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Die Erfindung betrifft eine Sicherheitsvorrichtung für ein Flurförderzeug mit einem Fahrerarbeitsplatz. Insbesondere betrifft die Erfindung eine Sicherheitsvorrichtung für einen Fahrer eines Flurförderzeugs an einem Fahrerarbeitsplatz, der durch eine Einstiegsöffnung zugänglich ist, wobei die Sicherheitsvorrichtung ein Rückhalteelement aufweist, das in geschlossener Stellung in der Einstiegsöffnung angeordnet ist und in geöffneter Stellung die Einstiegsöffnung freigibt.
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Eine große Anzahl Flurförderzeuge, insbesondere Gegengewichtsgabelstapler, Schmalgangstapler und Schubmaststapler, werden von Fahrern auf einem Fahrerarbeitsplatz geführt, beispielsweise auf einem Fahrersitz, der unterhalb eines Fahrerschutzdaches angeordnet ist. Dabei sind seitlich große Einstiegsöffnungen zu dem Fahrerarbeitsplatz vorhanden, um ein leichtes und schnelles Einsteigen bzw. Aussteigen zu ermöglichen. Dies ist von besonderer Bedeutung, da im Einsatz die Fahrer im Rahmen ihrer Tätigkeit immer wieder einsteigen und aussteigen. Folglich ist beispielsweise bei Gegengewichtsgabelstaplern im Regelfall der gesamte Seitenbereich unterhalb des Fahrerschutzdaches offen und bildet die Einstiegsöffnung.
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Um im Falle eines Unfalls, insbesondere bei einem Kippen des Flurförderzeugs, ein Herausfallen des Fahrers mit den hiermit verbundenen Gefahren zu vermeiden, sind Rückhaltesysteme bekannt, die diese Einstiegsöffnung abdecken sollen.
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Bekannt sind hierfür Bügel, die aus einer geöffneten Stellung in eine Schließstellung bewegt, insbesondere gedreht, werden können, wobei in der Schließstellung ein zwischen dem Bügel und Befestigungspunkten am Rand der Einstiegsöffnung gespanntes Netz die Einstiegsöffnung in wesentlichen Bereichen überdeckt und den Fahrer gegen ein Herausfallen im Falle des Kippens des Flurförderzeugs sichert. Eine bekannte Form dieser Bügel bewegt sich im Wesentlichen innerhalb der Ebene der Einstiegsöffnung und noch innerhalb der Fahrzeugkontur. Dabei kann ein Bügel beispielsweise zwischen einer senkrechten Stellung an der Rückseite der Einstiegsöffnung und einer waagerechten Stellung gedreht werden.
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Da das Flurförderzeug beim Einsatz durch den Fahrer oft verlassen wird und ein häufiges Einsteigen bzw. Aussteigen erforderlich ist, ist eine leichte Bedienbarkeit von wesentlicher Bedeutung. Wenn beispielsweise der Bügel nur soweit in die Richtung der Senkrechten geschwenkt wird, dass er in der geöffneten Position neben einem Fahrersitz noch leicht erfasst werden und mit der Hand abgesenkt werden kann, so wird andererseits die Einstiegsöffnung verkleinert und das Ein- bzw. Aussteigen behindert.
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Wenn der Bügel, um diesen Nachteil zu vermeiden, durch einen Elektromotor angetrieben wird, ergibt sich zwar eine bequeme und einfache Bedienungsweise, jedoch ist der Gesamtaufbau aufwändig und die Geschwindigkeit des Öffnens bzw. Schließens ist relativ langsam.
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Eine weitere bekannte Möglichkeit ist, eine Netztür oder allgemeiner einer Sicherheitstür auszubilden, die aus Rahmenelementen besteht, insbesondere einem Rechteckrahmen, der mit einem Netz bespannt ist und wie eine normale Fahrzeugtür geöffnet werden kann.
