Federeinrichtung optional dazu eingerichtet sein, gleichzeitig mit dem Verlagern und dem Schwenken vorgespannt zu werden. Dies wird vorteilhafterweise dadurch erreicht, indem das erste Bodenelement den ersten und den zweiten Abschnitt aufweist und der zweite Abschnitt zusätzlich an der zweiten Frachtraumwand oder dem ersten Rahmenteil um eine zur ersten und zweiten Achse parallele dritte Achse schwenkbar befestigt ist.
-
Durch diese Kopplung der beiden Abschnitte des ersten Bodenelements mit der ersten Federeinrichtung und der zweiten Frachtraumwand / dem ersten Rahmenteil wird erreicht, dass das Personal den Frachtraum einfach erweitern kann, indem es die zweite Frachtraumwand / das erste Rahmenteil in der Längsrichtung verschiebt. Durch die Gewichtskraft des ersten Bodenelements wird die Bewegung in Längsrichtung unterstützt und die erste Federeinrichtung gleichzeitig vorgespannt. Um den Frachtraum aus dem zweiten Zustand in den ersten Zustand zu verkleinern, kann das Personal das erste Bodenelement im Bereich der zweiten Achse mittels einer Halteeinrichtung, beispielsweise mittels eines Stabes oder Seiles, anheben. Die vorgespannte erste Federeinrichtung unterstützt diesen Hebevorgang, sodass in der Praxis Gewichtskräfte von rund 30 N (statt ca. 300 N ohne Federeinrichtung) zu überwinden sind, um das erste Bodenelement in seine erste Position und den Frachtraum in seinen ersten Zustand zu bringen.
-
Die erste Federeinrichtung kann beispielsweise eine Feder, insbesondere eine Spiral- oder Gasdruckfeder umfassen. Wenn die erste Federeinrichtung eine Feder umfasst, liegt die Federkonstante der Feder vorzugsweise im Bereich von 100 bis 350 N/m. Die Federkonstante kann beispielsweise mindestens 150 N/m, mindestens 170 N/m oder mindestens 180 N/m betragen. Gleichzeitig kann die Federkonstante höchstens 300 N/m, höchstens 250 N/m oder höchstens 220 N/m betragen. Höchst vorzugsweise liegt die Federkonstante im Bereich von 150 N/m bis 250 N/m. Sie kann zum Beispiel etwa 200 N/m betragen. Die Vorspannung/Federkraft der ersten Federeinrichtung nimmt bevorzugt linear mit der Auslenkung der ersten Federeinrichtung aus ihrer Ruhelage zu. Wenn die erste Federeinrichtung eine Spiralfeder umfasst, ist diese vorzugsweise im Bereich des ersten oder zweiten Endes der ersten Federeinrichtung in einem Gehäuse aufgenommen und dadurch in der Längsrichtung geführt. Die erste Federeinrichtung ist vorzugsweise so ausgelegt, dass die von ihr ausgeübte Federkraft parallel zur Längsrichtung wirkt. Auf einfache und effiziente Art und Weise wird dies erreicht, wenn die erste Federeinrichtung in der Längsrichtung vorgespannt wird, sodass die am zweiten Ende der Federeinrichtung wirkende Federkraft (d.h. der Federkraftvektor) entgegen der Längsrichtung ausgerichtet ist.
-
Vorzugsweise ist die erste Federeinrichtung im Wesentlichen vorspannungsfrei / entspannt, befindet sich also in ihrer Ruhelage, wenn sich der Frachtraum im ersten Zustand befindet. Im Wesentlichen vorspannungsfrei bedeutet hier, dass die erste Federeinrichtung in diesem Fall keine nennenswerte Federkraft verglichen mit den Kräften, die erforderlich sind, um die zweite Frachtraumwand, das erste Rahmenteil oder das erste Bodenelement relativ zur ersten Frachtraumwand zu bewegen, ausübt. Dadurch lässt sich das erste Bodenelement relativ leicht aus seiner ersten Position auslenken, wenn der Frachtraum vom ersten Zustand in den zweiten Zustand erweitert wird. Im umgekehrten Fall, wenn der Frachtraum vom zweiten Zustand in den ersten Zustand verbracht wird, reduziert sich die von der ersten Federeinrichtung ausgeübte Federkraft zum Ende der Bewegung hin, sodass das erste Bodenelement seine erste Position auf vergleichsweise sanfte Weise erreichen kann.
