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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Gebinde aus mit Etiketten versehenen, untereinander durch einen Haftmittelauftrag verklebten Artikeln gemäß den Merkmalen des Oberbegriffes des Anspruchs 1 sowie ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Gebindes gemäß den Merkmalen des Oberbegriffes des Anspruchs 12.
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Es ist bekannt, Artikel, wie beispielsweise PET-Behälter (PET: Polyethylenterephthalat), zunächst mit einem Haftmittel zu versehen und im Anschluss daran aneinander zu pressen, um somit ein Gebinde aus mehreren Artikeln zu erzeugen.
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Jeder Artikel eines Gebindes aus mehreren Artikeln weist eine als Aufstandsfläche des Artikels dienende Grundfläche, eine um die normal zur Grundfläche erstreckende Höhe des Artikels von der Grundfläche beabstandete Deckfläche, sowie eine den Umfang der Grundfläche mit dem Umfang der Deckfläche verbindende Mantelfläche auf.
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Um aus mehreren, beispielsweise identischen Artikeln ein Gebinde aus mehreren durch ein Haftmittel untereinander verbundenen Artikeln zu erzeugen, ist es notwendig, die Artikel an ihren im fertigen Gebinde aneinander stoßenden Flächen mit dem Haftmittel zu versehen und im Anschluss daran die mit dem Haftmittel versehenen Flächen der zum Klebegebinde miteinander zu verbindenden Artikel aneinander zu pressen.
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Bei diesen im fertigen Gebinde aneinander stoßenden Flächen handelt es sich im allgemeinen um Partien der Mantelflächen, welche im Vergleich mit verbleibenden Partien der Mantelflächen den größten Abstand von einer sich vom Schwerpunkt der Grundfläche zum Schwerpunkt der Deckfläche erstreckenden Mittelachse, entlang welcher die Schwerpunkte aller aufeinander folgender, parallel zur Grundfläche verlaufender Querschnittsflächen eines Artikels liegen, aufweisen.
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Die im fertigen Gebinde aneinander stoßenden Flächen der Artikel umfassenden Partien der Mantelflächen der Artikel werden mit dem Haftmittel versehen, indem dies punkt- oder linienförmig aufgetragen wird, bevor im Anschluss hieran die Artikel entsprechend ihrer Anordnung im fertigen Gebinde gruppiert und zumindest für eine kurze Verweildauer aneinandergepresst werden, beispielsweise so lange, bis ein eine Aushärtezeit benötigendes Haftmittel eine Klebeverbindung zwischen den Artikeln hergestellt hat, die einer Belastung im weiteren Umgang mit dem Gebinde stand hält.
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Ein sich bei der Herstellung eines beschriebenen, aufgrund der vermittels des Haftmittels hergestellten Klebeverbindungen auch als Klebegebinde bezeichneten Gebindes ergebender Nachteil ist, dass diejenigen von den zur Herstellung eines Klebegebindes mit dem Haftmittel zu versehenden Partien umfassten, im fertigen Gebinde aneinander stoßenden Flächen auch Teil von Bereichen der Mantelflächen der Artikel sind, welche bevorzugt mit einer auf einen Informationsträger aufgebrachten Information über den Artikel oder dessen Inhalt versehen werden.
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Bei der Information kann es sich beispielsweise um einen Markennamen und/oder eine Angabe von Inhaltsstoffen und/oder Nährwerten und/oder eines Verzehrdatums und/oder Transporthinweisen und/oder Gefahrenhinweisen und/oder Lagerungshinweisen und/oder Verarbeitungshinweisen und/oder Gebrauchshinweisen und/oder Adressangaben, wie beispielsweise des herstellenden und/oder abpackenden Betriebs und/oder einer Handelsniederlassung handeln, um nur einige denkbare Informationen aufzuzeigen.
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Ein typisches Beispiel für einen entsprechenden Informationsträger ist ein Etikett, eine Banderole.
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Ein in Verbindung mit Artikeln der Lebensmittel- und Getränkeindustrie noch wenig weit verbreitetes Beispiel, wahlweise in Kombination mit einem Etikett, einer Banderole, ist ein aufgeklebtes, so genanntes RFID-Tag, welches einen Transponder mit einer Antenne, einem Transceiver bestehend aus einem analogen Schaltkreis zum Empfangen und Senden, sowie einen digitalen Schaltkreis und mindestens einen einmal beschreibbaren und oft lesbaren, permanenten Speicher aufweist.
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Umgangssprachlich auch Funketiketten genannt, stellt RFID (radio-frequency identification) eine Technologie für Sender-Empfänger-Systeme zum automatischen und berührungslosen Identifizieren und Lokalisieren von Artikeln vermittels Radiowellen dar. Sie erleichtert das Erfassen von Daten erheblich.
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Ein RFID-System besteht aus dem RFID-Tag, welches sich am oder im Artikel befindet und in dessen Speicher zumindest einen kennzeichnenden Code enthält, sowie einem Lesegerät zum Auslesen dieser Kennung.
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Die Kopplung geschieht durch vom Lesegerät erzeugte elektromagnetische Wechselfelder geringer Reichweite oder durch hochfrequente Radiowellen. Damit werden nicht nur Daten übertragen, sondern auch das RFID-Tag mit Energie versorgt.
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Informationen können direkt auslesbar im Speicher des RFID-Tags abgelegt sein, oder sie können auf mindestens einem Server und/oder in mindestens einer Datenbank abgelegt und vermittels des im Speicher des RFID-Tags abgelegten Codes identifizierbar und dadurch mindestens einem Artikel zugeordnet sein.