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Nachteilig an diesem bekannten Stand der Technik ist, dass das Aufschwenken der Netztür bzw. Sicherheitstür den Bewegungsraum vor der Einstiegsöffnung bzw. neben dem Flurförderzeug einschränkt. Beim Aussteigen muss der Fahrer bei einer anschließenden Bewegung in Richtung auf die Drehachse der Sicherheitstür um diese Sicherheitstür herum laufen und entsprechend beim Einsteigen. Ebenso ist nachteilig, dass diese Sicherheitstüren bei geparkten Flurförderzeugen geschlossen werden müssen, damit diese nicht stören bzw. eine Gefährdung für Dritte darstellen. Dies bedeutet jedoch umgekehrt, dass stets erst die Sicherheitstür geöffnet werden muss, bevor ein Einsteigen in das Flurförderzeug möglich ist und insofern auch hier die Bedienung umständlicher wird. Schließlich können durch Aufschwenken zu öffnende Sicherheitstüren nicht oder nur schlecht in schmalen Gängen in Regallagern oder etwa im Inneren eines Containers bzw. LKW-Laderaums geöffnet werden, wenn der entsprechende freie Raum seitlich des Flurförderzeugs nicht zur Verfügung steht.
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Aus der
DE 103 23 259 A1 ist ein Rückhaltesystem für Fahrer von Gabelstaplern bekannt, bei dem mehrere Rahmenstreben einen Rahmen bilden, der mit einem Kunststoffnetz bespannt ist und um eine Drehachse aus einer geschlossenen Stellung in eine geöffnete Stellung gedreht werden kann.
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Dieser Stand der Technik weist die bereits geschilderten Nachteile einer durch Drehen zu öffnenden Netztür auf.
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Aus der
DE 10 2005 035 392 A1 ist eine Sicherheitseinrichtung für ein Flurförderzeug bekannt, bei der ein drehbar gelagerte Bügel in einer geschlossenen Stellung ein Netz aufspannt und in einer geöffneten Stellung eine Einstiegsöffnung freigibt.
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Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Sicherheitsvorrichtung für einen Fahrer eines Flurförderzeugs an einem Fahrerarbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, die die oben genannten Nachteile vermeidet und möglichst große Sicherheit für den Fahrer bietet sowie zugleich größtmöglichen Bedienungskomfort bzw. eine möglichst geringe Funktionseinschränkung bietet.
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Diese Aufgabe wird durch eine Sicherheitsvorrichtung für einen Fahrer eines Flurförderzeugs an einem Fahrerarbeitsplatz mit den Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Sicherheitsvorrichtung für einen Fahrer eines Flurförderzeugs an einem Fahrerarbeitsplatz, der durch eine Einstiegsöffnung zugänglich ist, wobei die Sicherheitsvorrichtung ein Rückhalteelement aufweist, das in geschlossener Stellung in der Einstiegsöffnung angeordnet ist und in geöffneter Stellung die Einstiegsöffnung freigibt, wobei das Rückhalteelement mindestens durch ein Führungselement mit Doppellenkern gelagert ist, deren Drehachsen an dem Rückhalteelement parallel versetzt angeordnet sind und deren Drehachsen an der Seite des Flurförderzeugs in gleicher Richtung parallel versetzt angeordnet sind, wobei mindestens eines der Drehachsenpaare in der Drehbewegung gleichsinnig gekoppelt ist.