-
In einer weiteren Variante ist vorgesehen, dass die erste Federeinrichtung eine Einstellvorrichtung aufweist, die dazu eingerichtet ist, eine Vorspannung der ersten Federeinrichtung zu ändern. Insbesondere ist die Einstellvorrichtung dazu eingerichtet, die Vorspannung der ersten Federeinrichtung zu ändern, während sich der Frachtraum im ersten oder zweiten Zustand befindet, beispielsweise ohne dass sich die zweite Frachtraumwand relativ zur ersten Frachtraumwand bewegt. Auf diese Weise kann die bewegungsunterstützende Wirkung der ersten Federeinrichtung vergrößert oder verkleinert werden, sodass die Größe des Frachtraumes noch komfortabler geändert werden kann. Die Einstellvorrichtung kann beispielsweise dazu eingerichtet sein, die erste Federeinrichtung davon abzuhalten, ihre vorspannungsfreie Ruhelage zu erreichen. Dazu kann die Einstellvorrichtung zum Beispiel einen mit dem ersten Ende der ersten Federeinrichtung fest verbundenen Halteabschnitt aufweisen, der mittels einer Schraubvorrichtung entgegen der Längsrichtung verlagerbar ist, um die erste Federeinrichtung zu strecken und so vorzuspannen. Zum Entspannen der ersten Federeinrichtung kann diese Schraubvorrichtung so betätigt werden, dass der Halteabschnitt in der Längsrichtung verlagert wird.
-
Ferner kann zumindest ein Teil eines Frachtladesystems für das Verkehrsmittel am ersten Bodenelement angeordnet sein. Das Frachtladesystem kann eine oder mehrere sich insbesondere in der Längsrichtung erstreckende Schienen umfassen, die mit Rollen für Frachtpaletten oder Container versehen sind. Wenn sich der Frachtraum in zweiten Zustand befindet, sind diese Schienen vorzugsweise auf einer dem Inneren des Frachtraumes zugewandten Seite des ersten Bodenelements angeordnet. Bevorzugt verlaufen mindestens zwei, höchst vorzugsweise mindestens vier dieser Schienen parallel zueinander. Ferner kann vorgesehen sein, dass ein Federweg, um den die erste Federeinrichtung aus ihrer vorspannungsfreien Ruhelage ausgelenkt ist, wenn sich der Frachtraum im zweiten Zustand befindet, direkt proportional zur Differenz zwischen dem Abstand der zweiten Frachtraumwand von der ersten Frachtraumwand im zweiten Zustand und dem Abstand der zweiten Frachtraumwand von der ersten Frachtraumwand im ersten Zustand ist.
-
In einer Weiterbildung umfasst der Frachtraum ferner eine zweite Federeinrichtung und ein mit der zweiten Federeinrichtung gekoppeltes zweites Bodenelement. In diesem Fall kann sich das zweite Bodenelement im ersten oder zweiten Zustand des Frachtraumes in einer ersten Position und im dritten Zustand des Frachtraumes in einer zweiten Position befinden. Vorzugsweise ist ein Winkel, den das zweite Bodenelement mit einer zur ersten Frachtraumwand parallelen zweiten Ebene einschließt, in der ersten Position des zweiten Bodenelementes kleiner als in der zweiten Position des zweiten Bodenelementes. Außerdem kann die zweite Federeinrichtung derart mit dem zweiten Bodenelement gekoppelt sein, dass es vorgespannt wird, wenn der Frachtraum aus seinem ersten oder zweiten Zustand in seinen dritten Zustand erweitert wird. Darüber hinaus ist es denkbar, dass der Frachtraum eine oder mehrere weitere Federeinrichtungen und jeweils ein mit einer dieser Federeinrichtungen gekoppeltes weiteres Bodenelement aufweist. Jede dieser weiteren Federeinrichtungen kann beliebige Merkmale der hier beschriebenen zweiten Federeinrichtung aufweisen. Ferner kann jedes dieser weiteren Bodenelemente beliebige Merkmale des hier beschriebenen zweiten Bodenelements aufweisen.
