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Die Erfindung betrifft ein Gehäuse für eine Bearbeitungsmaschine, insbesondere für eine Dosier- und/oder Auftragsmaschine für flüssige oder pastöse Kunststoffkomponenten, die einen Bearbeitungsbereich aufweist, wobei das Gehäuse mehrere, die Bearbeitungsmaschine wenigstens teilweise umschließende Gehäusewände und mindestens eine Zugangsöffnung zu dem Bearbeitungsbereich aufweist, die mittels einer Türanordnung verschließbar ist.
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Insbesondere computergesteuerte Bearbeitungsmaschinen wie zum Beispiel Werkzeugmaschinen, mit denen Werkstücke in einem Bearbeitungsbereich hergestellt und/oder weiter bearbeitet werden, sind häufig von einem Gehäuse umschlossen, das verhindert, dass eine Bedienperson während eines Bearbeitungsvorgangs in den Bearbeitungsbereich hineinfasst, was leicht zu Verletzungen führen könnte. Das Gehäuse verhindert auch, dass Späne oder dergleichen von einem sich bewegenden Werkzeug der Bearbeitungsmaschine aus dem Bearbeitungsbereich herausgeschleudert werden.
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Natürlich ist es erforderlich, dass der Bearbeitungsbereich beispielsweise für den Wechsel von Werkstücken oder Werkzeugen oder auch für Überprüfungsmaßnahmen zugänglich ist, so dass immer mindestens eine Zugangsöffnung zu dem Bearbeitungsbereich vorgesehen wird, die mittels einer Türanordnung verschließbar ist, so dass während eines Bearbeitungsvorgangs der Bearbeitungsbereich geschlossen, also für die Bedienperson unzugänglich bleibt. Der Gefahrenbereich ist dann während der Bearbeitung eines Werkstücks hinter der dann geschlossenen Türanordnung und den übrigen Gehäusewänden, meist auch einer oberen Abdeckung der Maschine gekapselt.
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Um die Zugangsöffnung zu dem Bearbeitungsbereich zu öffnen, sind verschiedene Konstruktionen der Türanordnung vorgeschlagen worden. Die bekannten Konstruktionen sind mit verschiedenen Nachteilen behaftet. So hat eine Türanordnung mit einer zur Seite verschiebbaren Schiebetür einen großen Platzbedarf seitlich neben der Bearbeitungsmaschine, wobei durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden muss, dass beim Aufschieben der Türe zur Seite hin Dritte nicht verletzt werden können. Bei Verwendung einer oder mehrerer Flügeltüren ist der Platzbedarf vor der Maschine vergleichsweise groß. Darüber hinaus ist das Öffnen und Schließen von Flügeltüren mit recht hohem Bedienaufwand verbunden. Eine zum Öffnen der Zugangsöffnung nach oben verschiebbare Tür hat den Nachteil, dass eine verhältnismäßig große Deckenhöhe am Aufstellort der Maschine vorhanden sein muss. Darüber hinaus kann es beim Ausfall von vorzusehenden Verriegelungsmitteln und/oder Bremsen dazu kommen, dass die nach oben geöffnete Tür plötzlich wie ein Fallbeil herabfällt und dabei möglicherweise einen Arbeiter verletzt, der gerade durch die Zugangsöffnung Zugang zu einem im Bearbeitungsbereich befindlichen Werkzeug oder Werkstück sucht.