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Vorteilhaft wird das Rückhalteelement dadurch bei einer Öffnungsbewegung nicht um eine Drehachse gedreht, sondern parallel zu seiner ursprünglichen Orientierung aus der Einstiegsöffnung heraus bewegt und parallel zu der Fläche der Einstiegsöffnung aus dieser heraus bewegt. Beispielsweise wird bei einer Anordnung der Führungselemente an der Rückseite der Einstiegsöffnung das Rückhalteelement nach hinten bewegt. Dadurch wird im geöffneten Zustand der Bewegungsraum neben dem Flurförderzeug und vor der Einstiegsöffnung nicht beeinträchtigt. Das Rückhalteelement ist auch im geöffneten Zustand sehr nahe seitlich an dem Flurförderzeug angeordnet und kann bei einem Parken des Flurförderzeugs in geöffneten Zustand verbleiben. Die Einstiegsöffnung kann immer geöffnet bleiben, wenn das Fahrzeug geparkt wird oder auch nur kurzfristig abgestellt wird und es ergibt sich eine deutliche Zeitersparnis bei häufigen Ein- und Aussteigen für den Fahrer. Auch kann das Halteelement in engen Gängen sowie bei niedrigen Deckenhöhen bzw. in beengter Umgebung ohne Probleme geöffnet und geschlossen werden. Dabei kann das Maß, um das das Rückhalteelement aus der Einstiegsöffnung hinaus bewegt wird bzw. die Größe einer verbleibenden Überdeckung durch die Länge der Doppellenker angepasst werden. Durch die verschiedenen Längen der Doppellenker kann eingestellt werden, ob immer ein geringer Abstand der Sicherheitsvorrichtung zum Fahrzeug oder eine möglichst große Einstiegsöffnung bevorzugt wird. Ebenfalls ist vorteilhaft, dass die Sicherheitsvorrichtung flexibel eingesetzt werden kann und an beliebiger Stelle am Rand einer Einstiegsöffnung des Flurförderzeugs angeordnet werden kann mit unterschiedlichen Größen des Rückhalteelements. Es ist dabei denkbar, dass das Rückhalteelement auch senkrecht nach oben, nach vorne oder nach hinten bzw. auch in Zwischenrichtungen zwischen diesen aus der Einstiegsöffnung parallel hinaus verschoben wird. Schließlich ergibt sich für den Fahrer eine leichte Bedienbarkeit durch eine parallele Zugbewegung zum Öffnen oder Verschließen der Einstiegsöffnung. Durch die Koppelung der Drehachsen wird eine parallele Führungsbewegung des Rückhalteelements zu der ursprünglichen Position bei gleicher Länge der beiden Lenker der Doppellenker erreicht.
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Vorteilhaft ist das gekoppelte Drehachsenpaar fahrzeugseitig angeordnet.
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In einer Ausgestaltung der Sicherheitsvorrichtung erfolgt die Koppelung des Drehachsenpaars durch Zahnräder.
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Durch insgesamt drei Zahnräder von denen die äußeren fest mit den Drehachsen der Doppellenker verbunden sind, lässt sich eine sichere und zuverlässige Koppelung der Drehbewegung der Drehachsen in gleichsinniger Richtung erreichen.
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Die Koppelung des Drehachsenpaars kann durch einen Zahnriemen erfolgen.
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In einer günstigen Weiterbildung der Sicherheitsvorrichtung erfolgt die Koppelung des Drehachsenpaars durch eine Kuppelstange.
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Zweckmäßigerweise sind die Drehachsen an der Seite des Flurförderzeugs an einem Halteelement angeordnet.
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Dies ermöglicht die Montage der Sicherheitsvorrichtung als komplette Baueinheit. Insbesondere kann das Halteelement durch entsprechende Anpassungen beispielsweise an einer Stelle eines Rahmens für das Fahrerschutzdach am Rand der Einstiegsöffnung angebracht werden. Durch ein solches Halteelement kann eine leichte Anpassung und Montage bei beliebigen Flurförderzeugen und gegebenenfalls auch als Nachrüstlösung erfolgen.
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In einer günstigen Ausgestaltung sind die Drehachsen an der Seite des Flurförderzeugs und die Drehachsen an dem Rückhalteelement senkrecht orientiert.
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Dadurch ergibt sich eine horizontale Schiebebewegung des Rückhalteelements beim Öffnen der Einstiegsöffnung. Wenn beispielsweise das Führungselement in Fahrtrichtung des Flurförderzeugs betrachtet an der Rückseite der Einstiegsöffnung angeordnet ist, kann die Einstiegsöffnung durch Zurückschieben des Rückhalteelements geöffnet werden.