-
Wenn der Frachtraum die zweite Federeinrichtung aufweist, kann er zusätzlich ein lineares Führungssystem umfassen, das dazu eingerichtet ist, zumindest einen Teil der zweiten Federeinrichtung in der Längsrichtung zu führen. Das lineare Führungssystem kann eine an einer Außenfläche des Frachtraumes angebrachte Hülse und eine an der zweiten Federeinrichtung angebrachte, mit der Hülse in Eingriff stehende Führungsstange aufweisen. Die Führungsstange kann sich in der Längsrichtung erstrecken und in der Längsrichtung relativ zur Hülse verlagerbar sein. Außerdem ist es denkbar, dass das lineare Führungssystem eine in der Umgebung des Frachtraumes angeordnete sich in der Längsrichtung erstreckende Führungsschiene aufweist, in der ein Federgehäuse der zweiten Federeinrichtung in der Längsrichtung geführt ist.
-
In einer weiteren Variante umfasst die erste und/oder zweite Federeinrichtung eine erste Feder mit einer ersten Federkonstante und eine zweite Feder mit einer zweiten Federkonstante, die geringer als die erste Federkonstante ist. Optional kann die zweite Feder eine Dehnungsbegrenzungsvorrichtung umfassen, die dazu eingerichtet ist, den Federweg der zweiten Feder zu begrenzen. Die Dehnungsbegrenzungsvorrichtung kann beispielsweise ein Seil sein. Dieses Seil kann sich im Inneren der zweiten Feder erstrecken. Die Bewegung des Frachtraumes zwischen dem ersten und dem zweiten Zustand kann kontinuierlicher erfolgen, wenn die steifere erste Feder erst dann erheblich ausgelenkt wird, sobald die zweite Feder die Federwegbegrenzung erreicht hat.
-
Ferner ist es denkbar, dass der Frachtraum in einer separaten Hülle angeordnet ist, die den Frachtraum im Wesentlichen gasdicht, wasserdicht und/oder hermetisch gegenüber seiner Umgebung abdichtet.
-
Ein Verkehrsmittelabschnitt umfasst einen vorstehend ausführlich beschriebenen Frachtraum. Bei dem Verkehrsmittelabschnitt kann es sich insbesondere um einen Flugzeugabschnitt handeln. Der Flugzeugabschnitt kann beispielsweise ein solcher eines zweistöckigen Flugzeuges mit einem oder mehreren Gängen sein. Bevorzugt ist der Frachtraum in der Passagierkabine, im Hauptstockwerk oder auf einer unteren Ebene angeordnet. Ein in der Hülle angeordneter Frachtraum ist bevorzugt auf der untersten Ebene des Flugzeugabschnitts verbaut, damit er im Fall einer Notwasserung unter der Wasserlinie liegt. Die Hülle dient in diesem Fall auch als Barriere gegen eindringendes Wasser.
-
Bevorzugte Ausführungsformen eines Frachtraumes und eines Verkehrsmittelabschnitts werden nun genauer unter Bezugnahme auf die beigefügten schematischen Zeichnungen erläutert, wobei
- 1a und 1b eine erste Ausführungsform eines Frachtraumes in seinem ersten Zustand in einer Seitenansicht und einer perspektivischen Ansicht zeigen;
- 2a und 2b den Frachtraum aus 1a in seinem zweiten Zustand in einer Seitenansicht und einer perspektivischen Ansicht zeigen;
- 3a bis 3c eine zweite Ausführungsform eines Frachtraumes in seinem ersten Zustand in einer Seitenansicht, einer Vorderansicht auf die zweite Frachtraumwand, einer Ansicht auf den Boden des Frachtraumes von unten und einer perspektivischen Ansicht zeigen;
- 4a bis 4c den Frachtraum aus 3a in seinem zweiten Zustand in einer Seitenansicht, einer Vorderansicht auf die zweite Frachtraumwand, einer Ansicht auf den Boden des Frachtraumes von unten und einer perspektivischen Ansicht zeigen;
- 5a und 5b die erste und zweite Federeinrichtung des Frachtraumes aus 3a in Einbaulage zeigen, wobei sich der Frachtraum in 5a in seinem ersten Zustand und in 5b in seinen dritten Zustand befindet;
- 5c und 5d die erste und zweite Federeinrichtung des Frachtraumes aus 3a separiert in einer Detailansicht zeigen;
- 6a und 6b eine dritte Ausführungsform eines Frachtraumes in seinem ersten und dritten Zustand zeigen;
- 6c und 6d die erste und zweite Federeinrichtung des Frachtraumes aus 6a separiert in einer Detailansicht zeigen;
- 7a und 7b eine vierte Ausführungsform eines Frachtraumes in seinem ersten und dritten Zustand zeigen;
- 7c und 7d die erste und zweite Federeinrichtung des Frachtraumes aus 7a separiert in einer Detailansicht zeigen;
- 8a bis 8c die erste und zweite Federeinrichtung der Frachträume aus den 3a, 6a und 7a im zusammengebauten Zustand zeigen;
- 9a und 9b Komponenten der ersten und zweiten Federeinrichtung einer fünften Ausführungsform eines Frachtraumes im entspannten und vorgespanntem Zustand zeigen; und
- 10 eine Ausführungsform eines Verkehrsmittelabschnitts zeigt.
