DE102010009047A1 - Gebindepackung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Gebindepackung mit mehreren vorzugsweise quaderförmigen Packungen (13), insbesondere Zigaretten-Packungen, die von einer Außenumhüllung (14) vorzugsweise aus transparentem Material wie Folie teilweise umgeben sind, wobei die Packungen (13), insbesondere im Bereich von Bodenseitenflächen (18) derselben, mit Steuermarken (25) zu versehen sind und wobei die Außenumhüllung (14) sich nicht über Bereiche der Packungen (13) erstreckt, an denen die Steuermarken (25) an entsprechenden Packungsflächen der Packungen (13) anzubringen sind, insbesondere nicht oder im Wesentlichen nicht im Bereich einer Bodenseite (19) der Gebindepackung (10), und dass die Packungen (13) durch Sicherungsmittel gegen Herausfallen aus der Gebindepackung (10) im Bereich der nicht oder im Wesentlichen nicht durch die Außenumhüllung (14) umhüllten Seitenfläche der Gebindepackung (10) gesichert sind.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Gebindepackung mit mehreren vorzugsweise quaderförmigen Packungen, insbesondere Zigaretten-Packungen, die von einer Außenumhüllung vorzugsweise aus transparentem Material wie Folie teilweise umgeben sind, wobei die Packungen, insbesondere im Bereich von Bodenseitenflächen derselben, mit Steuermarken zu versehen sind, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Zigaretten-Packungen werden zur leichteren Handhabung während des Transports gerne zu Gebindepackungen zusammengeführt. Bekannt sind solche Gebindepackungen aus Zigaretten-Packungen auch als Zigarettenstangen. Die Zigarettenstangen können als solche verkauft werden oder im Einzelhandel aufgebrochen werden, zum Verkauf der einzelnen Zigaretten-Packungen.
- In vielen Ländern ist aus steuerrechtlichen oder zollrechtlichen Gründen die Anbringung von Steuermarken an den Zigaretten-Packungen vorgeschrieben. Die Steuermarken können beispielsweise in Form von (Steuer-)Banderolen oder (Steuer-)Stempeln ausgeführt sein. Vorgeschrieben ist in der Regel auch eine feste Verbindung der Steuermarken mit den Zigaretten-Packungen, um einen Missbrauch zu verhindern.
- Während in vielen Lindern diese Steuermarken bereits bei der Herstellung der Zigaretten-Packungen angebracht werden, gibt es auch Länder, in denen die Steuermarken erst zu einem späteren Zeitpunkt angebracht werden können. Als Beispiel sind die USA zu nennen, in denen Zigaretten-Packungen je nach Bundesstaat unterschiedlich besteuert werden. Die Anbringung der Steuermarken erfolgt daher erst kurz vor dem erstmaligen in Verkehr bringen in dem jeweiligen Bundesstaat. Bisher ist es daher üblich Gebindepackungen mit Zigaretten-Packungen so zu konstruieren, dass diese zur Anbringung der Steuermarken geöffnet werden können und danach wieder verschlossen werden. Eine derartige Vorgehensweise ist jedoch sehr zeit- und kostenintensiv. Weiterhin besteht die Außenumhüllung von Gebindepackungen im Stand der Technik in der Regel aus Karton oder Papier. Aus Kostengründen wäre es jedoch vorteilhaft die Gebindepackung mit einer Außenumhüllung aus Folie herzustellen, also als sogenannte ”Naked-Wrap”. Derartige Außenumhüllungen lassen sich jedoch nach dem Öffnen nicht wieder verschließen, weswegen der Einsatz einer solchen Außenumhüllung in Ländern wie den USA ausscheidet.
- Hiervon ausgehend liegt die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin Gebindepackungen der eingangs genannten Art weiterzuentwickeln, insbesondere im Hinblick auf eine ökonomischere Anbringung von Steuermarken an Zigaretten-Packungen, die sich in der Gebindepackung befinden.
- Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine Gebindepackung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 vorgesehen. Eine Besonderheit besteht demnach darin, dass die Außenumhüllung sich nicht über Bereiche der Packungen erstreckt, an denen die Steuermarken an entsprechenden Packungsflächen der Packungen anzubringen sind, insbesondere nicht oder im Wesentlichen nicht im Bereich einer Bodenseite der Gebindepackung, und dass die Packungen durch Sicherungsmittel gegen Herausfallen aus der Gebindepackung im Bereich der nicht oder im Wesentlichen nicht durch die Außenumhüllung umhüllten Seitenfläche der Gebindepackung gesichert sind.
- Ein Vorteil dieser Vorgehensweise besteht darin, dass die Zigaretten-Packungen zur Anbringung der Steuermarken freiliegen. Die Steuermarken müssen als nicht schon bei der Einhüllung in der Außenumhüllung angebracht werden. Trotzdem werden die Zigaretten-Packungen sicher in der Gebindepackung gehalten, auch bei Verwendung einer (dünnen) Folie als Material für die Außenumhüllung.
- Als Sicherungsmittel können die Packungen durch einen Materialstreifen aus Verpackungsmaterial miteinander verbunden sein, insbesondere derart, dass der Materialstreifen Randbereiche von Packungen benachbarter Reihen überdeckt und an den Packungen befestigt ist, vorzugsweise derart, dass ein Materialstreifen sich in Längsrichtung entlang der Bodenseite erstreckt, nämlich zwischen zwei benachbarten Reihen von Packungen und deren Randbereiche überdeckt und mit den Packungen bzw. deren Packungsumhüllungen verbunden ist.
- Weiterhin kommt als Sicherungsmittel in Betracht, dass die Packungen in mehreren Reihen innerhalb der Gebindepackung angeordnet sind und dass einander gegenüberliegende Packungen benachbarter Reihen miteinander verbunden sind, insbesondere durch Klebung.
- Denkbar ist auch, dass ein Zuschnitt für die Außenumhüllung als Sicherungsmittel wenigstens in einem Randbereich vorzugsweise umlaufend um die Seitenfläche der Gebindepackung doppellagig ausgebildet ist, in deren Bereich sich die mit den Steuermarken versehenen Packungsflächen befinden.
- Darüber hinaus ist es möglich, dass sich ein Zuschnitt für die Außenumhüllung als Sicherungsmittel mit einem umlaufenden Randbereich geringfügig in die Seitenfläche der Gebindepackung erstreckt, in deren Bereich sich die mit den Steuermarken zu versehenden Packungsflächen befinden.
- Die vorstehend beschriebenen Lösungen können alleine oder in sinnvoller Kombination miteinander zum Einsatz kommen.
- Bevorzugte Weiterentwicklungen ergeben sich aus den Unteransprüchen und der Beschreibung im Übrigen.
- Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung beschrieben. In dieser zeigen:
-
1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer Gebindepackung für Zigaretten in räumlicher Darstellung, -
2 eine Zigaretten-Packung in räumlicher Darstellung, -
3 einen Zuschnitt für eine Außenumhüllung einer Gebindepackung, -
4 eine Materialbahn zur Herstellung von Zuschnitten gemäß3 , -
5 ein zweites Ausführungsbeispiel einer Gebindepackung für Zigaretten in räumlicher Darstellung, -
6 ein drittes Ausführungsbeispiel einer Gebindepackung für Zigaretten in räumlicher Darstellung, -
7 einen Vertikalschnitt durch die Gebindepackung gemäß6 entlang Schnittlinie VI-VI in6 , -
8 ein viertes Ausführungsbeispiel einer Gebindepackung für Zigaretten in räumlicher Darstellung, -
9 einen Vertikalschnitt durch die Gebindepackung gemäß8 entlang Schnittlinie IX-IX in8 , -
10 ein fünftes Ausführungsbeispiel einer Gebindepackung für Zigaretten in räumlicher Darstellung, und -
11 einen Vertikalschnitt durch die Gebindepackung gemäß10 entlang Schnittlinie XI-XI in10 . - Die Erfindung wird anhand einer Gebindepackung
10 in Form einer Zigarettenstange mit zwei übereinander angeordneten Reihen11 ,12 von Zigaretten-Packungen13 erläutert. Eine Außenumhüllung14 aus einer transparaten Kunststofffolie, beispielsweise aus Polypropylen, hält die Zigaretten-Packungen13 in der vorgesehenen Form. Die Außenumhüllung14 umschließt die Gruppe aus Zigaretten-Packungen13 unmittelbar. - Wie
3 zeigt, liegen die Zigaretten-Packungen13 innerhalb einer Reihe11 ,12 mit Schmalseitenflächen15 aneinander an. Zigaretten-Packungen13 benachbarter Reihen11 ,12 liegen mit großformatigen Vorderseitenflächen16 bzw. Rückseitenflächen17 aneinander an. Innerhalb der Gebindepackung10 sind alle Zigaretten-Packungen13 mit gleicher Relativlage angeordnet, so dass sich alle Bodenseitenflächen18 in einer gemeinsamen Ebene bzw. Packungsseite der Gebindepackung10 befinden. Im vorliegenden Fall handelt es sich dabei um eine Bodenseite19 der Gebindepackung10 . - Die Außenumhüllung
14 besteht aus einem Zuschnitt20 , der aus einer fortlaufenden Materialbahn21 herausgetrennt wird. Beim Herstellen der Zuschnitte20 kann ein durch einen U-förmigen Stanzschnitt eine Grifflasche23 gebildet sein, die bei bestimmten Ausführungsbeispielen zum Öffnen der Außenumhüllung14 dient. - Der Zuschnitt
20 für die Außenumhüllung14 kann beispielsweise aus Polypropylen bestehen und wird in herkömmlicher Weise um die Formation aus Zigaretten-Packungen13 herumgewickelt. Im Bereich von Stirnseiten24 der Außenumhüllung14 werden Faltlappen des Zuschnitts20 in üblicher Weise kuvertartig gefaltet und übereinander gelegt und miteinander verbunden. - Eine Besonderheit der Gebindepackung
10 bzw. des Zuschnitts20 besteht darin, dass dieser in besonderer Weise zur Anbringung von Steuermarken25 im Bereich der Bodenseite19 der Gebindepackung10 vorgesehen ist. Der Zuschnitt20 ist so bemessen, dass die Bodenseitenflächen18 der Zigaretten-Packungen13 wenigstens soweit freiliegen, dass die Steuermarken25 an den Zigaretten-Packungen13 angebracht werden können. Dies kann beispielsweise wie bei einigen Ausführungsbeispielen der Erfindung so erfolgen, dass die Bodenseite19 komplett freiliegt und nicht vom Zuschnitt20 bzw. der Außenumhüllung14 verdeckt wird, oder wie in anderen Fällen bei denen sich die Außenumhüllung14 geringfügig insbesondere mit einem vorzugsweise umlaufenden Randbereich33 in die Bodenseite19 der Gebindepackung erstreckt. In einem solchen Fall ist die Bodenseite19 im Wesentlichen nicht durch die Außenumhüllung14 verdeckt im Sinne der vorliegenden Erfindung. - Gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung gemäß