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Das Rückhalteelement kann durch ein Führungselement an der Oberseite und ein Führungselement an der Unterseite gelagert sein.
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Vorteilhaft sind die Drehachsen des Führungselements an der Oberseite zu den Drehachsen des Führungselements an der Unterseite versetzt.
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Wenn die Lagerungspunkte bzw. Drehachsen der Doppellenker des oberen Führungselements und der Doppellenker des unteren Führungselements nicht in einer Fluchtlinie liegen, sondern beispielsweise betrachtet in Fahrzeuglängsrichtung um einen Abstand zueinander jeweils verschoben sind, kann die Laufstabilität der Sicherheitsvorrichtung bei der Öffnungs- bzw. Schließbewegung weiter verbessert werden.
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Es können zwei Lenker der Doppellenker in Richtung der Drehachsen zueinander versetzt sein, insbesondere bei vertikalen Drehachsen in verschiedenen Höhen angeordnet sein.
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Wenn beispielsweise die beiden Lenker der Doppellenker übereinander angeordnet sind und das Führungselement so ausgerichtet ist, dass eine horizontale Schiebebewegung erfolgt, so können die Lenker in den Endstellungen übereinander zu liegen kommen. Dadurch kann auch bei einer Montage des Führungselements an einem Rahmenelement des Fahrerschutzdaches das Rückhalteelement in geschlossenem Zustand weit in der Einstiegsöffnung innerhalb der Fahrzeugkontur sich befinden.
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In einer vorteilhaften Weiterbildung weisen zwei Lenker der Doppellenker jeweils in der Drehebene eine stufenförmige Doppelbiegung auf.
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Auch durch die Ausbildung einer stufenförmigen Doppelbiegung der Lenker wird es möglich, dass bei einer Montage des Führungselements an einem Rahmenelement des Fahrerschutzdaches das Rückhalteelement in geschlossenem Zustand sich weit in der Einstiegsöffnung innerhalb der Fahrzeugkontur befindet.
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In einer günstigen Ausgestaltung besteht das Rückhalteelement aus Rahmenelementen, insbesondere mit einem Netz bespannten Rahmenelementen.
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Dadurch ergeben sich leichte und dennoch kräftige Rückhaltelemente, die eine Person bzw. den Fahrer zurückhalten können. Durch eine Bespannung mit einem Netz wird gleichzeitig neben den Gewichtsvorteilen auch eine möglichst geringe Sichtbehinderung erreicht
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An einem oder beiden Lenkern der Doppellenker kann auch eine Gasdruckfeder, eine Feder oder ein ähnlicher Antrieb vorgesehen sein, der das Rückhalteelement in eine der Endpositionen drückt, bevorzugt die die Einstiegsöffnung verschließende Endposition.
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Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden anhand der in den schematischen Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. In den Figuren zeigt
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1 ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung,
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2 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung,
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3 ein drittes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung,
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4 schematisch einen Gabelstapler mit einer erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung,
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5 die Sicherheitsvorrichtung der 1 mit einem Rahmenelement eines Fahrerschutzdaches des Gabelstaplers und
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6 eine weitere Ansicht der Sicherheitsvorrichtung der 1 mit dem Rahmenelement des Fahrerschutzdaches des Gabelstaplers.
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Die 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung 1 mit einem oberen Lenker 2 und einem unteren Lenker 3, die zusammen Doppellenker 4 bilden. Die Doppellenker 4 sind drehbar an einem Rückhalteelement 5, das als Rahmen 6 ausgebildet ist durch hier nicht sichtbare senkrechter Drehachsen gelagert. An einem Halteelement 7 sind die Doppellenker 4 auf der Seite des Flurförderzeugs mit senkrecht orientierten Drehachsen 8 gelagert, wobei durch insgesamt drei Zahnräder die Drehachsen 8 so gekoppelt sind, dass bei einer Drehbewegung diese gleichsinnig und mit gleichen Winkelmaß sich drehen müssen. Das Halteelement 7 ist an einem Rahmenteil 10 eines hier nicht dargestellten Fahrerschutzdaches des Flurförderzeugs montiert. Der obere Lenker 2 ist in Bezug auf die Senkrechte höher angeordnet, als der untere Lenker 3 und sowohl der obere Lenker 2 wie auch der untere Lenker 3 weisen eine stufenförmigen Biegung 11 auf.