-
Die 1a bis 2b zeigen eine erste Ausführungsform eines erweiterbaren Frachtraumes 10. Der Frachtraum 10 ist für ein Verkehrsmittel, insbesondere für ein Flugzeug, vorgesehen und kann in einem Verkehrsmittelabschnitt 1 angeordnet oder eingebaut sein (siehe 10). Der Frachtraum 10 umfasst eine erste Frachtraumwand 12 und eine der ersten Frachtraumwand 12 gegenüberliegende zweite Frachtraumwand 14. Hier handelt es sich bei den Frachtraumwänden 12, 14 um Außenwände des Frachtraumes 10. Zwischen der ersten und der zweiten Frachtraumwand 12, 14 ist ein schwenkbares erstes Bodenelement 16 angeordnet, welches mit einer ersten Federeinrichtung 18 gekoppelt ist. Das erste Bodenelement 16 ist um eine erste Achse A1, die parallel zur ersten Frachtraumwand 12 verläuft, schwenkbar. Darüber hinaus ist das erste Bodenelement 16 an einem zwischen der Achse A1 und der ersten Frachtraumwand 12 angeordneten Bodenteil 20 befestigt. Die erste und/oder zweite Frachtraumwand 12, 14 weist entlang ihrer Hauptebene betrachtet eine Querschnittsform auf, die der Querschnittsform eines Luftfrachtcontainers entspricht.
-
In einem in den 1a und 1b gezeigten ersten Zustand des Frachtraumes 10 ist ein Abstand in Längsrichtung X des Frachtraumes 10 zwischen der ersten Frachtraumwand 12 und der zweiten Frachtraumwand 14 geringer als in einem in den 2a und 2b gezeigten zweiten Zustand des Frachtraumes 10. Die Längsrichtung X verläuft dabei senkrecht zur ersten Frachtraumwand 12. Außerdem ist ein erster Winkel a1, den das erste Bodenelement 16 mit einer zur ersten Frachtraumwand 12 und zur zweiten Frachtraumwand 14 parallelen, die Achse A1 enthaltenden ersten Ebene einschließt, geringer, wenn sich das erste Bodenelement 16 im ersten Zustand des Frachtraumes 10 (siehe 1b) befindet, als wenn sich das erste Bodenelement 16 im zweiten Zustand des Frachtraumes (siehe 2b) befindet. Dieser Winkel a1 kann beispielsweise im ersten Zustand 0° bis 10° und im zweiten Zustand 80° bis 100° betragen. Vorzugsweise beträgt er im ersten Zustand etwa 0° und im zweiten Zustand etwa 90°. Im ersten Zustand kann das erste Bodenelement 16 also im Wesentlichen parallel und im zweiten Zustand im Wesentlichen senkrecht zur ersten oder zweiten Frachtraumwand 12, 14 ausgerichtet sein.
-
In diesem Beispiel umfasst das erste Bodenelement 16 einen ersten Abschnitt 22 und einen zweiten Abschnitt 24. Der erste Winkel a1 ist derjenige, unter dem der erste Abschnitt 22 die erste Ebene kreuzt. Der zweite Abschnitt 24 ist um eine zweite Achse A2 drehbar am ersten Abschnitt 22 gelagert. Darüber hinaus ist der zweite Abschnitt 24 an einem parallel zur zweiten Frachtraumwand 14 verlaufenden ersten Rahmenteil 13 um eine dritte Achse A3 drehbar gelagert. Die zweite und die dritte Achse A2, A3 verlaufen parallel zur ersten Achse A1. Wenn sich der Frachtraum 10 in seinem zweiten Zustand befindet, ist der erste Abschnitt 22 komplanar mit dem zweiten Abschnitt 24 ausgerichtet, sodass der erste und der zweite Abschnitt 22, 24 Teil des ebenen Bodens des Frachtraumes 10 sind.