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Anstelle mechanischer Türen sind auch bereits sogenannte Lichtgitter an Bearbeitungsmaschinen ausprobiert worden, die aus einer Anzahl Lichtschranken bestehen, die zwischen den seitlichen Rändern sowie den oberen und unteren Rändern der Zugangsöffnung installiert sind und die ein Stillsetzen der Antriebe im Bearbeitungsbereich bewirken, sobald eine Person durch das Lichtgitter hindurch in den Bearbeitungsbereich fasst. Da jedoch die Nachlaufzeiten der Antriebe, beispielsweise von Bearbeitungsrobotern der Bearbeitungsmaschine, teils erheblich sein können, muss bei dieser Technik der Abstand zwischen dem Lichtgitter und dem eigentlichen Bearbeitungsbereich vergrößert werden, um so ein sehr weites Hineinbeugen des Bedieners in die Maschine zu erzwingen und auf diese Weise sicherzustellen, dass die Maschinenantriebe zuverlässig stillstehen, wenn die Bedienperson mit seinem Kopf und/oder Gliedmaßen in den eigentlichen Gefahrenbereich gelangt. Dementsprechend wenig ergonomisch sind solche Konstruktionen. Darüber hinaus kann es leicht zu einem unbeabsichtigten Auslösen des Lichtgitters und damit zu einer ungewollten Notabschaltung der Maschine kommen, was im allgemeinen ein fehlerhaftes Werkstück zur Folge hat, das den Ausschuss vergrößert.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein Gehäuse der eingangs genannten Art zu schaffen, das besonders kompakt ist und einen sehr geringen Platzbedarf hat.
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Diese Aufgabe wird mit der Erfindung dadurch gelöst, dass die Türanordnung ein in einen unterhalb der Zugangsöffnung angeordneten Aufnahmeschacht absenkbares und zum Verschließen der Zugangsöffnung anhebbares Hubtor aufweist.
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Das erfindungsgemäße, zum Freigeben der Zugangsöffnung absenkbare Hubtor bringt gegenüber den bekannten Konstruktionen eine Reihe von Vorteilen. Insbesondere ist der Platzbedarf der Konstruktion sehr gering, denn die Außenabmessungen des Gehäuses werden durch das Hubtor, das beim Öffnen in dem Aufnahmeschacht verschwindet, nicht beeinflusst. Da sich das Hubtor im geöffneten Zustand unterhalb der Zugangsöffnung und des durch dieses zugänglichen Bearbeitungsbereichs befindet, geht von ihm keine Gefahr für die Bedienperson aus, die sich bei geöffneter Zugangsöffnung in den Bearbeitungsbereich hinein lehnt, denn es ist ausgeschlossen, dass das Tor die Zugangsöffnung schlagartig von selbst wieder verschließt.
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Vorzugsweise ist das Hubtor an mindestens einem mit einem Ausgleichsgewicht versehenen Seilzug angeschlossen. Die Anordnung kann bevorzugt so getroffen sein, dass der Seilzug und/oder das Ausgleichsgewicht in einem Eckpfosten des Gehäuses geschützt aufgenommen sind. Mit dem mindestens einen Ausgleichsgewicht kann das Gewicht des Hubtors ausbalanciert werden, so dass es mit geringem Kraftaufwand abgesenkt und auch wieder nach oben zum Verschließen der Zugangsöffnung angehoben werden kann.
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Wenn das Ausgleichsgewicht oder das Hubtor mit einem Handgriff zur Betätigung des Hubtors versehen ist, lässt es sich ganz einfach von Hand betätigen. Auf einen teuren Motorantrieb kann problemlos verzichtet werden. Konstruktiv ist eine Lösung vorteilhaft, bei der der Eckpfosten eine Aussparung oder ein Langloch aufweist, durch die/das der Handgriff zur Außenseite des Eckpfostens vorragt.
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Der Seilzug kann mindestens eine Umlenkrolle umfassen, um die ein Zugseil umgelenkt ist, das einerseits am Hubtor und andererseits am Ausgleichsgewicht angeschlossen ist. Insbesondere beim Einsatz des erfindungsgemäßen Gehäuses für größere Maschinen mit vergleichsweise breiter Zugangsöffnung ist es vorteilhaft, wenn die Türanordnung zwei Seilzüge und zwei Ausgleichsgewichte aufweist, von denen jeweils einer/eines in einem den Aufnahmeschacht rechtsseitig und linksseitig begrenzenden Eckpfosten aufgenommen ist.