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Der erwähnte Nachteil ergibt sich in Verbindung mit einem oder mehreren auf der Mantelfläche eines Artikels in einem mit einem Haftmittel zur Verbindung mehrerer Artikel zu einem Gebinde versehenen Bereich angeordneten Informationsträgern daher, dass diese einerseits kaum mehr vollflächig mit dem entsprechenden Bereich der Mantelfläche eines Artikels verbunden werden, wodurch die Übertragung einer Belastung, wie sie im weiteren Umgang mit einem Gebinde zwischen dessen Artikel auftritt und sowohl er- als auch übertragen werden muss, in dem entsprechenden Bereich grundsätzlich ausgeschlossen ist, und andererseits weder deren Befestigung, noch in den seltensten Fällen das für die Informationsträger verwendete Material eine Übertragung der entsprechenden Belastungen erlaubt.
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Durch
DE 23 31 193 ist ein Gebinde aus in rechtwinklig zueinander verlaufenden Reihen und Zeilen angeordneten Artikeln bekannt, dessen Artikel durch ein Haftmittel unmittelbar miteinander verbunden sind. Bei den Artikeln kann es sich um Dosen oder um Flaschen handeln. Die Dosen weisen eine zylindrische Form auf. Die Flaschen sind abschnittsweise zylinder- und kegelstumpfförmig ausgebildet.
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Durch
DE 203 10 721 U1 ist ein Gebinde aus vermittels eines Haftmittels unmittelbar miteinander verbundenen Artikeln in genesteter Anordnung bekannt. Das Haftmittel kann einen Klebstoff oder einen Klebestreifen umfassen. Das Haftmittel kann im Bereich eines zylinderförmigen Abschnitts eines Artikels über dessen gesamten Umfang oder über dessen gesamte Höhe aufgetragen sein.
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Durch
DE 10 2009 044 271 A1 ist bekannt, im fertigen Gebinde aneinander stoßenden Flächen zu einem Gebinde zusammengestellter Artikel mit einem Haftmittel zu versehen und dadurch miteinander zu verkleben. Bei den Artikeln handelt es sich um PET-Behälter. Das Gebinde kann mit einer Umfassung versehen sein, welche die Artikel des Gebindes an dessen Peripherie umgibt. Die Umfassung weist mindestens eine Umreifung auf.
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DE 10 2011 106 759 B3 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung von Gebinden aus durch mit einem Haftmittel versehenen, unmittelbar miteinander verbundenen Artikeln. Informationsträger sind hierbei in Bereichen vorgesehen, an denen die zu einem Gebinde gruppierten Artikel nicht aneinander stoßen können. Die entsprechenden Bereiche sind in Bezug auf die Mittelachsen der Artikel durch Verjüngungen im Vergleich zu den die im fertigen Gebinde aneinander stoßenden Flächen der Artikel umfassenden Partien der Mantelflächen der Artikel gebildet, in welchen Verjüngungen zusätzlich eine Umfassung aus einem transparenten Material verläuft, durch welches hindurch die im Bereich der Verjüngungen auf den Mantelflächen der Artikel angeordneten Informationsträger erkennbar bleiben.
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Aufgabe der Erfindung ist, ein Gebinde aus mit Informationsträgern versehenen, untereinander durch ein Haftmittel verbundenen Artikeln und ein Verfahren zu dessen Herstellung anzugeben.
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Die obige Aufgabe wird jeweils durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen werden durch die Unteransprüche beschrieben.
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Ein erster Gegenstand der Erfindung betrifft demnach ein Gebinde aus Artikeln, von denen zumindest einige mit Informationsträgern, wie beispielsweise Etiketten, versehen sind. Die Artikel des Gebindes sind untereinander durch ein Haftmittel, beispielsweise mittels eines oder mehrerer Kleber, verbunden. Die Artikel des Gebindes sind untereinander durch das Haftmittel an kurz auch als Klebestellen bezeichneten Partien von Grund- und Deckflächen der Artikel an deren Umfang jeweils verbindenden Mantelflächen umfassenden oder von diesen umfassten Flächen verbunden. An den Klebestellen stoßen die Artikel im Gebinde zumindest annähernd, beispielsweise lediglich um das Haftmittel voneinander beabstandet aneinander. Zumindest ein Teil der Gesamtzahl von Klebestellen befinden sich bei auf ihren als Aufstandsflächen dienenden Grundflächen aufrecht stehenden Artikeln normal zur Grundfläche gesehen auf Höhe wenigstens eines beispielsweise als Etikett ausgeführten Informationsträgers. Die Artikel sind im Bereich der Klebestellen frei von beispielsweise als Etiketten ausgeführten Informationsträgern ausgeführt, vorzugsweise indem diejenigen, beispielsweise als Etiketten ausgeführten Informationsträger der Artikel, die sich auf Höhe einer oder mehrerer Klebestellen befinden, im Bereich der Klebestellen zumindest teilweise ausgespart sind.
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Die Informationsträger im Bereich der Klebestellen zumindest teilweise auszusparen kann beispielsweise vermittels einer Perforation vorgesehen sein.
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Ein Artikel eines Gebindes weist wie bereits erwähnt eine als Aufstandsfläche des Artikels dienende, beispielsweise kreisrunde oder ovale oder regelmäßige oder unregelmäßige drei-, vier- oder mehreckige Grundfläche, eine beispielsweise der Grundfläche in mathematischem und/oder geometrischem Sinne identische oder ähnliche oder kongruente, um die normal zur Grundfläche erstreckende Höhe des Artikels von der Grundfläche beabstandete Deckfläche, sowie eine den Umfang der Grundfläche mit dem Umfang der Deckfläche verbindende Mantelfläche auf. Vom Schwerpunkt der Grundfläche zum Schwerpunkt der Deckfläche erstreckt sich eine Mittelachse, entlang welcher Mittelachse die Schwerpunkte aller aufeinander folgender, parallel zur Grundfläche liegender Querschnittsflächen des Artikels liegen.
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Eine Mittelachse kann dabei beispielsweise definiert sein als stetige oder unstetige mathematische Kurve, auf der die Schwerpunkte aller aufeinander folgender Querschnittsflächen des Artikels liegen. Aus dieser möglichen Unstetigkeit heraus ergibt sich die Möglichkeit, dass der Artikel in aufeinander folgenden Abschnitten bzw. Bereichen verschiedene Mittelachsen aufweist, weshalb wenn im Folgenden von einer Mittelachse die Rede ist, es sich um mindestens eine Mittelachse handeln kann.