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Über eine Feder 12 wird auf den unteren Lenker 3 eine Kraft ausgeübt. Diese Feder 12 ist nur beispielhaft dargestellt und kann auch entfallen.
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In der Darstellung der 1 ist der Rahmen 6, der beispielsweise mit einem Netz bespannt sein kann, in einer um ein bestimmtes Maß heraus geschwungenen Stellung dargestellt. Durch die höhenversetzte Anordnung von oberem Lenker 2 und unterem Lenker 3 sowie die Biegung 11 wird es möglich, dass in der geschlossen Endstellung der Rahmen seitlich nicht über die Kontur des Flurförderzeugs aus der Einstiegsöffnung 13 hinaussteht.
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Die 2 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung 1. Den Bauelementen des vorhergehenden Ausführungsbeispiels entsprechende Komponenten sind wie auch zukünftig mit den gleichen Bezugszeichen versehen. Der Rahmen 6 wird von den Doppellenkern 4 an dem Halteelement 7 gehalten, das an dem Rahmenteil 10 des Flurförderzeugs befestigt ist. Abweichend von dem vorherigen Ausführungsbeispiel sind die Drehachsen 8 durch eine Kuppelstange 14 gekoppelt.
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Die 3 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung 1. Der Rahmen 5 wird von den Doppellenkern 4 an dem Halteelement 7 gehalten, das an dem Rahmenteil 10 des Flurförderzeugs befestigt ist. Abweichend von den vorherigen Ausführungsbeispielen sind die Drehachsen 8 durch einen Zahnriemen 15 und Zahnriemenräder 16 gekoppelt.
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Die 4 zeigt schematisch einen Gabelstapler 17 als Ausführungsbeispiel eines Flurförderzeugs 18 mit einer erfindungsgemäßen Sicherheitsvorrichtung 1. Der Gabelstapler 17 weist ein Fahrerschutzdach 19 auf, das durch Rahmenelemente 10 mit einem Chassis 20 verbunden ist. Unterhalb des Fahrerschutzdaches 19 ist ein Fahrerarbeitsplatz 21 mit einem Fahrersitz 22 angeordnet, der durch die Einstiegsöffnung 13 zugänglich ist. Die Sicherheitsvorrichtung 1 mit dem Rahmen 6 als Rückhalteelement 5 kann, wie durch den Doppelpfeil dargestellt, aus der geschlossenen Endposition in eine geöffnete Endposition 24 verschoben werden, die gestrichelt dargestellt ist.,
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Die 5 zeigt die Sicherheitsvorrichtung 1 der 1 mit einem Rahmenelement 10 des Fahrerschutzdaches des Gabelstaplers. Der Rahmen 6, der beispielsweise durch ein Netz bespannt sein kann, ist durch die Doppellenker 4 als Führungselement 25 geführt.
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Die 6 zeigt eine weitere Ansicht der Sicherheitsvorrichtung der 1 mit dem Rahmenelement 10 des Fahrerschutzdaches des Gabelstaplers sowie den Doppellenkern 4 als Führungselement 25 des Rückhalteelements 5. Der Rahmen 6 wird bei seiner Bewegung parallel ausgerichtet bewegt, wobei in der Darstellung der 6 die maximale seitliche Bewegung dargestellt ist. Dadurch wird erheblich weniger seitlicher Platz benötigt zum Öffnen des Rückhalteelements 5 als bei einer seitlichen Drehbewegung zum Öffnen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 10323259 A1 [0009]
- DE 102005035392 A1 [0011]