DE20310721U1 - Behälter für Lebensmittel, insbesondere für Getränke und Anordnung von Behältern - Google Patents
Behälter für Lebensmittel, insbesondere für Getränke und Anordnung von BehälternInfo
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Description
M.HOFFMANN
B. HEIN
Rechtsanwälte
Ostentor 9
59757 Arnsberg
03/039 | |
07.2003/MA/RH | |
GM | |
10. | |
Herrn Heinrich Robert Pohl Robert-Bosch-Straße 6
50769 Köln
Behälter für Lebensmittel, insbesondere für Getränke und Anordnung von Behältern"
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Behälter für Lebensmittel, insbesondere für Getränke. Darüber hinaus betrifft die Erfindung eine Anordnung dieser Behälter.
Behälter der eingangs genannten Art, insbesondere Dosen aus
Weißblech beziehungsweise Aluminium, Glas- oder Kunststoffbehälter, Behälter aus Papier/Pappe oder Verbundstoffen sind als Einwegverpackungen für Getränke und andere Lebensmittel hinlänglich bekannt. Ein gesteigertes Umweltbewusstsein und die &iacgr;&ogr; Einführung eines Pfandsystems für bestimmte
Einweggetränkebehälter hat mittlerweile dazu geführt, dass für den Einmalgebrauch vorgesehene Behälter für Lebensmittel vermehrt wieder recycelt werden, um zumindest einen Teil der Wertstoffe erneut nutzbar zu machen.
Lebensmittelbehälter, die für den Einmalgebrauch vorgesehen sind, werden im Handel häufig in Kartons oder in Schutzfolie verpackt vertrieben. Ferner ist es bekannt, insbesondere Getränkedosen mittels einer ausgestanzten Kunststofffolie an ihren Oberseiten miteinander zu verbinden, um so den Transport mehrerer Getränkedosen zu erleichtern. Während also für den Transport, die Lagerung und den Verkauf gefüllter Behälter somit verschiedene unterschiedliche Lösungen bekannt sind, um mehrere Behälter bequem gleichzeitig transportieren zu können, trifft dies für nach ihrem Gebrauch entleerte Behälter nicht zu.
Es erweist sich häufig als schwierig, eine größere Anzahl gebrauchter Behälter für Lebensmittel zu transportieren. Oft werden derartige entleerte Behälter ungeordnet in Tragebehältern oder Tragetaschen transportiert. Dabei können in den Behältern gegebenenfalls noch vorhandene Lebensmittel- oder Getränkereste auslaufen, wodurch die Tragebehälter verschmutzt werden können.
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Für den Handel stellt sich bei der Rücknahme von Einwegbehältern, insbesondere Einweggetränkebehältern, das Problem, dass diese nach unterschiedlichen Wertstoffarten (zum Beispiel Metall, Kunststoff, Glas usw.) getrennt werden müssen, bevor sie dem Recycling-Prozess zugeführt werden können. Diese Trennung ist insbesondere dann mühsam und langwierig, wenn von einem Kunden unterschiedlich geartete Getränkebehälter wie z.B. Dosen aus Metall, und Glas- und Kunststoffflaschen zurückgebracht werden.
Ferner sind die aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen zur Lagerung und zum Transport gefüllter Behälter für Lebensmittel relativ materialaufwendig und damit kostenintensiv.
Hier setzt die vorliegende Erfindung an.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Behälter für Lebensmittel, insbesondere für Getränke, zur Verfügung zu stellen, der so ausgeführt ist, dass der Transport mehrerer gefüllter oder leerer Behälter vereinfacht wird.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Anordnung zum Transport und zur Lagerung von Behältern für Lebensmittel, insbesondere für Getränke, zur Verfügung zu stellen, die sowohl den Transport als auch die Lagerung der Behälter in der logistischen Kette vom Hersteller über den Händler zum Kunden sowie vom Kunden über den Händler zurück zum Recyclingunternehmer vereinfacht.
Die Lösung dieser Aufgabe liefert zunächst ein Behälter der eingangs genannten Art mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1.