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Dadurch ergibt sich für einen Artikel eine im Wesentlichen zylindrische Form, die jedoch über die Höhe des Artikels hinweg veränderliche Geometrien der aufeinander folgenden, parallel zur Grundfläche liegenden Querschnittsflächen aufweisen kann, entsprechend beispielsweise einem Kegel, einem Kegelstumpf oder einer Kombination von Zylinder und/oder Kegel und/oder Kegelstumpf. Auch können die Querschnittsflächen ähnlich wie bei einem schiefen Zylinder zumindest abschnittsweise über die Höhe des Artikels hinweg in Richtung parallel zur Grundfläche versetzt zueinander angeordnet sein. Grundsätzlich sind auch beliebige, beispielsweise organische Formen, sei es als Teil oder als Gesamtheit der äußeren Form eines Artikels denkbar.
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Grund- und Deckfläche können parallel, aber auch schief zueinander angeordnet sein, wie dies beispielsweise von als Getränkebehälter in Form eines Getränkekartons ausgeführten Artikeln bekannt ist.
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Bei einem als Behälter, wie etwa einem Getränkebehälter in Form einer Flasche ausgeführten Artikel, kann die gesamte Deckfläche durch eine beispielsweise vermittels eines Deckels verschließbare Öffnung eingenommen werden.
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Um die Artikel im Bereich der Klebestellen frei von auf Höhe der Klebestellen angeordneten Informationsträgern auszuführen, können die Informationsträger im Bereich der Klebestellen ausgespart sein, beispielsweise vermittels einer oder mehrerer Aussparungen.
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Die Aussparungen können durch Trennstellen zwischen den Informationsträgern, beispielsweise durch jeweils zwei oder mehr Trennstellen zwischen zwei oder mehr auf der selben Höhe eines Artikels angeordneten Informationsträgern oder beispielsweise durch jeweils eine Trennstelle zwischen den bei einem um einen Artikel umlaufend angeordneten Informationsträger einander gegenüberliegenden Enden eines auf Höhe einer Klebestelle eines Artikels angeordneten Informationsträgers vorgesehen sein.
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Die Aussparungen können alternativ oder zusätzlich durch Aussparungen der Informationsträger im Bereich der Klebestellen gebildet sein, welche Aussparungen jeweils vollständig von einem Informationsträger umgeben sein können. In diesem Fall sind die Aussparungen als Öffnungen in den Informationsträgern ausgeführt.
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Eine sich hieraus ergebende denkbare Ausgestaltung ist eine Perforation eines Informationsträgers im Bereich einer oder mehrerer Klebestellen, durch eine Vielzahl von beispielsweise als Öffnungen ausgeführten Aussparungen im Bereich einer Klebestelle.
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Ein oder mehrere Artikel können ober- und/oder unterhalb der Informationsträger tailliert ausgeführt sein.
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Die Klebestellen können einen oder mehrere Klebepunkte und/oder Klebelinien umfassen. An einem Klebepunkt ist ein Artikel punktuell mit dem Haftmittel versehen, beispielsweise indem das Haftmittel punktförmig auf eine entsprechende Partie der Mantelfläche eines oder mehrerer Artikel aufgebracht wird. An einer Klebelinie ist ein Artikel entlang einer sich vorzugsweise parallel zur Mittelachse des Artikels erstreckenden Linie mit dem Haftmittel versehen, beispielsweise indem das Haftmittel linienförmig auf eine entsprechende Partie der Mantelfläche eines oder mehrerer Artikel aufgebracht wird.
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Die Artikel des Gebindes können beispielsweise in einer Reihe geradlinig hintereinander angeordnet sein, oder die Artikel des Gebindes können in rechtwinklig zueinander verlaufenden Reihen und Zeilen regelmäßig angeordnet sein.
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Um Artikel mit abschnittsweise zylindrischen oder annähernd zylindrischen Formen wie bspw. Getränkedosen oder Getränkeflaschen, möglichst platzsparend und mit möglichst geringer Relativbeweglichkeit zueinander zusammenzufassen, können die Artikel im fertigen Gebinde einen sogenannten Waben- oder Kugelverbund bilden, der auch als genestete Anordnung bezeichnet wird. Hierbei stehen die in benachbarten Reihen im Gebinde angeordneten Artikel jeweils derart versetzt zueinander, dass die zwischen den Artikeln gebildeten Lücken möglichst gering ausfallen. Die Zeilen verlaufen dabei nicht im rechten Winkel zu den Reihen, sondern diagonal. Die Zeilen können dabei gerade verlaufen oder V-förmig abgewinkelt, oder Zickzackförmig abgewinkelt schräg zu den Reihen verlaufen. Eine solche Waben- oder Kugelanordnung stellt einen Verbund einer gegebenen Anzahl von Artikeln mit der geringstmöglichen Grundfläche dar.
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Zusammengefasst können die Artikel im Gebinde in einer Reihe, beispielsweise linear oder rechtwinklig oder genestet angeordnet sein. Auch eine gemischte Anordnung ist denkbar, abhängig von der Ausgestaltung des Gebindes.
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Das Gebinde kann zusätzlich eine Umfassung aufweisen, welche die Artikel des Gebindes an dessen Peripherie umgibt, oder frei von einer Umfassung ausgeführt sein.
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Beispielsweise an der Umfassung und/oder an einem oder mehreren Artikeln des Gebindes kann ein Tragegriff zur Erleichterung des Umgangs mit dem Gebinde angeordnet sein.
