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Die Erfindung betrifft einen Transportbehälter für Waffen, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Ein solches abschließbares Transportbehältnis für Waffen, insbesondere Langwaffen, ist aus den Dokumenten
G 84 13 739 U1 und
DE 203 18 364 U1 bekannt. In beiden Fällen ist das Transportbehältnis in Form einer im Kofferraum eingebauten Kiste mit Deckel bzw. Tür ausgebildet, wodurch verhältnismäßig viel Bauraum im Fahrzeug benötigt wird, um die Waffen, insbesondere Langwaffen, ausreichend bequem einlagern und herausnehmen zu können. Insbesondere dann, wenn – wie häufig der Fall – mehrere Langwaffen sicher transportiert und im Fahrzeug von unbefugtem Zugriff gesichert aufbewahrt werden müssen, können die bekannten Systeme nur noch stark eingeschränkt verwendet werden
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein gattungsgemäßes Transportbehältnis zu schaffen, dass sich leicht in Fahrzeuge unterschiedlichster Größe integrieren lässt und sich gleichzeitig durch eine bequeme Bedienung selbst dann auszeichnet, wenn eine größere Zahl von Waffen transportiert werden soll.
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Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Erfindungsgemäß wird zur Aufnahme der Waffe, insbesondere Langwaffe, eine abschließbare Tresor-Schublade vorgesehen, die verschiebbar im Gehäuse aufgenommen ist. Damit kann die Tresor-Schublade aus dem Gehäuse ohne weiteres so weit herausgezogen werden, dass nahezu das gesamte Innere der Tresor-Schublade frei liegt. Die Waffe kann somit bequem herausgenommen bzw. eingelagert werden. Vorzugsweise wird die Tresor-Schublade so angeordnet, dass sie in Fahrzeug-Längsrichtung ausziehbar ist. Damit ist die Möglichkeit eröffnet, die Tresor-Schublade in einen Bereich außerhalb des Fahrzeugs zu verschieben, von wo aus das Einlagern und das Herausnehmen selbst sehr schwerer Waffen wesentlich vereinfacht ist. Außerdem ist durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen die Länge des Transportbehältnisses nicht mehr auf die Innenabmessungen des Kofferraums beschränkt. Das Transportbehältnis wird dann z.B. derart im Fahrzeug montiert, dass es sich vom Heck des Fahrzeugs bis in den Fahrzeug-Innenraum hinein erstreckt, was durch Umklappen zumindest einer Rückenlehne der Fahrzeug-Rücksitze ohne weiteres möglich ist. Damit können selbst Kleinwägen ohne großen konstruktionstechnischen Aufwand zur Aufnahme des erfindungsgemäßen Transportbehältnisses herangezogen werden. Weil erfindungsgemäß kein schwenkbarer Deckel mehr vorhanden ist, kann der Querschnitt der Tresor-Schublade beliebig bis zum Ausfüllen der gesamten Kofferraum-Öffnung vergrößert werden, ohne dadurch die Handhabung des Transportbehältnisses einschränken zu müssen. Selbst dann, wenn das Transportbehältnis zur Aufnahme mehrerer Langwaffen dient, können diese bequem von oben oder von der Seite in die Tresor-Schublade eingelegt werden, da sich die ausgezogene Tresor-Schublade zu einer beträchtlichen Länge außerhalb der Fahrzeugs befindet.
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Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Vorzugsweise wird das Gehäuse mit der Fahrzeugkarosserie über eine Konsole verbunden, die derart an der Fahrzeugkarosserie angebracht ist, dass sie das Gehäuse im Wesentlichen in einer Fahrzeug-Längsrichtung und besonders vorteilhafterweise in einer Horizontalposition fixiert, in der die Tresor-Schublade behinderungsfrei ausziehbar ist. Die Konsole und/oder deren Verankerung mit der Karosserie – beispielsweise unter Zuhilfenahme von Stehbolzen – wird an die geometrischen Randbedingungen angepasst, die durch den Fahrzeugtyp vorgegeben sind, wie z.B. an die Ladekantengestaltung des Kofferraums bzw. das Zusammenspiel von lichter innerer Weite des Kofferraums und der Rucksitz-Rückenlehnen-Teilung. Wenn die Tresor-Schublade im Wesentlichen horizontal ausgerichtet wird, vereinfachen sich außerdem die Halterungen für die Waffen in der Schublade. In diesem Fall kann die Tresor-Schublade grundsätzlich in der gesamten Kofferraumbreite ausgebildet werden.