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass der Behälter mindestens ein Verbindungsmittel zur Verbindung des Behälters mit mindestens einem weiteren Behälter aufweist. Dieses mindestens eine Verbindungsmittel gestattet es, mehrere gefüllte oder leere Behälter für Lebensmittel, insbesondere für Getränke, auf einfache Weise
miteinander zu verbinden, um dadurch die Lagerung und den Transport der Behälter zu erleichtern. Es kann sich also einerseits um den Transport gebrauchter und damit entleerter Behälter vom Kunden zurück zum Händler und von dort weiter in die nachgelagerte &iacgr;&ogr; Verwertungskette handeln. Andererseits ist es natürlich auch möglich,
dass auf diese Weise gefüllte, miteinander verbundene Behälter vom Hersteller (zum Beispiel vom Getränkeabfüller) in den Handel gebracht werden.
Vorzugsweise ist das mindestens eine Verbindungsmittel für eine lösbare Verbindung des Behälters mit mindestens einem weiteren Behälter geeignet. Dadurch können Verbraucher auf einfache Weise und ohne unverhältnismäßigen Kraftaufwand einen Behälter aus einem Verbund mehrerer miteinander verbundener Behälter entnehmen.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das mindestens eine Verbindungsmittel wiederverwendbar. Beispielsweise kann das Verbindungsmittel sowohl bei der Lagerung und beim Transport der gefüllten Behälter als auch bei der Lagerung und beim Transport der nach ihrem Gebrauch entleerten Behälter eingesetzt werden.
In einer vorteilhaften Ausführungsform ist das mindestens eine Verbindungsmittel an einer Mantelfläche des Behälters angebracht. Diese Ausführungsform ist besonders geeignet, um mehrere Behälter auf einfache Weise miteinander zu verbinden und hygienischen Anforderungen zu genügen.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass das mindestens eine Verbindungsmittel wenigstens ein Klebemittel aufweist. Dieses wenigstens eine Klebemittel ermöglicht es, mehrere Behälter auf einfache Weise miteinander zu verbinden, um so den Transport mehrerer Behälter zu erleichtern.
Die Verwendung mindestens eines Klebemittels hat den Vorteil, dass damit eine sehr kostengünstige, besonders einfach zu handhabende Möglichkeit zur Verbindung mehrerer Behälter zur Verfügung gestellt wird. Insbesondere eignet sich das mindestens eine Klebemittel auch dazu, den Behälter mit mindestens einem weiteren Behälter zu verbinden, der gegebenenfalls selbst kein Klebemittel aufweist
Vorzugsweise ist das wenigstens eine Klebemittel aktivierbar. Diese Aktivierung des wenigstens einen Klebemittels erfolgt dabei durch den Verwender des Behälters, um mehrere Behälter miteinander verbinden zu können. Das wenigstens eine Klebemittel ist vorzugsweise mechanisch und/oder thermisch und/oder chemisch aktivierbar.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass das wenigstens eine Klebemittel als in seinem Umriss beliebiger Klebepunkt ausgebildet ist. Alternativ dazu kann das wenigstens eine Klebemittel auch als im Wesentlichen streifenförmiger Klebeabschnitt ausgebildet sein.
Um das Zusammenkleben einzelner Behälter für Lebensmittel, insbesondere für Getränke zu erleichtern, sieht eine besonders bevorzugte Ausführungsform vor, dass sich das wenigstens eine Klebemittel mindestens abschnittsweise entlang des Außenumfangs des Behälters erstreckt. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass ein ausreichend großer Klebebereich zur Verfügung steht, um mehrere Behälter sicher miteinander verkleben zu können.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform sieht vor, dass das wenigstens eine Klebemittel den Außenumfang des Behälters vollständig umschließt. Insbesondere bei einer Getränkedose, die üblicherweise eine zylindrische Gestalt hat, umschließt das Klebemittel den Außenumfang der Getränkedose quasi ringförmig und erleichtert so das Zusammenfügen mehrerer derartiger Getränkedosen. Auch Glas- oder Kunststoffflaschen weisen in der Regel zumindest abschnittsweise eine zylindrische Form auf. Umschließt das wenigstens eine Klebemittel den Außenumfang der Flaschen in diesem Bereich, wird das Zusammenfügen mehrerer Flaschen ebenfalls erleichtert. Das gilt ebenfalls für Behälter aus Papier/Pappe oder Verbundstoffen, die in der Regel quaderförmig sind.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist vorgesehen, dass sich das wenigstens eine Klebemittel auf der Mantelfläche in einer Richtung erstreckt, die im Wesentlichen parallel zur Längsachse des Behälters orientiert ist. Dabei kann sich gegebenenfalls das mindestens eine Klebemittel entlang der gesamten Höhe des Behälters erstrecken, um das Zusammenfügen mehrerer Behälter zu erleichtern.