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Wichtig ist hervorzuheben, dass auch Gebinde denkbar sind, deren beispielsweise unregelmäßig geformte Artikel im Bereich von Partien deren Mantelflächen zusammenstoßen bzw. Klebestellen aufweisen, die bei einem ersten Artikel näher der Mittelachse liegen, als verbleibende Partien der Mantelfläche des ersten Artikels, und bei einem zweiten Artikel am weitesten von der Mittelachse entfernt liegen, oder die bei ein und dem selben Artikel eine erste Partie umfassen, welche näher der Mittelachse liegt, als in Bezug auf die erste Partie verbleibende Partien der Mantelfläche, und eine zweite Partie, die ferner der Mittelachse liegt, als in Bezug auf die zweite Partie verbleibende Partien der Mantelfläche des selben Artikels.
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Es ist ersichtlich, dass die Erfindung verwirklicht sein kann durch ein Gebinde aus Artikeln, von denen zumindest einige mit Etiketten versehen sind, wobei die Artikel des Gebindes untereinander mittels eines Haftmittels an Klebestellen verbunden sind, welche Klebestellen sich bei aufrecht stehenden Artikeln auf Höhe des Etiketts befinden, wobei die Etiketten der Artikel im Bereich der Klebestellen ausgespart sind.
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Ein zweiter Gegenstand der Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines zuvor beschriebenen Gebindes aus Artikeln, von denen zumindest einige mit Informationsträgern, wie beispielsweise Etiketten versehen sind. Die Artikel des Gebindes sind untereinander durch ein Haftmittel, beispielsweise mittels eines oder mehrerer Kleber, verbunden. Die Artikel des Gebindes sind untereinander durch das Haftmittel an kurz auch als Klebestellen bezeichneten Partien von Grund- und Deckflächen der Artikel an deren Umfang jeweils verbindenden Mantelflächen umfassenden oder von diesen umfassten Flächen verbunden. An den Klebestellen stoßen die Artikel im fertigen Gebinde zumindest annähernd, beispielsweise lediglich um das Haftmittel voneinander beabstandet aneinander. Die Klebestellen befinden sich bei auf ihren als Aufstandsflächen dienenden Grundflächen aufrecht stehenden Artikeln normal zur Grundfläche gesehen auf Höhe wenigstens eines beispielsweise als Etikett ausgeführten Informationsträgers. Die Artikel sind im Bereich der Klebestellen frei von beispielsweise als Etiketten ausgeführten Informationsträgern ausgeführt, vorzugsweise indem diejenigen, beispielsweise als Etiketten ausgeführten Informationsträger der Artikel, die sich auf Höhe einer oder mehrerer Klebestellen befinden, im Bereich der Klebestellen ausgespart sind.
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Das Verfahren sieht vor, zunächst auf die Grund- und Deckflächen der Artikel an deren Umfang jeweils verbindenden Mantelflächen aufzubringende Informationsträger bereitzustellen, wobei zumindest ein Teil der Informationsträger auf deren selber Höhe in Bezug normal zur Grundfläche der Artikel gesehen zumindest eine Klebestelle vorgesehen ist, derart ausgestaltet sind, dass die vorgesehenen Klebestellen frei von den Informationsträgern bleiben.
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Das Verfahren kann hierbei vorsehen, dass zumindest ein Teil der bereitgestellten Informationsträger im Bereich von Klebestellen zumindest teilweise ausgespart sind, etwa vermittels einer Perforation oder einer Ausführung, die beispielsweise ein kleineres Maß vorsieht, als der Umfang eines Artikels auf der entsprechenden Höhe normal zur Grundfläche beträgt. Weitere Möglichkeiten zur Ausgestaltung zumindest des Teils der Informationsträger, auf deren selber Höhe in Bezug normal zur Grundfläche der Artikel gesehen zumindest eine Klebestelle vorgesehen ist, sehen Aussparungen der Informationsträger im Bereich der Klebestellen vor.
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Das Verfahren sieht daraufhin vor, vermittels eines Haftmittels miteinander zu einem Gebinde zu verbindenden Artikel mit den zuvor bereitgestellten Informationsträgern zu versehen. Sofern bei einem Artikel hierbei vorgesehen ist, dass dieser normal zu seiner Grundflächen gesehen, auf Höhe eines oder mehrerer Informationsträger eine Klebestelle aufweist, an welcher der Artikel im fertigen Gebinde vermittels eines Haftmittels mit einem benachbarten Artikel verbunden ist, so sieht das Verfahren vor, einen oder mehrere entsprechende Informationsträger zu verwenden, vermittels welchen Informationsträgers oder welcher Informationsträger sicher gestellt ist, dass eine oder mehrere, beispielsweise über den Umfang des Artikels auf einer oder mehreren unterschiedlichen Höhen verteilt angeordnete Klebestellen frei von dem oder den Informationsträgern bleiben.
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Im Anschluss hieran oder bereits zuvor kann das Verfahren vorsehen, die zu einem Gebinde miteinander vermittels eines Haftmittels zu verbindenden Artikel nach und nach oder zeitgleich von einem oder mehreren Artikelströmen aus jeweils unmittelbar hintereinander fortbewegten Artikeln abzutrennen und/oder zu vereinzeln.
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Nachdem die Informationsträger unter Freilassung von Klebestellen auf die Artikel aufgebracht sind und die Artikel gegebenenfalls von einem oder mehreren Artikelströmen abgetrennt und/oder vereinzelt wurden, sieht das Verfahren vor, die Artikel entsprechend der frei von Informationsträgern ausgeführten Klebestellen auszurichten und zumindest einen Teil der Klebestellen der ausgerichteten Artikel mit einem Haftmittel zu versehen.
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Alternativ oder zusätzlich kann vorgesehen sein, dass, wenn die Informationsträger selbst unter einer geeigneten, definierten Ausrichtung der Artikel aufgebracht werden, die Ausrichtung zumindest einiger der Artikel beispielsweise während deren Weitertransports beibehalten wird und zumindest einen Teil der Klebestellen der ihre Ausrichtung beibehaltenden Artikel mit einem Haftmittel versehen werden.
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Hierzu kann das Verfahren vorsehen, dass das Haftmittel berührungsfrei beispielsweise vermittels Sprühdüsen aufgetragen wird.