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Wenn die Konsole an einer Position festgelegt wird, die sich im Wesentlichen in der Nähe des Schwerpunkts der ausgezogenen Tresor-Schublade befindet, wird die mechanische Beanspruchung der Konsole klein gehalten, so dass eine verhältnismäßig kleinvolumige Konsole verwendet werden kann. Hierdurch wird weiterer Bauraum eingespart.
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Die Handhabung des Transportbehältnisses wird weiter vereinfacht, wenn eine Verriegelung zwischen Tresor-Schublade und Gehäuse über einen Griff der Tresor-Schublade lösbar ist.
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Wenn die Tresor-Schublade über eine Rollenführung im Gehäuse beweglich geführt ist, ergeben sich auch bei großer Masse der Tresor-Schublade relativ kleine Bedien-Kräfte. Somit können für die einzelnen Komponenten des Transportbehältnisses massivere Bauteile verwendet werden, um sie gegen gewaltsamen Aufbruch zu schützen.
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Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Rollenführung ist Gegenstand des Anspruchs 6. Mit dieser Rollenführung lassen sich nicht nur die erforderlichen Verschiebekräfte minimieren, sondern es gelingt durch die Rollenanordnung, das Kippmoment der ausgezogenen Tresor-Schublade sicher abzufangen, auch wenn die Tresor-Schublade mit mehreren schweren Waffen bestückt ist.
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Mit der Ausgestaltung nach Anspruch 7 wird der oberen Gleitleiste eine weitere Führungsfunktion übertragen, wodurch die Bedienung noch komfortabler wird, ohne dabei den konstruktionstechnischen Aufwand erhöhen zu müssen.
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Die Bediensicherheit wird zusätzlich erhöht, wenn – gemäß Anspruch 8 – eine Bremseinrichtung vorgesehen ist, mit der die Tresor-Schublade in jeder beliebigen Ausziehposition fixier- bzw. arretierbar ist. Dies erlaubt das sichere Herausziehen der Tresor-Schublade auch auf stärker geneigtem Untergrund, wie z.B. auf einem Parkplatz neben einer steilen Straßenstrecke.
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Besonders platzsparend wird die Konstruktion dann, wenn die Bremseinrichtung über einen Handgriff an der Tresor-Schublade vorzugsweise gegen die Kraft einer Rückstellkraft lösbar ist. Dabei kann der Handgriff entsprechend einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung gleichzeitig als Handgriff für die Entriegelung der Tresor-Schublade dienen.
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Eine besonders wirkungsvolle Bremswirkung bei raumsparender Konstruktion wird dann sichergestellt, wenn die Bremseinrichtung auf jeder Seite der Tresor-Schublade jeweils einen an deren Seitenwand schwenkbar gelagerten Bremshebel trägt, der mit seinem Bremsklotz mittels einer Federeinrichtung gegen eine gehäusefeste Fläche drückbar ist.