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Die Türanordnung ist vorzugsweise mit einem Verriegelungsmechanismus versehen, der das Hubtor in der angehobenen, die Zugangsöffnung verschließenden Position arretiert. Es ist dann möglich, dass das Gesamtgewicht aller Ausgleichsgewichte etwas kleiner ist als das Gewicht des Hubtors, so dass dieses nach Entriegeln des Verriegelungsmechanismus ohne weitere Beeinflussung durch den Bediener von selbst in seine abgesenkte Stellung verfährt und die Zugangsöffnung hierdurch freigibt. Dabei ist es vorteilhaft, wenn die Türanordnung mit einem die Absenkbewegung dämpfenden Dämpfer versehen ist.
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In weiterer, vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Aufnahmeschacht an einer Vorderseite des Gehäuses mit einer Wandblende verschlossen ist. Die Wandblende und/oder das Hubtor hat/haben bevorzugt eine Höhe, die bis auf das Niveau des dahinterliegenden Bearbeitungsbereichs reicht.
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Wenn das Hubtor mindestens ein Sichtfenster zur Beobachtung des Bearbeitungsbereichs aufweist, kann die Bedienperson den Bearbeitungsvorgang, der sich hinter dem geschlossenen Hubtor abspielt, jederzeit gut verfolgen.
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Eine besonders leichte Konstruktion erhält man, wenn das Hubtor im Wesentlichen aus einer Rahmenkonstruktion insbesondere aus Leichtmetall mit einer oder mehreren Öffnung(en) und einer oder mehreren, die Öffnung(en) ausfüllenden, das Sichtfenster bildenden, durchsichtigen Scheibe(n), vorzugsweise aus Sicherheitsglas oder Kunststoff, besteht.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und der Zeichnung, worin eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung anhand eines Beispiels dargestellt ist. Es zeigt:
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1 eine mit einem erfindungsgemäßen Gehäuse versehene Bearbeitungsmaschine mit geschlossenem Hubtor in einer perspektivischen Darstellung;
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2 den Gegenstand der 1 mit geöffnetem Hubtor;
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3 den Gegenstand der 1 unter Weglassung einer den Aufnahmeschacht für das Hubtor verdeckenden Wandblende;
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4 eine Einzelheit IV nach 3; und
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5 eine Einzelheit zur Illustration der Hubtorbetätigung in vergrößerter Schnittdarstellung längs der Linie V-V nach 1.
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Bei der in der Zeichnung in ihrer Gesamtheit mit 10 bezeichneten Bearbeitungsmaschine handelt es sich um eine Dosiermaschine für flüssige Kunststoffkomponenten, in der mit Hilfe eines (nicht dargestellten) Roboters und einem von diesem geführten Mischkopf auf einem Werkstück, z.B. einem Karosserieblech, Dichtungen im FiPFG Verfahren angeschäumt werden.
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Die Bearbeitungsmaschine 10 ist von einem Gehäuse 11 nach der Erfindung umgeben, das mehrere, die Bearbeitungsmaschine wenigstens teilweise umschließende Gehäusewände 12 aus Lochblech sowie eine obere Abdeckung 13 aufweist, die bei dem Ausführungsbeispiel aus durchsichtigem Kunststoff besteht. An einer Vorderseite der Maschine 10 ist eine Zugangsöffnung 14 zu einem Bearbeitungsbereich 15 im Inneren der Maschine vorgesehen, durch die hindurch eine Bedienperson das im Inneren des Gehäuses im Bearbeitungsbereich 15 angeordnete Werkstück und das dort eingesetzte Werkzeug (beim vorliegenden Beispiel also den Mischkopf am Roboterarm) erreichen kann.
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Die Zugangsöffnung 14 ist mittels einer Türanordnung 16 verschließbar. Erfindungsgemäß ist die Anordnung dabei so getroffen, dass die Türanordnung 16 ein in einen unterhalb der Zugangsöffnung 14 angeordneten Aufnahmeschacht 17 absenkbares und zum Verschließen der Zugangsöffnung 14 anhebbares Hubtor 18 aufweist. Das Hubtor 18 ist an seiner rechten und seiner linken Seite jeweils an einem Seilzug 19 angeschlossen, dessen Zugseil 20 mit einem Ende im jeweiligen oberen Eckbereich des Hubtors befestigt, über eine oben an zwei seitlichen Eckpfosten 21 des Gehäuses gelagerte Umlenkrolle 22 geführt und an seinem anderen Ende an einem Ausgleichsgewicht 23 angeschlossen ist.