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Erfindungsgemäß können mehrere beispielsweise über den Umfang eines Artikels auf einer oder mehreren unterschiedlichen Höhen verteilt angeordnete Klebestellen gleichzeitig mit Haftmittel versehen werden.
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Hierzu können um einen Abschnitt einer Transportbahn, entlang welcher ein zuvor mit mindestens einem eine Klebestelle freilassenden Informationsträger versehener Artikel nach dessen Ausrichtung fortbewegt wird, mehrere individuell angesteuerte Einrichtungen, wie beispielsweise Sprühdüsen angeordnet sein, mit denen die verschiedenen Klebestellen der zu einem Gebinde zu verbindenden Artikel jeweils mit Haftmittel versehen werden können.
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Alternativ oder zusätzlich ist denkbar, nachdem eine Klebestelle auf einer Höhe eines Artikels oder nachdem zwei oder mehrere Klebestellen auf unterschiedlichen Höhen eines Artikels mit Haftmittel versehen wurden, und der Artikel noch eine oder mehrere, weitere Klebestellen zur Verbindung beispielsweise mit weiteren, im fertigen Gebinde benachbarten Artikeln aufweist, den Artikel erneut entsprechend der frei von Informationsträgern ausgeführten Klebestellen, die noch nicht mit Haftmittel versehen wurden, auszurichten und zumindest einen Teil der Klebestellen der ausgerichteten Artikel mit Haftmittel zu versehen.
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Nachdem schließlich zumindest ein Teil der frei von Informationsträger ausgeführten Klebestellen wenigstens zweier zu einem Gebinde zu verbindender Artikel mit Haftmittel versehen wurden, sieht das Verfahren anschließend vor, die wenigstens zwei mit Informationsträgern unter Freilassung von Klebestellen versehenen, ausgerichteten und zumindest auf einem Teil der Klebestellen mit Haftmittel versehenen Artikel entsprechend ihrer späteren Anordnung im fertigen Gebinde zusammenzuführen und an den einander zugewandten und zumindest zum Teil mit Haftmittel versehenen Klebestellen aneinander zu pressen.
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Weitere, ebenfalls zu dem Gebinde mit zu verbindende Artikel können nach und nach, sowie sie an den entsprechenden Klebestellen mit Haftmittel versehen sind, dem zunächst durch die ersten beiden Artikel bis dato fertig gestellten Teil des Gebindes zugeführt werden und an den einander zugewandten und zumindest zum Teil mit Haftmittel versehenen Klebestellen an den bis dato fertig gestellten Teil des Gebindes gepresst werden, so dass der bis dato fertig gestellte Teil des Gebindes immer weiter anwächst, bis das Gebinde seine endgültige Anzahl von Artikeln in der entsprechenden Anordnung erreicht hat.
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Alternativ zu einer beschriebenen Vorgehensweise, bei der das fertig zu stellende Gebinde Artikel um Artikel anwächst, können zunächst alle Artikel zumindest an einem Teil ihrer Klebestellen mit Haftmittel versehen werden und anschließend alle zu einem Gebinde miteinander zu verbindenden Artikel zeitgleich oder zumindest annähernd zeitgleich zusammengeführt und gegeneinander gepresst werden.
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Das Gebinde kann im Anschluss hieran mit einer Umfassung, beispielsweise einer Umreifung und/oder mit einem Tragegriff versehen werden.
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Vorzugsweise wird zumindest die Hälfte der die im fertigen Gebinde aneinander stoßenden Flächen der Artikel umfassenden, kurz als Klebestellen bezeichneten Partien der Mantelflächen der Artikel mit dem Haftmittel versehen, indem dies punkt- oder linienförmig beispielsweise mittels einer oder mehrerer Sprühdüsen auf die zuvor entsprechend den von den Informationsträgern frei gelassenen Klebestellen aufgetragen wird, bevor im Anschluss hieran die Artikel nach und nach oder zeitgleich entsprechend ihrer Anordnung im fertigen Gebinde gruppiert und zumindest für eine kurze Verweildauer aneinandergepresst werden, beispielsweise so lange, bis ein eine Aushärtezeit benötigendes Haftmittel eine Klebeverbindung zwischen den Artikeln hergestellt hat, die einer Belastung im weiteren Umgang mit dem Gebinde oder dem bis dato fertig gestellten Teil des Gebindes stand hält.
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Alternativ können die von den Klebestellen umfassten, im fertigen Gebinde aneinander stoßenden Flächen zweier oder mehrerer Artikel des Gebindes sämtliche mit Haftmittel versehen sein. Alternativ oder zusätzlich kann jeweils nur eine der im fertigen Gebinde aneinander stoßenden Flächen zweier oder mehrerer Artikel des Gebindes mit Haftmittel versehen sein.
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Im Folgenden sollen Ausführungsbeispiele die Erfindung und ihre Vorteile anhand der beigefügten Figuren näher erläutern. Die Größenverhältnisse der einzelnen Elemente zueinander in den Figuren entsprechen nicht immer den realen Größenverhältnissen, da einige Formen vereinfacht und andere Formen zur besseren Veranschaulichung vergrößert im Verhältnis zu anderen Elementen dargestellt sind. Für gleiche oder gleich wirkende Elemente der Erfindung werden identische Bezugszeichen verwendet. Ferner werden der Übersicht halber nur Bezugszeichen in den einzelnen Figuren dargestellt, die für die Beschreibung der jeweiligen Figur erforderlich sind. Die dargestellten Ausführungsformen stellen lediglich Beispiele dar, wie das erfindungsgemäße Gebinde oder das erfindungsgemäße Verfahren zu dessen Herstellung ausgestaltet sein können und stellen keine abschließende Begrenzung dar. Die einzige 1 zeigt in schematischer Darstellung:
zwei mit Informationsträgern versehene Artikel eines Gebindes, welche untereinander durch ein Haftmittel an Klebestellen miteinander verbunden sind, von welchen Klebestellen sich zumindest ein Teil bei auf ihren als Aufstandsflächen dienenden Grundflächen aufrecht stehenden Artikeln normal zur Grundfläche gesehen auf Höhe wenigstens eines Informationsträgers befinden, wobei die Artikel im Bereich der Klebestellen frei von Informationsträgern ausgeführt sind, in einer Seitenansicht.