-
Die erste Federeinrichtung 18 erstreckt sich in der Längsrichtung X zwischen einem zur ersten Frachtraumwand 12 benachbarten ersten Ende 26 und einem dem ersten Ende 26 entgegengesetzten zweiten Ende 28. Im Bereich des zweiten Endes 28 der ersten Federeinrichtung 18 ist diese derart mit dem ersten Rahmenteil 13 gekoppelt, dass eine Auslenkung des ersten Rahmenteils 13 in der Längsrichtung X dieselbe Auslenkung des zweiten Endes 28 der ersten Federeinrichtung 18 in der Längsrichtung X zur Folge hat. Das erste Ende 26 der ersten Federeinrichtung 18 ist hingegen ortsfest im Bezugssystem der ersten Frachtraumwand 12, eines zur ersten Frachtraumwand 12 parallelen zweiten Rahmenteils 15 oder des Bodenteils 20. Das erste Ende 26, das Bodenteil 20, das zweite Rahmenteil 15 und/oder die erste Frachtraumwand 12 kann dazu eingerichtet sein, ortsfest im Bezugssystem des Verkehrsmittels oder Verkehrsmittelabschnitts 1 montiert zu werden.
-
Um den Frachtraum 10 aus seinem ersten Zustand in seinen zweiten Zustand zu vergrößern, wird die zweite Frachtraumwand 14 in der Längsrichtung X verlagert. Die erste Federeinrichtung 18 ist durch die vorstehend beschriebene Anordnung derart mit dem ersten Bodenelement 16 und dem ersten Rahmenteil 13 gekoppelt, dass sie vorgespannt wird, indem der Frachtraum 10 aus seinem ersten Zustand in seinen zweiten Zustand erweitert wird, d.h. das erste Bodenelement 16 in seine zweite Position geklappt und die zweite Frachtraumwand 14 in der Längsrichtung X verlagert wird.
-
Wenn die erste Federeinrichtung 18 vorgespannt ist, übt sie eine Federkraft F aus, die am zweiten Ende 28 entgegen der Längsrichtung X ausgerichtet ist, also das zweite Ende 28 der ersten Federeinrichtung 18 entgegen der Längsrichtung X zieht. Die Federkraft F wirkt am ersten Rahmenteil 13 ebenfalls entgegen der Längsrichtung X. Der Federweg, um den die erste Federeinrichtung 18 aus ihrer entspannten Ruhelage ausgelenkt ist, wenn sich der Frachtraum 10 im zweiten Zustand befindet, ist direkt proportional zur Differenz zwischen dem Abstand der zweiten Frachtraumwand 14 von der ersten Frachtraumwand 12 im zweiten Zustand und dem Abstand der zweiten Frachtraumwand 14 von der ersten Frachtraumwand 12 im ersten Zustand. Insbesondere kann dieser Federweg dieser Differenz entsprechen.
-
Der Frachtraum 10 kann aus seinem zweiten Zustand in seinen ersten Zustand verkleinert werden, indem das erste Bodenelement 16 im Bereich der Achse A2, beispielsweise über eine Halteeinrichtung 36, angehoben wird. Die Federkraft F unterstützt dabei die Bewegung der zweiten Frachtraumwand 14 entgegen der Längsrichtung X und des ersten Bodenelements 16 in seine eingeklappte erste Position.
-
Die erste Federeinrichtung 18 umfasst eine Feder 29, die beispielsweise als Spiral- oder Gasdruckfeder ausgestaltet sein kann und über eine benachbart zum ersten Ende 26 angeordnete erste Befestigungsvorrichtung 30 mit der ersten Frachtraumwand 12 und/oder dem zweiten Rahmenteil 15 sowie über eine benachbart zum zweiten Ende 28 angeordnete zweite Befestigungsvorrichtung 32 mit der zweiten Frachtraumwand 14 und/oder dem ersten Rahmenteil 13 gekoppelt ist. Insbesondere kann das erste Ende 26 über die Befestigungsvorrichtung 30 am Bodenteil 20 oder an einem zum Bodenteil 20 benachbarten Bauteil des Verkehrsmittelabschnitts 1 befestigt sein. Ferner kann das zweite Ende 28 über die Befestigungsvorrichtung 32 an der zweiten Frachtraumwand 14 und/oder dem ersten Rahmenteil 13 befestigt sein.