1 und2 , ist der Zuschnitt20 bzw. die Außenumhüllung14 so gestaltet, dass diese die Gruppe aus Zigaretten-Packungen13 als Packungsinhalt an fünf Seiten der Gebindepackung umschließt, nämlich im Bereich von gegenüberliegenden Stirnseiten24 , einer großflächigen Vorderseite27 , einer der Vorderseite gegenüberliegenden Rückseite28 sowie einer der Bodenseite19 gegenüberliegenden Deckelseite29 . - Die Bodenseite
19 wird nicht durch die Außenumhüllung14 verdeckt, so dass die Zigaretten-Packungen13 mit ihren Bodenseitenflächen18 freiliegen. Im Bereich der Bodenseitenflächen18 kann noch während der Herstellung der Gebindepackung10 oder bevorzugt zu einem späteren Zeitpunkt Steuermarken25 angebracht werden. - Die Steuermarken
25 können wie in allen Ausführungsbeispielen als Stempel, Aufkleber, Banderole oder dergleichen ausgebildet sein und entsprechend an den Zigaretten-Packungen13 befestigt werden. - Da Zigaretten-Packungen
13 üblicherweise eine Packungsumhüllung30 aus Folie aufweisen, kann die Steuermarke25 durch Siegeln an der Packungsumhüllung30 befestigt werden. - Als Sicherungsmittel dient im ersten Ausführungsbeispiel ein Materialstreifen
31 , der mit allen Zigaretten-Packungen13 verbunden ist. Zu diesem Zweck erstreckt sich der Materialstreifen31 in Längsrichtung der Gebindepackung10 , nämlich im Bereich zwischen den beiden Reihen11 ,12 der Zigaretten-Packungen13 , wobei der Materialstreifen31 derart bemessen ist, dass er Randbereiche der Zigaretten-Packungen13 beider Reihen11 ,12 überdeckt, um sicher mit diesen verbunden werden zu können. - Vorzugsweise besteht der Materialstreifen
31 aus einem Verpackungsmaterial. Denkbar ist sowohl die Herstellung aus Papier oder (dünnem) Karton. Bevorzugt wird jedoch die Herstellung des Materialstreifens31 aus einem Folienmaterial, wie es bei der Herstellung von Aufreißstreifen für Gebindepackungen10 bekannt ist. - Der Materialstreifen
31 ist fest mit den Zigaretten-Packungen13 verbunden. Dies kann je nach Material des Materialstreifens31 durch Kleben, Siegeln oder dergleichen erfolgen. - Eine Besonderheit des Materialstreifens
31 besteht darin, dass dieser sich über nahezu die gesamte Länge der Bodenseite19 erstreckt und im Bereich eines freien Endes zu einer Grifflasche32 gefaltet bzw. umgelegt ist. Im Bereich der Grifflasche32 wird der Materialstreifen31 nicht vollständig mit der Gebindepackung10 verbunden, sodass das die Grifflasche32 bildende freie Ende des Materialstreifens31 erfasst und die Gebindepackung10 geöffnet werden kann. - Das zweite Ausführungsbeispiel gemäß
3 bis5 unterscheidet sich vom ersten Ausführungsbeispiel gemäß1 und2 dadurch, dass der Materialstreifen31 bis in den Bereich von Stirnseiten24 der Gebindepackung geführt ist. Denkbar ist, dass der Materialstreifen31 sich wie gezeigt bis in beide benachbarten Stirnseiten24 erstreckt. Denkbar ist aber auch, dass sich der Materialstreifen31 nur bis in eine Stirnseite24 erstreckt und mit geringem Abstand zur anderen Stirnseite24 endet. - Zudem weist der Zuschnitt
20 für die Außenumhüllung14 im Bereich der freien Enden des Materialstreifens31 eine Stanzung auf, die als Grifflasche23 für den Materialstreifen31 dient. Durch Erfassen der Grifflasche23 im Zuschnitt20 kann das entsprechende freie Ende des Materialstreifens31 erfasst werden, um die Gebindepackung10 zu lösen. - Der Materialstreifen