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform ist vorgesehen, dass das wenigstens eine Klebemittel eine ablösbare Schutzschicht aufweist, um ein ungewolltes Aktivieren des wenigstens einen Klebemittels zu verhindern.
Um die Handhabung der ablösbaren Schutzschicht zu vereinfachen sieht eine besonders bevorzugte Ausführungsform vor, dass die ablösbare Schutzschicht mindestens einen Griffabschnitt umfasst. Durch Hinterfassen des Griffabschnitts kann der Verwender die
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• Schutzschicht bequem und ohne großen Kraftaufwand von dem
wenigstens einen Klebemittel abziehen.
In einer vorteilhaften Ausführungsform ist die ablösbare Schutzschicht als Schutzfolie ausgebildet. Diese wird vor dem Gebrauch abgezogen und gibt das darunter liegende Klebemittel frei, so dass der Behälter mühelos mit einem weiteren Behälter verbunden werden kann.
Die ablösbare Schutzschicht kann feuchtigkeitsabweisend sein, um zu &iacgr;&ogr; verhindern, dass das darunter liegende Klebemittel bei einem Kontakt
mit Wasser oder anderen Flüssigkeiten unbrauchbar wird.
Um zu verhindern, dass Behälter, die aus unterschiedlichen Wertstoffen bestehen, aneinandergeklebt werden, sieht eine besonders bevorzugte Ausführungsform vor, dass das mindestens eine Klebemittel so ausgebildet ist, dass es nicht an einen wertstofffremden Behälter klebbar ist. Das kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass das mindestens eine Klebemittel des Behälters nicht an dem Material eines wertstofffremden Behälters haftet. Ferner können auch die jeweiligen Klebemittel verschiedener wertstofffremder Behälter so ausgebildet sein, dass sie nicht an den Klebemitteln der jeweils anderen wertstofffremden Behälter haften können. Auf diese Weise wird vermieden, dass wertstofffremde Behälter versehentlich oder bewusst miteinander verklebt werden.
Diese Ausführungsform ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn die Behälter einem Recyclingprozess zugeführt werden sollen, bei dem es gerade darauf ankommt, dass bereits möglichst wertstoffreine Materialien zugeführt werden, die nicht vorher mühsam voneinander getrennt werden müssen.
Eine Weiterbildung der vorliegenden Erfindung sieht vor, dass mindestens zwei Klebemittel an der Mantelfläche des Behälters
s angeordnet sind. Diese können beispielsweise an unterschiedlichen
Bereichen der Mantelfläche angeordnet sein und den Außenumfang des Behälters vollständig umschließen.
Vorzugsweise sind die mindestens zwei Klebemittel an der Mantelfläche des Behälters zueinander versetzt angeordnet, um beispielsweise auch andere Behälter, die selbst kein Klebemittel aufweisen, mit diesem Behälter verbinden zu können.
&iacgr;&ogr; Dabei kann ein erstes der mindestens zwei Klebemittel für eine
Verbindung des Behälters mit mindestens einem weiteren gefüllten Behälter vorgesehen sein. Ferner kann ein zweites der mindestens zwei Klebemittel für eine Verbindung des Behälters mit mindestens einem weiteren leeren Behälter vorgesehen sein.
Eine vorteilhafte Ausführungsform sieht vor, dass ein erstes Klebemittel eine erste Komponente eines Zweikomponentenklebers umfasst. Eine zweite Komponente des Zweikomponentenklebers kann vorzugsweise von chemischen Bestandteilen eines mindestens abschnittsweise auf der Mantelfläche des Behälters aufgebrachten Lacks gebildet sein. Diese Ausführungsform, die insbesondere für Getränkedosen geeignet ist, erleichtert das Verkleben mehrerer Behälter erheblich, da eine Komponente des Zweikomponentenklebers vom Lack des Behälters selbst gebildet wird.