-
Die erste Federeinrichtung 18 ist in einem Außenbereich des Frachtraumes 10 beabstandet gegenüber dem Boden des Frachtraumes 10 angeordnet. Damit kann der Boden des Frachtraumes 10 auf einer Bodenoberfläche des Verkehrsmittelabschnitts 1 aufliegen. Außerdem ist die erste Federeinrichtung 18 entspannt, wenn sich der Frachtraum 10 in seinem ersten Zustand befindet. Mit anderen Worten, die erste Federeinrichtung 18 übt in diesem Zustand keine Federkraft F aus. Um die erste Federeinrichtung 18 jedoch vorzuspannen, während der Frachtraum 10 in seinem ersten oder zweiten Zustand verbleiben kann, weist die erste Federeinrichtung 18 zusätzlich eine Einstellvorrichtung 34 für die Federspannung auf (siehe z.B. 5c und 5d für eine Detailansicht). Die Einstellvorrichtung 34 ist dazu eingerichtet, eines der Enden 26, 28 der ersten Federeinrichtung 18 zu verlagern und somit die Länge der Feder 29 zu verändern. In dieser Variante weist die Einstellvorrichtung 34 einen mit dem ersten Ende 26 fest verbundenen Halteabschnitt (nicht gezeigt) auf, der mittels einer Schraubvorrichtung entgegen der Längsrichtung X verlagerbar ist, um die erste Federeinrichtung 18 zu strecken und so vorzuspannen. Zum Entspannen der ersten Federeinrichtung 18 kann diese Schraubvorrichtung so betätigt werden, dass der Halteabschnitt in die Längsrichtung X verlagert wird. Die erste Federeinrichtung 18 weist ein Gehäuse 49 auf, in welchem die Feder 29 aufgenommen ist, wenn sich der Frachtraum 10 im ersten Zustand befindet, und aus dem die Feder 29 teilweise herausragt, wenn sich der Frachtraum 10 im zweiten Zustand befindet.
-
Ferner weist die zweite Frachtraumwand 14 eine Tür 37 auf, die dazu eingerichtet ist, sich in einen Außenbereich des Frachtraumes 10, insbesondere in der Längsrichtung X, zu öffnen. Das erste Bodenelement 16 weist in seinem ersten und zweiten Abschnitt 22, 24 Klappen 39, 41 auf, die sich, wenn sich der Frachtraum 10 im ersten Zustand befindet, bevorzugt ebenfalls in der Längsrichtung X öffnen. In diesem Zustand ermöglichen die Tür 37 und die Klappen 39, 41 dem Personal Zugang in den Innenbereich des Frachtraumes 10, indem die Tür 37 sowie die Klappen 39, 41 nach außen geöffnet werden. Die Klappen 39, 41 sind dabei so angeordnet, dass sie in die Türöffnung der offenen Tür 37 hineinschwenken.
-
Eine in den 3a bis 5d und 8a gezeigte zweite Ausführungsform des Frachtraumes 10 unterscheidet sich dadurch vom Frachtraum 10 aus 1a, dass der Frachtraum 10 gemäß der zweiten Ausführungsform zusätzlich ein zweites Bodenelement 38 mit einem ersten Abschnitt 40 und einem zweiten Abschnitt 42 sowie ein drittes Rahmenteil 44, das parallel zu dem ersten Rahmenteil 13 und dem zweiten Rahmenteil 15 angeordnet ist, aufweist. Das erste Rahmenteil 13 ist zwischen dem zweiten Rahmenteil 15 und dem dritten Rahmenteil 44 angeordnet. Das erste Rahmenteil 13 ist relativ zur zweiten Frachtraumwand 14 verlagerbar. Ferner umfasst der Frachtraum 10 in dieser Ausführungsform eine zweite Federeinrichtung 48 und kann in einen dritten Zustand erweitert werden, in dem die zweite Frachtraumwand 14 in der Längsrichtung X weiter von der ersten Frachtraumwand 12 entfernt angeordnet ist als im ersten und im zweiten Zustand.
-
Das zweite Bodenelement 38 befindet sich in seiner in den 3b und 3c gezeigten ersten Position, wenn der Frachtraum 10 in seinem ersten oder zweiten Zustand ist. Damit der Frachtraum 10 hingegen seinen in den 4a bis 4c gezeigten dritten Zustand erreicht, wird das zweite Bodenelement 38 um eine zur ersten Achse A1 parallele vierte Achse A4 geschwenkt. Vor dem Schwenken nimmt das zweite Bodenelement 38 seine erste Position ein, in der ein von dem zweiten Bodenelement 38 und einer zur ersten Frachtraumwand 12 parallelen Ebene eingeschlossener Winkel a2 kleiner ist, als in einer zweiten Position, den das zweite Bodenelement 38 einnimmt, wenn sich der Frachtraum 10 im dritten Zustand befindet.