31 kann wie im ersten Ausführungsbeispiel mit den Zigaretten-Packungen13 verbunden sein und/oder (nur) mit dem Zuschnitt20 im Bereich der Stirnseiten24 der Gebindepackung10 . - Das Ausführungsbeispiel gemäß
6 und7 unterscheidet sich von den vorhergehenden Ausführungsbeispielen dadurch, dass auf einen Materialstreifen als Sicherungsmittel verzichtet wurde. Stattdessen ist ein die Bodenseite19 umgebender Randbereich33 der Außenumhüllung14 bzw. des Zuschnitts20 mehrlagig ausgebildet. Im vorliegenden Fall ist dieser mehrlagige (Randbereich33 doppellagig ausgebildet, durch Umfalten eines entsprechenden freien Randes des Zuschnitts20 . Der Randbereich33 erstreckt sich umlaufend um die Bodenseite19 der Gebindepackung10 an den Stirnseiten24 , der Vorderseite27 und der Rückseite28 . - Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass ein freier Rand
34 des Randbereichs33 sich geringfügig bis in den Bereich der Bodenseite19 erstreckt, jedoch nur soweit, dass die Bereiche zur Anbringung der Steuermarken25 ausreichend freiliegen. - Gebildet wird der doppellagige Randbereich
33 , in dem der Zuschnitt20 bzw. ein Randstreifen35 desselben nach innen gefaltet wird und so zwischen den Zigaretten-Packungen13 und dem Rest der Außenumhüllung14 zu liegen kommt. - Der doppellagige Randstreifen
35 führt dazu, dass die offene Bodenseite19 der Gebindepackung10 stabilisiert wird. Durch Wärmebehandlung des Zuschnitts20 kann insbesondere im Zusammenhang mit dem geringfügig in die Bodenseite19 hereingezogenen Rand34 ein fester Halt der Zigaretten-Packungen13 in der Außenumhüllung14 gewährleistet werden. - Beim Ausführungsbeispiel gemäß
8 und9 kommt ein Zuschnitt20 wie bei Ausführungsbeispiel gemäß1 und2 zum Einsatz. Entsprechend ist die Bodenseite19 der Gebindepackung10 komplett frei zur Anbringung der Steuermarken25 . - Als Sicherungsmittel kommt in diesem Fall eine Verklebung der Zigaretten-Packungen
13 zum Einsatz. Mit Rückseitenflächen17 und Vorderseitenflächen16 aneinander liegende Zigaretten-Packungen13 benachbarter Reihen11 ,12 werden im Bereich von Verbindungsstellen36 miteinander verbunden. - Die Verbindungsstellen
36 können beispielsweise durch Klebepunkte eines Klebstoffs gebildet sein. Denkbar sind insbesondere Klebstoffe des Typs stick/no-stick, damit die Verbindungsstellen36 nach dem Öffnen der Gebindepackung10 ihre Klebrigkeit verlieren. Bevorzugt wird aber ein transparenter Haftkleber, der die Optik nicht beeinträchtigt. - Die Verbindungsstellen
36 sind mit geringem Abstand zur Bodenseite19 bzw. zu den Bodenseitenflächen18 an den Rückseitenflächen17 bzw. Vorderseitenflächen16 der Zigaretten-Packungen13 angeordnet. Denkbar ist, dass mehrere Verbindungsstellen36 pro Paar von Zigaretten-Packungen13 zum Einsatz kommen. Es wird als wichtig erachtet, dass die Verbindungsstellen36 die Zigaretten-Packungen13 vor allem in der Nähe der durch die offene Bodenseite19 geschwächten Außenumhüllung14 zusammenhalten. - Ein weiteres Ausführungsbeispiel ist in
10 und11 dargestellt. Die Außenumhüllung14 besteht dabei aus zwei Zuschnitten37 ,38 . Die Zuschnitte37 ,38 sind identisch ausgebildet und werden gegen die Vorderseite27 bzw. die Rückseite28 der Packungsgruppe gelegt und im Bereich der Stirnseiten24 zusammengeführt und in Art einer Flossennaht39 miteinander verbunden. - Die Zuschnitte