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Ein in 1 ganz oder in Teilen dargestelltes Gebinde 01 besteht aus Artikeln 02, welche untereinander durch ein Haftmittel 03 an Klebestellen 04 miteinander verbunden sind. Von den Klebestellen 04 befindet sich zumindest ein Teil bei auf ihren als Aufstandsflächen dienenden Grundflächen 05 aufrecht stehenden Artikeln 02 normal zur Grundfläche 05 gesehen auf Höhe H wenigstens eines Informationsträgers 06. Die Artikel 02 sind im Bereich der Klebestellen 04 frei von Informationsträgern 06 ausgeführt.
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Ein Artikel 02 eines Gebindes 01 weist wie bereits erwähnt eine als Aufstandsfläche des Artikels 02 dienende, beispielsweise kreisrunde oder ovale oder regelmäßige oder unregelmäßige drei-, vier- oder mehreckige Grundfläche 05, eine beispielsweise der Grundfläche 05 in mathematischem und/oder geometrischem Sinne identische oder ähnliche oder kongruente, um die normal zur Grundfläche 05 erstreckende Höhe H des Artikels 02 von der Grundfläche 05 beabstandete Deckfläche 07, sowie eine den Umfang der Grundfläche 05 mit dem Umfang der Deckfläche 07 verbindende Mantelfläche 08 auf. Vom geometrischen Schwerpunkt der Grundfläche 05 zum geometrischen Schwerpunkt der Deckfläche 07 erstreckt sich eine Mittelachse 09, entlang welcher Mittelachse 09 die Schwerpunkte aller aufeinander folgender, parallel zur Grundfläche 05 liegender Querschnittsflächen des Artikels 02 liegen.
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Bei einem als Behälter, wie etwa einem Getränkebehälter in Form einer Flasche ausgeführten Artikel 02, kann die gesamte Deckfläche 07 durch eine beispielsweise vermittels eines Deckels 10 verschließbare Öffnung eingenommen werden.
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Um die Artikel 02 im Bereich der Klebestellen 04 frei von auf Höhe H der Klebestellen 04 angeordneten Informationsträgern 06 auszuführen, können die Informationsträger 06 im Bereich der Klebestellen 04 ausgespart sein, beispielsweise vermittels einer oder mehrerer Aussparungen 11.
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Alternativ oder zusätzlich können die Informationsträger 06, die sich auf Höhe einer oder mehrerer Klebestellen 04 befinden, im Bereich wenigstens einer Klebestelle 04 vermittels einer Perforation zumindest teilweise ausgespart sein.
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Wenigstens eine Klebestelle 04 und/oder eine Aussparung 11 für eine Klebestelle kann durch eine der Anzahl der in Bezug normal zur Grundfläche 05 eines Artikels 02 auf gleicher Höhe H um den Umfang des Artikels 02 umlaufenden Informationsträger 06 entsprechende Zahl von Trennstellen zwischen den Informationsträgern 06 gebildet sein. Mit anderen Worten kann sich mindestens eine Klebestelle 04 auf Höhe H eines Informationsträgers 06 im Bereich einer Trennstelle zwischen den beiden gegenüberliegenden Enden eines teilweise um den Umfang eines Artikels 02 auf Höhe H einer Klebestelle 04 umlaufenden Informationsträgers 06 befinden. Alternativ oder zusätzlich kann sich mindestens eine Klebestelle 04 auf Höhe H eines Informationsträgers 06 im Bereich einer oder mehrerer Trennstellen zwischen mehreren teilweise um den Umfang eines Artikels 02 auf Höhe H einer Klebestelle 04 umlaufenden Informationsträgern 06 befinden. Die eine oder mehreren Trennstellen sind frei von Informationsträgern ausgeführt.
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Zumindest eine Klebestelle 04 kann wie in 1 dargestellt vollständig von einem Informationsträger 06 umgeben sein. Die für Klebestellen 04 vorgesehenen Aussparungen 11 in den Informationsträgern 06 können hierbei jeweils vollständig von einem Informationsträger 06 umgeben sein. In diesem Fall sind die Aussparungen 11 als Öffnungen in den Informationsträgern 06 ausgeführt.
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Die Informationsträger 06 sind Etiketten oder umfassen Etiketten oder werden von Etiketten umfasst.
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Bei mit Informationsträgern 06, wie etwa Etiketten, versehenen Artikeln 02, darf im Bereich der Informationsträger 06 kein Haftmittel 03 aufgetragen werden, um die Artikel 02 untereinander zu einem Gebinde 01 zu verbinden. Da jedoch diejenigen Bereiche von Artikeln 02, in denen bevorzugt Informationsträger 06 angeordnet werden, gleichzeitig meist auch diejenigen am besten als Klebestellen 04 geeigneten Flächen umfassen, in denen die Artikel 02 im fertig gestellten Gebinde 01 aneinander stoßen, sieht die Erfindung vor, dass die Informationsträger 06 im Bereich vorgesehener Klebestellen 04 ausgespart sind, beispielsweise indem die Informationsträger 06 nicht rundum über den Umfang eines Artikels 02 auf diesen aufgebracht sind, sondern beispielsweise die Länge der Informationsträger 06 geringer ist, als der Umfang des Artikels 02 auf der Höhe H, auf der sowohl der Informationsträger 06, als auch mindestens eine Klebestelle 04 vorgesehen sind. Hierdurch wird eine auch als Freistelle bezeichnete Trennstelle zwischen den Enden des Informationsträgers 06 erhalten, welche auf der Höhe H des Informationsträgers 06 als Klebestelle 04 vorgesehen werden kann, welche mit Haftmittel 03 versehen dazu dient, mehrere Artikel 02 untereinander zu einem Gebinde 01 zu verbinden. Alternativ oder zusätzlich zu einem beispielhaft verkürzt ausgeführten Informationsträger 06 kann vorgesehen sein, den Informationsträger 06 nur im Bereich einer Klebestelle 04 zumindest zum Teil auszusparen, beispielsweise vermittels einer Perforation und/oder einer kreis- oder dreieckförmigen oder ovalen Aussparung 11.