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Wenn – gemäß Anspruch 11 – die beiden Bremshebel mittels einer Zugmittel- oder Bowdenzug-Anordnung synchron aus einer Bremsstellung in eine Lösestellung bringbar sind, wobei in diesem Fall vorzugsweise eine zentrale Bewegung, insbesondere eine Drehbewegung, eines an der Tresor-Schublade angebrachten Handgriffs genutzt wird, um den Bowdenzug zu betätigen, kann die Bremseinrichtung einen besonders einfachen Aufbau erhalten; denn die Bewegungen der Bowdenzug-Seele zu beiden Seiten der Tresor-Schublade werden automatisch gleich groß, so dass sich mit identischer Bremshebel-Geometrie und deren Lagerung zu beiden Seiten der Tresor-Schublade gleiche Bremskräfte einstellen. Es ist auf diese Weise sogar möglich, mit zwei identischen Bremshebeln zu arbeiten, von denen der eine gegen die Rückstellkraft mit seinem Bremsbacken nach oben und der andere nach unten gegen die Bremsfläche gedrückt wird. Dies vereinfacht die Konstruktion zusätzlich.
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Vorteilhafte weitere Ausgestaltungen sind Gegenstand weiterer Ansprüche.
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Nachstehend wird anhand schematischer Zeichnungen ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher beschrieben. Es zeigen:
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1 eine perspektivische Ansicht einer Tresor-Schublade für das erfindungsgemäße Transportbehältnis;
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2 eine schematische Seitenansicht der Tresor-Schublade gemäß 1;
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3 eine Draufsicht der Tresor-Schublade gemäß 1;
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4 eine Explosionsansicht des gesamten Transportbehältnisses mit Verankerungskonsole;
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5 eine schematische Seitenansicht des Transportbehältnisses;
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6 eine Draufsicht des Transportbehältnisses;
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7 eine perspektivische Ansicht des Transportbehältnisses mit entriegelter Tresor-Schublade;
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8 eine perspektivische Ansicht des unteren Gehäuseteils zur Aufnahme der Tresor-Schublade;
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9 die Stirnansicht der Frontplatte der Tresor-Schublade;
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10 die Seitenansicht der Frontplatte gemäß 9;
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11 in vergrößertem Maßstab die Rückansicht der Frontplatte mit integriertem Verriegelungsmechanismus;
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12 eine Explosionsdarstellung des Verriegelungsmechanismus der Tresor-Schublade;
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13 eine schematische Seitenansicht der Tresor-Schublade zur Verdeutlichung der Ansteuerung einer Schubladen-Bremseinrichtung;
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14 den Teilschnitt M-M in 13;
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15 in vergrößerter Ansicht die Einzelheit N in 14;
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16 in vergrößerter Darstellung die Einzelheit P in 14;
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17 die schematische Ansicht der durchsichtig dargestellten Frontplatte der Tresor-Schublade zur Verdeutlichung des Antriebs der Bremslöseeinrichtung;
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18 in vergrößerter Darstellung die Einzelheit R in 17;
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19 die perspektivische Ansicht der Bestandteile der Bremssteuerung für die Tresor-Schublade;
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20 die perspektivische Ansicht einer Brems-Grundplatte mit daran aufgehängten Laufrollen und einem Bremshebel für die rechte Seite der Tresor-Schublade;
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21 in etwas vergrößerter Darstellung die Seitenansicht der Brems-Grundplatte für die linke Seite der Tresor-Schublade; und
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22 eine schematische Seitenansicht der Heckpartie eines Kraftfahrzeugs zur Veranschaulichung einer Montageposition des erfindungsgemäßen Transportbehältnisses.
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In 1 ist mit dem Bezugszeichen 30 eine Tresor-Schublade für die gesicherte Aufnahme von Waffen, insbesondere Langwaffen, zum Transport in einem Kraftfahrzeug bezeichnet. Die Tresor-Schublade 30 ist kastenartig ausgeführt und sie ist vorzugsweise aus Aluminiumblech beispielsweise mit einer Wandstärke von 1,5 mm gefertigt. Die Seitenwände sind mit 30L und 30R, die Bodenwand mit 30B, die Rückwand mit 30H und die Frontwand mit 30F bezeichnet.