37 ,38 haben eine geringfügig größere Breite als die Vorderseite27 bzw. Rückseite28 der Gebindepackung10 , sodass Randbereiche33 in die Bodenseite19 und die Deckelseite29 reichen. Die Randbereiche33 verlaufen dabei umlaufend um die Bodenseite19 bzw. Deckelseite29 wie der Rand34 im Ausführungsbeispiel gemäß6 und7 . - Die Zuschnitte
37 ,38 für die Außenumhüllung14 werden vorzugsweise vor dem Einhüllen der Packungsgruppe gedehnt bzw. gereckt, sodass sie danach die Zigaretten-Packungen13 eng umschließen bzw. umfassen. Als Sicherungsmittel kommen in diesem Fall die umlaufenden Randbereiche33 bzw. das für die Außenumhüllung14 verwendete Verpackungsverfahren zum Einsatz. - In allen vorstehenden Ausführungsbeispielen wurde die Erfindung am Beispiel einer Gebindepackung
10 erläutert, bei der die Steuermarken25 im Bereich der Bodenseite19 anzubringen sind. Es versteht sich, dass die beschriebenen Lösungen natürlich auch dann entsprechend angepasst zum Einsatz kommen können, wenn sich die mit den Steuermarken25 zu versehenen Seitenflächen der Zigaretten-Packungen13 im Bereich von anderen Seiten der Gebindepackung10 befinden als im Bereich der Bodenseite19 . - Bezugszeichenliste
-
- 10
- Gebindepackung
- 11
- Reihe
- 12
- Reihe
- 13
- Packung
- 14
- Außenumhüllung
- 15
- Schmalseitenfläche
- 16
- Vorderseitenfläche
- 17
- Rückseitenfläche
- 18
- Bodenseitenfläche
- 19
- Bodenseite
- 20
- Zuschnitt
- 21
- Materialbahn
- 23
- Grifflasche
- 24
- Stirnseite
- 25
- Steuermarke
- 27
- Vorderseite
- 28
- Rückseite
- 29
- Deckelseite
- 30
- Packungsumhüllung
- 31
- Materialstreifen
- 32
- Grifflasche
- 33
- Randbereich
- 34
- Rand
- 35
- Randstreifen
- 36
- Verbindungsstelle
- 37
- Zuschnitt
- 38
- Zuschnitt
- 39
- Flossennaht
Claims (11)
- Gebindepackung mit mehreren vorzugsweise quaderförmigen Packungen (
13 ), insbesondere Zigaretten-Packungen, die von einer Außenumhüllung (14 ) vorzugsweise aus transparentem Material wie Folie teilweise umgeben sind, wobei die Packungen (13 ), insbesondere im Bereich von Bodenseitenflächen (18 ) derselben, mit Steuermarken (25 ) zu versehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenumhüllung (14 ) sich nicht über Bereiche der Packungen (13 ) erstreckt, an denen die Steuermarken (25 ) an entsprechenden Packungsflächen der Packungen (13 ) anzubringen sind, insbesondere nicht oder im Wesentlichen nicht im Bereich einer Bodenseite (19 ) der Gebindepackung (10 ), und dass die Packungen (13 ) durch Sicherungsmittel gegen Herausfallen aus der Gebindepackung (10 ) im Bereich der nicht oder im Wesentlichen nicht durch die Außenumhüllung (14 ) umhüllten Seitenfläche der Gebindepackung (10 ) gesichert sind. - Gebindepackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Packungen (
13 ) durch einen Materialstreifen (31 ) aus Verpackungsmaterial als Sicherungsmittel miteinander verbunden sind, insbesondere derart, dass der Materialstreifen (31 ) Randbereiche von Packungen (13 ) benachbarter Reihen (11 ,12 ) von Packungen (13 ) innerhalb der Gebindepackung (10 ) überdeckt und an den Packungen (13 ) befestigt ist, vorzugsweise derart, dass der Materialstreifen (31 ) sich in Längsrichtung entlang der Bodenseite (19 ) erstreckt, nämlich zwischen zwei benachbarten Reihen (11 ,12 ) von Packungen (13 ) und deren Randbereiche überdeckt und mit den Packungen (13 ) bzw. deren Packungsumhüllungen (30 ) verbunden ist. - Gebindepackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Materialstreifen (