Alternativ kann auch vorgesehen sein, dass ein zweites Klebemittel eine zweite Komponente eines Zweikomponentenklebers umfasst, die zu der ersten Komponente des Zweikomponentenklebers komplementär ist.
Um dem Benutzer das Auffinden des wenigstens einen Klebemittels zu erleichtern, sieht eine besonders vorteilhafte Ausführungsform vor,
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' dass das wenigstens eine Klebemittel eine Markierung aufweist.
Dabei kann es sich beispielweise um eine farbige Markierung handeln.
Eine Weiterbildung sieht vor, dass das wenigstens eine Klebemittel
mindestens eine Dämpfungsschicht umfasst. Wird ein solcher Behälter mit weiteren Behältern verbunden, vermindert die Dämpfungsschicht die Gefahr von Beschädigungen der Behälter bei einer äußeren Kraft- bzw. Stoßeinwirkung, insbesondere beim &iacgr;&ogr; Transport und bei der Lagerung der Behälter. Die mindestens eine
Dämpfungsschicht kann beispielsweise gummi- oder silikonartig ausgebildet sein.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass das wenigstens eine Klebemittel feuchtigkeitsbeständig ist. Auf diese Weise wird verhindert, dass sich die Klebeverbindung zwischen mehreren Behältern bei einem Kontakt mit Wasser oder anderen Flüssigkeiten löst.
In einer alternativen Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Verbindungsmittel ein erstes Rastelement und ein zweites Rastelement umfasst, die geeignet sind, in korrespondierende Rastelemente mindestens eines weiteren Behälters einzugreifen. Eine Rastverbindung zwischen mehreren Behältern hat sich als besonders zweckmäßige Alternative zur Klebeverbindung herausgestellt, da sie einerseits sehr leicht zu handhaben ist und andererseits eine zuverlässige aber dennoch lösbare Verbindung mehrerer Behälter zur Verfügung stellt.
Vorzugsweise sind das erste Rastelement und das zweite Rastelement an der Mantelfläche des Behälters zueinander versetzt
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angeordnet, damit mehrere Behälter mühelos miteinander verbunden werden können.
Ferner kann das erste Rastelement einen männlichen Befestigungsabschnitt und das zweite Rastelement einen weiblichen
Befestigungsabschnitt aufweisen. Beispielsweise können die männlichen beziehungsweise weiblichen Befestigungsabschnitte eine Verbindung in Gestalt einer Druckknopfverbindung zwischen zwei Behältern herstellen, die lösbar und wiederverwendbar ist und &iacgr;&ogr; darüber hinaus eine zuverlässige Verbindung mehrerer Behälter zur
Verfügung stellt.
Die Rastelemente können prinzipiell schon bei der Herstellung der Behälter an diesen angeformt oder erst nachträglich an diesen angebracht werden.
Die Verbindungsmittel können auch als herkömmliche Klettelemente ausgeführt sein, wobei ein Klettelement eines erstes Behälters in ein korrespondierendes Klettelement eines zweiten Behälters eingreifen kann, um die beiden Behälter lösbar miteinander zu verbinden.
Der Behälter kann zumindest teilweise aus Metall, insbesondere aus Aluminium oder Weißblech, Glas, Kunststoff, Papier/Pappe oder aus Verbundstoffen , die Metall, Glas, Kunststoff oder Papier/Pappe aufweisen, hergestellt sein. Der Behälter kann insbesondere eine Dose, eine Flasche, ein Karton oder eine Tüte sein.
Die der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird weiterhin durch eine Anordnung zum Transport und zur Lagerung von Behältern für Lebensmittel, insbesondere für Getränke mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 40 gelöst. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Anordnung mindestens
zwei nebeneinander angeordnete, miteinander verbundene Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 39 aufweist.
Die mindestens zwei Behälter können im Bereich ihrer Mantelflächen klebend miteinander verbunden sein. Gegebenenfalls können der Anordnung auch weitere Behälter hinzugefügt werden, die selbst kein Klebemittel aufweisen. Die mindestens zwei Behälter können alternativ auch im Bereich ihrer Mantelflächen miteinander verrastet sein.