-
Das zweite Bodenelement 38 verbindet das dritte Rahmenteil 44 mit dem ersten Rahmenteil 13, indem der erste Abschnitt 40 des zweiten Bodenelements 38 am ersten Rahmenteil 13 schwenkbar um die vierte Achse A4 und der zweite Abschnitt 42 am dritten Rahmenteil 44 schwenkbar um eine zur vierten Achse A4 parallel verlaufende fünfte Achse A5 gelagert ist, wobei der erste Abschnitt 40 am zweiten Abschnitt 42 um eine zur vierten Achse A4 parallel verlaufende sechste Achse A6 schwenkbar gelagert ist. Im Übrigen weist das zweite Bodenelement 38 in Relation zur zweiten Federeinrichtung 48 dieselben Merkmale auf wie das erste Bodenelement 16 in Relation zur ersten Federeinrichtung 18.
-
Das zweite Ende 28 der ersten Federeinrichtung 18 ist starr mit einem der ersten Frachtraumwand 12 zugewandten ersten Ende 50 der zweiten Federeinrichtung 48 verbunden. Beispielsweise können sowohl das zweite Ende 28, als auch das erste Ende 50 am ersten Rahmenteil 13 befestigt sein. Auch die zweite Federeinrichtung 48 kann eine Einstellvorrichtung 34 aufweisen, die dazu eingerichtet ist, das erste Ende 50 oder ein dem ersten Ende entgegengesetztes zweites Ende 52 der zweiten Federeinrichtung 48 zu verlagern und somit die Länge der Feder 29 der zweiten Federeinrichtung 48 zu verändern. In dieser Variante weist die Einstellvorrichtung 34 einen mit dem ersten Ende 50 fest verbundenen Halteabschnitt (nicht gezeigt) auf, der ebenfalls mittels einer Schraubvorrichtung entgegen der Längsrichtung X verlagerbar ist, um die zweite Federeinrichtung 48 zu strecken und so vorzuspannen. Zum Entspannen der zweiten Federeinrichtung 48 kann diese Schraubvorrichtung so betätigt werden, dass der Halteabschnitt in der Längsrichtung X verlagert wird. Die zweite Federeinrichtung 48 weist ebenfalls ein Gehäuse 49 auf, in welchem eine Feder 29 aufgenommen ist, wenn sich der Frachtraum 10 im ersten oder zweiten Zustand befindet, und aus dem die Feder 29 teilweise herausragt, wenn sich der Frachtraum 10 im dritten Zustand befindet.
-
Darüber hinaus weist der Frachtraum 10 aus den 3a bis 5d und 8a alle Merkmale des Frachtraumes 10 aus den 1a bis 2b auf.
-
Eine in den 6a bis 6d und 8b gezeigte dritte Ausführungsform des Frachtraumes 10 unterscheidet sich dadurch vom Frachtraum 10 aus 3a, dass der Frachtraum 10 gemäß der dritten Ausführungsform zusätzlich ein lineares Führungssystem 60 aufweist, das dazu eingerichtet ist, die zweite Federeinrichtung 48 in der Längsrichtung X zu führen. In der dritten Ausführungsform umfasst das lineare Führungssystem 60 eine an einer Außenfläche 62 des Frachtraumes 10 angebrachte Hülse 64 und eine an der zweiten Federeinrichtung 48 befestigte, mit der Hülse 64 in Eingriff stehende Führungsstange 66. Hier weist sowohl die Hülse 64 als auch die Führungsstange 66 eine zylindrische Form auf. Die Führungsstange 66 ist ferner am Gehäuse 49 der zweiten Federeinrichtung 48 befestigt, sodass sich das Gehäuse 49 zusammen mit der Führungsstange 66 in der Längsrichtung X relativ zur Hülse 64 bewegt, wenn der Frachtraum 10 aus seinem ersten Zustand in seinen zweiten Zustand erweitert wird.
-
Darüber hinaus weist der Frachtraum 10 aus den 6a bis 6d und 8b alle Merkmale des Frachtraumes 10 aus den 3a bis 5d und 8a auf.