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Wenigstens ein Artikel 02 des Gebindes 01 kann vermittels einer ober- und/oder unterhalb zumindest eines Informationsträgers 06 vorgesehenen, abschnittsweisen Verjüngung 12 tailliert ausgeführt sein.
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Die Klebestellen 04 können einen oder mehrere Klebepunkte 13 und/oder Klebelinien 14 umfassen. An einem Klebepunkt 13 ist ein Artikel 02 punktuell mit Haftmittel 03 versehen, beispielsweise indem mindestens ein Haftmittel 03 punktförmig auf eine entsprechende Partie der Mantelfläche 08 eines oder mehrerer Artikel 02 aufgebracht wird. An einer Klebelinie 14 ist ein Artikel 02 entlang einer sich vorzugsweise parallel zur Mittelachse 09 des Artikels 02 erstreckenden Linie mit mindestens einem Haftmittel 03 versehen, beispielsweise indem mindestens ein Haftmittel 03 linienförmig auf eine entsprechende Partie der Mantelfläche 08 eines oder mehrerer Artikel 02 aufgebracht wird.
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Ein Verfahren zur Herstellung eines zuvor beschriebenen Gebindes 01 kann vorsehen:
- – zunächst auf Grundflächen 05 und Deckflächen 07 der Artikel 02 an deren Umfang jeweils verbindende Mantelflächen 08 aufzubringende Informationsträger 06 bereitzustellen, von denen zumindest diejenigen, auf deren selber Höhe H in Bezug normal zur Grundfläche 05 der Artikel 02 gesehen zumindest eine Klebestelle 04 vorgesehen ist, derart ausgestaltet sind, dass die vorgesehenen Klebestellen 04 frei von den Informationsträgern 06 bleiben,
- – anschließend die vermittels mindestens eines Haftmittels, wie etwa mindestens eines Klebers oder eines Klebestreifens, wie etwa eines doppelseitigen Klebebands, miteinander zu einem Gebinde 01 zu verbindenden Artikel 02 mit den zuvor bereitgestellten Informationsträgern 06 zu versehen,
- – dann die Artikel 02, nachdem die Informationsträger 06 unter Freilassung von Klebestellen 04 auf die Mantelflächen 08 Artikel 02 aufgebracht worden sind, entsprechend der frei von Informationsträgern 06 ausgeführten Klebestellen 04 beispielsweise durch eine Rotation um deren Mittelachsen 09 und/oder um eine normal auf deren Grundfläche 05 aufstehende Achse auszurichten, oder die Ausrichtung zumindest einiger der Artikel 02 beispielsweise während deren Weitertransports beizubehalten, beispielsweise wenn die Informationsträger 06 selbst unter einer geeigneten, definierten Ausrichtung der Artikel 02 aufgebracht worden sind,
- – daraufhin zumindest ein Teil der Klebestellen 04 der ausgerichteten Artikel 02 mit mindestens einem Haftmittel 03 zu versehen, und
- – schließlich, nachdem zumindest ein Teil der frei von Informationsträgern 06 ausgeführten Klebestellen 04 wenigstens zweier zu einem Gebinde 01 zu verbindender Artikel 02 mit Haftmittel 03 versehen worden sind, die wenigstens zwei mit Informationsträgern 06 unter Freilassung von Klebestellen 04 versehenen, ausgerichteten und zumindest auf einem Teil der Klebestellen 04 mit Haftmittel 03 versehenen Artikel 02 entsprechend ihrer späteren Anordnung im fertigen Gebinde 01 zusammenzuführen und an den einander zugewandten und zumindest zum Teil mit Haftmittel 03 versehenen Klebestellen 04 aneinander zu pressen, beispielsweise so lange, bis ein eine Aushärtezeit benötigendes Haftmittel 03 eine Klebeverbindung zwischen den Artikeln 02 hergestellt hat, die einer Belastung im weiteren Umgang mit dem Gebinde 01 oder dem bis dato fertig gestellten Teil des Gebindes 01 stand hält.
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Das Verfahren kann hierbei vorsehen, dass zumindest ein Teil der bereitgestellten Informationsträger 06 im Bereich von Klebestellen 04 zumindest teilweise ausgespart sind, etwa vermittels einer Perforation oder einer Ausführung, die beispielsweise ein kleineres Maß vorsieht, als der Umfang der Mantelfläche 08 eines Artikels 02 auf der entsprechenden Höhe H normal zur Grundfläche 05 beträgt. Weitere Möglichkeiten zur Ausgestaltung zumindest des Teils der Informationsträger 06, auf deren selber Höhe H in Bezug normal zur Grundfläche 05 der Artikel 02 gesehen zumindest eine Klebestelle 04 vorgesehen ist, sehen Aussparungen 11 der Informationsträger 06 im Bereich der Klebestellen 04 vor.
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Bevor oder nachdem die Artikel 02 mit den Informationsträgern 06 versehen werden, kann das Verfahren vorsehen, die zu einem Gebinde 01 miteinander vermittels mindestens eines Haftmittels 03 zu verbindenden Artikel 02 nach und nach oder zeitgleich von einem oder mehreren Artikelströmen aus jeweils unmittelbar hintereinander fortbewegten Artikeln 02 abzutrennen und/oder zu vereinzeln.
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Um zumindest ein Teil der Klebestellen 04 der ausgerichteten Artikel 02 mit wenigstens einem Haftmittel 03 zu versehen, kann das Verfahren vorsehen, dass das Haftmittel 03 berührungsfrei beispielsweise vermittels Sprühdüsen aufgetragen wird.