Vorzugsweise sind die mindestens zwei Behälter aufrecht nebeneinander angeordnet.
Zur Stabilisierung der Anordnung ist vorgesehen, dass die Anordnung mindestens drei Behälter umfasst. Vorzugsweise sind die mindestens drei Behälter dabei in einer Ebene angeordnet.
Um die Stabilität der Anordnung weiter zu verbessern, sieht eine besonders bevorzugte Ausführungsform vor, dass die mindestens drei Behälter so angeordnet sind, dass die Mantelfläche eines jeden Behälters mindestens die Mantelflächen zweier benachbarter Behälter berührt. Auf diese Weise ergibt sich eine Anordnung mit erhöhter Stabilität, die den Transport und die Lagerung der Behälter erleichtert.
Um die Handhabung der Anordnung zu vereinfachen, sieht eine besonders vorteilhafte Ausführungsform vor, dass die Anordnung mindestens ein Griffelement aufweist.
Die Anordnung kann gefüllte beziehungsweise leere Behälter umfassen. Damit wird erneut deutlich, dass die Anordnung zum Transport und zur Lagerung gefüllter Behälter, beispielsweise in der
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• · ♦
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logistischen Kette vom Hersteller über den Handel zum
Endverbraucher eingesetzt werden kann.
Endverbraucher eingesetzt werden kann.
Ein weiteres Anwendungsgebiet der Anordnung ergibt sich darüber hinaus bei der Lagerung und beim Transport leerer, insbesondere nach ihrem Gebrauch entleerter Behälter in der logistischen Kette vom Endverbraucher über den Handel zurück in die nachgelagerte Rohstoffverwertung.
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Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher beschrieben. Dabei zeigen
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen
Getränkedose;
Fig. 2 eine Draufsicht auf eine bevorzugte Anordnung aus sechs Getränkedosen;
Fig. 3 zwei Getränkebehälter gemäß einer weiteren
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in einer Seitenansicht, teilweise vertikal geschnitten.
Zunächst wird auf Fig. 1 Bezug genommen.
Die Darstellung zeigt exemplarisch eine perspektivische Ansicht eines Behälters für Lebensmittel, insbesondere für Getränke, in Form einer zylinderförmigen Getränkedose 1, die an ihrer Mantelfläche ein Klebemittel 3 aufweist. Das Klebemittel 3 ist dabei vorzugsweise feuchtigkeitsbeständig, damit es bei einem Kontakt mit Wasser oder anderen Flüssigkeiten nicht unbrauchbar wird.
Man erkennt, dass das Klebemittel 3 in diesem Ausführungsbeispiel streifenförmig ausgeführt ist und sich abschnittsweise entlang des Außenumfangs der Getränkedose erstreckt. Auf diesem Klebemittel 3 befindet sich eine abziehbare Schutzfolie 4, die an einer Seite einen Griffabschnitt 5 aufweist. Mittels des Griffabschnitts 5 kann die Schutzfolie 4 vom Benutzer mit relativ geringem Kraftaufwand abgezogen werden, um das darunter liegende Klebemittel zu aktivieren und die Getränkedose 1 mit einer zweiten (oder weiteren) hier nicht dargestellten Getränkedose zu verbinden.
Die Schutzfolie kann feuchtigkeitsabweisend sein, um den unter der Schutzfolie 4 liegenden aktiven Klebebereich vor Nässe zu schützen.
Vorzugsweise wird dabei das Klebemittel 3 an einem Bereich der zweiten hier nicht dargestellten Getränkedose angebracht, an dem sich deren Klebemittel gerade nicht befindet, um dieser Anordnung noch weitere Getränkedosen, die unter Umständen ihrerseits kein Klebemittel aufweisen, hinzufügen zu können.
Man erkennt aus Fig. 1, dass sich in diesem Ausführungsbeispiel das Klebemittel 3 abschnittsweise entlang des Außenumfangs der Getränkedose 1 erstreckt. Es ist natürlich auch möglich, das Klebemittel 3 beispielsweise um 90° zu der in Fig. 1 dargestellten Anordnung gedreht an der Mantelfläche 2 der Getränkedose 1 anzubringen. Auch eine diagonale Anbringung des Klebemittels 3 ist prinzipiell möglich.