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Der Boden der Tresor-Schublade 30 ist beispielsweise mit Filz ausgeschlagen und kann mit Halterungen für die aufzunehmenden Waffen ausgestattet sein. Die Länge L30 der Tresor-Schublade 30 beträgt für den Fall, dass Langwaffen aufgenommen werden, etwa 1300 mm. Die Breite B30 und die Höhe H30 sind frei wählbar. Beim gezeigten Ausführungsbeispiel liegen die Größen bei etwa 400 bzw. 140 mm.
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Die Tresor-Schublade 30 läuft über eine Rollenführung, die später näher beschrieben wird, in einem kastenartig aufgebauten Gehäuse 40 (siehe 7), welches ein Gehäuse-Bodenteil 42 (siehe 8) aus Stahlblech (1,5 mm) und eine aus Aluminiumblech (vorzugsweise pulverbeschichtet mit einer Wandstärke von 2 mm) bestehende Außenhaut 44 mit verstärkter bzw. armierter Deckelkonstruktion 46 aufweist. Die Wände des Bodenteils 42 sind mit 42L (linke Seite), 42R (rechte Seite), 42B (Bodenwand) und 42H (hintere Wand) bezeichnet, die Wände der Außenhaut 44 mit 44L, 44R und 44D (Deckenwand).
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Um das Gehäuse 44 gegen Einbruch zusätzlich zu schützen, ist unter die Deckenwand 44D eine vorzugsweise zweischichtige Glasscheibe aus 6 mm-Sicherheitsglas eingezogen, die sandwichartig zwischen der Deckenwand 44D und einem Innendeckel aus 2mm pulverbeschichtetem Aluminiumblech aufgenommen ist. Die Außenhaut 44 ist mit dem Gehäuse-Bodenteil 42 fest verschraubt.
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Das Gehäuse-Bodenteil 42 hat in der Bodenwand 42B zumindest einen Durchbruch 46, der für die Herstellung einer von außen nicht mehr zugänglichen Verbindung zu einer Konsole 48 herangezogen wird. Vorzugsweise wird das Gehäuse-Bodenteil 42 über – nicht näher gezeigte – Laschen mit der Konsole 48 verbunden, wobei zu diesem Zweck in der Konsole 48 Befestigungs- und Haltelöcher 50 ausgebildet sind. Die Konsole 48 selbst ist mit der Karosserie des Kraftfahrzeugs fest verbunden, z.B. verschraubt. Die Verbindung der Konsole 48 mit der Kraftfahrzeugkarosserie erfolgt in Absprache mit dem Autohersteller, um die geeignetsten Befestigungspunkte auszuwählen. Entscheidend ist, dass die Befestigungsmittel für das Transportbehältnis bei eingesetzter Tresor-Schublade 30 nicht mehr zugänglich sind.
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Beispielsweise kann das auf die Weise erfolgen, dass das Gehäuse-Bodenteil 42 unter Zuhilfenahme von Gewindebolzen mit der Konsole 48 verschraubt wird. Die Konsole 48 hat in diesem Fall z.B. 4 Ausnehmungen mit darin liegenden Schweißmuttern. In einer vorbestimmten Öffnungsposition der Tresor-Schublade 30 kann eine Verschraubung des Gehäuse-Bodenteils 42 mit der Konsole durch die Tresor-Schublade 30 hindurch erfolgen.
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Die Konsole 48 und die die hierzu vorgesehenen Befestigungsschnittstellen sind fahrzeugspezifisch ausgebildet, d.h. jeweils an den vorliegenden Fahrzeugtyp angepasst, und zwar derart, dass die Konsole 48 in der Nähe des Fahrzeughecks in einer solchen Position, vorzugsweise in einer Längsrichtung des Fahrzeugs, besonders bevorzugt in einer Horizontalausrichtung, verankerbar ist, dass zum einen das Transportbehältnis im Innenraum des Kofferraums – gegebenen falls unter Einbeziehung des Raums über einer umgeklappten Rücksitzlehne – aufgenommen wird und zum anderen die Tresor-Schublade 30 behinderungsfrei nach hinten ausziehbar ist. ausziehbar ist. In der 22 ist schematisch eine solche Position der Konsole 48 angedeutet, die sich hier in einer Horizontalausrichtung in einer solchen Höhe befindet, dass das Gehäuse 40 oberhalb der umgeklappten Rückenlehne RL Platz findet. Zu diesem Zweck kann ein mit strichpunktierter Linie angedeuteter Adapter 52 verwendet werden.