31 ) über nahezu die gesamte Länge der Bodenseite (19 ) erstreckt und mit geringem Abstand zu benachbarten Stirnseiten (24 ) der Gebindepackung (10 ) endet, und dass vorzugsweise ein Ende des Materialstreifens (31 ) um 180° auf sich gefaltet ist zur Bildung einer Grifflasche (32 ) zur Entfernung des Materialstreifens (31 ). - Gebindepackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Materialstreifen (
31 ) bis in den Bereich von an die Bodenseite (19 ) anschließende Stirnseite (24 ) der Gebindepackung (10 ) erstreckt und dort mit der Außenumhüllung (14 ) verbunden ist, und dass im Material der Außenumhüllung (14 ) in der Nähe zu einem Ende des Materialstreifens (31 ) im Bereich einer Stirnseite (24 ) eine durch Stanzung gebildete Grifflasche (23 ) gebildet ist zur Entfernung des Materialstreifens (31 ). - Gebindepackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Materialstreifen (
31 ) mit den Packungen (13 ) bzw. deren Packungsumhüllungen (30 ) und/oder der Außenumhüllung (14 ) durch Klebung oder Siegelung verbunden ist. - Gebindepackung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Packungen (
13 ) in mehreren Reihen (11 ,12 ) innerhalb der Gebindepackung (10 ) angeordnet sind und dass einander gegenüberliegende Packungen (13 ) benachbarter Reihen (11 ,12 ) als Sicherungsmittel miteinander verbunden sind, insbesondere durch Klebung. - Gebindepackung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Zuschnitt (
20 ) für die Außenumhüllung (14 ) als Sicherungsmittel wenigstens in einem Randbereich (33 ) vorzugsweise umlaufend um die Seitenfläche der Gebindepackung (10 ) doppellagig ausgebildet ist, in deren Bereich sich die mit den Steuermarken (25 ) zu versehenen Packungsflächen befinden. - Gebindepackung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass Randstreifen (
25 ) der Außenumhüllung (14 ) zur Bildung des doppellagigen Randbereichs (33 ) nach innen zu den Packungen (13 ) hin um 180° gefaltet ist. - Gebindepackung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass sich die doppellagigen Randbereiche (
33 ) der Außenumhüllung (14 ) geringfügig in den Bereich der Seitenfläche der Gebindepackung (10 ) erstrecken, in deren Bereich sich die mit den Steuermarken (25 ) zu versehenden Packungsflächen befinden und dort insbesondere durch Schrumpfung gegen die Packungen (13 ) gelegt sind. - Gebindepackung nach Anspruch 1 oder einem der weiteren vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich ein Zuschnitt (
20 ) für die Außenumhüllung (14 ) als Sicherungsmittel mit einem umlaufenden Randbereich (33 ) geringfügig in die Seitenfläche der Gebindepackung (10 ) erstreckt, in deren Bereich sich die mit den Steuermarken (25 ) zu versehenden Packungsflächen befinden. - Gebindepackung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Außenumhüllung (
14 ) im Bereich einer Vorderseite (27 ) und einer der Vorderseite (27 ) gegenüberliegenden Rückseite (28 ) der Gebindepackung (10 ) erstreckt, sowie im Bereich von die Vorderseite (27 ) und die Rückseite (28 ) miteinander verbindenden, gegenüberliegenden Stirnseiten (24 ) der Gebindepackung (10 ), und dass die Seitenfläche der Gebindepackung (10 ), in deren Bereich sich die mit den Steuermarken (25 ) zu versehenden Packungsflächen befinden, sowie eine gegenüberliegende Seitenfläche bis auf die umlaufenden Randbereiche (33 ) nicht durch die Außenumhüllung (14 ) verdeckt sind.
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