Ferner können auch mehrere Klebemittel 3 auf der Mantelfläche 2 angebracht sein. Sollen beispielsweise zwei streifenförmige Klebeabschnitte eingesetzt werden, kann es vorteilhaft sein, diese auf der Mantelfläche 2 der Getränkedose 1 um 60°, 90° oder 180° zueinander versetzt anzubringen, um so das Zusammenfügen mehrerer Getränkedosen zu erleichtern. Ein oder mehrere streifenförmige Klebeabschnitte können auch die Mantelfläche 2 vollständig umschließen.
Darüber hinaus kann das Klebemittel 3 auch als in seinem Umriss beliebiger Klebepunkt ausgebildet sein. Gegebenenfalls können auch andere Getränkebehälter wie zum Beispiel mehrere, in ihrem Umriss beliebige Klebepunkte an der Mantelfläche 2 angeordnet sein.
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Es versteht sich, dass in völlig analoger Weise beispielsweise auch Glas- oder Kunststoffflaschen, Getränkekartons und andere Behälter für Lebensmittel mit mindestens einem Klebemittel versehen sein können.
Fig. 2 zeigt exemplarisch eine vorteilhafte Anordnung von sechs Getränkedosen der in Fig. 1 gezeigten Art, die leer oder gefüllt sein
können, in einer Draufsicht. Um die nachfolgende Darstellung zu vereinfachen, sind die sechs Getränkedosen mit den fortlaufenden &iacgr;&ogr; Bezugszeichen 1a, 1b, 1c, 1d, 1e, 1f versehen.
Für eine Anordnung leerer oder gefüllter Glas- oder Plastikflaschen, Getränkekartons oder anderer Behälter für Lebensmittel gilt Entsprechendes.
Man erkennt, dass jede der sechs Getränkedosen 1a bis 1f an ihrer Mantelfläche 2a bis 2f ein Klebemittel 3a bis 3f aufweist. Es ist vorteilhaft, die beiden aus den Getränkedosen 1a, 1b, 1c beziehungsweise 1d, 1e, 1f gebildeten Dosenreihen gegeneinander versetzt anzuordnen, so dass die Mantelfläche einer Getränkedose mindestens die Mantelflächen zweier benachbarter Getränkedosen berührt. Exemplarisch berührt beispielsweise die Mantelfläche 2a der Getränkedose 1a mittels des an ihrer Mantelfläche 2a angebrachten Klebestreifens 3a sowohl die Mantelfläche 2b der ersten benachbarten Getränkedose 1b als auch die Mantelfläche 2d (bzw. den Klebeabschnitt 3d) der zweiten benachbarten Getränkedose 1d.
Werden die Getränkedosen wie in diesem Beispiel in einer Lage nebeneinander angeordnet, so ergibt sich eine dichtgepackte Anordnung, die sich gewissermaßen selbst stabilisiert, um so den Transport und die Lagerhaltung der Getränkedosen 1a bis 1f zu vereinfachen.
Gegebenenfalls kann auch an einer Unterseite der Getränkedose ein Klebemittel vorgesehen sein, um die Getränkedosen beispielsweise auch übereinander stapeln zu können.
Zur Erleichterung des Transports kann die Anordnung auch ein Griffelement aufweisen.
Möchte der Verbraucher der Anordnung eine oder mehrere Getränkedosen entnehmen, kann er diese beispielsweise durch Drehen der Getränkedose beziehungsweise der Getränkedosen aus der Anordnung lösen. Dabei kann sich ein charakteristisches, seitens des Benutzers wahrnehmbares Knackgeräusch bilden, dessen Intensität und Klang durch Art und/oder Menge des eingesetzten Klebemittels beeinflusst werden kann.
Fig. 3 zeigt zwei Behälter für Lebensmittel gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in einer Seitenansicht, teilweise vertikal geschnitten. Bei den Behältern handelt es sich in diesem Ausführungsbeispiel um zwei Getränkeflaschen 1g, 1h, die beispielsweise herkömmliche Kunststoff-Flaschen (zum Beispiel PET-Flaschen) sein können.