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Man erkennt aus der Darstellung gemäß 22, dass die Konsole 48 vorzugsweise an einer Position liegt, die sich im Wesentlichen in der Nähe des Schwerpunkts des Transportbehältnisses bei ausgezogenen Tresor-Schublade 30 befindet.
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Zur Führung der Tresor-Schublade 30 im Gehäuse 40 ist eine Rollenführung wie folgt vorgesehen:
Auf jeder Seite der Tresor-Schublade 30 ist – vorzugsweise über einen Trägerplatte 64L, 64R ein hinteres Rollenpaar 54HL und 54HR angeordnet, deren Rollen im Vertikalabstand zueinander an den Seitenwänden 30L und 30 der Tresor-Schublade 30 angebracht sind und sich – wie der 8 entnehmbar ist – an einer oberen Gleitleiste 56L, 56R und dem Bodenblech 42B des Gehäuses 40 abstützen. Ferner trägt jede Seitenwand 42L, 42R des Gehäuse-Bodenteils 42 – wie der 8 entnehmbar ist – auf der dem Fahrzeugheck zugewandten Seite eine vordere Rollenanordnung, die jeweils zwei im Seitenabstand AS zueinander stehende Rollenpaare 58L, 60L, 58R, 60R aufweist, zwischen denen eine an der jeweils zugewandten Seitenwand 30L, 30R der Tresor-Schublade 30 befestigte Führungsleiste 62 läuft, die vorzugsweise von einem Aluminium-Vierkantrohr gebildet ist.
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Die Rollenführung mit den 6 Rollenpaaren auf jeder Seite führt die Tresor-Schublade 30 leichtgängig im Gehäuse 40, wobei die oberen Gleitleisten 56L, 56R zusätzlich zur seitlichen Führung der Tresor-Schublade 30 herangezogen werden. Die Rollen der 6 Rollenpaare, insbesondere deren Lage zueinander und zu den Führungsflächen sind vorteilhafterweise einstellbar, um eine möglichst spielfreie Führung der Tresor-Schublade 30 im Gehäuse 40 bereit zu stellen.
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Wie am besten aus der 5 entnehmbar ist, wird das Gewicht der ausgezogenen Tresor-Schublade 30 durch 6 seitlich zueinander versetzte Rollenpaare abgefangen.
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Damit die Tresor-Schublade 30 ihre Sicherheitsfunktion erfüllen kann, ist sie verriegel- bzw. absperrbar. Zu diesem Zweck ist hinter der Frontwand 30F der Tresor-Schublade 30, die vorzugsweise von einer Edelstahlplatte mit mindestens 3 mm Stärke gebildet ist, ein Verriegelungsmechanismus angeordnet, dessen Aufbau im Einzelnen den 9 bis 12 entnommen werden kann.
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Über ein in einem Verschlussgehäuse 66 mit hinterer Abdeckung 67 (vergleiche 4, 15 und 16) drehbar gelagertes Zahnrad 68, das mit einem Drehgriff 70 gekoppelt ist, sind gegensinnig über Zahnstangenabschnitte zwei massive Verriegelungsbolzen 72L und 72R antreibbar, die beispielsweise eine Bolzenquerschnitt von mindestens 25 × 11 mm haben und zur Verriegelung der Tresor-Schublade 30 mit Passungsausnehmungen 74R, 74L in frontseitig verstärkten Wangen 76R, 76R der Seitenwände 40L, 40R zusammenwirken. Einer der Verriegelungsbolzen (72R) ist über ein Tresorschloss 78, dessen Aufbau an sich bekannt ist und auf dessen genaue Beschreibung hier verzichtet werden soll, sperrbar, wodurch die in der Tresor-Schublade 30 aufgenommen Waffen bei geschlossenem und abgesperrten Transportbehältnis nicht mehr zugänglich sind. Mit ist eine Rückstellfeder bezeichnet, die an einer mit dem Verriegelungsbolzen 72R gekoppelten Verschlusslasche 82R angreift und mit der die Verriegelungsbolzen 72L und 72R und damit der Handgriff 70 in der in 19 gezeigten Mittelstellung gehalten wird.