-
Eine in den 7a bis 7d und 8c gezeigte vierte Ausführungsform des Frachtraumes 10 unterscheidet sich durch die Führung des Gehäuses 49 vom Frachtraum 10 aus 6a. In dieser Ausführungsform weist das lineare Führungssystem 60 eine Schiene 68 auf, die in der Umgebung des Frachtraumes 10, insbesondere auf einem Boden des Verkehrsmittelabschnitts 1 befestigt sein kann. Alternativ kann die Schiene 68 im Boden des Verkehrsmittelabschnitts 1 versenkt angeordnet sein. Das Gehäuse 49 der zweiten Federeinrichtung 48 ist in der Schiene 68 in der Längsrichtung verlagerbar aufgenommen.
-
Darüber hinaus weist der Frachtraum 10 aus den 7a bis 7d und 8c alle Merkmale des Frachtraumes 10 aus den 3a bis 5d und 8a auf.
-
In den 9a und 9b ist eine Federanordnung 70 der Federeinrichtungen 18, 48 einer fünften Ausführungsform des Frachtraumes 10 gezeigt, die die jeweilige Feder 29 der vorstehend beschriebenen Federeinrichtungen 18, 48 ersetzt. In dieser Ausführungsform umfasst die erste und/oder die zweite Federeinrichtung 18, 48 anstatt der Feder 29 eine Federanordnung 70, welche eine vergleichsweise steife erste Feder 74 und eine vergleichsweise weiche zweite Feder 76 aufweist. Die erste Feder 74 hat eine größere Federkonstante als die zweite Feder 76. Die zweite Feder 76 umfasst ferner eine Dehnungsbegrenzungsvorrichtung 78, die eine Dehnung der zweiten Feder 76 auf einen Höchstwert H begrenzt. In diesem Beispiel ist die Dehnungsbegrenzungsvorrichtung 78 als Seil, beispielsweise als Metallseil, ausgebildet. Die Federkonstante der zweiten Feder 76 kann beispielsweise höchstens halb so groß sein wie die Federkonstante der ersten Feder 74. Die Federkonstante der ersten Feder 74 oder zweiten Feder 76 kann im Bereich von 100 bis 350 N/m liegen, beispielsweise mindestens 150 N/m, mindestens 170 N/m oder mindestens 180 N/m betragen. Gleichzeitig kann die Federkonstante der ersten Feder 74 oder der zweiten Feder 76 höchstens 300 N/m, höchstens 250 N/m oder höchstens 220 N/m betragen. In diesem Beispiel liegt die Federkonstante der ersten Feder 74 im Bereich von 150 N/m bis 250 N/m. Sie beträgt etwa 200 N/m.
-
Diese Federanordnung 70 kann in allen vorstehend beschriebenen Frachträumen 10 gemäß der ersten bis vierten Ausführungsform verwendet werden und ist somit mit all deren übrigen Merkmalen kombinierbar.
-
Außerdem weist das erste und das zweite Bodenelement 16, 38 jeder der vorstehend beschriebenen Ausführungsformen einen Teil eines Frachtladesystems für das Verkehrsmittel auf. Das Frachtladesystem umfasst fünf sich insbesondere in der Längsrichtung X erstreckende Schienen 80, die mit Rollen für Frachtpaletten oder Container versehen sind. Wenn sich der Frachtraum 10 in zweiten Zustand befindet, sind diese Schienen 80 auf einer dem Inneren des Frachtraumes 10 zugewandten Seite der Bodenelemente 16, 38 angeordnet (siehe beispielsweise 2b).
-
In jeder der vorgenannten Ausführungsformen beträgt der Längenunterschied L des Frachtraumes 10 und/oder der ersten Federeinrichtung 18 in der Längsrichtung X zwischen dem ersten und dem zweiten Zustand und/oder zwischen dem zweiten und dem dritten Zustand mindestens 1 m, insbesondere mindestens 1,5 m. Um eine kompakte Bauweise der ersten und zweiten Federeinrichtung 18, 48 zu realisieren, ist in der zweiten bis fünften Ausführungsform das zweite Ende 28 der ersten Federeinrichtung 18 weiter gegenüber der ersten Frachtraumwand 12 beabstandet als das erste Ende 50 der zweiten Federeinrichtung 48 (vgl. 4a und 4b).
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- EP 0681956 A1 [0002]
- DE 102007062873 A1 [0002]