Man erkennt, dass jede der Getränkeflaschen 1g, 1h jeweils an ihrer Mantelfläche 2 ein erstes Rastelement und ein zweites Rastelement aufweist, die um 180° zueinander versetzt angeordnet sind. Das erste Rastelement der ersten Getränkeflasche 1g umfasst einen männlichen Befestigungsabschnitt 7a und das zweite Rastelement umfasst einen weiblichen Befestigungsabschnitt 8a. Entsprechendes gilt für die zweite Getränkeflasche 1h, deren erstes Rastelement einen männlichen Befestigungsabschnitt 7b und dessen zweites Rastelement einen weiblichen Befestigungsabschnitt 8b umfasst.
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Werden die beiden Getränkeflaschen 1g und 1h jeweils in Pfeilrichtung aufeinander zu bewegt, kann der männliche Befestigungsabschnitt 7b der zweiten Getränkeflasche 1h in den weiblichen Befestigungsabschnitt 8a der ersten Getränkeflasche 1g eingreifen, sodass eine lösbare Anordnung der beiden Getränkeflaschen 1g, 1h gebildet wird. Es ist klar, dass dieser Anordnung weitere Getränkeflaschen hinzugefügt werden können, indem beispielsweise ein männlicher Befestigungsabschnitt einer
&iacgr;&ogr; weiteren,- hier nicht dargestellten Getränkeflasche in den weiblichen
Befestigungsabschnitt 8b der zweiten Getränkeflasche 1h eingreift beziehungsweise der männliche Befestigungsabschnitt 7a der ersten Getränkeflasche 1g in einen weiblichen Befestigungsabschnitt einer weiteren, hier nicht dargestellten Getränkeflasche eingreift. Die Getränkeflaschen 1g, 1h können gegebenenfalls weitere Rastelemente an ihren Mantelflächen 2 aufweisen. Die Rastelemente werden vorzugsweise bereits bei der Herstellung der Getränkeflaschen an diesen angeformt.
Claims (49)
1. Behälter für Lebensmittel, insbesondere für Getränke, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (1) mindestens ein Verbindungsmittel zur Verbindung des Behälters (1) mit mindestens einem weiteren Behälter aufweist.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Verbindungsmittel für eine lösbare Verbindung des Behälters (1) mit mindestens einem weiteren Behälter geeignet ist.
3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Verbindungsmittel wiederverwendbar ist.
4. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Verbindungsmittel an einer Mantelfläche des Behälters (1) angebracht ist.
5. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Verbindungsmittel wenigstens ein Klebemittel (3) aufweist.
6. Behälter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Klebemittel (3) aktivierbar ist.
7. Behälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Klebemittel (3) mechanisch und/oder thermisch und/oder chemisch aktivierbar ist.
8. Behälter nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Klebemittel (3) als in seinem Umriss beliebiger Klebepunkt ausgebildet ist.
9. Behälter nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Klebemittel (3) als im Wesentlichen streifenförmiger Klebeabschnitt ausgebildet ist.
10. Behälter nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass sich das wenigstens eine Klebemittel (3) mindestens abschnittsweise entlang des Außenumfangs des Behälters (1) erstreckt.
11. Behälter nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Klebemittel (3) den Außenumfang des Behälters (1) vollständig umschließt.
12. Behälter nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass sich das wenigstens eine Klebemittel (3) auf der Mantelfläche (2) in einer Richtung erstreckt, die im Wesentlichen parallel zur Längsachse des Behälters (1) orientiert ist.
13. Behälter nach einem der Ansprüche 5 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Klebemittel eine ablösbare Schutzschicht (4) aufweist, um ein ungewolltes Aktivieren des wenigstens einen Klebemittels (3) zu verhindern.
14. Behälter nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die ablösbare Schutzschicht (4) mindestens einen Griffabschnitt (5) umfasst.
15. Behälter nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die ablösbare Schutzschicht (4) als Schutzfolie ausgebildet ist.
16. Behälter nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die ablösbare Schutzschicht (4) feuchtigkeitsabweisend ist.
17. Behälter nach einem der Ansprüche 5 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Klebemittel (3) so ausgebildet ist, dass es nicht an einen wertstofffremden Behälter klebbar ist.