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Die ausziehbare Tresor-Schublade 30 kann insbesondere dann, wenn sie eine Langwaffe aufnimmt, erhebliches Gewicht bekommen. Damit die Tresor-Schublade 30 nach der Entriegelung mittels des Handgriffs 70 nicht unkontrolliert ausfährt, was beispielsweise dann passieren könnte, wenn das Fahrzeug auf einem steileren Abstellplatz parkt, ist das Transportbehältnis, und zwar die Tresor-Schublade 30 mit einer Bremseinrichtung ausgestattet, mit der die Tresor-Schublade in jeder beliebigen Ausziehposition, also vorzugsweise stufenlos fixierbar ist. Die Bremseinrichtung hat folgenden Aufbau, der anhand der 13 bis 21 beschrieben wird:
Wie 19 bis 21 zeigen, trägt jede Trägerplatte 64L, 64R einen über ein Gelenk 84 schwenkbar gelagerten Bremshebel 86L, 86R, der an seinem einen Schenkel 86-1L, 86-1R jeweils einen Bremsklotz bzw. Bremsgummi 88 trägt und mit seinem anderen Schenkel 86-2L, 86-2R an einen Bowdenzug-Mechanismus angeschlossen ist, genauer gesagt an die Seele des Seilzugs, der sich mit seinem Mantel 92 durch das Innere der zugeordneten Führungsleiste 62l, 62R zur Front der Tresor-Schublade 30 erstreckt und dort nach einer 90-Grad-Umlenkung an die betreffende Verschlusslasche 82L, 82R der Verriegelungsvorrichtung – siehe 18 – angekoppelt ist. Der Bowdenzug ist vorzugsweise über an sich bekannte Einstelleinrichtungen justierbar, so dass der Seilzug in der Neutralstellung des Handhebels 70 quasi spielfrei eine Zugmittelverbindung zwischen Bremshebel 86 und Handhebel 70 herstellt. Mit den Bezugszeichen 94L, 94R sind Umlenkrollen für den Seilzug 90 bezeichnet, auf denen der Seilzug 90 abläuft, wenn der Handgriff 70 in der Weise gedreht wird, dass die Verriegelungsbolzen 72L, 72R und damit die Verriegelungslaschen 82L, 82R gegensinnig zueinander nach innen bewegt werden.
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Mit 96 – siehe 15 – ist ein in der Führungsleiste 62R unverschiebbar aufgenommener Stützkörper bezeichnet, in den eine den Seilzugmantel 90 umgebende Stellschraube 98 geschraubt ist, so dass der Bowdenzug durch Betätigung der Stellschraube 98 durch ein Fenster 62F in der Führungsleiste 62R hindurch in der Länge einstellbar ist. Entsprechendes gilt für die andere, d.h. linke Seite der Tresor-Schublade 30, was aus der 16 ersichtlich ist.
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Eine weitere Justiermöglichkeit der Bremseinrichtung ist über die Verbindung des Seilzugs 90 mit den Bremshebeln 86L, 86R gegeben. Hierzu sind im Schenkel 86-2L, 86-2R des Bremshebels 86 mehrere Löcher 83 (siehe 20) ausgebildet, in die der Seilzug 90 wahlweise eingehängt werden kann, um die Hebelverhältnisse geeignet zu wählen. Über ein Fenster 42FL, 42FR (siehe 4) im Gehäuse-Bodenteil 42 sind die Bremshebel zugänglich.