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Man erkennt in den 3 und 4, dass die Seilzüge 19 mitsamt den Ausgleichsgewichten 23 in den beiden Eckpfosten 21 des Gehäuses 10 geschützt aufgenommen sind. Die Zeichnung, insbesondere 5 im Detail, zeigt auch, dass an dem einen, in der Zeichnung rechten der beiden Ausgleichsgewichte ein Handgriff 24 zur Betätigung des Hubtors 18 vorgesehen ist, der durch ein sich über die Höhe der Zugangsöffnung 14 erstreckendes Langloch 25 ein Stück nach außen vorsteht, das in einem vorderen Schenkel des Eckpfostens 21 vorgesehen ist.
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Ebenfalls an dem rechten der beiden Eckpfosten 21 des Gehäuses 10 ist die die Türanordnung 16 mit einem Verriegelungsmechanismus 26 versehen, der das Hubtor 18 in der angehobenen, die Zugangsöffnung 14 verschließenden Position (1) arretiert. Hierzu hat der Verriegelungsmechanismus 26 einen nach vorne herausziehbaren Riegelstift 27, der in dem rechten Eckpfosten montiert ist und der von einer nicht sichtbaren Druckfeder in Richtung auf das dahinter angeordnete Ausgleichsgewicht 23 vorgespannt wird und im verriegelten Zustand an einer an der Vorderseite des Ausgleichsgewichts vorgesehenen Rastnase 28 angreift, wenn das Hubtor seine obere, die Zugangsöffnung 14 schließende Schließstellung einnimmt.
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Um das Hubtor 18 aus seiner oberen Schließstellung in die untere Position zu bringen und hierdurch für die Bedienperson Zugang zum Bearbeitungsbereich 15 durch die Zugangsöffnung 14 hindurch zu schaffen, kann die Bedienperson den Riegelstift 27 entgegen der Wirkung der Druckfeder herausziehen und hierdurch die Rastnase 28 an der Vorderseite des Ausgleichsgewichts 23 freigeben. Da bei dem gezeigten, bevorzugten Ausführungsbeispiel das Gesamtgewicht der beiden Ausgleichsgewichte rechts und links etwas kleiner ist als das Gewicht des Hubtors, sinkt dieses dann von selbst nach unten in den Aufnahmeschacht 17 unterhalb der Zugangsöffnung und verschwindet dabei hinter einer Wandblende 29, die den Aufnahmeschacht 17 an der Gehäusevorderseite abdeckt. Dabei reicht die vorhandene Reibung in den in den Eckpfosten vorgesehenen Führungsschienen für das Hubtor sowie der Seilzüge aus, ein zu schnelles Öffnen des Hubtors 18 zu verhindern. Zusätzlich ist das Hubtor an seiner Unterkante mit einer Dämpferleiste 30 versehen, die aus einem Schaumstoffmaterial mit guten stoßabsorbierenden Eigenschaften besteht und die eine Beschädigung des Hubtors durch einen zu starken Aufprall beim Öffnen des Tors zuverlässig unterbindet.
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Die Wandblende 29 wie auch das dahinter verschwindende Hubtor 18 haben eine Höhe, die bis auf das Niveau des dahinterliegenden Bearbeitungsbereichs 15 reicht. Um der Bedienperson die Beobachtung der Werkstückbearbeitung zu ermöglichen, während das Hubtor geschlossen ist, ist dieses mit einem Sichtfenster 31 versehen. Zu diesem Zweck besteht das Hubtor 18 im Wesentlichen aus einer Rahmenkonstruktion 32 aus Aluminiumprofilleisten oder einem anderen Leichtmetall, die von zwei vertikal verlaufenden Sprossen 33 versteift ist. An diesem Rahmen sind vorder- und rückseitig durchsichtige Scheiben 34 aus Sicherheitsglas oder kratzfestem Kunststoff angenietet.