18. Behälter nach einem der Ansprüche 5 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Klebemittel an der Mantelfläche (2) des Behälters (1) angeordnet sind.
19. Behälter nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens zwei Klebemittel an der Mantelfläche (2) des Behälters (1) zueinander versetzt angeordnet sind.
20. Behälter nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass ein erstes der mindestens zwei Klebemittel für eine Verbindung des Behälter vorgesehen ist.
21. Behälter nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass ein zweites der mindestens zwei Klebemittel für eine Verbindung des Behälters (1) mit mindestens einem weiteren leeren Behälter vorgesehen ist.
22. Behälter nach einem der Ansprüche 5 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass ein erstes Klebemittel eine erste Komponente eines Zweikomponentenklebers umfasst.
23. Behälter nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass eine zweite Komponente des Zweikomponentenklebers von chemischen Bestandteilen eines mindestens abschnittsweise auf der Mantelfläche (2) des Behälters (1) aufgebrachten Lacks gebildet ist.
24. Behälter nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass ein zweites Klebemittel eine zweite Komponente eines Zweikomponentenklebers umfasst, die zu der ersten Komponente des Zweikomponentenklebers komplementär ist.
25. Behälter nach einem der Ansprüche 5 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Klebemittel eine Markierung aufweist.
26. Behälter nach einem der Ansprüche 5 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Klebemittel mindestens eine Dämpfungsschicht umfasst.
27. Behälter nach einem der Ansprüche 5 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Klebemittel feuchtigkeitsbeständig ist.
28. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsmittel ein erstes Rastelement und ein zweites Rastelement umfasst, die geeignet sind, in korrespondierende Rastelemente mindestens eines weiteren Behälters einzugreifen.
29. Behälter nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Rastelement und das zweite Rastelement an der Mantelfläche (2) des Behälters (1) zueinander versetzt angeordnet sind.
30. Behälter nach Anspruch 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Rastelement einen männlichen Befestigungsabschnitt (7a, 7b) und das zweite Rastelement einen weiblichen Befestigungsabschnitt (8a, 8b) aufweist.
31. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (1) zumindest teilweise aus Metall, insbesondere aus Aluminium und/oder Weißblech, besteht.
32. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (1) zumindest teilweise aus Glas besteht.
33. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (1) zumindest teilweise aus Kunststoff besteht.
34. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (1) zumindest teilweise aus Papier/Pappe besteht.
35. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (1) zumindest teilweise aus einem Verbundstoff aus Metall und/oder Glas und/oder Kunststoff und/oder Papier/Pappe besteht.
36. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 35, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (1) eine Dose ist.
37. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 35, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter eine Flasche ist.
38. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 35, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter ein Karton ist.
39. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 35, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (1) eine Tüte ist.
40. Anordnung zum Transport und zur Lagerung von Behältern für Lebensmittel, insbesondere für Getränke, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung mindestens zwei nebeneinander angeordnete, miteinander verbundene Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 39 aufweist.
41. Anordnung nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens zwei Behälter im Bereich ihrer Mantelflächen klebend miteinander verbunden sind.
42. Anordnung nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens zwei Behälter im Bereich ihrer Mantelflächen miteinander verrastet sind.
43. Anordnung nach einem der Ansprüche 40 bis 42, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens zwei Behälter aufrecht nebeneinander angeordnet sind.
44. Anordnung nach einem der Ansprüche 40 bis 43, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung mindestens drei Behälter umfasst.
45. Anordnung nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens drei Behälter in einer Ebene angeordnet sind.
46. Anordnung nach Anspruch 44 oder 45, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens drei Behälter so angeordnet sind, dass die Mantelfläche eines jeden Behälters mindestens die Mantelflächen zweier benachbarter Behälter berührt.
47. Anordnung von Behältern nach einem der Ansprüche 40 bis 46, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung mindestens ein Griffelement aufweist.
48. Anordnung von Behältern nach einem der Ansprüche 40 bis 47, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung gefüllte Behälter umfasst.
49. Anordnung von Behältern nach einem der Ansprüche 40 bis 48, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung leere Behälter umfasst.
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