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In der Neutralstellung des Handgriffs 70 ist der Bowdenzug quasi entspannt, und die Bremshebel 86L, 86R befinden sich in einer Lage, in der der Bremsklotz 88 des linken Bremshebels 86L nach oben gegen die Gleitleiste 56L und der Bremsklotz 88 des rechten Bremshebels 86R nach unten gegen die Bodenwand 42B gedrückt wird. Die Druckkraft wird über eine Zugfeder 95L, 95R aufgebracht.
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Durch Drehen des Handgriffs 70 in Entriegelungsrichtung wird der Seilzug 90 unter Zug gesetzt, die Zugkraft wird synchron zu den Bremshebeln 86L, 86R übertragen, und die Bremsklötze 88L, 88R heben von den gehäusefesten Flächen ab, so dass die Tresor-Schublade 30 freigegeben ist. In dieser Drehstellung des Handgriffs 70 kann die Tresor-Schublade 30 leichtgängig von Hand verschoben, d.h. ausgezogen und wieder geschlossen werden.
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Sobald der Handgriff 70 losgelassen wird, bewegt er sich wieder in die in 19 gezeigte Neutralstellung, so dass der Bowdenzug entlastet wird und die Zugfedern 95L, 95R die Bremshebel 86 wieder in die Bremsposition drücken, in der die Tresor-Schublade 30 fixiert ist.
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Selbstverständlich sind Abweichungen vom beschriebenen Ausführungsbeispiel möglich, ohne den Grundgedanken der Erfindung zu verlassen.
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Die Geometrie des Transportbehältnisses kann in weiten Grenzen je nach Typ der einzulagernden Waffen geändert werden. Die Tresor-Schublade kann ein ganz anderes Längen- zu Breitenverhältnis bzw. Breiten- zu Höhenverhältnis erhalten, solange eine ausziehbare Tresor-Schublade Verwendung findet.
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Auch die Ausrichtung der Tresor-Schublade kann verändert werden. So ist es gleichermaßen möglich, die Tresor-Schublade vertikal auszurichten, so dass die Konsole in einer Vertikalebene zu liegen kommt. Die Tresor-Schublade 30 wird dann nicht mehr von oben, sondern von der Seite her zugänglich.
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Es ist auch möglich, die Konsole an einer vertikalen Karosseriekomponente zu befestigen, wobei in diesem Fall auch eine Winkelkonsole verwendet werden kann.
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Das Ausziehen und/oder das Hineinschieben der Tresor-Schublade 30 kann auch durch weitere Hilfsmittel, wie z.B. durch eine Federeinrichtung, einen Feder-/Gasspeicher oder eine sonstige Servoeinrichtung einschließlich eines elektrischen oder hydraulischen Antriebs unterstützt werden.
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Auch die Betätigung der Bremseinrichtung kann servounterstützt ausgeführt werden, wobei auch hier eine elektrische und/oder hydraulische Servounterstützung möglich ist.
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Schließlich kann anstelle des Bowdenzugs auch ein anderes Zugmittelgetriebe, wie z.B. ein Riementrieb Anwendung finden.
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Die Erfindung schafft somit ein abschließbares Transportbehältnis für Waffen, insbesondere Langwaffen, mit einem Gehäuse, welches an einer Fahrzeugkarosserie über Befestigungsmittel festlegbar ist, die nur bei geöffnetem Transportbehältnis zugänglich sind. Zur Schaffung eines Transportbehältnisses, das sich leicht in Fahrzeuge unterschiedlichster Größe integrieren lässt und sich gleichzeitig durch eine bequeme Bedienung selbst dann auszeichnet, wenn eine größere Zahl von Waffen transportiert werden soll, schlagt die Erfindung vor, dass im Gehäuse eine abschließbare Tresor-Schublade aufgenommen wird.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 8413739 u1 [0002]
- DE 20318364 U1 [0002]