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Dabei können mehrere beispielsweise über den Umfang der Mantelfläche 08 eines Artikels 02 auf einer oder mehreren unterschiedlichen Höhen H verteilt angeordnete Klebestellen 04 gleichzeitig mit Haftmittel 03 versehen werden.
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Hierzu können um einen Abschnitt einer Transportbahn, entlang welcher ein zuvor mit mindestens einem eine Klebestelle 04 freilassenden Informationsträger 06 versehener Artikel 02 nach dessen Ausrichtung fortbewegt wird, mehrere individuell angesteuerte Einrichtungen, wie beispielsweise Sprühdüsen angeordnet sein, mit denen die verschiedenen Klebestellen 04 der zu einem Gebinde 01 zu verbindenden Artikel 02 jeweils mit Haftmittel 03 versehen werden können.
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Alternativ oder zusätzlich ist denkbar, nachdem eine Klebestelle 04 auf einer Höhe H eines Artikels 02 oder nachdem zwei oder mehrere Klebestellen 04 auf unterschiedlichen Höhen H eines Artikels 02 mit Haftmittel 03 versehen wurden, und der Artikel 02 noch eine oder mehrere, weitere Klebestellen 04 zur Verbindung beispielsweise mit weiteren, im fertigen Gebinde 01 benachbarten Artikeln 02 aufweist, der Artikel 02 erneut entsprechend der frei von Informationsträgern 06 ausgeführten Klebestellen 04, die noch nicht mit Haftmittel 03 versehen wurden, auszurichten und zumindest einen Teil der Klebestellen 04 der ausgerichteten Artikel 02 mit Haftmittel 03 zu versehen.
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Derjenige Teil der Informationsträger 06, welche derart ausgestaltet sind, dass die zumindest eine auf deren selber Höhe H in Bezug normal zur Grundfläche 05 der Artikel 02 gesehen vorgesehene Klebestelle 04 frei von den Informationsträgern 06 bleibt, kann auf der mindestens einen entsprechenden Höhe H vorgesehen werden, und ein gegebenenfalls verbleibender Teil von Informationsträgern 06, auf deren selber Höhe H in Bezug normal zur Grundfläche 05 der Artikel 02 gesehen keine Klebestellen 04 vorgesehen sind, kann auf entsprechend frei von Klebestellen 04 auszuführender Höhe H vorgesehen werden.
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Wenn an der selben Umfangsposition eines Artikels 02 zwei oder mehr Klebestellen 04 auf den selben Höhen H vorgesehen sind, wie zwei oder mehr auf unterschiedlichen Höhen H vorgesehene Informationsträger 06, sieht das Verfahren vor, die auf den unterschiedlichen Höhen H der verschiedenen Klebestellen 04 vorgesehenen Informationsträger 06 in Bezug auf die Klebestellen 04 gleich auszurichten.
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Das Verfahren kann grundsätzlich zwei verschiedene Ausgestaltungen zur Fertigstellung eines Gebindes 01 aufweisen.
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Zum Einen kann das Verfahren vorsehen, weitere, ebenfalls zu dem Gebinde 01 mit zu verbindende Artikel 02 nach und nach, sowie sie mit Informationsträgern 06 versehen und an den entsprechend freigelassenen Klebestellen 04 mit Haftmittel 03 versehen sind, dem zunächst durch die ersten beiden Artikel 02 bis dato fertig gestellten Teil des Gebindes 01 zuzuführen und an den einander zugewandten und zumindest zum Teil mit Haftmittel 03 versehenen Klebestellen 04 an den bis dato fertig gestellten Teil des Gebindes 01 zu pressen, so dass der bis dato fertig gestellte Teil des Gebindes 01 immer weiter anwächst, bis das Gebinde 01 seine endgültige Anzahl von Artikeln 02 in der entsprechenden Anordnung erreicht hat.
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Dabei können mit Informationsträgern 06 unter Auslassung von auf der selben Höhe H, wie die Informationsträger 06 vorgesehenen Klebestellen 04 und zumindest zum Teil an den Klebestellen 04 mit Haftmittel 03 versehene Artikel 02 auch gruppenweise zunächst in einem ersten Schritt zu einem Zwischengebinde und in einem zweiten Schritt durch Hinzufügung einer weiteren Gruppe von Artikeln 02 zum fertigen Gebinde 01 zusammengeführt werden.
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Zum Anderen kann das Verfahren vorsehen, zunächst alle Artikel 02 mit Informationsträgern 06 unter Auslassung von auf der selben Höhe H, wie die Informationsträger 06 vorgesehenen Klebestellen 04 zu versehen und zumindest an einem Teil ihrer Klebestellen 04 mit Haftmittel 03 zu versehen, und anschließend alle zu einem Gebinde 01 miteinander zu verbindenden Artikel 02 zeitgleich oder zumindest annähernd zeitgleich zusammenzuführen und gegeneinander zu pressen.
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Die Erfindung wurde unter Bezugnahme auf eine bevorzugte Ausführungsform beschrieben. Es ist jedoch für einen Fachmann vorstellbar, dass Abwandlungen oder Änderungen der Erfindung gemacht werden können, ohne dabei den Schutzbereich der nachstehenden Ansprüche zu verlassen.
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Bezugszeichenliste
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- 01
- Gebinde
- 02
- Artikel
- 03
- Haftmittel
- 04
- Klebestelle
- 05
- Grundfläche
- 06
- Informationsträger
- 07
- Deckfläche
- 08
- Mantelfläche
- 09
- Mittelachse
- 10
- Deckel
- 11
- Aussparung
- 12
- Verjüngung
- 13
- Klebepunkt
- 14
- Klebelinie
- H
- Höhe normal über der Grundfläche 05 eines Artikels 02
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 2331193 [0016]
- DE 20310721 U1 [0017]
- DE 102009044271 A1 [0018]
- DE 102011106759 B3 [0019]